Bachelorarbeiten am Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie

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1 FAKULTÄT FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie Bachelorarbeiten am Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie Ablauf der Vergabe von Bachelorarbeiten und Informationen zur Gestaltung Stand Prof. Dr. Georg W. Alpers

2 1. PRÜFUNGSORDNUNG ABLAUF DER VERGABE VON BACHELORARBEITEN Themenwahl Betreuer und Gutachter Anmeldung Abgabe INFOS ZUR GESTALTUNG BZW. RICHTLINIEN... 5 ANHANG:... 6 Erklärung... 6 Freiwillige Erklärung... 7 Laufzettel... 8 Antrag auf Zuteilung des Themas der Bachelorarbeit... 9 Sekretariat Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie Schloß Ehrenhof Ost, Raum 250 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do von 9 12 Uhr Telefon: 0621 / klips@psychologie.uni-mannheim.de 2

3 Merkblatt für Bachelorarbeiten am Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie Zu den verpflichtenden Studienleistungen zählt die Bachelorarbeit (12 ECTS). Gemäß der Prüfungsordnung 1 für Psychologie kann im Anwendungsfach Klinische und Biologische Psychologie die Bachelorarbeit geschrieben werden. Dabei soll in enger Absprache mit dem Lehrstuhl eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden. 1. Prüfungsordnung Die sich auf die Bachelorarbeit beziehenden Abschnitte der Prüfungsordnung finden Sie im Anhang. Die Kenntnis der Prüfungsordnung wird vorausgesetzt. 2. Ablauf der Vergabe von Bachelorarbeiten 2.1. Themenwahl Laut Prüfungsordnung wird die Bachelorarbeit in der Regel studienbegleitend während des 6. Semesters verfasst. Wir empfehlen jedoch, sich bereits im 5. Semester um die Themenwahl zu kümmern. Die Auswahl und Festlegung des Themas erfolgt in Absprache mit dem Inhaber des Lehrstuhls für Klinische und Biologische Psychologie. Es werden theoretische und empirische Arbeiten vergeben. Themenvorschläge für Bachelorarbeiten des Lehrstuhls für Klinische und Biologische Psychologie befinden sich auf der Homepage der Fakultät für Sozialwissenschaften, Fachbereich Psychologie. 2 Beim Anklicken eines Themas werden alle Zusatzinformationen und Kontaktdaten der Betreuer angezeigt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Betreuer. Bachelorarbeiten können auch als Teil einer Gruppenarbeit angefertigt werden, wenn die jeweiligen individuellen Leistungen ersichtlich sind

4 2.2. Betreuer und Gutachter Verantwortlicher Betreuer der Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie sind Hochschullehrer des Lehrstuhls sowie kooperierender Einrichtungen. Mit der Betreuung können auch promovierte Psychologen der durchführenden Einrichtungen betraut werden. Gutachter sind Professoren, Hochschul- und Privatdozenten, sowie Juniorprofessoren des Lehrstuhls sowie der kooperierenden Einrichtungen. Einer der beiden Gutachter muss der Inhaber des Lehrstuhls für Klinische und Biologische Psychologie der Universität Mannheim sein (Prof. Alpers) Anmeldung Voraussetzungen der Anmeldung: a. Themenabsprache mit dem Lehrstuhlinhaber für Klinische und Biologische Psychologie b. Themenabsprache mit dem Betreuer Die Bachelorarbeit muss beim Studienbüro angemeldet werden. Im Anhang finden Sie den Antrag auf Zuteilung des Themas der Bachelorarbeit 3. Abschnitt 1 und 2 des Antrags müssen vom Antragsteller ausgefüllt werden. Abschnitt 3 muss vom Betreuer und den Gutachtern ausgefüllt werden. Der ausgefüllte Antrag muss im Sekretariat des Lehrstuhls (EO250) abgegeben werden. Von hier aus wird er an den Prüfungsausschuss und das Studienbüro weitergeleitet. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen zu vereinbaren. Bitte beachten Sie den kurzen Bearbeitungszeitraum von zwölf Wochen. Wir empfehlen zu Beginn einen genauen Ablaufplan zu erstellen. Vier Wochen nach der Anmeldung der Bachelorarbeit muss ein 2-3seitiges Exposé dem Fachvertreter für Klinische und Biologische Psychologie und dem verantwortlichen Betreuer vorgelegt werden Abgabe Voraussetzungen der Abgabe: Abgabe eines vollständig ausgefüllten Laufzettels mit Angaben zur Abgabe des Exposé sowie der Erklärung über die eigenständige Abfassung der Arbeit (siehe Anhang)

5 Die Bachelorarbeit ist in dreifacher (wenn Zweitgutachter und Betreuer nicht identisch sind, in vierfacher) Ausfertigung im Sekretariat des Lehrstuhls (EO 250) abzuliefern. Lassen Sie sich die fristgerechte Abgabe bestätigen! Eine Abgabebestätigung wird vom Sekretariat an das Studienbüro weitergeleitet. 3. Infos und Richtlinien zur Gestaltung der Bachelorarbeit Umfang: Der Umfang der Arbeit entspricht einem wissenschaftlichen Manuskript mit 30 bis 40 Seiten. Halten Sie die Arbeit bitte kompakt und übersichtlich. Formale Gestaltung: Tipps zur Gestaltung und zum Aufbau einer Bachelorarbeit finden Sie unter den unten aufgeführten Links. Die Gestaltung der Arbeit muss je nach Typ (empirische oder theoretische Arbeit) und Thema individuell angepasst werden. Mit der Arbeit abzugeben ist eine Daten-CD, die alle Materialien, die Rohdaten, die aufbereiteten Daten und alle Analyseprozeduren beinhaltet, sowie spezifische Dateien und Programme, welche die Durchführung und Auswertung nachvollziehbar und replizierbar machen. Literaturempfehlung: APA-Style: Deutsche Gesellschaft für Psychologie (Hrsg.) (2007). Richtlinien zur Manuskriptgestaltung (3. Aufl.). Göttingen: Hogrefe. Gliederung: 5

6 Anhang: Erklärung Hiermit versichere ich, dass ich die beiliegende Bachelorarbeit zu dem Thema ohne Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Dies gilt für gedruckte Texte ebenso wie für online Ressourcen (z.b. WWW- Dokumente). Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen. Mannheim, den Name: Unterschrift: 6

7 Freiwillige Erklärung Ich stimme zu, dass meine durch betreute Bachelorarbeit mit dem Titel nach Beendigung der Bachelorprüfungen zu wissenschaftlichen Zwecken im Bereich der Fakultätsbibliothek für Sozialwissenschaften aufgestellt und zugänglich gemacht wird (Veröffentlichungen nach 6 Abs. 1 UrhG), und hieraus im Rahmen des 51 UrhG zitiert werden kann. Sämtliche Verwertungsrechte nach 15 UrhG verbleiben beim Verfasser der Bachelorarbeit. Mannheim, den Name 7

8 Laufzettel Name: Titel der Abschlussarbeit: Betreuer: Erstgutachter: Zweitgutachter: Oben genannte/r Student/in hat folgende Nachweise erbracht: Datum Unterschrift Anmeldung der Abschlussarbeit am Sekretärin KliPs Abgabe eines 2-3 seitigen Exposés an den Betreuer Universitätsprofessor Eidesstattliche Erklärung (unterschrieben und datiert) Sekretärin KliPs Abgabetermin Bestätigung Fristgerechte Abgabe Sekretärin KliPs 8

9 Antrag auf Zuteilung des Themas der Bachelorarbeit (gem. 16 der Prüfungsordnung vom bzw ) 9

10 10

11 Auszug aus der Prüfungsordnung 5 Prüfer und Beisitzer... (2) Zur Bewertung der Bachelorarbeit sind in der Regel nur Professoren, Hochschul- und Privatdozenten, Juniorprofessoren sowie diejenigen wissenschaftlichen Mitarbeiter befugt, denen der Prüfungsausschuss die Prüfungsbefugnis übertragen hat. Wissenschaftliche Assistenten, wissenschaftliche Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben können nur dann ausnahmsweise zu Prüfern bestellt werden, wenn Professoren und Hochschuldozenten nicht in genügendem Ausmaß zur Verfügung stehen.... (4) Der Kandidat kann für die Bachelorarbeit Prüfer vorschlagen. 16 Form und Benotung der Bachelorarbeit (1) Mittels der schriftlichen Bachelorarbeit soll der Kandidat nachweisen, dass er in der Lage ist, mit den Standardmethoden des Fachs im festgelegten Zeitraum ein Problem in einem Spezialgebiet der Psychologie unter Anleitung zu bearbeiten, zu wissenschaftlich fundierten Aussagen zu gelangen und die Ergebnisse in sprachlicher wie in formaler Hinsicht angemessen darzustellen. Das Thema der Bachelorarbeit muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der in Absatz 6 genannten Frist bearbeitet werden kann. (2) Dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, für das Thema Vorschläge zu machen. (3) Die Bachelorarbeit kann gemäß 5 Abs.2 von jedem Hochschullehrer der Universität Mannheim ausgegeben und betreut werden Hochschullehrer der Universität Mannheim aus anderen Bereichen können die Bachelorarbeit ausgeben, sofern sichergestellt ist, dass ein Hochschullehrer, der im entsprechenden Fach Lehrveranstaltungen anbietet, die Bachelorarbeit mitbetreut. Der ausgebende Hochschullehrer kann weitere Personen als Betreuer zulassen. Soll die Bachelorarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. (4) Die Bachelorarbeit wird in der Regel studienbegleitend während des 6. Semesters verfasst. (5) Der Zeitpunkt der Ausgabe und das Thema sind vom Studienbüro aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen zu vereinbaren. (6) Die Zeit von der Ausgabe bis zur Ablieferung beträgt zwölf Wochen. Themenstellung und Betreuung sind hierauf abzustellen. Auf Antrag des Kandidaten kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Abgabefrist einmal um höchstens sechs Wochen verlängern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Antrag auf Fristverlängerung muss unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche vor Ablauf der Bearbeitungszeit gestellt sein und bedarf der schriftlichen Befürwortung durch den Hochschullehrer, der die Arbeit vergeben hat. Der Kandidat hat schriftlich darzulegen, weshalb er die Überschreitung der Frist 11

12 nicht zu vertreten habe. Die Entscheidung über die Anerkennung der Gründe liegt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. (7) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in dreifacher Ausfertigung bei dem Prüfer gemäß Absatz 3 abzuliefern. Die Abgabe der Arbeit ist durch den Prüfer dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Studienbüro mitzuteilen und aktenkundig zu machen. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit "nicht ausreichend" bewertet. Bei der Abgabe der Bachelorarbeit ist von dem Kandidaten eine unterschriebene und datierte Versicherung folgenden Inhalts beizufügen: "Ich versichere, dass ich die beiliegende Bachelorarbeit ohne Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen." (8) Die Bachelorarbeit ist von dem zuständigen Betreuer und von einem zweiten Prüfer zu begutachten. Der Zweitgutachter wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt. Einer der beiden Gutachter muss Universitätsprofessor an der Universität Mannheim sein. Stimmen die beiden Gutachter in der Beurteilung der Bachelorarbeit nicht überein, wird die Note aus dem arithmetischen Mittel der Beurteilungen gebildet. Die Bewertung der Bachelorarbeit soll dem Kandidaten spätestens vier Wochen nach Abgabe der Arbeit mitgeteilt werden. (9) Für die Benotung der Bachelorarbeit gilt 12 entsprechend. 19 Wiederholbarkeit von Prüfungen... (7) Die nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Eine Rückgabe des Themas der Bachelorarbeit in der in 16 Abs. 7 genannten Frist ist nur dann zulässig, wenn der Kandidat bei der Anfertigung seiner ersten Bachelorarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. 20 Endgültiges Nichtbestehen (1) Der Prüfungsanspruch ist endgültig erloschen, wenn... c) die Bachelorarbeit im zweiten Versuch nicht bestanden wurde oder als nicht bestanden gilt... 12

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