Mein Kind nimmt das Betreuungsangebot an max. 2 Tagen pro Woche in Anspruch.... Familienname, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit
|
|
- Karsten Maus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ANMELDUNG für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in der Grundschule Sinzheim Anmeldeschluss jährlich: in der Grundschule Kartung/Winden in der Grundschule Leiberstung im Kindergarten Müllhofen im Kindergarten Winden in der Grundschule Leiberstung (Betreffendes bitte ankreuzen) zum Monat: / zum Schuljahresbeginn Mein Kind nimmt das Betreuungsangebot an max. 2 Tagen pro Woche in Anspruch für das Erstkind Zweitkind (bitte ankreuzen) Familienname, Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Klasse Grundschule Erziehungsberechtigte:... Name, Vorname... Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)... In Notfällen zu benachrichtigen (falls von Vater/Mutter abweichend, bitte Name, Tel.-Nr. angeben) Die Benutzungsrichtlinien für das kommunale Betreuungsangebot sowie die dazugehörige Entgeltordnung habe ich erhalten. Mir ist bekannt, dass diese Regelungen Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen mir und der Gemeinde Sinzheim werden. Sinzheim, Unterschrift der Erziehungsberechtigten Abbuchungsermächtigung Die Gemeindekasse Sinzheim wird hiermit ermächtigt, das derzeit fällige Entgelt für die Teilnahme meines Kindes am kommunalen Betreuungsangebot monatlich von meinem Konto abzubuchen. Das Recht auf Widerruf bleibt vorbehalten. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, so besteht seitens des kontoführenden Geldinstitutes keine Verpflichtung zur Abbuchung. Name Kontoinhaber:... Konto-Nr.:... Name und Sitz des Geldinstitutes:... BLZ: Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers
2 Benutzungsrichtlinien für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule 1 Aufgaben Die verlässliche Grundschule in Form eines freiwilligen Betreuungsangebotes durch die Gemeinde hat die Aufgabe Grundschüler der Grundschule Sinzheim, Grundschule Kartung/Winden, Grundschule Leiberstung mit Außenstelle Halberstung außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts in der Zeit von 7.30 Uhr bis Uhr mit spielerischen und freizeitbezogenen Aktivitäten zu betreuen. Unterricht und Hausaufgabenbetreuung finden während dieser Zeit nicht statt. Die Betreuungsgruppen befinden sich im alten Rathaus in Sinzheim, in der Grundschule Kartung/Winden, im Kindergarten Schwalbennest Müllhofen und im Kindergarten Leiberstung. 2 Aufnahme Die Aufnahme eines Kindes erfolgt zum 01. des Kalendermonats der der Anmeldung folgt. Beginnt das Betreuungsjahr (Schuljahr) während eines Monats erfolgt die Aufnahme zu diesem Termin. Entsprechendes gilt für die Neuaufnahme nach den Ferien. Schriftform für die Anmeldung ist erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht jedoch nicht. 3 Abmeldung (1) Die Abmeldung während des Schuljahres kann mit mindestens vierwöchiger Frist nur auf Ende eines Monats erfolgen. Schriftform ist erforderlich. (2) Abweichend von Absatz 1 kann die Abmeldung zum Schuljahresende (01. August) nur mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Schriftform ist erforderlich. 4 Ausschluss (1) Sofern ein Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt das Betreuungsangebot nicht mehr in Anspruch nimmt, kann es von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. (2) Stört ein Kind die Arbeit in der Gruppe nachhaltig, kann dieses Kind vom weiteren Besuch der Betreuungsgruppe ebenfalls ausgeschlossen werden.
3 5 Öffnungszeiten (1) Die Betreuung der Kinder erfolgt nur an Schultagen. Während der Schulferien erfolgt keine Betreuung. (2) Muss eine Betreuungsgruppe aus besonderem Anlass, z.b. Erkrankung, Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten geschlossen werden, werden die Eltern hiervon unterrichtet. 6 Entgelte Für den Besuch der Betreuungsgruppe wird ein Entgelt nach der Entgeltordnung für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule erhoben. 7 Versicherung/Haftung (1) Für die Betreuungsmaßnahmen unmittelbar vor und nach dem Unterricht besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. (2) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen. (3) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Personensorgeberechtigten. Es wird deshalb empfohlen eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. 8 Regelung in Krankheitsfällen (1) Dürfen die Kinder in Krankheitsfällen die Schule nicht besuchen, dürfen sie auch nicht an der Betreuung teilnehmen. (2) Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (z. B. Diphtherie, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm) muss der Betreuungskraft sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem Tag der Erkrankung folgenden Tag. 9 Aufsicht Die Aufsichtspflicht des Trägers der Betreuungsgruppen beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit Verlassen der Betreuungsgruppe durch das Kind spätestens aber um Uhr.
4 10 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am in Kraft. Sie werden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Träger der Betreuungsgruppe und den Personensorgeberechtigten. Sinzheim, gez. M e t z n e r Bürgermeister
5 GEMEINDE SINZHEIM LANDKREIS RASTATT Entgeltordnung für das kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der verlässlichen Grundschule 1 Entgeltpflicht Für die Benutzung der Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule werden zur teilweisen Deckung der Kosten Entgelte nach den folgenden Bestimmungen erhoben. Die Entgelte sind privatrechtliche Forderungen. 2 Zahlungspflicht Zur Zahlung der Entgelte sind die Personensorgeberechtigten, deren Kind(er) in die Betreuungsgruppe aufgenommen wird, verpflichtet. Mehrere Personensorgeberechtigte sind Gesamtschuldner. 3 Entgelt (1) Das monatliche Entgelt ist gestaffelt nach der Gesamtzahl aller in den Betreuungsgruppen angemeldeten Kinder. Nimmt gleichzeitig mehr als ein Kind einer Familie die Betreuung in Anspruch ermäßigt sich das zu zahlende Entgelt für das zweite Kind. Bis zu 16 Kindern 94,--, Zweitkind 89, Kindern 81,--, Zweitkind 76, Kindern 70,--, Zweitkind 65, Kindern 61,--, Zweitkind 56, Kindern 54,--, Zweitkind 49, Kindern 49,--, Zweitkind 44, Kindern 44,--, Zweitkind 39, Kindern 41,--, Zweitkind 36, Kindern 38,--, Zweitkind 33, Kindern 34,--, Zweitkind 29, Kindern 31,--, Zweitkind 26,-- ab 49 Kindern 30,--, Zweitkind 25,-- (2) Nimmt ein Kind einer Familie die Betreuung dauerhaft an bis zu zwei Tagen pro Woche in Anspruch beträgt das monatliche Entgelt 12,00. Eine Ermäßigung für Zweitkinder gibt es nicht. Nimmt ein Kind mehr als zwei Tage die Betreuung in Anspruch, wird das monatliche Entgelt nach Abs. 1 erhoben. (3) Das Entgelt nach Abs. 1 und 2 wird für 10 Monate erhoben. Im Ferienmonat August und September fällt kein Entgelt an.
6 (4) Das Entgelt ist während der übrigen Ferien, Schließungszeiten der Betreuungsgruppe und bei Fehlen des Kindes weiterzubezahlen. Im letzteren Falle solange bis das Kind abgemeldet oder ausgeschlossen wird. 4 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes entsteht mit dem 1. Kalendertag des Benutzungsmonats und endet mit Ablauf des letzten Kalendertages des Benutzungsmonats. (2) Das monatliche Entgelt ist jeweils zum 15. des Monats fällig. Um die Zahlung zu vereinfachen besteht die Möglichkeit der zahlungspflichtigen Personensorgeberechtigten der Gemeinde Sinzheim eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen. (3) Wenn das zu entrichtende Entgelt für zwei aufeinander folgende Monate nicht bezahlt wurde, kann die Gemeinde Sinzheim mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende eine Kündigung der Teilnahme am Betreuungsangebot vornehmen. 5 Inkrafttreten (1) Diese Entgeltordnung tritt rückwirkend am in Kraft. Die Entgeltordnung vom tritt außer Kraft. Sie wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Träger der Betreuungsgruppen und den Personensorgeberechtigten. Sinzheim, gez. M e t z n e r Bürgermeister
1 Aufgabe der Einrichtung
Benutzungsordnung der Gemeinde Lichtenstein zum Besuch der Betreuung zur Verlässlichen Grundschule/Uhlandschule - Außerunterrichtliche Beaufsichtigung - 1 Aufgabe der Einrichtung Die Verlässliche Grundschule
MehrBenutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
Verlässlichen Grundschule Seite 1/5 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Benutzungsordnung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Das Konzept der Verlässlichen Grundschule ist eine Antwort auf gewandelte
MehrGemeinde Jagsthausen Landkreis Heilbronn. Kindergartenordnung
Gemeinde Jagsthausen Landkreis Heilbronn Kindergartenordnung Für die Arbeit im Kindergarten Jagsthausen sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der Tageseinrichtung für Kinder
MehrBenutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung)
Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung
MehrFörderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017
Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Osterferien vom 10. April bis 21. April 2017 In den Osterferien bietet der Förderverein der Wannetalschule e.v. wieder eine Ferienbetreuung für Grundschüler/innen
MehrStadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung RICHTLINIEN
2.2 1 - Ortsrechtsammlung - 2.2 RICHTLINIEN für die Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, die Ganztagesbetreuung und die Ferienbetreuung an den Schulen in Vaihingen an der Enz vom
MehrBenutzungsordnung für die Betreuungseinrichtungen an den städtischen Schulen in Weingarten vom , geändert zum Aufgaben...
die Betreuungseinrichtungen an den vom 24.04.2012, geändert zum 11.06.2018 Inhalt 1 Aufgaben... 1 2 Anmeldung und Vorrang der Erwerbstätigkeit... 2 3 Abmeldung/Änderung... 2 4 Ausschluss... 2 5 Öffnungszeiten/Schließtage...
MehrEntgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen
vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...
MehrFörderverein der Wannetalschule e.v. Ferienbetreuung. für Grundschulkinder in den Sommerferien vom 07. August bis 29. August 2017
Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Sommerferien vom 07. August bis 29. August 2017 In den Sommerferien bietet der Förderverein der Wannetalschule e.v. wieder eine Ferienbetreuung für Grundschüler/innen
MehrBenutzungsordnung des städtischen Horts an der Von-Drais-Grundschule Gernsbach
Gernsbach Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.03.2010 folgende Neufassung der Benutzungsordnung vom 30.01.2006 beschlossen: Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule
Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) für das Betreuungsangebot Verlässliche Grundschule vom 18. September 2007 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Trägerschaft... 2
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen 40/3 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung an Grundschulen der Stadt Göppingen 1 Trägerschaft Den Schülerinnen und Schülern an
MehrS c h ü l e r h o r t S c h a t z k i s t e
S c h ü l e r h o r t S c h a t z k i s t e K e r n z e i t e n b e t r e u u n g V e r l ä s s l i c h e G r u n d s c h u l e V e r l ä s s l i c h e G r u n d s c h u l e P l u s G a n z t a g e s b
MehrGemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg. Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Erdmannhausen
Gemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Erdmannhausen vom 10.12.1998, zuletzt geändert am 19.05.2011. Benutzungsordnung für die Kindergärten der
MehrRICHTLINIEN FÜR DAS BILDUNGS- UND BETREUUNGSANGEBOT IM BILDUNGSZENTRUM BENZBERG MARKGRÖNINGEN
RICHTLINIEN FÜR DAS BILDUNGS- UND BETREUUNGSANGEBOT IM BILDUNGSZENTRUM BENZBERG MARKGRÖNINGEN 1. Betreuung Für das Bildungszentrum Benzberg Markgröningen wird für die Schüler der Klassenstufe 5 und 6 ein
MehrGemeinde Obersulm. Benutzungs- und Entgeltordnung. für Betreuungsangebote an den Obersulmer Grundschulen und für die zentrale Ferienbetreuung
Gemeinde Obersulm Benutzungs- und Entgeltordnung für Betreuungsangebote an den Obersulmer Grundschulen und für die zentrale Ferienbetreuung vom 16.05.2011 Der Gemeinderat der Gemeinde Obersulm hat am 16.05.2011
MehrBenutzungsordnung des Gemeindekindergartens Purzelbaum
Benutzungsordnung des Gemeindekindergartens Purzelbaum Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder maßgebend: 1 Aufgabe
MehrKindergarten St. Bernhard Hattingen. Kindergarten Sonnenstrahl Ippingen
Kindergarten St. Bernhard Hattingen Kindergarten Sonnenstrahl Ippingen Benutzungsordnung für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Immendingen Kindergartenordnung Für die Arbeit im Kindergarten sind
MehrStadt Besigheim Kreis Ludwigsburg
Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Gebührenregelung Kernzeitenbetreuung an den Besigheimer Grundschulen gültig ab Schuljahr 2018/2019 0 Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinschaftsschule
MehrStadt Besigheim Kreis Ludwigsburg
Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Gebührenregelung Kernzeitenbetreuung an den Besigheimer Grundschulen gültig ab Schuljahr 2017/2018 0 Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedrich-Schelling-Schule
MehrKinderhaus Hagnau am Bodensee
Gemeinde Hagnau am Bodensee Landkreis Bodenseekreis Kinderhaus Hagnau am Bodensee Tageseinrichtung für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit Benutzungsordnung Für die Arbeit in
MehrDer Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote
Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Ernst-Leitz-Schule im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung der Stadt Sulzburg Der Gemeinderat
Mehr(2) Trägerin des Betreuungsangebots ist die Gemeinde Kaisersbach. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet.
Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kaisersbach für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots an der Grundschule Kaisersbach außerhalb der Unterrichtszeit Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für
MehrK I N D E R G A R T E N O R D N U N G
-! 1 - Gemeinde Boms, Landkreis Ravensburg Benutzungsordnung für den Kindergarten Sonnenblume K I N D E R G A R T E N O R D N U N G Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit
MehrRheinfels-Schule St. Goar
Rheinfels-Schule St. Goar Rheinfels-Schule St. Goar, Am Hafen 6, 56329 St. Goar An die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Rheinfels-Schule St. Goar Februar 2018 Anmeldung
MehrGemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg. Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Erdmannhausen
Gemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Erdmannhausen vom 10.12.1998, geändert am 19.05.2011, zuletzt geändert 22.12.2014. geändert
MehrGemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb
Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Benutzungsordnung für die Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Jungingen vom 27.07.2017 1 Aufgabe der Einrichtung Die Einrichtung, bestehend aus Ganztagsgruppe,
MehrBenutzungsordnung für die städtischen Betreuungsangebote an den Grundschulen
EHINGEN (DONAU) G roße Kreisstadt Benutzungsordnung für die städtischen Betreuungsangebote an den Grundschulen 1 Aufgabe 1. An den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Ehingen wird eine zusätzliche und
MehrGemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg. Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Erdmannhausen
Gemeinde Erdmannhausen Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Erdmannhausen vom 10.12.1998, geändert am 19.05.2011, geändert 22.12.2014, geändert am 27.07.2017,
MehrSatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen
Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen
MehrK I N D E R G A R T E N O R D N U N G
-! 1 - Gemeinde Boms, Landkreis Ravensburg Benutzungsordnung für den Kindergarten Sonnenblume K I N D E R G A R T E N O R D N U N G Für die Arbeit im Kindergarten sind die gesetzlichen Bestimmungen mit
MehrGemeinde Altlußheim Bürgermeisteramt
Gemeinde Altlußheim Bürgermeisteramt Benutzungsordnung für die Ferienbetreuung in der Kinderbetreuungseinrichtung Die Tintenkleckser an der Albert-Schweitzer-Schule 1 Ferienbetreuung 1. Den Schülerinnen
MehrBenutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung und Lern- und Spielgruppe an der Alemannenschule Hartheim
Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung und Lern- und Spielgruppe an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein hat in der öffentlichen
MehrBenutzungsordnung. der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof
Benutzungsordnung der kommunalen Kindertageseinrichtung Regenbogen in Murg-Oberhof Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (Gbl. S. 582) in der derzeit geltenden Fassung
MehrBenutzungsordnung für Heininger Kindergärten
Benutzungsordnung für Heininger Kindergärten Die Arbeit in den Kindergärten der Gemeinde Heiningen richtet sich nach der folgenden Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den hierzu erlassen
MehrK E R N Z E I T E N B E T R E U U N G
Benutzungsordnung für die K E R N Z E I T E N B E T R E U U N G an der Grundschule in Gemmrigheim vom 06. April 2009 (zum 14.09.2009) 1. Änderung am 25.06.2012 (zum 10.09.2012) 1 Betreuung der Grundschüler
MehrGemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten
Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012
MehrEntgelt- und Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung der Gemeinde Weingarten (Baden)
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 10 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Entgelt- und Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung der Gemeinde Weingarten (Baden) Beschluss dieser Verordnung
MehrStrombergschule Oberderdingen Uhr Uhr
Gemeinde Oberderdingen -Landkreis Karlsruhe- Benutzungsrichtlinien für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule 1. Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule
MehrKindergartenordnung der Stadt Kornwestheim
Vergleich zur alten Kiga-Ordnung (gültig 1.9.2010) Änderungen sind in rot dargestellt Kindergartenordnung der Stadt Kornwestheim gültig ab 01.09.2011 Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen
MehrBenutzungsordnung für die Kindertagesstätten
Gemeinde Forbach Landkreis Rastatt Benutzungsordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Forbach Für die Arbeit in den Kindertagesstätten Bermersbach und Langenbrand der Gemeinde Forbach sind die gesetzlichen
MehrStadt Bietigheim-Bissingen. Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung der Stadt Bietigheim- Bissingen. In Kraft ab:
Stadt Bietigheim-Bissingen Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung der Stadt Bietigheim- Bissingen In Kraft ab: 01.09.2019 1 Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung der Stadt Bietigheim- Bissingen
MehrBenutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinschaftsschule Friedrich-Schelling-Schule Besigheim
Stadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Gemeinschaftsschule Friedrich-Schelling-Schule Besigheim vom 14.05.2013, zuletzt geändert am 20.03.2018 (gültig
MehrBetreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+
Betreuungsvertrag Verlässliche Grundschule und 13+ Zwischen Frau/Herrn Vor- und Nachname Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon privat Telefon dienstlich Telefon mobil und dem Verein Betreute Schulen
MehrStadt Besigheim Kreis Ludwigsburg
H8 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kindergärten in vom 26.07.2011 mit den Änderungen vom 19.06.2012 (tritt zum 01.09.2012 in Kraft) Benutzungsordnung für die Kindergärten in
Mehr(In der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom , vom )
Satzung über die Benutzung des kommunalen Betreuungsangebots im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung der Gemeinde Ingersheim (Schulkindbetreuung) vom 24.07.2012 (In
MehrDie Verlässlichen Grundschule in Mühlheim
Die Verlässlichen Grundschule in Mühlheim Liebe Eltern, auch für das kommende Schuljahr 2017/2018 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kinder an der Grundschule in Mühlheim außerhalb des Unterrichts
MehrBetreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Grundsätze
Remseck am Neckar, April 2007 Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Grundsätze 1 GRUNDSCHÜLERBETREUUNG In Remseck am Neckar wird den Grundschülern eine ergänzende Betreuung im Zeitrahmen
Mehr1 Allgemeines. 2 Aufgaben
Satzung über die Kernzeit- und flexible Nachmittagsbetreuung sowie die Ferienbetreuung an der Grundschule Wyhl am Kaiserstuhl (Schul-und Ferienbetreuungs-Satzung) vom 25. September 2014 Aufgrund von 4
MehrFür die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen für den Hort und die folgende Benutzungsregelung maßgebend:
5. Änderung zur Benutzungsregel der Stadt Güglingen und des Gemeindeverwaltungsverbandes für die I.N.S.E.L. an der Katharina-Kepler-Schule Durch die Einführung der Ganztagesschule ändert sich auch das
MehrMarkt Markt Indersdorf
Az.: 10/028-2-15 Satzung des Marktes Markt Indersdorf über die Benutzung der Mittagsbetreuung Der Markt Markt Indersdorf erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den
MehrBenutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten
4 C; 461.0; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Benutzungsordnung für den Kommunalen Kindergarten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSatzung der Gemeinde Nordheim für die Schülerbetreuung außerhalb des Unterrichts (FLIBS+) an der Kurt-von-Marval-Schule. Gültig ab 1.9.
Gemeinde Nordheim Landkreis Heilbronn Bereitstellungstag: 6.7.2017 Satzung der Gemeinde Nordheim für die Schülerbetreuung außerhalb des Unterrichts (FLIBS+) an der Kurt-von-Marval-Schule Gültig ab 1.9.2017
MehrAnmeldung zur Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule: Grundschule im Buch
Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen Stadtkämmerei Postfach 17 62 74307 Bietigheim-Bissingen Anmeldung zur Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule: Grundschule im Buch Ich/Wir Erziehungsberechtigte/r
Mehrgeboren am Telefon Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Förderkreis Philipp-Schubert-Schule Hermannstein e. V.
Beitrittserklärung An den Förderkreis Philipp-Schubert-Schule Hermannstein e. V. Blasbacher Str. 16 35586 Wetzlar (Kann im Sekretariat der Schule abgegeben werden) Name, Vorname PLZ Ort geboren am Telefon
MehrKINDERGARTEN- und KRIPPENORDNUNG
Stadt Möckmühl Kreis Heilbronn KINDERGARTEN- und KRIPPENORDNUNG Für die Arbeit in den Kindergärten und Krippen Hahnenäcker Lehle Ruchsener Straße Schwärzweg Züttlingen und Beethovenstraße sind die gesetzlichen
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G
B E N U T Z U N G S O R D N U N G FÜR DIE BETREUUNGSANGEBOTE IN DEN SCHULEN DER STADT CRAILSHEIM Stand: 05.07.2012 Die Arbeit in den Betreuungsgruppen richtet sich nach der folgenden Ordnung und den geltenden
MehrBenutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Oberstenfeld
Benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung an der Lichtenbergschule Oberstenfeld 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Oberstenfeld betreibt an der Lichtenbergschule eine Mittagsverpflegung. (2) Das Benutzungsverhältnis
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule/Flexiblen Nachmittagsbetreuung (Kernzeitenbetreuung)
Seite 1 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule/Flexiblen Nachmittagsbetreuung (Kernzeitenbetreuung) 1. Trägerschaft 1.1 Trägerin der Betreuungsangebote
MehrBenutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 1999 folgende Neufassung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
MehrSatzung. über die Benützung der Kindergärten der Stadt Süßen. Kindergartenordnung
K 1/1 Stadt Süßen Landkreis Göppingen Satzung über die Benützung der Kindergärten der Stadt Süßen Kindergartenordnung Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den 2, 13 und 19 des
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Benutzungsverhältnis 2. 2 Gebühren 2/3. 3 Betreuungsumfang und -inhalt 3. 4 Aufnahme, Abmeldung, Benutzungsausschluss 4
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Weinheim für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots an Weinheimer Grundschulen außerhalb der Unterrichtszeit Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1 Benutzungsverhältnis
MehrBenutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Ohlsbach
Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Ohlsbach Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder maßgebend: 1
MehrS T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen
C, 5 S T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen Benutzungsordnung für die städtischen Kindergärten der Stadt Neuffen vom 20.01.1999 mit Änderung vom 10.07.2001, 15.07.2003, 19.07.2005, 28.06.2006, 27.02.2007,
MehrS T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen
C, 5 S T A D T N E U F F E N Landkreis Esslingen Benutzungsordnung für die städtischen Kindergärten der Stadt Neuffen vom 20.01.1999 mit Änderung vom 10.07.2001, 15.07.2003, 19.07.2005, 28.06.2006, 27.02.2007,
MehrBenutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee
Benutzungsordnung der Stadt Stutensee für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten an den Schulen der Stadt Stutensee vom 01.04.2005 geändert durch Änderungssatzung vom 09.10.2006 Rechtskräftig ab 01.10.2006
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Benutzungsverhältnis 2. 2 Gebühren 2/3. 3 Betreuungsumfang und -inhalt 4. 4 Aufnahme, Abmeldung, Benutzungsausschluss 4/5
Stadt Weinheim Amt für Bildung und Sport Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Weinheim für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebots an Weinheimer Grundschulen außerhalb der Unterrichtszeit Inhaltsverzeichnis
MehrBenutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen
Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun grundschulen Februar 2015 Inhalt 1. Trägerschaft... 3 2. Betreuungsinhalt... 3 3. Aufnahme, Abmeldungen,
MehrBenutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedrich-Schelling-Schule Besigheim
Stadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedrich-Schelling-Schule Besigheim vom 14.05.2013, geändert vom 03.05.2016 (gültig zum 01.09.2016) 1 Grundschülerbetreuung
MehrBenutzungsordnung der Tageseinrichtung für Kinder
Benutzungsordnung der Tageseinrichtung für Kinder in der Fassung vom 01.09.2017 Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für
Mehr1.2 Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Gemeindeverwaltung nach Maßgabe der freien Kapazitäten und der Inanspruchnahme.
Richtlinien für das Betreuungsangebot der Gemeinde Hardthausen im Rahmen der verlässlichen Grundschulund Ganztagesbetreuung an der Grundschule Kochersteinsfeld 1. Anmeldung 1.1 Das Betreuungsangebot gilt
MehrBenutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Kreuzäckergrundschule Ottmarsheim
Stadt Besigheim Landkreis Ludwigsburg Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Kreuzäckergrundschule Ottmarsheim vom 14.05.2013, geändert am 03.05.2016 (gültig zum 01.09.2016) 1 Grundschülerbetreuung
MehrS A T Z U N G. über die Benutzung der städtischen Kindergärten in Waldkirch (Kindergartenordnung)
Landkreis Emmendingen Stadt Waldkirch S A T Z U N G über die Benutzung der städtischen Kindergärten in Waldkirch (Kindergartenordnung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der
MehrFerienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler im Alter von 6-10 Jahren 2. Schulhalbjahr 2018 / 2019
Fachdienst Jugend u. Soziales SG Kinderbetreuung 05132 / 86282-21 Fax: 05132 / 86282-01 E-Mail: kerstin.proges@lehrte.de www.lehrte.de Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler im Alter von
MehrKindergartenordnung. 1 Aufgabe der Einrichtung
Kindergartenordnung Komplettversion in der aktuellen Fassung ab 01. September 2017 1 Aufgabe der Einrichtung Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen, zu unterstützen
MehrAufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder
Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Der Evangelische Gesamtverband Oberweser, vertreten durch den Gesamtverbandsvorstand, dieser vertreten durch
MehrSatzung. über Betreuungsangebote. im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. und über die Erhebung von Benutzungsgebühren
Satzung über Betreuungsangebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und über die Erhebung von Benutzungsgebühren Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000
MehrSTADT. GR-Beschluss: TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: Inkrafttreten: Az.-K: ;
STADT GR-Beschluss: 24.07.2017 TOP/lfd. Nr.: 9 ö Veröffentlichung: 02.08.2017 Inkrafttreten: 01.09.2017 Az.-K: 020.0611; 650.331 Stadt Riedlingen - Landkreis Biberach - 7. Änderungssatzung über die Erhebung
MehrBetreuungsvertrag. Schul- und Förderverein der Gemeinschaftsgrundschule Auf dem Höchsten, Gaderoth e.v.,
Betreuungsvertrag zwischen dem Schul- und Förderverein, vertreten durch den Vorstand Daniel Dugan, Ralf Löwenstein und Konrad Merck, als Durchführender einer Schulveranstaltung im Auftrag des Schulträgers,
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden
Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)
MehrBenutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee
Benutzungsordnung der Stadt Stutensee für die Inanspruchnahme von en an den Schulen der Stadt Stutensee vom 01.04.2005 geändert durch Änderungssatzung vom 09.10.2006 Rechtskräftig ab 01.10.2006 geändert
MehrSatzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule der Klaus-Groth-Schule
Satzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule der Klaus-Groth-Schule Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
MehrBenutzungsordnung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hardheim (Kita-Ordnung)
Gemeinde Hardheim Neckar-Odenwald-Kreis Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hardheim (Kita-Ordnung) Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die
MehrElternverein der Grundschule Wincheringen e.v.
Elternverein der Grundschule Wincheringen e.v. 1. Aufnahmebedingungen: B E T R E U U N G S V E R T R A G A) für die Betreuungszeit von Montag bis Freitag 11:40 bis 12:40 B) für die Betreuungszeit am Freitag
MehrVerbindliche Anmeldung für die Betreuung in den Faschingsferien 2019
Verbindliche Anmeldung für die Betreuung in den Faschingsferien 2019 Vorname, Nachname (Kind) Geburtsdatum (Kind) Eltern erreichbar unter der Telefonnummer: Eltern Betreuungsteam erreichbar unter der Telefonnummer:
MehrSatzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule der Gemeinschaftsschule Heide-Ost
Satzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule der Gemeinschaftsschule Heide-Ost Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
MehrGemeinde Schwaikheim Rems-Murr-Kreis. Satzung über die Benutzung von Kindergärten und Krippengruppen
Gemeinde Schwaikheim Rems-Murr-Kreis Satzung über die Benutzung von Kindergärten und Krippengruppen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes
MehrBENUTZUNGS- UND ENTGELTORDNUNG für ergänzende Betreuungsangebote an der Johann-Friedrich-Mayer-Schule Kupferzell vom 01.
BENUTZUNGS- UND ENTGELTORDNUNG für ergänzende Betreuungsangebote an der Johann-Friedrich-Mayer-Schule Kupferzell vom 01. Dezember 2015 1 Allgemeines Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Schuljahr 2000/01
MehrBENUTZUNGS- UND ENTGELTORDNUNG für ergänzende Betreuungsangebote an der Johann-Friedrich-Mayer-Schule Kupferzell vom
BENUTZUNGS- UND ENTGELTORDNUNG für ergänzende Betreuungsangebote an der Johann-Friedrich-Mayer-Schule Kupferzell vom 17.07.2018 1 Allgemeines Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Schuljahr 2000/01 die
Mehr