Informationen zur Bachelor-Arbeit und Übergang Bachelor Master. Bildung der Fachnote. Übersicht Zwei-Fächer-Bachelor

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1 Romanisches Seminar Übersicht Zwei-Fächer-Bachelor Informationen zur Bachelor-Arbeit und Übergang Bachelor Master Dr. Johanne Peemöller (SS2016) Bildung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der im Rahmen eines Studienfachs erzielten Modulnoten. Die Modulnoten des Fachs, die in die Fachnote eingehen, und die Art der Gewichtung ergeben sich aus der folgenden Aufstellung: Module Wichtung SPR1 Sprachpraxis 50% FACH2 Fachwissenschaften 100% IK2 Kulturwissenschaft und Landeskunde 100% HIS2 Sprach- und Literaturgeschichte 100% LING3 Sprachwissenschaft 100% LIT3 Literaturwissenschaft 100% QU3 Qualifikation 200% Studienverlaufsplan für den Bachelor of Arts Französische Philologie Modul Lehrveranstaltung PL (und Wichtung der Module in der Fachnote) LP Basismodul SPR 1.1 Phonétique française s. SPR 1.0 Basismodul SPR 1.2 Grammaire / Vocabulaire s. SPR 1.0 Basismodul FACH 1.1 Sprachwiss. Vorlesung FACH 1.1: Teil-PL Protokoll/Test Basismodul FACH 1.3 Einführung Linguistik I FACH 1.3: Teil-PL - Test Basismodul FACH 1.4 Einführung Literaturwiss. I FACH 1.4: Teil-PL - Test Basismodul SPR 1.3 Traduction allemand > français (Unterkurs) Basismodul Schriftlicher Ausdruck: SPR 1.4 Rédaction (Unterkurs) Basismodul FACH 1.2 Basismodul FACH 2.1 Literaturwissenschaftliche Vorlesung Einführung Linguistik II s. SPR 1.0 SPR 1.0: Gesamt-PL Klausur: 90 min, nach dem 2. geht zur Hälfte in die Fachnote ein FACH 1.2: Teil-PL Protokoll/Test FACH2.1: Teil-PL mdl. Prüfung: 15 min, vor dem 3. 5

2 Studienverlaufsplan für den Bachelor of Arts Französische Philologie 3. Aufbaumodul SPR 2.1 Schriftlicher Ausdruck: Rédaction (Mittelkurs) Basismodul Einführung FACH 2.2 Literaturwissenschaft II Modul HIS 2.1 Modul WAHL 2.1 Ältere Sprachstufe I: Altfranzösisch I BSP 2.1 oder 4.1 / HIS 2.3 / WIR 2.1 / TRAD Aufbaumodul SPR 2.2 Traduction allemand > français (Mittelkurs) Modul Ältere Sprachstufe II: HIS 2.2 Altfranzösisch II Modul WAHL 2.2 Modul IK 2 BSP 2.2 oder 4.2 / HIS 2.4 / WIR 2.2 / TRAD 2.2 Kultur- und Landeswissenschaften SPR 2.1: Teil-PL Klausur FACH2.2: Teil-PL 5 mdl. Prüfung: 15 min, vor dem 4. FACH = FACH 2.0 geht ganz in die Fachnote ein s. HIS 2.0 WAHL 2.1: Teil-PL Klausur/Referat SPR 2.2: Teil-PL Klausur HIS 2.0: Gesamt-PL Klausur: 90 min, nach dem 4. geht ganz in die Fachnote ein WAHL 2.2: Teil-PL Klausur/Referat IK 2.0: Gesamt-PL Hausarbeit/Bericht: 10 Seiten geht ganz in die Fachnote ein [5] 5. Studienverlaufsplan für den Bachelor of Arts Französische Philologie Aufbaumodul LING 3.2 Aufbaumodul LIT 3.2 Seminar Linguistik Seminar Literaturwissenschaft 6. Aufbaumodul LING 3.1/3.3 Sprachwissenschaftliche Vorlesung oder Übung Aufbaumodul Literaturwissenschaftliche LIT 3.1/3.3 Vorlesung oder Übung Modul Kolloquium (LING) QU 3.1 Modul Kolloquium (LIT) QU 3.2 Modul Qualifikations-Sprachkurs QU 3.3 LING 3.2: Teil-PL Hausarbeit: 10 Seiten LING 3.1/ = LING 3.0 geht ganz in die Fachnote ein LIT 3.2: Teil-PL Hausarbeit: 10 Seiten LIT 3.1/ = LIT 3.0 geht ganz in die Fachnote ein LING 3.1/3.3: Teil-PL Protokoll/Test od. Referat LIT 3.1/3.3: Teil-PL Protokoll/Test od. Referat QU 3.1: Teil-PL mdl. Prüfung: min, Ende 6. QU 3.2: Teil-PL mdl. Prüfung: min, Ende 6. QU 3.3: Teil-PL - Klausur: 3 Std. QU = QU 3.0 geht doppelt in die Fachnote ein 5 5 1,25 1,25 Übersicht Zwei-Fächer-Bachelor Prüfungsordnungen Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge (vom 21. Februar 2008) Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer- Bachelor- und Master-Studiengänge (Zwei-Fächer- Prüfungsordnung) (vom 21. Februar 2008) Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Master-Studiengänge Französische Philologie / Französisch mit den Abschlüssen Bachelor of Arts (B.A.) und Master of Education (M.Ed.) (vom 6. Dezember 2007)

3 Fach < 120 LP BA-Arbeit: 10 LP - 2 Monate Bachelor-Arbeit (PO) 4 Der Studierende wählt das Fach, in dem er die Bachelor-Arbeit anfertigt. Bei Fächerkombinationen mit dem Profil Handelslehrer wird die Bachelor-Arbeit im Fach Wirtschaftswissenschaft oder in Berufsund Wirtschaftspädagogik im Rahmen des Profils angefertigt. Gemeinsame Prüfungsordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Master-Studiengänge (Zwei-Fächer- Prüfungsordnung) (vom 21. Februar 2008) Bachelor-Arbeit (PO) Zur Bachelor-Arbeit kann zugelassen werden, wer durch Modulprüfungen in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen mindestens 120 Leistungspunkte erworben hat. 2. Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Bachelor-Arbeit beträgt zwei Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit nach der Prüfungsverfahrensordnung darf nicht mehr als drei Wochen betragen. 3. Das Thema der Bachelor-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden. 4. Die Bachelor-Arbeit ist innerhalb von sechs Wochen zu bewerten. Bachelor-Arbeit () 30 Seiten dt.? Formulare und Hinweise Info Website 8 1. Mit dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit soll der Prüfungskandidat dem Prüfer und ein Thema vorschlagen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Berücksichtigung dieses Vorschlags begründet wird. 2. Der Umfang der Bachelor-Arbeit soll 30 Seiten nicht übersteigen. Näheres regelt der Prüfungsausschuss. 3. Die Bachelor- oder Master-Arbeit kann auch in französischer Sprache abgefasst werden. In diesem Fall ist ihr eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Master- Studiengänge Französische Philologie / Französisch mit den Abschlüssen Bachelor of Arts (B.A.) und Master of Education (M.Ed.) (vom 6. Dezember 2007) studium/pruefungen/bachelor-und-masterarbeiten ( )

4 zur Bachelor-Arbeit Anmeldung zur Bachelor-Arbeit Die Anmeldung zur Bachelorarbeit kann erfolgen, sobald Sie mindestens 120 Leistungspunkte (LP) im bisherigen Studienverlauf erbracht haben. In einigen Fächern sind zusätzliche Kriterien zu erfüllen, diese entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Prüfungsordnung. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor der Anmeldung, ob Sie die Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllen. Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit persönlich während der Sprechzeiten im Gemeinsamen Prüfungsamt ein. Rückgabe des Themas Sollten Sie nach der Anmeldung zur Bachelor-Arbeit feststellen, dass eine Bearbeitung des Themas nicht möglich ist, haben Sie einmalig die Möglichkeit, das Thema innerhalb von drei Wochen zurückzugeben. Die Bachelor-Arbeit gilt in diesem Fall als nicht begonnen. Verfassen der Bachelor-Arbeit in einer Fremdsprache Sofern die Fachprüfungsordnung dies vorsieht, kann die Bachelor-Arbeit auch in einer Fremdsprache verfasst werden. In diesem Fall ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. ba-ma-arbeit/merkblatt/_bama-arbeit.pdf ( ) zur Bachelor-Arbeit Bearbeitungszeit Nach Annahme des Zulassungsantrages beginnt die Bearbeitungszeit von zwei Monaten. Sollten Sie eine Fristverlängerung wegen Krankheit oder anderer triftiger Gründe benötigen, müssen Sie umgehend einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt einreichen. Dafür steht Ihnen auf unseren Internetseiten ein Formular zur Verfügung. Bitte verwenden Sie im Krankheitsfall zusätzlich den Attestvordruck, der auf den Seiten des Virtuellen Zentralen Prüfungsamts ( hinterlegt ist. Bei Vorliegen sachlicher Gründe, erläutern Sie diese schriftlich und fügen Sie ggf. Nachweise bei. Sofern die Nachweise anerkannt werden, verlängert sich der Bearbeitungszeitraum um die attestierte Dauer der Krankheit, bei anderen Gründen ist maximal eine Verlängerung von drei Wochen möglich. antrag-auf-pruefungsruecktritt.pdf ( ) zur Bachelor-Arbeit Umfang der Bachelor-Arbeit Der Umfang der Bachelor-Arbeit, d. h. die maximale Anzahl an Textseiten (ohne Literaturverzeichnis, Anhang u. ä.), variiert je nach Fach und ist in der Fachprüfungsordnung geregelt. Der in der Fachprüfungsordnung angegebene Umfang sollte nicht über- oder unterschritten werden. Titeländerung Sollten Sie während der Bearbeitung der Bachelor-Arbeit feststellen, dass der gewählte Titel (= Thema der Bachelor-Arbeit gemäß Zulassungsantrag) geändert werden muss, stellen Sie bitte vor Abgabe der Arbeit einen von dem Erstgutachter befürworteten formlosen Antrag auf Titeländerung. Eine Titeländerung aufgrund einer inhaltlichen, thematischen Änderung ist auf diesem Wege nicht möglich, dieses wäre eine Rückgabe des Themas (siehe dort). zur Bachelor-Arbeit Formale Anforderungen an die Gestaltung der Bachelor- Arbeit Die Bachelor-Arbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung (beidseitig bedruckt, Fest- bzw. Klebebindung; keine Spiralbindung) sowie einfach als Datei auf CD-Rom (eingebunden in eine der Ausfertigungen) im Gemeinsamen Prüfungsamt abzugeben. + Richtlinien...

5 zur Bachelor-Arbeit Formale Anforderungen an die Gestaltung der Bachelor-Arbeit Die Bachelor-Arbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung (beidseitig bedruckt, Fest- bzw. Klebebindung; keine Spiralbindung) sowie einfach als Datei auf CD- Rom (eingebunden in eine der Ausfertigungen) im Gemeinsamen Prüfungsamt abzugeben. Universitätssiegel und -logos dürfen weder auf dem Titelblatt noch im laufenden Text verwendet werden. zur Bachelor-Arbeit Formale Anforderungen an die Gestaltung der Bachelor- Arbeit Die Erklärung auf der letzten Seite der Arbeit muss exakt dem oben genannten Wortlaut entsprechen. Alle weiteren Vorgaben (Seitenrand, Zeilenabstand, Zitierweise etc.) besprechen Sie mit dem Erstgutachter der Bachelor-Arbeit. Richtlinien des Romanischen Seminars zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten Antrag zur Bachelor-Arbeit Antrag auf Zulassung Abgabe der Bachelor-Arbeit Der verbindliche Abgabetermin wird Ihnen bei der Anmeldung bzw. im Falle einer genehmigten Fristverlängerung schriftlich mitgeteilt. Spätestens an diesem Tag muss die Arbeit möglichst persönlich im Gemeinsamen Prüfungsamt abgegeben werden. Für das termingerechte Einreichen der Arbeit gilt auch das Datum des Poststempels. Beurteilung der Bachelor-Arbeit Ihre Bachelor-Arbeit wird zur Beurteilung an die beiden Gutachter weitergeleitet. Etwa acht Wochen nach der Abgabe können Sie die Bewertung über die Studierenden-Online- Funktion einsehen. (per oder telefonisch kann keine Auskunft in Bezug auf die Bewertung erfolgen)

6 Antrag Antrag auf Zulassung 11 Die Bachelor-Arbeit soll zeigen, dass der Kandidat die Ziele und Anforderungen des gewählten Studiengangs erreicht hat und in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist, ein den Studienzielen entsprechendes wissenschaftliches Problem aus seinem Fach selbstständig unter Anleitung eines Betreuers zu bearbeiten und die Ergebnisse gemäß den wissenschaftlichen Gepflogenheiten des Fachs darzustellen. Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge (vom 21. Februar 2008) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Arbeit ist schriftlich und mit Unterschrift des Erstgutachters bei dem Prüfungsamt zu stellen. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird von dem vorgesehenen Betreuer festgelegt und dem Prüfungsausschuss mitgeteilt. Findet der Kandidat keinen Betreuer, sorgt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass dem Kandidaten ein Thema und ein Betreuer für die Arbeit zugewiesen wird. Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses; das Thema und das Ausgabedatum sind aktenkundig zu machen. Die Fachprüfungsordnung kann vorsehen, dass der Prüfungskandidat für die Arbeit Gutachter und ein Thema vorschlagen kann, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Berücksichtigung des Vorschlags begründet wird. Mit der Ausgabe des Themas bestellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwei Gutachter.

7 Info Website Der Erstgutachter muss im Fall der Bachelor-Arbeit mindestens ein Promovierter sein. Die Zweitgutachterin oder der Zweitgutachter muss gemäß 4 Abs. 2 prüfungsberechtigt sein. Zu Prüferinnen und Prüfern dürfen grundsätzlich nur Hochschullehrer und hauptamtlich tätige oder regelmäßig an der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel lehrende Habilitierte bestellt werden. Der Prüfungsausschuss kann auch andere Personen zu Prüferinnen und Prüfern bestellen, sofern sie für Bachelor-Studiengänge mindestens einen Bachelor-Abschluss und für Master-Studiengänge mindestens einen Master-Abschluss oder jeweils eine mindestens gleichwertige Qualifikation besitzen. Beisitzerin oder Beisitzer darf nur sein, wer die Abschlussprüfung in dem jeweiligen Studiengang oder eine vergleichbare Prüfung abgelegt hat. Die Gutachter sind grundsätzlich Mitglieder der zuständigen Fakultät. studium/pruefungen/bachelor-und-masterarbeiten ( ) Info Website Sofern triftige Gründe vorliegen, kann der Prüfungsausschuss bei der Bestellung einer der Gutachterinnen oder Gutachter von dem Erfordernis der Fakultätszugehörigkeit absehen. Die Betreuung der Arbeit erfolgt durch den Erstgutachter, sofern die Fachprüfungsordnung nichts anderes vorsieht. studium/pruefungen/bachelor-und-masterarbeiten ( ) Die Arbeit darf mit Zustimmung des Betreuers in einer Einrichtung innerhalb oder außerhalb der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel durchgeführt werden, wenn dort eine entsprechend qualifizierte Anleitung gewährleistet ist. Näheres regelt die Fachprüfungsordnung.

8 Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind so zu begrenzen, dass die Bearbeitungsfrist eingehalten werden kann. Die Fachprüfungsordnung kann den quantitativen Umfang der Arbeit begrenzen. Das Thema der Arbeit kann nur einmal und innerhalb der in der Fachprüfungsordnung oder im Fall der Zwei-Fächer-Studiengänge der Zwei- Fächer-Prüfungsordnung vorgesehenen Frist zurückgegeben werden. Der Prüfungsausschussvorsitzende sorgt dafür, dass der Kandidat das neue Thema spätestens drei Monate nach Rückgabe des ersten Themas erhält. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann die Bearbeitungszeit auf Antrag des Kandidaten im Einzelfall verlängern, wenn der Arbeit zugrunde liegende Daten nicht rechtzeitig erhoben werden können oder die Arbeit aus technischen oder sonstigen Gründen nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann und der Kandidat dies nicht zu vertreten hat. Der Verlängerungszeitraum soll die Hälfte der Bearbeitungszeit nicht überschreiten. Die Fachprüfungsordnung kann vorsehen, dass die Arbeit in einer Fremdsprache abgefasst werden kann; diese Regelung kann dahingehend ergänzt werden, dass eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen ist. Wird eine solche Regelung nicht in die Fachprüfungsordnung aufgenommen, ist die Anfertigung von Arbeiten in einer Fremdsprache nur nach Erlaubnis durch den Prüfungsausschuss zulässig. Die Erlaubnis kann mit der Auflage verbunden werden, dass eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen ist. Die Arbeit ist fristgemäß in zweifacher schriftlicher Ausfertigung bei dem zuständigen Prüfungssamt einzureichen. Die Fachprüfungsordnung kann die Abgabe weiterer Ausfertigungen und die Abgabe einer auf einem für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Medium gespeicherten Fassung verlangen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Zusätzlich zu der Erklärung nach 9 Abs. 8 hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem Medium gespeicherten Fassung entspricht. Die Fachprüfungsordnung oder im Fall der Zwei-Fächer- Studiengänge die Zwei-Fächer-Prüfungsordnung legt fest, innerhalb welcher Zeit die Arbeit nach ihrer Abgabe zu bewerten ist. Der festgelegte Bewertungszeitraum darf sechs Wochen nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Frist ergreift der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Maßnahmen, die Nachteile für den Prüfungskandidaten verhindern.

9 Die Note für die Arbeit ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der von den Gutachtern vergebenen Noten. Ist die Differenz dieser Noten größer als 1,0, bestellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen dritten Gutachter. Die Note der dritten Gutachterin oder des dritten Gutachters gibt den Ausschlag. Die Fachprüfungsordnung kann eine andere Regelung vorsehen. Die nicht bestandene Arbeit kann einmal wiederholt werden. Das neue Thema der Arbeit wird in angemessener Frist, in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Bewertung der ersten Arbeit, ausgegeben. Eine Rückgabe des Themas bei der Wiederholung der Arbeit ist nur zulässig, wenn von dieser Möglichkeit bei der ersten Arbeit kein Gebrauch gemacht worden ist. Info GPA Website GPA Gemeinsames Prüfungsamt in der Philosophischen Fakultät Internet: Adresse: Olshausenstraße 75, Kiel Telefon: und Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch Uhr sowie Dienstag und Donnerstag Uhr. ( )

10 Studiengänge 3.2. Die neuen Studiengänge (seit WS 2007/08) 38

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