Informationsveranstaltung für Studierende des 3. Fachsemesters am
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- Martin Frank
- vor 6 Jahren
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1 Informationsveranstaltung für Studierende des 3. Fachsemesters am Masterstudium Erziehungswissenschaft (2-Fach)/ Rehabilitationswissenschaften (1-Fach)
2 Themen Masterarbeit Studienabschluss
3 Masterarbeit - Schritt 1: Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen Immatrikulation im Masterstudium Teilnahme an einer obligatorischen Studienberatung Abschluss mind. dreier Mastermodule
4 Masterarbeit - Schritt 2: Eine/n Prüfer/in finden Studierende haben für Auswahl der Prüferin/ des Prüfers sowie für Themenstellung ein Vorschlagsrecht prüfungsberechtigt sind folgende Fachvertreter/innen, sofern er/ sie im Mastermodul Lehre abgehalten hat: Hochschullehrer/innen apl. Professor/innen Honorarprofessor/innen Privatdozent/innen Listen der prüfungsberechtigten Fachvertreter/innen hängen vor/in den Prüfungsämtern aus bzw. sind online einsehbar
5 Masterarbeit - Schritt 3: Absprache mit Prüfer/in Entscheidung für ein Mastermodul: 2-Fach-Master EZW: Die Masterarbeit kann thematisch in Verbindung mit jedem Mastermodul (oder Ergänzungsmodul) im großen Masterfach geschrieben werden. 1-Fach-Master REHA: Die Masterarbeit kann thematisch in Verbindung mit jedem Mastermodul eines Studienschwerpunkts oder in den Ergänzenden Studien geschrieben werden.
6 Masterarbeit - Schritt 3: Absprache mit Prüfer/in Themenabsprache Entscheidung für Einzel- oder Gruppenarbeit Bei Gruppenarbeiten müssen die als Prüfungsleistung zu bewertenden Beiträge der Studierenden deutlich unterscheidbar sein, vgl. 22 (4) der Prüfungsordnung (PO).
7 Masterarbeit - Schritt 4: Anmeldung im Prüfungsamt 2-fach Master EZW: Prüfungsamt Erziehungswissenschaft Gebäude 216, Raum 19 1-fach Master Reha.: Prüfungsamt Department Heilpädagogik Gebäude 213, Raum 04 b
8 Masterarbeit - Schritt 4: Anmeldung im Prüfungsamt - notwendige Unterlagen: ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular aktuelle Studienbescheinigung Teilnahmebescheinigung aus obligatorischer Studienberatung KLIPS-Notenspiegel (mit Modulabschlüssen) - weitere ggf. erforderliche Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular
9 Masterarbeit - Schritt 5: Mitteilung des Themas und der Abgabefrist durch das zuständige Prüfungsamt im Auftrag des/ der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Beginn der Bearbeitungszeit (6 Monate) wird mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt das Thema kann einmal ohne Angabe von Gründen innerhalb von vier Wochen zurückgegeben werden
10 Masterarbeit Schritt 6: Anfertigung der Masterarbeit formale Kriterien: Umfang: etwa Zeichen (etwa 60 Seiten), zzgl. Literaturverzeichnis und Materialien Abfassung in deutscher Sprache, auf Antrag kann ggf. die Abfassung in einer anderen Sprache gestattet werden schriftliche Erklärung gemäß 14 (4) PO
11 Masterarbeit Schritt 7: Abgabe der Masterarbeit je nach Studiengang im zuständigen Prüfungsamt in dreifacher Ausfertigung, d.h. zwei gedruckte, gebundene Exemplare eine schreibgeschützte, elektronische Fassung (CD)
12 Masterarbeit Schritt 8: Bewertung der Masterarbeit durch Themensteller/in (= Erstgutachter/in) und durch Zweitgutachter/in Note ergibt sich als arithmetisches Mittel der beiden Einzelbewertungen (Notenwerte 1,0 bis 5,0) Drittgutachter/in, falls eine Einzelbewertung ausreichend (4,0) und die andere nicht ausreichend (5,0) ist oder die Notendifferenz der Einzelbewertungen mehr als 2,0 beträgt Mitteilung der Bewertung erfolgt ca. acht Wochen nach Abgabe (falls Drittgutachten: ca. 16 Wochen)
13 Zeitlicher Ablauf der Masterarbeit grundsätzlich gibt es keine Anmeldefristen Empfehlung: bis 03/2013 Absprache mit Prüfer/in Anfang 03/2013 Anmeldung im Prüfungsamt 09/2013 Abgabe der Masterarbeit (6 Monate nach Themenmitteilung) 11/2013 Mitteilung der Bewertung
14 Nicht-Bestehen der Masterarbeit falls Masterarbeit in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung eingereicht worden ist bei nicht fristgerechter Abgabe der Arbeit (bei frühzeitigem Antrag kann ggf. eine Nachfrist von bis zu 6 Wochen gewährt werden) falls mind. zwei Einzelbewertungen nicht ausreichend (5,0) sind In diesen Fällen kann die Masterarbeit einmal mit neuem Thema wiederholt werden.
15 Studienabschluss: Verleihung des akademischen Grades Master of Arts nach erfolgreichem Abschluss aller Mastermodule Bestehen der Fachprüfung/en (im 2-Fach-Master) und der Masterarbeit Errechnung der Gesamtnote: Nach Credit Points gewichtetes arithmetisches Mittel aus 2-Fach-Master EZW: der Note der Masterarbeit und den beiden Fachnoten 1-Fach-Master REHA: der Note der Masterarbeit, den beiden Noten der Studienschwerpunkte und der Note der Ergänzenden Studien
16 Viel Erfolg für den Endspurt!
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