Studienordnung für das Fach Physik in den Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Science und Master of Science an der Ruhr-Universität Bochum

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1 Nr November 2006 Studienordnung für das Fach Physik in den Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Science und Master of Science an der Ruhr-Universität Bochum vom 18. Oktober 2006

2 Studienordnung für das Fach Physik in den Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Science und Master of Science an der Ruhr-Universität Bochum vom 18. Oktober.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 des Hochschulgesetzes NRW (HG) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulen (Hochschulreformweiterentwicklungsgesetz HRWG) vom (GV.NRW S. 752) hat die Ruhr- Universität Bochum die folgende Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse 4 Studienbeginn 5 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums 6 Ziel des Studiums 7 Lehrveranstaltungsarten, Vermittlungsformen 8 Gliederung und Inhalte des Bachelor-Studiums 9 Gliederung und Inhalte des Master-Studiums 10 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen 11 Leistungsnachweise und Kreditpunkte 12 Prüfungen, prüfungsrelevante Module 13 Bachelorarbeit 14 Masterarbeit 15 Studienplan 16 Studienberatung 17 Inkrafttreten und Veröffentlichung 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengang Physik an der Ruhr- Universität Bochum auf der Grundlage der Prüfungsordnung vom 28. September 2006 (AB Nr. 662). 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Die Zugangsvoraussetzung für das Bachelorstudium wird durch das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. (2) Zum Master-Studium wird zugelassen, wer an einer Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes (HRG) den Grad Bachelor of Science in Physik nach einem auf 6 Semester ausgelegten Studium erworben hat. 3 Abs. 3 der Prüfungsordnung gilt entsprechend. (3) Zu Beginn des Master-Studiums ist ein Beratungsgespräch über die Fächerwahl und die Struktur der Masterphase zu absolvieren. 3 Besondere wünschenswerte Vorkenntnisse (1) Der Einstieg in das Bachelorstudium wird durch solide Grundkenntnisse in Physik und Mathematik, wie sie z.b. in den Abiturprüfungen in diesen Fächern vorausgesetzt werden, wesentlich erleichtert. Zur Ergänzung und zur Auffrischung der Vorkenntnisse sowie zur Erleichterung des Studieneinstiegs wird die Teilnahme an einem entsprechenden Vorkurs dringend empfohlen. 4 Studienbeginn (1) Das Bachelorstudium kann sowohl in einem Wintersemester als auch in einem Sommersemester aufgenommen werden. Die Planung des Studienangebots der Fakultät für Physik und Astronomie ist jedoch vorwiegend auf einen Studienbeginn im Wintersemester ausgerichtet. (2) Das Masterstudium kann sowohl in einem Wintersemester als auch in einem Sommersemester aufgenommen werden. 5 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums (1) Das Bachelorstudium hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Der Gesamtstudienumfang beträgt 180 Kreditpunkte (CP). (2) Das Masterstudium hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Der Gesamtstudienumfang beträgt 120 Kreditpunkte (CP). (3) Die Studieninhalte werden von der Fakultät für Physik und Astronomie so ausgewählt und begrenzt, dass die Studiengänge jeweils innerhalb ihrer Regelstudienzeit abgeschlossen werden können. Dabei können Studierende im Rahmen der Prüfungsordnung nach eigener Wahl Schwerpunkte setzen und Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in einem ausgeglichenen Verhältnis zur selbständigen Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes wahrnehmen. 6 Ziel des Studiums (1) Das Studium der Physik soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufspraxis die Fachkenntnisse und grundlegenden methodischen Fähigkeiten vermitteln, die für eine spätere Berufstätigkeit in den unterschiedlichen Berufsfeldern erforderlich sind. Dabei sollen Arbeitsweise und Inhalte der Physik so vermittelt werden, dass eine berufsbezogene Anwendung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglicht wird. Das Studium ist grundlagenorientiert und berücksichtigt mit einer Auswahl von aktuellen Schwerpunkten die rasch sich verändernden Anforderungen der Berufspraxis. Dies befähigt nicht nur zur Einarbeitung in verschiedene Problemstellungen und wechselnde Aufgabenbereiche im späteren Berufsleben, sondern ermöglicht gleichzeitig eine effektive Kommunikation mit Spezialisten anderer Ausrichtung und garantiert ein hohes Maß an Teamfähigkeit. Beim Bachelor- und Masterstudiengang handelt es sich um einen konsekutiven Studiengang mit zwei berufsqualifizierenden Abschlüssen. (2) Der Bachelor-Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) stellt nach erfolgreicher Grundausbildung in experimenteller und theoretischer Physik, in Spezialgebieten der Physik, in Mathematik, in weiteren physiknahen Bereichen und einer Bachelorarbeit in Physik einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Darüber hinaus werden weitere spezifische Kenntnisse in einem außerphysikalischen erworben. Dies kann der individuellen Ausrichtung auf einen speziellen Tätigkeitsbereich oder auf ein weiterführendes Studium dienen oder der Aneignung von Schlüsselqualifikationen. Der Bachelor-Abschluss befähigt zur Aufnahme eines Master-Studiums. (3) Der Master-Abschluss "Master of Science" (M.Sc.) ist der wissenschaftliche Studienabschluss des Physikstudiums und stellt nach der Erlangung des Bachelor-Grades und einem erfolgreichen Studium in experimenteller und theoretischer Physik, in Spezialgebieten der Physik und verwandter Fächer sowie einer Masterarbeit den allgemeinen wissenschaftlichen Abschluss als Physikerin oder Physiker dar. Das Studium soll den Kandidatinnen und Kandidaten die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem, interdisziplinärem Denken und Handeln befähigt werden. Diesem Ziel dienen der Erwerb erweiterter Kenntnisse in der zu wählenden Vertiefungsrichtung der Physik sowie in einem verwandten, außerphysikalischen Wahlfach und die selbständige wissenschaftliche Bearbeitung einer physikalischen Problemstellung in einem gewählten Studienschwerpunkt. In einem freien sollen die Studierenden Lehrveranstaltungen aus anderen Disziplinen be-

3 suchen, die insbesondere berufsübergreifenden Qualifikationen wie z.b. Präsentations- und Kommunikationstechniken, Fremdsprachenkenntnissen, EDV-Kenntnissen usw. vermitteln. 7 Lehrveranstaltungsarten, Vermittlungsformen (1) Das Studium ist modularisiert. Die Module setzen sich aus Lehrveranstaltungen folgender Art zusammen: b) Vorlesungen (V) c) Übungen zu Vorlesungen (Ü) d) Praktika (P) e) Seminare (S) (2) Vorlesungen dienen der Vermittlung von wissenschaftlichem Grund- und Spezialwissen und von methodischen Kenntnissen durch zusammenhängende Darstellung größerer Sachgebiete und eröffnen den Weg zur Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse im Selbststudium. (3) Übungen werden in Verbindung mit Vorlesungen angeboten. Sie geben den Studierenden durch Bearbeitung exemplarischer Probleme Gelegenheit zur Anwendung und Vertiefung des erarbeiteten Stoffes sowie zur Selbstkontrolle des Wissensstandes. (4) Praktika haben die Vermittlung von Methodenkenntnissen, die Förderung der Einsicht in Sachzusammenhänge durch induktives Erfassen von physikalischen Zusammenhängen und die Erfahrungsbildung durch Bearbeitung praktischer Aufgabenstellungen zum Ziel. Im physikalischen erfolgt die experimentelle Veranschaulichung, Vertiefung und Anwendung des erarbeiteten Stoffes und die Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten in der Durchführung und Auswertung physikalischer Versuche und der Interpretation ihrer Ergebnisse. (5) Seminare sind der Behandlung spezieller fachlicher Problemstellungen gewidmet. In ihnen sollen die Studierenden lernen, komplexe wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu erarbeiten und hierüber sachgerecht zu referieren, sowie die Fähigkeit zu kritischer wissenschaftlicher Diskussion erwerben. 8 Gliederung und Inhalte des Bachelor-Studiums (1) Das Studium soll einen soliden und umfassenden Überblick über die gesamte Physik sowie gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten in der experimentellen und theoretischen Erfassung physikalischer Zusammenhänge vermitteln. Darüber hinaus sollen die Studierenden ein breites methodisches Instrumentarium sowie erweiterte Kenntnisse in einem Teilgebiet der Physik erwerben. (2) Das modular aufgebaute konsekutive Studium gliedert sich in das Bachelor-Studium (6 Semester) und das Master-Studium (4 Semester), die jeweils unterschiedliche Ausbildungsziele verfolgen. Das Bachelor-Studium wird durch den Nachweis der 180 geforderten Kreditpunkte einschließlich einer Bachelor-Arbeit mit der Verleihung des Bachelor-Grads (Bachelor of Science, B.Sc.) abgeschlossen. Das Master-Studium wird durch den Nachweis der 120 geforderten Kreditpunkte einschließlich der Master-Arbeit mit der Verleihung des Master-Grades (Master of Science, M.Sc.) abgeschlossen. (3) Das Studium der Physik im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiengangs ist modularisiert. Es gliedert sich in verschiedene thematische Bereiche. Jeder Bereich umfasst mehrere Module, die die Studierenden im vorgegebenen Umfang absolvieren müssen bzw. wahlweise absolvieren können. Dabei ist in jedem Bereich eine Mindestzahl von Kreditpunkten (CP) zu erreichen. Dabei sind die Module so auszuwählen, dass die für den Studienabschluss erforderliche Gesamtzahl an CP erreicht wird. (4) Gliederung des Bachelorstudiums: Das Bachelorstudium gliedert sich in die im Folgenden genannten Bereiche und Module. Dabei sind die Kernmodule aufgeführt, eine vollständige Übersicht ist dem Modulhandbuch zu entnehmen. a) Einführung in die Experimentalphysik (27 CP) In diesem Bereich werden Grundlagen der klassischen und der modernen Experimentalphysik vermittelt (Mechanik des Massenpunkts und des starren Körpers, Mechanik deformierbarer Medien, Hydrodynamik, Schwingungen und Wellen, Wärmelehre, Elektrostatik, Magnetostatik, Elektrodynamik, Optik, Atom- und Kernphysik, Quantenphysik) Semester Physik I (Mechanik, Wärmelehre) 10 Physik II (Elektrizitätslehre, Schwingungen, 10 Wellen, Optik) Physik III (Atom- und Quantenphysik) 7 insgesamt aus diesem Bereich: b) Mathematik (mindestens 27 CP) In diesem Bereich werden die mathematischen Grundlagen für Physiker vermittelt: Analysis einer und mehrerer Veränderlicher, Lineare Algebra, Differentialgleichungen, Integrationstheorie, Funktionalanalysis und Funktionentheorie Semester Mathematische Methoden der Physik 7 Mathematik I für Physiker 10 Mathematik II für Physiker 10 Mathematik III für Physiker 12 Mathematik IV für Physiker 12 insgesamt aus diesem Bereich: c) (20 CP) Begleitend zu den Veranstaltungen aus der Experimentalphysik und der Theoretischen Physik werden Versuche im Labor durchgeführt, bei denen grundlegende Techniken des naturwissenschaftlichen Experimentierens erlernt werden sollen. Zu diesen Techniken gehören die Messwerterfassung, das Protokollieren der Messdaten, die anschließende Datenanalyse mit Fehlerrechnung und abschließende Bewertung der experimentellen Ergebnisse Semester Versuche aus dem Physikalischen (je 0,5 CP), Kolloquium (1 CP) Versuche aus dem Projektpraktikum (SOWAS) Versuche aus dem Fortgeschrittenen insgesamt aus diesem Bereich: d) Theoretische Physik (mindestens 20 CP) In diesem Bereich werden Grundlagen der klassischen und der modernen Theoretischen Physik vermittelt (Mechanik, Elektrodynamik und Quantenmechanik). Wahlweise kann der Einstieg in die Theoretische Physik bereits ab dem 2. Semester über die Grundlagenvorlesungen erfolgen, die dann durch die Einzelvorlesungen Mechanik, Elektrodynamik oder Quantenmechanik ergänzt und vertieft werden können Semester Grundlagen Mechanik und Elektrodynamik 8 Grundlagen Quantenmechanik und 8 Statistik* Mechanik 10 Elektrodynamik 10 Quantenmechanik* 10 insgesamt aus diesem Bereich: * eines dieser Module muss gewählt werden

4 e) Experimentalphysik (14 CP) Die in den Modulen aus dem Bereich Einführung in die Experimentalphysik erworbenen Grundkenntnisse und Methoden der Experimentalphysik werden anhand der Einführung in ein Teilgebiet der Experimentalphysik angewandt und vertieft Semester Einführung in die Astrophysik 7 Einführung in die Biophysik 7 Einführung in die Festkörperphysik 7 Einführung in die Kernphysik 7 Einführung in die Plasmaphysik 7 insgesamt aus diesem Bereich: 14 7 f) Methoden der Physik (8 CP) Dieser Bereich umfasst eine Reihe von Modulen, in denen wichtige physikalische Methoden, die bei der experimentellen oder theoretischen Arbeit häufig gebraucht werden, vermittelt werden und von denen zwei auszuwählen sind Semester Analog-Elektronik 4 Digital-Elektronik 4 Computational Physics I 4 Messmethoden der Physik 4 Erkenntnisfragen der Physik 4 Erarbeitung und Darstellung physikalischer 4 Inhalte weitere Versuche aus dem 4 insgesamt aus diesem Bereich: 8 4 g) Physikalischer Dieser Bereich dient der Schwerpunktbildung der Studierenden. Über die physikalischen Pflicht- und Wahlpflichtmodule hinaus können die Studierenden in diesem Bereich Lehrveranstaltungen ihrer Wahl besuchen, die ihr Studium sinnvoll ergänzen. Hierzu zählen u.a. die folgenden Module: Semester Einführung in die Astronomie 7 Physik IV 7 Quantenmechanik* 10 Statistische Physik 10 zusätzliches Modul aus dem Bereich 7 Experimentalphysik andere Module aus dem Lehrangebot der Fakultät für Physik und Astronomie insgesamt aus diesem Bereich: 10 1 Modul * sofern nicht bereits im Bereich Theoretische Physik angerechnet h) Außerphysikalischer In diesem Bereich kann ein breites Spektrum von Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten gewählt werden, die das Physikstudium nach je Interessenlage oder beruflichen Zielen der Studierenden sinnvoll ergänzen. Hierzu zählen auch Module aus dem Optionalbereich, sofern es sich nicht um Module mit physikalischen Inhalten handelt, die von Dozenten der Fakultät für Physik und Astronomie angeboten werden Semester Mathematik III* 12 Mathematik IV* 12 Allgemeine u. anorganische Chemie Allgemeines chemisches Einführungspraktikum Einführung in die Informatik andere Module aus dem Lehrangebot anderer Fakultäten nicht-physikalische Module aus dem Optionalbereich 5-10 insgesamt aus diesem Bereich: 10 1 Modul * sofern nicht bereits im Bereich Mathematik angerechnet (5) Gliederung des Masterstudiums: Das Masterstudium gliedert sich in die im Folgenden genannten Bereiche und Module. Dabei sind die Kernmodule aufgeführt, eine vollständige Übersicht ist dem Modulhandbuch zu entnehmen. a) Experimentalphysik (mindestens 6 CP) In Ergänzung zum Bachelorstudium soll in diesem Bereich ein weiteres Modul studiert werden. Dabei kann entweder ein drittes Modul aus diesem Bereich gewählt werden oder ein im Hinblick auf das Bachelorstudium vertiefendes Modul Semester Einführung in die Astrophysik 7 Einführung in die Biophysik 7 Einführung in die Festkörperphysik 7 Einführung in die Kernphysik 7 Einführung in die Plasmaphysik 7 Astrophysik III 6 Einführung in die Festkörperphysik II 6 Einführung in die Teilchenphysik 6 insgesamt aus diesem Bereich: b) Theoretische Physik (mindestens 8 CP) Dieser Bereich soll die Ausbildung in Theoretischer Physik ergänzen und vertiefen. Je nach experimenteller oder theoretischer Schwerpunktbildung können hier ein oder zwei Module gewählt werden, die nicht bereits im Bachelorstudiengang belegt wurden Semester Quantenmechanik 10 Statistische Physik 10 Quantenmechanik (Vertiefung) 8 Statistische Physik (Vertiefung) 8 Allgemeine Relativitätstheorie 8 andere Module aus dem Lehrangebot des Instituts für Theoretische Physik insgesamt aus diesem Bereich: 8 8 c) Das vermittelt auf fortgeschrittenem Niveau grundlegende Kenntnisse und komplexere Zusammenhänge aus den verschiedenen Forschungsgebieten der Fakultät. Je nach experimenteller oder theoretischer Schwerpunktbildung können die Studierenden eine Anzahl ihrer Wahl an Versuchen im Rahmen des Fortgeschrittenen-s absolvieren.

5 1. 4. Semester Versuche aus dem Fortgeschrittenen- je 1-2 zugehöriges Seminar 3 insgesamt aus diesem Bereich: d) Physikalischer Schwerpunktbereich (10 CP) Im Sinne einer Schwerpunktbildung im Studium sollen die Studierenden in entsprechenden Wahlpflichtveranstaltungen vertiefte Kenntnisse in einem der folgenden Fachgebiete mit experimenteller oder theoretischer Ausrichtung erlangen. Eine sinnvolle Auswahl der Lehrveranstaltungen sollte in Abstimmung mit dem Studienberater erfolgen: - Astronomie / Astrophysik - Biophysik - Festkörperphysik - Kern- und Teilchenphysik - Neuroinformatik - Physikdidaktik - Plasmaphysik e) Außerphysikalischer (10 CP) Zur Erweiterung der Ausbildung und Qualifikation der Studierenden soll das Physikstudium ergänzt werden durch den Erwerb bzw. die Vertiefung von Kenntnissen in einem gewählten Fach mathematischer, naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher oder geisteswissenschaftlicher Richtung. Dabei kann aus dem Lehrangebot der anderen Fakultäten eines der folgenden Fächer gewählt werden: - aus der Fakultät für Chemie: Analytische Chemie Anorganische Chemie Biochemie Organische Chemie Physikalische Chemie Technische Chemie Theoretische Chemie - aus der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik: Plasmatechnik Kommunikationstechnik Automatisierungstechnik Computer- und Softwaretechnik Energietechnik Mikroelektronik Hochfrequenztechnik Nanoelektronik Medizintechnik Kommunikationssicherheit - aus der Fakultät für Geowissenschaften: Geophysik Kristallographie Allgemeine Mineralogie Petrologie - aus der Fakultät für Maschinenbau: Laseranwendungstechnik Energiesysteme und Energiewirtschaft Werkstoffwissenschaft - aus der Fakultät für Mathematik: Algebra Analysis Geometrie/Topologie Numerische Mathematik Wahrscheinlichkeitstheorie/Statistik Informatik - aus der Medizinischen Fakultät: Neurophysiologie Physiologie - aus der Fakultät für Philosophie, Pädagogik und Publizistik: Philosophie - aus der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Diese Liste der möglichen Fächer kann durch weitere Forschungsgebiete der Fakultäten ergänzt werden. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss Module aus anderen an der Ruhr- Universität durch eine in der Forschung und Lehre tätige Professorin oder einen Professor vertretenen Prüfungsfächern zulassen, die in einer sinnvollen Beziehung zum Studium der Physik stehen. f) (10 CP) Dieser freie soll dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen dienen. Hier können Studierende 10 CP für Studien- und Prüfungsleistungen nach freier Wahl aus dem Lehrangebot der Ruhr-Universität Bochum erwerben, die berufsspezifische oder berufsübergreifende Qualifikationen zum Ziel haben. Das können z.b. Fremdsprachen- oder EDV-Kenntnisse sein, Kommunikations-, Präsentations- oder Organisationstechniken, betriebs- oder wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse etc. 10 Zulassungsvoraussetzungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen (1) Die Zulassung zum Physikalischen Grundpraktikum erfolgt unter den folgenden Voraussetzungen: a) Für die Zulassung zum Teil 1 des s ist eine bestandene Teilklausur im Modul Physik I nachzuweisen. b) Für die Zulassung zum Teil 2 des s ist eine bestandene Teilklausur im Modul Physik II nachzuweisen. c) Für die Zulassung zum Teil 3 des s ist die erfolgreiche Teilnahme an Teil 1 oder Teil 2 des s nachzuweisen. (2) Das Fortgeschrittenen- kann im Studiengang Bachelor of Science erst nach erfolgreich absolviertem Grundpraktikum begonnen werden. 11 Leistungsnachweise und Kreditpunkte (1) Kreditpunkte (CP) werden durch die erfolgreiche Teilnahme an dem jeweiligen Modul erworben. Entsprechende Leistungsnachweise für die Veranstaltungen in dem Modul werden von den Lehrenden ausgestellt, unter deren Verantwortung die Lehrveranstaltungen durchgeführt werden. (2) Form und Umfang der Leistungen für den Erwerb eines Leistungsnachweises werden von den verantwortlichen Dozentinnen und Dozenten der betreffenden Veranstaltung zu deren Beginn festgelegt. Werden benotete Leistungsnachweise vergeben, so liegt eine erfolgreiche Teilnahme dann vor, wenn die Note mindestens ausreichend lautet. Beruht ein Leistungsnachweis auf Klausurleistungen, so wird den Studierenden, deren Leistungen nicht zum Erwerb des Leistungsnachweises ausreichen, vor Beginn des nächsten Semesters eine Nachklausur oder eine mündliche Nachprüfung angeboten. Die Teilnahme daran ist für diese Studierenden verpflichtend. Die verantwortlichen Dozentinnen und Dozenten legen hierfür die Teilnahmebedingungen und das Verfahren zur Anrechnung bereits erbrachter Leistungen fest. (3) Der Erwerb eines Leistungsnachweises über die erfolgreiche Teilnahme an Vorlesungen und Übungen setzt die erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben und/oder die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren in den betreffenden Veranstaltungen voraus. (4) Der Leistungsnachweis zu einem erfolgreichen Seminar wird durch ein erfolgreich gehaltenes Referat, ggfs. dessen schriftliche Ausarbeitung und die regelmäßige Beteiligung an den Seminardiskussionen erworben. (5) Der Leistungsnachweis für das Physikalische setzt die erfolgreiche Bearbeitung der hier gestellten experimentellen Aufgaben voraus. Hierzu gehört auch eine gründliche Vorbereitung auf die Aufgabenstellungen, die Versuchsdurchführung und die Dokumentation ihrer Bearbeitung durch Protokolle sowie ein abschließendes Kolloquium.

6 (6) Einzelne Leistungsnachweise werden nach einer mündlichen Prüfung vergeben. 12 Prüfungen, prüfungsrelevante Module (3) Alle Prüfungen erfolgen studienbegleitend und sind mit Ausnahme der Bachelor-Arbeit inhaltlich einzelnen Lehrveranstaltungen zugeordnet. Einer Prüfung geht der Besuch der Lehrveranstaltung voraus, auf die sich die Prüfung bezieht. Form und Inhalt der Prüfung müssen der Bedeutung des zu prüfenden Sachgebietes für das Erreichen des Studienzieles angemessen sein. (4) Die Studierenden erhalten für jede abgelegte Prüfung einen von der jeweiligen Prüferin bzw. dem Prüfer unterschriebenen Leistungsnachweis gemäß 9, aus dem der Titel des zugeordneten Moduls und die erreichte Note hervorgehen. (5) Prüfungsrelevant sind jeweils zwei Module aus den Bereichen Einführung in die Experimentalphysik und Theoretische Physik und jeweils ein Modul aus allen anderen Bereichen. Sie müssen benotet sein und fließen, gewichtet mit den jeweiligen CP, in die Endnote ein. 13 Bachelorarbeit (3) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentin bzw. der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine definierte physikalische Fragestellung experimenteller oder theoretischer Art mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. (4) Die Bachelorarbeit kann von jeder Professorin oder jedem Professor, jeder Privatdozentin oder jedem Privatdozenten der Fakultät für Physik und Astronomie betreut werden. Bei der Betreuung kann eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. ein wissenschaftlicher Mitarbeiter mitwirken. Soll die Bachelor-Arbeit von einer Professorin, einem Professor, einer Privatdozentin oder einem Privatdozenten ausgegeben werden, die bzw. der nicht Mitglied der Fakultät für Physik und Astronomie ist, bedarf es hierzu der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Die bzw. der Studierende kann die bzw. den Lehrenden nach Satz 1 wählen, auf deren bzw. dessen Gebiet die Bachelorarbeit angefertigt werden soll. (5) Zur Bachelorarbeit gehört das Modul Methodenkenntnis und Projektplanung, das individuell in jeder Arbeitsgruppe angeboten wird. (6) Die Bachelorarbeit sollte im 5. oder 6. Semester angefertigt werden. Bei Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen mindestens 120 CP im Fach Physik erreicht sein. 16 Studienberatung (3) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch das Studienbüro der Ruhr-Universität Bochum. Sie berät die Studierenden in allgemeinen Fragen der Studieneignung, Studienzulassung, Studienmöglichkeiten und Studienaufbau; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung. (4) Die studienbegleitende Fachberatung im Bachelor- und Master-Studiengang Physik ist Aufgabe der Fakultät für Physik und Astronomie. Sie erfolgt durch den von der Fakultät benannten Studienfachberater sowie durch die Lehrenden. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studiengangs sowie bei der Bewältigung von Studienschwierigkeiten. (5) Zu Beginn jedes Wintersemesters wird von der Fakultät für Physik und Astronomie eine Einführungsveranstaltung für Studienanfänger durchgeführt, in der über den Bachelor- Studiengang, die Prüfungs- und Studienordnung und darauf aufbauend den Studienplan und das Lehrangebot informiert wird. (6) Eine Studienberatung vor Aufnahme des Masterstudiums ist obligatorisch. 17 Inkrafttreten und Veröffentlichung (3) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum in Kraft. Angefertigt aufgrund des Beschlusses der Fakultät für Physik und Astronomie vom Bochum, den 18. Oktober 2006 Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum Universitätsprofessor Dr.-Ing. G. Wagner 14 Masterarbeit (3) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studentin bzw. der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine definierte physikalische Fragestellung experimenteller oder theoretischer Artselbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Masterarbeit kann in einem Fach des physikalischen Schwerpunktbereichs oder aus dem Bereich Nebenfach angefertigt werden. 12 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. (4) Die Masterarbeit sollte im 3. und 4. Semester des Masterstudiums angefertigt werden. Bei Anmeldung zur Masterarbeit müssen mindestens 50 CP erreicht sein. 15 Studienplan (3) Auf der Grundlage dieser Studienordnung sind Studienpläne aufgestellt und als Anhang dieser Studienordnung beigefügt. Sie bezeichnen die Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen und geben deren Umfang in Semesterwochenstunden und CP an. Der Studienplan für den Bachelorstudiengang ist auf einen Studienbeginn in einem Wintersemester ausgelegt und dient der Studentin bzw. dem Studenten als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums.

7 Studienplan für den Studiengang "Bachelor of Science" in Physik B e r e i c h Semester Einführung in die Experimentalphysik (27 CP) / Experimentalphysik (14 CP) Theoretische Physik (mindestens 20 CP) (20 CP) Mathematik (mindestens 27 CP) Methoden (8 CP) Physikalischer Außerphysikal. Wahlberereich Bachelor-Arbeit (15 CP) Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP 1 Physik I Mathematische 7 10 Methoden (Mechanik, Wärmelehre) Mathematik I Physik II (Elektrizität, Optik, Schwingungen, Wellen) Physik III (Atom-/ Quantenphysik) 10 Grundlagen Mechanik + Elektrodynamik 2 Module aus dem Bereich 5 Experimentalphysik 1) je 7 Quantenmechanik Mathematik II 10 Grundl. QM + Statistik 8 Fortgeschr Module aus dem Bereich Methoden 2) je 4 Module aus dem Physikalischen 10 Module aus dem Außerphysikalischen 10 7 Mechanik 10 Physik-, SOWAS Mathematik III 12 Elektrodynamik oder 10 Methodenkenntnis, Projektplang. Bachelor- Arbeit ) Einführung in die Astrophysik Einführung in die Biophysik Einführung in die Festkörperphysik Einführung in die Kernphysik Einführung in die Plasmaphysik 2) Analog-Elektronik Digital-Elektronik Computational Physics I Messmethoden der Physik Erarbeitung und Präsentation physikalischer Inhalte weitere Versuche aus dem Physikalischen weitere Module siehe Vorlesungsverzeichnis bzw. Modulbögen Stand:

8 Studienplan für den Studiengang "Master of Science" in Physik Sem 1 Experimentalphysik (mindestens 6 CP) Theoretische Physik (mindestens 8 CP) 1) (mindestens 10 CP) 1) B e r e i c h Physikalischer Schwerpunktber. Außerphysikal. Master-Arbeit (50 CP) Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP Modul CP 1 Modul aus dem Bereich Experimentalphysik 6 Module nach Wahl aus dem Bereich Theoret. Physik 8 Fortgeschr., Seminar 2 1 Modul aus dem 10 Physikal. Schwerpunktber. 3 Module aus dem 4) Modul aus dem Außerphysikal. 3) 10 Methodenkenntnis / Projektplanung 4 Master-Arbeit ) Die Bereiche "" und "Theoretische Physik" ermöglichen eine Schwerpunktbildung zwischen Theorie und Experiment. Die Mindestanzahl an CP in einem der beiden Bereiche muss daher noch im selben Semester durch eine höhere Zahl von Kreditpunkten in dem anderen Bereich ausgeglichen werden. 2) Astronomie/Astrophysik Biophysik Festkörperphysik Kern- und Teilchenphysik Neuroinformatik Plasmaphysik 3) Module aus dem Außerphysikalischen siehe Studienordnung für die Studiengänge Bachelor und Master of Science in Physik ( 8 Abs. 5e) 4) Module aus dem Lehrangebot der Ruhr-Universität (z.b. Schreibzentrum, Rechenzentrum, Optionalbereich oder aus anderen Fächern), die das Physikstudium sinnvoll ergänzen und notwendige Schlüsselqualifikationen vermitteln. Stand:

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