Das Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins während aller
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- Elsa Erna Pfaff
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1 Hausordnung über die Benutzung des Vereinshauses der Hutowa Jugend Commerau e.v. 1 Nutzung des Sportplatzes und des Vereinshauses : Das Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins während aller 1 / 7
2 offiziellen Vereinsveranstaltungen kostenlos genutzt werden, das gilt auch die Nutzung der im Vereinsgebäude befindlichen technischen Einrichtungen, es sei denn jemand wurde auf Grund besonderer Vorkommnisse mit einem Hausverbot belegt. Für Veranstaltungen der Mitglieder, die nicht offizielle Vereinsveranstaltungen sind, muss der Schlüssel zum Vereinshaus bei einem Vorstandsmitglied ausgeliehen werden. Dasjenige Mitglied, das den Schlüssel ausleiht, hat mündlich im Vorhinein auszumachen, wann der Schlüssel zurückgegeben wird, sowie wer an dieser Veranstaltung teilnimmt und ist während der gesamten Veranstaltung dem Vorstand gegenüber für das Geschehen auf dem Vereinsgelände voll verantwortlich. Zu diesen Veranstaltungen haben alle nicht vorher gemeldeten Personen keinen Zutritt, es sei denn, der Verantwortliche für das Vereinsgelände erteilt seine ausdrückliche Genehmigung zur Teilnahme und übernimmt 2 / 7
3 damit die Verantwortung für das Verhalten dieser Person. Eine private Nutzung des Geländes für zum Beispiel Familienfeiern auch von Nichtmitgliedern ist ebenfalls möglich, ist aber mit dem Vorstand im Vorhinein abzusprechen. Für diese Nutzung werden Gebühren zur Deckung der Betriebs- und Werterhaltungskosten des Gebäudes erhoben, die ebenfalls jährlich einmal durch den Vorstand festgelegt werden. Im Falle eines vorhersehbaren Terminkonfliktes, hat die Nutzung durch den Verein und die Vereinsmitglieder Vorrang. Den Vorstandsmitgliedern steht das Recht zu, stattfindende Veranstaltungen jederzeit kontrollieren zu dürfen. 2 Pflichten der Nutzer des Vereinsgeländes : Es ist auf die sachgemäße Bedienung der im Vereinshaus installierten Alarmanlage zu achten. Im Vereinshaus ist das Rauchen untersagt. 3 / 7
4 Offenes Feuer ist untersagt, brennbare, explosive oder giftige Materialien/Flüssigkeiten dürfen nicht in das Vereinshaus gebracht oder verwendet werden. Ausgenommen hiervon Teelichter und Gelbrenner zum warmhalten von Speisen, sowie Tischkerzen, Wunderkerzen und Kerzen auf Kuchen. Das mitführen von Tieren (Hunde, Katzen, Kleintiere etc.) aller Art im Vereinshaus ist untersagt. Das Vereinshaus ist nach der Benutzung selbstständig zu säubern. Benutztes Geschirr und Tische sind ebenfalls zu reinigen und die Einrichtungsgegenstände in den ursprünglichen Zustand zu setzen. Entstandener Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen, mitgebrachte Lebensmittel sind aus den aufgestellten Kühl- und Gefrierschränken zu 4 / 7
5 entfernen. Eine Lagerung von Lebensmitteln ist nicht statthaft. Nach einer Veranstaltung ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen ordnungsgemäß verschlossen werden und alle Lichter zu löschen sind. Gegenstände, die nicht im Vereinseigentum sind, können nur mit Genehmigung des Vorstandes nach der Nutzung auf dem Vereinsgelände verbleiben, ohne Zustimmung verbliebene Gegenstände können vom Vorstand oder dessen Beauftragten ohne Anspruch auf Entschädigung entsorgt werden. Für dadurch entstehende Kosten und Aufwende haftet der Nutzer. Ein Entleihen des auf dem Vereinsgelände gelagerten Vereinseigentums ist mit dem Vorstand abzusprechen, die entliehenen Gegenstände sind in eine Entleihliste einzutragen. Ausbau- und Veränderungsarbeiten am und im Vereinshaus sowie Gelände sind ohne Genehmigung des Vorstandes nicht statthaft. 3 Haftung der Nutzer : Jeder, der im Vereinshaus oder an den Einrichtungen und Anlagen des Vereins vorsätzlich oder fahrlässig Schäden anrichtet, ist zum vollen Ersatz dieser Schäden verpflichtet. Für 5 / 7
6 auftretende Schäden am Mobiliar, mutwillig verursachte Schäden am Gebäude und entwendete Gegenstände und Möbel haftet der dem Vorstand gegenüber verantwortliche Nutzer. Fehlbedienungen der Alarmanlage und damit entstandene Kosten (Feuerwehr/Polizei) bzw. die Kosten bei einem Einbruch durch die nicht wieder in Betrieb gesetzte Anlage ist vom Mieter zu entrichten. Der Vorstand ist bei Rückgabe des Schlüssels über alle eventuell entstandenen Schäden zu informieren. Bei einem Schlüsselverlust ist dies sofort zu melden, die Ersatzbestellung erfolgt durch den Vorstand, die Kosten werden von dem verursachenden Mitglied getragen. Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kommt der Nutzer für daraus resultierende Kosten und Aufwende auf, und kann zeitlich befristet mit einem Hausverbot belegt werden. Bei wiederholtem Verstoß wird der Vorstand ein unbefristetes Hausverbot für das Vereinsgelände verhängen. Eltern haften für ihre Kinder. 6 / 7
7 4 Mit der Nutzung des Geländes und des Vereinshauses akzeptiert der Nutzer diese Hausordnung. Hutowa Jugend Commerau e.v. Der Vorstand 7 / 7
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