Info-Veranstaltung für BA- Studierende im 5. Fachsemester. Institut für Kommunikationswissenschaft Jena 1
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- Kai Brahms
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Info-Veranstaltung für BA- Studierende im 5. Fachsemester 1
2 Themen Bachelorarbeit MA-Studiengang: Öffentliche Kommunikation 2
3 in der Regel zu Beginn des 6. Semesters Beginn der Bearbeitungszeit mit der Zulassung durch das Prüfungsamt Gewichtung des Moduls Bachelor-Arbeit im Gesamtnotenspiegel Modul Bachelor-Arbeit (10 ECTS) Noten der Pflicht- und Wahlpflichtmodule gehen in der Regel in einfacher Gewichtung und die Note der BA-Arbeit in doppelter Gewichtung ein (PO 15 Abs. 6) 3
4 Woher erfahre ich alles über die zur Bachelorarbeit? Studienordnung und Prüfungsordnung ( Die zum Modul Bachelorarbeit erfolgt über das ASPA Download des Anmeldeformulars: ulare%20und%20hinweise.html?medialist_identity=unijenamedia%7cde%7c7145 #block_body_0 4
5 Spezifische Voraussetzungen im Kernfach Kommunikationswissenschaft Bestätigung über Themenvorschlag sowie Erst- und ZweitgutachterIn für die Bachelorarbeit Mindestens 140 von 180 Punkten Nachweis über Leistungsausdruck zu Modulen in Kern- und Ergänzungsfächern (Praxismodul keine Voraussetzung für die ) Sprachanforderungen Studienbescheinigung 5
6 Informationsblatt zur Bachelorarbeit Hinweise zum Ablauf des Verfahrens Hinweise zur Gestaltung der Bachelorarbeit Beispiel für die Gestaltung des Titeldeckblattes der Bachelorarbeit Formulierungsvorschlag für die Eigenständigkeitserklärung 20und%20Hinweise.html?medialist_identity=unijenamedia%7Cde%7C7145#block_body _0 6
7 Anmelde- und Zulassungstermine die zum Modul Bachelor-Arbeit erfolgt in der Regel zu Beginn des 6. Semesters Termine (ohne Gewähr! ASPA) SoSe Zulassung SoSe WiSe Zulassung WiSe
8 Auszug aus PO 13 (Fristen zur Ablegung von Prüfungen) (1) Am Ende des 8. Semesters gelten alle nicht ordnungsgemäß abgelegten Modulprüfungen als zum ersten Mal nicht bestanden. Erfolgt in den betreffenden Modulen auch im 9. Semester keine Prüfungsanmeldung, so gelten diese Module als endgültig nicht bestanden. (2) Für die Bachelor-Arbeit gilt: Wird die Zulassung zur Bachelor-Arbeit nicht bis zum Beginn des 8. Semesters beantragt, gilt sie als zum ersten Mal nicht bestanden. 8
9 Modus der Themenvergabe Anfertigung der Bachelor-Arbeit (10 LP) im Kernfach (StO 5 Abs. 1) Auswahl an Themenbereichen, aus denen Sie ein Thema frei auswählen können Entscheidung für ein Thema Entscheidung für BetreuerIn als ErstgutachterIn Themenbereiche der Lehrbereiche auf der Homepage des Instituts: Themenvergabe: Einhaltung der vorgegebenen Bearbeitungszeit und Arbeitsbelastung (PO 11, Abs. 1) 9
10 Modus der Themenvergabe wer nach Rücksprache mit der betreuenden Person ein Thema für die Bachelorarbeit erhält, muss sich zum nächsten Termin zur Bachelorarbeit anmelden! (z. B. Terminabsprache 1. Juni, dann Zulassung im Zeitraum Juni für den 15. Juni) die Verteilung der KandidatInnen auf die vier Lehrbereiche kann(!) so erfolgen, dass eine gleichmäßige Prüfungsbelastung für alle Lehrbereiche gewährleistet ist der Anmeldebogen vom ASPA ist bei der Themenvergabe in der Sprechstunde der BetreuerIn soweit wie es möglich ist ausgefüllt mitzubringen 10
11 Modus der Themenvergabe 11
12 Allgemeine Hinweise zur Themenauswahl Formulierung der Themenvorschläge auf der Homepage allgemein Konkretisierung in Absprache mit den BetreuerInnen (ProfessorInnen oder Themenangebote promovierter MitarbeiterInnen) Möglichkeit eigener Themenvorschläge Beurteilung von BetreuerInnen im Hinblick auf Umsetzbarkeit mehrere Bachelorarbeiten im gleichen Themengebiet möglich, sofern sich die konkreten Fragestellungen ausreichend unterscheiden 12
13 Allgemeine Hinweise zur Themenauswahl Keine Bearbeitung von Bachelorarbeiten in Zusammenhang mit Unternehmen Bearbeitung empirischer Fragestellungen möglich Vor Ihrer Themenwahl: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Literatur und den bisherigen Forschungsstand zu einem oder mehreren Themen, die Sie interessieren! Nur so können Sie den Forschungsbedarf selbst einschätzen, kennen mögliche Potenziale und Schwierigkeiten und können bei der Konkretisierung der Fragestellung mitwirken! 13
14 Auszug aus PO 11 (Bachelorarbeit) (1) Durch die Bachelor-Arbeit soll der Studierende nachweisen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten und wissenschaftlichen Standards entsprechend darzustellen. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die zur Bearbeitung vorgegebene Frist eingehalten werden kann und die mit der Bachelor-Arbeit verbundene Arbeitsbelastung des Studierenden 300 Stunden nicht überschreitet. (2) Die Bachelor-Arbeit kann auch als Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe in Abschnitten oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt. 14
15 Auszug aus PO 11 (Bachelorarbeit) (5) Die Bearbeitungsdauer für die Bachelor-Arbeit beginnt mit der Festlegung bzw. Ausgabe des Themas und beträgt zwölf Wochen. In begründeten Fällen, insbesondere bei Krankheit, die durch die Vorlage eines ärztlichen Attests und auf Verlangen des Prüfungsausschusses eines amtsärztlichen Attests nachzuweisen ist, wird die Bearbeitungszeit entsprechend verlängert. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. (6) Das Thema der Bachelor-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die bis zur Rückgabe verstrichene Zeit wird auf die Bearbeitungszeit nicht angerechnet. 15
16 Auszug aus PO 11 (Bachelorarbeit) (7) Die Bachelor-Arbeit soll 40 Seiten (80000 Zeichen) nicht überschreiten. Die Arbeit ist fristgemäß in drei gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form (z. B. USB-Stick) im Prüfungsamt einzureichen. Maßgebend ist unser Modulkatalog: ca. 35 Seiten = Zeichen (bis zum Beginn des Literaturverzeichnisses) (8) Bei der Abgabe der Bachelor-Arbeit hat der Studierende schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit bei einer Gruppenarbeit die entsprechend gekennzeichneten Anteile selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate und gedankliche Übernahmen kenntlich gemacht hat. Die Recherche im Internet ist im Literaturverzeichnis gesondert zu dokumentieren. 16
17 Auszug aus PO 11 (Bachelorarbeit) (9) Wird die Bachelor-Arbeit nicht fristgerecht abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden. (10) Die Bachelor-Arbeit ist von zwei Prüfern zu begutachten. Einer der Prüfer soll derjenige sein, der das Thema der Arbeit gestellt hat. Die Gutachten sollen bis Ende des Prüfungssemesters erstellt werden. Die einzelne Bewertung ist entsprechend 15 vorzunehmen und schriftlich zu begründen. Die Note der Bachelor-Arbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der beiden Einzelbewertungen gebildet. Weichen die Noten der Gutachter um mehr als 1,0 voneinander ab, so bestellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen dritten Gutachter. Dies gilt auch, wenn ein Gutachter die Note nicht bestanden vergibt. Die Note der Bachelor-Arbeit ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der beiden besseren Noten. Die Bachelor-Arbeit kann jedoch nur dann als ausreichend gewertet werden, wenn mindestens zwei Noten ausreichend oder besser sind. 17
18 Wiederholung der Bachelorarbeit Die Bachelor-Arbeit, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann nur einmal wiederholt werden. Zur Wiederholung der Bachelor-Arbeit hat sich der Studierende innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Prüfungsamt zu melden. Nach Ausgabe des neuen Themas muss die Wiederholung der Bachelor-Arbeit spätestens nach der in 11 Abs. 5 genannten Frist abgeschlossen sein. Eine zweite Wiederholung der Bachelor-Arbeit ist nicht möglich (PO 16 Abs. 5) wird die Zulassung zur Bachelor-Arbeit nicht bis zum Beginn des 8. Semesters beantragt, gilt sie als zum ersten Mal nicht bestanden (PO 13 Abs. 2) wird die Bachelor-Arbeit nicht fristgerecht (nach 12 Wochen) beim ASPA abgegeben, gilt sie ebenfalls als zum ersten Mal nicht bestanden (PO 11 Abs. 9) 18
19 Allgemeine Hinweise zur Bachelorarbeit Sie bearbeiten eine Fragestellung oder ein Problem Sie schreiben kein Lehrbuch! Belegen Sie alles, Vermutungen und Wertungen sind nicht zulässig! Seitenlang nur aus einer Quelle zitieren, ist nicht zulässig! Vermeiden Sie Lehrbücher, bevorzugen Sie Fachzeitschriften! Lesen und zitieren Sie Originalliteratur! Lesen und zitieren Sie aktuelle und auch internationale Literatur! Lassen Sie Ihre Arbeit auf Rechtschreibung und Grammatik Korrektur lesen! 19
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