Hausordnung. Landeshauptstadt Magdeburg KUBUS 2025
|
|
- Bernhard Albert
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hausordnung Landeshauptstadt Magdeburg KUBUS 2025 Präambel Der KUBUS 2025 ist der Bewerbung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025 gewidmet. Dabei dient der KUBUS 2025 als Projektraum mit informierendem Charakter, dessen Nutzung im Sinne der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas durch eine entsprechende Kuratierung festgelegt wird. Für alle Partner gelten daher gleichermaßen die nachfolgenden Paragrafen. 1 Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für den KUBUS 2025 der Landeshauptstadt Magdeburg, Regierungsstraße 4-6, Magdeburg. Das Hausrecht und die Hausmacht übt die Leiterin des Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen bzw. die von ihnen benannten Vertreter aus. 2 Allgemeines Der Projekt- und Informationsraum, der durch den KUBUS 2025 geschaffen wird, bietet eine Fläche für Veranstaltungen im Rahmen des Organisationsbüro Kulturhauptstadt Zusätzlich kann der KUBUS 2025 die Möglichkeit einräumen auch ausgewählten und kuratierten Veranstaltungen einen Ort zu bieten. Dabei ist in jedem Falle die Einmaligkeit des Gebäudes, sein offener schaufensterähnlicher Charakter und seine inhaltliche Widmung der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025 gegenüber zu berücksichtigen. 3 Inhalt und Zweck des Hausrechts Unter der Bezeichnung Hausrecht werden sämtliche Befugnisse zusammengefasst, die in dem Eigentum oder Besitz des KUBUS 2025 begründet sind oder sich aus der öffentlichen Aufgabe des KUBUS 2025 ergeben. Die Ausübung des Hausrechts soll: 1. das Ansehen des KUBUS 2025, seiner Mitarbeiter und der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025 in der Öffentlichkeit wahren, 2. die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter gewährleisten sowie 3. die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen verhindern, einen störungsfreien Ablauf der Nutzung gewährleisten sowie das gesamte Gebäude und Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung schützen. 1
2 Den Anordnungen des Personals des KUBUS 2025 ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Nutzungszwecks Folge zu leisten. Vertraglich bereitgestelltes Inventar und technische Ausrüstung sind sorgfältig zu behandeln und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Dem Personal des KUBUS 2025 steht in allen Räumen und auf allen Freiflächen das alleinige Hausrecht zu. Bei der Ausübung des Hausrechts werden die berechtigten Belange des Nutzers berücksichtigt. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Aktivitäten zu vermeiden, die zu übermäßiger Verschmutzung der Räumlichkeiten führen. Bei Zuwiderhandlung wird die notwendig werdende Sonderreinigung dem Nutzer in Rechnung gestellt. Der Müll ist selbst zu entsorgen. Der Kubus 2025, das Außengelände und die umliegenden Grundstücke dürfen weder beschriftet, bemalt, beklebt oder in sonstiger Weise beschmutzt werden. Die Benutzung von Konfetti ist im gesamten Gebäude und auf den Terrassen und sonstigen Außenbereichen des KUBUS 2025 nicht gestattet. Das Abschalten der Brandmeldeanlage ist prinzipiell untersagt. Das Abschalten der Bewegungsmelder und Beleuchtungssensoren ist ebenfalls untersagt. 4 Sanitäre Einrichtungen Die sanitären Einrichtungen (Toilette und Handwaschbecken) dürfen nur von dem Nutzer des KUBUS 2025 und nicht von seinen Gästen für den vorgesehenen Zweck benutzt werden, und zwar nur dann, wenn sie nicht verstopft oder defekt sind. Abfälle, gewebeartige Stoffe und andere Gegenstände dürfen nicht in die Spülbecken geworfen werden. Gäste müssen von dem Nutzer des KUBUS 2025 dazu verpflichtet werden die öffentlichen Toiletten am Fürstenwall zu nutzen. 5 Weisungsbefugnis Die Mitarbeiter des KUBUS 2025 als Beauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg üben gegenüber allen Personen das Hausrecht aus. Darüber hinaus ist den Weisungen der von der Landeshauptstadt Magdeburg eingesetzten Beauftragten Folge zu leisten. 6 Sicherheit Es ist nicht zulässig, gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände in das gesamte Gebäude und Gelände zu bringen, wie z. B. Waffen (jeglicher Art), Fahnenstangen, Leitern, Klappstühle, Kisten und ähnliches oder FCKW-haltige Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen. Weiterhin dürfen keine Gegenstände in den Besucher- und Bühnenraum geworfen werden. 2
3 Des Weiteren behält sich der KUBUS 2025 vor, Personen, die den Verlauf einer Nutzung stören und/oder Besucher, Gäste oder sonstige Personen beleidigen bzw. tätlich angreifen, aus dem Gebäude und vom gesamten Gelände zu verweisen. Dazu gehören auch Personen, die erkennbar unter Drogeneinfluss stehen oder stark alkoholisiert sind, erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung von Gewalt bereit sind oder bei denen bereits Hausverbot vorliegt. Der KUBUS 2025 kann ebenso vom Nutzer verlangen, dass o. g. Personen von der Nutzung ausgeschlossen werden. Der KUBUS 2025 ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, aufzunehmen oder vom Sicherheitspersonal aufnehmen zu lassen. 7 Brandschutz/Rauchverbot Im KUBUS 2025 besteht im gesamten Innenbereich uneingeschränktes Rauchverbot sowie das Verbot von offenen Lichtquellen und brennbaren Stoffen. 8 Fotografien und Mitschnitte Foto-, Rundfunk-, Fernseh- und Tonaufnahmen, insbesondere für eine gewerbemäßige Verwendung, bedürfen der Genehmigung durch den KUBUS Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine solche Genehmigung. Das Mitbringen von professionellen Kameras und Mitschnittgeräten ist nur nach Genehmigung gestattet. Der Veranstaltungsbesucher willigt mit Betreten des KUBUS 2025, ohne Anspruch auf Vergütung ein, im Rahmen der Nutzung des KUBUS 2025 Bildaufnahmen seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden sowie zu Eigenzwecken des KUBUS 2025 nutzen zu lassen. Im genauen heißt dies: für Veröffentlichungen, redaktionelle und werbliche Zwecke in Publikationen, Printmedien, auf Plakaten und Anzeigen sowie im Internet. Diese Bestimmung gilt gleichsam bei erziehungsbeauftragten Personen, die den KUBUS 2025 besuchen. Diese Einwilligungen erfolgen zeitlich und räumlich unbeschränkt. 9 Zutritt Besuchern, Gästen oder sonstigen Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Gäste oder des Gebäudes dem Zutritt entgegenstehen. Es ist verboten, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische sowie rechts- und linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen, Gesten oder sonstiges Verhalten zu diskriminieren. Hierzu zählt auch das Verwenden entsprechender Transparente und Fahnen sowie das Tragen entsprechender Kennzeichen und Kleidung. Zuwiderhandlungen werden mit einem Hausverbot geahndet. 3
4 Der KUBUS 2025 wird in jedem Einzelfall prüfen, inwieweit die Erstattung einer Strafanzeige, insbesondere wegen Verstoßes gegen die 86a und 130 StGB, in Betracht kommt. Die Durchführung von Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen Inhalten ist verboten. Die Erlaubnis der Nutzung des KUBUS 2025 begründet sich aus den inhaltlichen Grundzügen der geplanten Nutzung und obliegt dem Auswahlgremium. Die Personenzahl im Gebäude wird auf eine Anzahl von maximal 90 Personen begrenzt und muss von Nutzer eingehalten werden. Zusätzlich ist die Nutzung auf maximal 22:00 Uhr beschränkt, bis spätestens 22:30 Uhr muss das Gebäude geräumt und durch die Schließbzw. Alarmanlage gesichert sein. 10 Jugendschutzbestimmungen Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend sind zu beachten. 11 Haftung Entstandene Personen- und/oder Sachschäden sind unverzüglich dem Personal des KUBUS 2025 oder dem Nutzer zu melden. Später angezeigte Personen- und/oder Sachschäden werden nicht anerkannt. Der KUBUS 2025 übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung an allen vom Nutzer oder seiner Partner in Zusammenhang mit der Nutzung des KUBUS 2025 eingebrachten Gegenständen. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des KUBUS 2025 verursacht werden. Wird durch Schäden und deren Beseitigung die weitere Raumnutzung behindert, haftet der Nutzer für den daraus dem KUBUS 2025 entstehenden Vermögensschaden. Der Nutzer trägt das Risiko für das gesamte Programm sowie für den reibungslosen Ablauf der Nutzung einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung. Der KUBUS 2025 haftet dem Nutzer gegenüber für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung stehen, sofern ihn oder seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft. Die Haftung gegenüber Besuchern ist nach den gesetzlichen Regelungen gewährleistet. Für das Versagen technischer Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Nutzung beeinträchtigende Ereignisse haftet der KUBUS 2025, wenn es vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Die Beweislast trägt hierfür der Nutzer. Sämtliche Gänge, Notausgänge sowie Feuermelder und Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein. Das unberechtigte Öffnen von Fluchttüren ist untersagt. Die Nutzung des KUBUS 2025 ist aus Ruheschutzgründen um 22:00 Uhr einzustellen. 4
5 12 Sonstiges Der Aufenthalt von Tieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden oder Assistenzhunden, ist mit Rücksicht auf den Tierschutz im gesamten Gebäude untersagt. Die Beseitigung von Müll hat vom Nutzer ausschließlich in die bereitgestellten Behälter zu erfolgen. In technischen Notfällen muss der Haustechniker des Kunstmuseums Kloster Unser Lieben Frauen unter der Telefonnummer 0171/ kontaktiert werden. Bei sonstigen Problemen muss das Organisationsbüro Kulturhauptstadt, welches Wochentags zwischen 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt ist, unter den Telefonnummern 0391/ oder 0391/ kontaktiert werden. 13 Bekanntmachung Die Hausordnung wird durch Aushang in geeigneter Weise bekannt gegeben. 14 In-Kraft-Treten Diese Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Magdeburg,
Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz
Stadt Biesenthal Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindehaus Danewitz, OT Danewitz Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 02. Juli 2015 folgende Haus- und Benutzungsordung für
MehrFreibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
MehrBenutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS 4-08
Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS der Stadt Kaltenkirchen Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 20.03.2007 wird folgende Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS der Stadt Kaltenkirchen
MehrArbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe
Arbeitsexemplar Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus Nach Beschlussfassung des Sozial- und Schulausschusses vom 09.09.2008 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. 1 Widmungszweck Die
MehrBenutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, 08541 Theuma 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Theuma betreibt das vorgenannte Haus als öffentliche Einrichtung. Das Haus steht allen
MehrHausordnung. Präambel
Hausordnung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Vogelsang IP gemeinnützige GmbH für den Internationalen Platz Vogelsang IP. Präambel
MehrBenutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen
Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.030 Abteilung 4/6 Grünflächen 18.11.1975 Benutzungsordnung für die
MehrS.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
NR. 75 10. März 2011 AMTLICHE MITTEILUNGEN Hausordnung der Folkwang Universität der Künste vom 02. Februar 2011 Seite 1 von 5 1 Geltungsbereich, Allgemeine Grundsätze (1) Die Hausordnung gilt für alle
MehrBekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau
Bekanntmachungen der Westsächsischen Hochschule Zwickau Nr. 6/2017 1. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Benutzungsordnung für die Kindertagesstätte des Studentenwerkes Seite 198 Chemnitz-Zwickau vom 28.
MehrS a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom
S a t z u n g des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden vom 11.12.2006 geändert durch Satzung vom 22.08.2008 Die Verbandsversammlung hat aufgrund
MehrBenutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten
Benutzungsordnung für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten Für das Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten wird nachstehende Benutzungs- und Entgeltordnung erlassen: 1 Allgemeines, Geltungsbereich
MehrBenutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach
GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar
MehrBenutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim
in der Fassung vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 01.10.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Benutzergemeinschaft... 2 3 Zuständigkeit... 2 4 Überlassungszweck... 2 5 Benutzungsentgelt...
MehrSTADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG
Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen
MehrMiet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus
vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN 2 1. Geltungsbereich 2 2. Zuständigkeit 2 3. Mietvertrag 2 4. Veranstalter 2 5. Anmeldung/Genehmigungen
MehrMiet- und Benutzungsordnung für den Feierraum Inhaltsverzeichnis
vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN... 2 1. Geltungsbereich... 2 2. Zuständigkeit... 2 3. Mietvertrag... 2 4. Veranstalter...
MehrAM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012
AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR
MehrAM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012
AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR
MehrMiet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 folgende Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche
MehrS a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck
32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.
MehrSATZUNG ÜBER DIE NUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF. vom
SATZUNG ÜBER DIE NUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF vom 12.11.2007 Dokument zurück Beginn Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis Satzung über
MehrMitteilungen der Technischen Universita t Clausthal -Amtliches Verku ndungsblatt -
Mitteilungen der Technischen Universita t Clausthal -Amtliches Verku ndungsblatt - Nr. 6 Jahrgang 2017 31. März 2017 INHALT Tag Seite 23.03.2017 Hausordnung für die Technische Universität Clausthal 89
MehrMietvertrag. Dorfgemeinschaftshaus
Mietvertrag Dorfgemeinschaftshaus Das Tambourcorps Oberwichterich, vertreten durch Herrn Bernd Wilms, Oberwichterichstr. 10, 53881 Euskirchen, Tel.: 02251/59180 (E-Mail: marika@oberwichterich.de) nachfolgend
MehrHausordnung für BesucherInnen Gäste der Kulturzentren Burgenland
Hausordnung für BesucherInnen Gäste der Kulturzentren Burgenland Hausordnung über Ordnung und Verhalten der BesucherInnen und Gäste der Räumlichkeiten der Kulturzentren Burgenland (i. F. KUZ Burgenland)
MehrIn der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG
In der Fassung vom 28.09.2011 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom 30.09.2011) SATZUNG des Amtes Oeversee über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung)
MehrHausordnung der STARMED KLINIK GmbH
Hausordnung der STARMED KLINIK GmbH 1. Geltungsbereich Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten, die in der STARMED KLINIK GmbH behandelt werden (ambulant und stationär). Für Besucher
MehrRICHTLINIE (HAUSORDNUNG) ZUR AUSÜBUNG DES HAUSRECHTS AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK
RICHTLINIE ZUR AUSÜBUNG DES HAUSRECHTS AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK (HAUSORDNUNG) verabschiedet durch das Präsidium in der 37. Sitzung am 10.02.2005 Zustimmung des Personalrates vom 07.03.2005 AMBl. der
MehrStand: 1. Jänner 2016 Gemeinde Ohlsdorf Wöhrerstraße Ohlsdorf
HAUSORDNUNG FÜR BESUCHERINNEN GÄSTE DES VERANSTALTUNGSZENTRUMS MEZZO Stand: 1. Jänner 2016 Gemeinde Ohlsdorf Wöhrerstraße 2 4694 Ohlsdorf Hausordnung für BesucherInnen Gäste des Veranstaltungszentrums
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof
331/0 B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof Vorbemerkungen: Die Stadt Bad Rappenau ist Eigentümerin des Kulturhauses Forum Fränkischer Hof in der Heinsheimer Straße
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989
4.10 Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 in der Fassung der Fünften Änderungsordnung vom 03.04.2003 Der Rat der
MehrOrdnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder
Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder A. Allgemeines 1. Die Ernst-Rodiek-Halle ist eine Sport- und Veranstaltungsstätte der Gemeinde Lemwerder. 2. Die Aufsicht und somit
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Niesky
Benutzungs- und Entgeltordnung für Schulräume der Stadt Niesky 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt die Benutzungsbestimmungen der Vergütungssätze für die Benutzung stadteigener Schulräume der Stadt
MehrHAUSORDNUNG DER MS EXPERIMENTA
HAUSORDNUNG DER MS EXPERIMENTA Mit Betreten der MS experimenta - der schwimmenden Laborwelt - erkennen alle Besucher des Schiffes die Geltung dieser Hausordnung an. Diese Hausordnung wird auf der MS experimenta
MehrKAUFBEURER STADTRECHT
KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES EISSTADIONS KAUFBEUREN (Eisstadion-Benutzungssatzung) vom 26.10.2016 Bekanntgemacht: 03. November 2016 (ABl. Nr. 17/2016 vom 03.11.2016) Das Kommunalunternehmen
Mehr7/2. B e n u t z u n g s o r d n u n g. für die Deponie Vogelsang und die städtischen Recyclinghöfe. vom
7/2 B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Deponie Vogelsang und die städtischen Recyclinghöfe vom 16.07.2014 Aufgrund von 18 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Heilbronn in der jeweils gültigen
MehrSTADT SALZKOTTEN. Benutzungsordnung. der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1. Benutzungsordnung der Stadtbücherei Salzkotten vom 21.
der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1 der Stadtbücherei Salzkotten vom 21. März 2002 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten 3 Anmeldung 4 Ausleihe, Leihfrist 5 Ausleihbeschränkungen 6 Auswärtiger
MehrSatzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom
STADT KITZINGEN Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom 19.05.2016 Inkrafttreten: 01.06.2016 Stand: 01.06.2016
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Kontrollen durch den Polizeivollzugsdienst
Aufgrund von 10 Abs. 1 i.v.m. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg in der derzeitig gültigen Fassung erlässt der Oberbürgermeister der Stadt Göppingen mit Zustimmung des Gemeinderats am 22.09.2016
MehrSatzung der Stadt Haldensleben über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) Bodendorf
Satzung der Stadt über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) Bodendorf Auf der Grundlage der 1, 4, 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Mehr1.Änderung der Benutzungssatzung. für den Gemeindesaal. der Gemeinde Breitenworbis
Vermerk: Bekanntmachung in den Eichsfelder Kesselnachrichten Nr. 36 vom 06.09.2002. Die Satzungsänderung tritt damit am 07.09.2002 in Kraft. Gemeinde Breitenworbis Beschluss Nr. 712 143 36 / 2002 vom 08.08.2002
MehrBenutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen städtischer Schulen an schulfremde Benutzer Seite 1
Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen städtischer Schulen an schulfremde Benutzer Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 40.010 Abteilung 5/4 Schulen 19.09.2001 Benutzungsordnung
MehrRichtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Hochschule Hannover (HAUSORDNUNG)
Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Hochschule Hannover (HAUSORDNUNG) I. Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Gebäude der Hochschule Hannover. Sie ist für alle Mitglieder
MehrBenutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt
Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.
MehrStadt Rastatt. Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Stadt Rastatt Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte 1 Allgemeines 1. Die Stadt Rastatt betreibt eine Sammelstelle für die kostenlose Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
MehrGAZETTE 26. APRIL 2017 // NR 42/17. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung
PRESSESTELLE 1 26. APRIL 2017 // NR 42/17 GAZETTE Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung - Benutzungsordnung Eltern-Kind-Arbeitszimmer GradKids Gazette 42/17 26. April 2017 2 Benutzungsordnung
MehrNutzungsvereinbarung
Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende
MehrBENUTZUNGSORDNUNG ALTE SCHULE
Gemeinde Neckarwestheim Kreis Heilbronn Anlage 2 BENUTZUNGSORDNUNG für die ALTE SCHULE Der Gemeinderat der Gemeinde Neckarwestheim hat am 31. Mai 2017 folgende Benutzungsordnung mit der Anlage 1 - Benutzungsentgeltordnung
MehrRichtlinien der Universität Rostock zur Überlassung der Repräsentationsräume im Universitätshauptgebäude
Richtlinien der Universität Rostock zur Überlassung der Repräsentationsräume im Universitätshauptgebäude 1 Anwendungsbereich (1) Die Universität Rostock nutzt Aula, Konzil- und Professorenzimmer sowie
Mehrd. Besucher Besucher ist jede natürliche Person, welche an einer von der Betreiberin organisierten und/oder durchgeführten Veranstaltung teilnimmt.
AGB I. GRUNDSATZ ART. 1 BEGRIFFE a. Online-Portal www.terrazzza.com (nachfolgend «Online-Portal») ist ein Informations- und Dienstleistungsangebot im Internet. b. Betreiberin Betreiberin des Online-Portals
MehrAllgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude. Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hausordnung für öffentliche Gebäude Inhaltsverzeichnis Vorwort Geltungsbereich Hausrecht Sicherheit und Ordnung Unzulässige Betätigungen Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder Fundsachen Verstöße
MehrZWECKVERBAND ERHOLUNGSGEBIET UNTERBACHER SEE Stand: 1999 Der Verbandsvorsteher. H a u s o r d n u n g
ZWECKVERBAND ERHOLUNGSGEBIET UNTERBACHER SEE Stand: 1999 Der Verbandsvorsteher H a u s o r d n u n g Für das Erholungsgebiet Unterbacher See wird folgende Neufassung der Hausordnung erlassen: 1 Geltungsbereich
MehrArchivordnung. 1 Aufgabe des Archivs. (1) Die Gemeinde Altenstadt unterhält ein Archiv (Gemeindearchiv).
Archivordnung Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl I S. 757) i.v.m.
MehrStadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung Benutzungsordnung über die Benutzung des Schulhofes der Enzweihinger Grund- und Hauptschule.
2.7 1 - Ortsrechtsammlung - 2.7 Benutzungsordnung über die Benutzung des Schulhofes der Enzweihinger Grund- und Hauptschule vom 16.12.2009 in Kraft seit 01.01.2010 2.7 2 Benutzungsordnung über die Benutzung
MehrBenutzungsordnung. 1 Allgemeines
Benutzungsordnung Aufgrund des 35 Abs. 2 Nr.15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154) geändert durch: Art.1 des Gesetzes vom 18.Dezember
MehrAnschließervertrag für private Brandmeldeanlagen
Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und
MehrJugend und Soziales 5.510
Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkte und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt Greven vom 29.03.2012 Der Rat der Stadt
MehrSatzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover
Satzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Hannover Abl. RBHan. 1994, S. 721 geändert durch Satzung vom 08.11.2001, Abl. RBHan. 2001, S. 752 Aufgrund der 6, 8 und
MehrBENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,
MehrDas Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins während aller
Hausordnung über die Benutzung des Vereinshauses der Hutowa Jugend Commerau e.v. 1 Nutzung des Sportplatzes und des Vereinshauses : Das Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins
Mehr1 Allgemeines. Der Gemeindesaal ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Breitenworbis. 2 Benutzer
Benutzungssatzung für den Gemeindesaal der Gemeinde Breitenworbis vom 05.02.1999, geändert durch die 1.Änderungssatzung vom 28.08.2002, zuletzt geändert durch die 2.Änderungssatzung vom 12.11.2014 Aufgrund
MehrBenutzungsordnung für den Wertstoffhof Kitzingen des Landkreises Kitzingen
Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Kitzingen des Landkreises Kitzingen 1 Allgemeines Die vorliegende Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Kitzingen wird vom Landkreis Kitzingen erlassen. Als Betriebspersonal
MehrOrdnung. für die Benutzung des Bürgerhauses. der Ortsgemeinde Heßheim. vom
8.280 Ordnung für die Benutzung des Bürgerhauses der Ortsgemeinde Heßheim vom 25.10.1978 1 Das Bürgerhaus der Ortsgemeinde Heßheim dient als öffentliche Einrichtung gemeinnützigen Zwecken, insbesondere
MehrNeufassung der. Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8
Neufassung der Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8 Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat am 9. November 2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der
MehrVerordnung der Stadt Herzogenaurach für die Sommerkirchweih
Sommerkirchweih - 1 - Verordnung der Stadt Herzogenaurach für die Sommerkirchweih Vom 25.06.2009 i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderung 25.06.2009 25.06.2009 01.07.2009 Neufassung Die Stadt
MehrAmtsblatt für die Stadt Braunschweig
Amtsblatt für die Stadt Braunschweig 34. Jahrgang Braunschweig, den 28. Dezember 2007 Nr. 30 Inhalt Seite Stadionordnung für das städtische Stadion an der Hamburger Straße... 145 Stadionordnung für das
MehrHaus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich
!! Haus- und Badeordnung für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel Inhaltsübersich 1. Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in dem Bad. 2. Die Haus- und Badeordnung
MehrBenutzungsordnung. für das "Haus der Jugend" der Stadt Oberursel in Oberursel (Taunus), Hohemarkstr. 15
Benutzungsordnung für das "Haus der Jugend" der Stadt Oberursel in Oberursel (Taunus), Hohemarkstr. 15 Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.01.1981 hat der Magistrat in seiner
MehrHausordnung für Renntage
Hausordnung für Renntage Stand: 15. Januar 2018 1 Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für den gesamten Veranstaltungsbereich, einschließlich der Wege-, Außenund Freiflächen sowie aller genutzten Gebäude
MehrSatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede
Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch
MehrBenutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal
Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal Die Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal wurde am 31.05.2001
MehrHaus- und Benutzungsordnung
Haus- und Benutzungsordnung Die katholische Kirchengemeinde gestattet für kulturelle und gesellige Veranstaltungen die Benutzung ihrer Räumlichkeiten im Pfarrheim / Haus nach folgender Ordnung. 1 Die Räumlichkeiten
MehrBenutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna
Benutzungsordnung für den Saal im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) und den ehemaligen Biergarten am DGH in Bernburg (Saale), OT Gröna Satzung / Richtlinie / Verordnung Inkrafttreten Benutzungsordnung für den
MehrBenutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim
Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim 1. Allgemeines Die Ortsbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Kirchheim. Sie dient der Information, Unterhaltung, Aus- und Weiterbildung und
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines
1 Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen 1 Allgemeines (1) Die öffentlichen Einrichtungen Gemeinde Altenhausen - im folgenden Gemeinde genannt - stehen jedermann
Mehr5/3. Polizeiverordnung
5/3 Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich von Sportveranstaltungen in den Sportstätten Mercedes-Benz-Arena und GAZI-Stadion auf der Waldau Vom 18. Juni
MehrAnlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet:
Anlage 1 GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach VERORDNUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES BADESEE SINNINGEN Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet: 1 Geltungsbereich
MehrSatzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta
Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert
MehrDie Miete beträgt pro Monat
1/5 Die Miete beträgt pro Monat 2/5 13. Kündigungsfrist Die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Vertrages erfolgen 14. Salvatorische Klausel 3/5 15. Rechtswahl 4/5 Allgemeine Geschäftsbedinungen
MehrSatzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Süßen. -Marktordnung-
M 1/1 Satzung zur Regelung des Marktwesens in der Stadt Süßen -Marktordnung- Aufgrund der 4 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gemo) hat der Gemeinderat der Stadt Süßen am 17.02.1997 folgende
MehrStadt Wasserburg am Inn. Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn
Stadt Wasserburg am Inn Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Benutzerkreis... 3 3. Anmeldung... 3 4. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung...
MehrBenutzungsordnung. für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim
Benutzungsordnung für den Jugendraum im Bürgerhaus der Gemeinde Minheim 1 Nutzung der Räume Der Jugendraum soll folgender Nutzung dienen: 1. Maßnahmen des offenen kommunalen Jugendtreffs 2. oder/und der
MehrStadt Rastatt. Benutzungsordnung für die städtischen Reisigplätze
Stadt Rastatt Benutzungsordnung für die städtischen Reisigplätze 1 Allgemeines 1. Die Stadt Rastatt betreibt Lagerplätze für das Anliefern von Grüngut (Reisigplätze) privater Grundstücke der Einwohner
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle 1.) Regelungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung. für die Nutzung der Sporthalle der Gemeinde Neuberend
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung der Sporthalle der Gemeinde Neuberend Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und der 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird nach Beschlussfassung
MehrRichtlinie über die Nutzung von Räumlichkeiten der Grundschule Sande
Richtlinie über die Nutzung von Räumlichkeiten der Grundschule Sande 1 Sinn und Aufgabe (1) Die Gemeinde Sande überlässt auf Antrag den EDV-Schulungsraum sowie die Lehrküche der Grundschule Sande und deren
MehrStadionordnung Stadion Wiesental
Stadionordnung Stadion Wiesental vom 23. März 2015 1 Geltungsbereich... 1 2 Widmung... 1 3 Aufenthalt im Stadion... 1 4 Eingangskontrolle... 1 5 Verhalten... 2 6 Verbote... 2 7 Haftung... 3 8 Folgen bei
MehrHausordnung der Hochschule für Gesundheit
Az.: 2 ke Bochum, 1. Februar 2011 Hausordnung der Hochschule für Gesundheit 1 Geltungsbereich (1) Die Hausordnung gilt für das Gebäude und die Außenanlagen der Hochschule für Gesundheit. (2) Die nachfolgenden
MehrHausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.
Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher
MehrMietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch
Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)
MehrÜberlassungs- und Benutzerordnung. für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow
Überlassungs- und Benutzerordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sport- einrichtungen der Stadt Teltow Überlassungs- und Benutzungsordnung für Schulräume sowie für Kultur- und Sporteinrichtungen
MehrPlatzordnung für den Sportplatz und die leichtathletische Anlage der Stadt Bad Sobernheim
Platzordnung für den Sportplatz und die leichtathletische Anlage der Stadt Bad Sobernheim Inhalt 1... 1 Geltungsbereich... 1 2... 2 Zweckbestimmung des Sportplatzes und der leichtathletischen Anlage...
MehrBenutzungsordnung für den Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost vom
Benutzungsordnung für den Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost vom 30.04.1999 Allgemeines Der Freizeitsee und dessen nähere Umgebung sollen als ein Ort von besonderem Wert für Natur und Landschaft geschützt,
MehrBenutzungsordnung. Wertstoffhof der Universität Paul Gordan-Straße 10. für die Anlieferung von Wertstoffen. (Stand: Dezember 2016)
FRIEDRICH-ALEXANDER UNIVERSITÄT ERLANGEN-NÜRNBERG Benutzungsordnung für die Anlieferung von Wertstoffen am Wertstoffhof der Universität Paul Gordan-Straße 10 (Stand: Dezember 2016) Inhaltsverzeichnis 1.
MehrSatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Weisendorf
Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Weisendorf Rechtsgrundlagen: Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) Fassung vom: Veröffentlichung am: Wirksamkeit ab: Neufassung 18.10.1988
MehrVergabeordnung des Jugendzentrums
Vergabeordnung des Jugendzentrums 1 Für die Vergabe der Räume gelten folgende Grundsätze: (1) Ziel der Raumvergaben im Jugendzentrum sind die Förderung von Angeboten für Jugendliche und die Förderung der
MehrHausordnung des Ruder Clubs Salzburg
Hausordnung des Ruder Clubs Salzburg beschlossen von der Hauptversammlung vom 19. Juni 2013 Hausordnung des Ruder Clubs Salzburg ---- Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Gültigkeit und Zweck 3 2 Rechte
Mehr