Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2015 / Koblenz. Rheinland. Mainz. Bad Kreuznach. Trier. Ludwigshafen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2015 / Koblenz. Rheinland. Mainz. Bad Kreuznach. Trier. Ludwigshafen."

Transkript

1 Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2015 / 2016 Koblenz Rheinland Mainz Trier Bad Kreuznach Kaiserslautern Ludwigshafen

2 Bitte für 2016 vormerken!!! 27. Spalding-Sommercamp des BVRP vom 17. Juli 23. Juli 2016 für Mädchen und Jungen im Alter von Jahren 9. BVRP-Minifestival basketballdirekt vom 03. Juni Juni 2016 für Mädchen und Jungen im Alter von 7-12 Jahren Weitere Infos zu den Veranstaltungen finden Sie auf der BVRP-Homepage oder erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des BVRP unter Impressum Redaktion: Basketballverband-Rheinland-Pfalz e.v. Bürozeiten Geschäftsstelle Di.: 8:00 16:30 Helmi Homscheid Di.: 8:00 13:00 Rheinau 11, Koblenz Mi.: geschlossen Tel.: , Fax: Do.: 8:00 16:00 gst@bvrp.de Fr. : 8:00 12:30 Präsident: Marco Marzi Karl-Carstens-Str. 26, Trier Tel.: p Tel.: p Fax.: p m.marzi@bvrp.de 1

3 Inhaltsverzeichnis Impressum 1 Inhaltsverzeichnis 2 BVRP-Vereine Rheinland 3-11 Pfalz Rheinhessen OL-Saar-Vereine BVRP-Präsidium 23 BVRP-Referenten Bezirksvorstände Vorstand Rheinland 26 Vorstand Kreis Koblenz 27 Vorstand Kreis Trier 28 Vorstand Pfalz Vorstand Rheinhessen Landesverbände Saar Hessen Baden-Württemberg Sportbünde Landessportbund Rheinland-Pfalz 39 Sportbünde Rheinland / Pfalz / Rheinhessen 40 DBB-Bundesgeschäftsstelle Ausschüsse BVRP-Sportausschuss 44 BVRP-Jugendausschuss 45 BVRP-Leistungsausschuss BVRP-Rechtsausschuss 48 Rechtsausschuss Oberliga 49 Rechtsausschuss Rheinland 50 Rechtsausschuss Pfalz 51 Rechtsausschuss Rheinhessen 52 BVRP-Schiedsrichterkommission BVRP-Spielbetrieb Spielleiter Senioren Spielleiter Jugend Klassen und Staffeleinteilung BVRP-Ausschreibungen Rahmenterminplan 2015/ Allgemeine BVRP-Ausschreibung Strafenkatalog Senioren Ü35 und Ü Pokalausschreibung BVRP-Ausschreibung der Jugendklassen Termine Jugendmeisterschaften Rheinlandmeisterschaften der der Jugend Rheinhessen/Pfalz-Ausscheidung der Jugend Rheinland-Pfalz-Meisterschaften der Jugend Oberligameisterschaften der der Jugend BVRP-Ordnungen BVRP-Spielordnung BVRP-Finanz- und Kassenordn BVRP-Reisekosten Richtlinien BVRP-Ehrenordnung BVRP-Schiedsrichterordnung BVRP-Richtlinien SR-Ausbildung BVRP-Lehr- und Trainerordnung BVRP-Richtlinien Lehr- u. Trainer BVRP-Jugendordnung BVRP-Geschäfts- und Verwaltung BVRP-Satzung Vereinbarung BVRP/ BV-Saar DBB-Ordnungen DBB-Spielordnung DBB-Jugendordnung DBB-Jugendspielordnung DBB-Schiedsrichterordnung DBB-Lehr und Trainerwesen DBB-Rechtsordnung Werbung Spalding 173 Werbung Basketballdirekt 59 2

4 Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz DJK Andernach Mobil: Niko Geiger Bahnhofstr Andernach TV Anhausen/Meinborn Mobil: Claudia Troß Friedrichstr Meinborn TV Arzbach (p): Matthias Reffgen Mobil: Am Bühl Arzbach air23reffgen@web.de DJK Bad Marienberg Mobil: Alex Schell Triftstr Bad Marienberg alex @aol.com TV 06 Bad Neuenahr (p): Lukas Pfennig Mobil: Traubenweg Grafschaft lukaspfennig@gmx.de DJK Bendorf (p): Mike Staudt Mobil: Ritterweg Bendorf mike.staudt@web.de 3

5 Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz SSV Buchholz Mobil: Henzler Sven Kastanienstr Boppard-Buchholz Bürgerverein Burgbrohl (p): Alexander Reiswich Mobil: Vulkanstr Burgbrohl info-reiswich@t-online.de TSV Emmelshausen (p): Björn Boosing Mobil: Hüwelweg Emmelshausen b.bossing@freenet.de SG Emmelshausen / Buchholz (p): Michael Mürlebach Mobil: Pielstrasse Boppard michael@muerlebach-bo.de VfL Holzappel (p): Oliver Hennemann Mobil: Pfaffengasse 7 (d): Holzappel olli.hennemann@gmx.de Sportfreunde Höhr-Grenzhausen Mobil: Andre Butscheike Goebensiedlung Koblenz andre_butscheike@gmx.de 4

6 Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz TV Kärlich Max Kohlhaas (p): Trierer Str. 134 Mobil: Koblenz BBC Koblenz-Horchheim (p): Joachim Münch Mobil: Im Mittelgesetzt Lahnstein joachim.muench@outlook.de Post-SV Koblenz (p): Marcus Kratz Pater-Kahl-Str Kaltenengers basketball@post-sv-koblenz.de BBV Lahnstein (p): Sebastian Müller Mobil: Rheinstr Lahnstein smuella@t-online.de TSV Lay (p): Florian Kollmann (p): Kaufunger Str. 50 Mobil: Koblenz florian@weinbau-kollmann.de BBC Linz (p): Deniz Atan (d): Salzfaßmauer 2 Mobil: Linz am Rhein info@bbc-linz.de 5

7 Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Lützel Baskets 1956 Mobil: Dirk Zenzen (d): Bachweg Koblenz SG Lützel-Post Koblenz (d): Viktor Schneider Mobil: Kolpingstr Andernach luetzel-post-koblenz@web.de DJK Marienstatt (p): Helmut Grieger Mobil: Gerberweg16 (d): Hachenburg helgrieger@googl .com BBC Montabaur (p): Ulrich Böhmer Mobil : Am Himmelfeld Montabaur bbc-montabaur@gmx.de TV 1860 Nassau (p): Pascal Musial Mobil: Mittelpfad Nassau pascal.musial19@gmx.de 6

8 Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Sportfreunde Neustadt/Wied (p): Philipp Sauer Mobil: Herrengarten Neustadt p.sauer@fink-stauf.de TV Rübenach (p): Jakob Mohrs Lambertstr Koblenz jakob.mohrs@t-online.de TuS Treis-Karden Mobil: Thomas Lippe Hauptstr Pommern treisbasketball@googl .com 7

9 Bezirk Rheinland Kreis Trier Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz TuS 2012 Arzfeld Mobil: Alexander Preis Im Forst Watzerath SFG Bernkastel-Kues Mobil: Carsten Braun (d): Postfach Bernkastel-Kues TV Bitburg (p): Timo Kerpen Mobil: Unterm Stahler Kopf Bitburg SV Eintracht Irsch (p): Christoph Sieren In der Lay Irsch SV Gerolstein (p): Georg Linnerth Burgweiher Gerolstein VFL Hillesheim (p): Stefan Mertens Mobil: Nikolausweg Hillesheim stefan.mertens@vfl-hillesheim.de 8

10 Bezirk Rheinland Kreis Trier Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz SG Gerolstein/Hillesheim (p): Annegret Remagen (d): Prümerstr Oberbettingen TG Konz Mobil: Björn Grünewald Im Breitenberg Konz bjoern.gruenewald@konzerbasketball.de BBF Kordel (p): Oliver Heinz Mobil: Zemmererstr Orenhofen info@bbfkordel.de TV Kröv (p): Jürgen Baum Mobil: Im Flurgarten 42 (d): Kröv/Mosel (d): juergen.baum@vvr-bank.de SSG Lutzerather Höhe (p): Christian Kappes (p): Tannenweg 3a Lutzerath basketball-lutzerath@gmx.de TuS Mosella Schweich (p): Felix Warmuth Mobil: Am Reischelbach Föhren f.warmuth@web.de 9

11 Bezirk Rheinland Kreis Trier Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz TV 1848 Oberstein (p): Daniel Ryan Mobil: Amtsstr. 18 (d): Idar-Oberstein DJK/MJC Trier Oliver Lahodicz (p): Kernscheider Höhenweg 10 Mobil: Trier Trierer Basketball (p): Ronny Höpfner Mobil: Fort Worth-Platz 1 (d): Trier ronny.hoepfner@tbb-junior-team.de ETuS Trier (p): Maximilian Biewer Paulinstr Trier maximilian.biewer@live.de TVG Baskets Trier (p): Horst Barinka (p): Caspar-Olevian-Str. 5 Mobil: Trier horst.barinka@arcor.de Trimmelter SV Trier (p): Marco Marzi (p): Karl-Carstens-Str.26 Mobil: Trier info@tsv-basketball.com 10

12 Bezirk Rheinland Kreis Trier Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Wittlicher TV (p): Gunnar Maisel Mobil: Zum Schieferfeld 12 (d): Altrich TV Zell (p): Reiner Göderz (p): Fichtenweg 19 Mobil: Zell 11

13 Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz TV Bad Bergzabern (p): Reiner Hechler (p): Hauptstr Barbelroth TV Clausen Alexander Kaes (p): Im Frühgarten 11 Mobil : Höheischweiler basketball@turnverein-clausen.de TSG Deidesheim (p): Simone Scheuermann (p): Weinbergstr. 18 Mobil: Niederkirchen simone.scheuermann@freenet.de SG TSG Deidesheim/Neustadt (p): Simone Scheuermann (p): Weinbergstr. 18 Mobil: Niederkirchen simone.scheuermann@freenet.de TV Dürkheim 1860 (p): Melanie Schütz Mobil : Berlinerstr. 14 (d): Bad Dürkheim (d): Mmelanie240@aol.com SG TV Dürkheim / BB Internat Speyer (p): Helmut Kopf (p): Im Erlich Speyer kopfh@gmx.de 12

14 Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz LSV Frankenthal Mobil: Maria Bedas-Rätsch Neubachwiesen Neustadt maria.bedasraetsch@gmail.com TS 1863 Germersheim (p): Dominik Morio Mobil: Birkenweg Germersheim dominik.morio@web.de TSG Grünstadt (p): Ralph Schmidt Schubertstr Grünstadt ralph.59@web.de BBV Gorillas Haßloch Mobil: Tim Fleckenstein Am alten Sportplatz Neustadt timfleckenstein@gmx.de SG TSG Jockgrim / TV Rheinzabern (p): Jens Gerstenkorn Mobil: Postfach Rheinzabern / tsg-jockgrim.de basketball@tv-rheinzabern.de TSG Jockgrim (p): Katharina Schneider Mobil: Geranienstr. 6a Jockgrim kathmar.schneider@t-online.de 13

15 Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz FC Kaiserslautern (p): Gerd Schmidt-Zöllner Hauptstr Erzenhausen TV Kirchheimbolanden (p): Caroline Glaß Mobil: Hautstr Göllheim TV Kusel (p): Lars Becker (d): Ehweiler Straße Konken BBV Landau (p): Robert Back Mobil: Röntgenstr. 10 D (d): Landau (d): info@bbv-landau.de Skyflyers Ludwigshafen Mobil: Sotirios Drosos Bürgermeister-Grünzweig Str Ludwigshafen sotirios.drosos@yahoo.de TSG Maxdorf (p): Heike Ammon (p): Lessingstr. 7 Mobil : Birkenheide heikeammon@aol.com 14

16 Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz SG TSG Maxdorf/LSV Frankenthal (p): Heike Ammon (p): Lessingstr. 7 Mobil : Birkenheide heikeammon@aol.com BBC Mehlingen (p): Reiner Simgen Rundwiesen Kaiserslautern simgen@gmx.de TSG Neustadt (p): Stephan Wienk-Borgert Mobil: Ölgässel 2b (d): Neustadt StephanWienk-Borgert@t-online.de TV 03 Ramstein Mobil: Billy Jackson Feldstr Bruchmühlbach-Miesau coachbillyram@yahoo.com TV 1890 Rheinzabern (p): Jens Gerstenkorn Mobil: Im Miarbellengarten Kandel jens.gerstenkorn@outlook.de BBC Fastbreakers Rockenhausen (p): Helma Manz (p): Luitpold Str Rockenhausen fastbreakers@online.de 15

17 Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz TS Rodalben Mobil: Benjamin Schröder Zeilbäumerstr Zweibrücken LC Schifferstadt (p): Kerstin Blank Mobil : Am Germansberg Speyer spielleitung@towers-basktball.de SG Towers Speyer-Schifferstadt (p): Kerstin Blank (d): Am Germansberg 45 Mobil : Speyer spielleitung@towers-basktball.de Basketballinternat Speyer (p): Helmut Kopf (p): Im Erlich Speyer kopfh@gmx.de TSV Speyer (p): Robert Hartinger Mobil : In den Hohwiesen Harthausen robert.hartinger@kabelmail.de Sport Plus e. V. (d): Bodo Hoffmann (d): Philipp-Fauth-Str Landstuhl info@sportplus-ev.de 16

18 Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz TV 03 Wörth (p): Ralf Schwarz Mobil: Uhlanderstr Wörth VT Zweibrücken (p): Andreas Kaes (p): Hanauer Str. 6 Mobil: Rodalben andreas-kaes@gmx.de 17

19 Bezirk Rheinhessen Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz TV Alzey Mobil: Olga Felbel Gutenbergstr Worms SG Alzey/Dittelsheim-Hessloch (p): Jan-Niclas Leonhardt Mobil : Fleckmauerstr Dittelsheim-Hessloch lorbas1@gmx.de VfL Bad Kreuznach (p): Holger Grumbach (d): Im Hasenbühl Bad Kreuznach geschaeftsstelle@vfl1848-basketball.de Binger Rudergesellschaft (p): Frank Wehner (d): Große Hohl 3d Bingen rhein-nahe-baskets@bbvr.de SC Dittelsheim-Hessloch (p): Jan-Niclas Leonhardt Mobil : Fleckmauerstr Dittelsheim-Hessloch lorbas1@gmx.de TV 1848 Gimbsheim (p): Bernard Benzner Mobil: Kautzbrunnenweg Oppenheim bernard.tvg@gmx.de 18

20 Bezirk Rheinhessen Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz TV 1882 Hechtsheim (p): Marcel Buchheister Kornblumenweg Mainz basketball@tv-hechtsheim.de TSG 1848 Heidesheim (p): Andreas Scholles Mobil: Mainzer Str Heidesheim basketball@tsg-heidesheim.de TV Klein-Winternheim (p): Meinolf Kleiner Am Wingert 26a Klein-Winternheim meinolf.kleiner@gmx.de TV Laubenheim 1883 (p): Christoph Gerullis Mobil: Alte Mainzer Straße Mainz cgerullis@hotmail.de SC Lerchenberg (p): Fabian Schröder Albert Schweitzer Str Mainz fabianschroeder1@gmx.de ASC Theresianum Mainz (d): Alexander Schoch (d): Oberer Laubenheimer Weg 58 Mobil : Mainz basketball@asc-mainz.com 19

21 Bezirk Rheinhessen Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz SV Goethe Mainz (p): Thomas George Mobil: Jakob-Dieterich-Str Mainz thomas.george@alice-dsl.net TSV Mainz-Ebersheim Mobil: Alexander Kaimakis Katharina-Friedrich-Str Mainz-Ebersheim alexander.kaimakis@googl .com FC Vorwärts Orient Mainz Mobil: Suhbaatar Bat-Oelsiy Elsa-Brandström-Str Mainz ulzi78@googl .com TG Nieder-Ingelheim (p): Reinhard Schweikhard Turnierstr Ingelheim tg-nieder-ingelheim@bbvr.de DJK Nieder-Olm (d): Stefan Wollek (d): Bahnhofstr. 2b Mobil : Nieder-Olm basketball@djk-nieder-olm.de TV 1846 Oppenheim (p): Michael Hänßler Im Bacchuswinkel Nierstein michael@haenssler-nierstein.de TuS Saulheim (p): Paul Gettel Schlossgaesschen Saulheim p.gettel@gmx.de 20

22 Bezirk Rheinhessen Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz SG Rhein-Nahe Baskets (p): Peter Geibel Mobil: Bienengarten Bingen SV Alemannia 1910 Waldalgesheim (p): Jürgen Welter (d): Rattener Str Waldalgesheim TV 1886 Weiler (p): Matthias Blaschke Untere Amalienhöhe 26b Waldalgesheim TG Worms (p): Markus Hüttel Mobil: Im Dornplänzer Worms basketball@tgworms.de 21

23 Vereine Basketballverband Saar Oberliga BBC Bous Mobil: Andreas Walgenbach Waldgasser Str Waldgassen ATSV Saarbrücken (p): Jörg Messinger Mobil: Am Heidknüppel Püttlingen TBS Saarbrücken (p): Jörg Messinger Mobil: Am Heidknüppel Püttlingen DJK Saarlouis-Roden (p): Peter Dethlefsen Alte Poststr Saarlouis sportwart@djkroden-bb.de DJK Saarlouis-Roden/BBF Dillingen (p): Peter Dethlefsen Alte Poststr Saarlouis sportwart@djkroden-bb.de BV-Saar-Pfalz Mobil: Steven Berni Virchowstr Homburg s.berni@ba-homburg.de 22

24 Präsidium Basketballverband Rheinland-Pfalz Geschäftsstelle Helmi Homscheid (d): Rheinau 11 (d): Koblenz Bürozeiten: Mo. 08:00-16:30 Uhr Do. 08:00-16:00 Uhr Di. 08:00-13:00 Uhr Fr. 08:00-12:30 Uhr Mi. geschlossen Präsident Marco Marzi (p): Karl-Carstens-Str. 26 (p): Trier (p): Mobil: Vizepräsident I - Leistungssport Holger Handermann (p): Nonnenbachstr Speyer h.handermann@bvrp.de Vizepräsident II Sportorganisation und Spielbetrieb Johann Ammon (p): Lessingstr. 7 (p): Birkenheide Mobil: j.ammon@bvrp.de Vizepräsident III Jugendsport Ralph Weiler (p): Im Lag 58 (p): Lahnstein Mobil: r.weiler@bvrp.de Vizepräsident IV Finanzen Jutta Kopf (p): Im Erlich 132 (p): Speyer j.kopf@bvrp.de Ehrenpräsident Gerhart Aichert (p): Nauweg 48 (p): Landau-Arzheim g.aichert@bvrp.de 23

25 Referenten Basketballverband Rheinland-Pfalz Präsident Marco Marzi Geschäftsstellenleiterin Helmi Homscheid (d): Rheinau 11 (d): Koblenz EDV Beauftragter Alexander Moskovic Mobil: St.-Anna-Str Trier Anti Doping Beauftragter Stephan Walch (p): Hauptstr. 78b (p): Mannheim (d): Mobil: Resort I - Leistungssport Holger Handermann Verbandstrainer Reiner Chromik Mobil: Franz-Stützel-Str Speyer r.chromik@bvrp.de Referent für das Lehr- und Trainerwesen Philipp Pompejus (p): Zur Laykaul 30 Mobil: Korlingen p.pompejus@bvrp.de 24

26 Referenten Basketballverband Rheinland-Pfalz Resort II Sportorganisation/Spielbetrieb Johann Ammon Referent für das Schiedsrichterwesen Henning Frölich Mobil: Lärchenweg Gusterath Resort III Jugendsport Ralph Weiler Referent für den Schulsport N.N. Referent für Breitensport und Mini-Basketball Eric Marschke Mobil: Scheidertalstr Hohenstein Kassenprüfer des BVRP Martin Pesch (p): Im Bilser 7 (p): Gusterath Mobil: m.pesch@bvrp.de Kassenprüfer des BVRP Peter Geibel (p): Bienengarten 13 Mobil: Bingen peter.geibel@bbvr.de Ersatzkassenprüfer des BVRP Oliver Hermesdorf (p): Langenbergring 17 Mobil: Konz o.hermesdorf@bvrp.de 25

27 Vorstand Basketballverband Rheinland Geschäftsstelle Helmi Homscheid (d): Rheinau 11 (d): Koblenz 1. Vorsitzender Marcus Kratz (p): Pater-Kahl-Str. 10 (d): Kaltenengers Kassenwart Martin Pesch (p): Im Bilser 7 (p): Gusterath Mobil: m.pesch@bvrp.de Kresivorsitzender Koblenz N.N. Kreisvorsitzender Trier Horst Molitor (p): Robert-Schumann-Allee 71 Mobil: Trier (d): (d): h.molitor@bvrp.de Lehrwart Marcel Kastor Mobil: Neuendorferstr Koblenz m.kastor@bvrp.de Ehrenvorsitzender Ewald Brockmann (p): ,rue du Rouvre F Saint Malo e.brockmann@bvrp.de 26

28 Vorstand Kreis Koblenz Vorsitzender N.N. Sportwart Ulrich Böhmer (p): Am Himmelfeld 9 Mobil : Montabaur u.boehmer@bvrp.de Jugendwart Ralph Weiler (p): Im Lag 58 (p): Lahnstein Mobil: r.weiler@bvrp.de Schiedsrichterwart Henning Schneid (p): Stephanusstr. 16 (d): Lehmen (d): h.schneid@bvrp.de 27

29 Vorstand Kreis Trier Vorsitzender Horst Molitor (p): Robert-Schumann-Allee 71 Mobil: Trier (d): (d): Sportwart Marco Marzi (p): Karl-Carstens-Str. 26 (p): Trier (p): Mobil: Jugend- und Miniwart N.N. Schiedsrichterwart Alexander Moskovic Mobil: St.-Anna-Str Trier Pressewart Marco Marzi (p): Karl-Carstens-Str. 26 (p): Trier (p): Mobil:

30 Vorstand Basketballverband Pfalz Geschäftsstelle Horst Eller (p): Ludwigstr. 92 (p): Gönnheim 1. Vorsitzender Stephan Walch (p): Hauptstr.78 b (p): Mannheim (d): Mobil: s.walch@bvrp.de 2. Vorsitzender Uwe Eid (p): Im Schiffertsgarten 22 (p): Oberotterbach Mobil: u.eid@bvrp.de Kassenwart Hilde Rodrian (p): Ringstr. 11 (p): Rockenhausen (p): Sportwart Andreas Offenhäußer (p): Bahnhofstr. 19 (p): Klingenmünster a.offenhaeusser@bvrp.de Jugendwart David Osche (p): Leibniz-Str Kaiserslautern d.osche@bvrp.de Rechtswart Tomas Leitner (p): Wehrhausweg 52 (d): Bonn t.leitner@bvrp.de 29

31 Vorstand Basketballverband Pfalz Schiedsrichterwart Christian Klaverveld (p): Halbergstr. 50 Mobil: Ludwigshafen Lehrwart Jan Christmann Mobil: Am Vogelgesang Kaiserslautern Pressewart Uwe Eid (p): Im Schiffertsgarten 22 (p): Oberotterbach Mobil: Mini-Referentin Heike Ammon (p): Lessingstr. 7 (p): Birkenheide h.ammon@bvrp.de Referent für Freizeit- und Breitensport Horst Eller (p): Ludwigstr. 92 (p): Gönnheim h.eller@bvrp.de 30

32 Vorstand Basketballverband Rheinhessen Geschäftsstelle Harald Reinhard (p): Hammergasse 52 Mobil: Ingelheim Vorsitzender Dr. Roland Leroux (p): Rupt-sur-Moselle-Str. 26 Mobil: Stadecken-Elsheim (d): (d): Sportwart Johann Ammon (p): Lessingstr. 7 (p): Birkenheide johann.ammon@bbvr.de Kassenwart Peter Geibel (p): Bienengarten 13 Mobil: Bingen peter.geibel@bbvr.de Rechtswart Harald Reinhard (p): Hammergasse 52 Mobil: Ingelheim harald.reinhard@bbvr.de Jugendwart Tobias Welter (p): Rattenerstr. 22 Mobil: Waldalgesheim tobias.welter@bbvr.de Schiedsrichterwart Alexander Leininger (p): Drosselweg 18 Mobil: Ingelheim alexander.leininger@bbvr.de 31

33 Vorstand Basketballverband Rheinhessen Lehrwart Oliver Puscher (p): Dietrich-Bonhoeffer-Str.3 (p): Nieder-Olm Pressewart Ulrike Thierfelder (p): Friedrich-Ebertstr. 42 Mobil: Budenheim 32

34 Basketballverband Saar Geschäftsstelle Hermann Neuberger Sportschule Saarbrücken (p): (p): bvs@lsvs.de Präsident Franz Josef Kamp (p): Kurt-Schumacher Allee 155 (p): Saarlouis Mobil: franz.kamp@gmail.com Vizepräsident I Dirk Kaufmann (p): Köllner Str. 5 Mobil: Schwalbach dk959@t-online.de Vizepräsident II - Sportorganisation/Spielbetrieb Jörg Messinger (p): Am Heidknüppel 19 Mobil: Püttlingen joergmessinger@aol.com Vizepräsident III - Jugendsport N.N. Vizepräsident IV - Finanzen Reinhold Engel (p): Mühlenbachstr. 47 (d): Beckingen Mobil: reinholdengel@web.de Vorsitzender Rechtsausschuss Heiko Leutheuser (p): Karlstr. 16 Mobil : Saarbrücken heiko.leutheuser@t-online.de 33

35 Basketballverband Saar Schiedsrichterwart Tapio Sutter (p): Derler Str Püttlingen Referent für Lehr -und Trainerwesen Björn Bruckmann (p): Hermannstr. 48 Mobil: Neunkirchen Referent für Breiten- und Freizeitsport N.N. Minibasketballbeauftragter Hasan Güvenc (d): Kufergrät 17 Mobil: Dillingen Pressereferent Felix Schmidt (p): Hochstr. 17 Mobil: Sulzbach Schulsportbeauftragter Dieter Kirsch (p): Alte Poststr. 17 (p): Saarlouis Mobil: Schiedsrichter-Einsatzstelle Guido Sasso-Sant (p): Theelstr. 6 Mobil: Saarlouis guido@sassosant.de Ersatz-Schiedsrichter-Einsatzstelle Frank Schwarz (p): Eichendorfstr. 11 (p): Saarbrücken Mobil: srel@bvsaar-sr.de 34

36 Basketballverband Hessen Geschäftsstelle Heide Aust (d): Schlossbergweg 4 (d): Neuenstein geschaeftsstelle@hbv-basketball.de Präsident Michael Rüspeler (p): Römerstr. 12 C Mobil: Butzbach praesident@hbv-basketball.de Vizepräsident I - Verwaltung Manfred Engel (p): Bahnhofstr. 1 (p): Rotenburg vpverwaltung@hbv-basketball.de Vizepräsident II - Finanzen Gerhard Czwikla (p): Taunustraße Roßdorf vpfinanzen@hbv-basketball.de Vizepräsident III - Sportorganisation Karin Arndt (p): Bolongarostraße 133 (p): Frankfurt vpspielbetrieb@hbv-basketball.de Vizepräsident IV - Jugend Marion Kühn (p): Wiesenweg 7 Mobil: Niestetal vpjugend@hbv-basketball.de Vizepräsident V - Leistungssport Birte Schaake (p): Am Silberloch 18 Mobil: Grünberg vpleistungssport@hbv-basketball.de Schulsportreferent Henk Wedel (p): Darmstädter Str. 85d Mobil: Weiterstadt henk.wedel@web.de 35

37 Basketballverband Hessen Schiedsrichterreferent Dennis Kroeschell (p): Potsdamer Str. 9 Mobil: Gernsheim schiedsrichterreferent@hbv-basketball.de Lehrreferent Rolf Weidemann (p): Altenhainer Str. 16 Mobil: Hofheim ltk@hbv-basketball.de 36

38 Basketballverband Baden-Württemberg Geschäftsstelle Christoffer Mörbe (d): Fritz-Walter-Weg 19 (d): Stuttgart Präsident Joachim Spägele Mobil: Alte Bundesstr. 37 (d): Gundelfingen (d): Vizepräsident I - Sportorganisation, Spielbetrieb Joachim Spiegler (p): Gänsackerweg Elchingen joachim.spiegler@icloud.com Vizepräsident II - Leistungssport, Trainer- und Lehrwesen) Volker Stark (d): Hohenbergstr. 17 Mobil: Reutlingen vstark@sportschuleruit.de Vizepräsident III Jugend und Schulsport Christian Dick (p): Robert Schumann Str. 25/1 (p): Sandhausen Mobil: c.dick@kabelbw.de Vizepräsident IV - Verwaltung und Finanzen Siegfried Eckert (p): Offenburgerstr. 77 (p): Freiburg Mobil: sigibaba@aol.com Vizepräsident V - Öffentlichkeitsarbeit und Pressereferent Julian Diel Mobil: In der Gerste Ludwigsburg julian-diel@web.de 37

39 Basketballverband Baden-Württemberg Vizepräsident VI - Schiedsrichter Jürgen Unger (p): Augrund 61 (p): Sinsheim Mobil: unger.bbw@t-online.de Vizepräsident VII Freizeit- und Breitensport Peggy Döbele Mobil: Teuchelweg Calw jeppeg@gmx.de Ehrenpräsident Dieter Schmidt-Volkmar (p): Schellingstr. 24 (p): Nürtingen Mobil: dietersv@gmx.de Rechtsreferent Christoph Vigano (p): Mallaustr. 99 (p): Mannheim chr.vigano@gmx.net Lehrreferentin Anke Goriss Mobil: Wahlhau Tübingen anke.goriss@uni-tuebingen.de Minibeauftragte Elke Boll (p): Jägerpfad 9/1 (p): Heidelberg elke.boll@t-online.de Schulsportbeauftragter Thomas Unger Am Weilersbach Tübingen tomunger11@web.de 38

40 Landessportbund Rheinland-Pfalz Geschäftsstelle Landessportbund Rheinland-Pfalz (d): Rheinallee 1 (d): Mainz info@lsb-rlp.de Präsidentin Karin Augustin (p): k.augustin@lsb-rlp.de Hauptgeschäftsführer Lothar Westram (d): l.westram@lsb-rlp.de Geschäftsführer Rudi Bernhard (d): r.bernhard@lsb-rlp.de Leistungssport Jörg Weiß (d): j.weiss@lsb-rlp.de Leistungssport/ Sport in Schule u. Verein Sonja Kremer (d): s.kremer@lsb-rlp.de Sportentwicklung / Gewalt Oliver Kalb (d): o.kalb@lsb-rlp.de Sportentwicklung / Breitensport Hiltrud Gunemann (d): h.gunnemann@lsb-rlp.de Bildung im Sport Irene Klempan (d): i.klempan@lsb-rlp.de Veranstaltungen / Kommunikation Christof Palm (d): c.palm@lsb-rlp.de Öffentlichkeitsarbeit Michael Heinze (d): m.heinze@lsb-rlp.de Sport InForm Regina Thiem (d): r.thiem@lsb-rlp.de 39

41 Sportbünde Geschäftsstelle Sportbund Rheinland (d): Rheinau 11 (d): Koblenz Geschäftsführer Martin Weinitschke (d): Präsident Fred Pretz (p): Geschäftsstelle Sportbund Pfalz (d): Paul-Ehrlichstr. 28 a (d): Kaiserslautern info@sportbund-pfalz.de Geschäftsführer Martin Schwarzweller (d): martin.schwarzweller@sportbund-pfalz.de Präsident Dieter Noppenberger (p): gf@sportbund-pfalz.de Geschäftsstelle Sportbund Rheinhessen (d): Rheinallee 1 (d): Mainz info@sportbund-rheinhessen.de Geschäftsführer Joachim Friedsam (d): j.friedsam@sportbund-rheinhessen.de Präsident Magnus Schneider (p): maggipress@aol.com 40

42 Deutscher Basketball Bund Bundesgeschäftsstelle Deutscher Basketball Bund e.v. (d): Schwanenstraße 6-10 (d): Hagen Generalsekretär Wolfgang Brenscheidt (d): Sekretariat Generalsekretär Elke Luczak (d): Pressesprecher Christoph Büker (d): PR-Volontär Frederik Koch (d): Geschäftsbereich 1 Leistungssport Sportdirektor Ralph Held (d): ralph.held@basketball-bund.de Sekretariat Sportdirektor Annette Schimmel (d): annette.schimmel@basketball-bund.de Referent für Spielbetrieb Jochen Böhmcker (d): jochen.boehmcker@basketball-bund.de Referent für Leistungsport Jochen Buschke (d): jochen.buschke@basketball-bund.de 41

43 Deutscher Basketball Bund Referent für Lehr- und Trainerwesen Marcus Punte (d): Liga-Büro Monika Wiesner (d): Geschäftsbereich 2 Jugend Leitung, Jugendsekretär Uwe Albersmeyer (d): uwe.albersmeyer@basketball-bund.de Referent für Jugend- und Schulsport Tim Brentjes (d): tim.brentjes@basketball-bund.de Referentin für Jugendsport Petra Keldenich (d): petra.keldenich@basketball-bund.de Koordinator Ehrenamt Michael Neumann (d): michael.neumann@basketball-bund.de 42

44 Deutscher Basketball Bund Geschäftsbereich 3 - Finanzen Geschäftsführer Verwaltung/Finanzen Heinz Schoenwolf (d): heinz.schoenwolf@basketball-bund.de Objekt-Manager Michael Binnewies (d): michael.binnewies@basketball-bund.de Buchhaltung Barbara Noertemann (d): barbara.noertemann@basketball-bund.de Buchhaltung Claudia Külpmann (d): claudia.kuelpmann@basketball-bund.de Buchhaltung Jonathan Schulz (d): jonathan.schulz@basketball-bund.de Mitgliederverwaltung Katja Sondermann (d): katja.sondermann@basketball-bund.de BWA Basketball Werbe Agentur GmbH BWA (d): Schwanenstraße 6-10 (d): Hagen info@bwa-basketball.com Geschäftsführer Markus Friz (d): friz@bwa-basketball.com 43

45 BVRP-Sportausschuss Vizepräsident II Sportorganisation und Spielbetrieb Johann Ammon (p): Lessingstr. 7 (p): Birkenheide Mobil: j.ammon@bvrp.de Referent für das Schiedsrichterwesen Henning Frölich Mobil: Lärchenweg Gusterath h.froelich@bvrp.de Sportwart Bezirk Pfalz Andreas Offenhäußer (p): Bahnhofstraße 19 (p): Klingenmünster a.offen@bvrp.de Sportwart Bezirk Rheinhessen Johann Ammon (p): Lessingstr. 7 (p): Birkenheide Mobil: johann.ammon@bbvr.de Spielleiter Oberliga, Landesliga Rheinhessen-Pfalz Manfred Klaus (p): Godramsteiner Str Landau manfred-klaus@gmx.de Sportwart Bezirk Rheinland Vertreter Bezirk Rheinland Spielleiter Landesliga Rheinland, BVRP Pokal Jakob Mohrs (p): Lambertstr Koblenz j.mohrs@bvrp.de Vizepräsident III Jugendsport Ralph Weiler (p): Im Lag 58 (d): Lahnstein Mobil: r.weiler@bvrp.de 44

46 BVRP-Jugendausschuss Vizepräsident III Jugendsport Ralph Weiler (p): Im Lag 58 (p): Lahnstein Mobil: Jugendwart Bezirk Rheinland Vertreter Bezirk Rheinland Jugendwart Bezirk Pfalz David Osche (p): Leipnitz Str Kaiserslautern Jugendwart Bezirk Rheinhessen Tobias Welter (p): Rattenerstr. 22 Mobil: Waldalgesheim Vizepräsident I - Leistungssport Holger Handermann (p): Nonnenbachstr Speyer h.handermann@bvrp.de Referent für den Schulsport N.N. Referent für den Mini-Basketball Eric Marschke Mobil: Konrad-Adenauer-Str Kaiserslautern e.marschke@bvrp.de Verbandstrainer Reiner Chromik Mobil: Franz-Stützel-Str Speyer r.chromik@bvrp.de 45

47 BVRP-Leistungsausschuss Vizepräsident I - Leistungssport Holger Handermann (p): Nonnenbachstr Speyer h.handermann@bvrp.de Verbandstrainer Reiner Chromik Mobil: Franz-Stützel-Str Speyer r.chromik@bvrp.de Vizepräsident III Jugendsport Stützpunktleiter u. Stützpunkttrainer Rheinland Kreis Koblenz Ralph Weiler (p): Im Lag 58 (p): Lahnstein Mobil: r.weiler@bvrp.de Stützpunkttrainer Rheinland Kreis Koblenz Viktor Schneider (p): Kolpingstr. 4 Mobil: Andernach schneider_viktor@t-online.de Stützpunktleiter u. d - Kreis Trier N.N. Stützpunkttrainer Rheinland - Kreis Trier Sören Allgeier Mobil: Wallstr Trier soeren_allgeier@gmx.de Stützpunktleiter u. Stützpunkttrainer Rheinhessen Johann Ammon (p): Lessingstr. 7 (p): Birkenheide johann.ammon@bbvr.de 46

48 BVRP-Leistungsausschuss Auswahltrainer Rheinhessen weiblich Uwe Seiffert (p): Am Victorstift 35 Mobil : Mainz uwe.seiffert@bbvr.de Auswahltrainerin Rheinhessen weiblich Alexandra Heuser (p): Chana-Kahn-Str.18 Mobil : Mainz alex.heuser@bbvr.de Stützpunkttrainerin Rheinhessen männlich Nicole Krische Mobil: Bonifatiusstr Mainz nicole.krische@bbvr.de Stützpunktleiter Pfalz Helmut Kopf (p): Im Erlich 132 (p): Speyer h.kopf@bvrp.de Stützpunkttrainer Pfalz Gerd Kopf (p): Im Erlich 132 (p): Speyer Mobil: (d): g.kopf@gewo-speyer.de Auswahltrainerin Pfalz männlich Markus Hofmann Mobil: Am Woogbach Speyer ramarkus.hofmann@web.de Auswahltrainer Pfalz weiblich Marcel Kalamorz Mobil: Breslauer Str Speyer maka90@t-online.de 47

49 BVRP-Rechtsausschuss Vorsitzender Henning Schneid (p): Stephanusstr. 16 (d): Lehmen (d): Beisitzer Dr. Klaus Weinand (p): Emser Str Koblenz Beisitzer Bernward Wittschier (p): Auf der Weismark 56 (d): Trier Beisitzer Dr. Roland Leroux (p): Rupt-sur-Moselle-Str. 26 (d): Stadecken-Elsheim (d): Mobil: Beisitzer Ulrich Steck (p): Linzhausenstr Linz u.steck@t-online.de Ersatzbeisitzer Jürgen Welter (p): Rattenerstr. 22 Mobil: Waldalgesheim juergen.welter@bbvr.de 48

50 Oberliga-Rechtsausschuss Vorsitzender Henning Schneid (p): Stephanusstr. 16 (d): Lehmen (d): Beisitzer BVRP Bernward Wittschier (p): Auf der Weismark 56 (d): Trier Beisitzer BVRP Jürgen Welter (p): Rattenerstr. 22 Mobil: Waldalgesheim Beisitzer BVS Dirk Kaufmann (p): Köllner Str. 5 (p): Schwalbach Mobil: dk959@t-online.de Beisitzer BVS Markus Düsterheft (p): Zum Schellenborn Türkismühle markus@duesterheft.de 49

51 Rechtsausschuss Rheinland Vorsitzender Thorsten Meienbrock (p): Im Avelertal 85 a (d): Trier t.meienbrock@bvrp.de Beisitzer Volker Dudziak (p): Aachener Str Koblenz volker.dudziak@gmx.de Beisitzer Ronny Höpfner (p): Fort Worth-Platz 1 (d): Trier Mobil: ronny.hoepfner@tbb-junior-team.de Beisitzer Felix Warmuth (p): Am Reischelbach 6 Mobil: Föhren f.warmuth@web.de Beisitzer Michael Mürlebach (d): Pielstrasse 10 Mobil: Boppard michael@muerlebach-bo.de Ersatzbeisitzer Andrè Butscheike Mobil: Goebensiedlung Koblenz andre_butscheike@gmx.de Ersatzbeisitzer Gerd Rinke (d): Schulstr Trier Gerd.Rinke@Allrad-Daewel.de 50

52 Rechtsausschuss Pfalz Vorsitzender Tomas Leitner (p): Wehrhausweg 52 (d): Bonn Beisitzer Helmut Kopf (p): Im Erlich 132 (p): Speyer Beisitzer Reiner Simgen (p): Rundwiesen Kaiserslautern simgen@gmx.de Beisitzer Stephan Wienk-Borgert (p): Ölgässel 2b Mobil: Neustadt (d): StephanWienk-Borgert@t-online.de Beisitzer Reiner Hechler (p): Hauptstr. 13 (p): Babelroth beza@beza-baketball.de 51

53 Rechtsausschuss Rheinhessen Vorsitzender Harald Reinhard (p): Hammergasse 52 Mobil: Ingelheim Beisitzer Michael Hänßler (p): Im Bacchuswinkel 17 (d): Nierstein (d): Beisitzer Henk Wedel (p): Am Hechenberg 52 Mobil: Mainz-Hechtsheim Beisitzer Uwe Seiffert (p): Am Victorstift 35 Mobil: Mainz Beisitzer Sandro Ferri (p): Rheinpfalzstr. 19 Mobil: Bad Kreuznach 52

54 BVRP-Schiedsrichterkommission Refernt für das Schiedsrichterwesen Henning Frölich Mobil: Lärchenweg Gusterath Schiedsrichtereinsatzleiter Christian Klaverveld (p): Halbergstr. 50 Mobil: Ludwigshafen Ansetzer Landesliga Rheinhessen-Pfalz Peter Geibel (p): Bienengarten 13 (p): Bingen Mobil: Ansetzer Landesliga Rheinland Alexander Moskovic Mobil: St.-Anna-Str Trier Bezirksschiedsrichterwart Pfalz Christian Klaverveld (p): Halbergstr. 50 Mobil: Ludwigshafen Bezirksschiedsrichterwart Rheinhessen Alexander Leininger (p): Drosselweg 18 Mobil: Ingelheim Kreisschiedsrichterwart Trier Alexander Moskovic Mobil: St.-Anna-Str Trier 53

55 BVRP-Schiedsrichterkommission Kreisschiedsrichterwart Kobenz Henning Schneid (p): Stephanusstr. 16 (d): Lehmen (d): Schiedsrichter-Ausbildung Mohamed Damiani Mobil: Hauptstr Bad Honnef m. Schiedsrichter-Fortbildung Peter Poreba (p): An der Reitschule 3 (d): Wörth Mobil: p.poreba@bvrp.de 54

56 Spielbetrieb-Seniorenspielleiter 1. Regionalliga Südwest (H) Jürgen Unger (p): Augrund 61 (p): Sinsheim Mobil: Regionalliga Südwest Nord (D+H) Hartmut Großmann (p): Wadgasser Str. 94 (p): Wadgassen Mobil: Oberliga (D+H), Landesliga Rheinhessen-Pfalz (D+H) Manfred Klaus (p): Godramsteiner Str Landau Landesliga Rheinland (D+H), BVRP Pokal (D+H), BVRP Ü35/Ü40 (D+H) Jakob Mohrs (p): Lambertstr Koblenz Rheinland BVR Pokal (D+H) Jakob Mohrs (p): Lambertstr Koblenz Rheinland Kreis Koblenz Bezirksliga (H), A-Klasse (H), B-Klasse (H) Ralph Weiler (p): Im Lag 58 (p): Lahnstein Mobil: Rheinland Kreis Trier Bezirksliga (H), A-Klasse (H), B-Klasse (H) Marco Marzi (p): Karl-Carstens-Str. 26 (p): Trier (p): Mobil:

57 Spielbetrieb-Seniorenspielleiter Pfalz Bezirksliga (D) Maria Bedas-Rätsch Neubachwiesen9 Mobil: Neustadt a.d.w. Pfalz Bezirksliga (H), A-Klasse (H) Sascha Kontic (p): Am Mühlenweg 6 Mobil: Teschenmoschel kontic@web.de Pfalz B-Klasse (H) Peter Poreba Mobil: An der Reitschule Wörth p.poreba@bvrp.de Pfalz Pokal (D+H), Ü35/Ü40 (D+H) Andreas Offenhäußer (p): Bahnhofstraße 19 (p): Klingenmünster a.offenhaeusser@bvrp.de Rheinhessen Pokal (D+H), Ü35/Ü40 (D+H) Johann Ammon (p): Lessingstr. 7 (p): Birkenheide johann.ammon@bbvr.de Rheinhessen Bezirksliga (D+H) Cornelia Leroux (p): Rupt-sur-Moselle-Str. 26 Mobil: Stadecken-Elsheim cornelia.leroux@bbvr.de Rheinhessen A-Klasse (H), B-Klasse (H) Heiko Winter (p): Oppenheimer Str. 52 Mobil: Sörgenloch + heiko.winter@bbvr.de 56

58 Spielbetrieb-Jugendspielleiter Rheinland Kreis Koblenz U12 bis U20 (m+w) Ralph Weiler (p): Im Lag 58 (p): Lahnstein Mobil: Rheinland Kreis Koblenz U10 (m+w) Viktor Schneider (p): Kolpingstr. 4 Mobil: Andernach schneider_viktor@t-online.de Rheinland Kreis Trier U10 bis U20 (m+w) Marco Marzi (p): Karl-Carstens-Str. 26 (p): Trier (p): Mobil: m.marzi@bvrp.de Pfalz LK U12, U14,U16 (m) LK alle (w) BZK U12 +U14 (w) David Osche (p): Leibniz Str Kaiserslautern d.osche@bvrp.de Pfalz LK U18 (m) Maria Bedas-Rätsch Mobil: Neubachwiesen Neustadt a. d. W. maria.bedasraetsch@gmail.com Pfalz BZK U 20 + U15(m) Reiner Simgen (p): Rundwiesen Kaiserslautern simgen@gmx.de Pfalz BZK U20 + U18 (w) Kartharina Schneider (p): Geranienstr. 6 a Mobil: Jockgrim katmar.schneider@t-online.de Pfalz BZK U17 (m), U16 (w) Philipp Münch (p): Carl-Euler-Str. 55 Mobil: Kaiserslautern phillipp.muench@fck-basketball.de 57

59 Spielbetrieb-Jugendspielleiter Pfalz BZK U13 (m) Heike Ammon (p): Lessingstr. 7 (p): Birkenheide h.ammon@bvrp.de Rheinhessen U19 U15/U17(w), U16/18(m), Tobias Welter (p): Rattenerstr. 22 Mobil: Waldalgesheim tobias.welter@bbvr.de Rheinhessen U13(w),U14(m), U12 (mixed) Julian Geibel (p): Bienengarten Bingen julian.geibel@bbvr.de 58

60 59

61 Spielbetrieb RLSW / BVRP - Ligeneinteilung Herren 1. Regionalliga Südwest Herren Spielleiter: Jürgen Unger 1. FC Kaiserslautern ASC Theresianum Mainz EVL Baskets Limburg KIT SC Karlsruhe MTV Stuttgart SG Lützel Post Koblenz SG Heidelberg/Kirchheim SV 03 Tübingen 2 TBB Trier 2 TSV Crailsheim 2 USC Heidelberg 2 PS Karlsruhe wiha Panthers Schwenningen TV Langen 2. Regionalliga Südwest Gruppe Nord Herren Spielleiter: Hartmut Großmann ACT Kassel Baskets 98 Völklingen-Warndt BBC Horchheim BIS Speyer 2 SC Bergstraße MTV Kronberg VfB Gießen BC Gelnhausen TuS Makkabi Frankfurt TV 1860 Lich 2 TV Langen 2 VfL Bad Kreuznach Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar Herren Basketballverein Saar-Pfalz e.v. BBC Bous BBC Fastbreakers Rockenhausen MJC Trier SC Lerchenberg SG Lützel Post Koblenz 2 DJK Nieder - Olm ASC Theresianum Mainz 2 TuS Treis-Karden TV Bad Bergzabern TVG Baskets Trier DJK Saarlouis - Roden Spielleiter: Manfred Klaus 60

62 Spielbetrieb BVRP Ligeneinteilung Herren Landesliga Rheinhessen/Pfalz Herren Spielleiter: Manfred Klaus TV Kirchheimbolanden TSG Heidesheim Skyflyers Ludwigshafen TG Nieder-Ingelheim VTS Zweibrücken SV Goethe Mainz TV Bad Bergzabern 2 SG TSG Maxdorf LSV Frankenthal TV Oppenheim 1. FC Kaiserslautern 2 Landesliga Rheinland Herren Spielleiter: Jakob Mohrs BBC Horchheim 2 BBC Montabaur BBV Lahnstein DJK Andernach Wittlicher TV TV Arzbach BBC Linz Trimmelter SV TVG Baskets Trier 2 61

63 Spielbetrieb BVRP Ligeneinteilung Damen Regionalliga Südwest Gruppe Nord Damen Spielleiter: Hartmut Großmann DJK / MJC Trier BBC Horchheim BBC Linz BC Marburg 2 MTV Kronberg SV Art of Design Dreieichenhain TSV Grünberg 2 TSV Krofdorf -Gleiberg DJK Nieder - Olm TV Hofheim TV Saarlouis 2 Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar Damen Spielleiter: Manfred Klaus ASC Theresianum Mainz 2 ATSV Saarbrücken BBC Horchheim 2 TBS Saarbrücken DJK Nieder Olm 2 DJK/MJC Trier 2 SC Lerchenberg SG Towers Speyer/Schifferstadt 2 TV Bad Bergzabern 1. FC Kaiserslautern Landesliga Rheinhessen/Pfalz Damen Spielleiter: Manfred Klaus BBC Fastbreakers Rockenhausen BBV Landau DJK Nieder-Olm 3 SC Lerchenberg 2 TG Worms TSG Heidesheim TV Clausen TV Oppenheim 1. FC Kaiserslautern 2 62

64 Spielbetrieb BVRP Ligeneinteilung Damen Landesliga Rheinland Damen Gr. Nord Spielleiter: Jakob Mohrs ETuS Trier DJK/MJC Trier 3 Trimmelter SV Trier TuS Mosella Schweich 1 TuS Mosella Schweich 2 TV Bitburg TVG Baskets Trier SSG Lutzerather Höhe DJK / MJC Trier 4 Landesliga Rheinland Damen Gr. Süd Spielleiter: Jakob Mohrs BBC Linz 2 BBC Montabaur SG Emmelshausen/Buchholz Sportfreunde Neustadt/Wied TV Arzbach DJK Andernach SG Lützel Post Koblenz 63

65 Spielbetrieb - Ligeneinteilung Rheinland Kreis Koblenz Bezirksliga Koblenz Herren Spielleiter: Ralph Weiler BBC Horchheim 3 TV Rübenach BBC Linz 2 BBV Lahnstein 2 DJK Bendorf SG Emmelhausen / Buchholz 1 SG Emmelhausen / Buchholz 2 TuS Treis-Karden 2 BBV Lahnstein 3 TV 06 Bad Neuenahr A-Klasse Koblenz Herren Gruppe 1 Spielleiter: Ralph Weiler BBC Montabaur 2 BBV Lahnstein 3 BBC Horchheim 3 SG Lützel-Post Koblenz 5 Bürgerverein Burgbrohl e.v. SG Emmelshausen / Buchholz 3 DJK Andernach 2 A-Klasse Koblenz Herren Gruppe 2 Spielleiter: Ralph Weiler TV Arzbach 2 Sportfreunde Höhr-Grenzhausen DJK Bad Marienberg BBC Montabaur 3 SG Lützel-Post Koblenz 4 TV 1860 Nassau Sportfreunde Neustadt/Wied 64

66 Spielbetrieb - Ligeneinteilung Rheinland Kreis Trier Bezirksliga Trier Herren Spielleiter: Marco Marzi BBF Kordel 1 DJK/MJC 2 DJK/MJC 3 TG Konz Trimmelter SV 2 Trimmelter SV 3 TV Bitburg TV Oberstein TV Zell TVG Baskets Trier 3 A-Klasse Trier Herren Gruppe A Spielleiter: Marco Marzi ETuS Trier 1 Trierer Basketball 2 SV Eintracht Irsch TuS 2012 Arzfeld SG Gerolstein/Hillesheim BBF Kordel 2 TG Konz 2 A-Klasse Trier Herren Gruppe B Spielleiter: Marco Marzi Trimmelter SV 4 TVG Baskets Trier 4 BBF Kordel 2 TuS Mosella Schweich TV Kröv SFG Bernkastel MJC Trier 4 65

67 Spielbetrieb - Ligeneinteilung Pfalz Bezirksliga Pfalz Herren Spielleiter: Sascha Kontic ASV Landau SG Towers Speyer-Schifferstadt TS Germersheim SG TV Dürkheim / BI Speyer 3 TV Bad Bergzabern 3 TSG Neustadt BBC Mehlingen 1. FC Kaiserslautern 3 Bezirksliga Pfalz Damen Spielleiter: Maria Bedas-Rätsch TSG Maxdorf TV Kirchheimbolanden SG Towers Speyer / Schifferstadt 3 SG TSG Deidesheim/Neustadt TV Clausen 2 TV Bad Bergzabern 2 TV Dürkheim A-Klasse Pfalz Herren Spielleiter: Sascha Kontic BBC Fastbreakers Rockenhausen 2 SG TSG Jockgrim /TV Rheinzabern SG TV Dürkheim/Bi Speyer 4 SG TSG Maxdorf / LSV Frankenthal TS Germersheim 2 1. FC Kaiserslautern 4 1. FC Kaiserslautern 5 B-Klasse Pfalz Herren Spielleiter: Peter Poreba BBV Gorillas Haßloch SG Towers JSA-Schifferstadt III Skyflyers Ludwigshafen 2 TV 03 Wörth TV Clausen TV 03 Ramstein VT Zweibrücken 2 66

68 Spielbetrieb - Ligeneinteilung Rheinhessen Bezirksliga Rheinhessen Herren Spielleiter: Cornelia Leroux ASC Theresianum Mainz 3 ASC Theresianum Mainz 4 DJK Nieder-Olm 2 DJK Nieder-Olm 3 SC Lerchenberg 2 TG Worms TG Nieder- Ingelheim 2 TV 1848 Gimbsheim VfL Bad Kreuznach 2 TSV Mainz Ebersheim Bezirksliga Rheinhessen Damen Spielleiter: Cornelia Leroux DJK Nieder-Olm 4 ASC Theresianum Mainz 3 SC Lerchenberg 3 TSG Heidesheim 2 VFL Bad Kreuznach A-Klasse Rheinhessen Herren Spielleiter: Heiko Winter 1. FC Vorwärts Orient Mainz DJK Nieder-Olm 4 Rhein-Nahe Baskets SC Lerchenberg 3 SC Lerchenberg 4 TV Laubenheim SG Alzey / Dittelsheim Hessloch TUS 1897 Saulheim TV Oppenheim 2 B-Klasse Rheinhessen Herren Spielleiter: Heiko Winter ASC Theresianum Mainz 5 SG Alzey / Dittelsheim-Hessloch 2 TG Nieder-Ingelheim 3 TSV Mainz-Ebersheim 2 VfL Bad Kreuznach 3 TG Worms 2 TV 1848 Gimbsheim 2 TSG Heidesheim 2 SV Goethe Mainz 2 67

69 68

70 Allgemeine Ausschreibung 2015/ Veranstalter Ziel des Wettbewerbs 1.1 Veranstalter der BVRP-Spielrunden ist der Basketballverband Rheinland-Pfalz (BVRP), für die Oberligen zusammen mit dem BV Saar. Die Bezirksverbände/Kreise sind Veranstalter der Bezirks-/Kreisspielrunden. 1.2 Ziel der Spielrunden ist die Ermittlung der Teilnahmerechte für die Saison 2016/ Der BVRP übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstähle oder andere Schadensfälle in Verbindung mit dem Spielbetrieb. 1.4 Es gelten die Anti-Doping-Richtlinien des DOSB und der NADA-Code. Der BVRP ist berechtigt jederzeit Doping-Kontrollen durchzuführen. 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Die Teilnahmeberechtigung der Vereine/Mannschaften ergibt sich aus den offiziellen Abschlusstabellen der Saison 2014/2015 und den darauf basierenden Spielplänen der Spielzeit 2015/ Die Mannschaftsmeldungen (BVRP-Vereins-Meldebogen) müssen dem BVRP-Vizepräsident II und der jeweiligen Spielleitung bis zum 15. Mai 2015 vorliegen. Folgende Angaben muss der BVRP-Vereins-Meldebogen enthalten: 1. Verantwortlicher für den Spielbetrieb (Hinweis: Erklärungen dieser Person sind in Bezug auf die Durchführung und Abwicklung des laufenden Wettbewerbs gegenüber dem Veranstalter und den am Spielbetrieb beteiligten verbindlich) 2. Gültige -Adresse für Spielbetrieb, die spätestens jeden 3. Tag abgerufen wird (bei Nichtangabe wird eine Versandpauschale für den Spielbetrieb berechnet) 3. Anschrift(en) der Spielhalle(n): Name, Straße, PLZ, Ort, Telefon - evtl. kurze Wegbeschreibung Gem. 17/1 und 17/4 DBB-SO werden folgende Regelungen getroffen: 1. Die Übertragung des Teilnahmerechts ist schriftlich beim BVRP-Vizepräsident II zu beantragen. Eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Vereine über die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem DBB, den BVRP sowie seiner Zusammenschlüsse und Gliederungen ist beizufügen. 2. Der BVRP-Vizepräsident II genehmigt die Übertragung. Wird die Übertragung abgelehnt, steht den beteiligten Vereinen der Rechtsweg offen Tritt eine Mannschaft während einer Spielrunde zweimal zu angesetzten Spielen schuldhaft nicht an, so scheidet sie aus der Spielrunde aus und ist in der Spielklasse/-gruppe letztplatziert Die Einsatzberechtigung wird wie folgt erlangt: 1. Die Einsatzberechtigung eines Spielers für eine Mannschaft, im Bereich der BVRP-Ligen (Oberliga RPS D+H / Landesliga Rheinland D+H / Landesliga Rheinhessen-Pfalz D+H), wird durch Eintrag des Vereinsverantwortlichen in den emmb (TeamSL) per Internetzugang ( erlangt. Der Benutzername ist hierbei die Vereinsnummer. Unter dem Menüpunkt Mannschaftsmeldung können nun die Spieler den Mannschaften zugeordnet werden. Das benötigte Passwort wird auf Anfrage durch den BVRP-Vizepräsident II zugeteilt. 2. Die Einsatzberechtigung in den Ligen der Bezirke/Kreise kann entsprechend erfolgen. 3. Nach dem in Abs angegebenen Termin sind Änderungen der Mannschaftsmeldung nur noch im Rahmen der Bestimmungen der DBB-SO zulässig. 4. Auf der Mannschaftsmeldung dürfen nur Spieler aufgeführt werden, die für den Verein eine Teilnahmeberechtigung oder als Jugendliche eine Sonderteilnahmeberechtigung besitzen. 69

71 5. Hinsichtlich der Erlangung einer Sonderteilnahmeberechtigung für Jugendliche ( 3 DBB-JSO) gelten folgende Einschränkungen: a) Der Einsatz eines Jugendlichen im Zweitverein muss in einer höheren Altersklasse/Spielklasse als im Stammverein erfolgen. b) bei Vereinswechsel kann der Jugendliche eine Sonderteilnahmeberechtigung, im Rahmen der DBB-JSO, in einer Mannschaft seines ursprünglichen Vereins erhalten. Der Einsatz muss in einer anderen Altersklasse/Spielklasse als im neuen Stammverein erfolgen. 6. Für jede Mannschaft sind mindestens 6 Stammspieler (ohne Aushilfsspieler) aufzuführen. Aushilfsspieler müssen in allen Mannschaften in denen sie zum Einsatz kommen aufgeführt sein Die Veranstalter der Bezirks-Spielrunden können die Erstellung und Versendung von weiteren Mannschaftsmeldebogen in ergänzenden Bestimmungen zur Allgemeinen Ausschreibung festlegen Die Mannschaftsmeldungen der am Spielbetrieb teilnehmenden Jugend- und Seniorenmannschaften müssen vor dem ersten Spieltag im emmb eingetragen werden. 2.4 Meldegebühren werden für Mannschaften der Oberligen RPS i.h. v. 50,- und für die Landesligen i. H. v. 35,- je Mannschaft erhoben. Der Betrag ist bis spätestens bei der entsprechenden Kassenstelle einzuzahlen. 3 Spielsystem 3.1 Die Spiele in den BVRP-Spielrunden werden in doppelter Runde, jeder gegen jeden ausgetragen (Hin- und Rückspiel). Die Wertung der Spiele erfolgt nach DBB-SO. 3.2 Für die BVRP-Spielrunden gilt der Rahmenterminplan des BVRP. 3.3 Der Spielplan, mit den ergänzenden Bestimmungen zur Allgemeinen Ausschreibung gemäß 12/13 DBB-SO, geht den beteiligten Mannschaften durch die jeweilige Spielleitung zu. 3.4 Offizielle Abschlusstabellen, mit der Bekanntgabe der Auf- und Absteiger, müssen unverzüglich nach Abschluss der Spielrunden in den "Amtlichen Mitteilungen" des BVRP veröffentlicht werden ( 14 DBB-SO). 4 Instanzen 4.1 Spielleitung: siehe jeweiliger Spielplan 4.2 Schiedsrichteransetzer: siehe BVRP-Handbuch 4.3 Kassenstellen: siehe Kontenverzeichnis 4.4 Proteste: Proteste sind per Einschreiben bei der Spielleitung einzulegen. Dem Protest-Schreiben ist der Nachweis über die Einzahlung der Protestgebühr von 52,- beizufügen. Einzahlungen haben an die jeweilige Kassenstelle zu erfolgen. Auf die Bestimmungen der DBB-RO wird verwiesen! 4.5 Berufungen: Berufungen sind bei den OL und LL an den Rechtsausschussvorsitzenden des BVRP zu richten - bei den Bezirken (BZL, AKL, BKL und Jugendrunden) an den Rechtsausschussvorsitzenden der Bezirke. Über die Einzahlung der Berufungsgebühr von 104,- ist der Nachweis zu führen. Auf die Bestimmungen der DBB-RO wird verwiesen! 4.6 Pressestelle: Wie und wann an die jeweiligen Pressestellen gemeldet werden muss, teilen die Spielleiter über die Ergänzenden Bestimmungen den Vereinen mit. 70

72 5 Durchführungsbestimmungen 5.1 Für die Durchführung der Meisterschafts- und Qualifikationsspiele gelten die amtlichen Spielregeln der FIBA, die DBB-SO, DBB-JSO und die vorliegende Ausschreibung. 5.2 Zusätzlich gelten die BVRP-SO und die Vereinbarung mit dem Basketballverband Saar Die Original-Spielberichte sind mit dem Poststempel des ersten Werktages nach dem Austragungstag an die Spielleitung zu senden (vgl. 33 (3) DBB-SO) Spielauswertungen in den BVRP-Ligen sind von den Heimvereinen in Internet unter ( einzugeben. Dies muss bis zum 2. Werktag nach dem Spieltag erfolgen und wird vom Spielleiter kontrolliert. 5.4 Die Spielergebnisse, auch ein Spielausfall, sind von den Heimvereinen in der festgelegten Frist unter Vermeidung einer Ordnungsstrafe direkt im Internet (TeamSL) einzugeben. Die Spielergebnisse der Samstagsspiele sind vom Heimverein sonntags bis spätestens 11:00 Uhr ins Internet ( zu stellen. Bei Sonntagsspielen bis Uhr oder spätestens eine halbe Stunde nach Spielende. Sollte aus technischen Gründen keine Online- Ergebnismeldung möglich sein, muss das Ergebnis per SMS an den BVRP Vizepräsident II Johann Ammon (Telefon: ) gemeldet werden. 5.5 Bezüglich einer Bestrafung werden die zuständigen Spielleiter angewiesen nach dem, in Spielklassen gestaffelten, BVRP-Strafenkatalog zu urteilen Die technische Ausrüstung muss den Offiziellen Spielregeln entsprechen. In den BVRP-Ligen sind nur Spielhallen zugelassen, die den Voraussetzungen der entsprechenden Bestimmungen (vgl. Spielregeln / Spielfeldmarkierungen) genügen. In den Bezirken können abweichende Regelungen (ergänzende Bestimmungen zur Allgemeinen Ausschreibung ) getroffen werden Die Mannschaften haben in einer regelgerechten, zulässigen Spielkleidung anzutreten, wobei sich die der Heimmannschaft insgesamt in Farbe und Farbton deutlich von der Spielkleidung der Gastmannschaft unterscheiden muss. Die Trikotnummern sind von Ziffer 0 bis 99 zulässig Die Einnahmen aus der Vermarktung der Spiele und den Eintrittsgeldern stehen dem jeweiligen Ausrichter zu, Einnahmen aus Werbung auf der Spielkleidung dem jeweiligen Verein Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung, etc.). Die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung trägt jede Mannschaft selbst. 5.8 Der SPALDING-Ball ist der offizielle Spielball des Basketballverband Rheinland-Pfalz. Als Spielball können alle vom DBB zugelassenen Bälle verwendet werden. Im weiblichen Bereich der Spielball Größe 6. Die Spielbälle müssen das offizielle Prüfsiegel des DBB tragen Spielverlegungen: 1. Der Ausrichter kann ohne Antrag ein Spiel unter Beibehaltung des angesetzten Austragungstages der Halle nach oder im Rahmen der vorgegebenen Anfangszeiten der Uhrzeit nach verlegen. Die Verlegung ist den Mannschaften, den angesetzten Schiedsrichtern, der Spielleitung und der zuständigen Schiedsrichter-Einsatzleitung mindestens eine Woche vor dem angesetzten Austragungstag schriftlich mitzuteilen. Der Ausrichter hat sich über den rechtzeitigen Zugang dieser Mitteilung rechtzeitig zu vergewissern. 2. Soll ein Spiel außerhalb vorgegebener Anfangszeit ausgetragen werden, bedarf es der Einwilligung der Spielpartner. 3. Entsteht ein Verlegungsgrund innerhalb einer Woche vor dem angesetzten Austragungstag, bedarf die Verlegung der Einwilligung der Spielleitung. 4. Die Verlegung eines Pflichtspiels auf einen anderen als den angesetzten Austragungstag ist möglich, wenn der neue Austragungstermin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt. Der neue Termin bedarf der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners. Die Verlegung ist der 71

73 Spielleitung, den angesetzten Schiedsrichtern und der Schiedsrichter-Einsatzleitung mindestens eine Woche vor dem neuen Austragungstag schriftlich mitzuteilen. Der Ausrichter hat sich über den rechtzeitigen Zugang dieser Mitteilung rechtzeitig zu vergewissern. 5. Stimmt ein Spielpartner der beabsichtigten Vorverlegung nicht zu, kann bei der Spielleitung die Verlegung unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Der Antrag ist nur gestellt, wenn dieser mindestens eine Woche vor dem neuen Austragungstag der Spielleitung vorliegt. 6. Einem Antrag auf Verlegung auf einen bestimmten späteren Austragungstag kann von der Spielleitung nur in begründeten Ausnahmefällen stattgegeben werden. Die Einwilligung der Spielpartner ist beizufügen. 7. Anträge auf Spielverlegung nach Absatz 4, 5 und 6 sind gebührenpflichtig (Senioren 25,- / Jugend 15,- ). Die Entscheidung über die Anträge ist endgültig. Sie ist den am Spiel beteiligten Mannschaften, den angesetzten Schiedsrichtern und der zuständigen Schiedsrichter- Einsatzleitung mitzuteilen Die Verlegungsanträge haben sich nach den Bestimmungen der Allg. Ausschreibung zu richten. Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühr ist der Spielleitung mit der schriftlichen Mitteilung bzw. dem Antrag auf Spielverlegung zuzusenden. Bei der Bearbeitung sind strengste Maßstäbe anzuwenden Müssen Spiele abgesetzt oder verlegt werden bzw. fallen sie aus, so sind die Heimvereine verpflichtet, innerhalb 7 Tage nach dem ursprünglichen Termin einen einvernehmlichen festgelegten Nachholtermin zu nennen. Kommt keine Einigung zustande, wird das Spiel auf einen Trainingsabend des Heimvereins oder in eine neutrale Halle in der Woche nach dem ursprünglichen Termin durch den Spielleiter angesetzt. Bei Spielausfällen an den letzten beiden Spieltagen ist das ausgefallene Spiel innerhalb einer Woche auszutragen Die Regelung des 48 DBB-SO ist auch auf Maßnahmen des Landesverbandes (BVRP) anzuwenden und muss durch den Verein entsprechend nachgewiesen werden Samstagsspiele dürfen nicht vor 14:00 Uhr und nicht nach 20:30 Uhr beginnen. Sonntagsspiele dürfen nicht vor 10:00 Uhr und nicht nach 18:00 Uhr beginnen. Bei den OL und LL ist der früheste Spieltermin SA 16:00 Uhr / SO 12:00 Uhr. Wochentagsspiele sind nur nach Rücksprache aller Beteiligten möglich. Spielbeginn im Seniorenbereich nicht vor 19:00 Uhr und nicht nach 20:30 Uhr. In den Bezirks-Spielklassen (BZL D+H, A+B Klasse) können die Rundenspiele wochentags stattfinden. Ausnahmen zu allen Zeitfestlegungen, kann bei Nichtübereinstimmung der Beteiligten, nur der zuständige Sportwart genehmigen! 5.12 Bei Spielklassen mit weniger als 8 Mannschaften können von den zuständigen Sportwarten bzw. Spielleitern Sonderwettbewerbe zum normalen Meisterschaftsbetrieb ausgeschrieben werden. Diese sind separat von den Spielleitern zu veröffentlichen Werbung auf Spielkleidung ist entsprechend den Vorschriften des DBB zugelassen Schiedsrichtergebühren: Für alle Rundenspiele, einschließlich der OLRPS, gilt die aktuelle Schiedsrichtergebührenordnung des BVRP Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die Spiele zu leiten, für die ihnen der Auftrag lt. Einsatzplan erteilt wird. Spielaufträge, die sie aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, haben sie unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage vor dem angesetzten Termin, der zuständigen Schiedsrichtereinsatzstelle abzusagen. Bei unvermeidlich kurzfristigen Absagen haben die Schiedsrichter selbst für einen Ersatz zu sorgen. Die zuständige Schiedsrichter-Einsatzstelle ist auf jeden Fall zu informieren. Muss ein Schiedsrichteransetzer wegen kurzfristiger Absagen telefonisch Ersatz besorgen, so werden dem Verursacher die entstandenen Kosten auferlegt! 72

74 5.16 Bei Vereinsansetzungen in der Bezirken und Kreisen ist der erstgenannte Verein bei der Ansetzung verantwortlich, dass mindestens einer der Schiedsrichter eine gültige LS-D Lizenz besitzt Für die Bezirksspielrunden der Senioren und Jugend wird bezugnehmend auf den 34.3 DBB-SO ist die Möglichkeit gegeben zur Feststellung der Identität des Spielers einen TNA in Kopie (Farbe) vorzulegen. Dies ist vom SR auf der Rückseite des Spielbogens zu vermerken Die Einsatzberechtigung der Schiedsrichter wird in der BVRP-Schiedsrichterordnung geregelt. 6 Auf- und Abstieg 6.1 Allgemeine Aufstiegsregelung Die Meister der Spielklassen steigen nach Veröffentlichung der offiziellen Abschlusstabelle automatisch in die nächst höhere Spielklasse auf. Kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft gemäß 9 (1) DBB-SO oder 5 (5/6) BVRP-SO nicht aufsteigen, so geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft, max. Viertplatzierter der offiziellen Abschlusstabelle, über Eine schriftliche Einverständniserklärung muss bis spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der offiziellen Abschlusstabelle beim zuständigen Sportwart oder Spielleiter vorliegen. Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg, so gilt 16.3 DBB-SO Bei Verzicht des Erstplatzierten geht das Aufstiegsrecht auf den Zweitplatzierten und bei dessen Verzicht auf den Drittplatzierten über. Kann so in einer Spielklasse kein Aufsteiger gefunden werde, verringert sich die Zahl der Absteiger aus der nächst höheren Spielklasse entsprechend. 6.2 Allgemeine Abstiegsregelung Vgl. 9 Abs.2 DBB-SO werden folgende Regelungen getroffen: Bei BVRP-Spielklassen mit 10 Mannschaften werden 2 Absteiger benannt. Bei Bezirks/Kreis Spielklassen mit 10 Mannschaften können 2 Absteiger, aber muss mindestens 1 Absteiger, benannt werden. Bei Spielklassen mit mehr als 10 Mannschaften werden 2 Absteiger benannt. Weitere Absteiger sind nach Ergebnis der höheren Ligen möglich. Die Anzahl der Absteiger kann gem auch reduziert werden Bei Spielrunden mit 9 Mannschaften wird ein Absteiger benannt. Weitere Absteiger sind nach Ergebnis der höheren Ligen möglich. Die Anzahl der Absteiger kann gem auch reduziert werden Bei Spielrunden mit 8 oder weniger Mannschaften kann ein Bezirk ergänzende Bestimmungen zur "Allgemeinen Ausschreibung" festlegen und hierbei in den betreffenden Spielklassen auf Absteiger verzichten Bei Verfügung durch Veranstalter sind in der betreffenden Spielgruppe gemäß rechtskräftiger Abschlusstabelle bedingte Absteiger dieser Spielgruppe zu berücksichtigen. 7 Jugendspielrunden 7.1 Für die Spielzeit 2015/2016 sind folgende Jahrgangseinteilungen zu beachten: U20 - Jahrgänge 1996/1997 U19 Jahrgänge 1997/1998 U18 - Jahrgänge 1998/1999 U17 Jahrgänge 1999/2000 U16 - Jahrgänge 2000/2001 U15 Jahrgänge 2001/2002 U14 - Jahrgänge 2002/2003 U13 Jahrgänge 2003/2004 U12 - Jahrgänge 2004/2005 U11 Jahrgänge 2005/2006 U10 - Jahrgänge 2006/

75 Auf die Bestimmungen der 2 und 4 der DBB-Jugendspielordnung wird verwiesen! Die Einsatzberechtigung von Spielern mit Sonderteilnahmeberechtigung für einen Zweiten Verein regelt sich in 3 DBB-JSO. Das Antragsformular sowie die Richtlinien sind über den DBB zu beziehen. 7.2 Die Heimmannschaft ist zur Gestellung eines Schiedsrichters (min. LSD-Lizenz vgl. 11(3) a) BVRP-SRO) bei Jugendspielen in den Bezirken verpflichtet. Die Gastmannschaft ist berechtigt den 2. Schiedsrichter zu stellen. Bei Rhh./Pf.-, Rhl. - und BVRP-Meisterschaften werden die Schiedsrichter durch den zuständigen SR-Ansetzer eingeteilt. 7.3 In den Jugendrunden des BVRP können in jedem Spiel bis zu 12 Spieler/innen eingesetzt werden. Spielball für die U12 / U10 ist der "Mini-Ball" (Größe 5). 7.4 Für weiterführende Meisterschaften gelten die jeweils veröffentlichten Ausschreibungen. 8. Übersicht der Konten Verband Kreditinstitut Bankleitzahl Konto Nr. B V R P Volksbank Speyer IBAN BIC DE GENODE61SPE Bezirk Rheinland Volksbank Trier e. G Bezirk Pfalz IBAN BIC Volksbank Kaiserslautern- Nordwestpfalz IBAN BIC DE GENODED1TVB DE GENODE61KL1 Bezirk Rheinhessen Mainzer Volksbank e.g IBAN BIC DE MVBMDE55 Oberliga Rheinland- Pfalz/Saar Volksbank Speyer IBAN BIC DE GENODE61SPE 74

76 9 Gebührenkatalog 9.1 Verwaltungskosten Vorinstanz - pauschal 5, Berufungsinstanz - pauschal 15, Mahn- und Verwaltungsgebühr - pauschal 10, Verwaltungsgebühr aus Anlass einer Sperre nach 12 BVRP-SO 50, Versandkostenpauschale (fehlende Internetverbindung) 30, liegen die tatsächlichen Kosten über dem o. a. Betrag, werden die tatsächlichen Kosten berechnet. Diese sind detailliert aufzuführen Gebühr Internetservice 2,90 x 12 Monate x Berechnungsgrundlage Berechnungsgrundlage: Anzahl der TA (DBB Stand ) 1-30 = 1 34, = 2 69, = 3 104, = 4 139,20 Mehr als 150 = 5 174, Spielverlegungsgebühren alle Seniorenspiele 25, alle Jugendspiele 15, Antrag zur Erteilung einer Seniorenspielgenehmigung und Überspringen der Altersklasse bei Jugendspielern 16, Schiedsrichtergebühren Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar Herren 28,00 Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar Damen 24,00 Landesligen Herren 22,00 Landesligen Damen 19,00 Ligen auf Bezirksebene 15,00 Oberliga Meisterschaften für Senioren und Jugend 21,00 verkürzte Spielzeit 16,00 BVRP-Meisterschaften für Senioren und Jugend 16,00 verkürzte Spielzeit 14,00 Rheinhessen-Pfalz und Rheinland Meisterschaften Jugend 14,00 verkürzte Spielzeit 11,00 Pokalspiele Maßgebend ist die Liga der Mannschaft, die in der Meisterschaft in der höheren Liga spielt, aber maximal 35,00 Fahrtkosten Pro Kilometer 0,30 Reisen zwei Schiedsrichter mit einem PKW an, wird 0,35 vergütet. Wobei der zweite Schiedsrichter anteilig an den Fahrtkosten 0,05 pro Kilometer erhält. Bei Bahnreise wird 2. Klasse plus Zuschläge bei Vorlage der Fahrtkarten vergütet. Im innerstädtischen Bereich werden gefahrene Kilometer erstattet, mindestens jedoch 8,00. Anwesenheitsvergütung Bei zwei aufeinander folgenden Spielen sind dem/den Schiedsrichter/n zusätzlich 10,00 zu zahlen. Die Schiedsrichtergebühren sind vor dem Spiel in bar zu zahlen. BVRP-Präsident Marco Marzi BVRP-Vizepräsident II Johann Ammon Ausschreibung Saison 2015/2016 Stand: Juli

77 Strafenkatalog des BVRP gemäß 23 (3) DBB-RO, gültig für alle Senioren- und Jugendspielrunden im Bereich des BVRP und der OLRPS D + H 1. Geldstrafen oder Geldbußen OL + LL andere Seniorenspielrunden und Jugendrunden 1.1. Antreten ohne bzw. mit unvollständigem oder ungültigem TA, je Einzelfall > insgesamt höchstens (keine Anwendung bei Erstausstellung und Vereinswechsel am ersten Spieltag nach Erteilung der Einsatzberechtigung) 1.2. Unvorschriftsmäßige Sportkleidung Nichteinsenden angeforderte TA Einsatz nicht spiel- bzw. nicht einsatz- bzw. nicht teilnahmeberechtigte Spieler 25, unvollständiges Kampfgericht, unvorschriftsmäßiges Spielfeld, fehlende Ausrüstungsgegenstände verspätete Einsendung der Spielberichte, unvollständiger Spielbericht Verstoß gegen die Meldepflicht Unrichtige Angaben/Meldungen gegenüber dem Verband 1.8. mangelnde Platzaufsicht Nichtantreten als Schiedsrichter Verstöße von SR im administrativen Bereich Verstöße von SR gegen 51 DBB-SO verspätete bzw. keine Ergebnismeldung (Team-SL) Keine / Falsche Spielauswertung (Nachbesserungsfrist wird von SL festgelegt) verschuldeter Spielabbruch ab dem 2. Verstoß in der jeweiligen Saison wird die jeweilige Ordnungsstrafe 1.1. bis für den Erstverstoß verdoppelt Nichtantreten mit Spielverlust/Spielausfall (DBB-SO) zweimaliges Nichtantreten mit Ausschluss Zurückziehen einer Mannschaft bis zum im übrigen Verstöße gegen die Spielregeln, Ordnungen, Ausschreibungen die vorstehend nicht geregelt sind

78 1.20. Nichtantreten bei Turnieren 150,- bis Nichtteilnahme am Verbandstag 60, Nichtteilnahme am Jugendtag 30, Ordnungsstrafe gemäß 10 (3) DBB-RO Einsatz eines gesperrten Trainers/Mannschaftsbegleiters Sperren Verstöße gegen die Sportdisziplin ( 53 ff.) 2.1 Unsportlichkeit 2-6 Pflichtspiele 2.2 Tätlichkeit gegen Spieler oder Dritte mindestens 6 Pflichtspiele 2.3 Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfgericht und BVRP- Beauftragte mindestens 6 Pflichtspiele 2.4 Schiedsrichterbeleidigung 2-6 Pflichtspiele 2.5 neben einer Sperre nach wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von ausgesprochen 50.- bis Verstoß gegen 17 (3) BVRP-SRO Sperre je einer Mannschaft pro fehl. Pflicht-SR bzw. Zahlung einer Strafe pro fehl. Pflicht- SR in Höhe von Manipulation 3.1 Manipulation im Spielbetrieb zeitl. Sperre, mind. 6 Meisterschaftsoder Qualifikationsspiele und Geldstrafe bis und / oder unbefristeter Ausschluss und / oder Rückstufung in eine niedrigere Spielklasse 4. Vereinssperren bzw. -strafen 4.1 unzureichender Schutz der SR, Gastmannschaft Platzsperre und/oder eine oder Verbandsmitarbeiter Ordnungsstrafe bis zu ggfls. Verbandsaufsicht auf Kosten des Verursachers. 4.2 bei verbandsschädigendem Verhalten Verwarnung, Geldstrafe bis zeitl. Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung, - dauernde Sperre oder Amtsunwürdigkeit u. Lizenzentzug - Veranstaltungssperre, - Ausschluss. 5. Bei Rechtsmitteln sind die 1. und 2. Rechtsinstanz in Ausnahmefällen nicht an die Sätze dieser Strafordnung gebunden. Beschlossen auf dem BVRP-Verbandstag 2014 in Trier. 77

79 BVRP- bzw. Rheinland-Pfalz /Saar Meisterschaften der Ü35 und Ü /2016 A) Veranstalter der Spielrunde ist der Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. (BVRP) und der Basketballverband Saar e.v. (BVS). Grundlage der gemeinsamen Ü35 und Ü40 Spielrunde ist der 7.1 der Vereinbarung. Ziel der Seniorenmeisterschaft ist die Ermittlung der Mannschaften die an die Regionalliga Südwest weitergemeldet werden. B) Allgemeine Bestimmungen 1) Teilnahmeberechtigt sind folgende Teilnehmer: Ü35 männlich BVRP maximal 4 Mannschaften BVS 1 Mannschaft Ü35 weiblich BVRP maximal 4 Mannschaften BVS 1 Mannschaft Ü40 männlich BVRP maximal 4 Mannschaften BVS 1 Mannschaft Ü40 weiblich BVRP maximal 4 Mannschaften BVS 1 Mannschaft 2) Die Mannschaftsmeldungen und die Bewerbungen für die Austragung der BVRP-Turniere müssen dem Spielleiter und dem BVRP-Vizepräsident II bis zum schriftlich (Post, Fax oder ) vorliegen. Über die Vergabe der Ausrichtung entscheiden der Spielleiter und der BVRP-Vizepräsident II unter Berücksichtigung des Austragungsorts der letztjährigen Turniere. 3) Gemeldete Mannschaften sind verpflichtet, alle weiteren Spiele teilzunehmen. 4) Die Strafe bei Rückzug einer gemeldeten Mannschaft wird festgelegt auf 300,- (dreihundert) bei einem Turnier bzw. 90,- (neunzig) bei einem Einzelspiel. 5) Im Übrigen wird auf die Allgemeine Ausschreibung 2015/2016 des BVRP verwiesen. 6) Alle Vereine müssen für die Mannschaften mit Ausnahme Ü40 weiblich - einen elektronischen Mannschaftsmeldebogen (emmb) abgeben. Die Mannschaftsmeldungen der am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften müssen vor dem jeweiligen Spiel/Turnier im emmb ( online eingetragen werden. C) Spielsystem 1) Der BVRP ermittelt seinen Teilnehmer für die RPS-Meisterschaft in einem Turnier, an dem je eine Mannschaft der Bezirke Rheinhessen und Pfalz sowie zwei Mannschaften des Bezirks Rheinland teilnehmen. Die BVRP Meisterschaften werden bei 3 bzw. 4 Teilnehmern in Turnierform nach dem Modus jeder gegen jeden ausgetragen. Sind nur 2 Teilnehmer gemeldet oder verbleiben durch Rückzug bzw. Nichtantreten nur 2 Teilnehmer, so wird der Meister in Hin- und Rückspiel, wobei beide Spiele als Einheit gewertet werden, ausgespielt. 2) Die Meister des BVRP und des BV Saar ermitteln den Teilnehmer für die Südwestdeutschen Meisterschaften in Hin- und Rückspiel. Beide Spiele gelten als eine Einheit. 3) Spielberechtigt sind Spieler/innen, die im laufenden Kalenderjahr das 35. Lebensjahr (Ü35 - Jahrgang 1981) und das 40. Lebensjahr (Ü40 - Jahrgang 1976) vollenden oder älter sind. 4) Spieler, die in der laufenden Spielzeit in Bundesligaspielen eingesetzt werden, sind nicht spielberechtigt. 78

80 5) Die Qualifikationsspiele für die Südwestdeutschen Meisterschaften werden am Wochenende 13./ (BVS) und / (BVRP) ausgetragen. Die Meldung zu diesen Spielen hat bis zum durch den jeweiligen Landesverband zu erfolgen. Meldungen nach diesem Termin werden nicht mehr berücksichtigt. Werden die Termine nicht eingehalten so sind die Spiele für den Verursacher gem. 38 DBB- SO als verloren zu werten. D) Instanzen Spielleitung: Schiedsrichter-Ansetzungen: Jakob Mohrs Lambertstraße 53, Koblenz Christian Klaverveld (BVRP) Halbergstr. 50, Ludwigshafen Guido Sasso-Sant (BVS) Theelstr. 9, Saarlouis Kassenstelle BVRP: IBAN: DE BIC. GENODE61SPE Rechtsinstanz: Proteste: Pressestelle: Spielleitung mit endgültiger Entscheidung! Proteste sind per Einschreiben bei der Spielleitung einzulegen. Dem Protest-Schreiben ist der Nachweis über die Einzahlung der Protestgebühr an o.g. Kassenstelle von 52,- beizufügen. Auf die Bestimmungen der DBB-RO wird verwiesen. Die Spielergebnisse sind unter Vermeidung einer Ordnungsstrafe direkt im Internet einzugeben. Die Spielergebnisse von Samstagsspielen sind vom Heimverein bzw. Ausrichter sonntags bis spätestens 11:00 Uhr ins Internet ( zu stellen. Bei Sonntagsspielen bis Uhr oder spätestens eine halbe Stunde nach Spielende. Sollte aus technischen Gründen keine Online-Ergebnismeldung möglich sein, können Ergebnisse auch telefonisch an den Spielleiter gemeldet werden. E) Durchführungsbestimmungen 1) Für die Durchführung der Bestenspiele gelten die Offiziellen Spielregeln der FIBA, DBB-SO die BVRP-SO, die vorliegende Ausschreibung und ggf. ergänzende Bestimmungen. 2) Spieltermine Ü35 und Ü40: BVRP-Turnier oder Qualifikations-Spiele 13./ (BVS) und 27./ (BVS) RLSW Meisterschaft 16./ ) Die Spielberichtsbogen sind am ersten Werktag nach dem Turnier unter Vermeidung einer Ordnungsstrafe durch den Ausrichter an die Spielleitung abzusenden ( 33.3 DBB-SO) 4) Bezüglich einer Bestrafung wird auf die Rechtsordnung und den Strafenkatalog des BVRP verwiesen. 79

81 5) Der SPALDING-Ball ist der offizielle Spielball des Basketballverband Rheinland-Pfalz. Als Spielball können alle vom DBB zugelassenen Bälle verwendet werden. Im weiblichen Bereich der Spielball Größe 6. Die Spielbälle müssen das offizielle Prüfsiegel des DBB tragen. 6) Meldegeld: Das Meldegeld beim BVRP-Turnier in Höhe von 80.- ist am Spieltag an den Ausrichter, gegen Quittungsbeleg, zu zahlen. 7) Schiedsrichtergebühren: Für Spiele im Bereich des BVRP ist nach der Gebührenordnung des BVRP abzurechnen. Die SR-Gebühren sind vom Ausrichter, unter Anrechnung des Meldegeldes, zu zahlen. Für Spiele im Bereich des BVS ist nach der Gebührenordnung des BVS abzurechnen. 8) Der Spielleiter und der BVRP-Vizepräsident II sind berechtigt, Ergänzungen und Änderungen zu dieser Ausschreibung zu erlassen. BVRP-Vizepräsident II Johann Ammon 80

82 Allgemeine Ausschreibung für den Rheinland-Pfalz-Pokal Damen und Herren 2015/2016 A) Die Pokalrunde hat zum Ziel, den Rheinland-Pfalz-Pokalsieger bei den Damen und Herren auszuspielen. Gleichzeitig wird der Teilnehmer für den DBBL-Pokal ermittelt. Für die 1. Runde des DBBL-Pokal wird vom BVRP-Vizepräsident II die im Rheinland-Pfalz-Pokal der Damen bestplatzierten Mannschaften (Pokalsieger) der Vorsaison gemeldet. B) Allgemeine Bestimmungen 1) Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Vereine des BVRP mit je einer Damenmannschaft (außer Vereinen mit Bundesligamannschaft) und Herrenmannschaft (außer Vereinen mit Bundesligamannschaft). Spieler/innen, die in der laufenden Saison in einer Bundesligamannschaft Herren bzw. Damen (dies gilt nicht für die Jugendbundesligen und für Spieler mit einer Sonderteilnahmeberechtigung in einer Bundesligamannschaft) eingesetzt wurden, sind im BVRP Pokal nicht spielberechtigt. 2) Die drei Bezirksverbände des BVRP melden dem BVRP-Vizepräsident II sowie dem BVRP- Pokalspielleiter bis zum 01. Oktober 2015 die folgende Anzahl von Mannschaften (incl. gemeldete Regionalligamannschaften): Rheinland (Nord) 12 Herren- und 6 Damenmannschaften Rheinhessen/Pfalz (Süd) 20 Herren- und 10 Damenmannschaften 3) Diese Mannschaften, die durch Meldung/Qualifikationsrunden in den Bezirken (Rheinland und Rheinhessen/Pfalz) ermittelt werden, sowie die Regionalligamannschaften - nach freiwilliger Meldung bis zum 30. August 2015 an den BVRP-Vizepräsident II - nehmen an der 1. BVRP- Pokalrunde (32 Herren- und 16 Damenmannschaften) teil. 4) In der 1. BVRP-Pokalrunde werden die Spielpaarungen nach Region Nord (Rheinland) und Süd (Rheinhessen/Pfalz) ausgelost. Ab der 2. BVRP-Pokalrunde werden die Spielpaarungen im gesamten Verbandsgebiet ausgelost. C) Durchführungsbestimmungen 5) Mannschaften, die sich nach Aufforderung schriftlich gemeldet haben, sind verpflichtet, alle weiteren Spiele mitzumachen. Die Strafe bei Rückzug einer gemeldeten Mannschaft wird festgelegt auf 300,- (dreihundert) bei einem Turnier (Spalding BVRP Top Four) bzw. 90,- (neunzig) bei einem Einzelspiel. Auf die 4 DBB-SO wird verwiesen. 6) Die Spielpaarungen werden durch den jeweils zuständigen Sportwart bzw. den Pokalspielleiter ausgelost. Der Sportwart entscheidet über die Form der Auslosung. 7) Verliert eine Mannschaft, scheidet sie aus dem Pokalwettbewerb aus. 8) Die spielklassenniedrigere Mannschaft hat immer Heimrecht, dies gilt nicht für das Spalding BVRP Top Four. Spielen die ausgelosten Spielpartner in gleichrangigen Spielklassen, hat die zuerst gezogene Mannschaft Heimrecht. 9) Für die Durchführung der Pokalspiele gelten die gelten die Offiziellen Spielregeln der FIBA, DBB-SO die BVRP-SO, die vorliegende Ausschreibung und ggf. ergänzende Bestimmungen. 10) Der Spalding-Ball ist der offizielle Spielball des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz. Als Spielball können alle vom DBB zugelassenen Bälle verwendet werden. Im weiblichen Bereich der Spielball Größe 6. Die Spielbälle müssen das offizielle Prüfsiegel des DBB tragen. Beim Spalding BVRP Top Four stellt der Ausrichter ausschließlich Bälle der Marke Spalding zur Verfügung. 81

83 11) Die Sportwarte der Bezirke sind für die Qualifikationsrunde in ihrem Bezirk allein zuständig und erstellen die notwendigen Ausschreibungen. 12) Die durch ein Pokalspiel entstehenden Kosten trägt der Heimverein. Die Gastvereine haben die Fahrt- und evtl. Unterbringungskosten selbst zu tragen. Die Einnahmen verbleiben beim Heimverein. 13) Der Pokalsieger wird bei den Damen und Herren in einem Spalding BVRP Top Four Turnier ausgespielt. Die Richtlinien zur Ausrichtung des Spalding BVRP Top Four Turnier werden gesondert veröffentlicht. 14) Der Spielleiter und der BVRP-Vizepräsident II sind berechtigt, Ergänzungen und Änderungen zu dieser Ausschreibung zu erlassen. D) Pokaltermine des BVRP 12./ Bezirksrunde Damen und Herren / Runde Damen und Herren (Nord und Süd) 19./ Runde Herren 13./ Runde Damen und 3. Runde Herren 19./ Spalding BVRP Top Four BVRP-Vizepräsident II Johann Ammon 82

84 Termine Jugendklassen Rheinland-Meisterschaften und Ausscheidungen Pfalz / Rheinhessen Jugend Klasse Meldeschluss Meisterschaft Ausrichter PF./RHH Ausrichter Rheinland weiblich U19 Di So Bez. Pfalz Kr. Trier männlich U18/U16 Di So Bez. Rheinhessen Kr. Koblenz weiblich U15 Di So Bez. Pfalz Kr. Trier männlich U14 Di So Bez. Rheinhessen Kr. Koblenz weiblich U13+U17 Di So Bez. Pfalz Kr. Trier männlich U12 Di So Bez. Rheinhessen Kr. Koblenz 2. Rheinland-Pfalz-Meisterschaften weiblich U19 Di So Bezirk Pfalz/Rhh männlich U18/U16 Di So Bezirk Rheinland weiblich U15 Di So Bezirk Pfalz/Rhh männlich U14 Di So Bezirk Rheinland weiblich U13+U17 Di So Bezirk Pfalz/Rhh männlich U12 Di So Bezirk Rheinland 3. Oberliga-Meisterschaften: (Rheinland-Pfalz / Saar) weiblich U19 Di So BVRP männlich U18/U16 Di So U18 BVRP / U16 Saar männlich U14/weibl.U15 Di So U14 BVRP / U15 Saar 4. Regionalligaausscheidung Südwest Gruppe Nord:(Rheinland-Pfalz/Saar/Hessen) weiblich U19/ Di Sa/So. 16./ OL Rh.-Pfalz/Saar LV Hessen weiblich U15 Di. Termin folgt Sa/So. Termin folgt OL Rh.-Pfalz/Saar LV Hessen männlich U18/U16 Di Sa/So. 16./ LV Hessen männlich U14 Di. Termin folgt Sa/So. Termin folgt LV Hessen 5. Vorrunde DM = RL-Meisterschaften-Südwest: (Rheinl.-Pfalz-Saar/Hessen/Baden-Württemberg weiblich U19 Di. Termin folgt Sa/So. Termin folgt weiblich U15 Di Sa/So / Gruppe Süd männlich U18/U16 Di. Termin folgt Sa/So. Termin folgt männlich U14 Di Sa/So. 30./ Gruppe Nord 6. Jugend trainiert für Olympia wbl.+ml. II +III Di. Fr Berlin 7. Zwischenrunde DM= Süddeutsche Meisterschaften: (Regionalligen Südwest + Südost = Gruppe 1 weiblich U15 Di Sa/So 04./ Südwest männlich U14 Di Sa/So 04./ Südost 8. Endrunde Deutsche Meisterschaften weiblich U15 Mo Sa/So.11./ Sieger Gr.1 männlich U14 Mo Sa/So.11./ Sieger Gr.2 9. DBB-Jugendpokal weiblich U19 Mo Sa./So.21./ U19 Nord männlich U18/U16 Mo Sa./So.28 / U18 Nord / U16 Südost 83

85 Ausschreibung zu den Rheinland-Meisterschaften in den Jugendklassen 2016 A. Veranstalter, Ziel der Veranstaltung, Titel 1. Veranstalter: Basketballverband Rheinland 2. Ziel: Ermittlung der Rheinlandmeister und Teilnehmer für die weiterführenden Meisterschaften 3. Titel: Rheinlandmeister 2016 B. Allgemeine Bestimmungen: 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Kreis Koblenz = 2 Mannschaften b) Kreis Trier = 2 Mannschaften 2. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Mannschaften hat schriftlich durch die Kreisjugendwarte zu erfolgen. Die Vereine bestätigen die Teilnahme ihrer Mannschaft termingerecht mit dem Formblatt an die Spielleitung. Die Bewerbung zur Ausrichtung der Meisterschaft hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 3. Melde-/Meisterschaftstermine: siehe Termine Jugendmeisterschaften Ausrichter: weibliche Jugend Kreis Trier / männliche Jugend Kreis Koblenz 5. Meldegebühren: keine 6. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft ist eine Ordnungsstrafe von 150 Euro plus den zusätzlich entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro belegt. 7. Schiedsrichtergebühren sind vom Ausrichter zu erstatten und werden auf Antrag vom BVR bezuschusst. Die Höhe der zu zahlenden Schirigebühren wird durch den Bezirksschiedsrichterwart festgesetzt. C. Spielsystem 1. Austragungsmodus: Gespielt wird in einer Gruppe, jeder gegen jeden, nach dem Punktsystem. Die Spielzeit beträgt 4 x 7 Minuten abgestoppte Zeit, bei 2 Auszeiten 1. Hz. und 3 Auszeiten 2. Hz. und bei 4 persönlichen und 3 Mannschaftsfouls pro Viertel. Bei unentschiedenem Spielausgang wird um 1 x 3 Minuten verlängert. Die Halbzeitpause beträgt 5 Minuten. Die Viertelpause beträgt 2 Minuten. Die Entscheidung bei punktgleichen Mannschaften über die Platzierung regelt sich analog der DBB- Spielordnung (DBB SO). Bei nur drei teilnehmenden Mannschaften wird über die normale Spielzeit nach FIBA-Regeln gespielt. 2. Spielplan: Ausrichtung im Kreis Koblenz mit 4 Mannschaften Ausrichtung in Kreis Trier mit 4 Mannschaften Koblenz 1 : Koblenz 2 Trier 1 : Trier Trier 1 : Trier 2 Koblenz 1 : Koblenz Trier 2 : Koblenz 1 Koblenz 2 : Trier Koblenz 2 : Trier 1 Trier 2 : Koblenz Koblenz 2 : Trier 2 Trier 2 : Koblenz Koblenz 1 : Trier 1 Trier 1 : Koblenz 1 Ausrichtung m.3 Teams 2 Teilnehmer Koblenz Ausrichtung mit 3 Teams 2 Teilnehmer Trier Koblenz 1 : Koblenz 2 Trier 1 : Trier Koblenz 2 : Trier 1 Trier 2 : Koblenz Trier 1 : Koblenz 1 Koblenz 1 : Trier 1 84

86 D. Instanzen 1. Spielleitung: Der jeweilige Jugendwart des Kreises (Koblenz oder Trier) 2. Schiedsrichteransetzung: SR-Ansetzer Landesliga Rheinland 3. Kassenstelle: Volksbank Trier e.g., BLZ Kto. Nr IBAN: DE BIC: GENODED1TVB 4. Rechtsinstanz: Jury (Schiedsgericht gem. 3 Abs. 2 DBB-RO ) es gelten die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsordnung des DBB 5. Schiedsgericht: Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden (wird vom jeweiligen Spielleitert benannt) und zwei Beisitzer zusammen. Beisitzer sind der 1. Schiedsrichter und ein Trainer der teilnehmenden Mannschaften, der nicht Beteiligter des Verfahrens ist und von allen teilnehmenden Trainer bestimmt wird. Wird keine Einigung bei der Besetzung des zweiten Beisitzers erzielt, entscheidet der Vorsitzende. 6. Pressestelle: jeweiliger Kreispressewart E. Durchführungsbestimmungen 1. Die Meisterschaften werden nach der DBB-SO, DBB Jugendspielordnung und den einschlägigen Bestimmungen durchgeführt. 2. Ausnahme C1, D4, D5 und E3 dieser Ausschreibung. 3. Ein/e Spieler/in darf am gleichen Spieltag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. 4. Es dürfen bis 12 Spieler/Innen pro Spiel eingesetzt werden. 5. Die Spielergebnisse sind vom Ausrichter am Spieltag spätestens eine Stunde nach Turnierende zu melden. Die Meldung erfolgt durch Übermittlung der Ergebnisse per an presse@bvrp.de Die Statistikdaten sind bis spätestens am zweiten Werktag nach den Spielen im Team-SL-Programm durch den Ausrichter einzutragen. Die Spielberichte sind innerhalb senden. 24 Stunden (Poststempel) vom Ausrichter an die Spielleitung zu 6. Die Vereine melden ihre qualifizierten Mannschaften für die nachfolgende Meisterschaft (Rheinland- Pfalz) am Spieltag per online-formular an den BVRP-Vizepräsident III. Die schriftliche Meldung hat mit vollständig ausgefülltem Formblatt binnen 48 Std. nach der Qualifikation zu erfolgen. Die Bewerbung zur Ausrichtung der Meisterschaft hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 7. Strafen erfolgen nach dem BVRP-Strafenkatalog. 8. Die Spielhallen müssen den offiziellen Basketballregeln entsprechen. 9. Als Spielball gilt jeder vom DBB zugelassene Ball. Die weibliche Jugend und die männliche U14 spielt mit der Ballgröße 6. Bei der U12-Jugend wird mit dem Miniball (Größe 5) gespielt. 10 Die erstgenannten Mannschaften im Spielplan gelten als Heimmannschaft im Sinne der DBB-SO. 11. Kostenregelung: Die Ausrichter tragen die Kosten für Halle, Kampfgericht und Werbung. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrt- und Verpflegungskosten. 12. In den Altersklassen U16 und jünger ist Manndeckung verbindlich vorgeschrieben. Für die Überwachung der MMV gelten die Richtlinien des DBB. Bei der Altersklasse U12 wird nach den BVRP- Miniregeln gespielt. 13. In der Altersklasse U16 sind nur JBBL-Spieler des Jahrgangs 2001 und jünger in der Altersklasse U18 sind nur NBBL-Spieler des Jahrgangs 1999 und jünger einsatzberechtigt. 14. Änderungen und Ergänzungen sind nur durch oder mit Genehmigung der Spielleitung möglich. Es wird auf die Präsenz der teilnehmenden Mannschaften bei der Siegerehrung hingewiesen! 85

87 Ausschreibung zu den Rheinhessen/Pfalz-Ausscheidungen in den Jugendklassen 2016 A. Veranstalter, Ziel der Veranstaltung, Titel: 1. Veranstalter: Basketballverbände Bezirk Rheinhessen + Pfalz 2. Ziel: Ermittlung der Teilnehmer für die weiterführenden Meisterschaften 3. Titel: Rheinhessen/Pfalz-Meister 2016 B. Allgemeine Bestimmungen: 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Bezirk Rheinhessen = 2 Mannschaften b) Bezirk Pfalz = 2 Mannschaften 2. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Mannschaften hat schriftlich durch die Bezirksjugendwarte zu erfolgen. Die Vereine bestätigen die Teilnahme ihrer Mannschaft termingerecht mit dem Formblatt an die Spielleitung (Kopie an den Bezirksjugendwart und BVRP-Vizepräsident Jugend). Die Bewerbung zur Ausrichtung der Meisterschaft hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 3. Melde-/Meisterschaftstermine: siehe Termine Jugendmeisterschaften Ausrichter: weibliche Jugend Rheinhessen / männliche Jugend Pfalz 5. Meldegebühren: 40 Euro je teilnehmende Mannschaft, zu zahlen an den Ausrichter. 6. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft ist eine Ordnungsstrafe von 150 Euro plus den zusätzlich entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro belegt. 7. Schiedsrichtergebühren werden nach BVRP-SR-Gebührenordnung gezahlt und gehen zu Lasten der Ausrichter C. Spielsystem: 1. Austragungsmodus: Gespielt wird in einer Gruppe, jeder gegen jeden, nach dem Punktsystem. Die Spielzeit beträgt 4 x 7 Minuten abgestoppte Zeit, bei 2 Auszeiten 1. Hz. und 3 Auszeiten 2. Hz. und bei 4 persönlichen und 3 Mannschaftfouls pro Viertel. Bei unentschiedenem Spielausgang wird um 1 x 3 Minuten verlängert. Die Halbzeitpause beträgt 5 Minuten. Die Viertelpause beträgt 2 Minuten. Die Entscheidung bei punktgleichen Mannschaften über die Platzierung regelt sich analog der DBB- Spielordnung (DBB-SO). Bei nur drei teilnehmenden Mannschaften wird über die normale Spielzeit nach FIBA-Regeln gespielt. 2. Spielplan: Ausrichtung Bezirk Pfalz mit 4 Mannschaften Ausrichtung Bezirk Rheinhessen mit 4 Mannschaften Pfalz 1 : Pfalz 2 Rheinhessen 1 : Rheinhessen Rheinhessen1 : Rheinhessen 2 Pfalz 1 : Pfalz Rheinhessen 2 : Pfalz 1 Pfalz 2 : Rheinhessen Pfalz 2 : Rheinhessen 1 Rheinhessen 2 : Pfalz Pfalz 2 : Rheinhessen 2 Rheinhessen 2 : Pfalz Pfalz 1 : Rheinhessen 1 Rheinhessen 1 : Pfalz 1 Ausrichtung mit 3 Teams 2 Teilnehmer Pfalz Ausrichtung mit 3 Teams 2 Teilnehmer Rheinhessen Pfalz 1 : Pfalz 2 Rheinhessen 1 : Rheinhessen Pfalz 2 : Rheinhessen 1 Rheinhessen 2 : Pfalz Rheinhessen 1 : Pfalz 1 Pfalz 1 : Rheinhessen 1 Führen die beiden Bezirke gemeinsame Leistungsklassen durch, so entfällt in der jeweiligen Altersklasse die Ausscheidung und es qualifizieren sich die Erstplatzierten gemäß separater Ausschreibung. 86

88 D. Instanzen: 1. Spielleitung: Jugendwart des ausrichtenden Bezirks 2. Schiedsrichteransetzung: SR-Ansetzer Landesliga Rheinhessen-Pfalz 3. Kassenstelle siehe Kassenstelle des ausrichtenden Bezirks 4. Rechtsinstanz: Jury (Schiedsgericht gem. 3 Abs. 2 DBB-RO); es gelten die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsordnung des DBB 5. Schiedsgericht: Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden (wird vom Bezirksjugendwart benannt) und zwei Beisitzern zusammen. Beisitzer sind der 1. Schiedsrichter und ein Trainer der teilnehmenden Mannschaften, der nicht Beteiligter des Verfahrens ist und von allen teilnehmenden Trainer bestimmt wird. Wird keine Einigung bei der Besetzung des zweiten Beisitzers erzielt, entscheidet der Vorsitzende. 6. Pressestelle: Pressewart des ausrichtenden Bezirks E. Durchführungsbestimmungen: 1. Die Meisterschaften werden nach der DBB-SO, DBB Jugendspielordnung und den einschlägigen Bestimmungen durchgeführt. 2. Ausnahme C1, D4, D5 und E3 dieser Ausschreibung. 3. Ein/e Spieler/in darf am gleichen Spieltag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. 4. Es dürfen bis 12 Spieler/Innen im Turnier und pro Spiel eingesetzt werden. 5. Die Spielergebnisse sind am Spieltag vom Ausrichter spätestens eine Stunde nach Turnierende zu melden. Die Meldung erfolgt durch Übermittlung der Ergebnisse per an presse@bvrp.de. Die Statistikdaten sind bis spätestens am zweiten Werktag nach den Spielen durch den Ausrichter im Team-SL-Programm einzutragen. Die Spielberichte sind innerhalb 24 Stunden (Poststempel) vom Ausrichter an die Spielleitung zu senden. 6. Die Vereine melden ihre qualifizierten Mannschaften für die nachfolgende Meisterschaft (Rheinland- Pfalz) am Spieltag an den BVRP-Vizepräsidenten III. Die schriftliche Meldung hat mit vollständig ausgefülltem Formblatt binnen 48 Std. nach der Qualifikation zu erfolgen. Die Bewerbung zur Ausrichtung der Meisterschaft hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 7. Strafen erfolgen nach dem BVRP-Strafenkatalog. 8. Die Spielhallen müssen den offiziellen Basketballregeln entsprechen. 9. Als Spielball gilt jeder vom DBB zugelassene Ball. Die weibliche Jugend und die männliche U14 spielen mit der Ballgröße 6. Bei der U12-Jugend wird mit dem Miniball (Größe 5) gespielt. 10. Die erstgenannten Mannschaften im Spielplan gelten als Heimmannschaft im Sinne der DBB-SO. 11. Kostenregelung: Die Ausrichter tragen die Kosten für Halle, Kampfgericht und Werbung. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrt- und Verpflegungskosten. 12. Bei den Altersklassen U16 und jünger ist Manndeckung verbindlich vorgeschrieben. Für die Überwachung der MMV gelten die Richtlinien des DBB. Bei der Altersklasse U12 wird nach den BVRP- Miniregeln gespielt. 13. In der Altersklasse U16 sind nur JBBL-Spieler des Jahrgangs 2001 und jünger in der Altersklasse U-18 sind nur NBBL-Spieler des Jahrgangs 1999 und jünger einsatzberechtigt. 14. Änderungen und Ergänzungen sind nur durch oder mit Genehmigung der Spielleitung möglich. 87

89 Ausschreibung zu den Rheinland-Pfalz-Meisterschaften in den Jugendklassen 2016 A. Veranstalter, Ziel der Veranstaltung, Titel: 1. Veranstalter: Basketballverband Rheinland-Pfalz e. V. 2. Ziel: Ermittlung der Erstplatzierten für die weiterführenden Meisterschaften 3. Titel: Rheinland-Pfalz-Meister 2016 B. Allgemeine Bestimmungen: 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Bezirk Rheinhessen/Pfalz = 2 Mannschaften b) Bezirk Rheinland = 2 Mannschaften 2. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Mannschaften hat schriftlich und termingerecht durch den qualifizierten Verein mit dem Formblatt an den BVRP-Vizepräsident III zu erfolgen. Die Bewerbung zur Ausrichtung hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 3. Meldetermin: siehe Termine Jugendmeisterschaften Meisterschaftstermin: siehe Termine Jugendmeisterschaften Ausrichter: siehe Termine Jugendmeisterschaften Meldegebühren: entstehen keine 7. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft ist eine Ordnungsstrafe von 150 Euro plus den zusätzlich entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro belegt. 8. Schiedsrichtergebühren sind vom Ausrichter vorzulegen und werden auf Antrag vom BVRP auf Vorlage der Originalabrechnungen mit Kontoangabe des Empfängers bezuschusst (Abrechnungsformular verwenden). C. Spielsystem: 1. Austragungsmodus: Gespielt wird in einer Gruppe jeder gegen jeden nach dem Punktsystem. Die Spielzeit beträgt 4 x 7 Minuten abgestoppte Zeit, bei 2 Auszeiten 1. Hz. und 3 Auszeiten 2. Hz. und bei 4 persönlichen und 3 Mannschaftsfouls pro Viertel. Bei unentschiedenem Spielausgang wird um 1 x 3 Minuten verlängert. Die Halbzeitpause beträgt 5 Minuten. Die Viertelpause beträgt 2 Minuten. 2. Die Entscheidung bei punktgleichen Mannschaften über die Platzierung regelt sich analog der DBB- Spielordnung. 3. Bei nur drei teilnehmenden Mannschaften wird über die normale Spielzeit nach FIBA-Regeln gespielt. 4. Spielplan: Ausrichtung im Rheinland mit 4 Teams Ausrichtung in Rheinhessen/Pfalz mit 4 Teams Uhr Rheinland 1 - Rheinland 2 Rhh./Pfalz 1 - Rhh./Pfalz Uhr Rhh./Pfalz 1 - Rhh./Pfalz 2 Rheinland 1 - Rheinland Uhr Rhh./Pfalz 2 - Rheinland 1 Rheinland 2 - Rhh./Pfalz Uhr Rheinland 2 - Rhh./Pfalz 1 Rhh./Pfalz 2 - Rheinland Uhr Rheinland 2 - Rhh./Pfalz 2 Rhh./Pfalz 2 - Rheinland Uhr Rheinland 1 - Rhh./Pfalz 1 Rhh./Pfalz 1 - Rheinland1 Ausrichtung im Rheinland mit 3 Teams Ausrichtung in Rheinhessen/Pfalz mit 3 Teams Uhr Rheinland 1 - Rheinland 2 Rhh./Pfalz 1 - Rhh./Pfalz Uhr Rheinland 2 - Rhh./Pfalz 1 Rhh./Pfalz 2 - Rheinland Uhr Rhh./Pfalz 1 - Rheinland 1 Rheinland 1 - Rhh./Pfalz 1 Am Ende des Turniers findet die Ehrung der Mannschaften durch einen Verantwortlichen des Ausrichters statt. 88

90 D. Instanzen: 1. Spielleitung BVRP-Vizepräsident III, Ralph Weiler, Im Lag 58, Lahnstein, Tel.: Schiedsrichteransetzungen BVRP-SR-Ansetzer 3. Kassenstelle: BVRP bei der Volksbank Speyer (BLZ ) Konto-Nr IBAN: DE BIC: GENODE61SPE 4. Rechtsinstanz: Jury (Schiedsgericht gem. 3) (2) DBB-RO 5. Schiedsgericht: wird vom BVRP-Vizepräsident III bestimmt 6. Pressestelle: E. Durchführungsbestimmungen 1. Die Meisterschaften werden nach der DBB-Spielordnung; DBB-Jugendspielordnung und den einschlägigen Bestimmungen durchgeführt. 2. Ausnahmen siehe C1, C4, D4, D5 und E3 dieser Ausschreibung 3. Ein/e Spieler/in darf an einem Spieltag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. 4. Es dürfen bis 12 Spieler/innen pro Spiel eingesetzt werden. 5. Die Spielergebnisse sind am Spieltag vom Ausrichter spätestens eine Stunde nach Turnierende zu melden Die Meldung erfolgt durch Übermittlung der Ergebnisse per an Die Statistikdaten sind spätestens am zweiten Werktag nach den Spielen im Team-SL-Programm durch den Ausrichter einzutragen. Die Spielberichte sind innerhalb von 24 Stunden (Poststempel) vom Ausrichter an die Spielleitung zu senden. 6. Die Vereine melden ihre qualifizierten Mannschaften für die folgende Meisterschaft am Spieltag an den BVRP-Vizepräsident III. Die schriftliche Meldung hat mit vollständig ausgefülltem Formblatt innerhalb von 48 Stunden nach Turnierende zu erfolgen. 7. Strafen erfolgen nach dem BVRP-Strafenkatalog. 8. Die Spielhallen müssen den offiziellen Bestimmungen entsprechen. 9. Offizieller Spielball des BVRP sind die zugelassenen Spalding-Bälle. Die weibliche Jugend und die männliche U14 spielt mit Ballgröße 6. In der Altersklasse U12 wird mit dem Miniball (Größe 5) gespielt. 10. Die erstgenannten Mannschaften im Spielplan gelten als Heimmannschaft im Sinne der DBB- Spielordnung. 11. Die Ausrichter tragen die Kosten für Halle, Kampfgericht und Werbung. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrt- und Verpflegungskosten. 12. Bei der U16/U14-männlich, U/12 mixed und der U15/U13 weiblich Jugend ist Manndeckung verbindlich vorgeschrieben. Die MMV wird durch eingeteilte Kommissare überwacht. Sollte kein Kommissar anwesend sein, werden die Spiele trotzdem ausgetragen und gewertet. Für die Überwachung der MMV gelten die Richtlinien des DBB. Bei der Altersklasse U12 männlich wird nach den BVRP Miniregeln gespielt. 13. In der Altersklasse U16 sind nur JBBL-Spieler des Jahrgangs 2001 und jünger - in der Altersklasse U18 sind nur NBBL-Spieler des Jahrgangs 1999 und jünger einsatzberechtigt. 14. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung sind nur durch oder mit Genehmigung der Spielleitung möglich. Es wird auf die Präsenz der teilnehmenden Mannschaften bei der Siegerehrung hingewiesen! gez. Ralph Weiler Spielleitung und Vizepräsident III 89

91 Ausschreibung zu den Oberliga-Meisterschaften in den Jugendklassen 2016 A. Veranstalter, Ziel der Veranstaltung, Titel 1. Veranstalter: Spielgemeinschaft Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar 2. Ziel: Ermittlung der Erstplatzierten für die weiterführenden Meisterschaften 3. Titel: Oberligameister 2016 B. Allgemeine Bestimmungen 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Basketballverband Rheinland-Pfalz = 2 Mannschaften b) Basketballverband Saar = 1 Mannschaft 2. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Mannschaften hat schriftlich und termingerecht durch den qualifizierten Verein mit dem Formblatt an den BVRP-Vizepräsidenten III zu erfolgen. 3. Meldetermin: Di., 16. Februar 2016 für U19 weiblich und U18/U16 männlich Di., 16. Februar 2016 für U15 weiblich und U14 männlich 4. Meisterschaftstermine: U19 weiblich + U18/U16 männlich: Sonntag, 10. April 2016 U15 weiblich + U14 männlich: Sonntag, 10. April Ausrichter: U15 weiblich + U18/U16/U14 männlich = BV Saar BVRP U19 weiblich + U18 = BVRP 6. Meldegebühren: 40,00 Euro je teilnehmende Mannschaft, zu zahlen an den Ausrichter der Meisterschaft 7. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft ist eine Ordnungsstrafe von Euro 150,00 plus den zusätzlich entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von Euro 150,00 belegt. 8. Schiedsrichtergebühren sind vom Ausrichter zu übernehmen. C. Spielsystem: 1. Austragungsmodus: Gespielt wird in einer Gruppe jeder gegen jeden nach dem Punktsystem über die volle Spielzeit nach FIBA-Regeln. Die Entscheidung bei punktgleichen Mannschaften über die Platzierung regelt sich analog der DBB Spielordnung. Sollte vom BV Saar keine Mannschaft gemeldet werden, qualifizieren sich die platzierten Mannschaften der BVRP-Meisterschaften für die RLSW/N. 2. Spielplan: Ausrichtung im Saarland Ausrichtung in Rheinland-Pfalz Uhr Saarland 1 - Rh.-Pfalz Uhr Rh.-Pfalz 1 - Rh.-Pfalz Uhr Rh.-Pfalz 2 - Rh.-Pfalz Uhr Rh.-Pfalz 2 - Saarland Uhr Rh.-Pfalz 1 - Saarland Uhr Saarland 1 - Rh.-Pfalz 1 Am Ende des Turniers findet die Ehrung der Mannschaften durch einen Verantwortlichen des Ausrichters statt. 90

92 D. Instanzen: 1. Spielleitung BVRP-Vizepräsident III, Ralph Weiler, Im Lag 58, Lahnstein, Tel.: Schiedsrichteransetzung erfolgt durch den jeweiligen Oberliga-Ansetzer 3. Kassenstelle: BVRP bei der Volksbank Speyer (BLZ ) Konto-Nr IBAN: DE BIC: GENODE61SPE 4. Rechtsinstanz: Jury (Schiedsgericht gem. 3) (2) DBB-RO 5. Schiedsgericht: wird vom BVRP-Vizepräsident III bestimmt 6. Pressestelle: jeweilige Verbands-Pressestelle E. Durchführungsbestimmungen 1. Die Meisterschaften werden nach der DBB-Spielordnung; DBB-Jugendspielordnung; und den einschlägigen Bestimmungen durchgeführt. 2. Ausnahmen siehe D4, D5 und E3 dieser Ausschreibung. 3. Ein/e Spieler/in darf am gleichen Spieltag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. 4. Es dürfen bis 12 Spieler/innen pro Spiel eingesetzt werden. 5. Die Spielergebnisse sind am Spieltag spätestens eine Stunde nach Turnierende zu melden. Die Meldung erfolgt durch Übermittlung der Ergebnisse per an Statistikdaten sind bis spätestens am zweiten Werktag nach den Spielen im Team-SL-Programm durch den Ausrichter einzutragen. Die Spielberichte sind innerhalb von 24 Stunden (Poststempel) vom Ausrichter an die Spielleitung zu senden. 6. Die Vereine melden ihre qualifizierten Mannschaften für die folgende Meisterschaft am Spieltag an den RLSW/N-Spielleiter. Die schriftliche Meldung hat mit vollständig ausgefülltem Formblatt innerhalb von 48 Stunden nach Turnierende zu erfolgen. 7. Strafen erfolgen nach dem BVRP-Strafenkatalog. 8. Die Spielhallen müssen den offiziellen Bestimmungen entsprechen. 9. Als Spielball gilt jeder vom DBB zugelassene Senioren-Spielball. Die weibliche Jugend und die männliche U14 spielen mit der Ballgröße Die erstgenannten Mannschaften im Spielplan gelten als Heimmannschaft im Sinne der DBB- Spielordnung. 11. Die Ausrichter tragen die Kosten für Schiedsrichter, Halle, Kampfgericht und Werbung. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrt- und Verpflegungskosten. 12. Bei der U16/U14 und U15 (wbl.) Jugend ist Manndeckung verbindlich vorgeschrieben. Die MMV wird durch eingeteilte Kommissare überwacht. Sollte kein Kommissar anwesend sein, werden die Spiele trotzdem ausgetragen und gewertet. Für die Überwachung der MMV gelten die Richtlinien des DBB. 13. In der Altersklasse U16 sind nur JBBL-Spieler des Jahrgangs 2001 und jünger - in der Altersklasse U18 sind nur NBBL-Spieler des Jahrgangs 1999 und jünger einsatzberechtigt. 14. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung sind nur durch oder mit Genehmigung der Spielleitung möglich. gez. Ralph Weiler Spielleitung und Vizepräsident III 91

93 BVRP-Spielordnung (BVRP-SO) I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1 Ordnungen 1.1 Der Spielbetrieb im Basketballverband Rheinland-Pfalz (BVRP) wird durch die Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO), durch diese Spielordnung (BVRP-SO), die Spielordnungen der Bezirksverbände sowie die Vereinbarung mit dem BV Saar geregelt. Diese Ordnungen sind für alle Teilnehmer verbindlich. 1.3 Für die Jugendspielrunden enthält die DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) ergänzende Regelungen. 1.4 Diese Ordnungen werden durch die Allgemeine Ausschreibung des BVRP, die Ausschreibungen der Bezirksverbände sowie die Ausschreibungen für die Jugend-, Pokal- und Senioren-Wettbewerbe ergänzt. 1.4 Für einzelne Spielklassen- bzw. Spielrunden können von den Spielleitungen ergänzende Bestimmungen festgelegt werden. 1.5 Von der BVRP-SO oder von der DBB-Spielordnung abweichende Bestimmungen der Bezirke, ihrer Gliederungen oder Zusammenschlüsse sind nur gültig, soweit DBB- und BVRP-SO dies zulassen. 2 Ahndung von Verstößen Verstöße gegen die Spielordnungen, die Ausschreibungen oder Offiziellen Basketball-Regeln werden nach den Strafbestimmungen der DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) und des dazu beschlossenen BVRP-Strafenkatalogs geahndet. II. TEILNAHME AM SPIELBETRIEB 3 Teilnahmeberechtigung von Vereinen und Mannschaften 3.1 Teilnahmeberechtigt am Spielbetrieb sind alle gemeldeten Mannschaften von Vereinen und Spielgemeinschaften, die dem BVRP angehören. 3.2 Jeder Verein, der mit einer oder mehreren Herrenmannschaften an den Spielrunden des BVRP oder seiner Bezirke teilnimmt, muss mindestens eine männliche Jugendmannschaft (Altersklasse U12 und älter) am Spielbetrieb teilnehmen lassen. Nimmt ein Verein mit einer oder mehreren Damenmannschaften am Spielbetrieb teil, muss der Verein auch wenigstens eine weibliche Jugendmannschaft (Altersklasse U12 und älter) am Spielbetrieb teilnehmen lassen. Der Nachweis über die entsprechenden Mannschaftsmeldungen ist mit dem BVRP-Vereinsmeldebogen zu führen. Die Regelung wird wirksam ab der Saison 2015/2016 Diese Auflage gilt nicht für die Teilnahme an den untersten Spielklassen bzw. ab der A-Klasse abwärts. Erfüllt ein Verein diese Auflage nicht oder nicht fristgerecht, so kann eine Zuordnung der betreffenden Damen- bzw. Herrenmannschaft zur gewünschten Spielklasse nicht erfolgen. Wird eine Jugendmannschaft gemeldet, die dann später nicht während der gesamten Spielrunde am Wettbewerb teilnimmt, so wird die entsprechende Damen- oder Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen, sobald die Jugendmannschaft nicht oder nicht mehr zu den angesetzten Pflichtspielen antritt. 3.3 Die erforderliche Gestellung von Schiedsrichtern regelt die BVRP-Schiedsrichterorndnung 92

94 4 Spielgemeinschaften 4.1 Eine Spielgemeinschaft ist der Zusammenschluss der Basketballabteilungen von zwei oder mehr Mitgliedsvereinen des BVRP. Jede/r Spieler/in in dieser SG muss Mitglied eines der Vereine sein, die eine SG bilden. 4.2 Spielgemeinschaften werden auf Antrag der Vereine vom BVRP-Vizepräsident II genehmigt. Dem Antrag ist eine Stellungnahme des betreffenden Bezirks-Sportwart beizufügen. 4.3 Die SG kann zum Spielbetrieb nur zugelassen werden, wenn a) eine schriftliche Vereinbarung zwischen den betroffenen Vereinen getroffen worden ist, die den Beginn der SG und Regelungen über Auflösung und Verteilung der in den einzelnen Ligen zum Zeitpunkt der Auflösung erreichten Plätze enthalten muss und b) sie bis zum 15. Mai beantragt worden ist. c) die die SG bildenden Vereine ihre gesamten männlichen und/oder weiblichen Spieler/innen der Basketballabteilungen in die SG einbringen. 4.4 Die Vereine haften für Verbindlichkeiten der SG gesamtschuldnerisch. Die Auflösung einer SG ist nur zum 31. Mai zulässig und nur dann, wenn die Auflösung dem BVRP-Vizepräsident II bis zum 15. Mai angekündigt worden ist. 4.5 Für Spielgemeinschaften gelten die Vorschriften über Vereine entsprechend. III. SPIELORGANISATION 5 Veranstalter 5.1 Der BVRP ist Veranstalter aller BVRP Spielrunden. Dies sind die Oberliga Rheinland-Pfalz / Saar (Damen und Herren) Landesliga Rheinhessen-Pfalz (Damen und Herren), Landesliga Rheinland (Damen und Herren) 5.2 Die Bezirksverbände sind Veranstalter der Bezirksspielrunden. Sie können das Veranstaltungsrecht auf ihre Untergliederungen delegieren. Die Teilnahme von Vereinen an Spielrunden anderer Bezirksverbände kann im Einvernehmen der betroffenen Bezirke durch den BVRP-Vizepräsident II genehmigt werden. In den Bezirken/Kreisen gilt in der Regel folgende Spielklasseneinteilung: Bezirksliga A-Klasse B-Klasse 5.4 Darüber hinaus können die Bezirke/Kreise bei Bedarf weitere Spielklassen einrichten. Entsprechende Vorhaben sind mit dem BVRP-Vizepräsident II abzustimmen. 5.5 In den BVRP-Spielklassen kann ein Verein nur mit einer Mannschaft spielen. In der höchsten Spielklasse eines Bezirksverbandes kann jeder Verein höchstens für zwei Mannschaften Teilnahmerecht erhalten. 5.6 Steigt ein Verein aus einer Spielklasse ab, kann er nicht gleichzeitig mit einer anderen Mannschaft in diese Spielklasse aufsteigen. 5.7 Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften am Spielbetrieb teil, kann immer nur die Mannschaft mit der niedrigeren Ordnungszahl (vgl. 10 DBB-SO) in einer höheren Spielklasse als die ihr in der Bezeichnung folgende Mannschaft spielen. 93

95 6 6.1 Die Spielklassen des BVRP umfassen in der Regel 10 Mannschaften. Sonderregelungen können auch für gemeinsame Spielrunden mit anderen Landesverbänden vereinbart werden. 6.2 Auf- und Abstieg werden durch die Allgemeine BVRP-Ausschreibung geregelt. 7 Ausschreibungen 7.1 Alle Wettbewerbe werden von dem zuständigen Vizepräsidenten ausgeschrieben. 7.2 Die Allgemeine Ausschreibung wird vom BVRP-Sportausschuss beschlossen und fortgeschrieben. 8 Spielleitung 8.1 Organisation und Abwicklung des Spielbetriebs obliegt dem BVRP-Vizepräsident II. Er entscheidet über alles, was nicht in den Spielordnungen und Ausschreibungen geregelt ist. 8.2 Für die Organisation und Durchführung von Spielrunden und Meisterschaften des BVRP werden vom BVRP-Vizepräsident II Spielleiter eingesetzt. Sie sind Vorinstanz i. S. d. 3 der DBB-RO. 8.3 Die Abwicklung und Organisation der Jugendspielrunden im BVRP obliegt dem Vizepräsident III (Jugendsport). Sind in den Bezirksverbänden Bezirksjugendwarte gewählt, sind diese für die Abwicklung und Organisation des Jugendspielbetriebs im Bezirk zuständig. Die Jugendwarte können für ihren Zuständigkeitsbereich Spielleiter einsetzen. Diese sind ebenfalls Vorinstanz i. S. d. 3 DBB-RO. 8.4 Organisation und Abwicklung des Spielbetriebes in den Bezirken obliegt dem jeweiligen Bezirks- Sportwart. Für ihn gelten die Kompetenzen des BVRP-Vizepräsident II entsprechend. IV. POKALWETTBEWERBE/BESTENSPIELE 9 Pokalspiele 9.1 Der BVRP führt in jeder Spielzeit eine Pokalrunde durch, in der sowohl bei den Damen als auch bei den Herren der Rheinland-Pfalz-Pokalsieger ermittelt wird. 9.2 Die Teilnahmeberechtigung und die Durchführungsbestimmungen werden durch die folgenden Ausschreibungen geregelt. a) Ausschreibung des BVRP-Vizepräsident II zu den Durchführungsbestimmungen auf Bezirks-und BVRP-Ebene, b) Ausschreibungen der Bezirks-Sportwarte c) Ergänzende Ausschreibung des Rheinland-Pfalz-Pokalspielleiters. 10 Bestenspiele der Senioren 10.1 Der Wettbewerb Bestenspiele der Senioren dient der Ermittlung der Teilnehmer am DBB- Wettbewerb Deutsche Meisterschaft der Seniorinnen/Senioren Der Spielbetrieb der Bestenspiele wird gemäß Ausschreibung durchgeführt. 94

96 11 Einsatzberechtigung Anträge auf Änderung der Einsatzberechtigung ( DBB-SO) sind für BVRP-Mannschaften bis einschließlich der 1. Regionalliga an den BVRP-Vizepräsident II zu richten. V. SONSTIGES 12 Zahlungsverpflichtungen 12,1 Die Teilnahme an den Spielrunden des BVRP wird von der Zahlung eines Mannschaftsmeldegeldes, die Teilnahme an den Spielrunden der Bezirke von der Zahlung eines Vereins-Meldegeldes abhängig gemacht Von den Bezirken wird für die Vereine mit Landes- und Oberligamannschaften ein zusätzliches Meldegeld in Höhe eines Mannschaftsmeldegeldes erhoben und für jede an diesen Wettbewerben teilnehmende Mannschaft ein Betrag in Höhe des Mannschaftsmeldegeldes Kommt ein Verein seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem BVRP oder seinen Bezirken nicht nach, wird er gebührenpflichtig gemahnt. Kommt ein Verein nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nach (der Eingang der entsprechenden Zahlung ist maßgebend), werden seine Senioren- und/oder Jugendmannschaften gesperrt. Die Sperre wird vom BVRP-Vizepräsident II / Bezirks-Sportwart ausgesprochen, der die Sperre nach Eingang der Zahlung durch eine schriftliche Mitteilung aufhebt. 13 Inkrafttreten Die Spielordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Verbandstag 2014 in Trier in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Spielordnung. 95

97 BVRP-Finanz- und Kassenordnung 1 Allgemeines Die Finanz- und Kassenordnung regelt die Geld- und sonstige Vermögensverwaltung im BVRP. 2 Grundsätze Die Finanzen des BVRP sind nach den Grundsätzen äußerster Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwalten. Ausgaben für die Jugendarbeit und die sportliche Ausbildung haben den Vorrang vor dem Verwaltungsaufwand. Für Vermögensgegenstände im Anschaffungswert von mehr als 51,00 Euro ist ein Inventarverzeichnis zu führen. 3 Bezirksbeiträge 1. Die Bezirksverbände sind beitragspflichtig gemäß 5, Ziffer 5 BVRP-Satzung. Bemessungsgrundlage für die Beiträge der Bezirke sind die vom DBB den Vereinen der jeweiligen Bezirke erteilten Spielberechtigungen. 2. Der Bezirksbeitrag beträgt 3,33 Euro pro erteilte Spielberechtigung, wobei Mini- Spielberechtigungen nicht mitgezählt werden. 3. Eine Änderung der Beitragshöhe bedarf der Zustimmung aller Bezirksvorsitzender und des (geschäftsführenden) BVRP Präsidiums. 4 Haushaltsplan Für jedes Geschäftsjahr (Kalenderjahr) hat das Präsidium des BVRP nach Vorarbeit durch den Vizepräsident/in IV einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan hat eine genaue Aufstellung aller zu erwartenden Einnahmen und aller geplanten Ausgaben zu umfassen. Alle Positionen sind genau aufzugliedern. Die Aufführung ungegliederter Sammelpositionen ist unzulässig. Internetumlage Von den Vereinen und Bezirksverbänden ist eine Internetumlage zu entrichten. Die Höhe für die Vereine richtet sich nach den Vereinsstimmrechten. Für die Bezirksverbände richtet sich die Umlage nach der Anzahl der Vorstandsmitglieder, mit Ausnahme für BVRP-Präsidiumsmitglieder. Der Verbandsbeirat kann bei Bedarf Änderungen, bzw. Anpassungen beschließen. 5 Nachtragsplan Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes wesentlich verändern, so ist das Präsidium verpflichtet, dem folgenden Verbandstag einen Nachtrags-Haushaltsplan zur Genehmigung vorzulegen. Als wesentlich sind Veränderungen anzusehen, wenn die Summen der Gesamteinnahmen oder der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes um 10 % überschritten werden. 6 Zweckbindung, Einhaltung der Plansätze, Anweisungen Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel sind grundsätzlich zweckgebunden. Ausgaben, die über die Voranschläge des Haushaltsplanes hinausgehen, dürfen nur geleistet werden, wenn a) zum Zeitpunkt der beabsichtigten Leistung ein Deckungsnachweis gegeben ist, b) die Zustimmung des Präsidiums (geschäftsführenden Vorstandes) vorliegt. Alle Ausgaben müssen vom Präsidenten oder einem seiner Stellvertreter sowie vom Vizepräsident/in IV zur Zahlung angewiesen sein, bevor sie geleistet werden dürfen. 96

98 7 Zuständigkeit Die Präsidiumsmitglieder sind für die Ausgaben bis zu 100,00 Euro im Einzelfall verfügungsberechtigt. Dieser Betrag kann bis zur Höhe von 300,00 Euro mit vorheriger Zustimmung des Präsidenten oder des Vizepräsident/in IV überschritten werden. Im Rahmen des Haushaltsplanes kann der Präsident bis zu einem Betrag von 300,00 Euro in eigener Verantwortung verfügen. Das Präsidium ist zur Genehmigung von Vorhaben zuständig, die Kosten über 300,00 Euro verursachen. Zur Bezuschussung im Präsidium sind Kostenvoranschläge vorzulegen. 8 Haushaltsausgleich, Rücklage Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushaltsplanes müssen ausgeglichen sein. Jeder Haushaltsplan soll eine Rücklage vorsehen. Die Rücklage soll angelegt werden. 9 Kassenführung Alle Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß zu belegen. Der Vizepräsident/in IV ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Die Ausgabenbelege müssen den Anweisungs- und Zahlungsnachweis enthalten. 10 Rechnungslegung Der Vizepräsident/in IV hat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine Haushaltsrechnung zu fertigen. Diese ist den Vereinen spätestens zwei Wochen nach der Einladung zum Verbandstag vorzulegen. Sie muss von diesem genehmigt werden. 11 Kassenprüfung Die Kasse des BVRP ist mindestens einmal zwischen den Verbandstagen zu prüfen. Die Prüfung hat vier Wochen vor dem Verbandstag stattzufinden. Die Prüfung erstreckt sich auf den Kassenbestand, die rechnerische Richtigkeit der Unterlagen sowie die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung. Die Kassenprüfer haben dem Verbandstag ihren Bericht schriftlich zu erstatten. 12 Spesen Allen Mitarbeitern des BVRP steht für ihre Aufwendungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben Erstattung der Kosten zu, wobei die Regelungen des Landessportbundes Rheinland-Pfalz e. V. bzw. das Reisekostengesetz Rheinland-Pfalz (LRKG) zu beachten sind. 13 Honorare Referenten- und Trainerhonorare bedürfen der Festsetzung durch das Präsidium 97

99 Richtlinie über die Erstattung von Aufwendungen für Reisen im Auftrag des BVRP gem. 12 der BVRP Finanz- und Kassenordnung. Gültig ab I. Allgemeines Diese Richtlinie regelt die Erstattung von Auslagen für Mitarbeiter des BVRP sowie vom BVRP gewählte, berufene oder beauftragte Personen, die im Auftrag des BVRP Dienstreisen durchführen. Bei der Planung und Durchführung einer Dienstreise sind stets die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Personenfürsorge zu beachten. Dienstreisen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der angestrebte Zweck nicht auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreicht werden kann. Der Dienstreisende hat Anspruch auf Fahrt- und Flugkostenerstattung Wegstreckenentschädigung ( Kilometergeld ) Tagegeld Übernachtungsgeld Erstattung von Nebenkosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz. Grundsätzlich können Kosten nur erstattet werden, wenn entsprechende Belege vorliegen. In Ausnahmefällen können Kosten auch erstattet werden, wenn dieses glaubhaft dargestellt ist. Die Belege müssen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausweisen. II. Fahrt- und Flugkostenerstattung Es werden grundsätzlich die entstandenen, notwendigen Kosten erstattet: Fahrpreise der regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel 2. Klasse, einschl. der Entgelte für die Reservierung von Sitzplätzen Kosten für die Benutzung der 1. Klasse werden nur dann erstattet, wenn Preisermäßigungen (eigene BahnCard, Fahrkarten mit Zugbindung, sonstige Ermäßigungen der Bahn) in Anspruch genommen wurden und die Gesamtkosten die Kosten des Normalpreises 2. Klasse nicht überschreiten. Flugkosten nur mit vorheriger Zustimmung der/des Vizepräsidenten/in oder des von ihm/ihr Beauftragten; Eigenmächtige Buchungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich sind Fahrpreisermäßigungen auszunutzen. Dienstreisende, die ihre private BahnCard für Dienstreisen des BVRP nutzen, erhalten die Kosten einer nicht aus dienstlichen Gründen gekauften BahnCard auf Antrag erstattet, wenn sie sich vollständig amortisiert haben. Eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen. Unter den Begriff "Fahrtkosten" fallen auch die Aufwendungen für Taxi, Bus, Straßen- und U- bzw. S-Bahn sowie Parkgebühren. Bei Taxiaufwendungen muss nachgewiesen werden, ob triftige Gründe vorliegen. Triftige Gründe für eine Taxibenutzung liegen insbesondere vor, wenn im Einzelfall dringende dienstliche Gründe vorliegen, zwingende persönliche Gründe vorliegen (z.b. Gesundheitszustand), regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht oder nicht zeitgerecht verkehren oder Fahrten zwischen 23 und 6 Uhr das Benutzen dieses Beförderungsmittels für den Zu- und Abgang, sowie Fahrten am Geschäftsort notwendig machen. Ortsunkundigkeit und widrige Wetterverhältnisse sind keine triftigen Gründe. Kaderspielern werden für Anreise zu Lehrgangsmaßnahmen/Turnieren die Bahnkosten auf Grundlage der Bahncard 25 nach Vorlage der Fahrkarte. ICE/IC-Zuschläge werden nicht erstattet. Bei PKW wird einmalig die Strecke Wohnort-Lehrgangsort-Wohnort mit 0,08 pro km und je Mitfahrer mit 0,02 pro km erstattet. Es wird gebeten PKW-Fahrgemeinschaften zu bilden. Taxikosten werden nicht übernommen. 98

100 III. Wegstreckenentschädigung ( Kilometergeld ) IV. Tagegeld Für Strecken, die der Dienstreisende mit einem ihm gehörenden Kraftfahrzeug zurückgelegt hat, wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung gewährt, die pro Kilometer EUR 0,30 beträgt. Damit sind auch die Kosten für die Mitnahme weiterer Personen sowie für die Mitnahme von dienstlichem und persönlichem Gepäck abgegolten. Mietwagen dürfen grundsätzlich nicht angemietet werden. ln besonders begründeten Ausnahmefällen bedarf es der vorherigen Zustimmung der/des Vizepräsidenten/in oder des von ihm/ihr Beauftragten. Grundsätzlich können nur die Kosten für die Anmietung eines Kraftfahrzeuges der unteren Mittelklasse (z.b. Golfklasse) erstattet werden. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt sich nach den Pauschbeträgen des Einkommensteuergesetzes. Es werden erstattet: Bei eintägigen Reisen EUR 12,- bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden Bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung EUR 12,- für den An- sowie Abreisetag EUR 24,- für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit Die tatsächliche Abwesenheit wird für jeden einzelnen Kalendertag ermittelt. Die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen, die über den Gesamtbetrag des Tagegeldes hinausgehen, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Tätigkeit, die nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr des nach folgenden Kalendertags beendet wird, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, ist mit der gesamten Abwesenheitsdauer dem Kalendertag der überwiegenden Abwesenheit zuzurechnen. Erhält der Dienstreisende am Ort kostenlos Frühstück, Mittag- oder Abendessen, wird das Tagegeld wie folgt gekürzt: für das Frühstück EUR 4,80 für das Mittagessen EUR 9,60 für das Abendessen EUR 9,60 Die Dauer der Abwesenheit wird durch Beginn und Ende der Reise bestimmt. Als Beginn der Reise gilt der Zeitpunkt, an dem die Wohnung verlassen werden musste. Die Reise ist beendet mit dem Wiedereintreffen in der Wohnung. V. Übernachtungsgeld Für eine notwendige Übernachtung werden die entstandenen Übernachtungskosten erstattet, wenn entsprechende Belege vorliegen. Übernachtungskosten sollten den Betrag von EUR 80,- nicht überschritten wird. Übersteigen die Übernachtungskosten diesen Betrag, ist deren Notwendigkeit im Einzelfall zu begründen. Bei der Feststellung der Angemessenheit bleiben Anteile für die Verpflegung, z.b. Frühstück, unberücksichtigt. Eine Begründung im Einzelfall ist nicht erforderlich, wenn das als Tagungshotel vorgesehen ist. Die Rechnung muss auf den Namen des BVRP lauten. Bei gemeinsamer Übernachtung mehrerer Dienstreisender in einem Mehrbettzimmer sind die Übernachtungskosten gleichmäßig aufzuteilen. Übernachten Dienstreisende mit nicht erstattungsberechtigten Personen in einem Zimmer, ist der Preis erstattungsfähig, der bei alleiniger Nutzung eines Zimmers zu zahlen wäre. Ohne Nachweis sind die Übernachtungskosten nach Personen aufzuteilen. VI. Erstattung von Nebenkosten Nebenkosten, die in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe anerkannt werden können, sind z.b. Ausgaben für Aufbewahrung und Beförderung von Gepäck, Eintrittsgeld für dienstlich notwendige Teilnahme an Veranstaltungen (z.b. Ausstellungen, Messen, Tagungen, Versammlungen), dienstlich veranlasste Telekommunikationskosten, Parkgebühren. Kosten für Bewirtung und Repräsentation sind nicht im Rahmen dieser Richtlinie abrechenbar. 99

101 VII. Auslandsreisen Auslandsreisen sind Dienstreisen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Staat. Die Reisen werden grundsätzlich nach der jeweils gültigen Fassung der Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsreisen abgerechnet. Es gilt die Reisekostenstufe B. Für Dienstreisen in Länder der Europäischen Union und innerhalb dieser Länder gilt die Auslandsreisekostenverordnung nicht. VIII. Abrechnung Für eine zeitnahe Verbuchung aller Belege und der damit zusammenhängenden Beurteilung der Kostenentwicklung ist es erforderlich, dass alle Abrechnungen spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung einer Reise oder Veranstaltung bei der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Beschlossen vom BVRP-Präsidium am

102 BVRP-Ehrenordnung I. Allgemeines 1 Der Basketballverband Rheinland-Pfalz e. V. (BVRP) zeichnet Mitgliedsvereine oder deren Mitglieder für ihre Verdienste um den Basketballsport in Rheinland-Pfalz oder für sportliche Leistungen aus. Darüber hinaus können auch außenstehende Persönlichkeiten geehrt werden. II. Ehrungsformen 2 Folgende Ehrungen sind möglich: a) für Verdienste um den Basketballsport in Rheinland-Pfalz 1. Verleihung der Urkunde für besondere Verdienste 2. Verleihung des Ehrenzeichens in Bronze (mit Urkunde) 3. Verleihung des Ehrenzeichens in Silber (mit Urkunde) 4. Verleihung des Ehrenzeichens in Gold (mit Urkunde) 5. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft 6. Ernennung zum Ehrenpräsidenten 7. Verleihung der Ehrenurkunde für Vereinsjubiläen 8. Außerordentliche Ehrung Die Verleihung bzw. Ehrungen nach und 8. können nur an Einzelpersonen erfolgen, die Verleihung nach 7. nur an Basketballvereine bzw. -abteilungen. b) für sportliche Leistungen 1. Meisternadel des BVRP 2. Meisterurkunde des BVRP III. Voraussetzungen für Ehrungen 3 Für die in 2 genannten Ehrungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a) Verleihung der Urkunde bzw. Ehrenzeichen für besondere Verdienste Die Urkunde bzw. die Ehrenzeichen für besondere Verdienste werden grundsätzlich für verdienstvolle Arbeit in Gremien des BVRP und seiner Gliederung verliehen. 1. Urkunde für besondere Verdienste für mindestens 4-jährige Funktionärstätigkeit 2. Ehrenzeichen in Bronze für mindestens 6-jährige Funktionärstätigkeit bei Besitz der Urkunde für besondere Verdienste seit mindestens 2 Jahren. 3. Ehrenzeichen in Silber für mindestens 10-jährige Funktionärstätigkeit bei Besitz des Ehrenzeichens in Bronze seit mindestens 4 Jahren 4. Ehrenzeichen in Gold für mindestens 15-jährige Funktionärstätigkeit bei Besitz des Ehrenzeichens in Silber seit mindestens 5 Jahren In begründeten Ausnahmefällen kann ein Ehrenzeichen von 1. bis 3. übersprungen werden. Über die Verleihung und das Überspringen eines Ehrenzeichens entscheidet das Präsidium (der Geschf. Vorstand) mit einfacher Mehrheit. Die Verleihung erfolgt zu einem geeigneten Anlass. 101

103 b) Verleihung der Ehrenmitgliedschaft Zu Ehrenmitgliedern können nur Personen ernannt werden, die sich um den BVRP außerordentlich verdient gemacht haben und die bereits das goldene Ehrenzeichen besitzen. Die Verleihung erfolgt auf dem Verbandstag mit einfacher Stimmenmehrheit. Vorschlagsberechtigt ist das Präsidium (der Geschf. Vorstand), der über die Vorlage des Vorschlags zum Verbandstag in geheimer Abstimmung zu entscheiden hat. Näheres regelt die GVO. c) Ernennung zum Ehrenpräsidenten Zu Ehrenpräsidenten können nur Personen ernannt werden, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen das Amt des BVRP Präsidenten innehatten und (sie) das Amt abgegeben haben. Die Ernennung erfolgt auf dem Verbandstag mit einfacher Stimmenmehrheit. Vorschlagsberechtigt ist das Präsidium (der Geschf. Vorstand), der über die Vorlage des Vorschlags zum Verbandstag in geheimer Abstimmung zu entscheiden hat. Näheres regelt die GVO. d) Verleihung der Ehrenurkunde für Vereinsjubiläen Die Verleihung kann zum 10-, 25- und 50-jährigen Jubiläum von Basketballvereinen und - abteilungen erfolgen. Über die Verleihung entscheidet das Präsidium (der Geschf. Vorstand) mit einfacher Mehrheit. e) Außerordentliche Ehrung Eine außerordentliche Ehrung kann an Personen erfolgen, die außerhalb des rheinlandpfälzischen Basketballgeschehens stehen, sich aber in besonderer Weise um diese Sportart in Rheinland-Pfalz verdient gemacht haben. Über die Ehrung sowie deren Form entscheidet das Präsidium (der Geschf. Vorstand) mit einfacher Mehrheit. f) Meisternadel des BVRP Die Meisternadel des BVRP erhalten jährlich die Mitglieder (max. 12 Spieler und 2 Trainer) der Mannschaft, die den Titel eines Rheinland-pfälzischen Meisters in den Altersklassen U20, U18, U16, U14 und U12 (A-, B-, C- und D-Jugend) (männlich/weiblich) errungen haben. g) Meisterurkunden des BVRP Die Meisterurkunden des BVRP erhalten jährlich die Vereine, deren Mannschaft(en) einen der folgenden Titel (männlich/weiblich) errungen haben - Meister der Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar D + H sofern der Meister aus Rheinland-Pfalz kommt - Meister der Landesligen D + H - Rheinland-Pfälzischer Meister SeniorenInnen II - Rheinland-Pfälzischer Meister SeniorenInnen III 102

104 IV. Anträge auf Ehrungen 4 Alle Ehrungen (ausgenommen Meisternadeln und Meisterurkunden) sind schriftlich bei der BVRP Geschäftsstelle zu beantragen. 5 Antragsberechtigt sind für Ehrungen nach 2 a) und : Mitglieder des Präsidiums, die Referenten, (Gesamtvorstandes), Bezirke, Vereine 2 a) 5. und 6.: Mitglieder des Präsidiums (Geschf. Vorstandes) 6 Jeder Antrag ist schriftlich zu begründen. V. Ehrungskartei 7 Über alle Ehrungen wird in der BVRP Geschäftsstelle eine Ehrungskartei mit den entsprechenden Angabe geführt. VI. Entzug von Ehrungen 8 Bei verbandsschädigendem Verhalten kann die Ehrung oder Verleihung entzogen werden. Antragsrecht und Entscheidungsform hierzu sind dieselben wie bei Ehrungen mit der Ergänzung, dass Abstimmungen über Entzug stets geheim zu erfolgen haben. 103

105 BVRP-Schiedsrichterordnung (BVRP-SRO) 1 Organe und ihre Aufgaben (1) Die Schiedsrichterordnung des BVRP (BVRP-SRO) regelt ergänzend zur DBB-Schiedsrichterordnung das Schiedsrichterwesen im BVRP. 2 Organe des Schiedsrichterwesens (1) Die Organe des Schiedsrichterwesens sind: a) Der BVRP-Vizepräsident II b) Der Referent für das Schiedsrichterwesen (BVRP-SRW) c) Der Beauftragte für das Schiedsrichterlehrwesen (BVRP-SRLW) d) Der BVRP-Schiedsrichtereinsatzleiter (BVRP-SRE) e) Die BVRP-Schiedsrichterkommission (BVRP-SRK) f) Die Schiedsrichterwarte der Bezirke bzw. Kreise g) Der Schiedsrichterlehrstab (BVRP-SRLS) (2) Das Schiedsrichterwesen untersteht dem BVRP-Vizepräsident II (Sportorganisation / Spielbetrieb). 3 Referent für das Schiedsrichterwesen (1) Die Aufgaben des BVRP-SRW sind: a) Überwachung und Koordination der Arbeit der ihm unterstellten b) Organe (siehe 2 Abs. 1 c, d, e, und d) c) Vorsitz der BVRP-SRK d) Bearbeitung der Schiedsrichterlizenzen e) Jährliche Veröffentlichung des BVRP-Schiedsrichterverzeichnis f) Berufung und Entlassung des BVRP-SRE sowie die Mitglieder g) des BVRP-SRLS h) Vertreter des BVRP gegenüber dem DBB i) Verhängung von disziplinarischen Maßnahmen (2) Der BVRP-SRW kann freie Mitarbeiter berufen und Einzelaufgaben an diese übertragen. 4 Die BVRP-Schiedsrichter Kommission (1) Die BVRP-SRK setzt sich zusammen aus: a) Dem Referenten für das Schiedsrichterwesen (BVRP-SRW) b) Dem Beauftragten für das Schiedsrichterlehrwesen (BVRP-SRLW) c) Dem BVRP-Schiedsrichter-Einsatzleiter (BVRP-SRE) (2) Die erweiterte BVRP-SRK setzt sich zusammen aus: a) Dem Referenten für das Schiedsrichterwesen (BVRP-SRW) b) Dem Beauftragten für das Schiedsrichterlehrwesen (BVRP-SRLW) c) Dem BVRP-Schiedsrichter-Einsatzleiter (BVRP-SRE) d) Den Schiedsrichterwarten der Bezirke e) Den Mitgliedern des BVRP-Schiedsrichter-Lehrstabs (BVRP-SRLS) f) Den Schiedsrichter-Ansetzern der Landesligen g) Dem BVRP-Vizepräsidenten II (3) Die BVRP-SRK tagt zweimal pro Jahr, die erweiterte BVRP-SRK tagt einmal pro Jahr oder jeweils zusätzlich nach Bedarf (4) Die Aufgaben der BVRP-SRK sind: a) Koordination der Aufgaben aus den verschiedenen Bereichen b) Erstellung von Vorschlägen für die Zusammensetzungen der verschiedenen Schiedsrichter- Kader c) Nominierung der Schiedsrichter Coaches und Prüfer d) Entscheidung über Entzug einer Schiedsrichter-Lizenz (5) Die Aufgaben der erweiterten BVRP-SRK sind: a) Nominierung der Schiedsrichter-Kader für die Regionalligen, die Oberligen und die Landesligen b) Nominierung der Leistungs-, Perspektiv- und Förderkader 104

106 5 Der Beauftragte für das Schiedsrichterlehrwesen (1) Der BVRP-SRLW wird vom BVRP-Vizepräsidenten II berufen. (2) Der BVRP-SRLW ist für die gesamte Aus-, Fort- und Weiterbildung im Landesverband verantwortlich. (3) Seine Aufgaben sind: a) Vorsitz des BVRP-SRLS b) Benennung der Mitglieder des BVRP-SRLS c) Koordination und Beaufsichtigung der Arbeit der Mitglieder des BVRP-SRLS d) Vorschlagen von freien Mitarbeitern, die den BVRP-SRLS in der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen, diese werden vom BVRP-SRW berufen e) Festlegung von Richtlinien für die Arbeit im BVRP-SRLS 6 Der BVRP-Schiedsrichter- Einsatzleiter (1) Der BVRP-SRE wird vom BVRP-SRW berufen. (2) Seine Aufgaben sind: a) Erstellung der Schiedsrichter-Ansetzungen für die Oberliga im Bereich des BVRP b) Erstellung der Schiedsrichter-Ansetzungen für alle BVRP-Pokalspiele c) Erstellung der Schiedsrichter-Ansetzungen für alle BVRP-Jugend und Senioren-Meisterschaften (ab Sen. II) d) Vorschlagsrecht für die Zusammensetzung der Schiedsrichter Pools e) Koordination und Beaufsichtigung der Arbeit der Schiedsrichteransetzer der Landesligen und Bezirke 7 Bezirks- und Kreisschiedsrichterwarte (1) Die Aufgaben der Bezirks- und Kreisschiedsrichterwarte sind: a) Erstellung der Ansetzungen für die Bezirks- und Kreisligen b) Erstellung von Ansetzungen für Prüfungsspiele c) Koordination von Coachings auf Bezirksebene d) Vorschlagsrecht für die Zusammensetzung der Schiedsrichterpools e) Vertretung der BVRP-SRK in ihren Zuständigkeitsgebieten 8 Der BVRP-Schiedsrichter-Lehrstab (1) Neben dem Beauftragten für das Schiedsrichter-Lehrwesen gehören dem BVRP-SRLS folgende weitere Mitglieder an: a) Referent für die Schiedsrichter-Ausbildung b) Referent für die Schiedsrichter-Fortbildung c) Referent für die Schiedsrichter-Förderung (2) Die Aufgaben des Referenten für die Ausbildung sind: a) Erstellung der Durchführungsbestimmungen für die gesamte Schiedsrichter-Ausbildung b) Terminierung aller Ausbildungslehrgänge c) Benennung der Referenten für alle Ausbildungslehrgänge (3) Die Aufgaben des Referenten für die Fortbildung sind: a) Erstellung der Durchführungsbestimmungen für die gesamte Schiedsrichterfortbildung b) Terminierung aller Fortbildungslehrgänge c) Benennung der Referenten für alle Fortbildungslehrgänge d) Erstellen aller Fortbildungsunterlagen (4) Die Aufgaben des Referenten für die Förderung sind: a) Erstellung der Durchführungsbestimmungen für die gesamte Schiedsrichter-Förderung b) Terminierung und Durchführung verschiedener Fördermaßnahmen c) Vorschlagsrecht für die Zusammensetzung der Schiedsrichter-Pools d) Koordination der Schiedsrichter Coachings in den Landes- und Oberligen 9 Schiedsrichter-Lizenzen (1) Im BVRP gilt folgende Lizenzregelung: a) LS-E Schiedsrichter b) LS-D Schiedsrichter ohne praktische Prüfung c) LS-D Schiedsrichter mit praktischer Prüfung d) Poolschiedsrichter 105

107 10 LS-E Schiedsrichter-Lizenz (1) Jedem Schiedsrichter wird nach Bestehen der theoretischen Prüfung, die LS-E Lizenz erteilt. Sie ist zwei Jahre gültig unter Beachtung der für alle Schiedsrichter geltenden Fortbildungspflicht. (2) Die LS-E Lizenz erlischt bei Nichtbestehen der LS-D Prüfung, bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht oder nach Ablauf der Gültigkeit. (3) LS-E Schiedsrichter dürfen gemäß der DBB-Richtlinien nicht alleine ein Spiel leiten (auch keine Jugendspiele). (4) LS-E Schiedsrichter dürfen nur folgende Spiele als 2. Schiedsrichter leiten: a) alle Jugendspiele, außer weiterführende Jugendmeisterschaften b) Seniorenspiele weiblich, bis Bezirksliga c) Seniorenspiele männlich bis einschließlich A-Klasse (5) Gemäß der gültigen Ausbildungsrichtlinien muss sich der Kandidat bei dem Referenten für die Ausbildung zum LS-D Lehrgang anmelden. 11 LS-D Schiedsrichter-Lizenz (1) LS-E Schiedsrichter dürfen nach fünf geleiteten offiziellen Spielen am LS-D Prüfungslehrgang teilnehmen. (2) Nach Bestehen der theoretischen LS-D Prüfung kann der Kandidat sich nach fünf weiteren geleiteten offiziellen Spielen zur praktischen Schiedsrichter-Prüfung anmelden. (3) LS-D Schiedsrichter dürfen vor bestandener praktischer Prüfung folgende Spiele als Schiedsrichter leiten: a) alle Jugendspiele, außer weiterführende Jugendmeisterschaften (auch alleine und als 1. Schiedsrichter) b) Seniorenspiele weiblich, bis Bezirksliga als 2. Schiedsrichter c) Seniorenspiele männlich bis einschließlich A-Klasse (als 2. Schiedsrichter) 12 Gültigkeit einer Schiedsrichterlizenz (1) Eine einmal erworbene Schiedsrichter-Lizenz ist nur gültig, wenn der Schiedsrichter im Besitz eines gültigen Schiedsrichter-Ausweises ist. (2) Schiedsrichter-Lizenzen sind grundsätzlich ein Jahr gültig. (3) Die Gültigkeit der Schiedsrichter-Lizenz wird nach Besuch eines Fortbildungs-Lehrgangs des BVRP um ein weiteres Jahr verlängert. (4) Schiedsrichter, die in den Ligen des DBB und der Regionalliga zum Einsatz kommen, sind verpflichtet die von diesen Verbänden durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen zu besuchen. (5) Poolschiedsrichter im BVRP sind verpflichtet die für ihre Pools angebotenen Fortbildungsmaß-nahmen zu besuchen. (6) In Sonderfällen kann der BVRP-SRW über Ausnahmeregelungen entscheiden. (7) Die Gültigkeit der Lizenz wird durch Aufnahme in das jährlich veröffentlichte BVRP- Schiedsrichterverzeichnis nachgewiesen. 13 Nichterfüllung der Fortbildungspflicht (1) Jeder Schiedsrichter muss auf dem Fortbildungslehrgang einen Regeltest ablegen. Bei Nichtbestehen des Regeltests, wird die Lizenz nur dann verlängert, wenn der Schiedsrichter die vom BVRP-SRLW veröffentlichen Alternativen erfolgreich absolviert. (2) Bei einmaliger Nichterfüllung der Fortbildungspflicht ruht die Lizenz. Der Betroffene darf in diesem Zeitraum keine Spiele der offiziellen Spielrundenleiten leiten. Seine Lizenz wird wieder aktiviert, wenn er im darauffolgenden Jahr eine Fortbildung erfolgreich absolviert. (3) Bei wiederholtem Versäumen der Fortbildungspflicht gelten folgende Regelungen: a) Nach zweimaligem Versäumen der Fortbildungspflicht kann die Lizenz durch die erfolgreiche Teilnahme am LS-D Ausbildungslehrgang wieder aktiviert werden. b) Nach dreimaligem Versäumen der Fortbildungspflicht erlischt die Schiedsrichter-Lizenz automatisch. c) In begründeten Ausnahmefällen kann die BVRP-SRK abweichende Regelungen zulassen. 106

108 14 Ansetzungen der Ober- und Landesligen (1) Die Schiedsrichteransetzungen in den Ober- und Landesligen erfolgen namentlich durch den jeweils zuständigen SR-Ansetzer. (2) Die erweiterte BVRP-SRK nominiert für die Ober- und Landesligaspiele Schiedsrichter- Pools. (3) Eine begründete Rückgabe des Spielauftrages hat schriftlich zu erfolgen und muss mindestens zehn Tage vor dem Spieltermin beim zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer eingegangen sein. Bei Verstößen gegen diese Regelung erfolgt eine Bestrafung entsprechend dem BVRP-Strafenkatalog. Die anfallenden Verfahrenskosten werden in Rechnung gestellt. (4) Die direkte Weitergabe von Spielaufträgen ist nur in Absprache mit dem jeweiligen Schiedsrichter- Ansetzer zulässig. (5) Die Schiedsrichter der Ober- und Landesligen sind verpflichtet ihre Fahrtkosten gemäß der veröffentlichen Fahrtkostentabelle abzurechnen. 15 Ansetzungen in den Kreisen und Bezirken (1) In den Ligen der Bezirks- und Kreisverbände werden die Vereine mit der Leitung von Spielen durch den zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer beauftragt (Vereinsansetzungen). (2) Die jeweiligen Vereins-Schiedsrichterwarte müssen dafür Sorge tragen, dass die Spielaufträge ausgeführt werden. (3) Bei Vereinsansetzungen ist stets eine gemeinsame Anreise abzurechnen, wenn dies in den Ansetzungen entsprechend vermerkt. Wenn Schiedsrichter anderer Vereine bei einer Vereinsansetzung aushelfen, müssen diese wenn dies geographisch machbar ebenfalls gemeinsam anreisen. Schiedsrichter die aus einem anderen Bundesland anreisen, erhalten die Fahrtkosten ab dem Ort für den der Schiedsrichter gemeldet ist. Reisen aufgrund ihres Wohnortes die Schiedsrichter getrennt an, so stehen beiden Schiedsrichtern Fahrtkosten zu. (4) Bei Nichterfüllung des Schiedsrichterauftrages haftet der Verein, der vom zuständigen Schiedsrichter- Ansetzer beauftragt wurde. (5) Vereinsansetzungen können nicht zurückgegeben werden. (6) Wird eine Vereinsansetzung getauscht, muss der zuständige Ansetzer darüber zwecks Kostenkontrolle oder geplanten Sichtungen informiert werden. 16 Pflichten und Rechte der Schiedsrichter (1) Abweichend von 10 Abs. 1 DBB-SRO können in den Jugendrunden der Bezirksverbände lizenzierte Schiedsrichter der an diesem Spiel beteiligten Mannschaften eingesetzt werden. (2) Ein Schiedsrichter darf nur zwei Spiele mit voller Spielzeit pro Tag leiten. Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit dürfen bis zu vier Spiele pro Tag geleitet werden, wobei nicht mehr als zwei Spiele aufeinander folgend sein dürfen. (3) Bei mehr als zwei Ansetzungen am gleichen Tag ist stets die Ansetzung mit der niedrigsten Spielklasse zurückzugeben, wobei zu beachten ist, dass bei Vereinsansetzungen der Verantwortliche des Vereins einen Ersatz benennen muss. (4) Jeder Schiedsrichter muss Mitglied des BVRP Vereins sein, für den er gemeldet ist. Schiedsrichter aus anderen Landesverbänden dürfen im BVRP eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen diesen Landesverbänden und dem BVRP besteht. (5) Ein Schiedsrichter darf nach dem 1. Oktober eines jeden Jahres keinen Vereinswechsel mehr vornehmen. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der BVRP-SRW über einen Vereinswechsel. (6) Jeder Ober-, Regional- und Bundesligapoolschiedsrichter ist verpflichtet den Landesverband bei den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen. (7) Alle Schiedsrichter sind verpflichtet die offizielle Schiedsrichterkleidung des BVRP zu tragen. (8) Alle Schiedsrichter sind verpflichtet die vom BVRP-SRE für den jeweiligen Bereich veröffentlichen Richtlinien zu beachten. (9) Die Schiedsrichter des BVRP haben gegen Vorlage ihres Schiedsrichter- Ausweises freien Eintritt zu allen Verbandsspielen. 107

109 17 Pflichten der Vereine (1) Alle Vereine im BVRP sind verpflichtet für jede am Spielbetrieb der vom BVRP und der von Kreisen und Bezirken ausgeschriebenen Wettbewerbe teilnehmende Seniorenmannschaft einen Pflicht-Schiedsrichter zu melden. (2) Als Pflichtschiedsrichter zählen alle Schiedsrichter, außer LS-E und LS-D Schiedsrichter ohne bestandene praktische Prüfung, die im BVRP -Schiedsrichter-Verzeichnis aufgeführt sind. (3) Bei Vereinen, die ihre Mindestzahl an einsatzfähigen Pflicht-Schiedsrichtern unterschreiten, gilt folgende Regelung: a) Meldeschluss ist der des Spieljahres b) Der Verein wird mit einer Ordnungsstrafe von belegt. c) Alternativ kann bei Gefährdung des Spielbetriebs anstatt der Ordnungsstrafe pro fehlenden Pflichtschiedsrichter eine Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Der Verein kann die zu sperrende Mannschaft bestimmen. d) Hat der betroffene Verein jedoch LS-D-Schiedsrichter, verlängert sich der Meldeschluss bis zum des Spieljahres. In diesem Fall wird bei Bestehen der praktischen LS-D Prüfung bis zum verlängerten Meldeschluss keine Strafe wirksam. (4) Der BVRP-SRW kann in begründeten Sonderfällen auf Antrag Ausnahmeregelungen treffen. (5) Für neu aufgenommene Vereine gilt die unter Abs. 1 genannte Regelung für die erste und zweite Spielrunde nach Aufnahme des Seniorenspielbetriebes nicht. (6) Die Vereine des BVRP sind verpflichtet vor jeder Saison einen Vereins-Schiedsrichterwart zu benennen. 18 Gebühren (1) Die den Schiedsrichtern für die Spielleitung zustehenden Gebühren und Fahrtkostenvergütungen werden durch die Schiedsrichtergebührenordnung, die vom BVRP-Verbandstag beschlossen wird, festgelegt. (2) Besteht über die Höhe der Spesen keine Übereinstimmung zwischen dem Verein und dem Schiedsrichter, so entscheidet der BVRP-SRW auf Antrag über die Höhe der Spesen endgültig. (3) Vereine können Spesenforderungen von Schiedsrichtern, die überhöht erscheinen, auch dann noch vom BVRP-SRW überprüfen lassen, wenn eine Auszahlung erfolgt ist. (4) Tritt ein angesetzter Schiedsrichter gar nicht oder nur verspätet an und haben sich die beteiligten Spielpartner auf einen anwesenden Ersatz-Schiedsrichter geeinigt, so hat dieser Anspruch auf vollständige Erstattung seiner Kosten und die Spielgebühr. Dies gilt nur, wenn der ursprünglich vorgesehene Schiedsrichter später als 15 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn in der Halle erscheint. Die Ansprüche des angesetzten Schiedsrichters bleiben in jedem Fall bestehen, wenn dieser höhere Gewalt für sein Nichterscheinen bzw. verspätetes Eintreffen geltend machen kann. In diesem Fall entscheidet der BVRP-SRW über die Höhe der Erstattung und Entschädigung. (5) Für Fort- und Ausbildungsmaßnahmen werden Gebühren erhoben. Die Höhe wird von der BVRP-SRK festgelegt und mit der Ausschreibung der Maßnahme bekannt gemacht. 19 Strafen (1) Schiedsrichter bzw. Vereine, die schuldhaft gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen, wer-den bestraft. (2) Unbeschadet des 13 DBB-SRO können folgende Verstöße durch den BVRP-SRW geahndet werden: a) Unsportliches Verhalten als Zuschauer gegenüber Schiedsrichterkollegen b) Verspätetes Antreten c) Nichtbefolgen von Anordnungen der Schiedsrichterorgane d) Übernahme von Spielen gesperrter Mannschaften (3) Für alle unter Abs. 2 genannten Verstöße können folgende Strafen ausgesprochen werden: a) Verwarnung b) Verhängung einer Geldstrafe bis zu 250 und Auferlegung aller durch das Urteil entstehenden Kosten c) Suspendierung auf Zeit d) Entzug der Schiedsrichterlizenz 108

110 (4) Der BVRP-SRW ist bei der Verhängung von Strafen nach 19 Abs. 3 Vorinstanz im Sinne des 3 Abs. 1 DBB-Rechtsordnung (5) Vereine haften für ihre Schiedsrichter (6) Die Zuständigkeit bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen im Rahmen des 19 BVRP- SRO ergibt sich aus der DBB-RO (7) Der Entzug der Schiedsrichterlizenz ist nur zulässig, wenn die BVRP-SRK (siehe 4 Abs. 4 d BVRP- SRO) einer solchen Entscheidung mehrheitlich zustimmt. Bis zu einer solchen Entscheidung, die gegebenenfalls auch im schriftlichen Verfahren getroffen werden kann, wird der Schiedsrichter spätestens mit der Einleitung eines solchen Verfahrens suspendiert. Die Einleitung des Verfahrens muss spätestens zwei Wochen nach dem Vergehen beantragt wer-den. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der BVRP- SRK. Ein solches Verfahren soll innerhalb von sechs Wochen nach Einleitung abgeschlossen sein. Beschlossen beim BVRP-Verbandstag 2010 in Bad Dürkheim. 109

111 Ausbildungs-Richtlinien der LS-E- und LS-D-Schiedsrichter-Ausbildung A - Allgemeines 1. Teilnahmegebühren a. Die Teilnahmegebühr des LS-E-Lehrgangs beträgt pro Person 85,00. Die Teilnahmegebühr für den LS-D-Lehrgang beträgt 50,00. Der jeweilige Betrag ist vor Lehrgangsbeginn auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Bankverbindung: Volksbank Koblenz Mittelrhein BLZ: Konto-Nr.: IBAN: DE BIC: GENODE51KOB b. Verbindliche Anmeldungen sind ausschließlich möglich bis 12 Tage vor Lehrgangsbeginn beim LS-E-Lehrgang und 3 Tage vor Lehrgangsbeginn beim LS-D-Lehrgang. c. Die Anmeldungen zu den jeweiligen Lehrgängen sind verbindlich! Erscheint der Teilnehmer nicht, muss sein Verein trotzdem den Lehrgangsbetrag zahlen (beim LS-E-Lehrgang nur 40,00, da das SR-Paket nicht benötigt wird, beim LS-D-Lehrgang 50,00 ). Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Ersatz-Teilnehmer nach vorheriger Information und Versand des neuen Personalbogens an m.damiani@bvrp.de zu schicken. Dieser erhält dann das bereits bestellte Schiedsrichter-Paket. d. Mindestalter zur Erlangung der LS-E-Lizenz ist 14 Jahre. Stichtag ist der erste Lehrgangstag. Bis dahin muss das 14. Lebensjahr erreicht sein. Es gibt keine Ausnahmeregelungen. 2. Personalbogen Ein Personalbogen-Formular finden Sie auf der BVRP-Homepage als Download, das ausgefüllt per an m.damiani@bvrp.de geschickt werden muss. Es ist zu unterscheiden zwischen dem LS-E- und dem LS-D-Personalbogen-Formular. B - LS-E-Ausbildungslehrgänge und LS-D-Ausbildungslehrgänge 1. Zeiten a. In jedem Bezirk/Kreis wird pro Jahr ein LS-E-Lehrgang geplant. Ob darüber hinaus Lehrgänge angeboten werden liegt im Ermessen des Lehrstabs. Mindestteilnehmerzahl pro Lehrgang sind 15 Teilnehmer. Kommt der Lehrgang mangels ausreichender Anmeldungen bis zu den oben genannten Fristen nicht zu Stande, muss auf andere angebotene Lehrgänge ausgewichen werden. b. Es finden pro Jahr - so zentral wie möglich - mindestens zwei LS-D-Lehrgänge statt (Voraussetzung der Teilnahme: fünf als LS-E-Schiedsrichter geleitete Spiele). Ob darüber hinaus Lehrgänge angeboten werden liegt im Ermessen des Lehrstabs. c. Die Lehrgänge finden immer an einem Wochenende statt: Theorie- und Praxisteil (Samstag) und Theorie-, Praxis- und Prüfungsteil (Sonntag). d. Lehrgangszeiten und Arbeitsutensilien: Samstags: 10.00Uhr Uhr Sonntags: Uhr Uhr An beiden Tagen ist Schreib- und Sportzeug mitzubringen. Eine Pfeife mit Schnur, sowie das Schiedsrichter-Trikot sind im Schiedsrichter-Paket enthalten. e. Der Lehrgang ist vollständig zu besuchen. Verspätetes Erscheinen bzw. verfrühtes Verlassen des Lehrganges kann zum Ausschluss ohne Kostenrückerstattung führen. 2. Vorbereitung a. Die Schiedsrichter-Kandidaten sind dazu angehalten, sich im eigenen Interesse hinsichtlich der Regeln fortzubilden. Dies ist möglich über die Ausbildungsunterlagen auf folgender Homepage: über den "offenen Downloadbereich". In Anbetracht der relativ kurzen Ausbildungslehrgänge wird diese Vorgehensweise dringend empfohlen. 110

112 C - Besonderes 1. Veranstaltung privater Ausbildungslehrgänge a. Es ist möglich nach Rücksprache mit dem Leiter der Schiedsrichterausbildung des BVRP - dass sich mehrere Vereine zusammenschließen und außerhalb der angebotenen Lehrgänge einen "privaten" Ausbildungslehrgang ausrichten. b. Es müssen dabei mindestens 20 Kandidaten am Lehrgang teilnehmen. Alternativ kann für 20 Teilnehmer bezahlt werden. 2. Fortbildung und Erwerb der LS-D-Lizenz a. Die LS-E-Lizenz ist 2 Jahre gültig. Zu beachten ist, dass zusätzlich zum Ausbildungslehrgang immer auch der noch im selben Jahr stattfindende Fortbildungslehrgang zu besuchen ist! b. Bevor der LS-D-Lehrgang nicht besucht ist, kann kein Prüfungsspiel stattfinden. c. Nach erfolgreichem Besuch des LS-D-Lehrgangs ist der Teilnehmer noch kein LS-D- Schiedsrichter und darf keine Bezirksliga Herren-Spiele pfeifen. Erst nach bestandener praktischer Prüfung (Prüfungsspiel) ist der Teilnehmer LS-D-Schiedsrichter. Dann erst darf der Schiedsrichter die ihm zugeteilte DBB-Lizenznummer auf den Spielberichtsbogen schreiben. Bis zum bestandenen Prüfungsspiel muss die erhaltene LS-E-Lizenznummer auf den Spielberichtsbogen eingetragen werden. d. Zusätzlich zur BVRP-Lizenz (LS-E-Lizenz Punkt C. 2. a.) erhält der Schiedsrichter nach dem LS-E-Lehrgang eine Lizenznummer des DBB. Diese "ruht" jedoch bis nach dem Ablegen der praktischen LS-D-Prüfung (Prüfungsspiel). Diese "ruhende" DBB-Lizenz kann aber schon genutzt werden für den "Team SL"-Bereich (Online-Ansetzungen, Online-Coachings). Henning Frölich BVRP-Referent für das Schiedsrichterwesen Mohamed Damiani BVRP-SR-Ausbildung 111

113 BVRP-Lehr- und Trainerordnung 1 Die Lehr- und Trainerordnung des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (BVRP) regelt in Ergänzung zu den Bestimmungen des Deutschen Basketball Bundes e. V. (DBB) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) das Lehr- und Trainerwesen im BVRP. Das Lehr- und Trainerwesen untersteht dem/der Referenten/in für das Lehr- und Trainerwesen im BVRP. I. Organe und ihre Aufgaben 2 Organe des Lehr- und Trainerwesens sind: a) der/die Referent/in für das Lehr- und Trainerwesen b) die BVRP-Lehr- und Trainerkommission 3 (1) Die Aufgaben des/der Referenten/in umfasst die Leitung des Lehr- und Trainerwesens im BVRP sowie die Zusammenarbeit mit dem BVRP - Präsidium und dessen Beauftragten, den Bezirkslehrwarten/innen, dem/der Referent/in für das Lehr- und Trainerwesen im DBB sowie den Lehrwarten/innen der anderen Landesverbände des DBB. (2) Der/die Referent/in für das Lehr- und Trainerwesen kann freie Mitarbeiter/innen verpflichten und Einzelaufgaben an diese übertragen. 4 Die BVRP - Lehr- und Trainerkommission unterstützt den/die Referenten/in bei seinen/ihren Aufgaben und berät den Leistungsausschuss in Personal- und Sachfragen im Zuständigkeitsbereich. Diese setzt sich zusammen aus dem/der Referenten für das Lehr- und Trainerwesen, den Lehrwart/innen der Bezirksverbände sowie dem/der LSB-Leistungstrainer/in. Die BVRP- Lehr- und Trainerkommission wird von dem/der BVRP Referenten/in einberufen und geleitet. II. Erteilung von Lizenzen 5 (1) Im Bereich des BVRP sind durch diesen folgende Trainerqualifikationen zu erlangen, über die Prüfungsbescheinigungen bzw. Lizenzen erteilt werden: a) BVRP-Trainer- Assistent: diese Basisqualifikation dient zum Einstieg in die Trainertätigkeit. Die Ausbildungsdauer beträgt 30 LE b) DBB D-Trainer: als Befähigungsnachweis Jugend- und Anfängermannschaften und Mannschaften im Bereich des Breiten- und Freizeitsports selbständig aufzubauen, zu trainieren und zu betreuen sowie Mannschaften bis zur Bezirksliga zu coachen. Die Ausbildungsdauer beträgt 60 LE c) DBB C-Trainer- Leistungssport: als Befähigungsnachweis Mannschaften im Jugendleistungsbereich und leistungsorientierte Mannschaften selbständig aufzubauen, zu trainieren und zu betreuen, sowie Mannschaften bis zur Oberliga und Jugendleistungsmannschaften zu coachen. Die Ausbildungsdauer beträgt 120 LE (2) Das Absolvieren des DBB-C-Trainerlehrgangs wird als fachliche Ausbildung zur Erlangung des DOSB Trainer-C (Leistungssport) anerkannt. (3) Näheres, insbesondere Durchführungsbestimmungen, Lehrgangsinhalte und Prüfungsverfahren werden in den Richtlinien zu dieser Lehr- und Trainerordnung geregelt. Diese werden durch die BVRP - Lehr- und Trainerkommission beschlossen und sind in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen. 6 (1) Träger (Veranstalter) der Aus- und Fortbildung ist der BVRP. (2) Ausbildungslehrgänge werden bei Bedarf durchgeführt. Fortbildungslehrgänge sollen jährlich angeboten werden. 112

114 (3) Ausschreibung, Organisation und Leitung der Lehrgänge (Ausrichtung) erfolgen durch die Bezirksverbände des BVRP. Die Ausrichtung von Fortbildungslehrgängen erfolgt durch den BVRP. (4) Die Teilnahme an den Lehrgängen ist gebührenpflichtig. Der Verein haftet für die angemeldeten Lehrgangsteilnehmer und bestätigt schriftlich die Meldung des/der Teilnehmers/in. 7 (1) Über die Zulassung und das Bestehen von Trainerprüfungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen und Lizenzen entscheidet jeweils eine Prüfungskommission. (2) Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus dem/der BVRP - Referenten/in oder Beauftrage/r als Vorsitzende/r sowie zwei Mitgliedern, die mindestens im Besitz der DBB-B-Lizenz sind. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die BVRP - Lehr- und Trainerkommission. (3) Entscheidungen von Prüfungskommissionen sind endgültig. (4) Nach erfolgreichem Abschluss eines Prüfungslehrganges wird dem/der Trainer/in eine Bescheinigung über die erworbene Qualifikation erteilt. 8 (1) Auf Antrag wird einem Mitglied eines dem BVRP angeschlossenen Vereins von dem/der BVRP Referenten/in eine entsprechende Lizenz als Trainerausweis erteilt. (2) Die Gültigkeit einer C-Lizenz und D-Lizenz beträgt vier Jahre. Die Gültigkeit einer erteilten Lizenz beginnt mit dem Tag der Erteilung und endet am 31. Dezember des der Prüfung folgenden vierten Jahres. Trainerlizenzen müssen innerhalb eines Kalenderjahres nach dem Datum der Prüfung beantragt werden. Danach wird die Erteilung von einer mündlichen Prüfung abhängig gemacht. (3) D- und C-Lizenzen können auf dem Weg von Sonderregelungen erteilt werden. Näheres wird durch eine Richtlinie zu dieser Lehr- und Trainerordnung geregelt. Diese Richtlinie wird von der BVRP - Lehr- und Trainerkommission beschlossen und ist in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen. (4) Vor der Einführung der BVRP LTO erworbene D- und C-Lizenzen (Altlizenzen) bleiben gültig. (5) Der/die Referent/in für das Lehr und Trainerwesen führt ein Verzeichnis der erteilten Lizenzen. III. Verlängerung von Lizenzen 9 Jede/r lizenzierte Trainer/in im Bereich des BVRP ist verpflichtet an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. 10 (1) Erteilte C- und D-Lizenzen werden durch den/die Referent/in des Lehr- und Trainerwesen jeweils um vier Jahre verlängert. Voraussetzung dazu ist die Teilnahme an einer offiziell vom BVRP und/oder vom DBB anerkannten Fortbildungsveranstaltung während der Gültigkeitsdauer der Lizenz. Entsprechende Fortbildungsveranstaltungen müssen vor Lehrgangsbeginn von der DBB Lehr- und Trainerkommission und oder von dem/der BVRP - Referentent/in vor Lehrgangsbeginn anerkannt werden. (2) Die Verlängerung wird auf dem Ausweis vermerkt. (3) Die Verlängerung endet am 31. Dezember des auf die letzte Verlängerung folgenden vierten Jahres. 11 Erfolgt innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz keine Fortbildung, so ruht die Lizenz, der Ausweis wird ungültig. Im Zeitraum von vier Jahren nach dem Gültigkeitsdatum der Lizenz kann durch Absolvieren von zwei anerkannten Fortbildungslehrgängen diese Lizenz reaktiviert werden. Nach diesen Zeiträumen erhöht sich die Anzahl der zu besuchenden Fortbildungslehrgänge entsprechend. Über Ausnahmen entscheidet die BVRP- Lehr- und Trainerkommission. 113

115 12 Näheres wird durch die Richtlinie zu dieser Lehr- und Trainerordnung geregelt. IV. Sportdisziplin 13 Die Tätigkeit eines/r Trainers/in als Betreuer/in in einem Spiel (Coach) gehört zum Spielbetrieb. 14 Zuständig bei Verstößen gegen die Sportdisziplin im Rahmen des Spielbetriebes ist die jeweilige Spielleitung. 15 (1) Ein als Spieler oder Schiedsrichter gesperrter Lizenzinhaber ist während der Sperre auch als Trainer im Spielbetrieb suspendiert. Die Sperre ist von der aussprechenden Stelle dem/der Referent/in für das Lehr- und Trainerwesen mitzuteilen. (2) Bei der Suspendierung eines Lizenzinhabers ist die Lizenz bei dem/der Referent/in des Lehr- und Trainerwesen oder dem/der zuständigen Bezirkslehrwart/in zu hinterlegen. 16 Einem Trainer kann die Lizenz entzogen werden, wenn er in schwerwiegender Weise schuldhaft gegen die Satzung oder Ordnungen des BVRP verstößt oder seine Stellung missbraucht. Hierüber entscheidet der BVRP-Präsidium auf Antrag des/der Referenten/in für das Lehr- und Trainerwesen. V. Änderung der Lehr- und Trainerordnung 17 Die BVRP - Lehr- und Trainerordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden. VI. Inkrafttreten 18 Diese Lehr- und Trainerordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Verbandstag des BVRP am 08. Juni 2008 in Koblenz in Kraft. 114

116 Richtlinien zur BVRP Lehr- und Trainerordnung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Teil I Ausbildung von DBB Trainer/innen und DOSB Trainern/innen C 1. Allgemeines 2. Übersicht 3. Aufbau der Ausbildung 3.1 Theorieausbildung 3.2 Praxisausbildung 4. Basislehrgang 4.1 Veranstalter und Ausrichter 4.2 Umfang 4.3 Lehrgangsziel 4.4 Zugangsvoraussetzungen 4.5 Lehrgangsinhalte 4.6 Lehrkräfte 5. Grundlehrgang 5.1 Veranstalter und Ausrichter 5.2 Umfang 5.3 Lehrgangsziel 5.4 Zugangsvoraussetzungen 5.5 Lehrgangsinhalte 5.6 Lehrkräfte 5.7 Prüfung 6. Aufbaulehrgang 6.1 Veranstalter und Ausrichter 6.2 Umfang 6.3 Lehrgangsziel 6.4 Zugangsvoraussetzungen 6.5 Lehrgangsinhalte 6.6 Lehrkräfte 6.7 Prüfung 6.8 Bewertung der Prüfungsleistungen 6.9 Bestehen der Prüfung Teil II - Sonderregelungen zum Erwerb von Trainerlizenzen 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Ausländische Trainerlizenzen 3. Diplomsportlehrer/innen 4. Trainer/innen mit langjähriger Praxis und Spitzenspieler/innen 5. Antragsverfahren Teil I Ausbildung von DBB Trainern/innen und DOSB Trainern/innen C 1. Allgemeines Grundlagen der Richtlinien für die Ausbildung von DBB Trainer/innen und DOSB Trainer/innen im Basketballverband Rheinland-Pfalz (BVRP) sind die Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die Satzungen und Ordnungen des Deutschen Basketball Bundes (DBB) und des BVRP sowie die Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung von Trainern im DBB in der jeweils gültigen Fassung. 115

117 2. Übersicht Lizenz Lizenz Theori Praxis Prüfung Gesamt e Basis Trainer-Assistent Theorie 30 Grundlehr -gang DBB D-Lizenz (Basis+Grundlehrgang Demo+ Theorie 30 (60) Aufbauleh r- gang ) DBB C-Lizenz Leistungs-sport + DOSB C-Trainer Leistungssport (Basis+Grundehrgang + Aufbaulehrgang) 3. Aufbau der Ausbildung 3.1 Theorieausbildung Demo+ Theorie+ Lehrprob e 60 (120) EINHEITEN THEMENBEREICHE Basislehrgang Grundlehrgang Aufbaulehrgang Trainings- und Bewegungslehre Einführung in die Trainingslehre-und 1 2 Bewegungslehre Biologische Grundlagen des Trainings 2 Planung des Trainingsprozesses 2 Technik- und Koordinationstraining 3 Sportbiologie und Sportmedizin 2 2 Sportverletzungen und Erste Hilfe 2 1 Physiotherapie, Prophylaxe, Rehabilitation 1 Sportpsychologie Grundsätze des Coaching 1 2 Mannschaftsführung 1 1 Kommunikationsgrundlagen, 2 Eindruckssteuerung Pädagogik, Methodik und Didaktik Pädagogische Grundsätze des Lernens und 2 Lehrens Trainingsplanung 3 3 Methodische Grundsätze des Trainings 2 Prinzipien der Spielschulung 2 2 Sportorganisation und aktuelle Themen Struktur des Sports in Deutschland 1 (DOSB,DBB,LV) Regelkunde, aktuelle Themen des Regelwerks 1 2 Rechtsfragen, Organisation, wirtschaftliche 2 1 Aspekte Aktuelle Themen des Sports, z.b. Bekämpfung 1 1 des Dopings Leistungssportkonzeption, Talentsichtung 1 Theorieinhalte Gesamt

118 3.2 Praxisausbildung und Methodik THEMENBEREICHE Basislehrgang EINHEITEN Grundlehrgang Aufbaulehrgang Individualtechnik und taktik Verteidigungsbeinarbeit Verteidigen von Standardsituationen (incl. 2 Positionsspezifische Verteidigung 2 Ballhandling, Dribbling, Stoppen, Pivotieren 2 4 Passen, Fangen, und Fintieren 2 4 Werfen und Fintieren 4 4 Positionsspezifische Technik und Taktik 6 Beinarbeit und Befreiungsbewegungen 2 2 Gruppentaktik Blockbekämpfung 2 Helfen und Doppeln 2 Transitionverteidigung 2 Direkte und indirekte Blocks 2 Two-man-game 2 Transitionangriff (Schnellangriff) 2 2 Mannschaftstaktik 6 Prinzipien der Mann-Mann-Verteidigung 1 Prinzipien der Ball-Raum-Verteidigung 1 Prinzipien der Pressverteidigung 1 Prinzipien gegen Mann-Mann-Verteidigung 1 Prinzipien gegen Ball-Raum-Verteidigung 1 Prinzipien gegen Pressverteidigung 1 Spezielle Themen Aufwärmen, Stretching, Cool-down 2 Laufschule, Körperstabilisierung 1 Aktuelle Themen des Sports Konditions- und Koordinationsschulung 2 Praxisinhalte Gesamt : Basislehrgang (Trainerassistent) 4.1 Veranstalter und Ausrichter Bezirksverbände des BVRP 4.2 Umfang Basislehrgang 30 LE 4.3 Lehrgangsziel BVRP-Trainerassistent 4.4 Zugangsvoraussetzungen - Mitgliedschaft in einem Verein des BVRP (Ausnahmen sind nach Absprache möglich) - Mindestalter 15 Jahre 4.5 Lehrgangsinhalte Themenbereiche Theorie Trainings- und Bewegungslehre Sportbiologie und Sportmedizin Pädagogik, Methodik und Didaktik Sportpsychologie Sportorganisation Gesamt: 01 LE 02 LE 07 LE 01 LE 04 LE LE

119 Themenbereiche Praxis Individualtechnik und -taktik Gruppentaktik Spezielle Themen Gesamt: 09 LE 02 LE 04 LE 15 LE 4.6 Lehrkräfte Referenten/innen, die mindestens im Besitz einer gültigen DBB B-Lizenz sind und für das jeweilige Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten/innen. 5. Grundlehrgang (DBB-D Trainer-Lehrgang) 5.1 Veranstalter und Ausrichter Bezirksverbände des BVRP 5.2 Umfang Grundlehrgang 30 LE 5.3 Lehrgangsziel DBB D-Lizenz 5.4 Zugangsvoraussetzungen - Teilnahmebestätigung des Basislehrganges - Mitgliedschaft in einem Verein des BVRP (Ausnahmen sind nach Absprache möglich) - Mindestalter 16 Jahre 5.5 Lehrgangsinhalte Themenbereiche Theorie Trainings- und Bewegungslehre Sportpsychologie Pädagogik, Methodik und Didaktik Sportorganisation Gesamt: Themenbereiche Praxis Individualtechnik und -taktik Gruppentaktik Spezielle Themen Gesamt: 03 LE 01 LE 05 LE 01 LE 17 LE 02 LE 01 LE 10 LE 20 LE 5.6 Lehrkräfte Referenten/innen, die mindestens im Besitz einer gültigen DBB B-Lizenz sind und für das jeweilige Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten/innen. Über Ausnahmen entscheidet die BVRP - Lehr- und Trainerkommission. 5.7 Prüfung: Zulassung zur Prüfung, Zur Prüfung wird zugelassen, wer alle Ausbildungsveranstaltungen vollständig absolviert hat. Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus dem/der Referenten/in für das Lehr- und Trainerwesen oder Beauftragte/n als Vorsitzende/r sowie zwei Prüfer/innen, die mindestens im Besitz der DBB B-Lizenz sind. 118

120 Prüfungsbereiche Die D-Trainerprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch. Bestehen der Prüfung Die D-Trainerprüfung ist bestanden, wenn dem Prüfling die Sach- und Fachkompetenz bescheinigt wird. Bleibt ein Kandidat der Prüfung unentschuldigt fern, so hat er diese nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung kann von der Prüfungskommission die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden. Die Prüfung kann innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die D-Trainerprüfung endgültig nicht bestanden. 6. Aufbaulehrgang (C-Trainer-Lehrgang) 6.1 Veranstalter und Ausrichter Bezirksverbände des BVRP 6.2 Umfang Aufbaulehrgang 60 LE 6.3 Lehrgangsziel DBB C-Lizenz Leistungssport und DOSB Trainer C Leistungssport 6.4 Zugangsvoraussetzungen - Mitgliedschaft in einem Verein des BVRP (Ausnahmen sind nach Absprache möglich) - Mindestalter 16 Jahre - 2 Jahre Trainertätigkeit (Nachweis erforderlich) - Zulassung durch die Prüfungskommission eines Grundlehrganges (D-Trainerlehrgang) 6.5 Lehrgangsinhalte Themenbereiche Theorie Trainings- und Bewegungslehre Sportbiologie und Sportmedizin Sportpsychologie Pädagogik, Methodik und Didaktik Sportorganisation Gesamt: Themenbereiche Praxis Individualtechnik und -taktik Gruppentaktik Mannschaftstaktik Spezielle Themen Gesamt: 6.6 Lehrkräfte 06 LE 02 LE 05 LE 02 LE 05 LE 15 LE 10 LE 06 LE 09 LE 20 LE 40 LE Referenten/innen, die mindestens im Besitz einer gültigen DBB-B-Lizenz sind und für das jeweilige Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten/innen. Über Ausnahmen entscheidet die BVRP - Lehr- und Trainerkommission. 119

121 6.7 Prüfung Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer alle Ausbildungsveranstaltungen und -abschnitte vollständig absolviert hat Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus dem/der BVRP - Referenten/in oder Beauftragte/n als Vorsitzende/r sowie zwei Prüfer(n)/innen, die mindestens im Besitz der DBB B-Lizenz sind Prüfungsbereiche Die C-Trainerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Theorieprüfung - schriftlicher Test - mündlicher Test bei Bedarf Praxisprüfung -Lehrprobe Ausarbeitung für 45 Minuten Dauer der Prüfung ca. 20 Minuten Demonstrationsprüfung - Fertigkeitstest 6.8 Bewertung der Prüfungsleistungen Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsabschnitten werden mit + (entspricht voll den Anforderungen) 0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden) (entspricht nicht den Anforderungen) bewertet. Die wesentlichen Grundlagen der Beurteilung werden in einem Bewertungsbogen festgehalten. 6.9 Bestehen der Prüfung Die C-Trainerprüfung ist bestanden, wenn die Theorieprüfung und die praktische Prüfung bestanden wurden. Notenausgleich ist weder innerhalb der Prüfungsteile noch zwischen den Prüfungsteilen möglich. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Sachkompetenz, Methodischer Aufbau, Demonstrationsfähigkeit, Fehler erkennen und korrigieren keines mit " " bewertet wurde. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn diese insgesamt nicht mit " " bewertet wurde. Eine Befürwortung für die Ausbildung zum DBB B-Trainer durch den/die BVRP-Referneten/in erfolgt nur, wenn die Theorie- und Praxisprüfung jeweils mit "+" und die Demonstrationsprüfung insgesamt mit bestanden wurde. Bleibt ein Kandidat einem Prüfungsteil unentschuldigt fern, so hat er diesen nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung kann von der Prüfungskommission die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden. Bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel wird dieser Prüfungsteil als "nicht bestanden" gewertet. In besonders schweren Fällen kann der Kandidat von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Wird ein Prüfungsteil zweimal nicht bestanden, ist die C-Trainerprüfung endgültig nicht bestanden. 120

122 Teil II Sonderregelungen zum Erwerb von Trainerlizenzen 1. Allgemeine Bestimmungen Auf Antrag können Bewerber(n)/innen für eine DBB C- oder D-Trainerlizenz Sonderregelungen beim Lizenzerwerb eingeräumt werden. Der/die Bewerber/in hat den Nachweis zu erbringen, dass er außerhalb des Ausbildungssystems des BVRP bzw. DBB vergleichbare Qualifikationen erworben hat. In Frage kommen insbesondere: - Inhaber/innen ausländischer Lizenzen - Diplomsportlehrer/innen - Trainer/innen mit langjähriger Praxis - Spitzenspieler/innen. Als Sonderregelungen kommen in Betracht: a) Verkürzung der Ausbildungszeit b) direkte Zulassung zur Prüfung c) Einladung zu einer Lehrprobe d) Lizenzerteilung. 2. Ausländische Trainerlizenzen Inhaber/innen ausländischer Trainerlizenzen haben einen vollständigen Nachweis der absolvierten Ausbildungsgänge und erworbener Qualifikationen zu erbringen. Die Unterlagen sind bei Bedarf in einer von einem Dolmetscher übersetzten Version vorzulegen. Zum Erwerb der DBB C- Trainerlizenz kann nur ein Ausbildungsgang der mindestens dritthöchsten Stufe des jeweiligen Heimatverbandes als Grundlage dienen. 3. Diplomsportlehrer/innen Auf Antrag können Diplomsportlehrer/innen mit Hauptfach Basketball bei DBB-lizenzierten Dozenten die DBB C-Trainerlizenz erhalten, sofern sie mindestens ein Jahr bei einem Verein im BVRP Bereich tätig sind. Ebenfalls auf Antrag können Sportlehrer/innen mit Schwerpunktfach Basketball die DBB D- Trainerlizenz erhalten, sofern sie mindestens ein Jahr bei einem Verein im BVRP Bereich tätig sind. 4. Trainer/innen mit langjähriger Praxis und Spitzenspieler/innen Trainer/innen mit langjähriger Praxis und Spitzenspieler(n)/innen kann auf Antrag eine DBB C- oder D-Trainerlizenz erteilt werden. 5. Antragsverfahren Bewerber/innen für eine DBB C- oder D-Trainerlizenz haben die vollständigen Unterlagen, insbesondere Qualifikationen, Fortbildungsnachweise, Tätigkeitsnachweise, einschließlich der Stellungnahme eines Vereins im BVRP Bereich bei dem/der Referenten/in für das Lehr- und Trainerwesen im BVRP einzureichen. Bei ausländischen Trainer/innen und Diplomsportlehrer/innen entscheidet über die Zulassung zu einer Sonderregelung der/die Referent/in für das Lehr- und Trainerwesen in Zusammenarbeit mit der BVRP-Lehr- und Trainerkommission. Bei Trainer(n)/innen mit langjähriger Praxis und Spitzenspielern/innen entscheidet über die Zulassung zu einer Sonderregelung die BVRP-Lehr- und Trainerkommission. 121

123 BVRP-Jugendordnung 1 Die Jugendordnung des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz (BVRP) regelt die Zuständigkeit und Organisation der Jugend und ergänzt die DBB- Jugendordnung für den Bereich des BVRP. Aufgabe und Zweck der Basketballjugend Rheinland-Pfalz (BJRP) ist die Förderung des Basketballspiels für Jugendliche. 2 Angehörige der BVRP sind alle männlichen und weiblichen Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, die einem Verein des BVRP angehören, sowie alle Erwachsenen, die im Rahmen der Jugendarbeit des BVRP eine Funktion ausüben. 3 Die BVRP verwaltet sich selbständig unter Beachtung der einschlägigen Satzungen und Ordnungen des DBB und BVRP. 4 Die Organe der BJRP sind: a) der BVRP-Jugendtag (JT) b) der BVRP-Jugendausschuss (JA) 5 Der Jugendtag ist vom BVRP- Vizepräsidenten/in III (Jugendsport) oder einem hierfür Beauftragten mindestens vier Wochen vorher schriftlich unter Angabe von der Tagesordnung, des Ortes, der Zeit und einer Frist, binnen derer Anträge gestellt werden können, einzuberufen. Der Jugendtag tritt alle zwei Jahre zusammen (in den Jahren mit gerader Zahl) und findet am gleichen Tag und Ort wie der Verbandstag des BVRP statt. Vereine, die mit Jugendmannschaften am Spielbetrieb teilnehmen (Saison nach dem Jugendtag) oder teilgenommen haben (Saison vor dem Jugendtag) und nicht beim Jugendtag anwesend sind, werden mit einer Ordnungsstrafe gemäß Strafenkatalog belegt. Die anfallenden Gelder sind ausschließlich für den Jugendbereich bestimmt. 6 Die Leitung des JT obliegt dem Vizepräsidenten/in III. Teilnehmer des JT sind die Delegierten der Bezirke und Vereine. Ihre Anzahl richtet sich nach der Satzung des BVRP. Der Vorstand des BVRP ist zum JT einzuladen. Seine Vertreter haben beratende Stimme. 7 Die Aufgaben des Jugendtages sind: a) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte b) Entlastung und Neuwahl des Vizepräsidenten/in III c) Behandlung von Anträgen d) Planung der Jugendarbeit e) Festlegung des Austragungsmodus der Jugendmeisterschaften, Pokalspiele etc. 8 Stimm- und Antragsrecht, Beschlussfähigkeit: 1. Stimm- und antragsberechtigt sind nur die bevollmächtigten Vertreter der Bezirksverbände und der Vereine sowie der Jugendwart. Letzter hat bei Wahlen kein Stimmrecht. 2. Jeder Verein hat eine Grundstimme. Darüber hinaus erhält jeder Verein folgende zusätzliche Stimmen, die sich nach den, vom DBB gemeldeten Jugend-Teilnehmerausweisen (bis U20) zum Stichtag 31. Dezember des vergangenen Jahres richten: a) 0 30 abgenommene Teilnehmerausweise = 0 Stimmen b) = 1 Stimme c) = 2 Stimmen d) = 3 Stimmen e) = 4 Stimmen f) = 5 Stimmen g) = 6 Stimmen Die auf eine Spielgemeinschaft (SG) entfallenden Stimmen werden auf die SG-Vereine 122

124 aufgeteilt. Der SG-Verantwortliche teilt dem BVRP drei Wochen vor dem Verbandstag mit, wie die SG-Stimmen auf die SG-Vereine verteilt werden. 3. Die Bezirksvertreter und der Vizepräsidenten/in III haben je eine Stimme. Sie können keinen Verein vertreten. 4. Jeder Vereinsvertreter kann nur einen Verein vertreten. Die Berechtigung ist nachzuweisen. 5. Die Stimmen sind geschlossen abzugeben. Stimmübertragung ist unzulässig. 6. Beschlussfähigkeit ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden Stimmen gegeben. 7. Der Jugendtag entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen. Die Anerkennung der Dringlichkeit eines Antrages bedarf der Zweidrittelmehrheit. 9 An der Spitze der BJRP steht der Jugendausschuss unter Vorsitz des Vizepräsidenten/in III. Dem Jugendausschuss obliegt die Behandlung aller Fragen der Jugendarbeit in enger Fühlungnahme mit den anderen Gremien des BVRP. 10 Der Jugendausschuss des BVRP besteht aus folgenden Personen: a) dem Vizepräsidenten/in III als Vorsitzenden b) den Jugendwarten der Bezirke Rheinland, Pfalz und Rheinhessen c) dem Referenten für Schulsport d) dem Vizepräsidenten/in I für Leistungssport e) dem Referenten für Mini-Basketball f) dem Landesleistungstrainer. Die Wahl des Vizepräsidenten/in III erfolgt im Abstand von vier Jahren auf dem BVRP- Jugendtag. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den BVRP- Verbandstag. 11 Jeder Bezirksverband und Kreis (Koblenz/Trier) des BVRP muss einen Jugendwart/in wählen. 12 Für den Spielbetrieb der Jugend (Altersklasseneinteilung, Spielzeit, Jugendtreffen sowie Strafen und Sperren) gelten die einschlägigen Ordnungen des DBB und BVRP. 13 Änderungen der Jugendordnung sind nur auf Beschluss des Jugendtages und mit Zustimmung des Verbandstages möglich. Werden die Jugendordnung oder einzelne Teile dieser Ordnung vom Verbandstag abgelehnt, so ist vom Jugendtag zum nächsten Verbandstag eine neue Jugendordnung vorzulegen. Beschlossen auf dem BVRP-Verbandstag am 06. Juli 2014 in Trier 123

125 BVRP-Geschäfts- und Verwaltungsordnung 1 Allgemeines Die Geschäfts- und Verwaltungsordnung des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz (BVRP) regelt die Organisation, Arbeit und Verwaltung des BVRP, seiner Organe, Kommissionen, Ausschüsse und Gremien. Verbandstag 2 Teilnehmer 1. Teilnehmer sind die Vertreter der Mitglieder, die Mitglieder des Präsidiums, die Referenten/innen, die Kassenprüfer/innen und die Mitglieder des Rechtsausschusses. 2. Mitgliedsvereine, die am offiziellen Spielbetrieb der abgelaufenen und der kommenden Saison teilnehmen sind verpflichtet am Verbandstag des BVRP teilzunehmen, Bei Nichtteilnahme kommen die Bestimmungen des Strafenkataloges zur Anwendung. 3. Bei Abstimmungen haben die Kassenprüfer/innen und die Mitglieder des Rechtsausschusses in dieser Funktion kein Stimmrecht. 4. Sämtliche Teilnehmer sind listenmäßig zu erfassen. 3 Leitung und Tagesordnung 1. Der/die Präsident/in oder einer/e der Vizepräsidenten/innen leitet den Verbandstag. 2. Der/die Versammlungsleiter/in hat alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse, wie Unterbrechung oder Aufhebung der Tagung, Rüge, Entzug des Rederechtes oder Ausschluss von Teilnehmern. 3. Die Tagesordnung des ordentlichen Verbandstages umfasst u. a. folgende Punkte: Eröffnung des Verbandstages, Begrüßung und Ehrungen, Übergabe der Meisterurkunden Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Stimmrechte Annahme der Tagesordnung Feststellung der Genehmigung des Protokolls des letzten Verbandstages Bericht der Kassenprüfer/innen Aussprache zu den Berichten Genehmigung der Jahresrechnungen Entlastung des Präsidiums Wahlen Bestätigung des/der vom Jugendtag gewählten Ressortleiters/in III und den gefassten Beschlüssen Genehmigung der Haushaltspläne Satzungsänderungen Beschlussfassung über eingebrachte Anträge Feststellung des nächsten Tagungsortes Abschluss des Verbandstages 4. Der Verbandstag kann eine andere Reihenfolge der Tagesordnung beschließen. 4 Redeordnung 1. Zu jedem Tagesordnungspunkt ist zunächst dem Berichterstatter oder Antragsteller, danach den Teilnehmern in der Reihenfolge der Meldungen das Wort zu erteilen. 2. Der Versammlungsleiter darf jederzeit das Wort ergreifen. 3. Berichterstatter oder Antragsteller haben das Recht auf ein Schlusswort vor der Abstimmung oder dem Abschluss eines Tagesordnungspunktes. 4. Alle Redner haben ihre Ausführungen streng zur Sache zu halten. Beleidigungen und unsachliche Ausführungen sind zu unterlassen 124

126 5 Präsidium Die grundsätzliche Aufgabenverteilung und Vertretungsbefugnis ergibt sich aus 11 der Satzung 6 Aufgaben des Präsidiums 1. Präsident/in Dem/der Präsident/in obliegt die Führung des Verbandes. Er/Sie übt die Dienstaufsicht über die hauptamtlichen Mitarbeiter aus. Er/Sie leitet Präsidiumssitzungen und den Verbandsbeirat, koordiniert die Arbeit der einzelnen Ressorts und beruft Präsidiums- und Beiratssitzungen ein. Er/Sie kann alle Ausschüsse und Kommissionen bei Bedarf anstelle deren Vorsitzenden einberufen. Er/Sie ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. 2. Vizepräsident/in I Er/sie führt den Leistungsausschuss und erstellt die Abrechnungsunterlagen für den LAL. Er/sie ist für die Koordinierung der Zusammenarbeit der Leistungstrainer mit den Leistungszentren und den Regionalstützpunkten zuständig, organisiert Sichtungen der Nachwuchsspieler sowie die Lehrgänge und Turnierteilnahmen der Jugendauswahlmannschaften. Zusätzlich ist er/sie zuständig für das Lehrund Trainerwesen. 3. Vizepräsident/in II Er/sie ist verantwortlich für den gesamten Seniorenspielbetrieb im BVRP. Soweit diese Aufgaben auf die Bezirksverbände delegiert sind und von diesen nicht wahrgenommen werden, ist er/sie auch für die Organisation dieses Spielbetriebes zuständig. Er/sie setzt die Spielleiter ein und leitet die Sportausschuss- und Spielleitertagung. Er/sie ist zuständig für das Schiedsrichterwesen und den Breitensport. Zuständigkeiten für den Breitensport erfolgen in enger Abstimmung mit dem Vizepräsident III 4. Vizepräsident/in III Er/sie ist für die Organisation des gesamten Jugendspielbetriebes im BVRP verantwortlich. Soweit diese Aufgaben auf die Bezirksverbände delegiert sind und von diesen nicht wahrgenommen werden, ist er/sie auch für die Organisation dieses Spielbetriebes zuständig. Er/sie ist für die Vergabe und die Durchführung der Landesmeisterschaften zuständig, vertritt die Jugend des BVRP, leitet den Jugendtag und den Jugendausschuss. Er/sie ist zuständig für den Schulsport und die Miniarbeit. Zuständigkeiten für die Miniarbeit erfolgen in enger Abstimmung mit dem Vizepräsident II 5. Vizepräsident/in IV Er/sie wickelt die Finanzgeschäfte des BVRP ab, ist zuständig für Steuern und Versicherungen und erstellt die Haushaltspläne. 7 Referenten und Arbeitsweise 1. Zur Unterstützung des Präsidiums werden folgende Referenten/innen gewählt: Referent/in für das Lehr- und Trainerwesen Referent/in für das Schiedsrichterwesen Referent/in für den Schulsport Referent/in für Breitensport und Mini-Basketball Die Wahl erfolgt auf dem Verbandstag für vier Jahre. 2. Das Präsidium tagt in der Regel wenigstens zweimal jährlich. Zu den Sitzungen werden die Bezirksvorsitzenden mit beratender Stimme eingeladen, wenn die Interessender Bezirke bei den Beratungen des Präsidiums berührt werden. Es ist dabei sicher zu stellen, daß alle 3 Bezirke vertreten sind. Eine Sitzung sollte rechtzeitig vor dem Verbandstag/Verbandsbeirat stattfinden. 3. Auf Antrag eines Bezirksvorsitzenden muss eine Sitzung des Verbandsbeirates einberufen werden. Diese muss innerhalb von sechs Wochen abgehalten werden. 125

127 8 Ausschüsse 1. Das Präsidium kann für besondere Aufgaben Beauftragte benennen. 2. Folgende Ausschüsse sind zu berufen und stehen unter der Leitung des/der jeweiligen Präsidiumsmitgliedes bzw. Referenten Sportausschuss Leistungsausschuss Jugendausschuss Schiedsrichterkommission Lehr- und Trainerkommission 9 Sitzungen 1. Der/die Präsident/in erstellt in Zusammenarbeit mit der BVRP-Geschäftsstelle die Tagesordnung. Die Mitglieder des Präsidiums können dazu Vorschläge unterbreiten. 2. Alle Sitzungen sind nichtöffentlich. 10 Berichte zum Verbandstag Die Berichte der Präsidiumsmitglieder zum Verbandstag sind rechtzeitig und schriftlich der BVRP- Geschäftsstelle vorzulegen. Ausschüsse 11 Sportausschuss 1. Der Sportausschuss setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsident/in II (Vorsitzender), dem/der Vizepräsidenten/in III, je einem/r Vertreter/in der Bezirke, den BVRP- Seniorenspielleitern/innen und dem/der Referenten/in für das Schiedsrichterwesen. 2. Aufgaben des Sportausschusses Planung der BVRP-Sportorganisation und des Spielbetriebes Allgemeine Ausschreibung und Rahmenterminplanung des BVRP und seiner Untergliederungen Ausschreibungen zu den Senioren-Wettbewerben bei den Damen und Herren Fortschreibung der Spielordnung nach Gesichtspunkten der Sportorganisation und des Spielbetriebes sowie Anpassungen an DBB-Regelungen Interessenvertretung des BVRP- Spielleiter. 12 Leistungsausschuss 1. Der Leistungsausschuss setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsidenten/in I (Vorsitzender), dem/der Vizepräsidenten/in II, dem/der Vizepräsidenten/in III, 2. dem/der Leistungstrainer/in, den Regionaltrainern/innen und Stützpunkttrainern/innen. 3. Aufgaben des Leistungsausschusses Planung von Leistungsmaßnahmen zur weiteren Entwicklung des Jugendleistungssportes im BVRP Einsatz von Honorartrainern der Auswahlmannschaften weiblich/männlich, sowie der BVRP-Regionaltrainer Festlegung von Sichtungen der Nachwuchsspieler/innen sowie der Lehrgänge Turnierteilnahme der Jugendauswahlmannschaften Fortschreibung der BVRP-Leistungskonzeption 13 Jugendausschuss 1. Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsidenten/in III (Vorsitzender), dem/der Vizepräsidenten/in I je einem/r Vertreter/in der Bezirke, dem/der Referenten/in für den Schulsport, dem/der Referenten/in für Minibasketball und dem/der Leistungstrainer/in 126

128 2. Aufgaben des Jugendausschusses Verantwortlich für die Terminplanung des BVRP Jugendbereichs Gesamte Organisation des Jugendspielbetriebes im BVRP in Abstimmung mit den BVRP- Untergliederungen Fortschreibung der Spielordnung nach den Gesichtspunkten des Jugendspielbetriebes, sowie Anpassungen an DBB-Regelungen. Abstimmung mit dem BVRP-Sportausschuss Koordinierung von Maßnahmen des BVRP-Mini-Bereiches und seiner Untergliederungen 14 Schiedsrichterkommission 1. Die Zusammensetzung der Schiedsrichterkommission und die Aufgaben sind in der BVRP Schiedsrichterordnung geregelt. 15 Lehr- und Trainerkommission 1. Die Lehr- und Trainerkommission setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsidenten/in I, dem/der Referenten/in für das Lehr- und Trainerwesen (Vorsitzender), je eine/m Vertreter /in der Bezirke und dem/der LSB-Leistungstrainer/in. 2. Aufgaben der Lehr- und Trainerkommission Diese sind in der BVRP- Lehr- und Trainer-Ordnung geregelt. Zusätzlich plant die Lehr- und Trainerkommission sämtliche Aus- und Fortbildungslehrgänge im Bereich des BVRP und seiner Untergliederungen. Vorschriften für die Ausschüsse und Kommissionen 16 Sitzungen 1. Der jeweilige Vorsitzende beruft sein Gremium bei Bedarf ein. Eine Sitzung muss abgehalte werden, wenn dies mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gremiums verlangen. 2. Die Gremien tagen in der Regel einmal jährlich. Ausnahmen sind möglich. 3. Die Gremien sind beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 4. In Ausnahmefällen können Beschlüsse auch schriftlich oder telefonisch herbeigeführt werden Telefonische Beschlüsse sind von allen Mitgliedern schriftlich nachzuvollziehen. Das Nichterreichen von Mitgliedern des Gremiums ist durch den Vorsitzenden aktenkundig zu machen. Beschlüsse außerhalb von Sitzungen sind unter Vorlage aller Unterlagen bei der nächsten Sitzung des Gremiums zu bestätigen und zu protokollieren. 5. Beschlüsse der Gremien haben die Wirkung von Empfehlungen an das Präsidium, sofern nichts anderes bestimmt wurde. 6. Das Präsidium kann die Hinzuziehung von Sachverständigen zu einzelnen Sitzungen oder Tagesordnungspunkten eines Ausschusses oder einer Kommission zulassen oder anordnen. Verwaltung 17 BVRP Geschäftsstelle 1. Die Verwaltungsarbeit des BVRP obliegt der Geschäftsstelle. Sie ist zur Entgegennahme sämtlicher Korrespondenz, von Anträgen, Berichten und sonstiger an den BVRP gerichteter Post berechtigt. 2. Der/die Leiter/in der Geschäftsstelle ist dem Präsidium gegenüber verantwortlich. 3. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit Arbeitsplatzbeschreibung regelt das Weitere. 18 Die Form der Veröffentlichungen der amtlichen Mitteilungen des BVRP regelt das Präsidium. Ende der Geschäfts- und Verwaltungsordnung. Beschlossen auf dem BVRP-Verbandstag 06. Juli 2014 in Trier 127

129 BVRP-Satzung 1 Name, Rechtsform, Sitz 1. Der Basketballverband Rheinland-Pfalz e. V. (BVRP) ist der freiwillige Zusammenschluss seiner Bezirksverbände und aller basketballtreibenden Vereine im Lande Rheinland-Pfalz. 2. Der BVRP gliedert sich in Bezirksverbände nach den Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz. 3. Der BVRP hat seinen Sitz in Koblenz und ist in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit 1. Dem BVRP obliegt die Pflege, Förderung und Verbreitung des Basketballsports in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage des Amateurgedankens. 2. Er ist politisch, rassisch und weltanschaulich neutral. 3. Der BVRP verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. 4. Der BVRP verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der BVRP ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des BVRP dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des BVRP. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des BVRP fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Pauschale Vergütungen für Arbeits-und Zeitaufwand. Das Präsidium ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Präsidiumsmitglieder werden Aufwendungen erstattet. Die Zahlung einer angemessenen pauschalen Aufwandserstattung und einer angemessenen Vergütung für ihren Arbeits-und Zeitaufwand ist zulässig. Das Präsidium kann unter Beachtung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben die vorgenannten Vergütungen beschließen. 6. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch, soweit diese nicht durch die Satzung und die Ordnungen des BVRP oder durch Beschlüsse des Verbandstages den Bezirksverbänden übertragen sind: a) die Interessenvertretung seiner Mitglieder nach außen, gegenüber dem Landessportbund Rheinland- Pfalz e.v. und dem Deutschen Basketball Bund e.v. (DBB), b) die Regelung und Organisation des Spielbetriebes innerhalb des Verbandsgebietes sowie die Bildung von Spielgemeinschaften mit anderen Landesverbänden zur Durchführung von gemeinsamen Spielrunden. c) die Aus- und Fortbildung von Trainern, Schiedsrichtern, a. die Förderung des Leistungssports, b. die Förderung des Breiten- und Freizeitsports, c. die Förderung des Jugend- und Schulsports unter besonderer Berücksichtigung jugendpflegerischer Arbeit. d) Die Pflege und Förderung des Ehrenamtes. e) Der BVRP hat das Recht, für seine Veranstaltungen mit den verschiedenen Medienanstalten Verträge über die Übertragungsrechte abzuschließen. Der BVRP kann diese Rechte auch an Dritte übertragen. Die Einnahmen aus diesen Verträgen sind ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. f) Der BVRP erkennt die Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) und das Doping-Regelwerk der Nationalen-Anti-Doping Agentur (NADA-Code in der jeweils gültigen Fassung an. 3 Mitgliedschaft in anderen Verbänden 1. Der BVRP ist Mitglied des Landessportbundes Rheinland-Pfalz e.v. (LSB) der Sportbünde Rheinland e.v., Pfalz e.v., Rheinhessen e.v. und des Deutschen Basketball Bundes e.v. ( DBB) 2. Die Satzung und die Ordnungen des BVRP dürfen der Satzung und den Ordnungen des LSB und DBB nicht entgegenstehen. Abweichende oder ergänzende Regelungen können nur in den von der Satzung und Ordnungen des DBB und BVRP vorgesehenen Fällen vorgenommen werden. Die vom DBB in eigener Zuständigkeit erlassenen Vorschriften sind für den BVRP und seine Mitglieder bindend. 128

130 4 Ordnungen Neben der Satzung bestehen zur Regelung der Aufgaben des BVRP folgende Ordnungen - die Geschäfts- und Verwaltungsordnung - die Spielordnung - die Jugendordnung - die Schiedsrichterordnung - die Lehr- und Trainerordnung - die Ehrenordnung - die Finanzordnung Die Ordnungen werden vom BVRP- Verbandstag mit einfacher Mehrheit beschlossen. 5 Mitgliedschaft, Beiträge 1. Mitglied im Basketballverband Rheinland-Pfalz sind die Bezirksverbände Rheinland, Rheinhessen und Pfalz. Sie werden durch die jeweiligen Vorstände gegenüber dem BVRP und den Sportbünden vertreten. 2. Satzungen und Ordnungen der Bezirksverbände und ihrer Untergliederungen dürfen denen des BVRP und des DBB nicht entgegenstehen. 3. Des Weiteren kann jeder basketballtreibende Verein im Bereich der Sportbünde Mitglied im BVRP werden. 4. Die Mitgliedschaft muss von den Bezirksverbänden der Geschäftsstelle des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (BVRP) schriftlich mitgeteilt werden. Mit der Aufnahme in den Bezirksverband erkennt das Mitglied die Satzung sowie die erlassenen Ordnungen und Bestimmungen des BVRP an. 5. Der BVRP ist berechtigt, von seinen Mitgliedern Beiträge und Gebühren zu erheben. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder haben das Recht, Leistungen des BVRP in Anspruch zu nehmen. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, die Ordnungen, die Beschlüsse und Ausschreibungen sowie die Entscheidungen des BVRP zu befolgen. Verstöße hiergegen werden nach den Verfahrensregeln der Rechtsordnung des DBB geahndet. 3. Jedes Mitglied ist zum Bezug, bzw. Abruf der offiziellen Mitteilungen des BVRP verpflichtet. Die dort als offizielle Mitteilungen bezeichneten Veröffentlichungen sind verbindlich. 4. Jedes Mitglied ist verpflichtet, am Verbandstag ( 9) und am Jugendtag ( 5 BVRP-Jugendordnung) teilzunehmen. Das Fehlen wird mit einer Sonderumlage belegt, deren Höhe im BVRP-Strafenkatalog durch den Verbandstag festgelegt wird. Mitglieder ohne Teilnehmerausweise zum eines Jahres sind von der Sonderumlage befreit. 7 Erlöschen der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. 2. Ein Mitglied nach 5Absatz 3 kann durch Präsidiumsbeschluss mit einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen den Zweck, das Ansehen sowie die Satzung, Ordnungen oder Beschlüsse des BVRP verstößt. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Ausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Beschluss über die Ausschließung ist, mit den Gründen versehen, dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen. 3. Gegen den Ausschluss ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach bekannt werden, die Berufung an den Rechtsausschuss des BVRP zulässig. Dieser entscheidet endgültig über das Ausschlussverfahren. 8 Organe 1. Die Organe des BVRP sind 2. der Verbandstag 3. der Verbandsbeirat 4. das Präsidium 5. der Verbandsrechtsausschuss 129

131 9 Verbandstag Mitgliederversammlung 1. Der Verbandstag ist die Mitgliederversammlung des BVRP. 2. Der Verbandstag tritt alle zwei Jahre zusammen (in den Jahren mit gerader Zahl) und soll im zweiten Quartal des Geschäftsjahres stattfinden. Die Mitglieder sind mindestens vier Wochen vorher schriftlich unter der Angabe der Tagesordnung, des Ortes, der Zeit und einer Frist binnen der Anträge gestellt werden können, einzuladen. 3. Mindestens zehn Tage vor dem Verbandstag sind die Berichte des Präsidiums, der Haushaltsplan, sowie die eingegangenen Anträge den Mitgliedern zuzuleiten. 4. Der Verbandstag hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Entgegennahme der Berichte des Präsidiums, der Kassenprüfer und des Vorsitzenden des Rechtsausschusses b) Genehmigung des Jahresrechnung und Entlastung des Präsidiums c) Wahlen und Bestätigungen d) Verabschiedung der Haushaltspläne e) Satzungsänderungen f) Beschlussfassung über Anträge g) Festlegung des nächsten Tagungsortes, wobei die Bezirke turnusmäßig berücksichtigt werden sollen. Stimm- und Antragsrecht, Beschlussfähigkeit 5. Stimm- und Antragsberechtigt sind die Vertreter der Mitglieder, die Referenten, sowie die Mitglieder des Präsidiums. Letztere haben bei der Entlastung des Präsidiums kein Stimmrecht. Anträge sind nur zulässig, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Frist eingegangen sind und den Mitgliedern zugestellt wurden. Anträge auf Änderung der Satzung sind nur zulässig, wenn sie den neuen Wortlaut der zu ändernden Bestimmung wiedergeben. Dringlichkeitsanträge sind nur zulässig, wenn sie vor Beginn des Verbandstages dem Präsidium schriftlich vorliegen und der Verbandstag bei der Annahme der Tagesordnung die Dringlichkeit mit absoluter Mehrheit der Stimmen bejaht. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des BVRP sind unzulässig. Anträge zu außerordentlichen Verbandstagen haben vor Beginn der Versammlung dem Präsidium schriftlich vorzuliegen 6. Jeder Verein hat eine Grundstimme. Darüber hinaus erhält jeder Verein folgende zusätzliche Stimmen, die sich nach den vom DBB gemeldeten Teilnehmerausweise zum Stichtag 31. Dezember des vergangenen Jahres richten: a) 0-30 abgenommene Teilnehmerausweise = 0 Stimme b) = 1 Stimmen c) = 2 Stimmen d) = 3 Stimmen e) = 4 Stimmen f) = 5 Stimmen g) über 401 = 6 Stimmen Die auf eine Spielgemeinschaft (SG) entfallenden Stimmen werden auf die SG Vereine aufgeteilt. Der SG-Verantwortliche teilt dem BVRP drei Wochen vor dem Verbandstag mit, wie die SG- Stimmen auf die SG-Vereine verteilt werden. 7. Die Mitglieder des Präsidiums, die Referenten, sowie die Vertreter der Bezirke haben je eine Stimme. Sie dürfen keinen Verein vertreten. 8. Jeder Anwesende darf nur einen Verein vertreten. Die Vertretungsberechtigung ist durch die Stimmkarte nachzuweisen. 9. Soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, entscheidet die Mehrheit des abgegebenen gültigen Stimmen. 10. Über den Verbandstag ist ein Protokoll zu erstellen, das von dem/der Versammlungsleiter/ in und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen und binnen acht Wochen nach dem Verbandstag den Mitgliedern und dem Präsidium zuzustellen ist. Einspruch gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Protokolls bei dem/der Versammlungsleiter/in schriftlich geltend zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gilt das Protokoll als genehmigt. Über Protokolleinsprüche entscheidet der nächste Verbandstag. 130

132 11. Der Verbandstag ist öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag durch Beschluss ausgeschlossen werden. 10 Außerordentlicher Verbandstag 1. Der außerordentliche Verbandstag kann jederzeit vom Präsidium einberufen werden, wenn es das Interesse des BVRP erfordert. Ein außerordentlicher Verbandstag muss binnen sechs Wochen auch einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder einen schriftlichen Antrag stellen. 2. Es finden die Bestimmungen über den Verbandstag auch auf den außerordentlichen Verbandstag entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Einberufung mindestens zehn Tage vorher erfolgen muss. 11 Präsidium 1. Das Präsidium besteht aus dem/der Präsidenten/in und vier Vizepräsidenten/innen. Der/die Präsident/in ist der/die Vorsitzende des Präsidiums. 2. Das Präsidium setzt sich zusammen aus: - dem/der Präsidenten/in - dem/der Vizepräsidenten/in I (Leistungssport) - dem/der Vizepräsidenten/in II (Sportorganisation/Spielbetrieb) - dem/der Vizepräsidenten/in III (Jugendsport) - dem/der Vizepräsidenten/in IV (Finanzen). 3. Das Präsidium wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der/die auf dem Jugendtag gewählte Vizepräsident/in III bedarf der Bestätigung durch den Verbandstag. 4. Die Vereinigung von mehr als zwei Präsidiumsämtern in einer Person ist nicht zulässig. Der/die Präsident/in und der/die Vizepräsident/in IV können nur ein Präsidiumsamt ausüben. 5. Scheidet ein Präsidiumsmitglied vorzeitig aus, so bestimmt das Verbandsbeirat bis zur Neu- oder Nachwahl einen Vertreter, im Falle des/der Vizepräsidenten/in III mit Zustimmung des Jugendsausschusses. 6. Der BVRP wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Präsidenten/in und einem weiteren Mitglied des Präsidiums gemeinsam im Sinne des 26 BGB vertreten. Bei Abwesenheit des/der Präsidenten/in wird der Verband durch zwei Vizepräsidenten/innen vertreten. 7. Weitere Einzelheiten über die Tätigkeit des Präsidiums regelt die BVRP Geschäfts- und Verwaltungsordnung. 12 Verbandsbeirat Der Verbandsbeirat setzt sich zusammen aus: - dem Präsidium - den Bezirksvorsitzenden Er ist bei Bedarf, mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Der Verbandsbeirat berät den Haushaltsplan, schlägt Satzungs- und Ordnungsänderungen vor und nimmt Tätigkeitsberichte des Präsidiums entgegen. 13 Ordnungsgewalt und Ordnungsmaßnahmen 1. Der BVRP übt gegenüber seinen Organen und Funktionsträgern sowie den Vereinen und deren Teilnehmern am Verbandsgeschehen und Spielbetrieb das Weisungsrecht und die disziplinäre Ordnungsgewalt aus, soweit er hierfür zuständig ist. Die Bezirksverbände bleiben davon unberührt. Grundlage sind die Satzungen und Ordnungen des DBB und des BVRP. 2. Im Rahmen seiner disziplinären Ordnungsgewalt kann der BVRP gegen Funktionsträger des BVRP sowie gegen seine Vereine und deren Funktionsträger und Teilnehmer am Spielbetrieb bei Verstößen gegen die in Absatz 1 genannten Normen folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: - Verwarnung; - Geld- und Ordnungsstrafe; - Spielverlust für Mannschaften der Mitglieder; - Sperre, Suspendierung, Lizenzentzug; - Funktionsentzug oder Amtsunwürdigkeit; - Ausschluss. 131

133 Einzelheiten regeln die Ordnungen des DBB und des BVRP sowie der Strafenkatalog des BVRP. 3. Neben einer oder mehreren Ordnungsmaßnahmen können dem Betroffenen auch die Verfahrenskosten sowie sonstige Nebenkosten auferlegt und die ausgesprochene Ordnungsmaßnahme in den Verbandsorganen veröffentlicht werden. 14 Rechtswesen 1. Die Verbandsrechtsprechung wird vom Rechtsausschuss nach der Satzung und den Ordnungen des DBB und BVRP ausgeübt. Die Zusammensetzung und Verfahrensweise richtet sich nach der DBB- RO. 2. Der Rechtsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, der vier Beisitzer und zwei Ersatzbeisitzern. 3. Die Wahl des Vorsitzenden, der vier Beisitzer und der zwei Ersatzbeisitzer erfolgt auf dem Verbandstag für vier Jahre. 4. Scheidet der Vorsitzende des RA vorzeitig aus, so wählen die Beisitzer aus ihrer Mitte einen Nachfolger für die restliche Amtszeit. Anschließend rückt ein Ersatzbeisitzer als Beisitzer nach. Scheidet ein Beisitzer vorzeitig aus, so rückt ebenfalls ein Ersatzbeisitzer nach. Die Auswahl, welcher Ersatzbeisitzer nachrückt, erfolgt durch die Reihenfolge der Wahl auf dem Verbandstag. Scheiden mehr als zwei Beisitzer vorzeitig aus, so wählt der RA jeweils einen Nachfolger. 5. Die Mitglieder der Rechtsausschusses dürfen auf BVRP-Ebene kein weiteres Wahlamt ausüben. 15 Kassenprüfung 1. Die Kassenführung des BVRP unterliegt der Prüfung, die jeweils im ersten Quartal des darauffolgenden Geschäftsjahres erfolgen soll. Das Ergebnis ist dem Präsidium bzw. dem Verbandstag schriftlich mitzuteilen. 2. Der Verbandstag wählt zwei Kassenprüfer/innen und einen/e Ersatzprüfer/in. Die Kassenprüfer/innen dürfen nicht dem Präsidium angehören. Sie sollen aus verschiedenen Bezirksverbänden kommen. 16 Wahlen und Abstimmungen 1. Wählbar ist jede volljährige Person, die einem Mitgliedsverein nach 5 Abs. 3 dieser Satzung angehört. 2. Ein Beratungspunkt, über den abgestimmt werden soll, ist vor der Abstimmung im genauen Wortlaut zu protokollieren und der Versammlung vorzulesen. 3. Liegen in einer Sache mehrere Anträge vor, so ist zunächst über den weitestgehend Antrag abzustimmen. In Zweifelsfällen entscheidet der/die Versammlungsleiter/in. 4. Nur mit der Stimmkarte, die gleichzeitig die Vertretungsberechtigung nachweist, kann das Stimmrecht ausgeübt werden. 5. Wahlen erfolgen per Akklamation. Auf Antrag aus der Versammlung muss geheim abgestimmt werden. 6. Nichtanwesende können nur bei Vorliegen ihrer schriftlichen Zustimmung gewählt werden. 7. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Wird diese Stimmenzahl bei einer Wahl, bei der mehr als 2 Kandidaten zur Wahl stehen, nicht erreicht, findet zwischen den 2 Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. 8. Die Entlastung des Präsidiums und die Wahl des Präsidenten erfolgen jeweils durch einen Teilnehmer des Verbandstage 17 Datenschutz 1. Der BVRP speichert Kontaktdaten (Anschrift/ Rufnummern/ - Adressen) seiner Mitgliedsvereine und der Personen die im Verband eine ehrenamtliche Funktion ausüben. Diese Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert und im jährlichen Handbuch und auf der Homepage des BVRP veröffentlicht. 2. Der BVRP ist verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den Spitzenfachverband (DBB) zu melden. Übermittelt werden außerdem die Mitgliedsnummer sowie die Kontaktdaten. 3. Die Mitglieder und die ehrenamtliche Funktionsträger können jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine Veröffentlichung ihrer Daten auf der Verbandshomepage und im BVRP- 132

134 Handbuch vorbringen bzw. eine erteilte Einwilligung widerrufen. In diesem Falle unterbleiben weitere Veröffentlichungen und die personenbezogenen Daten des Widerrufenden werden entfernt. 4. Informationen zum Spielbetrieb des BVRP (Ergebnisse/ Statistiken u.a.) werden in einer offiziellen Spielbetriebsanwendung veröffentlicht und ausgewertet. 5. Beim Austritt eines Mitgliedes und mit Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Funktionsträgers werden die Kontaktdaten im Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. 18 Änderung der Satzung Die Satzung des BVRP kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen durch den Verbandstag geändert werden. 19 Auflösung des BVRP 1. Die Auflösung des BVRP kann nur durch einen ordnungsgemäß einberufenen Verbandstag erfolgen und muss als besonderer Punkt der Tagesordnung enthalten sein. Sie bedarf der Zustimmung von Dreiviertel der Mitglieder. 2. Im Falle der Auflösung des BVRP oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an seine Bezirksverbände (Basketballverband Rheinland e.v., Basketballverband Pfalz e.v., Basketballverband Rheinhessen e.v.) mit der Maßgabe der gemeinnützigen Verwendung zur Förderung des Basketballsports. 20 Gültigkeit Die Satzung, Ordnungen und ihre Änderungen treten mit Annahme in Kraft, sofern der Verbandstag nichts Abweichendes bestimmt. Ende der Satzung Beschlossen auf dem BVRP-Verbandstag 2014 in Trier 133

135 Vereinbarung des BVRP mit dem BV Saar (Stand ) 1 Die obengenannten Verbände bilden die Spielgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saar (SGRPS). Die SGRPS wird vertreten durch den Präsidenten des Landesverbandes, dessen Verbandsbereich im laufenden Spieljahr die Mehrzahl der Mannschaften in den gemeinsamen Ligen stellt. 2 Gemeinsam werden Spielrunden und Meisterschaften durchgeführt, an denen Mannschaften von Vereinen beider Verbände beteiligt sind. 3 Spielrunden: 1 Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar-Herren (OLRPSH) Die OLRPSH umfasst die Bereiche der beiden Verbände und ermittelt den Aufsteiger zur Regionalliga Südwest Gruppe Nord. Die nach Abschluss einer Spielzeit (Saison) erstplatzierte Mannschaft (Meister) steigt automatisch in die Regionalliga auf. Mindestens die zwei letztplatzierten Mannschaften steigen - bei BVRP Mannschaften in die darunter bestehenden Landesligen Rheinhesse/Pfalz oder Rheinland, bei Saarvertretern in die Landesliga Saar, ab. Alle anderen Auf- und Abstiegs-Varianten ergeben sich jeweils nach Abschluss der Saison aus dem Ergebnis der Regionalliga. Die Meister der BVRP- Landesligen und der Landesliga Saar steigen automatisch in die OLRPS auf. Die OLRPSH umfasst 12 Mannschaften. 2 Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar-Damen (OLRPSD) Die OLRPSD umfasst die Bereiche der beiden Verbände und ermittelt den Aufsteiger zur Regionalliga Südwest - Gruppe Nord -.Die nach Abschluss einer Spielzeit (Saison) erstplatzierte Mannschaft (Meister) steigt automatisch in die Regionalliga auf. Mindestens die zwei letztplatzierten Mannschaften steigen - bei BVRP Mannschaften in die darunter bestehenden Landesligen Rheinhessen/Pfalz oder Rheinland, bei Saarvertretern in die Landesliga Saar, ab. Alle anderen Auf- und Abstiegs-Varianten ergeben sich jeweils nach Abschluss der Saison aus dem Ergebnis der Regionalliga.Die Meister der Landesliga Saar sowie die der Landesligen Rheinhessen-Pfalz und Rheinland sind ohne weitere Qualifikationsspiele berechtigt, in die OLRPSD aufzusteigen. Die OLRPSD umfasst 10 Mannschaften. 3 Die Spielorganisation der Oberligen (OLRPSH + OLRPSD) richtet sich nach den 6-18 der DBB-SO und der Allg. Ausschreibung des BVRP. 4 Die Spielorganisation der Landesligen im BVRP und BV Saar richtet sich nach den 6-18 der DBB-SO und den Bestimmungen der LV. 4 Spielberechtigung von Vereinen und Mannschaften: 1 An den einzelnen unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Spielrunden kann ein Verein jeweils nur mit einer Mannschaft teilnehmen. 2 Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften am Spielbetrieb der o. a. Spielrunden teil, so kann immer nur die Mannschaft mit der niedrigen Ordnungszahl in einer höheren Spielklasse als die Mannschaft mit der höheren Ordnungszahl teilnehmen. 5 Spielleitungen: 1 Die Sportwarte des BVRP und des BVS bestimmen gemeinsam die Spielleiter für die gemeinsamen Runden und sind diesen gegenüber gemeinsam weisungsbefugt. 2 In Streitfällen hinsichtlich der SL entscheidet der Vertreter des SGRPS nach Anhörung des (der) Vorsitzenden des anderen Verbandes sowie der beiden Sportwarte. 6 Organisation: 1 Änderungen dieser Vereinbarung werden durch die zuständigen Fachwarte (BVRP + BVS) zur Entscheidung an die Vorstände (BVRP +BVS) weitergeleitet. 2 Eine Sitzung der SGRPS muss einberufen werden, wenn ein beteiligter Landesverband - vertreten durch die/den Präsident(in) oder die/den Vertreter(in) - dies beantragt. 134

136 7 Rheinland-Pfalz-Saar-Meisterschaften: 1 Senioren II + III Die Teilnehmer für die Regionalligameisterschaften werden in 2 Qualifikationsspielen (Hin- und Rückspiel als eine Einheit) ermittelt. Näheres regelt die Ausschreibung (BVRP) zu den Meisterschaften Sen II + III. 2 Jugendmeisterschaften Die Teilnehmer für die Regionalligameisterschaften (Südwest Gruppe Nord) werden in einem Turnier ermittelt. Teilnehmer: BVRP zwei, BVS eine Mannschaft Näheres regelt die Ausschreibung zu den Oberligameisterschaften in den Jugendklassen. 8 Finanzen: 1 Die Finanzierung der Spielrunden nach 3 erfolgt durch Meldegelder der beteiligten Vereine/Mannschaften und Beiträge der Verbände. Die Verbände erbringen je einen Sockelbeitrag in Höhe eines Mannschaftsmeldegeldes zuzüglich eines Beitrages in Höhe der gesamten Meldegelder ihrer beteiligten Vereine. Nach Abschluss jeder Saison wird ein Finanzierungsausgleich mit den Verbänden entsprechend ihrer Einzahlungs-Beteiligung vorgenommen. 9 Rechtsinstanzen: 1 Zur Rechtsinstanz für diese Vereinbarung und den gemeinsamen Sportbetrieb wird ein Rechtsausschuss bestellt. Dieser besteht aus dem BVRP Rechtswart als Vorsitzenden und je zwei Beisitzern des BVRP und des BVS. Die Beisitzer werden von den Verbänden berufen und der/dem Vorsitzenden der SGRPS und den LV-Sportwarten mitgeteilt. 10 Meldungen und Ausschreibungen: 1 Alle Meldungen an die Regionalliga erfolgen unter Beachtung der 3, 5, und 7 durch die entsprechenden Fachwarte des BVRP. 2 Die Ausschreibungen für die werden durch die zuständigen Fachwarte des BVRP vorgenommen. Für die 3.1, 3.2, 7.1 und 7.2 sind die Fachwarte des BVRP auch Spielleitung im Sinne der DBB-SO, es sei denn, gemäß Ziffer 5.1 ist eine Spielleitung bestimmt worden. 3 Bei den gemeinsamen Spielrunden und Meisterschaften ist der Schiedsrichterwart des Verbandes für den Einsatz von Unparteiischen zuständig, in dessen Gebiet die jeweiligen Spiele und Meisterschaften ausgetragen werden. Abweichend können die SR - Kommissionen des BVRP + BVS einen gemeinsamen SR-Pool bilden. $11 Es wird Verbandshaftung für den gesamten gemeinsamen Sportbetrieb vereinbart. 12 Zuständig Stelle für Gnadenerweise nach 26 DBB-RO ist der (die) vertretungsberechtigte Vorsitzende nach Anhörung des (der) Vorsitzenden des anderen Verbandes. 13 Eine Kündigung der Vereinbarung ist durch jeden der beteiligten Verbände zum 30. Juni eines Jahres zulässig, wenn auf Antrag ¾ der Stimmberechtigten eines der Verbandstage eine Auflösung der Spielgemeinschaft wünscht. Ein solcher Antrag muss als eigener Tagesordnungspunkt ausgewiesen sein und ist gegenüber den Delegierten umfassend zu begründen. Eine Kündigung tritt erst mit Beginn der darauffolgenden Saison in Kraft. gez. Gerhart Aichert Basketballverband Rheinland-Pfalz gez. Franz-Josef Kamp Basketballverband Saar 135

137 Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau), 2009 (Werder/Havel), 2010 (Bad Kreuznach), 2011 (Hamburg) 2012 (Gotha) 2013 (Bremerhaven) 2014 (Dresden) und 2015 in Köln beschlossen. I. Allgemeines 1 Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. Es gelten die vom DBB herausgegebenen Offiziellen Basketball-Regeln. Der DBB kann Abweichungen zulassen. Außerdem gelten die FIBA-Bestimmungen für die Spielberechtigung von Basketballspielern sowie die FIBA-Bestimmungen zur Regelung des Internationalen Transfers von Spielern. Verstöße werden nach den dazu vorgesehenen Strafbestimmungen geahndet. 2 Veranstalter ist, wer einen Wettbewerb ausschreibt und durchführt. Veranstalter können der DBB, die Landesverbände sowie deren Gliederungen und Zusammenschlüsse sein. Der Veranstalter kann nicht geregelte Sachverhalte der Spielordnung in einer eigenen Spielordnung oder Ausschreibung ergänzen. Veranstalter haben für jeden Wettbewerb eine Spielleitung einzusetzen. Veranstalter können für die Teilnahme an Wettbewerben Beiträge erheben und die Teilnahme von Voraussetzungen abhängig machen. 3 An ausgeschriebenen Wettbewerben können Vereine und Spielgemeinschaften teilnehmen. Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist nur nach Veröffentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum zulässig. Sie richtet sich nach den Vorschriften des zuständigen Landesverbandes, der die Vorschrift des Satzes 1 einschränken kann. Die Spielgemeinschaft wird wie ein Verein behandelt. Veranstalter können Auswahlmannschaften als Teilnehmer an ihren Wettbewerben zulassen. 4 Ausrichter ist, wer ein Pflichtspiel durchführt. Wenn nichts anderes festgelegt ist, ist der im Spielplan zuerst genannte Verein Ausrichter. 5 Teilnehmer eines Spieles sind alle Personen, die mit der unmittelbaren Durchführung eines Basketballspiels befasst sind. Das sind insbesondere: Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer, Kommissar und Kampfrichter, Hallensprecher und Scouter Ein Spieler, der in einem Wettbewerb eingesetzt wird, muss teilnahmeberechtigt, einsatzberechtigt und spielberechtigt sein. Jeder auf dem Spielbericht eingetragene Spieler gilt als eingesetzt. 136

138 II. Spielorganisation 6 Pflichtspiele sind alle Spiele eines ausgeschriebenen Wettbewerbs. Pflichtspiele sind in Hallen auszutragen. Der Veranstalter regelt die Zulassung. Umfang und Art der technischen Ausrüstung bestimmt der Veranstalter. Die Zulassung von Spielbällen und technischer Ausrüstung regelt der DBB. 7 Pflichtspiele sind grundsätzlich in Spielklassen auszutragen. Jede Spielklasse kann in Spielgruppen mit festzulegender Wertigkeit unterteilt werden. Die höchste Spielklasse unterhalb der Bundesliga ist die Regionalliga. Weitere Spielklassen kann der Veranstalter einrichten. 8 Die Landesverbände bilden vier Regionalliga-Bereiche: a) Regionalliga Nord: Berliner Basketball Verband e.v. Brandenburgischer Basketball-Verband e.v. Bremer Basketball Verband e.v. Hamburger Basketball Verband e.v. Basketball-Verband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Niedersächsischer Basketball Verband e.v. Basketball-Verband Sachsen-Anhalt e.v. Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.v. b) Regionalliga West: Westdeutscher Basketball-Verband e.v. c) Regionalliga Südwest: Basketball-Verband Baden-Württemberg e.v. Hessischer Basketball-Verband e.v. Basketball-Verband Rheinland-Pfalz e.v. Basketball-Verband Saar e.v. d) Regionalliga Südost: Bayerischer Basketball-Verband e.v. Basketball-Verband Sachsen e.v. Thüringer Basketball-Verband e.v. Veranstalter der Regionalligen sind die beteiligten Landesverbände oder deren Zusammenschlüsse. Der Sportkommission regelt die Rahmenausschreibungen und die Standards für die Regionalligen. 9 In jeder Spielklasse kann ein Verein nur mit einer Mannschaft teilnehmen. Der Veranstalter kann abweichende Regelungen treffen. Die Anzahl der Auf- und Absteiger ist von dem Veranstalter bzw. den Veranstaltern der einzelnen Spielklassen oder -gruppen festzulegen. Das Überspringen einer Spielklasse oder -gruppe ist unzulässig. Ein Verein, der bisher noch nicht an einem ausgeschriebenen Wettbewerb teilgenommen hat, kann nur für die Dauer eines Wettbewerbs in der untersten Spielklasse außer Konkurrenz teilnehmen. 137

139 10 Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an Wettbewerben teil, so muss er die Mannschaften fortlaufend mit Ordnungszahlen versehen. Die Mannschaft in der höchsten Spielklasse erhält dabei die niedrigste Ordnungszahl. 11 Wettbewerbe beginnen am 1.7. und enden am Wettbewerbe werden gemäß Ausschreibung durchgeführt. Diese muss spätestens am veröffentlicht sein. Die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten oder die Anpassung an veränderte Umstände ist zulässig. Sie ist unverzüglich vorzunehmen und bekannt zu geben. Regelungen über Auf- und Abstieg dürfen nur bis zwei Wochen vor Beginn des Spielbetriebs geändert werden. 12 Der Spielbetrieb einer Spielklasse oder Spielgruppe beginnt mit deren erstem Spiel. Spätestens vier Wochen vor Beginn des Spielbetriebs ist der verbindliche Spielplan zu veröffentlichen. In besonderen Fällen kann die Frist verkürzt werden. 13 Die Vereine sind verpflichtet, dem Veranstalter die in der Ausschreibung geforderten Angaben zu machen. Der Veranstalter hat eine Liste mit den geforderten Angaben zusammen mit dem Spielplan zu veröffentlichen. 14 Nach Abschluss des Spielbetriebs ist unverzüglich die offizielle Abschlusstabelle zu veröffentlichen. Gegen diese Abschlusstabelle ist binnen einer Woche nach Veröffentlichung der Rechtsbehelf der Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters gegeben. Dieser entscheidet endgültig. 15 Mit Bestandskraft der Abschlusstabelle steht die Platzierung der Mannschaften fest. Jede Mannschaft erlangt damit die Anwartschaft auf das in der Ausschreibung festgelegte Teilnahmerecht der folgenden Wettbewerbe. Mit Ablauf des wird aus einer bestehenden Anwartschaft das entsprechende Teilnahmerecht. Landesverbände können für ihren Spieltrieb oder Teile ihres Spieltriebs einen früheren Termin festlegen. Bei Verzicht oder Verlust der Anwartschaft sind die Abschlusstabellen anzupassen. Ein Rechtsmittel ist nicht zulässig. 16 Ein Verein kann für eine Mannschaft auf die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht verzichten. Der Verzicht ist dem Veranstalter schriftlich zu erklären. Die Mannschaft ist damit Letztplatzierter des Wettbewerbes. Verliert eine Mannschaft die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht, so ist sie Letztplatzierter des Wettbewerbes. 138

140 Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft auf den Aufstieg oder kann sie ihn nicht wahrnehmen, so behält sie die Anwartschaft auf das bisherige Teilnahmerecht. 17 Ein Verein kann seine Teilnahmerechte an einen anderen Verein seines Landesverbands übertragen. Die Teilnahmerechte können auch getrennt nach weiblichem oder männlichem Bereich übertragen werden. Eine Übertragung von einzelnen Teilnahmerechten ist nicht zulässig. Die Landesverbände können zusätzliche Regelungen treffen. Eine Übertragung ist nur nach Veröffentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum zulässig. 18 Bei nicht rechtzeitiger Beendigung des Spielbetriebs ist der Veranstalter berechtigt, seine Teilnehmer für weiterführende Wettbewerbe zu benennen. Die Entscheidung ist endgültig. III. Teilnahmeberechtigung 19 Die Teilnahmeberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, für einen bestimmten Verein am Spielbetrieb teilzunehmen. 20 Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des Vereins. Sie wird durch den Teilnehmerausweis nachgewiesen und ist beitragspflichtig. Der Antrag ist nur dann gestellt, wenn das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt ist und alle zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Nachweise dem DBB vorliegen. Die Teilnahmeberechtigung beginnt mit Eingang des gestellten Antrages beim DBB. Bei Veränderung der persönlichen Daten ist ein Antrag auf Erneuerung des Teilnehmerausweises zu stellen. Der DBB kann einen Antrag ablehnen oder eine Teilnahmeberechtigung widerrufen bzw. zurücknehmen. Die Entscheidung kann durch eine vom Präsidium beauftragte Person erfolgen. Binnen einer Woche nach Zugang der Entscheidung ist der Rechtsbehelf der Beschwerde beim DBB-Rechtsausschuss gegeben. Dieser entscheidet endgültig. Für den Basketballverband Baden-Württemberg gilt für die Dauer des Pilotprojekts der 20, Abs. in folgender Fassung: Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des Vereins. Sie ist beitragspflichtig. Der BBW ist berechtigt, für die Dauer des Projekts den 34, Abs. und durch eine abweichende Regelung in der Ausschreibung zu ersetzen. 21 Die Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn a) die Mitgliedschaft eines Vereins in einem Landesverband endet; b) der DBB auf Antrag die Freigabe für einen anderen Basketball-Spielbetrieb erteilt, c) der Verein die Teilnahmeberechtigung an den DBB zurückgibt, d) der Verein dem Spieler die Freigabe erteilt, e) wenn der Verein schriftlich den Verlust des Teilnehmerausweises erklärt und keine Erneuerung beantragt wird. 139

141 22 Ein Antrag auf Änderung der Teilnahmeberechtigung ist notwendig bei a) Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein; b) Bildung von Spielgemeinschaften; c) Änderung des Vereinsnamens. 23 Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberechtigung für einen anderen Verein erteilt. Besitzt der Spieler noch eine Teilnahmeberechtigung, ist die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Wochen, gilt sie als erteilt. 24 Vereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbewerb eine Teilnahmeberechtigung besaßen, sind nur vom 1.7. bis zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein innerhalb des DBB. Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen Verein nur erhalten, wenn er a) durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist, dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist oder b) eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein besitzt. Bei Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein und bei Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine Freigabe nicht erforderlich. IV. Einsatzberechtigung 25 Die Einsatzberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, während eines Wettbewerbs in einer bestimmten Mannschaft (Stammmannschaft) eingesetzt zu werden. Sie wird vom Verein festgelegt. Die Einsatzberechtigung wird vom Verein im Spielbetriebsportal des DBB durch Eintragung in die Spielerliste der entsprechenden Mannschaft festgelegt. Veranstalter von Pokal- oder anderen Sonderwettbewerben können die Einsatzberechtigung für diese Wettbewerbe regeln. 26 Neben der Einsatzberechtigung in der Stammmannschaft ist ein Aushilfseinsatz in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl zulässig. Dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in der selben Spielklasse oder in gleichwertigen Spielgruppenteilnehmen. Der Aushilfseinsatz ist bis zu fünfmal zulässig. 27 Eine Änderung der Einsatzberechtigung kann bis zum beim zuständigen Landesverband beantragt werden. Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen einer Woche. Die Entscheidung ist endgültig. 140

142 28 Ein Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist möglich für a) einen Spieler, der noch nicht zum Einsatz gekommen ist; b) einen bereits zum Einsatz gekommenen Spieler - für eine Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl; - für eine Mannschaft mit höherer Ordnungszahl; c) für einen bereits zum Einsatz gekommene Spieler von einer Mannschaft für die auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde. 29 Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt werden. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer niedrigeren Ordnungszahl nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr zulässig. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen und wird die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer höheren Ordnungszahl beantragt, so ist der Spieler nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unterliegt einer Sperre von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mannschaft. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig. Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde, können für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig. 30 Jugendliche können unter Beachtung der Jugendspielordnung die Einsatz-berechtigung für maximal zwei Seniorenmannschaften erhalten. Hierzu zählen auch Einsatzberechtigungen für Bundesligamannschaften In Seniorenmannschaften sind Aushilfseinsätze für Jugendliche in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl zahlenmäßig nicht begrenzt. Aushilfseinsätze sind nicht möglich für Jugendliche die bereits zwei Einsatzberechtigungen im Seniorenmannschaften haben. Ein Jugendlicher mit einer Sonderteilnahmeberechtigung für einen Zweitverein kann in diesem die Einsatzberechtigung nur für eine Mannschaft erlangen. Eine Änderung dieser Einsatzberechtigung und Aushilfseinsätze sind nicht möglich. Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren Bereich weiter einschränken. V. Spielberechtigung 31 Die Spielberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, in einem bestimmten Spiel zum Einsatz zu kommen. Sie ist durch seine persönlichen Voraussetzungen bestimmt. 31 a In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel gemäß 4 Absatz 1 AufenthG vorzulegen, der nicht gemäß 6 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde. Absatz findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß. Absatz findet keine Anwendung auf einen Spieler, dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird. 141

143 Absatz findet keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen. 32 Die Spielberechtigung von Jugendlichen regelt die Jugendspielordnung. VI. Spielbetrieb 33 Der Ausrichter ist für die ordnungsgemäße und regelgerechte Durchführung des Spiels verantwortlich. Er ist weiter verantwortlich für rechtzeitige Bereitstellung angemessener Umkleideräume, Sicherheit der Teilnehmer und Erste Hilfe. Ein Spielbericht in elektronischer Form darf verwendet werden, sofern dieser vom DBB zugelassen ist und der Veranstalter dies vorsieht. Der Ausrichter ist verpflichtet, den Spielbericht der Spielleitung am ersten Werktag nach dem Austragungstag zuzusenden. Die Spielleitung hat einen nicht zugegangenen Spielbericht unter Setzung einer Ausschlussfrist und Festlegung der Versandform beim Ausrichter anzufordern. In diesem Fall ist der Ausrichter verpflichtet, sich über den Zugang des Spielberichts zu vergewissern. Der Veranstalter kann eine andere Regelung treffen. 34 Der Trainer muss vor Spielbeginn die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufstellung seiner Mannschaft auf dem Spielbericht durch Unterschrift bestätigen. Bis dahin nicht eingetragene Spieler sind nicht spielberechtigt. Auf dem Spielbericht eingetragene Spieler müssen ihren Teilnehmerausweis unaufgefordert dem 1. Schiedsrichter vorlegen. Der 1. Schiedsrichter muss die Teilnehmerausweise und die Identität der Spieler prüfen. Fehlen bzw. Beanstandung von Teilnehmerausweisen sowie die nicht festgestellte Identität von Spielern sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu protokollieren. Die Identität von Spielern kann bis zum Abzeichnen des Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter nachgewiesen werden. Die Protokollierung erfolgt durch den 1. Schiedsrichter auf der Rückseite des Spielberichtes. Ein Spieler, dessen Identität von den Schiedsrichtern nicht festgestellt werden konnte, wird behandelt wie ein Spieler ohne Teilnahmeberechtigung. 35 Über die Möglichkeit der Durchführung des Spiels entscheidet der 1. Schiedsrichter. Eine negative Entscheidung ist auf dem Spielbericht zu begründen. 36 Ist kein Kommissar eingesetzt, darf sich zur Überwachung des Kampfgerichts ein Mannschaftsbegleiter des Gastvereins am Anschreibetisch aufhalten. VII. Spielwertung 37 Auf Antrag eines Spielpartners bei der Spielleitung ist gegen eine Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn diese eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15 Minuten verursacht und dies zu vertreten hat. 142

144 Der Antrag ist nur zulässig, wenn er vor Spielbeginn beim 1. Schiedsrichter angemeldet wird. Der 1. Schiedsrichter hat dies zusammen mit der Begründung auf dem Spielbericht zu protokollieren. In diesen Fällen ist das Spiel durchzuführen, es sei denn, der Spielbeginn verzögert sich um mehr als 30 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn. Diese Frist ist von Mannschaften, Schiedsrichtern und Kampfgericht abzuwarten. Wird nach Ablauf dieser Frist das Spiel durchgeführt, ist der Antrag hinfällig. Der Antrag ist gebührenfrei. Für Fristen und Kosten gelten die Vorschriften des Protestverfahrens der Rechtsordnung entsprechend. 38 Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn a) das Spiel ausgefallen ist, weil die Mannschaft nicht angetreten ist und dies zu vertreten hat, b) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Ausrichters das Spielfeld nicht zur Verfügung gestellt und dies zu vertreten hat, c) das Spiel ausgefallen ist, weil eine Verlegung nicht wie vorgeschrieben durchgeführt wurde, d) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Ausrichters das Kampfgericht oder die regelgerechte Spielausrüstung nicht zur Verfügung hat, e) das Spiel ausgefallen ist, weil sie die vorgeschriebene Spielkleidung nicht zur Verfügung hat, f) sie sich weigert, unter Leitung angesetzter oder zu akzeptierender Schiedsrichter zu spielen, g) für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberechtigter Spieler teilgenommen hat, h) in dieser ein im Spielbericht nicht eingetragener Spieler eingesetzt wurde, i) sie für einen Spielabbruch verantwortlich ist, j) sie oder ihr Verein gesperrt ist, k) sie ihrer Wartepflicht von 30 Minuten nicht nachgekommen ist, l) der Ausrichter schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen den Spielbericht für ein Spiel seiner Mannschaft an die Spielleitung gesandt hat. Bei Spielausfall muss die Spielleitung über die Kosten des ausgefallenen Spiels entscheiden. Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die Spielleitung über die Wertung und Kosten. Neben der Entscheidung auf Spielverlust kann bei schuldhaftem Verhalten zusätzlich auf eine Ordnungsstrafe erkannt werden. 39 Trifft die Spielleitung in den Fällen der 37 und 38 SO nicht innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht, innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser hat eine Sachentscheidung zu treffen. 39 a Zählfehler können nur bis zur Unterschrift des 1. Schiedsrichters von diesem abschließend korrigiert werden. 40 Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, verlorene mit 0 Wertungs-punkten gewertet. Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschieden, wird ihr 1 Wertungs-punkt abgezogen und das Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet: der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte. Wird gegen beide Mannschaften auf Spielverlust entschieden, wird ihnen jeweils ein Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten gewertet. Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzfähige Spieler auf dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet1. Abweichend hiervon erhält die verlierende Mannschaft 0 Wertungspunkte für die Klassifikation. 143

145 41 Fehlende Spielbereitschaft und oder Nichtantreten sind nur dann nicht zu vertreten, wenn höhere Gewalt (unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis) gegeben ist. Der Einwand der höheren Gewalt ist nur dann zulässig, wenn er nachweislich spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltermin der Spielleitung unter Darlegung der gesamten Umstände schriftlich mitgeteilt worden ist. Beweismittel können nachgereicht werden. VIII. Platzierung 42 Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte. Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit geringerer Anzahl an Spielen besser platziert. Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge ermittelt: a) nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; b) nach dem höheren Wert des Korbdifferenz aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; c) nach dem höheren Wert des Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs; d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs. Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statthaft. 43 leer 44 leer 45 Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. IX. Spielverlegung 46 Spielverlegungen sind nach den Bestimmungen des Veranstalters vorzunehmen. 47 Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig. Entsteht ein Verlegungsgrund erst am Austragungstag, kann der Ausrichter das Spiel ohne Antrag in eine andere Halle verlegen. Eine Spielverlegung kann nicht mit Teilnahme an einer Sitzung, Erkrankung, beruflicher Verhinderung, Urlaub oder ähnlichem begründet werden. 48 Wird ein Spieler oder Trainer zu Maßnahmen des DBB abgestellt, so besteht bis zwölf Tage vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung für die Stammmannschaft. X. Protestverfahren 49 Verstöße gegen die Spielregeln, die Spielordnung, die Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen können in Bezug auf ein bestimmtes Spiel in einem Protestverfahren geltend gemacht werden. 144

146 Der Antrag zur Einleitung eines Protestverfahrens ist wenn keine Spieljury eingesetzt ist bei der Spielleitung zu stellen. Voraussetzung für die Einleitung eines Protestverfahrens ist die rechtzeitige Anmeldung des Protestes durch den Kapitän oder den Trainer beim 1. Schiedsrichter. 50 Ein Protest aus dem Spielverlauf ist in der ersten Auszeit nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden. Wird in einer Spielperiode nach Entstehen des Protestgrundes keine Auszeit mehr gegeben, so ist der Protest nach Ende der jeweiligen Spielperiode anzumelden. Andere Proteste sind unverzüglich nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden Der Protestgrund ist anzugeben. Die Protestanmeldung ist vom Kapitän nach Spielende durch Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen, bevor der Spielbericht durch den 1. Schiedsrichter abgezeichnet wird. Nach Abzeichnen des Spielberichtes durch den 1. Schiedsrichter ist ein Protest nicht mehr zulässig. 51 Der 1. Schiedsrichter ist verpflichtet, jeden angemeldeten Protest auf dem Spielbericht zu protokollieren. Name der Mannschaft, Protestgrund und Zeitpunkt der Anmeldung sind anzugeben. Das Spiel ist in jedem Fall weiter durchzuführen. 52 Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat. Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter können nicht korrigiert werden. Wird eine Spielwiederholung angeordnet, hat die Spielleitung eine Entscheidung über die Kostenverteilung des nicht gewerteten Spiels zu treffen. XI. Sportdisziplin 53 Wird ein Spieler wegen offensichtlich unsportlichen Verhaltens disqualifiziert, ist er von diesem Zeitpunkt an nicht mehr spielberechtigt. Dies gilt auch, wenn die Disqualifikation in einem Pflichtspiel der Bundesligen ausgesprochen wurde. Der Schiedsrichter muss die Gründe für diese Disqualifikation schriftlich der Spielleitung innerhalb von 48 Stunden mitteilen. Die Spielleitung hat unverzüglich über die Dauer der Sperre zu entscheiden. Ist die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach der Disqualifikation nicht getroffen worden, so ist der Spieler vorläufig wieder spielberechtigt. 54 Erfolgt die Disqualifikation in einem Pflichtspiel, so richtet sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele der Mannschaft, in deren Spiel die Disqualifikation ausgesprochen wurde. 145

147 Bei anderen Spielen richtet sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele der Stammmannschaft, für die der Spieler einsatzberechtigt ist. Die Entscheidung ist von der Spielleitung dem Spieler, dem Verein und dem DBB mitzuteilen. Der Spieler ist bis zum Ende des Tages, an dem das letzte der Sperre zuzurechnende Pflichtspiel ausgetragen wird, nicht spielberechtigt. 55 Verhält sich ein Teilnehmer am Spiel ( 5 Abs. 1 SO) nach dem Spielende zum Verlassen der Spielstätte und dem dazu gehörigen Parkplatz in einer Weise, die einen Schiedsrichter zu einem Einschreiten verpflichtet hätte, so ist er mit Spielsperre und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Das gleiche gilt für ein Verhalten vom Zeitpunkt der Öffnung der Spielstätte bis zum Spielbeginn. Der Vorfall ist durch einen Teilnehmer am Spiel ( 5 Abs. 1 SO) der Spielleitung binnen 48 Stunden zu melden. Der örtliche Raum eines Vergehens ist begrenzt auf die Spielstätte insgesamt einschließlich eines zur Spielstätte gehörenden Parkplatzes und des unmittelbaren Weges zu diesem. Sobald ein Teilnehmer am Spiel die vorstehenden Räumlichkeiten verlassen hat, unterliegt ein zu ahndendes Verhalten i.s.d. Absatz 1 den zuständigen staatlichen Stellen. 56 Verstoßen andere Teilnehmer am Spiel gegen die Sportdisziplin, gelten diese Vorschriften entsprechend. An Stelle einer Sperre kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Wird ein Teilnehmer am Spielbetrieb insbesondere Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, medizinisches Personal durch ein ordentliches Gericht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt oder ist er durch ein Zivilgericht zu einem Unterlassen von Handlungen und / oder zu Schadensersatzleistungen verurteilt worden, die auf einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutze der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, können das Präsidium des DBB oder des zuständigen Landesverbandes zeitliche oder dauernde Sperren, Amtsunwürdigkeit oder Lizenzentzug als Strafen gemäß 23 DBB-RO verhängen. Gegen diese Entscheidung ist binnen 14 Tagen nach Zustellung die Beschwerde möglich. Die Beschwerde ist beim DBB-Rechtsausschuss einzulegen. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Der DBB- Rechtsausschuss entscheidet endgültig. 57 Ein gesperrter Teilnehmer am Spielbetrieb darf an keinem Pflichtspiel teilnehmen. XII. Schiedsrichter-Einsatz 58 Für Pflichtspiele werden die Schiedsrichter vom Veranstalter eingesetzt. Ein Pflichtspiel kann nur gewertet werden, wenn es von mindestens einem Schiedsrichter mit gültiger Schiedsrichterlizenz geleitet worden ist. 59 Ist nur ein Schiedsrichter zum Spielbeginn angetreten, so müssen die Mann-schaften einen anwesenden vereinsneutralen Schiedsrichter als 2. Schiedsrichter akzeptieren. Kann kein zweiter Schiedsrichter gefunden werden, ist das Spiel von einem zu leiten. Ein verspätet antretender Schiedsrichter darf nur vor Beginn des dritten Viertels und nur sofern zuvor kein anderer Schiedsrichter ersatzweise tätig wurde, seine Tätigkeit aufnehmen. Absätze 2-4 (alt) werden Absätze 3 bis 5 (neu) 146

148 Ist 15 Minuten nach angesetztem Spielbeginn keiner der Schiedsrichter er-schienen, so müssen die Mannschaften anwesende vereinsneutrale Schieds-richter akzeptieren. Sind keine vereinsneutralen Schiedsrichter anwesend, können sich die Mann-schaften auf vereinseigene Schiedsrichter einigen. Diese Einigung ist vor dem Spiel von beiden Kapitänen auf dem Spielbericht zu bestätigen. Das Ausbleiben jedes angesetzten Schiedsrichters ist auf dem Spielbericht zu vermerken. 60 Kann das Spiel wegen fehlender Schiedsrichter nicht begonnen werden, müssen Mannschaften und Kampfgericht bis zu 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn auf Schiedsrichter warten. XIII. Sonderspielbetrieb 61 Die Ahndung von Verstößen bei Freundschaftsspielen kann bei dem für den Austragungsort zuständigen LV- Sportwart beantragt werden. Dieser entscheidet als Vorinstanz. - Ende der Spielordnung - 147

149 Jugendordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom JUGENDTAG 2000 (Duisburg). Änderungen wurden vom Jugendtag 2004 (Göttingen), 2007 und 2010 (Hagen) beschlossen. - Präambel Der Deutsche Basketball Bund e. V. gibt sich in dem Bewusstsein, dass das Basketballspiel junge Menschen besonders anspricht, und in der Überzeugung, dass das Basketballspiel ein geeignetes Mittel zur Erziehung des jungen Menschen, zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und zur Mitverantwortung darstellt, sowie in der Absicht, in Ergänzung zu Elternhaus, Schule und Beruf sportliche und außersportliche Jugendarbeit zu leisten, die nachfolgende Jugendordnung. 1 Deutsche Basketball-Jugend Die Deutsche Basketball-Jugend (DBJ) führt und verwaltet sich selbstständig unter Beachtung der Satzung und der Ordnungen des Deutschen Basketball Bundes e. V. (DBB). Die DBJ entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit. Die Mittel müssen im Haushalt des DBB nachgewiesen werden. Die DBJ ist Mitglied der Deutschen Sportjugend (DSJ). Die DBJ bekennt sich ausdrücklich zu den Prinzipien des Gender Mainstreamings und setzt sich für die Gleichstellung von Mädchen und Jungen ein. 2 Mitglieder Mitglieder der DBJ sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die Mitglied in einem Verein eines dem DBB angehörenden Landesverbands sind, sowie alle Erwachsenen, die eine Aufgabe im Rahmen dieser Jugendordnung übernommen haben. 3 Organe Die Organe der DBJ sind: der DBB-Jugendtag, der DBB-Jugendausschuss. 4 DBB-Jugendtag Mitgliederversammlung Der Jugendtag ist die Delegiertenversammlung der DBJ. Der Jugendtag tritt jährlich zusammen. Er ist vom Jugendausschuss in der Form einer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des DBB einzuberufen. Diese Einberufung hat mindestens zwei Monate vor Beginn des Jugendtags unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Der Jugendtag hat insbesondere folgende Aufgaben: - Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Jugendausschuss-Mitglieder, - Genehmigung der Jahresrechnungen, - Entlastung des Jugendausschusses, - Wahlen, - Genehmigung des Jugendhaushalts, - Planung der Jugendarbeit, - Behandlung und Beschlussfassung über Anträge. Stimmrecht Auf dem Jugendtag können nur Delegierte der Landesverbands-Jugend, die die Mitglieder vertreten, das Stimmrecht ausüben. Jeder LV hat zwei Grundstimmen. Bei mehr als 1000 Jugend-Teilnehmerausweisen erhält der jeweilige LV zusätzlich eine weitere Stimme je angefangener 500 Jugendteilnehmerausweise. Die Vorschrift des 10 Abs. Satz 2 der Satzung gilt entsprechend. Jeder Delegierte kann 20 Stimmen vertreten. Stimmenübertragung ist nicht zulässig. Die Mitglieder des Jugendausschusses haben je eine Stimme. Sie dürfen nicht Delegierte eines LV sein. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Im übrigen gilt 12 DBB-GVO. Die Jugendtagsbeschlüsse werden protokolliert. Die Niederschrift wird vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterschrieben. Der Jugendtag ist verbandsöffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag durch Beschluss ausgeschlossen werden. 148

150 Anträge zum Jugendtag können sechs Wochen vor dem Termin nur von den LV-Jugendausschüssen und dem DBB-Jugendausschuss eingebracht werden. Hinsichtlich Dringlichkeitsanträgen gelten für die Antragsform und -frist die in der GVO für den Bundestag enthaltenen Vorschriften entsprechend. 5 Außerordentlicher Jugendtag Ein außerordentlicher Jugendtag kann vom DBB-Jugendausschuss einberufen werden. Er muss einberufen werden, wenn ein schriftlicher, begründeter Antrag von mindestens acht Mitgliedsverbänden vorliegt. Er hat innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags stattzufinden. Die Bestimmungen über den Jugendtag finden auch für den außerordentlichen Jugendtag entsprechende Anwendung. Hinsichtlich Antragsform und -frist gelten die in der GVO für den außerordentlichen Bundestag enthaltenen Vorschriften entsprechend. Der außerordentliche Jugendtag kann beschließen, dass in diesem Jahr kein weiterer ordentlicher Jugendtag mehr stattfindet. 6 DBB-Jugendausschuss An der Spitze der Basketball-Jugend des DBB steht der Jugendausschuss (JA) unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport. Der Jugendausschuss hält bei seinen Planungen und Entscheidungen Fühlung mit anderen Gremien des DBB und der Landesverbände. Dem Jugendausschuss obliegt die Bearbeitung aller Jugendfragen und das Festlegen der Arbeitsrichtlinien für die Jugendarbeit im DBB. Im Besonderen sind dies: - die Jugendarbeit zu fördern und zu koordinieren sowie jugendpflegerische Maßnahmen zu ergreifen und zu unterstützen, - den Jugendspielbetrieb auf der Ebene des DBB und im internationalen Spielverkehr zu gestalten, zu lenken und zu fördern, - zentrale Führungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der dsj vorzubereiten und durchzuführen, - Lehrgänge, Wettbewerbe und Camps im Jugendbereich auf Bundesebene zu veranstalten. Der Jugendausschuss besteht aus: a) dem Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport, b) dem Beisitzer für Sichtungs- und leistungssportfördernde Maßnahmen, c) dem Beisitzer für den Spielbetrieb, d) dem Mini-Referenten, e) dem Schulsport-Referenten, f) dem Referenten für Mädchenbasketball g) einem weiteren Mitglied. Der Jugendausschuss kann zusätzliche Mitarbeiter für besondere Aufgaben berufen. Mindestens zwei Mitglieder des Jugendausschusses sollten weiblichen Geschlechts sein. Der Jugendausschuss wählt mit einfacher Mehrheit aus seinen Reihen einen Stellvertreter des Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden vom Jugendtag auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wird ein Mitglied eines LV-Jugendausschusses zum Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport gewählt, so hat es die Position im Landesverband unverzüglich niederzulegen. Scheidet ein Jugendausschuss-Mitglied vorzeitig aus, so bestimmt der Jugendausschuss bis zur Neu-/ Nachwahl einen Vertreter. Scheidet der Vizepräsident für Jugendfragen und Schulsport vorzeitig aus, gilt die Regelung des 12 Abs. Satz 5 der Satzung entsprechend. Der Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport. 7 Kommissionen und Arbeitsgruppen Der Jugendausschuss kann zur Bewältigung seiner Aufgaben feste Kommissionen und zeitlich begrenzte Arbeitsgruppen einsetzen und sich hinsichtlich sportfachlicher Fragen der Zuarbeit der Bundestrainer bedienen. 8 Schulsport Die Tagung der LV-Schulsportreferenten hat die Aufgabe, den Schul-Basketball zu fördern. Zu diesem Zweck arbeiten sie mit der Schule und den Schulorganisationen zusammen und fördern die Koordination zwischen Schulbehörden, Schule und Verein. 149

151 9 Jugend-Spielordnung (JSO) Der Jugendspielbetrieb wird durch die Jugendspielordnung (JSO) geregelt. Die JSO wird vom Jugendtag beschlossen. Schlussbestimmungen 10 Gültigkeit, Änderung Die Jugendordnung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der gültig abgegebenen und zugleich Mehrheit der möglichen Stimmen durch den Jugendtag geändert werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung sind unzulässig. Änderungen der Jugendordnung treten mit ihrer Annahme in Kraft, sofern nichts Abweichendes bestimmt wird. - Ende der Jugendordnung - 150

152 Jugendspielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom Jugendhauptausschuss am Änderungen wurden vom Jugendhauptausschuss 2003, Jugendtag 2004 (Göttingen), a.o. Jugendtag 2006 (Rotenburg), a.o. Jugendtag 2007, Jugendtag , 2010, 2012, 2013 (Hagen) und 2014 (Heidelberg beschlossen. 1 Allgemeines 1. Die JSO regelt den Jugendspielbetrieb. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. Sie wird durch die jeweilige Ausschreibung ergänzt. 2. Die DBB-SO ist im Jugendspielbetrieb sinngemäß anzuwenden, sofern die JSO keine eigene Regelung trifft. 3. Soweit in der JSO bzw. DBB-SO zugelassen, können die Veranstalter für ihre Wettbewerbe abweichende oder ergänzende Regelungen treffen. 4. Im Bereich des Mini-Basketballs (U12 und jünger) gelten ferner die vom DBB-Jugendausschuss beschlossenen Mini-Spielregeln. 5. Der DBB, die Landesverbände und ihre regionalen Zusammenschlüsse können für ihren Jugendspielbetrieb ergänzende Regelungen treffen, die für bestimmte Altersklassen/Wettbewerbe verpflichtend vorschreiben, nach bestimmten Grundsätzen der Verteidigung und des Angriffs zu spielen, und die für die Einhaltung dieser Regelungen notwendigen Maßnahmen anordnen. 6. Ein Veranstalter kann seinen nach dem beginnenden Wettbewerben Qualifikationsspiele im Zeitraum ab dem vorschalten. In Qualifikationsrunden gelten sinngemäß dieselben Bestimmungen wie im Wettbewerb. Der Veranstalter kann festlegen, dass an Qualifikationsrunden Spieler teilnehmen können, deren Vereinswechsel technisch erst am umgesetzt wird. 2 Altersklasseneinteilung 1. Im Jugendbereich gelten folgende Altersklasseneinteilungen: U20-Jugendliche nicht älter als 19 Jahre U19-Jugendliche nicht älter als 18 Jahre U18-Jugendliche nicht älter als 17 Jahre U17-Jugendliche nicht älter als 16 Jahre U16-Jugendliche nicht älter als 15 Jahre U15-Jugendliche nicht älter als 14 Jahre U14-Jugendliche nicht älter als 13 Jahre U13-Jugendliche nicht älter als 12 Jahre U12-Jugendliche nicht älter als 11 Jahre U11-Jugendliche nicht älter als 10 Jahre U10-Jugendliche nicht älter als 9 Jahre U9-Jugendliche nicht älter als 8 Jahre U8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre 2. Stichtag ist jeweils der des laufenden Spieljahres. 3 Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen 1. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist als individuelle Fördermaßnahme für Jugendliche anzusehen. 2. Jugendliche können nur eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines anderen Vereins erhalten. 3. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist über den Landesverband des Zweitvereins beim DBB bis zum des Spieljahres zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen und Landesverbänden zu unterzeichnen. Die Landesverbände können hierfür eine Gebühr festlegen. Die Sonderteilnahmeberechtigung endet mit Ablauf des Spieljahres. 151

153 4. Der Einsatz im Zweitverein muss in einer anderen Alters- oder Spielklasse erfolgen, als im Stammverein möglich wäre. Aushilfseinsätze sind nicht möglich. Die Landesverbände können weitergehende Einschränkungen festlegen können. 5. Eine Sonderteilnahmeberechtigung kann während des Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wechsel des Stammvereins und kann nicht wieder neu beantragt werden. 6. Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahmeberechtigungen auf drei je Spiel begrenzt. 4 Einsatz- und Spielberechtigung von Jugendlichen 1. Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-Jugendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung nachgewiesen. 2. Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich der Altersklasse U19 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 3. Jugendliche der Altersklasse U13 sind bis einschließlich der Altersklasse U18 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 4. Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich der Altersklasse U17 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U16 bzw. U17 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 5. Jugendliche der Altersklasse U11 sind bis einschließlich der Altersklasse U16 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U15 bzw. U16 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 6. Jugendliche der Altersklasse U10 sind bis einschließlich der Altersklasse U13 spielberechtigt. 7. Jugendliche der Altersklasse U9 sowie jüngerer Altersklassen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielberechtigt. 8. Mit dem Antrag auf Ausweitung der Spielberechtigung gem. Absatz 1 bis 7 sind folgende Unterlagen vorzulegen: Sportärztliches Attest nicht älter als einen Monat - mit einer Unbedenklichkeits-bescheinigung hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen, Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teilnehmerausweis an den Landesverband zu zahlen. Die Höhe dieses Betrags wird vom Landesverband festgelegt. 9. Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres. Ihre Änderung ist innerhalb des Spieljahrs nicht zulässig. 10. Die LV können für ihren Bereich die Zahl der Aushilfseinsätze abweichend von 26 SO regeln. 11. Die Landesverbands-Jugendwarte können für den Spielbetrieb auf Landesverbandsebene die Einsatzmöglichkeiten für Jugendliche einschränken. 12. Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen gleichzeitig erlangen. 152

154 5 Sonderregelungen 1. Die LV-Jugendwarte können für Kaderspieler Sonderregelungen für die Wettbewerbe auf LV-Ebene treffen. 2. Auf Vorschlag des Vizepräsidenten für Jugendfragen/Schulsport kann der Jugendausschuss in begründeten Fällen abweichend von den Fristen der DBB-SO eine Teilnahmeberechtigung für einen Jugendlichen erteilen. 3. Der Vizepräsident für Jugendfragen/Schulsport kann für DBB-Kaderathleten (ab D/C-Kader) Sonderregelungen für alle Wettbewerbe treffen, insb. Einsatz-möglichkeiten einschränken. 6 Spielzeit/Spielerzahl 1. Der Veranstalter ist berechtigt, von den FIBA-Regeln abweichende Spielzeiten und Spielerzahlen in den jeweiligen Ausschreibungen festzulegen. 2. An einem Tag sollen Jugendliche nicht mehr als zwei Spiele mit voller Spielzeit bestreiten. 3. Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit soll die Gesamtspielzeit je Tag die Spieldauer von zwei normalen Spielen nicht überschreiten. 7 Deutsche Meisterschaften 1. Alljährlich werden vom Jugendausschuss Deutsche Meisterschaften in den Altersklassen weiblich: männlich: - U17 - U19 - U15 - U16 - U14 durchgeführt. 2. Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den Amtlichen Mitteilungen des DBB bis zum eines jeden Jahres veröffentlicht wird. 3. In den Altersklassen U19 männlich (NBBL) und U16 männlich (JBBL) sowie U17 weiblich (WNBL) können die Meisterschaften in Form eines bundesweiten Ligenspielbetriebs mit mehreren Spielgruppen durchgeführt werden. Hierzu ergehen gesonderte Ausschreibungen, in der auch abweichende Regelungen zur DBB-SO und dieser Spielordnung getroffen werden können. 8 Jugendpokal-Wettbewerbe Der Jugendausschuss des DBB kann Pokalwettbewerbe in den verschiedenen Altersklassen veranstalten. Näheres wird durch den Jugendausschuss in Form einer Ausschreibung geregelt. 9 Auswahlmannschaften 1. Der DBB, die Landesverbände und deren Gliederungen sind berechtigt, Mannschaften für Auswahlspiele zu bilden. 2. Die Landesverbände und die Vereine sind verpflichtet, Spieler auf Anforderung freizustellen. Die Anforderung von Spielern ist dem betroffenen Landesverband und Verein mitzuteilen. 3. Angeforderte Spieler können während der Zeit der geplanten und durchgeführten Maßnahmen für Veranstaltungen ihrer Vereine gesperrt werden. 4. Über Strafen und Sperren gegen Spieler und Vereine entscheidet der Vizepräsident für Jugendfragen und Schulsport für den Bereich des DBB und in den Bereichen der LV die dort dafür zuständigen Gremien als Vorinstanz im Sinne der Rechtsordnung. 153

155 5. Wird ein Spieler/Trainer zu Maßnahmen des DBB/der Landesverbände abgestellt, so besteht bis 12 Tage vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung. Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren Bereich weiter einschränken. 10 Wettbewerbe auf Bundesebene 1. Alljährlich wird vom Jugendausschuss das Bundesjugendlager/-treffen für die Jugendauswahlmannschaften der Landesverbände (männlich und weiblich) ausgeschrieben. 2. Für alle Landesverbände besteht Teilnahmeverpflichtung. Nähere Regelungen trifft die vom DBB- Jugendausschuss zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den amtlichen Mitteilungen des DBB veröffentlicht wird. 3. Der Austragungsort wird vom Jugendausschuss festgelegt. Der Jugendausschuss und das Jugendsekretariat sind für die Durchführung verantwortlich. 11 Ausländer in Auswahlmannschaften Jeder Landesverband kann je Mannschaft nicht mehr als drei ausländische Spieler einsetzen. 12 Strafen Bei Verstößen gegen die Jugendordnung, die Jugendspielordnung, die U12-/U11-Regeln, die Ausschreibung(en) oder die Sportdisziplin ist nach DBB-Rechtsordnung und dem jeweiligen Strafenkatalog zu verfahren. 13 Änderung und Gültigkeit Die Jugendspielordnung kann durch Beschluss des Jugendtages oder des Jugendhauptausschusses mit einfacher Mehrheit geändert werden. - Ende der Jugendspielordnung 154

156 Einsatzmöglichkeiten von Jugendlichen nach der SO und JSO Altersklasse Einsatz Jugendbereich Einsatz Erwachsenenbereich U 20 U 20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich U 19 U 19, U 20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich U 18 U 17 U 18, U 19, U 20 U 17, U 18, U 19, U 20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich U 16 U 16, U 17, U 18, U 19, U 20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich; Genehmigung nach 4, JSO für den Seniorenbereich erforderlich U 15 U 15, U 16, U 17, U 18, U 19, U 20 U 14 U 14, U 15, U 16, U 17 (Genehmigung nach 4 JSO für U 18 / U 19 erforderlich) U 13 U 13, U 14, U 15, U 16 (Genehmigung nach 4 JSO für U 17 / U 18 erforderlich) U 12 U 12, U 13, U 14, U 15 (Genehmigung nach 4 JSO für U 16 / U 17 erforderlich) U 11 U 11, U 12, U 13, U 14 (Genehmigung nach 4 JSO für U 15 / U 16 erforderlich) U 10 U 10, U 11, U 12, U 13 (keine weiteren Einsatzmöglichkeiten) U 9 U 9, U 10, U 11, U 12 (keine weiteren Einsatzmöglichkeiten) Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich; Genehmigung nach 4, JSO für den Seniorenbereich erforderlich Keine Einsatzberechtigung U 8 U 8, U 9, U 10, U 11, U 12 (keine weiteren Einsatzmöglichkeiten Kaderspieler Sonderregelungen für Wettbewerbe im Landesverband Hinweis: Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen gleichzeitig erlangen. Davon maximal zwei Einsätze im Seniorenbereich. 155

157 Schiedsrichterordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde). Änderungen wurden vom BUNDETAG 2008 (Dessau) beschlossen. I. Zuständigkeiten 1 Die Schiedsrichterordnung regelt das Schiedsrichterwesen im Deutschen Basketball Bund (DBB). 2 Die DBB-Schiedsrichterkommission (SRK) regelt und verwaltet das Schiedsrichterwesen im Rahmen dieser Ordnung. Zu den Aufgaben der SRK gehören insbesondere: a) die zentrale Verwaltung der Schiedsrichterlizenzen, b) die Auswahl, Fortbildung und Überwachung der Bundesliga-Schiedsrichter, c) die Ansetzung der Schiedsrichter zu den Spielen der Bundesliga und der Wettbewerbe des DBB, d) die ständige Regelinterpretation, e) die Erarbeitung von Fachliteratur und Lehrmitteln, f) die Erstellung von Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien sowie Prüfungsfragen. 3 Die zuständigen Funktionsträger und Gremien der Landesverbände regeln und verwalten das Schiedsrichterwesen in den Landesverbänden und ihren Zusammenschlüssen im Rahmen dieser Ordnung. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: a) die Regelung der Voraussetzungen für den Jahresvermerk und die Erteilung des Jahresvermerks, b) die Aus- und Fortbildung der Schiedsrichter sowie die Überwachung ihrer Tätigkeit, c) die An-/Um-/Absetzung der Schiedsrichter zu allen Spielen. 4 Zur Koordinierung der Strukturen und Maßnahmen des Schiedsrichterwesens beruft der Vorsitzende der SRK jährlich eine Schiedsrichtertagung ein, zu der die Regionalligen und Landesverbände jeweils einen Vertreter entsenden. II. Schiedsrichter 5 Schiedsrichterprüfungen werden nach den Prüfungsrichtlinien des DBB für Schiedsrichter vorgenommen. Nach bestandener Prüfung wird dem Schiedsrichter die Schiedsrichterlizenz durch seinen Landesverband erteilt. Die Landesverbände können für ihren Bereich eine Eingangslizenz vorschalten, die nur für bestimmte Spielklassen Gültigkeit hat. 6 Aufgrund der erteilten Lizenz wird dem Schiedsrichter auf seinen Antrag vom DBB ein Schiedsrichterausweis ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des Schiedsrichterausweises ergibt sich aus dem erteilten Jahresvermerk. Die Landesverbände regeln die Voraussetzungen für die Erteilung des Jahresvermerkes und der Möglichkeit der Rückstufung und des Erlöschens der Lizenz. Der DBB führt eine Schiedsrichterkartei. Alle Veränderungen sind von den Landesverbänden dorthin zu melden. 156

158 Jeder Schiedsrichter ist zum Besitz des Schiedsrichterausweises verpflichtet. Er hat diesen auf Verlangen vorzulegen. 7 Jeder Schiedsrichter muss Mitglied eines Vereines sein, der einem Landesverband angehört. Jeder Schiedsrichter hat einen Vereinswechsel unverzüglich seinem Landesverband mitzuteilen. Schiedsrichter, die in der Bundesliga zum Einsatz kommen, haben zusätzlich innerhalb einer Woche den DBB zu informieren. Bei einem Wechsel zu einem Verein eines anderen Landesverbandes ist der Wechsel auch dem neuen Landesverband mitzuteilen. 8 Ein Schiedsrichterkader ist eine Gruppe von Schiedsrichtern, die von der zuständigen Stelle des Schiedsrichterwesens für bestimmte Spielklassen benannt wird. Die Zugehörigkeit zu einem Schiedsrichterkader kann von Prüfungen, Tests, Zertifikaten und anderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Die SRK wählt aus dem Kreis der Bundesliga-Schiedsrichter die Kandidaten zum Erwerb der FIBA- Lizenz aus. 9 Die Fortbildung der Bundesliga-Schiedsrichter ist Aufgabe des DBB. Die Fortbildung der nicht für die Bundesliga benannten Schiedsrichter ist Aufgabe der Landesverbände, ihrer Zusammenschlüsse und Gliederungen. Fortbildungslehrgänge entbinden den Schiedsrichter nicht von der Verpflichtung, sich über Änderungen und neue Auslegungen der Spielregeln zu informieren. III. Spielbetrieb 10 Angesetzte Schiedsrichter sollen keinem am Spiel beteiligten Verein angehören. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die offizielle DBB-Schiedsrichterkleidung zu tragen. Werbung auf der Schiedsrichterkleidung regelt der für den Wettbewerb zuständige Veranstalter. 11 Ein Schiedsrichter ist verpflichtet, alle Spiele zu leiten, für die ihm von zuständiger Stelle ein Auftrag erteilt wird. Ein Schiedsrichter kann einen Spielauftrag zurückgeben, wenn er diesen nicht wahrnehmen kann. Die Gründe sind bei der Rückgabe zu nennen. Die Rückgabe hat unverzüglich nach Eingang des Spielauftrages bzw. nach Kenntnis des Hinderungsgrundes zu erfolgen. Unterhalb der Bundesliga kann der Veranstalter abweichende Regelungen treffen. Fühlt ein Schiedsrichter sich einer Mannschaft gegenüber befangen, so hat er um Absetzung in gleicher Weise nachzusuchen. Ein am Spiel beteiligter Verein kann Schiedsrichter nicht ablehnen. Er kann jedoch auf seine Kosten die Entsendung eines Schiedsrichterbeobachters beantragen. 157

159 12 Ein Schiedsrichter hat Anspruch auf Gebühren und Auslagenerstattung. Diese sind vor dem Spiel unaufgefordert zu zahlen. Die Höhe der Gebühren und Auslagenerstattungen regelt der für den Wettbewerb zuständige Veranstalter. Fällt ein Spiel ohne Verschulden des Schiedsrichters aus, stehen ihm Gebühren und Auslagenerstattung zu, wenn er einsatzbereit erschienen ist. IV. Strafen 13 Schiedsrichter können bestraft werden, wenn sie gegen die Spielregeln, Ordnungen oder andere für sie gültige Bestimmungen verstoßen und dies zu vertreten haben. Hierzu gehören insbesondere: a) Nichterfüllen eines Spielauftrages, b) Tragen einer anderen als der offiziellen Schiedsrichterkleidung, c) unbegründete oder verspätete Rückgabe eines Spielauftrages, d) Missbrauch des Schiedsrichterausweises. Verstöße nach a) und b) sowie andere Verstöße mit Auswirkung auf den Spielbetrieb werden durch die Spielleitung bestraft. Alle anderen Verstöße werden durch die zuständige Stelle des Schiedsrichterwesens als Vorinstanz bestraft. - Ende der Schiedsrichterordnung - 158

160 Lehr- und Trainerordnung des Deutschen Basketball Bund e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2007 (Würzburg) Änderungen wurden vom Bundestag 2010 (Bad Kreuznach) 2015 (Köln) beschlossen. I. Allgemeines 1 Die Lehr- und Trainerordnung regelt die Angelegenheiten des Lehr- und Trainerwesens im Deutschen Basketball Bund (DBB). II. Mitglieder und Aufgaben 2 Die Mitglieder der Lehr- und Trainerkommission (LTK) werden gemäß 25 GVO auf Vorschlag des Ressortleiters IV vom Präsidium berufen. Der gemäß 5 gewählte Vertreter der Landeslehrwarte ist für einen Sitz in der LTK vorzuschlagen. 3 Zu den Aufgaben der Lehr- und Trainerkommission gehören insbesondere: - die Fortschreibung der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB, - die Erarbeitung von Konzepten für Bildungsmaßnahmen, - die Planung von Bildungsmaßnahmen für alle Zielgruppen im DBB, - die Qualifizierung von Referenten für Bildungsmaßnahmen, - die Erarbeitung von Lehrmaterialien, - die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Konzepten für die Leistungsförderung. III. Prüfungsausschuss 4 Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der LTK, einem weiteren Mitglied der LTK und dem gemäß 5 gewählten Vertreter der Landeslehrwarte. Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: - die Zulassung von Kandidaten zu Trainer-A- und Trainer-B-Prüfungen - die Prüfung und Anerkennung ausländischer Trainerqualifikationen - die Zulassung von Kandidaten für Sonderregelungen. Gegen die Entscheidung der Prüfungskommission ist binnen einer Woche nach Bekanntgabe Beschwerde beim Prüfungsausschuss nach Maßgabe der RO möglich. Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses ist Revision möglich. Die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses obliegt dem Vorsitzenden der LTK. IV. Landeslehrwartekonferenz 5 Die zuständigen Funktionsträger und Gremien der Landesverbände regeln und verwalten das Lehr- und Trainerwesen in den Landesverbänden und ihren Zusammenschlüssen im Rahmen dieser Ordnung und der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Trainern und Fach-Übungsleitern im DBB. Der Vorsitzende der LTK lädt in jedem Kalenderjahr zu einer Landeslehrwartekonferenz (LLK) ein, zu der die Landesverbände jeweils einen Vertreter entsenden. Sie wird vom Vorsitzenden der LTK geleitet. 159

161 Jeder Landesverband ist mit je einer Stimme stimmberechtigt. Stimmenübertragung ist nicht möglich. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Die Vorschriften der DBB-Geschäfts- und Verwaltungsordnung gelten sinngemäß. Die Aufgaben der LLK sind insbesondere: - die Angleichung der Aus- und Weiterbildung von Trainern auf Landesebene, - die Wahl des Vertreters der Landesverbandslehrwarte für die Dauer von 2 Jahren. Die Beschlüsse der LLK werden von der LTK bei ihrer Arbeit berücksichtigt. V. Lizenzen und Prüfungen 6 Im DBB können folgende Qualifikationsnachweise erlangt werden: Die Basisqualifikation Schulsport. Dies Dienst als Qualifikationsnachweis, Sportler und Mannschaften im außerunterrichtlichen Schulsport zu trainieren und zu coachen. Sie ist Bestandteil der Ausbildung zum Trainer C (Schulsport/Breitensport). Die Trainerlizenz C ( Schulsport/Breitensport). Diese dient als Qualifikationsnachweis Sportler und Mannschaften im außerunterrichtlichen Schulsport und im nicht leistungsorientiert Vereinssport zu trainieren und zu coachen. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Trainer B (Breitensport). Die Trainerlizenz C (Leistungssport) Diese dient als Qualifikationsnachweis, leistungsorientierte Sportler und Mannschaften unterhalb der Regionalliga und unterhalb der Jugendbundesligen zu trainieren und zu coachen. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Trainer B (Leistungssport). Die Trainerlizenz B (Leistungssport) Dies dient als Qualifikationsnachweis für Trainer im Breitensport sowie für Referenten oder Prüfer im Rahmen der Trainerausbildung zum Trainer C. Die Trainerlizenz B (Leistungssport). Diese dient als Qualifikationsnachweis, Sportler und Mannschaften der 1. Regionalliga und Bundesligen (mit Ausnahme 1. Bundesliga), Jugendbundesligamannschaften sowie Auswahlmannschaften der Landesverbände zu trainieren und zu coachen sowie als Referent oder Prüfer im Rahmen der Trainerausbildung bis zur Trainerlizenz C tätig zu sein. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung für die Trainerlizenz A. Die Trainerlizenz A (Leistungssport) Diese dient als Qualifikationsnachweis, Sportler und Mannschaften aller Seniorenbundesligen, DBB-Auswahl- und Nationalmannschaften zu trainieren und zu coachen sowie als Referent oder Prüfer im Rahmen der Trainerausbildung bis zur Trainerlizenz A tätig zu sein. 7 Für Aus-, Fortbildungs- und Prüfungslehrgänge sind zuständig: Basisqualifikation Schulsport: der jeweilige Landesverband (LV) Trainerlizenz C (Schulsport/Breitensport): der jeweilige Landesverband (LV) Trainer-C-Lizenz: (Leistungssport): der jeweilige Landesverband (LV) Trainer-B-Lizenz: (Breitensport): Deutscher Basketball Bund (DBB) Trainer-B-Lizenz: (Leistungssport): Deutscher Basketball Bund (DBB Trainer-A-Lizenz: (Leistungssport): Deutscher Basketball Bund (DBB). Anmeldungen zu Lehrgängen für Trainerlizenzen C erfolgen auf der Grundlage der Ausschreibungen des jeweiligen Landesverbandes, Anmeldungen zu Lehrgängen für die Trainerlizenzen B und A erfolgen auf der Grundlage der Ausschreibungen des DBB. Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen 160

162 für die Trainerlizenzen B ist grundsätzlich eine befürwortende Stellungnahme des zuständigen Landesverbandes. Trainerprüfungen werden nach den Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Trainern im DBB vorgenommen. Die Trainerlizenz wird dem Trainer nach bestandener Prüfung von der gemäß Absatz zuständigen Institution erteilt und durch einen vom DBB ausgestellten gebührenpflichtigen Ausweis bescheinigt. 8 Die Gültigkeit einer Lizenz beginnt mit dem Tage der Erteilung. Sie endet am 30. Juni des zweiten (A-Lizenz) bzw. dritten B-Lizenz) der Prüfung folgenden Jahres. Die Gültigkeit der Trainerlizenz C endet am 31. Dezember des vierten der Prüfung folgenden Jahres. Zur Verlängerung der Gültigkeit einer Trainerlizenz muss der Inhaber während der Gültigkeitsdauer der Lizenz an vom DBB ( A-und B-Lizenz) bzw. LV (C-Lizenz) anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im vorgeschriebenen Umfang teilnehmen. Ungültige Trainerlizenzen werden gemäß der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB verlängert. Trainerlizenzen A werden um zwei Jahre, Trainerlizenzen B um drei Jahre und Trainerlizenzen C um vier Jahre verlängert. Die Verlängerung von Trainerlizenzen A, B und C ist gebührenpflichtig. 9 Verstößt ein Lizenzinhaber scherwiegend gegen die Satzung oder Ordnungen des DBB oder der LV, oder gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und steht dieser verstoß in Zusammenhang oder Beziehung zur Trainertätigkeit, kann die Trainerlizenz entzogen werden. Zuständig für das Verfahren zum Lizenzentzug bei Trainerlizenzen A und B ist das Präsidium des DBB, bei Trainerlizenzen C das Präsidium des regional zuständigen Landesverbandes. Für das Verfahren des Lizenzentzugs gelten die Bestimmungen der DBB-RO. Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung möglich. 10 Für den Zeitraum eines Wettbewerbes der Bundes- und Regionalligen kann, entsprechend der jeweiligen Ausschreibung, auf Antrag des Vereins vom DBB eine personenbezogene und nicht übertagbare Übergangslizenz gegen Gebühr erteil werden. Die Gebühr ist vom beantragten Verein zu entrichten. Übergangslizenzen verlieren ihre Gültigkeit am Ende des Wettbewerbes, für den sie ausgestellt wurden und wenn der Trainer, für den diese Lizenz erteilt wurde, während des Wettbewerbs den Verein verlässt. Gebühren für Übergangslizenzen werden- auch nicht anteilmäßig zurückerstattet. Landesverbände können für ihren Zuständigkeitsbereiche eigene Regelung traffen. 161

163 VI. Bildungsmaßnahmen 11 Die Organisation, Ausschreibung und Durchführung der Bildungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des DBB überträgt der DBB seiner Bundesakademie; ausgenommen hiervon sind Bildungsmaßnahmen des Ressorts Jugend, die durch Drittmittel gefördert werden. VII. Sonderregelungen 12 Über die Anerkennung ausländischer Trainerqualifikationen und über Sonderregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss mehrheitlich auf der Grundlage der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB. Eine Anerkennung wie auch Sonderregelungen sind gebührenpflichtig. 13 Weitere Durchführungsbestimmungen, Lehrgangsinhalte und Prüfungsverfahren sowie alle ergänzenden Regelungen, ergeben sich aus der Lehrgangsausschreibung und den Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB. Die Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB sind auf der Homepage des DBB zu veröffentlichen. - Ende der Lehr- und Trainerordnung - 162

164 Rechtsordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 1978 (Deidesheim). Änderungen wurden 1980 (Wuppertal), 1982 (Erlangen), 1984 (Berlin), 1988 (Damp 2000), 1991 (Burghausen), 1992 (Dortmund), 1993 (Stolberg-Harz), 1994 (Herdecke), 1995 (Osnabrück), 1996 (Berlin) und 1997 (Bremen) und 1999 (Bad Kreuznach), 2000 (Trier), 2001 (Rotenburg/ Fulda), 2002 (Travemünde), 2003 (Berlin), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg) und 2009 (Werder/Havel), 2011 (Hamburg) und 2012 (Gotha) beschlossen. I. Allgemeines 1 Für die Rechtsprechung innerhalb des DBB ist ausschließlich die Rechtsordnung maßgebend. Sie regelt alle Rechtsstreitigkeiten, die im DBB, in seinen Mitgliedsverbänden und in deren Regionalzusammenschlüssen auftreten. Ihr unterliegen insbesondere alle Verstöße gegen die Satzung, Ordnungen und Ausschreibungen sowie die Offiziellen Spielregeln. Die Rechtsordnung ist ferner anwendbar bei verbands- oder bundesschädigendem Verhalten. 2 Die Anrufung der ordentlichen Gerichte ist ausgeschlossen, bevor der Rechtsweg der RO ausgeschöpft ist. II. Zuständigkeiten 3 Zuständig für Entscheidungen, die sich aus dem Spielbetrieb ergeben, oder für einzelne Anordnungen, die mit dem Spielbetrieb in Zusammenhang stehen, sind: 1. als Vorinstanz: die Spielleitung oder die für den jeweiligen Aufgabenbereich zuständigen Gremien oder Einzelpersonen, 2. als erste Rechtsinstanz: a) für LV-Gliederungen deren Rechtsausschuss, b) für den übrigen LV-Bereich dessen Rechtsausschuss, c) für den Bereich der Regionalzusammenschlüsse deren Rechtsausschuss, d) auf Bundesebene der Rechtsausschuss (RA), e) für Streitigkeiten, die sich über die Grenzen eines LV hinaus erstrecken und nicht unter c) fallen, der vom RA auf Antrag beauftragte LV-RA eines nicht beteiligten LV, f) auf Antrag eines LV oder eines Regionalzusammenschlusses, falls deren RA wegen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen nicht entscheidungsfähig ist, ein vom RA beauftragter LV-RA eines nicht beteiligten LV. Sofern der RA zu a) fehlt, tritt an seiner Stelle der RA zu b); 3. als zweite Rechtsinstanz: a) für Entscheidungen zu 2. a) der LV-RA, b) für Entscheidungen zu 2. b) und c) sowie e) und f) der RA. Bei Pflichtspielen, bei denen zur Fortsetzung des Wettbewerbs eine abschließende Entscheidung umgehend notwendig ist, kann durch den Veranstalter eine Spieljury mit endgültiger Entscheidungsbefugnis eingesetzt werden. 163

165 4 Die Vereinbarkeit von Bestimmungen mit höherrangigen Vorschriften kann in einem gesonderten Verfahren überprüft werden. Zuständig in diesem Normenkontrollverfahren sind: 1. bei Normen eines LV oder seiner Gliederungen: a) in erster Instanz der LV-RA, b) in zweiter Instanz der DBB-RA; 2. bei Normen eines Regionalzusammenschlusses: a) in erster Instanz dessen Rechtsausschuss, b) in zweiter Instanz der DBB-RA; 3. bei Bundesnormen: der DBB-RA. Organstreitigkeiten werden auf Landesebene vom LV-RA, auf Bundesebene vom DBB-RA jeweils endgültig entschieden. Bei verbandsschädigendem Verhalten entscheidet auf Landesebene der zuständige LV-RA und auf höherer Ebene der DBB-RA jeweils endgültig. III. Verfahrensbeteiligte 5 Beteiligte am Verfahren einer Instanz sind: 1. Wer einen verfahrenseinleitenden Antrag stellt oder ein Rechtsmittel einlegt, 2. die für die Normsetzung, Entscheidung oder Einzelanordnung verantwortliche Vereinigung, 3. Dritte, wenn deren berechtigtes Interesse durch die Entscheidung unmittelbar berührt wird. 6 Soweit die Vorinstanz nicht von sich aus tätig wird, können verfahrenseinleitende Anträge nur von den unmittelbar Betroffenen gestellt werden. Rechtsmittel können von allen Beteiligten, falls sie beschwert sind, eingelegt werden. Das DBB-Präsidium, die Regionalzusammenschlüsse, der LV und deren Gliederungen können bei der zuständigen Instanz ein Verfahren einleiten sowie Rechtsmittel einlegen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. IV. Besetzung der Instanzen, Verfahren 7 Jede Rechtsinstanz setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Beisitzern, die vom zuständigen Gremium gewählt werden. In jedem Verfahren wird in der Besetzung von drei Mitgliedern verhandelt. Bei Rücknahme des Antrags oder Erledigung der Hauptsache entscheidet der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragter Beisitzer über die Kosten des Verfahrens. Gleiches gilt, wenn der Antrag unzulässig ist, weil die Verfahrensgebühr nicht eingezahlt wurde. 164

166 8 Entscheidungen der Vorinstanz und der Rechtsinstanzen erfolgen nach Lage der Akten ohne mündliche Verhandlung, es sei denn, die Vorinstanz oder der Vorsitzende der Rechtsinstanz ordnen sie an oder ein Beteiligter beantragt sie. Die mündliche Verhandlung ist von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig. Die Höhe bestimmt der Vorsitzende. 9 Alle instanzabschließenden Entscheidungen sind innerhalb einer Frist von einem Monat zu treffen und den Beteiligten mit den Gründen schriftlich bekannt zu machen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen, hat auf Antrag eines Beteiligten binnen zwei Wochen eine mündliche Verhandlung stattzufinden, falls nicht bis dahin die instanzabschließende Entscheidung ergeht. Die Kosten dieser mündlichen Verhandlung gehen zu Lasten des Trägers der Instanz. Ist eine Sperre nach 53 Abs. DBB-SO von mehr als 2 Pflichtspielen Gegenstand des Verfahrens, und entscheidet die angerufene Instanz nach einem Antrag auf mündliche Verhandlung nicht innerhalb der in Abs. genannten Fristen, so ist der gesperrte Spieler mit Ablauf dieser Fristen automatisch wieder spielberechtigt. In Ausnahmefällen ist eine einmalige Verlängerung der Fristen um 2 Wochen durch unanfechtbaren Beschluss, der zu begründen ist, zulässig. Jede Entscheidung soll eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Fehlt diese, so ist ein Rechtsmittel nur innerhalb von drei Monaten nach Zugang zulässig. Gibt es kein Rechtsmittel, so ist darauf hinzuweisen. Beschwerende rechtsmittelfähige Entscheidungen sind per Einschreiben zuzustellen. Als Zustellungsdatum gilt im Zweifel der dritte Tag nach Aufgabe zur Post. Entscheidungen, die ausschließlich Geldbußen bis zu 104 Euro betreffen, können mit einfacher Post versandt werden. Sie gelten dann mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, es sei denn, dass das Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Instanz den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken. Entscheidungen und Mitteilungen können auch per zugestellt werden, sofern der Adressat den Zugang innerhalb gesetzter Frist bestätigt. Der Verein gilt als Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigter seiner Teilnehmer am Spielbetrieb in Sinne der Spielordnung. Der Verein gilt als Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigter seiner Teilnehmer am Spielbetrieb in Sinne der Spielordnung. 10 In allen Verfahren ist den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Hierbei sind Erklärungsfristen zu setzen. In Verfahren bei der Vorinstanz ist die Anhörung der Beteiligten entbehrlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Anhörung wesentliche neue Erkenntnisse hervorbringen wird und lediglich eine Geldbuße von bis zu 104 Euro zu verhängen ist. In Rechtsinstanzen erfolgen die Ermittlungen durch den Vorsitzenden oder durch einen von ihm beauftragten Beisitzer. Jede Instanz kann im Rahmen der Ermittlungen auch Nichtbeteiligte zu Erklärungen mit Fristsetzung auffordern und bei Nichtbefolgen Ordnungsstrafen verhängen. Die Verhängung von Ordnungsstrafen muss vorher angedroht werden. 165

167 11 Ladungen zu mündlichen Verhandlungen haben unter Wahrung einer Frist von drei Tagen zu erfolgen. Der Vorsitzende kann die Ladungsfrist abkürzen. 12 Über den Verlauf der mündlichen Verhandlung ist ein Protokoll zu führen. Die mündliche Verhandlung ist verbandsöffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. Die Beteiligten haben das Recht, der Zeugenvernehmung beizuwohnen, Zeugen dürfen erst nach ihrer Vernehmung an der Verhandlung teilnehmen. Sie sind zunächst einzeln zu hören. Zeugen sind nach den Bestimmungen der Finanzordnung des DBB oder der zuständigen Gliederung zu entschädigen. Zeugen, die der Ladung nicht Folge leisten, können mit einer Ordnungsstrafe belegt und zu den durch ihre Säumnis verursachten Kosten verurteilt werden. Sie sind bei der Ladung hierauf hinzuweisen. 13 Die anwesenden Beteiligten haben das Recht, nach der Zeugenvernehmung abschließende Erklärungen abzugeben. 14 Nach geheimer Beratung wird die Entscheidung mit einer kurzen Begründung verkündet. Sie ist mit schriftlicher Begründung binnen zwei Wochen den Beteiligten zuzustellen. 15 Ist ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen, so kann in seiner Abwesenheit verhandelt und entschieden werden. 16 Ein Mitglied einer Rechtsinstanz darf nicht mitwirken, wenn: 1. es selbst oder sein Verein Beteiligter des Verfahrens ist, 2. es bei der angefochtenen Entscheidung bereits in einer unteren Instanz mitgewirkt hat, 3. es sich selbst für befangen erklärt. Wird Befangenheit eines Mitglieds geltend gemacht, so entscheiden die übrigen Mitglieder der Rechtsinstanz über seine Mitwirkung. Die Befangenheit ist gleichzeitig mit der Begründung des Verfahrensantrages oder Rechtsmittels geltend zu machen. Erfährt der Verfahrensbeteiligte erst später von Befangenheitsgründen, muss die Geltendmachung unverzüglich erfolgen. Befangenheitsgesuche sind gesondert zu begründen. Eine Befangenheit der Vorinstanz kann nicht geltend gemacht werden. Die Vorinstanz kann sich selbst für befangen erklären und das Verfahren an eine gleichrangige Vorinstanz oder bei deren Fehlen zur Zuständigkeitsbestimmung an die übergeordnete Rechtsinstanz abgeben. Hiergegen ist kein Rechtsmittel zulässig. 166

168 V. Protest, Rechtsmittel 17 Protest ist die Einleitung eines Verfahrens bei der Vorinstanz nach den besonderen Vorschriften SO. Berufung ist die Anrufung der ersten Rechtsinstanz gegen die Entscheidung der Vorinstanz. Revision ist die Anrufung der zweiten Rechtsinstanz gegen die Entscheidung der ersten Rechtsinstanz. Beschwerde ist ein Rechtsbehelf eigener Art mit dem in anderen Ordnungen beschriebenen gesonderten Instanzenzug. Die Landesverbände und Regionalzusammenschlüsse können für ihren Bereich durch Ordnungs- oder Satzungsbeschluss bestimmen, dass vor Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung einer Vorinstanz ein Vorverfahren bei der die Entscheidung aussprechenden Stelle durchgeführt werden kann. 18 Protest und Rechtsmittel haben binnen einer Woche der zuständigen Instanz vorzuliegen. Sie müssen einen Antrag erkennen lassen und sind durch den Vorsitzenden oder ein Bevollmächtigten der jeweils betreffenden Vereinigung oder, falls sich das Verfahren gegen eine einzelne Person richtet, durch diese zu unterzeichnen. Bevollmächtigungen sind auf Verlangen nachzuweisen. Zusätzlich zur Rechtsmittelgebühr ist in Verfahren nach 17 Absatz - RO, die vor dem DBB-Rechtsausschuss geführt werden, die Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 200,00 innerhalb der Frist nachzuweisen. Protest und Rechtsmittel müssen begründet sein. Die Begründung muss in fünffacher Ausfertigung vorgelegt werden. Beweismittel sind anzugeben, Urkunden sowie die angefochtene Entscheidung sind vorzulegen. Die Frist zur Begründung beträgt bei Protest und Rechtsmittel jeweils eine Woche. Innerhalb der Frist eingegangene Anträge per Telefax sind fristwahrend; Anlagen müssen innerhalb drei Tagen im Original eingehen. Fristen beginnen mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens eines Protestgrundes bzw. dem Zugang der anzufechtenden Entscheidung. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages. Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. Bei Versäumnis einer Frist ist der Protest oder das Rechtsmittel ohne Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen. Dies gilt auch bei der Verletzung der Formvorschriften, sofern trotz einer Aufforderung die Mängel nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist behoben sind. Ist die angerufene Instanz unzuständig, ist das Verfahren an die zuständige Instanz zu verweisen. Gegen Geld- und Ordnungsstrafen oder andere Belastungen bis zu 260 Euro ist eine Revision nicht zulässig. Ein auf die Entscheidung über Kosten und Gebühren ( 27 und 28) beschränktes Rechtsmittel ist unzulässig. 19 Protest und Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung. Die Vorinstanz oder der Vorsitzende der angerufenen Rechtsinstanz können auf begründeten Antrag eine aufschiebende Wirkung anordnen oder eine andere einstweilige Maßnahme treffen, jedoch nicht bei einem Verstoß gegen die Sportdisziplin gemäß 53 ff. SO. 167

169 Diese Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Die Kosten gelten als Teil der Hauptsache. 20 Revision kann nur auf Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des DBB, der Regionalzusammenschlüsse, der LV oder ihrer Gliederungen gestützt werden. 21 Wiederaufnahme des Verfahrens kann beantragt werden, wenn neue Beweismittel vorgelegt oder neue Tatsachen vorgetragen werden, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden des Antragstellers nicht bekannt gewesen sind bzw. vorgelegen haben und die bei Kenntnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätten. Der Antrag ist bei der zuletzt tätig gewesenen Instanz zu stellen. Form und Fristen entsprechen den Vorschriften des 18. Ein Wiederaufnahmeantrag ist unzulässig, wenn seit Zugang der Entscheidung drei Monate vergangen sind. VI. Verjährung 22 Ein Verhalten (Tun oder Unterlassen) kann nach seiner Vollendung nicht mehr verfolgt werden, wenn seitdem drei Monate vergangen sind. Das gilt nicht bei verbands- und bundesschädigendem Verhalten. War zwischenzeitlich ein Verfahren eingeleitet, beginnt die Verjährungsfrist erneut mit dem Tage der zuletzt getroffenen Maßnahme der Instanz. Für Entscheidungen, die als Folge rechtskräftiger Entscheidungen ordent-licher Gerichte (Zivil- oder Strafgerichte) getroffen werden, gilt die Verjährung von fünf Jahren seit Rechtskraft dieser Entscheidung. Soweit allgemeine sportliche Belange nicht entgegenstehen, soll die Instanz auf eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten hinwirken. Entscheidungen über Geldbußen können bei erkennbarer Unrichtigkeit zurückgenommen werden. VII. Strafen 23 Als Strafen können ausgesprochen werden: 1. Verwarnung, 2. Geld- oder Ordnungsstrafen bis zu Euro, 3. Zeitliche Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung, 4. Dauernde Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Lizenzentzug, 5. Veranstaltungssperre, 6. Ausschluss. Bei Verstößen von Teilnehmern eines Spiels gegen Satzung oder Ordnungen können Geld- oder Ordnungsstrafen, zeitliche Sperren, Amtsunwürdigkeit oder Lizenzentzug ausgesprochen werden. Der DBB, die Landesverbände und die Regionalzusammenschlüsse sind darüber hinaus verpflichtet, für ihren Bereich einen Strafenkatalog aufzustellen. 168

170 Bei Bestrafung von Einzelpersonen mit Geld- oder Ordnungsstrafen haftet der jeweilige Verein als Gesamtschuldner. Der mithaftende Verein ist am Verfahren zu beteiligen. Die erkennende Instanz kann in den Fällen des Abs., Ziffer , eine kostenpflichtige Veröffentlichung der rechtskräftigen Entscheidung anordnen. Den Strafenkatalog für die Wettbewerbe des DBB legt das DBB-Präsidium dem Bundestag zur Beschlussfassung vor. 24 Der DBB und die Landesverbände können Strafen anderer Sportverbände übernehmen. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Vorstand. 25 Verpflichtungen aus Entscheidungen sind sofort zu erfüllen, es sei denn, es sind Fristen gesetzt. Bei Nichterfüllung können nach Mahnung Sperren ausgesprochen werden. 26 Rechtskräftige Strafen des 23 können auf Antrag im Gnadenweg erlassen oder herabgesetzt werden. Für die Gnadenentscheidung sind ausschließlich zuständig: 1. der Präsident/Erste Vorsitzende des LV bei Entscheidung der Rechtsinstanzen seines LV, 2. der Vorsitzende eines Regionalzusammenschlusses bei Entscheidungen der Rechtsinstanzen seines Regionalbereiches, 3. der Präsident des DBB in allen übrigen Fällen. Vor einer Gnadenentscheidung ist die in der Sache zuletzt tätig gewesene Instanz zu hören. VIII. Kosten 27 Jede instanzabschließende Entscheidung hat zugleich über die Kostenlast zu befinden. Der Unterlegene trägt die Kosten des Verfahrens. Bei teilweisem Obsiegen können die Kosten aufgeteilt werden; das gilt auch, falls auf einer Seite mehrere beteiligt sind. Obsiegt der Rechtsmittelführer auf Grund neuen Vorbringens, das er in der unteren Instanz schon hätte vorbringen können, so können ihm die Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden. Ist die Hauptsache des Verfahrens erledigt, so ergeht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Wer einen Protest oder ein Rechtsmittel zurücknimmt, trägt die in der Instanz entstandenen Kosten. Lässt sich ein Verfahrensbeteiligter von einem Bevollmächtigten vertreten, so besteht kein Anspruch, die dadurch entstehenden Gebühren oder Aufwandsentschädigungen auf andere Verfahrensbeteiligte abzuwälzen. 28 Bei Einleitung eines Verfahrens werden folgende Gebühren erhoben: 1. Protestverfahren EURO 52,-- 2. Verfahren vor der ersten Rechtsinstanz EURO 104,-- 3. Verfahren vor der zweiten Rechtsinstanz EURO 208,-- 169

171 4. Für die Bundesliga gelten folgende Gebühren: Für die Einleitung jeweils eines Verfahrens bei der Spielleitung oder beim Spielgericht 2. Bundesliga EURO 260,-- 1. Bundesliga EURO 520,-- Bei Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Gebühr der Instanz erhoben, bei der der Antrag gestellt wird. Für Verfall oder Rückzahlung gilt 27, Abs., entsprechend. Rechtsmittel des DBB, der Regionalzusammenschlüsse, der Landesverbände und ihrer Gliederungen sind gebührenfrei. Die halbe Gebühr für die Einleitung eines Verfahrens wird erhoben, wenn a) die Anmeldung eines Protestes protokolliert und kein Protestverfahren eingeleitet wird, b) ein Protest oder Rechtsmittel wegen Form- oder Fristverletzung als unzulässig verworfen wird, c) ein Protest oder ein Rechtsmittel bis zur instanzabschließenden Ent scheidung zurückgenommen wird. 29 Die Vorinstanz bzw. der Vorsitzende der Rechtsinstanz haben dem Kostenschuldner eine Kostenrechnung zuzusenden. 25 gilt entsprechend. Der Kostenschuldner kann Überprüfung der Rechnung beim Aussteller verlangen. Anlage: Strafenkatalog für DBB-Wettbewerbe gemäß jährlicher Ausschreibung und für Freundschaftsspiele. - Ende der Rechtsordnung 170

172 Strafenkatalog Anlage zu 23 Abs. RO (beschlossen 1993) geändert 2007 (Würzburg), 2009 (Werder/Havel) 2012 (Gotha) 2013 (Bremerhaven) und 2015 Köln 1. Verstöße gegen die SO, JSO und Ausschreibungen 1.1 Vergehen Strafe: 1. Verzicht gemäß 16 Abs. SO: bis zu 750,-- bis zu 500,-- bis zu 750,-- 2. Bei Spielverlust gemäß bis zu 130,-- 38 Abs. a) - i) + l) SO: bis zu 500,00 DM-SeniorInnen DM-Jugend WNBL DM-SeniorInnen DM-Jugend WNBL 3. Verstöße gegen die Sportdisziplin ( 53 ff.): a) Schiedsrichterbeleidigung: Geldstrafe bis zu 2.600,-- und zeitliche Sperre (bis zu 12 Pflichtspiele) b) Unsportlichkeit: Geldstrafe bis zu 2.600,-- und zeitliche Sperre (bis zu 12 Pflichtspiele) c) Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte: Geldstrafe bis zu 6.300,-- und zeitliche Sperre (mindestens 3 Pflichtspiele) d) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfgericht oder DBB-/WNBL- Beauftragte: 4. Nichteinhaltung von Fristen: 25,-- Geldstrafe bis zu ,-- und zeitliche Sperre (mindestens 6 Pflichtspiele) oder unbefristeter Ausschluss vom Spielbetrieb 5. Nichteinhaltung von Zahlungsfristen: 15,-- für jede Mahnung 6. Ordnungsstrafe gemäß 10 Abs. oder 12 Abs. DBB-RO: 7. Unzureichender Ordnungsdienst oder Nichttätigwerden des Ordnungsdienstes: 25,-- bis 260,-- bis zu 260,-- und/oder Platzsperre bzw. Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit 8. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände: bis zu 260,-- 9. Ungenügender Freiraum hinter und neben dem Anschreibertisch: 10. Verstoß gegen 9 Abs., 12 Abs. sowie 17 WNBL- Ausschreibung: 11. Fehlen eines vorschriftsmäßigen Spielballs: bis zu 130,-- Bis zu 500,-- je Verstoß 50,-- 171

173 12. Antreten in unvollständiger unvorschriftsmäßiger, oder kontrastarmer Spielkleidung: 13. Verspätetes Antreten des Kampfgerichtes oder des Scoutings (weniger als 30 Minuten vor dem Spiel für Anschreiber und Scouter, weniger als 15 Minuten für das restliche Kampfgericht): 14. Auswechseln eines Kampfrichters durch einen Schiedsrichter: 15. Unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtes: 16. Fehlen oder Ungültigkeit von Teilnehmerausweis oder Trainer-Lizenz: 17. Schuldhaftes Fehlen des Trainers oder Einsatz eines Trainers ohne Lizenz/ Übergangslizenz: 18. Einsatz einer Spielerin in einem WNBL- Spiel, für die vor Spielbeginn keine aktuelle Anti-Doping- und/oder aktuelle Schieds-Vereinbarung vorlag: 19. Verstoß gegen 8 Abs. WNBL- Ausschreibung: 20. Verstoß gegen 8 Abs. WNBL- Ausschreibung: 21. Fehlen des adressierten und frankierten Briefumschlages für die Absendung des Spielberichts an die Spielleitung: 25,-- pro Spieler 50,-- 50,-- pro Kampfrichter 15,-- je 15,-- Ausweis/Lizenz bis zu 130,-- je Spiel Spielverlust und bis zu 250,-- 200,-- je fehlender Spielerin maximal 1400,-- 100,-- je fehlender Spielerin 15, Verspätete oder unterlassene Ergebnismeldung: 23. Unvollständige oder verspätete Spielauswertung in TeamSL: 24. Unvollständiges oder fehlerhaftes Scouting: bis zu 60,-- 50,-- beim 1. Verstoß 100,-- bei jedem weiteren Verstoß 30,-- beim 1. Verstoß 60,-- bis 120,-- im Wiederholungsfall 25. Unvollständiges oder verspätetes Einsenden der Scouting-Ergebnisse oder des Spielberichtes oder Nichtbenutzung des WNBL-Formulars: 50,-- beim 1. Verstoß 100,-- bis 150,-- im Wiederholungsfall 26. Nichteinsenden der Scouting-Ergebnisse oder des Spielberichtes: 150, Fehlen des Schiedsrichterbetreuers: 25, Verstoß eines Schiedsrichters im administrativen Bereich: bis zu 30,-- 172

174 29. Nichteinsendung oder verspätete Einsendung der SR-Kostenabrechnung durch den 1. Schiedsrichter 30. Unvorschriftsmäßige Schiedsrichterkleidung: 31. Schuldhaftes Nichtantreten eines Schiedsrichters: 32. Spielausfall durch schuldhaftes Nichtantreten der Schiedsrichter: 33. Missbräuchliche Benutzung des Schiedsrichterausweises: 34. Grobes Vergehen in Ausübung des Schiedsrichteramtes: 35. Vorsätzlich unrichtige Angaben gegenüber dem DBB/der WNBL: 15,-- 25,-- fünffache Schiedsrichtergebühr Zehnfache Schiedsrichtergebühr je Schiedsrichter sowie Kostenerstattung bis 160,-- Verwarnung oder Geldstrafe bis 260,-- und/oder Suspendierung auf Zeit bis zu 2 Jahren und/oder Entzug der Schiedsrichter-Lizenz bis 260,--, zzgl. Sperre 4-44 Spieltage, ggf. zzgl. zeitweise Amtsunwürdigkeit 36. Erschleichen einer WNBL-Lizenz/ einer Teilnahmeberechtigung durch unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Beantragung oder Fälschung einer WNBL-Lizenz/ eines Teilnehmerausweises: bis zu 2.600,-- und Rücknahme der Teilnahmeberechtigung und zeitliche Sperre von bis zu 36 Pflichtspielen, höchstens ein Jahr. Fehlt es an einer Einsatzberechtigung, richtet sich die Sperre nach den Pflichtspielen 1. Mannschaft des Vereins. der 37. Verstoß gegen die Vorschriften zur Benutzung von Werbung: 38. Verstoß gegen Marketing-Regelungen des WNBL-Teilnahmerechtsvertrags: 39. Unkorrekte Abrechnung bei Einnahmebeteiligung: 40. Verspätete oder unterlassene Absendung des Abrechnungsbogens der Zuschauereinnahmen: 41. Nichtbezahlen von Beiträgen gemäß 3 FO nach zweimaliger Mahnung: 42. Verstöße gegen die Spielregeln, die Ordnungen oder die Ausschreibungen, die vorstehend (Nr. 1-41) nicht geregelt sind: bis zu 300,-- 200,-- bis 800,-- bis zu 1.300,-- 50,-- Widerruf der Teilnahmeberechtigung(en) 15,-- je Verstoß 1.2. Die Strafen für Schiedsrichter gelten entsprechend auch für Kommissare, DBB-Beobachter und Mitglieder der Jury. 2. Zu allen Strafen kommen die entstandenen Kosten hinzu. - Ende des Strafenkatalogs 173

175

Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2016 / Koblenz. Rheinland. Mainz. Bad Kreuznach. Trier. Ludwigshafen.

Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2016 / Koblenz. Rheinland. Mainz. Bad Kreuznach. Trier. Ludwigshafen. Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2016 / 2017 Koblenz Rheinland Mainz Trier Bad Kreuznach Kaiserslautern Ludwigshafen Bitte für 2017 vormerken!!! 28. Spalding-Sommercamp des BVRP vom 02.

Mehr

Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2017 / Koblenz. Rheinland. Mainz. Bad Kreuznach. Trier. Ludwigshafen.

Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2017 / Koblenz. Rheinland. Mainz. Bad Kreuznach. Trier. Ludwigshafen. Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2017 / 2018 Koblenz Rheinland Mainz Trier Bad Kreuznach Kaiserslautern Ludwigshafen Bitte für 2018 vormerken!!! 29. Spalding-Sommercamp des BVRP vom 24.

Mehr

Hundesteuer im Jahr 2017

Hundesteuer im Jahr 2017 1. Hund 2. Hund 1 Mainz 186 1 Mainz 216 2 Landau in der Pfalz 120 2 Trier 168 2 Trier 120 3 Bendorf am Rhein 156 3 Koblenz 114 4 Worms 153 4 Worms 108 5 Frankenthal (Pfalz) 152 4 Bad Kreuznach 108 6 Kaiserslautern

Mehr

Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 2018/2019 an öffentliche berufsbildende Schulen. Inhaltsverzeichnis

Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 2018/2019 an öffentliche berufsbildende Schulen. Inhaltsverzeichnis Ministerium für Bildung Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 218/219 an öffentliche berufsbildende Schulen (Erhebung zum 12. September 218) Inhaltsverzeichnis Anlage 2 Jan. 219 Schulaufsichtsbezirk

Mehr

Verteilung der 10 Millionen Euro des Unterstützungsfonds auf die einzelnen Kommunen

Verteilung der 10 Millionen Euro des Unterstützungsfonds auf die einzelnen Kommunen Jugendhilfe und Schule Verteilung der 10 Millionen Euro des Unterstützungsfonds auf die einzelnen Kommunen Kommunen Summe in Landkreis Ahrweiler 253.495,51 Landkreis Altenkirchen (Ww.) 289.631,77 Landkreis

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen:

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen: Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen: NEF NAW RTW KTW Gesamt hauptamtl. Bad ASB 10 322 508 2.651 0 181 3.672 7 Kreuznach DRK

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen: NEF NAW RTW KTW PKW

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen: NEF NAW RTW KTW PKW Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen: Bad ASB 2 378 663 3.114 0 200 4.357 7 Kreuznach DRK 5.918 5.907 7.327 24.452 29 4.487

Mehr

Teilnehmende Meldebehörden

Teilnehmende Meldebehörden Teilnehmende Meldebehörden Verwaltung Name der Verwaltung PLZ Ort (Sitz der Verwaltung) Verbandsgemeindeverwaltung Alsenz-Obermoschel 67821 Alsenz Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr 53505 Altenahr Verbandsgemeindeverwaltung

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2009

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2009 Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2009 Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern und für Sport, Abteilung 5 Referat 352 (Rettungsdienst, Krisenmanagement

Mehr

Arbeitsloseninitiativen in Rheinland-Pfalz. ARGE Stellen in Rheinland-Pfalz

Arbeitsloseninitiativen in Rheinland-Pfalz. ARGE Stellen in Rheinland-Pfalz Arbeitsloseninitiativen in Rheinland-Pfalz AG von Erwerbsloseninitiativen und Eingliederungsbetrieben Rheinland Pfalz (AGIB) AGIB e.v Internet: www.agib-ev.de Kontaktadresse: AGIB e.v., c/o Best ggmbh,

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen : NEF NAW RTW KTW PKW

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen : NEF NAW RTW KTW PKW Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2004 A: Nach Rettungsdienstbereichen : (Blut im RettD (ohne RTL) Bad ASB 5 346 437 3.176 0 205 4.169 7 Kreuznach DRK 7.009

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen : NEF NAW RTW KTW PKW

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen : NEF NAW RTW KTW PKW Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2003 A: Nach Rettungsdienstbereichen : (Blut Bad ASB 4 335 514 3.244 0 209 4.306 6 Kreuznach DRK 6.485 6.118 7.467 25.350

Mehr

Teilnehmende Standesämter

Teilnehmende Standesämter Teilnehmende Standesämter Verwaltung Name der Verwaltung PLZ Ort (Sitz der Verwaltung) Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 53518 Adenau Verbandsgemeindeverwaltung Alsenz-Obermoschel 67821 Alsenz Verbandsgemeindeverwaltung

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen : NEF NAW RTW KTW

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen : NEF NAW RTW KTW Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2007 A: Nach Rettungsdienstbereichen : NAW RTW KTW PKW (Blut im RettD (ohne RLT ILSt) Bad ASB 1 342 508 3.142 0 428 4.421

Mehr

Mannschaftsmeisterschaft 2018

Mannschaftsmeisterschaft 2018 Vereinsspielplan RPF Medenspiele 08 Herren (er) Herren 70 (er) Oberliga Oberliga Gemischt U (er) Gemischt U 0 (er) Gemischt U 0 (er) Rheinhessen 08 Herren Herren Herren 0 Herren 0 Herren 0 Herren 0 (er)

Mehr

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2013

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2013 Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2013 Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Abteilung 5 Referat 354 (Rettungsdienst

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen : NEF NAW RTW KTW

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz. Einsätze A: Nach Rettungsdienstbereichen : NEF NAW RTW KTW Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2008 A: Nach Rettungsdienstbereichen : NAW RTW KTW PKW (Blut im RettD (ohne ILSt) Bad ASB 1 370 713 3.098 1 431 4.614

Mehr

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2014

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2014 Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2014 Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Abteilung 5 Referat 354 (Rettungsdienst

Mehr

Behörde: Anschrift: Telefonnummer: Parkstraße Altenkirchen. Läufstraße Andernach. Insel Silberau Bad Ems

Behörde: Anschrift: Telefonnummer: Parkstraße Altenkirchen. Läufstraße Andernach. Insel Silberau Bad Ems Kreisverwaltung Altenkirchen Kreisverwaltung Alzey-Worms Abteilung 5 Jugend und Familie Stadtverwaltung Andernach Kreisverwaltung Bad Dürkheim Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Mehr

Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Defizit in Stellen. lfd. Schuljahr durch zusätzl. Einstellungen zum in Stunden

Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Defizit in Stellen. lfd. Schuljahr durch zusätzl. Einstellungen zum in Stunden blenz blenz blenz blenz blenz GHS Julius- Wegeler Technik Carl- Benz 3.010 2.831 179 5,9 7,46 51 128 4,3 5,33 1.817 1.725 92 5,1 3,83 30 62 3,4 2,58 blenz Wirtschaft 2.462 2.329 133 5,4 5,54 20 113 4,6

Mehr

Ministerium für Bildung Anlage 2 Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 2016/ öffentliche berufsbildende Schulen

Ministerium für Bildung Anlage 2 Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 2016/ öffentliche berufsbildende Schulen GHS Julius- blenz blenz Wegeler 3.060 2.887 173 5,7% 7,21 63 110 3,6% 4,58 Technik Carl- blenz blenz Benz 1.797 1.697 100 5,6% 4,17 46 54 3,0% 2,25 blenz blenz Wirtschaft 2.439 2.304 135 5,5% 5,63 82 53

Mehr

Spielplan 2017 / 2018 Version 11

Spielplan 2017 / 2018 Version 11 Spielplan 2017 / 2018 Version 11 Legende: Heimspiele vorläufige Termine Datum 19.01.2018 Spieltag WoTag Uhrzeit H/A Spiel-Nr Gegner Status Klasse Spielort Kampfgericht Schiedsrichter 09.09.17 Samstag 09.09.17

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2012

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2012 Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2012 Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Abteilung 5 Referat 354 (Rettungsdienst

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2011

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2011 Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2011 Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Abteilung 5 Referat 354 (Rettungsdienst

Mehr

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2015

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2015 Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2015 Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Abteilung 5 Referat 354 (Rettungsdienst

Mehr

Arztzahlen in den Verbandsgemeinden von Rheinland-Pfalz:

Arztzahlen in den Verbandsgemeinden von Rheinland-Pfalz: Arztzahlen in den n von Rheinland-Pfalz: Gebietsstand: 01.01.2018 Zählweise: Kopfzahlen Versorgungsbereich: Arztgruppeneinteilung nach Bedarfsplanungssystematik Datenquelle: Arztregister KV RLP (Stichtag

Mehr

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2010

Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2010 Leistungen des öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz Einsätze 2010 Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Abteilung 5 Referat 354 (Rettungsdienst

Mehr

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2016

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze 2016 Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern und für Sport, Abteilung 5 Referat 354 (Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz)

Mehr

Behörde: Anschrift: Telefonnummer:

Behörde: Anschrift: Telefonnummer: Kreisverwaltung Altenkirchen - Unterhaltsvorschusskasse Kreisverwaltung Alzey-Worms Abteilung 5 Jugend und Familie Stadtverwaltung Andernach Unterhaltsvorschussstelle Kreisverwaltung Bad Dürkheim Kreisjugend-

Mehr

Landesmeisterschaft PSSB 2018

Landesmeisterschaft PSSB 2018 Ergebnisliste Mannschaft 1.36.70 KK-Gewehr Auflage 100m Senioren I m. Seite: 1 Stand: 27.06.2018 14:31 Uhr Gesamt 10er/9er/8er 7er/6er 1 120023009SV Stambach 936,9 Ringe 90 2262 Schieler, Harald 313,0

Mehr

Meisterschaften SC Frankenthal SC Ludwigshafen SC Neustadt

Meisterschaften SC Frankenthal SC Ludwigshafen SC Neustadt Meisterschaften 00 SC Frankenthal SC Ludwigshafen SC Neustadt Feldberg,. Februar 00 Drei-Städte-Meisterschaft Frankenthal - Ludwigshafen - Neustadt KINDER WEIBLICH DICK Isabella SC FRANKENTHAL 9 :.7 STETTER

Mehr

Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 6

Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 6 Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 6 Daten Platz Team Sp. Pkt. Bon. Ges.Pkt.. 1 BC Blau Gelb Frankfurt 1 270 52229 66 42 108 193,44 2 Finale Kassel 2 270 52073 66 39 105 192,86 3 BC Condor Steinheim

Mehr

Basketballverband Baden-Württemberg e.v.

Basketballverband Baden-Württemberg e.v. Basketballverband Baden-Württemberg e.v. BBW Stuttgart, 12. August 2015 Bezirk II (Südbaden/Oberrhein) Vorstand, Mitarbeiter und Staffelleiter Vorstand Vorsitzender Sportwart Jugend- und Mädelwart Georg

Mehr

Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 3

Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 3 Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 3 Daten Platz Team Sp. Pkt. Bon. Ges.Pkt.. 1 Finale Kassel 2 135 26377 40 26 66 195,39 2 BC 67 Hanau 1 135 25887 32 22 54 191,76 3 TSV 1860 Hanau 1 135 25726

Mehr

Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 2. und 3. Oktober 2017 in Mainz Ausgewählte Verbindungen im Rheinland-Pfalz-Takt

Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 2. und 3. Oktober 2017 in Mainz Ausgewählte Verbindungen im Rheinland-Pfalz-Takt Mo = Montag, 2. Oktober 2017 Mo auf Di = Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2017 Di = Dienstag, 3. Oktober 2017 Di auf Mi = Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2017 Bingen - Ingelheim - Mainz (Gesamtverkehr RE

Mehr

Liste der Schwerpunktschulen und der Stammschulen (Förderschulen) im Schuljahr 2008/09

Liste der Schwerpunktschulen und der Stammschulen (Förderschulen) im Schuljahr 2008/09 Koblenz Ahrweiler GS GS Ahrweiler Ahrweiler 2001/02 SFL/S Bad Neuenahr- Ahrweiler Koblenz Ahrweiler HS HS Ahrweiler Ahrweiler 2003/04 SFL/S Bad Neuenahr- Ahrweiler Koblenz Altenkirchen (WW) GS GS Betzdorf

Mehr

Soziale Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz

Soziale Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz Soziale Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz (Stand: Mai 2014) Anschriften Diakonisches Werk Ahrweiler Peter-Jansen-Str. 20 53474 Ahrweiler Telefon 02641 3283 Telefax 02641 34026 schuldnerberatung-ahrweiler@web.de

Mehr

Landesmeisterschaft PSSB 2018

Landesmeisterschaft PSSB 2018 Ergebnisliste Mannschaft 1.36.74 KK-Gewehr Auflage 100m Senioren III m. Seite: 1 Stand: 26.06.2018 00:41 Uhr Gesamt 10er/9er/8er 7er/6er 1 120025007SV Ober-Ingelheim 939,1 Ringe 90 2683 Müller, Günther

Mehr

2. Rockie-Man Triathlon 2013

2. Rockie-Man Triathlon 2013 Tria Seite 1 / 14 Ergebnisliste 1 32 Tschoepke, Lukas FV Rockenhausen 91 M20 1 42:36 2 14 Westerkamp, Moggl TSG Kaiserslautern 87 M20 2 43:09 3 19 Bertram, Sebastian kein Verein 83 M30 1 44:00 4 3 Ofner,

Mehr

Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ab dem

Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ab dem Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ab dem 14.12.2014 RE 1/11 (Mannheim ) Kaiserslautern Saarbrücken /Luxembourg Trier Koblenz Kaiserslautern Mannheim zweistündlich

Mehr

Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 2

Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 2 Hessenliga Herren Tabelle nach dem Spieltag 2 Daten Platz Team Sp. Pkt. Bon. Ges.Pkt.. 1 Finale Kassel 2 90 17931 30 18 48 199,23 2 TSV 1860 Hanau 1 90 17706 24 18 42 196,73 3 BC 67 Hanau 1 90 17550 20

Mehr

1. BFD-Einsatzstellen im ASB Rheinland-Pfalz

1. BFD-Einsatzstellen im ASB Rheinland-Pfalz 1. BFD-Einsatzstellen im ASB Rheinland-Pfalz Alzey Einsatzstelle Kreisverband Worms/Alzey Dr. Illert-Str. 51 67549 Worms Ansprechpartner/in Herr Dirk Beyer Telefon: 06241/ 97879-13 dirk.beyer@asbworms.de

Mehr

Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung"

Investitionsprogramm des Bundes Zukunft Bildung und Betreuung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Referat 9326 - Schulbau Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft Bildung und Betreuung" Text47: IZBB - 2003 bis 2007 - bewilligt - Schule Ort LK/KFS

Mehr

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz. Einsätze 2017

Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz. Einsätze 2017 Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz Einsätze Aufgestellt: Claus Brucker, Ministerium des Innern und für Sport, Abteilung 5 Referat 354 (Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz)

Mehr

Landesmeisterschaft PSSB 2018

Landesmeisterschaft PSSB 2018 Ergebnisliste Mannschaft 7.10.10 Perkussionsgewehr Herren I Seite: 1 Stand: 28.05.2018 15:09 Uhr 10er/9er/8er 7er/6er 1 120015014SC Rammelsbach 433 Ringe 29 15 1 1421 Uhrig, Tobias 146 1420 Börtzler, Frank

Mehr

RTTV EM 2012 Herren C Doppel S Verein Name Runde 1 Runde 2 Halbfinale Endspiel. Baptistella/Gerharz Freilos1 11:5 11:5 11:5

RTTV EM 2012 Herren C Doppel S Verein Name Runde 1 Runde 2 Halbfinale Endspiel. Baptistella/Gerharz Freilos1 11:5 11:5 11:5 RTTV EM 2012 Herren C Doppel S Verein Name Runde 1 Runde 2 Halbfinale Endspiel 1 16 8 9 12 5 13 4 3 14 6 11 10 7 SG Bodenheim/Gau-Bischofsh. TG Wallertheim TSV Gau-Odernheim TV Albig TSV Stadecken-Elsheim

Mehr

24. Weinstraßen-Schwimmwettkämpfe Neustadt, ( Die jeweiligen Startzeiten der Wettkämpfe sind nur Circa - Angaben.

24. Weinstraßen-Schwimmwettkämpfe Neustadt, ( Die jeweiligen Startzeiten der Wettkämpfe sind nur Circa - Angaben. Abschnitt Nr. 1-1. Abschnitt, 22.04.2017 7 Schwimmrichter B 1-5 Mayer Peter M unattached SC Poseidon Koblenz 8 Schwimmrichter B 6-10 Kothe Christian M unattached SK Kaiserslautern 9 Zeitnehmerobmann Lang

Mehr

14. Automobil-Clubsport-Slalom am

14. Automobil-Clubsport-Slalom am offizielles Endergebnis Gruppe: SY alle Klassen gestartet : 15 gewertet : 15 nicht gewertet : 0 Seite : 1 Platz St.Nr KL. Fahrer Ort Lizenz Fahrer (Lauf 1) F 1 Lauf 2 F 2 Gesamt Punkte Grup. Club Verband

Mehr

Platz Startnummer Name/Verein Teiler

Platz Startnummer Name/Verein Teiler Platz Startnummer Name/Verein Teiler 1. 153 Ulbrich, Bianca Meistbeteiligung: 29 2. 70 Rieder, Tobias 32 42 3. 74 Schnappauf, Silvia / 31 48 4. 76 Endlein, Kurt 26 81 5. 125 Matthaei, Steffen 24 83 6.

Mehr

Ergebnisliste LV 5 - LM m Kombi

Ergebnisliste LV 5 - LM m Kombi 25 m Kombi Pistole bis 9 mm - Damen 1 Cornelia Kunz SSV Wörrstadt 300 3 0 2 Sabine Kinnen SSF 2000 Gerolstein 284 5 1 25 m Kombi Pistole bis 9 mm - Schützen 1 Knut Becker Einzelmitglied LV5 353 14 6 2

Mehr

Mannschaftswertung Ski-Herren. 30. Alpine Sparkassenmeisterschaft Baden-Württemberg am 12. Februar 2011 in Oberjoch

Mannschaftswertung Ski-Herren. 30. Alpine Sparkassenmeisterschaft Baden-Württemberg am 12. Februar 2011 in Oberjoch 1 Landesbank BW 1 293 Reichert, Wolfgang 1946 407 Metzger, Ralf 1968 558 Stottmeister, Carsten 00:01.47 00:01.47 2 KSK Ravensburg 1 319 Schaffer, Wolfgang 1957 412 Gaus, Roland 00:00.47 416 Kühner, Konrad

Mehr

JVA Diez geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe

JVA Diez geschlossener Vollzug Männer: Freiheitsstrafe Justizvollzugsanstalt JVA Diez a) b) c) d) e) f) g) offener Vollzug Männer: a) b) JVA Frankenthal a) b) Zuständigkeit Lebenslange n gesamt RLP n mit anschl. Sicherheitsverwahrung gesamt RLP n über 8 Jahren

Mehr

Sa , 15:00 1 TuS Weitefeld-Langenbach RSV Klein-Winternheim Oberliga Herren Südwest

Sa , 15:00 1 TuS Weitefeld-Langenbach RSV Klein-Winternheim Oberliga Herren Südwest -Einsatzplan Sa. 25.08.2018, 15:00 1 TuS Weitefeld-Langenbach RSV Klein-Winternheim Oberliga Herren Südwest OSR: Schumacher, Peter (513) So. 26.08.2018, 11:00 2 TuS Weitefeld-Langenbach TTC Oberwürzbach

Mehr

Fachverband Tischtennis Bremen e.v.

Fachverband Tischtennis Bremen e.v. Fachverband Tischtennis Bremen e.v. Anschriftenverzeichnis / Kommunikationsdaten: Stand: 14.07.2017 pj letzte Änderungen in rot (Änderungsmitteilungen bitte an: patrick_jahic@web.de) 1) Geschäftsstelle

Mehr

Mannschaftsname Funktion

Mannschaftsname Funktion Privat 42100170 Vorderpfalz B-Junioren TuS Altrip Ralf 06236 39512 67122 TuS 1906 Altrip Rhein-Mittelhaardt liga 1. Betreuer/in Bognar fam.bognar@superkabel. de 42100170 Vorderpfalz B-Junioren TuS Altrip

Mehr

Landesweiter Elternabend Duale Ausbildung Nach vorne führen viele Wege Liste der teilnehmenden Schulen

Landesweiter Elternabend Duale Ausbildung Nach vorne führen viele Wege Liste der teilnehmenden Schulen Stand: 26.11.2014 Termine können sich kurzfristig ändern - Bitte vorher in der jeweiligen Schule nachfragen! lfd. Nr. Schule Ort Adresse der Schule Botschafter Position Botschafter Uhrzeit: Durchführung

Mehr

Bürgerschiessen Bürgerkönig

Bürgerschiessen Bürgerkönig Bürgerschiessen 2016 14. - 17.09.2016 Bürgerkönig Platz SNr Name Verein 1. 528 Schneider, Klaus 2. 725 Ginter, Richard 3. 763 Klein, Egon 4. 494 Scheibert, Christian 5. 541 Schröder, Claudia 6. 271 Hufnagel,

Mehr

Spielplan Saison 2017/18 U13 Leistungsteam Landesliga U14 männlich Nord

Spielplan Saison 2017/18 U13 Leistungsteam Landesliga U14 männlich Nord U13 Leistungsteam Landesliga U14 männlich Nord Landesliga U14 männlich Nord So., 08.10.2017 10:00 Uhr H TV Schwabach W - 97:40 So., 15.10.2017 16:00 Uhr A Regensburg Baskets W - 92:34 So., 22.10.2017 10:00

Mehr

Adressenliste der Kinderschutzdienste und ihrer Träger Stand: 30. November 2017

Adressenliste der Kinderschutzdienste und ihrer Träger Stand: 30. November 2017 Adressenliste der Kinderschutzdienste und ihrer Träger Stand: 30. November 2017 Kinderschutzdienst Standorte Träger Kinderschutzdienst Rhein-Lahn Gutenbergstraße 8 56112 Lahnstein Telefon: (0 26 21) 92

Mehr

28. Hofheimer Triathlon

28. Hofheimer Triathlon Tria Seite 1 / 19 Ergebnisliste 1 264 Dicke, Benjamin ProEnzym Tri Team Ham 83 M30 1 34:14 8 2:22:29 1 1:29:20 6 4:26:03 2 291 Döring, Andreas HVB Club München 85 M30 2 31:08 3 2:41:23 13 1:22:54 2 4:35:25

Mehr

Saison 2012 / Luftgewehr Freihand

Saison 2012 / Luftgewehr Freihand Saison 2012 / 2013 Luftgewehr Freihand Gesamt Schnitt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 Hilgefort Stefan Lindloh1 2751 343,9 341 337 346 337 347 344 347 352 2 Wessels Monika Geeste 2 2613 326,6 328 323 324

Mehr

Spielplan 2018/19 VfL Bensheim-gesamt

Spielplan 2018/19 VfL Bensheim-gesamt Oberliga weiblich U18 4 1 01.09.2018 16:00 H VfL Bensheim 1 RSV Heskem 1 Schulsporthalle des AKG 35-30 S U18 Oberliga männlich U14 2 1 01.09.2018 13:00 A ACT Kassel 1 VfL Bensheim 1 Emil-Junghenn-Halle

Mehr

Schwerpunktschulen im Schuljahr 2010/11 - Seite 1 von 8 Seiten - Schwerpunktschulen Schulnr.

Schwerpunktschulen im Schuljahr 2010/11 - Seite 1 von 8 Seiten - Schwerpunktschulen Schulnr. 113 88 im Schuljahr 2010/11 - Seite 1 von 8 Seiten - X KO Ahrweiler GS 23880 GS Ahrweiler Bad Neuenahr- Ahrweiler 2001/02 ö X KO Ahrweiler RS+ 42247 RS+ Bad Neuenahr-Ahrweiler Kästner Bad Neuenahr- Ahrweiler

Mehr

Adressenliste der Kinderschutzdienste und ihrer Träger Stand: März 2014

Adressenliste der Kinderschutzdienste und ihrer Träger Stand: März 2014 Adressenliste der Kinderschutzdienste und ihrer Träger Stand: März 2014 Nr. Kinderschutzdienst Standorte Träger 1) Kinderschutzdienst Rhein-Lahn Gutenbergstraße 8 56112 Lahnstein Telefon: (0 26 21) 92

Mehr

PSG Groß-Gerau. Wild & Geflügelschießen 2 x 18 m Hallenrunde Groß Gerau am 17. Dezember Gedruckt: / 14:46:01

PSG Groß-Gerau. Wild & Geflügelschießen 2 x 18 m Hallenrunde Groß Gerau am 17. Dezember Gedruckt: / 14:46:01 Gedruckt: 18.12.2017 / 14:46:01 Seite: 1 Recurve Herren - Spo Kennziffer: 6.20.10 1. 3D Beck, Christian SV BG Hanau 274 275 26 18 549 2. 4A Forster, Pascal 270 275 23 24 545 3. 5A Helmke, Timo PBC Bürstadt

Mehr

Ministerium für Bildung Anlage 2 Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 2017/ öffentliche berufsbildende Schulen

Ministerium für Bildung Anlage 2 Daten zur strukturellen Unterrichtsversorgung 2017/ öffentliche berufsbildende Schulen Misterium für Bildung Anlage 2 Erhebung Stichtag 20.September 2017 GHS Julius- blenz blenz Wegeler 3.091 2.959 132 4,3% 5,50 0,5 132 4,3% 5,48 Technik Carl- blenz blenz Benz 1.791 1.748 43 2,4% 1,79 0,0

Mehr

Silvesterlauf Weiblich im Alter von Jahre Startnummer Name Geschlecht Alter Runden Zeit in min. 244 Sophie Sch.

Silvesterlauf Weiblich im Alter von Jahre Startnummer Name Geschlecht Alter Runden Zeit in min. 244 Sophie Sch. Eine Runde Silvesterlauf 2017 Männlich im Alter von 0-10 Jahre 255 Kristian M. m 7 1 16:00 299 Karl S. m 6 1 19:56 298 Paul S. m 9 1 21:16 268 Matteo B. m 5 1 21:28 Männlich im Alter von 11-20 Jahre 222

Mehr

ERGEBNISSE. Kreis Werfertag 2018 Gau-Algesheim, neuer Sportpark, Kugelstoß, Männer (7,26kg) / 15:00

ERGEBNISSE. Kreis Werfertag 2018 Gau-Algesheim, neuer Sportpark, Kugelstoß, Männer (7,26kg) / 15:00 Kugelstoß, Männer (7,26kg) 14.04.2018 / 15:00 1 9 Behler Sam 1995 LUX TSG Heidesheim 12,60 x x x x 11,98 12,60 Diskuswurf, Männer (2kg) (aus gemeinsamen Bewerb) 14.04.2018 / 17:00 1 (1) 18 Hanschke Timo

Mehr

LJV-Justitiare und Jagende R e c h t s a n w ä l t e (sortiert nach Postleitzahlen, Stand: 10. August 2017)

LJV-Justitiare und Jagende R e c h t s a n w ä l t e (sortiert nach Postleitzahlen, Stand: 10. August 2017) e und Jagende R e c h t s a n w ä l t e (sortiert nach Postleitzahlen, Stand: 10. August 2017) Name Kanzlei-Anschrift Telefon Telefax E-Mail Dieter Mahr Bahnhofstr. 5, 76887 Bad Bergzabern Fachanwalt für

Mehr

Regionale Fachberatung im Fach Chemie in Rheinland Pfalz:

Regionale Fachberatung im Fach Chemie in Rheinland Pfalz: Regionale Fachberatung im Fach Chemie in Rheinland Pfalz: Stand: März 2019 Ort: Schule: Zuständigkeit: Adenau Erich-Klausener-Gymnasium Maria Reiner Altenkirchen Westerwald-Gymnasium Maria Reiner Alzey

Mehr

Landesmeisterschaft PSSB 2019

Landesmeisterschaft PSSB 2019 Ergebnisliste Mannschaft 1.35.10 KK-Gewehr 100m Herren I Seite: 1 Stand: 06.05.2019 19:39 Uhr Gesamt 10er/9er/8er 1 1200 SV Herxheim 1 873 Ringe 63 27 1480 Schreieck, Marco 293 1479 Rinck, Stephan 292

Mehr

Landesmeisterschaft PSSB 2018

Landesmeisterschaft PSSB 2018 Ergebnisliste Einzel 1.30.10 Zimmerstutzen Herren I Seite: 1 1 1492 Rinck, Christoph 1200... SV Herxheim 2 92 92 94 278 2 1490 Schreieck, Marco 1200... SV Herxheim 2 92 90 92 274 3 1086 Steidel, Susanne

Mehr

Herren IV Herrmann, Thomas m ;

Herren IV Herrmann, Thomas m ; ntrag... gleichgestellter usländer... europäischer usländer... usländer Herren Herbst, Carsten; T 06051-8857908 m 0177-1752854; carsten_herbst@yahoo.de Bezirksliga Gr. 3 Stichel, Wolfgang, Ketteler Straße

Mehr

LLH 2017/ gesamt

LLH 2017/ gesamt LLH 2017/201 - gesamt nach. Spieltag Platz: Spiel + Bonus Pins: Spiele: Schnitt: 1 K-Town-Devils 1 67 32 + 35 17.726 96 1,65 2 BV Kaiserslautern / TSV Ludwigshafen 2 6 36 + 2 17.2 96 11,69 3 BC 99 Ingelheim

Mehr

MSC Uchtelfangen Seite: J Laubenthal, Jonas : SN - - MSF Hochwald - ADAC-Saarland

MSC Uchtelfangen Seite: J Laubenthal, Jonas : SN - - MSF Hochwald - ADAC-Saarland 01. Lauf Jugendsport Uchtelfangen Ergebnis: SN Ausdruck: 10:08 1 12 J Lauer, Manuel 1147874 44.340 3 44.270 44.090 1:28.360 2 4 J Schulz, Timo 1147392 45.590 44.210 44.270 1:28.480 SN - - MSC Piesbach

Mehr

Schwerpunktschulen im Schuljahr 2015/2016 PrSt Sek I Schulart Kurzbezeichnung Schulort

Schwerpunktschulen im Schuljahr 2015/2016 PrSt Sek I Schulart Kurzbezeichnung Schulort 160 117 X GS GS Ahrweiler Bad Neuenahr- Ahrweiler X RS+ RS+ Bad Neuenahr- Ahrweiler Kästner Bad Neuenahr- Ahrweiler X GS GS Bad Breisig Bad Breisig X IGS IGS Remagen Remagen X GS GS Adenau Adenau X GS

Mehr

Übersicht der benannten Einrichtungen als Prüfstellen für den Einbürgerungstest in Rheinland-Pfalz

Übersicht der benannten Einrichtungen als Prüfstellen für den Einbürgerungstest in Rheinland-Pfalz Übersicht der benannten en als Prüfstellen für den Einbürgerungstest in Rheinland-Pfalz Ahrweiler Altenkirchen Alzey-Worms Bad Dürkheim KVHS Ahrweiler 02641-4108 kvhsahrweiler@aol.com volkshochschule Altenkirchen

Mehr

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand:

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand: SQMed ggmbh Geschäftsstelle Qualitätssicherung nach 137 SGB V in Rheinland-Pfalz SQMed ggmbh Wilh.-Th.-Römheld-Str. 34 55130 Mainz SQMed ggmbh Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz Telefon: 06131

Mehr

Schwerpunktschulen im Schuljahr 2012/13 - Seite 1 von 8 Seiten -

Schwerpunktschulen im Schuljahr 2012/13 - Seite 1 von 8 Seiten - 143 112 im Schuljahr 2012/13 - Seite 1 von 8 Seiten - X KO Ahrweiler GS 11725 GS Adenau Adenau 2012/13 ö A X KO Ahrweiler GS 23880 GS Ahrweiler Bad Neuenahr-Ahrweiler 2001/02 ö A X KO Ahrweiler RS+ 42247

Mehr

Schülerinnen bis Herren A10-4,4 km Rollski Berglauf [Klassenübersicht]

Schülerinnen bis Herren A10-4,4 km Rollski Berglauf [Klassenübersicht] offene Deutsche Meisterschaft im ROLLSKI-BERGLAUF 2013 Veranstalter: Deutscher Skiverband e.v. / Rollski-Nordisch Ausrichter: Skiverband Rheinhessen mit Nordic Sport / LG-TG Boppard Zeitmessung: SK-Cross

Mehr

Schwerpunktschulen für inklusiven Unterricht im Schuljahr 2013/14 - Seite 1 von 8 Seiten - Schwerpunktschulen für inklusiven Unterricht Schulnr.

Schwerpunktschulen für inklusiven Unterricht im Schuljahr 2013/14 - Seite 1 von 8 Seiten - Schwerpunktschulen für inklusiven Unterricht Schulnr. PrSt Sek I ADD Kreis/kreisfreie Stadt Schulart 150 112 - Seite 1 von 8 Seiten - Schulnr. X KO Ahrweiler GS 11725 GS Adenau Adenau 2012/13 ö A X KO Ahrweiler GS 23880 GS Ahrweiler Bad Neuenahr-Ahrweiler

Mehr

Mannschaftsname Funktion

Mannschaftsname Funktion 42100130 Vorderpfalz A-Junioren JSG Gäu Manfred 06327/2644 0151/16566000 67435 SV Altdorf-Böbingen Rhein-Mittelhaardt Landesliga Trainer Conrad conradmanfred51@web.d e 42100130 Vorderpfalz A-Junioren JSG

Mehr

BSV Kandel. 11. Bienwaldturnier Sonntag den 28. August Gedruckt: / 16:58:44

BSV Kandel. 11. Bienwaldturnier Sonntag den 28. August Gedruckt: / 16:58:44 Gedruckt: 28.08.2016 / 16:58:44 Seite: 1 Schützenklasse - Spo Kennziffer: 6.10.10 1. 4B Weinspach Stefan 308 326 16 7 634 2. 2A Claus Felix 307 326 23 6 633 3. 3B Zahm Michael 1980 295 335 17 6 630 4.

Mehr

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand:

Schlüssel-Liste für die Neonatalerhebung herausgegeben von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung (GQS) in Rheinland-Pfalz. Stand: SQMed ggmbh Geschäftsstelle Qualitätssicherung nach 137 SGB V in Rheinland-Pfalz SQMed ggmbh Wilh.-Th.-Römheld-Str. 34 55130 Mainz SQMed ggmbh Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz Telefon: 06131

Mehr

Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz

Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz Kinderschutzdienst Rhein-Lahn Gutenbergstraße 8 56112 Lahnstein Telefon: 0 26 21 / 92 08-67 -68 Fax: 0 26 21 / 92 08 66 kinderschutzdienst-rl@cv-ww-rl.de Caritasverband

Mehr

LLH 2017/ gesamt

LLH 2017/ gesamt LLH 2017/201 - gesamt nach 7. Spieltag Platz: Spiel + Bonus Pins: Spiele: Schnitt: 1 BV Kaiserslautern / TSV Ludwigshafen 2 11 7 + 51 29.73 1 177,2 2 K-Town-Devils 1 10 53 + 55 30.0 1 17,3 3 BC 99 Ingelheim

Mehr

Vorstandmitglieder des TTC seit 1980

Vorstandmitglieder des TTC seit 1980 Vorstandmitglieder des TTC seit 1980 Stand: 23.07.2016 1. Vorsitzender 09.1980 05.2016 Klaus 05.2016 heute Bettina 2. Vorsitzender 09.1980 07.1981 Erhard Brecht 08.1981 12.1984 Paul Jäger 01.1985 12.1990

Mehr

Übersicht der Mietpreise in den westdeutschen Stadt- und Landkreisen

Übersicht der Mietpreise in den westdeutschen Stadt- und Landkreisen LK Ahrweiler 5,40 6,90 28% LK Altenkirchen (Westerwald) 4,40 5,40 23% LK Alzey-Worms 5,50 6,70 22% LK Bad Dürkheim 5,80 7,40 28% LK Bad Kreuznach 5,50 6,80 24% LK Bergstraße 6,10 8,30 36% LK Bernkastel-Wittlich

Mehr

SSV Königsschießen 2014

SSV Königsschießen 2014 SSV Königsschießen 2014 Jugend König Platz Name Verein Teiler 1. Hahn, Andrea SSV 124.1 2. Duscher, Mark SSV 156.2 3. Stadlinger, Fabian SSV 167.8 4. Guggenberger, Rainer SSV 181.3 5. Scheiderer, Jeannette

Mehr

Privilegierte Schützengesellschaft 1590 Groß Gerau e.v. Ergebnisliste

Privilegierte Schützengesellschaft 1590 Groß Gerau e.v. Ergebnisliste Privilegierte Schützengesellschaft 1590 Groß Gerau e.v. Ergebnisliste Wild & Geflügelturnier 14. Dezember 2014 PSG 1590 Groß-Gerau e.v. Hallenturnier 18 Meter vom 14.12.2014 in der Kreissporthalle 6.20.10

Mehr

Kreis Ansbach 2010/2011

Kreis Ansbach 2010/2011 Bilanzübersicht TSV Merkendorf 1.1 Brunner, Roland 18 18 28:7 28:7 1.2 Weeger, Günter 19 19 27:8 27:8 1.3 Brunner, Helmut 18 18 3:0 18:9 21:9 1.4 Edelhäuser, Bernd 15 15 1:0 11:10 12:10 1.5 Kellner, Hans-Jürgen

Mehr

Ausschüsse des Landkreises 001 Seite 1. Ausschüsse des Landkreises

Ausschüsse des Landkreises 001 Seite 1. Ausschüsse des Landkreises Ausschüsse des Landkreises 001 Seite 1 Ausschüsse des Landkreises 1. Kreisausschuss 1. Bauer, Josef Hüther, Michaela 2. Fuhr, Alexander Denzer, Wolfgang 3. Henne, Anna Silvia Peiser, Andreas 4. Hoffmeister,

Mehr

Ergebnisliste Deutsche Meisterschaft Silhouette 2015

Ergebnisliste Deutsche Meisterschaft Silhouette 2015 Ergebnisliste Deutsche Meisterschaft Silhouette 0 0 Silhouette GK Pistole - Schützen Weise Andreas Einzelmitglieder LV 0 Krüger Frank SUJC Bottrop e.v. Conrad Torsten SV Hornet's Dugalitsch Tobias Priv.

Mehr

33. Westernschiessen 2014

33. Westernschiessen 2014 Unterhebelschiessen StNr Name Vorname Verein Ringe Mietzelfeld Stefan SV Sandhofen 9 9 9 9 90 90 Weber Karl Old West Firearms 9 9 90 9 0 0 Braun Dieter SV Herlikofen 9 9 90 Dries Peter SG Karlsruhe 9 90

Mehr