Studienhandbuch. Ausgabe: Juni Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie

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1 Studienhandbuch Ausgabe: Juni 2017 Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie

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3 Inhaltsverzeichnis Die VWA Köln 4 VWA Das generalistische BWL-Studium auf Hochschulniveau 4 Studienangebot 6 Studienverlauf und Prüfungsverfahren 8 Unsere Dozentinnen und Dozenten 9 Gebühren 12 Studiengänge 13 Lehrprogramm Allgemeiner Bereich 14 Gesundheits-Ökonom/in (VWA) 18 Marketing-Ökonom/in (VWA) 22 Betriebswirt/in (VWA) 25 Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement 28 Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing 32 Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft 36 Gaststudium 37 Ordnungen 38 Prüfungsordnung 38 Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen 43 Impressum 48 3

4 VWA Das generalistische BWL-Studium auf Hochschulniveau Die Studiengänge der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln vermitteln umfassende Kenntnisse in den Fachbereichen BWL, VWL, Recht und Methodik. Unser Studienangebot richtet sich an Berufstätige mit dem Ziel des beruflichen Aufstiegs oder der vertiefenden Weiterbildung. Unsere Studierenden kommen aus allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor, dem Groß- und Einzelhandel sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die VWA Köln bietet generalistische Studiengänge mit einem Schwerpunkt auf der Vermittlung von Fach- und Methodenkompetenz. In den Lehrveranstaltungen wird auf eine Verzahnung von Theorie und Praxis Wert gelegt. Was in den Vorlesungen gelehrt wird, kann im Beruf zeitnah umgesetzt werden. Umgekehrt können Erfahrungen aus der Praxis in den Vorlesungen kritisch reflektiert und ergänzt bzw. vertieft werden. Bei Vorliegen einer Berufsausbildung und einer mindestens einjährigen Berufserfahrung kann ein Studium an der VWA Köln auch ohne Abitur aufgenommen werden. Bei Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung kann das VWA-Studium auch parallel zur Ausbildung begonnen werden (duales Studium). Viele Gründe sprechen für ein VWA-Studium Praxisbezug: Unsere Dozentinnen und Dozenten verbinden in ihren Lehrveranstaltungen wissenschaftlichen Anspruch mit Praxisrelevanz. Die Vorlesungen werden von Professorinnen und Professoren der Universität zu Köln und anderen Hochschulen sowie von erfahrenen Praktikern gehalten. Auch die Themen für die Projekt- oder Diplomarbeiten können in Absprache mit dem Betreuer in Anlehnung an den beruflichen Aufgaben- und Verantwortungsbereich gewählt werden. Absolventinnen und Absolventen der VWA Köln sind befähigt, systematisch und kritisch zu denken, übergreifende Zusammenhänge zu erfassen und komplexe Aufgaben zu lösen. Sie werden als Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, in Verbänden, in Stiftungen und in vielen anderen öffentlichen und privaten Berufsfeldern beschäftigt. Vereinbarkeit: Unsere Studiengänge sind auf die Bedürfnisse und Ansprüche Berufstätiger zugeschnitten. Die Lehrveranstaltungen finden zu arbeitnehmerfreundlichen Zeiten unter der Woche statt: montags bis freitags von bis Uhr. Das Präsenzstudium am Abend bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, Fragen direkt mit Ihren Dozenten zu klären und mit Ihren Mitstudierenden über den Stoff zu diskutieren. 4 Die VWA Köln

5 Erreichbarkeit: Sie studieren an der VWA Köln in den zentral gelegenen Räumlichkeiten der Universität zu Köln. Sie sind nicht auf sich allein gestellt, wie es bei einem Fernstudium der Fall ist. In der Gruppe lernen Sie effektiver. Sie haben die Möglichkeit, sich regelmäßig mit Ihren Mitstudierenden und Ihren Dozenten auszutauschen. Studienmaterial: Für das vertiefende Selbststudium zu Hause stellt die VWA Köln Skripte und Übungsmaterialien zur Verfügung, die Sie bequem über den internen Bereich der Webseite herunterladen können. Studiengebühren: Sie studieren an der VWA Köln zu vergleichsweise geringen Kosten. Im Unterschied zu anderen privaten Bildungsanbietern arbeitet die VWA Köln als gemeinnützige Stiftung nicht gewinnorientiert. Das ist Ihr Vorteil: Vergleichen Sie uns mit anderen regionalen Bildungsanbietern! Attraktivität: Laut einer bundesweiten Umfrage unter VWA-Absolventen konnten sich rund 89 % der Befragten beruflich durch das Studium verbessern. 67,5 % der Befragten gelang der berufliche Karrieresprung im eigenen Betrieb. Das VWA-Studium genießt nicht nur wegen seiner wissenschaftlichen und praxisrelevanten Inhalte einen guten Ruf. Arbeitgeber schätzen an unseren Absolventen ganz besonders die Befähigung zu selbständigem Arbeiten, effizientem Zeitmanagement und erfolgreicher Selbstorganisation. Das zweistufige Studienmodell der VWA Köln *) inklusive Prüfungsgebühr von 350 **) bei Vorliegen aller erforderlichen Leistungsnachweise und einer VWA Diplomarbeit Die VWA Köln 5

6 Studienangebot Ökonom/in (VWA) Studiengang Regelstudienzeit Abschluss Kosten Ökonom/in (VWA) 4 Semester Gesundheits-Ökonom/in (VWA) Marketing-Ökonom/in (VWA) (zzgl. 350 Prüfungsgebühr) Einschreibungsfrist Studienbeginn Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung Betriebswirt/in (VWA) Studiengang Regelstudienzeit Abschluss Kosten Betriebswirt/in (VWA) 6 Semester Betriebswirt/in (VWA) (zzgl. 350 Prüfungsgebühr) Einschreibungsfrist Studienbeginn Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung 6 Die VWA Köln

7 Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Studiengang Regelstudienzeit Abschluss Kosten Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt 6 Semester Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsm (zzgl. 350 Prüfungsgebühr) Einschreibungsfrist Studienbeginn Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr Berufserfahrung oder mit Abitur parallel zur Ausbildung Bachelorstudiengang Studiengang Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft Kosten * Einschreibungsfrist Studienbeginn *) Zusätzliche Kosten fallen an, wenn Leistungen (Bachelorthesis, Leistungsnachweise) nachgeholt werden müssen. Die VWA Köln 7

8 Studienverlauf und Prüfungsverfahren Das aktuelle Lehrangebot erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn jedes Semesters in Form eines Vorlesungsverzeichnisses. Dem Vorlesungsverzeichnis können Sie das für Ihr Semester empfohlene Veranstaltungsangebot gemäß dem von der VWA empfohlenen Studienverlauf entnehmen. Die Zeitpläne werden dabei so organisiert, dass sich innerhalb eines Semesters keine Lehrveranstaltungen überschneiden. Welche und wie viele Veranstaltungen Sie in jedem Semester belegen möchten, bleibt jedoch Ihrer individuellen Studienplanung überlassen und kann vom empfohlenen Studienverlauf abweichen. Pflichtveranstaltungen Die im Lehrplan mit P ausgewiesenen Veranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen, die zur Erlangung des Abschlusses bestanden werden müssen. Pflichtveranstaltungen können bis zu zwei Mal wiederholt werden, d. h. Sie haben drei Versuche, die Vorlesungsabschlussprüfung zu bestehen. Wahlveranstaltungen Die im Lehrplan nicht weiter gekennzeichneten Veranstaltungen sind Wahlveranstaltungen. Aus diesen können Sie frei auswählen, mindestens jedoch so viele Veranstaltungen, wie sie zur Erlangung der Mindestanzahl an Credit-Points für Ihren Studiengang benötigen. Wahlveranstaltungen können einmalig wiederholt werden, d. h. Sie haben zwei Versuche. Prüfungen werden an der VWA Köln studienbegleitend abgelegt. Zum Ende jeder Veranstaltungsreihe kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur, einer mündlichen Prüfung oder einer Seminararbeit ein Leistungsnachweis erworben werden. Die Prüfungsform kann dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden. Sämtliche während des Studiums erworbenen Leistungsnachweise werden mit je 6 Credit-Points bewertet und dem Studienkonto gutgeschrieben. Im Rahmen des studienbegleitenden Prüfungsverfahrens gelten die Teilprüfungen in den Fachbereichen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Methoden und ggfs. einem gewählten Schwerpunktbereich als bestanden, wenn im Laufe des Studiums wenigstens die im Lehrplan angegebene Mindestanzahl an Credit-Points erreicht wurde und die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen bestanden wurden. Es steht Ihnen frei, darüber hinaus weitere Veranstaltungen zu besuchen und mehr Credit-Points zu erwerben, als in einem Fachbereich erforderlich sind. Dadurch können Sie ggfs. Ihre Fachbereichsnote verbessern, denn für die Notenwertung in den Fachbereichen werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die Prüfungsnoten in den Fachbereichen BWL, VWL, Recht, Methoden und ggfs. einem gewählten Schwerpunktbereich gehen prozentual in die Gesamtwertung ein. 8 Die VWA Köln

9 Dozentenverzeichnis der VWA Köln Sarah-Lena Böning Struktur des Gesundheitswesens Universität zu Köln, Sozialpolitik und Methoden der qualitativen, Sozialforschung im ISS Fachgebiet: Gesundheitsökonomie Prof. Dr. Andreas Dinkelbach Betriebliche Steuerlehre I & II Steuerberater Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Steuerrecht andreas.dinkelbach@koeln.de Dipl.-Kfm. Christian Drefahl Bilanzen I & II, Bilanzanalyse Universität zu Köln, Seminar für ABWL und für Wirtschaftsprüfung Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, nationale und internationale Rechnungslegung drefahl@wiso.uni-koeln.de Prof. Dr. Kristian Foit Controlling Hochschule Offenburg Fachgebiet: Controlling, Betriebswirtschaftslehre kristian.foit@hs-offenburg.de Dipl.-Math. David Fritz Finanzmanagement I & II Universität zu Köln, Seminar für ABWL und Bankbetriebslehre Fachgebiet: Banking and Finance, Finanzmathematik, Data Mining fritz@wiso.uni-koeln.de Prof. Dr. Elisabeth Fröhlich Beschaffungsmarketing, Dienstleistungsmarketing Präsidentin der Cologne Business School Fachgebiet: Strategisches Beschaffungsmanagement e.froehlich@cbs-edu.de Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp Bürgerliches Recht I & II Universität zu Köln, Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte Fachgebiet: Recht hans-peter.haferkamp@uni-koeln.de Prof. Dr. Winfried Hamel Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Personalmanagement I & II Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre winfried.hamel@web.de M. Sc. Ges.-Ök. Hendrik Hillen Methoden des Gesundheitsmanagements I & II Universität zu Köln, Seminar für ABWL und MIG Fachgebiet: Gesundheitsmanagement hillen@wiso.uni-koeln.de Die VWA Köln 9

10 Dipl.-Inform. Dipl.-Kfm. Stefan Hirschmeier Kosten- und Leistungsrechnung Universität zu Köln, Seminar für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement Fachgebiet: Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre, Kosten- und Leistungsrechnung Prof. Dr. Marc Kastner Einführung in die Statistik Technische Hochschule Köln Fachgebiet: Quantitative Methoden, Betriebswirtschaftslehre Prof. Dr. Ludwig Kuntz Methoden des Gesundheitsmanagements I & II Universität zu Köln, Seminar für ABWL und MIG Fachgebiet: Gesundheit kuntz@wiso.uni-koeln.de Dipl.-Ges.-Ök. Francis Langenhorst Wissenschaftliches Arbeiten Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe im Rhein-Kreis Neuss, Seminarmangement Fachgebiet: Gesundheitspolitik/ -management francis.langenhorst@uni-koeln.de Dr. Christian Löschcke Wirtschaftsmathematik I & II Fachgebiet: Quantitative Methoden loeschcke@netcologne.de 10 Die VWA Köln Prof. Dr. Remi Maier-Rigaud Europäische Wirtschaftspolitik Hochschule RheinMain Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre und Sozialpolitik remi.maier-rigaud@hs-rm.de Dr. Felix Miedaner Methoden des Gesundheitsmanagement I & II Universität zu Köln, Seminar für ABWL und MIG Fachgebiet: Gesundheitsmanagement miedaner@wiso.uni-koeln.de Dr. Gerald Oerkermann Marktforschung Fachgebiet: Marketing oerkermann@web.de Prof. Dr. Markus Raueiser Internationales Management Cologne Business School Fachgebiet: Außenhandel m.raueiser@cbs-edu.de Dr. med. Dipl. oec. Marcus Redaèlli Medizin für Nichtmediziner Arzt und Gesundheitsökonom, Uniklinik Köln Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie Fachgebiet: Gesundheitsmanagement marcus.redaelli@uk-koeln.de Prof. Dr. Detlef Schoder Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Universität zu Köln, Seminar für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement & Institut für Rundfunkökonomie der Universität zu Köln Fachgebiet: Wirtschaftsinformatik schoder@wim.uni-koeln.de

11 Prof. Dr. habil. Wolfgang H. Schulz Mikroökonomie Zeppelin Universität Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre, Wettbewerbstheorie und -politik, Industrieökonomik, Mobilität, Handel und Logistik Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt Gesundheitsökonomie, Einführung in die VWL Universität zu Köln, Professur für Sozialpolitik und Methoden der qualitativen Sozialforschung Fachgebiet: Gesundheitsmanagement, Volkswirtschaftslehre Prof. Dr. Ulrich Stangl Kommunikationspolitik Fachhochschule Köln Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Marketing Prof. Dr. Reiner Tillmanns Öffentliches Recht Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW Fachgebiet: Recht RA Dr. Reinhard Voppel Handels- und Wirtschaftsrecht II RAe Osenbrück, Bubert, Kirsten, Voppel Fachgebiet: Recht Diplomkaufmann Helmut M. Weiland Buchführung Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre Prof. Dr. Michael Wittland Methoden des Gesundheitsmanagements I & II Hochschule Hannover, Fakultät für Diakonie, Gesundheit und Soziales Fachgebiet: Gesundheitsmanagement michael.wittland@hs-hannover.de Prof. Dr. Kristina Steinbiß Marketing ESB Business School, Hochschule Reutlingen Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Marketing kristina.steinbiss@reutlingenuniversity.de Prof. Dr. Kerstin Tillmanns Arbeits- und Sozialrecht Fernuniversität in Hagen Fachgebiet: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Bürgerliches Recht kerstin.tillmanns@fernuni-hagen.de Prof. Dr. Christoph Willers Produktpolitik Cologne Business School (CBS), Vizepräsident für Programmentwicklung, Qualitätssicherung und Lehre, Professor für Strategisches Management und Unternehmensentwicklung Fachgebiet: Strategisches Management, Marketing c.willers@cbs.de Die VWA Köln 11

12 Gebühren Marketing-Ökonom/in (VWA) oder Gesundheits-Ökonom/in (VWA) semesterweise 670 monatsweise 114 Gesamtkosten zzgl. 350 Prüfungsgebühr Betriebswirt/in (VWA) semesterweise 550 monatsweise 92 Gesamtkosten zzgl. 350 Prüfungsgebühr Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing oder Gesundheitsmanagement semesterweise semesterweise monatsweise monatsweise Gesamtkosten 550 für das Semester 670 ab dem 4. Semester 92 für das Semester 114 ab dem 4. Semester zzgl. 350 Prüfungsgebühr Bachelorstudiengang 1. Teilzahlung Teilzahlung Gesamtkosten Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in der Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie nicht vom Arbeitgeber oder anderer Seite gefördert oder getragen werden. 12 Die VWA Köln

13 Studiengänge Die VWA Köln 13

14 Lehrprogramm Allg. Bereich Lehrprogramm Allgemeiner Bereich Dieses Lehrprogramm bildet die gemeinsame Grundlage der Studiengänge zum/r Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement, Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing sowie zum/r Gesundheits- oder Marketing- Ökonom/in (VWA) in den Fachbereichen: - Betriebswirtschaftslehre - Volkswirtschaftslehre - Recht - Methoden Um zur Abschlussprüfung in Ihrem Studiengang zugelassen werden zu können, müssen Sie die erforderliche Mindestanzahl an Credit-Points für jeden Fachbereich erreicht und die erforderlichen Pflichtveranstaltungen Ihres Studiengangs bestanden haben. Informationen zur erforderlichen Mindestanzahl an Credit-Points und zu den Pflichtveranstaltungen Ihres Studiengangs finden Sie in den entsprechenden Abschnitten dieses Studienhandbuchs. Für die Schwerpunktstudiengänge Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing, Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement, Marketing-Ökonom/ in (VWA) und Gesundheits-Ökonom/in (VWA) wird das Lehrprogramm um weitere Schwerpunktveranstaltungen in den Fachbereichen Gesundheitsmanagement bzw. Marketing ergänzt. Diese Veranstaltungen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten des Studienhandbuchs. Studierende der viersemestrigen Kompaktstudiengänge zum/r Marketing-Ökonom/in (VWA) und zum/r Gesundheits-Ökonom/in (VWA) besuchen die für ihren Studiengang relevanten Veranstaltungen des 5. und 6. Semesters bereits im 3. und 4. Semester. Es steht Ihnen frei, Ihren Studienverlauf an der VWA Köln abweichend von diesem Lehrprogramm zu planen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies im Einzelfall zu Überschneidungen einzelner Lehrveranstaltungen verschiedener Semester führen kann, da das uns zur Verfügung stehende Zeitintervall für die Vorlesungen auf die Abendstunden begrenzt ist. 14 Studiengänge

15 1. Semester (Wintersemester) Lehrprogramm Allg. Bereich Fachbereich Lehrveranstaltung UStd. Credit-Points BWL Buchführung 24 6 BWL Grundlagen der BWL 24 6 BWL Kosten- und Leistungsrechnung 24 6 VWL Einführung in die VWL 24 6 Recht Bürgerliches Recht I 24 6 Methoden Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 24 6 Methoden Wirtschaftsmathematik I 24 6 Methoden Wissenschaftliches Arbeiten* 8-2. Semester (Sommersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung UStd. Credit-Points BWL Bilanzen I 24 6 BWL Controlling I 24 6 BWL Marketing 24 6 VWL Mikroökonomie 24 6 Recht Bürgerliches Recht II 24 6 Methoden Wirtschaftsmathematik II 24 6 Studiengänge 15

16 Lehrprogramm Allg. Bereich 3. Semester (Wintersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung UStd. Credit-Points BWL Beschaffungsmarketing 24 6 BWL Bilanzen II 24 6 BWL Finanzmanagement I 24 6 VWL Makroökonomie 24 6 Recht Handels- und Wirtschaftsrecht I 24 6 Methoden Einführung in die Statistik Semester (Sommersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung UStd. Credit-Points BWL Betriebliche Steuerlehre I 24 6 BWL Finanzmanagement II 24 6 BWL Personalmanagement I 24 6 VWL Europäische Wirtschaftspolitik 24 6 Recht Handels- und Wirtschaftsrecht II Studiengänge

17 5. Semester (Wintersemester) Lehrprogramm Allg. Bereich Fachbereich Lehrveranstaltung UStd. Credit-Points BWL Betriebliche Steuerlehre II 24 6 BWL Personalmanagement II 24 6 Recht Arbeits- und Sozialrecht Semester (Sommersemester) Fachbereich Lehrveranstaltung UStd. Credit-Points BWL Bilanzanalyse 24 6 BWL Internationales Management 24 6 Recht Öffentliches Recht 24 6 Abschlussarbeit und mündliches Fachgespräch *) Die Veranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. Studiengänge 17

18 Gesundheits-Ökonom/in (VWA) Gesundheits- Ökonom/in (VWA) Das Studium zum/r Gesundheits-Ökonom/in (VWA) bietet die Inhalte des Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement in komprimierter Form an und ist auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt. Als Gesundheits-Ökonom/in (VWA) sind Sie befähigt, komplexe Managementaufgaben z.b. in Krankenversicherungen, Verwaltungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder im Pharmasektor zu übernehmen. Das Studium vermittelt in vier Semestern anwendungsbezogenes betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen und vertiefende Kenntnisse der Struktur des deutschen Gesundheitswesens, der Funktionsweise medizinischer und sozialer Versorgungssysteme sowie des inhalts- und prozessorientierten Krankenhausmanagements. Im Studiengang zum/r Gesundheits-Ökonom/in (VWA) sind mindestens 84 Credit-Points zu erbringen. Das Studium schließt mit einer Projektarbeit und einem mündlichen Fachgespräch. Sie beginnen bereits im ersten Semester mit den Lehrveranstaltungen im Fachbereich Gesundheitsmanagement. Die Zusammensetzung des Lehrprogramms sowie die Aufteilung der geforderten Credit-Points auf die einzelnen Fachbereiche sind den folgenden Aufstellungen zu entnehmen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. Schwerpunktbereich Fachbereich Gesundheitsmanagement UStd. Credit-Points Semester Medizin für Nichtmediziner Semester Struktur des Gesundheitswesens Semester Methoden des Gesundheitsmanagements I Semester Ökonomie der Arzneimittelversorgung Semester Methoden des Gesundheitsmanagements II Semester Gesundheitsökonomie Semester Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen. 18 Studiengänge

19 Allgemeiner Bereich Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Beschaffungsmarketing 6 Betriebliche Steuerlehre I 6 Bilanzen I Gesundheits- Ökonom/in (VWA) Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling 6 Finanzmanagement I 6 Finanzmanagement II 6 Grundlagen der BWL 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Marketing 6 Personalmanagement I 6 Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen. Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6 Europäische Wirtschaftspolitik 6 Makroökonomie 6 Mikroökonomie Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Studiengänge 19

20 Fachbereich Rechtswissenschaft Bürgerliches Recht I Credit-Points Gesundheits- Ökonom/in (VWA) Bürgerliches Recht II 6 Handels- und Wirtschaftsrecht I 6 Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Methoden Credit-Points Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, UStd. = Unterrichtsstunden *) Die Veranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Projektarbeit besucht werden. Der Erwerb von Credit-Points ist in der Veranstaltung nicht möglich. 20 Studiengänge

21 Bildung der Gesamtnote Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Gesundheitsmanagement fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Gesundheits- Ökonom/in (VWA) Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 25% Volkswirtschaftslehre 10% Rechtswissenschaft 10% Methoden 5% Gesundheitsmanagement 30% Abschlussprüfung 20% davon schriftlich (Projektarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Studiengänge 21

22 Marketing-Ökonom/in (VWA) Das Studium zum/r Marketing-Ökonom/in (VWA) bietet die Inhalte des Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing in komprimierter Form an und ist auf eine Regelstudienzeit von vier Semestern ausgelegt. Marketing- Ökonom/in (VWA) Es sind mindestens 84 Credit-Points (= 14 Leistungsnachweise) sowie eine Projektarbeit und ein mündliches Fachgespräch zu erbringen. Sie beginnen bereits im ersten Semester mit den Lehrveranstaltungen im Fachbereich Marketing. Die Zusammensetzung des Lehrprogramms sowie die Aufteilung der geforderten Credit-Points auf die einzelnen Fachbereiche sind den folgenden Aufstellungen zu entnehmen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. Schwerpunktbereich Fachbereich Marketing UStd. Credit-Points Semester Beschaffungsmarketing Semester Dienstleistungsmarketing Semester Marketing Semester Produktpolitik Semester Kommunikationspolitik Semester Marktforschung Semester Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen. Allgemeiner Bereich Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Betriebliche Steuerlehre I 6 Bilanzen I 22 Studiengänge

23 Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling 6 Finanzmanagement I 6 Finanzmanagement II 6 Grundlagen der BWL 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Personalmanagement I 6 Mindestcredits: 24; Es sind mindestens vier Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und drei Wahlveranstaltungen. Marketing- Ökonom/in (VWA) Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6 Europäische Wirtschaftspolitik 6 Makroökonomie 6 Mikroökonomie Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Rechtswissenschaft Bürgerliches Recht I Credit-Points Bürgerliches Recht II 6 Handels- und Wirtschaftsrecht I 6 Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Studiengänge 23

24 Fachbereich Methoden Credit-Points Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Marketing- Ökonom/in (VWA) Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, UStd. = Unterrichtsstunden *) Die Veranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Projektarbeit besucht werden. Bildung der Gesamtnote Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Marketing fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 25% Volkswirtschaftslehre 10% Rechtswissenschaft 10% Methoden 5% Marketing 30% Abschlussprüfung 20% davon schriftlich (Projektarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% 24 Studiengänge

25 Betriebswirt/in (VWA) Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs zum/r Betriebswirt/-in (VWA) verfügen über ein breites betriebswirtschaftliches, volkswirtschaftliches, juristisches und methodisches Grundlagenwissen und sind befähigt, dieses anwendungsbezogen weiterzuentwickeln, um sich mit der notwendigen Flexibilität ständig verändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Durch ihr fachübergreifendes, praxisnahes Wissen können sie unternehmerische Strategien im Zusammenhang erkennen, planen und umsetzen, so dass sie speziell für leitende Funktionen in verschiedenen Bereichen von Unternehmen und Verwaltungen qualifiziert sind. Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) können anschließend in den Bachelorstudiengang einsteigen und unter Anrechnung ihrer Vorleistungen in verkürzter Zeit den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. Betriebswirt/in (VWA) Verteilung der erforderlichen Credit-Points Zum Erwerb des Studienabschlusses sind mindestens 114 Credit-Points (= 19 Leistungsnachweise) sowie eine Abschlussarbeit und ein mündliches Fachgespräch erforderlich. Fachbereich Betriebswirtschaftslehre CreditPoints Beschaffungsmarketing 6 Betriebliche Steuerlehre I 6 Betriebliche Steuerlehre II 6 Bilanzanalyse 6 Bilanzen I Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling 6 Finanzmanagement I Finanzmanagement II Studiengänge 25

26 Fachbereich Betriebswirtschaftslehre CreditPoints Grundlagen der BWL 6 Internationales Management 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Marketing Personalmanagement I 6 Personalmanagement II Mindestcredits: 54; Es sind mindestens neun Leistungsnachweise zu erbringen, darunter fünf Pflichtveranstaltungen und vier Wahlveranstaltungen. Betriebswirt/in (VWA) Fachbereich Volkswirtschaftslehre Einführung in die VWL Europäische Wirtschaftspolitik Makroökonomie Mikroökonomie Credit-Points Mindestcredits: 24; Es sind alle vier Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu erbringen. Fachbereich Rechtswissenschaft Credit-Points Arbeits- und Sozialrecht 6 Bürgerliches Recht I 6 Bürgerliches Recht II Handels- und Wirtschaftsrecht I Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Öffentliches Recht 6 Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung. 26 Studiengänge

27 Fachbereich Methoden Credit-Points Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, UStd. = Unterrichtsstunden *) Die Veranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. Der Erwerb von Credit-Points ist in dieser Veranstaltung nicht möglich. Bildung der Gesamtnote Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht und Methoden fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Betriebswirt/in (VWA) Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 30% Volkswirtschaftslehre 20% Rechtswissenschaft 15% Methoden 5% Abschlussprüfung 30% davon schriftlich (Diplomarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Studiengänge 27

28 Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ökonomisierung stehen viele Einrichtungen des Gesundheitswesens vor der Herausforderung, sich vermehrt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausrichten zu müssen eine Entwicklung, die sich in der Zukunft noch verstärken wird. Auf die Mitarbeiter/innen von Verbänden, Krankenhäusern, Pflegediensten, Praxen, Krankenversicherungen und Krankenkassen kommen Aufgaben zu, für die sie häufig nicht oder wenig ausgebildet sind. Betriebswirt/in (VWA) Gesundheitsmgmt. Der Studiengang Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement vermittelt sowohl betriebswirtschaftliches als auch gesundheitsökonomisches Wissen auf universitärem Niveau. Das Studium befähigt Absolventinnen und Absolventen dazu, komplexe Aufgaben im Gesundheitswesen zu übernehmen. Die Studierenden erwerben im Grundstudium allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf dieser Grundlage wird im Hauptstudium vertiefend Einblick in die Struktur und Funktionsweise des deutschen Gesundheitswesens, in medizinische und soziale Versorgungssysteme sowie in inhalts- und prozessorientiertes Krankenhausmanagement gegeben. Als klassische Wachstumsbranche bietet das Gesundheitswesen hervorragende berufliche Perspektiven für Mitarbeiter/innen, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Mit ihren umfassenden betriebswirtschaftlichen und gesundheitsökonomischen Kenntnissen sind Absolventinnen und Absolventen unseres Studiengangs gefragte Fach- und Führungskräfte, denen sich teilweise bereits während des Studiums neue Arbeitsfelder eröffnen. Ob eine zukünftige Beschäftigung als Key-Account- oder Case-Manager/ in in medizinischen Versorgungszentren, als Projektleiter/in in Verbänden und Verwaltungen oder als Controller/in in öffentlichen und privaten Krankenhäusern mit dem Abschluss Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement steht einer Karriere im Gesundheitswesen nichts mehr im Weg. Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement können anschließend in den Bachelorstudiengang einsteigen und unter Anrechnung ihrer Vorleistungen in verkürzter Zeit den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. 28 Studiengänge

29 Schwerpunktbereich Fachbereich Gesundheitsmanagement UStd. Credit-Points Semester Struktur des Gesundheitswesens Semester Methoden des Gesundheitsmanagements I Semester Ökonomie der Arzneimittelversorgung Semester Methoden des Gesundheitsmanagements II Semester Medizin für Nichtmediziner Semester Gesundheitsökonomie Semester Mindestcredits: 36; Es sind alle sechs Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu erbringen. Allgemeiner Bereich Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Beschaffungsmarketing 6 Betriebliche Steuerlehre I 6 Betriebliche Steuerlehre II 6 Bilanzanalyse 6 Betriebswirt/in (VWA) Gesundheitsmgmt. Bilanzen I Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling 6 Finanzmanagement I Finanzmanagement II 6 Grundlagen der BWL 6 Internationales Management 6 Studiengänge 29

30 Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Kosten- und Leistungsrechnung 6 Marketing Personalmanagement I Personalmanagement II 6 Mindestcredits: 30; Es sind mindestens fünf Leistungsnachweise zu erbringen, darunter vier Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6 Europäische Wirtschaftspolitik 6 Makroökonomie 6 Mikroökonomie Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung. Betriebswirt/in (VWA) Gesundheitsmgmt. Fachbereich Rechtswissenschaft Credit-Points Arbeits- und Sozialrecht 6 Bürgerliches Recht I Bürgerliches Recht II 6 Handels- und Wirtschaftsrecht I Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Öffentliches Recht 6 Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung. 30 Studiengänge

31 Fachbereich Methoden Credit-Points Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, UStd. = Unterrichtsstunden *) Die Veranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. Bildung der Gesamtnote Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Gesundheitsmanagement fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Fachbereich Anteil Betriebswirt/in (VWA) Gesundheitsmgmt. Betriebswirtschaftslehre 15% Volkswirtschaftslehre 15% Rechtswissenschaft 15% Methoden 5% Gesundheitsmanagement 20% Abschlussprüfung 30% davon schriftlich (Diplomarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Studiengänge 31

32 Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing Marketing umfasst sämtliche unternehmerischen Aufgaben, die sich mit der Planung, Koordination und Kontrolle aller auf aktuelle und potentielle Märkte ausgerichteten Aktivitäten ausdrücken. Als Führungsphilosophie gewinnt Marketing seit Jahrzehnten an Bedeutung. Alle erfolgreichen Unternehmen verfügen heute über ein professionelles Marketingmanagement. Mit dem Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse, um als Fach- und Führungskraft in unterschiedlichen Branchen Marketing- und Vertriebsaufgaben professionell übernehmen zu können. Der Studiengang Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing vermittelt im Rahmen eines modular aufgebauten Lehrangebots sowohl betriebswirtschaftliches als auch marketingspezifisches Wissen auf universitärem Niveau. Das Studium befähigt Absolventinnen und Absolventen dazu, komplexere Aufgaben im Marketing zu übernehmen und ist damit ein wichtiger Baustein einer auf lebenslanges Lernen aufbauenden Karriere. Betriebswirt/in (VWA) Marketing Ziel der Schwerpunktveranstaltung Marketing ist zunächst die Vermittlung der Grundlagen des Kaufverhaltens sowie die Beschäftigung mit den Fragen, warum gekauft wird und inwieweit sich Käufer beeinflussen lassen. Darauf aufbauend werden Ziele und Strategien der marktorientierten Unternehmensführung diskutiert, deren Umsetzung mit einem generellen Überblick über den Marketing-Mix abschließt. Auf dieser Grundlage wird den Studierenden in weiteren Schwerpunktveranstaltungen vertiefendes theoretisches und praxisnahes Wissen für die heutigen und zukünftigen Herausforderungen im Marketing vermittelt. Nach ihrem Studium sind die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Betriebswirt/-in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing ideal auf die vielfältigen Aufgaben eines professionellen Marketingmanagements vorbereitet. Sie haben fundierte Kenntnisse im Beschaffungsmarketing, Dienstleistungsmarketing, in der Marktforschung und Produktpolitik sowie im Markenmanagement. Absolventinnen und Absolventen des sechssemestrigen Studiums zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt Marketing können anschließend in den Bachelorstudiengang einsteigen und unter Anrechnung ihrer Vorleistungen in verkürzter Zeit den Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaft erlangen. Bitte beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 aufgenommen haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre. 32 Studiengänge

33 Schwerpunktbereich Fachbereich Marketing UStd. Credit-Points Semester Dienstleistungsmarketing Semester Marketing Semester Marktforschung Semester Beschaffungsmarketing Semester Produktpolitik Semester Kommunikationspolitik Semester Mindestcredits: 36; Es sind alle sechs Leistungsnachweise als Pflichtveranstaltungen zu erbringen. Allgemeiner Bereich Fachbereich Betriebswirtschaftslehre Credit-Points Betriebliche Steuerlehre I 6 Betriebliche Steuerlehre II 6 Bilanzanalyse 6 Bilanzen I Bilanzen II 6 Buchführung 6 Controlling 6 Finanzmanagement I Finanzmanagement II 6 Grundlagen der BWL 6 Betriebswirt/in (VWA) Marketing Internationales Management 6 Kosten- und Leistungsrechnung 6 Personalmanagement I Personalmanagement II 6 Mindestcredits: 30; Es sind mindestens fünf Leistungsnachweise zu erbringen, darunter drei Pflichtveranstaltungen und zwei Wahlveranstaltungen. Studiengänge 33

34 Fachbereich Volkswirtschaftslehre Credit-Points Einführung in die VWL 6 Europäische Wirtschaftspolitik 6 Makroökonomie 6 Mikroökonomie Mindestcredits: 12; Es sind mindestens zwei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter eine Pflichtveranstaltung und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Rechtswissenschaft Credit-Points Arbeits- und Sozialrecht 6 Bürgerliches Recht I Bürgerliches Recht II 6 Handels- und Wirtschaftsrecht I Handels- und Wirtschaftsrecht II 6 Öffentliches Recht 6 Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen, darunter zwei Pflichtveranstaltungen und eine Wahlveranstaltung. Fachbereich Methoden Credit-Points Grundlagen der Wirtschaftsinformatik 6 Betriebswirt/in (VWA) Marketing Einführung in die Statistik 6 Wirtschaftsmathematik I 6 Wirtschaftsmathematik II 6 Wissenschaftliches Arbeiten* - Mindestcredits: 18; Es sind mindestens drei Leistungsnachweise nach Wahl zu erbringen. Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung, UStd. = Unterrichtsstunden *) Die Veranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten wird in jedem Wintersemester angeboten. Da im Verlauf des Studiums auch Seminararbeiten als Prüfungsform angeboten werden, ist ein Besuch der Veranstaltung zu Beginn des Studiums empfehlenswert. In jedem Fall sollte die Veranstaltung aber vor der Erstellung der Diplom- oder Projektarbeit besucht werden. 34 Studiengänge

35 Bildung der Gesamtnote Die Noten der Fachbereiche BWL, VWL, Recht, Methoden und Marketing fließen nach unten stehender prozentualer Verteilung in die Gesamtnote ein. Für die Fachbereichsnoten werden immer und automatisch die Leistungsnachweise mit den besten Noten bis zum Erreichen der geforderten Mindestanzahl an Credit-Points berücksichtigt. Die als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltungen müssen bestanden sein. Fachbereich Anteil Betriebswirtschaftslehre 20% Volkswirtschaftslehre 15% Rechtswissenschaft 15% Methoden 5% Marketing 15% Abschlussprüfung 30% davon schriftlich (Diplomarbeit) 75% davon mündlich (Fachgespräch) 25% Betriebswirt/in (VWA) Marketing Studiengänge 35

36 Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts) Dualer Studiengang Dualer Studiengang Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts) der Fachhochschule Südwestfalen in Meschede in Kooperation mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Arnsberg Bachelor of Arts (B.A.) für Absolventen/innen außerhochschulischer Fort-. und Weiterbildungen (bspw. VWA oder IHK): Die Fachhochschule Südwestfalen in Meschede bietet in Kooperation mit der VWA Hellweg-Sauerland in Arnsberg den dualen Bachelorstudiengang an. In Abhängigkeit der Anerkennung der erbrachten Vorleistungen aus einem vorhergehenden VWA-, IHK- oder vergleichbarem Studium kann der Studiengang berufsbegleitend in verkürzter Studienzeit absolviert werden. Weitergehende Informationen finden sich auf der Homepage der VWA Hellweg-Sauerland. Als Ansprechpartner_in stehen Ihnen Herr Blome in Arnsberg und Frau Melanie Reinert in Köln zur Verfügung. Bachelor of Arts 36 Studiengänge

37 Gaststudium Das Gastudium: Gezielt weiterbilden Sie möchten Ihr Wissen gezielt in speziellen Fachgebieten erweitern und vertiefen oder das VWA-Studium erst einmal kennenlernen? Wenn Sie kein Vollstudium mit Abschlussprüfung anstreben, können Sie einzelne Lehrveranstaltungen der VWA Köln auch als Gasthörer/in besuchen. Auf Wunsch stellt die VWA Köln anschließend einen Leistungsnachweis über die im Rahmen des Gaststudiums erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen aus. Das Gaststudium eignet sich auch für Studieninteressierte, die mit dem Studienbeginn nicht bis zum Wintersemester warten möchten. Das Gaststudium ermöglicht es, vorab im Sommersemester einzelne Veranstaltungen aus dem Lehrangebot der VWA Köln zu absolvieren, die bei Studienbeginn auf das Vollstudium angerechnet werden können. Die Gasthörer-Studiengebühr beträgt 15 je Doppelstunde und somit 180 je Lehrveranstaltung. Studiengänge 37 Gaststudium

38 Prüfungsordnung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln 1 Prüfungszweck Die Abschlussprüfungen dienen dem Nachweis, dass sich der Inhaber des jeweiligen Titels in einem abgeschlossenen sechs (Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt) bzw. vier (Ökonom/in (VWA)) Semester umfassenden Studium an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie das erforderliche Wissen und Können für Führungsaufgaben in der öffentlichen Verwaltung oder in der Wirtschaft erworben hat und wissenschaftliche Arbeitsmethoden sach- und fachgerecht anzuwenden vermag. 2 Prüfungsvoraussetzungen (1) Für die Erlangung des Titels sind erforderlich: 1. Ein ordnungsgemäßes, mindestens sechs (Betriebswirt/in (VWA), Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt) bzw. vier (Ökonom/in (VWA)) Semester umfassendes Studium nach Maßgabe des jeweils gültigen Studienplans. 2. Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer qualifizierten praktischen Tätigkeit nach Absatz Die nach Maßgabe des jeweils gültigen Studienplans erforderliche Mindestanzahl an Leistungspunkten (Credit-Points) und die Abschlussprüfungen nach 7. (2) Eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine qualifizierte berufliche Tätigkeit gelten insbesondere als nachgewiesen: 1. bei Kaufleuten und kaufmännischen Angestellten, wenn sie eine kaufmännische Berufsausbildung abgeschlossen und spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. 2. bei Angestellten im Gesundheitswesen, wenn sie eine diesbezügliche Berufsausbildung abgeschlossen und spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums (Schwerpunkt Gesundheitsmanagement) eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben. 3. bei Abiturienten, wenn sie während des Studiums eine mit der VWA koordinierte kaufmännische Ausbildung und Berufstätigkeit durchlaufen haben (Duales Studium). 4. bei Hochschulabsolventen, wenn sie spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben. 5. bei Industrie- und Handwerksmeistern und staatlich geprüften Technikern, wenn sie nach der entsprechenden Prüfung spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben. 6. bei sonstigen in Wirtschaft oder Verwaltung Tätigen, wenn sie eine staatlich anerkannte oder vergleichbare Fachprüfung auf ihrem Gebiet abgelegt und spätestens bis zur Beendigung ihres VWA-Studiums eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. 7. bei in Wirtschaft oder Verwaltung Tätigen 38 Ordnungen

39 ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens sechsjähriger (Wirtschaftsdiplom-Studiengänge) bzw. vierjähriger (Kompakt-Studiengänge) Berufstätigkeit. 8. bei Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes, wenn sie eine mindestens dreijährige Tätigkeit ausgeübt haben, die wirtschaftliche Kenntnisse erfordert oder mit Führungsverantwortung verbunden ist. Beamte sollen dabei die Laufbahnprüfung für den mittleren oder gehobenen Dienst bzw. eine gleichwertige Prüfung bestanden haben oder sich auf einer Planstelle des mittleren oder gehobenen Dienstes befinden. Angestellte sollen die Angestelltenprüfung I oder die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte abgelegt haben. (3) In besonderen Ausnahmefällen können auch Bewerber, die die Voraussetzungen im Sinne des Absatzes 2 nicht erfüllen, aufgrund ihrer Vorbildung und ihres beruflichen Werdegangs zur Prüfung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet in Zweifelsfällen der Studienleiter. (4) Das Studium an einer anderen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie und dabei erbrachte Leistungen, das Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule, Fachhochschule, Berufsakademie oder einer anderen gleichwertigen Bildungseinrichtung und dabei erbrachte Leistungen können ganz oder teilweise angerechnet werden. 1. Tabellarischer Lebenslauf 2. Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis (2) Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Studienjahres bei der Geschäftsstelle eingehen. Die Bewerber erhalten schriftlich Mitteilung über ihre Zulassung bzw. Nichtzulassung. Nach der Zulassungsbestätigung durch die VWA Köln besteht ein Anspruch auf Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erst nach Zahlung der Semestergebühr. (3) Über die Zulassung von Bewerbern entscheidet in Zweifelsfällen der Studienleiter. (4) Für einen Abschluss nach dieser Prüfungsordnung können im Regelfall bis zu 40 Leistungspunkte aus Leistungen angerechnet werden, die nicht dieser Prüfungsordnung unterliegen. Die Anerkennung von Studienzeiten und Leistungsnachweisen, die an einer anderen Bildungseinrichtung erbracht wurden, ist beim Studienleiter vor Beginn des Studiums formlos zu beantragen, wobei die Kopien der betreffenden Nachweise beizufügen sind. 4 Studienleiter Über die Anwendung und Auslegung dieser Prüfungsordnung entscheidet in Zweifelsfällen der Studienleiter. 5 Fachbereiche 3 Antrag auf Zulassung zum Studium (1) Die Zulassung zum Studium an der VWA Köln muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars beantragt werden. Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen: (1) Es gibt für jeden Studiengang vier obligatorische Fachbereiche: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft und Methoden. (2) Der fünfte Fachbereich richtet sich sowohl bei den 6-semestrigen Studiengängen zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit Schwerpunkt als Ordnungen 39

40 auch bei den 4-semestrigen Studiengängen zum/r Ökonom/in (VWA) nach dem gewählten Schwerpunkt. (3) Die Einzelheiten sind in den Studienplänen der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln geregelt, die dem Studienhandbuch entnommen werden können. 6 Bewertung von Prüfungsleistungen: Credit-Point-System Grundlage des studienbegleitenden Prüfungsverfahrens ist die Bewertung von Arbeitsleistung, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbracht wurde, mit Credit-Points: (1) Für das erfolgreiche Bestehen von Vorlesungsabschlussprüfungen werden Credit-Points vergeben. (2) Die in den einzelnen Vorlesungsabschlussprüfungen erzielbaren Credit-Points und die je Fachbereich erforderliche Mindestanzahl an Credit-Points sind in den jeweils gültigen Studienplänen der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln festgelegt. (3) Der Studienleiter regelt die Form der jeweiligen Vorlesungsabschlussprüfungen. (4) Die Noten der Fachbereiche sowie die Gesamtnote werden als mit den Credit-Points gewichteter Durchschnitt gebildet. (5) Die Noten der Fachbereiche werden aus den besten Teilergebnissen bis zum Erreichen der jeweils erforderlichen Mindestanzahl an Credit-Points gebildet. Einzelheiten der Gewichtung regeln die Studienpläne. (6) Die Voraussetzungen zur Abschlussprüfung sind gegeben, wenn die erforderliche Mindestanzahl an Credit-Points erreicht wurde, alle Pflichtveranstaltungen bestanden wurden und das Gesamtergebnis mindestens ausreichend (4,0) lautet. Die Voraussetzung zur Abschlussprüfung sind nicht gegeben, wenn in einem Fachbereich die Note schlechter als ausreichend (4,0) lautet. 7 Prüfungsverfahren (1) Das Prüfungsverfahren wird studienbegleitend durchgeführt. (2) Zum Ende einer jeden Veranstaltungsreihe können durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesungsabschlussprüfung Credit-Points erworben werden. Lehrveranstaltungen, die im Studienplan als Pflichtveranstaltungen benannt sind, müssen bestanden werden. (3) Zur Teilnahme an einer Vorlesungsabschlussprüfung ist eine verbindliche Anmeldung des Studierenden bei der Geschäftsstelle erforderlich. Die Anmeldung muss der Geschäftsstelle bis spätestens 7 Kalendertage vor der Prüfung vorliegen. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rücktritt von der Prüfung nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines Nachweises des Arbeitsgebers über berufliche Verhinderung möglich. Die entsprechenden Nachweise müssen der Geschäftsstelle spätestens einen Werktag nach der Prüfung vorliegen. Die unentschuldigte Nichtteilnahme an einer Prüfung, zu der eine Anmeldung des Teilnehmers vorlag, führt zum Nichtbestehen der Prüfung und einer Bewertung mit mangelhaft (5,0). (4) Die Zulassung zur Abschlussprüfung (Diplomarbeit bzw. Projektarbeit) muss schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formularen beantragt werden. Der Antrag ist eigenhändig zu unterschreiben. (5) Die Prüfungsgebühr wird mit der Antragstellung fällig. 40 Ordnungen

41 (6) Studierende der 6-semestrigen Studiengänge zum/r Betriebswirt/in (VWA) mit oder ohne Schwerpunkt müssen als Abschlussprüfung eine Diplomarbeit, Studierende der Studiengänge zum/r Ökonom/in (VWA) eine Projektarbeit bei einem Betreuer ihrer Wahl anfertigen. (7) Bei der Festlegung des Themas der Abschlussarbeit sollen die Wünsche des Prüfungskandidaten berücksichtigt werden. Themenvorschläge aus Wirtschaft und Verwaltung werden dabei begrüßt. (8) Die Anfertigung der Diplomarbeit erfolgt in der Regel im sechsten, die der Projektarbeit im dritten oder vierten Studiensemester. Die Bearbeitungszeit beträgt für Diplomarbeiten drei Monate, für Projektarbeiten sechs Wochen. Die Diplom- bzw. Projektarbeit muss spätestens bis zum von der VWA Köln festgelegten Termin eingereicht werden. Die Abgabefrist kann in begründeten Fällen auf schriftlichen Antrag um maximal vier Wochen verlängert werden. Über die Verlängerung entscheidet der Studienleiter. (9) Die Abschlussarbeiten sind mit folgender eidesstattlichen Erklärung zu versehen: Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe angefertigt habe. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiaterkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft wird. Die eidesstattliche Erklärung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. 8 Bewertung von Diplomarbeit und Projektarbeit (1) Die Diplom- bzw. Projektarbeit wird durch den Betreuer benotet. Nach der Bewertung der schriftlichen Arbeit findet ein Fachgespräch zwischen Kandidat und Betreuer mit einer Dauer von 30 Minuten über die vorgelegte Arbeit statt. In Ausnahmefällen kann ein weiterer Fachdozent hinzugezogen werden. (2) Die Gesamtnote der Abschlussarbeit wird zu 75 % aus dem Ergebnis der schriftlichen Arbeit und zu 25 % aus dem Ergebnis des Fachgesprächs gebildet. Lautet die Note der schriftlichen Arbeit oder das Ergebnis des Fachgesprächs mangelhaft (5,0), so gilt die Arbeit als nicht bestanden. Die Arbeit gilt ebenfalls als nicht bestanden, wenn die Abgabefrist gemäß 7 Abs. 7 versäumt wird oder der Kandidat dem Prüfungsgespräch fernbleibt. 9 Bewertung von Prüfungsleistungen (1) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden: Punkte Note ,0 sehr gut ,3 sehr gut minus ,7 gut plus ,0 gut ,3 gut minus ,7 befriedigend plus ,0 befriedigend ,3 befriedigend minus Ordnungen 41

42 Punkte Note 11 Prüfungsabschluss ,7 ausreichend plus ,0 ausreichend ,0 mangelhaft (2) Bei der Bildung der Fachbereichsnote wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. (3) Die Gesamtnote setzt sich aus den einzelnen Fachbereichsnoten und den Noten der Abschlussprüfung zusammen. Die einzelnen Teilnoten fließen mit prozentualen Gewichtungen in die Gesamtnote ein. Die Gewichtungen sind in den Studienplänen geregelt. 10 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Eine mit mindestens ausreichend (4,0) bewertete Vorlesungsabschlussprüfung kann nicht wiederholt werden. (2) Mit schlechter als ausreichend (4,0) bewertete Vorlesungsabschlussprüfungen können maximal einmal wiederholt werden. Vorlesungsabschlussprüfungen einer nach dem jeweils gültigen Studienplan als solche ausgewiesenen Pflichtveranstaltung können maximal zweimal wiederholt werden. (3) Eine nicht bestandene Abschlussarbeit muss mit einem anderen Thema neu beantragt werden. Die Prüfungsgebühren werden dem Studierenden erneut in Rechnung gestellt. Die Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. (1) Nach dem Bestehen der Prüfungen wird dem Studierenden ein Zeugnis ausgehändigt. Mit der Aushändigung ist der Inhaber berechtigt, als Titel die jeweilige Bezeichnung seines Studiengangs mit dem Zusatz VWA zu führen. (2) Das Zeugnis nennt die Fachbereichsnoten, die Noten der Abschlussarbeit und des mündlichen Fachgesprächs sowie das Gesamtergebnis. (3) Ein durch Täuschung erworbener Abschluss kann durch die VWA Köln entzogen werden. (4) Bei Forderungen der VWA Köln gegenüber dem Studierenden kann eine Übergabe des Zeugnisses bis zur Regulierung dieser Forderungen aufgeschoben werden. 12 Ergänzende Vorschriften, Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung wird durch die jeweils gültigen Studienpläne im Studienhandbuch und durch die gültige Klausurordnung der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln konkretisiert. Es gelten daneben die allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie im Studienhandbuch der VWA Köln niedergelegt sind. (2) Die Prüfungsordnung tritt mit Beginn des Sommersemesters 2017 in Kraft. 42 Ordnungen

43 Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln im studienbegleitenden Prüfungsverfahren (Credit-Point-System). 1. Zulässige Prüfungsformen Eine Vorlesungsreihe schließt mit einer Vorlesungsabschlussprüfung. Die Vorlesungsabschlussprüfung findet in Form einer Klausur, einer mündlichen Prüfung oder einer Seminararbeit statt. Die Form der Vorlesungsabschlussprüfung ist durch den Dozenten/die Dozentin im Zuge der Lehrplanung für das Vorlesungsverzeichnis zu Beginn des Semesters verbindlich festzulegen. 2. Teilnahme Zur Teilnahme an einer Vorlesungsabschlussprüfung ist nur berechtigt, wer zur Prüfung angemeldet ist und einen gültigen, auf seinen Namen ausgestellten Studienausweis der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln vorweisen kann. 3. Klausuren (a) Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit für eine Klausur beträgt grundsätzlich 90 Minuten. Eine begründete Verkürzung oder Verlängerung der Bearbeitungszeit bedarf der Genehmigung durch die Studienleitung. In solchen Ausnahmefällen sind die Studierenden rechtzeitig vor der Klausur über die Verkürzung bzw. Verlängerung der Bearbeitungszeit zu informieren. (b) Hilfsmittel (1) Die Bearbeitungsbögen werden von der VWA Köln gestellt und den Studierenden mit den Klausuraufgaben ausgehändigt. Eigenes Schreibpapier sowie andere als die ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. (2) Werden Gesetzestexte oder Gesetzessammlungen als Hilfsmittel zugelassen, sind Randbemerkungen, inhaltliche Ergänzungen u. ä. sowie Gesetzestexte mit Wortkommentierungen unzulässig. Der Dozent / die Dozentin kann von diesen Vorgaben abweichen. (3) Sind Taschenrechner zugelassen, so dürfen diese nicht programmierbar sein. (4) Die zugelassenen Hilfsmittel sind nach Beginn der Klausur von der Klausuraufsicht stichprobenweise zu überprüfen. (c) Ablauf vor der Klausur (1) Die Studierenden legen vor Beginn der Klausur unaufgefordert und gut sichtbar den VWA-Studienausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis) oder Reisepass an dem Platz aus. Die Ausweispapiere werden von der Klausuraufsicht vor und/ oder während der Klausur kontrolliert. (2) Taschen, Mappen, Ordner, Blöcke u. ä. dürfen nicht am Arbeitsplatz verbleiben. Sie müssen an geeigneten Stellen im Prüfungsraum abgelegt oder geschlossen unter dem Sitz verstaut werden. Auf dem Tisch liegen ausschließlich der ausgegebene Ordnungen 43

44 Aufgabentext, die ausgegebenen Bearbeitungsbögen, die zugelassenen Hilfsmittel und Schreibutensilien. (3) Jegliche Mobiltelefone oder Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung (z.b. Laptops, Tablets, Smartwatches etc.) gelten als unerlaubte Hilfsmittel und sind vor Beginn der Klausur unbedingt auszuschalten. Das Auffinden eingeschalteter Mobiltelefone oder Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung führen zum sofortigen Ausschluss des Besitzers / der Besitzerin von der Klausur. (4) Den Anweisungen der Klausuraufsicht ist Folge zu leisten. Studierenden kann sowohl vor Beginn der Klausur als auch während der Bearbeitungszeit durch die Klausuraufsicht ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden. (d) Bearbeitung der Klausur (1) Die erste Seite der Klausurausarbeitung ist mit den folgenden Angaben zu versehen: Name des Studierenden, Matrikelnummer, Studiengang, Semester. (2) Auf den Bearbeitungsbögen ist ein ausreichender Korrekturrand von mindestens 3 cm einzuhalten. Auf jedem einzelnen Bearbeitungsbogen ist der Name des Studierenden und die Seitenzahl anzugeben. (3) Mit dem Ablauf der festgesetzten Bearbeitungszeit ist die Klausurbearbeitung einzustellen. Das Ende der festgesetzten Bearbeitungszeit gilt auch für verspätet eingetroffene Studierende. (e) Abgabe der Klausur (1) Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist händigt der Studierende die ausgeteilten Bearbeitungsbögen und das Aufgabenblatt / die Aufgabenblätter unverzüglich an die Klausuraufsicht aus. Dem Studierenden obliegt die Verantwortung über die Vollständigkeit der abgegebenen Blätter. (2) Nach Abgabe der Klausur ist ein Nachreichen von Lösungsteilen nicht mehr möglich. (3) Eine abgegebene Klausur verbleibt bei der Klausuraufsicht und kann nicht zurückgefordert werden. (4) Erfolgt die Abgabe der Klausur vor Ablauf der Bearbeitungszeit, so ist der Prüfungsraum mit Rücksicht auf die verbleibenden Studierenden in größtmöglicher Ruhe zu verlassen. (5) Klausuren, die trotz Aufforderung nicht rechtzeitig nach Ablauf der Bearbeitungsfrist abgegeben werden, können von der Klausuraufsicht nicht mehr angenommen werden. (f) Täuschungsversuch bei Klausuren Als Täuschungsversuch bei Klausuren werden insbesondere das Abschreiben sowie das unerlaubte Kommunizieren mit anderen Studierenden gewertet. Ebenso gilt das Auffinden von eingeschalteten Mobiltelefonen oder Geräten zur elektronischen Datenverarbeitung oder sonstigen unzulässigen Hilfsmitteln am Platz eines Studierenden als Täuschungsversuch, und zwar unabhängig davon, ob der Studierende diese Hilfsmittel tatsächlich verwendet hat. 4. Mündliche Prüfungen (a) Teilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl einer mündlichen Prüfung pro Semester und Vorlesung ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. Bei einer höheren Teilnehmerzahl ist eine andere Prüfungsform zu wählen. 44 Ordnungen

45 (b) Prüfungszeit Die Prüfungszeit einer mündlichen Prüfung beträgt pro Kandidat Minuten. Die individuelle Prüfungszeit ist auch bei Gruppenprüfungen einzuhalten. (c) Hilfsmittel Bei mündlichen Prüfungen sind grundsätzlich keine Hilfsmittel zugelassen. (d) Prüfungsprotokoll Die mündliche Prüfung muss für jeden Kandidaten schriftlich protokolliert werden. Das Protokoll enthält Vor- und Nachname, Matrikelnummer und Studiengang des/r Teilnehmenden und ist mit dem Prüfungsdatum sowie der Unterschrift des/r Prüfenden und des/r Beisitzenden zu versehen. Aus dem Protokoll müssen die Fragen/Aufgaben, die Antworten, die Anzahl der zu erreichenden Punkte für eine Frage/Aufgabe, die jeweils erreichten Punkte und die Note eines/r Teilnehmenden erkennbar sein. (e) Beisitzer/in Bei mündlichen Prüfungen muss ein Beisitzer anwesend sein. (f) Täuschungsversuche bei mündlichen Prüfungen Als Täuschungsversuch bei mündlichen Prüfungen werden insbesondere das unerlaubte Kommunizieren mit anderen Studierenden gewertet. Ebenso gilt das Auffinden von eingeschalteten Mobiltelefonen oder Geräten zur elektronischen Datenverarbeitung oder sonstigen unzulässigen Hilfsmitteln am Platz eines Studierenden als Täuschungsversuch, und zwar unabhängig davon, ob der Studierende diese Hilfsmittel tatsächlich verwendet hat. 5. Seminararbeiten (a) Umfang Seminararbeiten in den 4- und 6-semestrigen Studiengängen der VWA Köln haben grundsätzlich einen Umfang von 8-10 Seiten. Eine Abweichung von diesem Umfang bedarf der Genehmigung durch die Studienleitung. Seminararbeiten im Bachelorstudiengang haben grundsätzlich einen Umfang von Seiten. (b) Formale Vorgaben Bei der Anfertigung der Seminararbeit sind einheitliche formale Vorgaben der VWA Köln zu beachten, die den Studierenden rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitungszeit zugänglich gemacht werden. (c) Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit von Seminararbeiten beträgt grundsätzlich 6 Wochen. Eine begründete Verkürzung oder Verlängerung der Bearbeitungszeit bedarf der Genehmigung durch die Studienleitung. (d) Eidesstattliche Erklärung Der Seminararbeit ist eine eidesstattliche Erklärung mit folgendem Wortlaut beizufügen: Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe angefertigt habe. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft Ordnungen 45

46 wird. Die eidesstattliche Erklärung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. (e) Täuschungsversuch bei Seminararbeiten Als Täuschungsversuche bei Seminararbeiten gelten insbesondere die Übernahme fremder geistiger Leistung ohne Kennzeichnung (Plagiat) sowie das Einreichen von Arbeiten, die ganz oder teilweise bereits anderen Prüfungsbehörden vorgelegen haben. 6. Umgang mit Täuschungsversuchen bei Vorlesungsabschlussprüfungen (a) Täuschungsversuche führen zum Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfungsleistung eines von der Prüfung ausgeschlossenen Studierenden wird nicht korrigiert und mit der Note mangelhaft (5,0) bewertet. (b) Einem wegen eines Täuschungsversuchs von der Prüfung ausgeschlossenen Studierenden ist die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. (c) Studierende, die wegen wiederholter Täuschungsversuche aufgefallen und von der jeweiligen Klausur ausgeschlossen worden sind, können durch Entscheidung des Studienleiters von der VWA Köln exmatrikuliert werden, nachdem ihnen die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben wurde. Punkte 1 Note ,0 sehr gut ,3 sehr gut minus ,7 gut plus ,0 gut ,3 gut minus ,7 befriedigend plus ,0 befriedigend ,3 befriedigend minus ,7 ausreichend plus ,0 ausreichend ,0 nicht bestanden 1 Bei Klausuren. (b) Insgesamt können in einer Klausur oder mündlichen Prüfung maximal 90 Punkte erreicht werden. Prüfungsleistungen, die mit 40 oder mehr Punkten bewertet werden, gelten als bestanden und führen zum Erwerb von Credit-Points. Für Prüfungsleistungen unter 40 Punkten werden keine Credit-Points vergeben. Die Bewertung solcher Prüfungsleistungen lautet mangelhaft (5,0). 8. Widerspruch gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung 7. Bewertung von Vorlesungsabschlussprüfungen (a) Die Bewertung von Vorlesungsabschlussprüfungen an der VWA Köln sollen nach dem folgenden einheitlichen Schema erfolgen: Gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung kann der Studierende Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss im Rahmen der Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der VWA Köln auf einem dafür vorgesehenen Formblatt schriftlich begründet werden. Die Geschäftsstelle legt den Widerspruch zeitnah dem Dozenten / der Dozentin zur Entscheidung vor. In Zweifelsfällen entscheidet der Studienleiter 46 Ordnungen

47 abschließend über die Bewertung einer Prüfungsleistung. 9. Inkrafttreten Diese Ordnung für Vorlesungsabschlussprüfungen tritt zum Sommersemester 2017 für alle an der VWA Köln durchgeführten Studiengänge in Kraft. 10. Ausnahmen Über Ausnahmen von dieser Ordnung für Vorlesungsabschlussprüfungen entscheidet der Studienleiter der VWA Köln Ordnungen 47

48 Impressum Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln Hahnenstraße 16, Köln Telefon: Telefax: Internet: Facebook: Twitter: Studienleitung Univ.-Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt Geschäftsführung Julia Maier-Rigaud Geschäftsstelle Beate Bavendiek, Melanie Reinert Ausgabe Juni 2017 Verwendete Fotos Seite 1: Cologne, Germany - SeanPavonePhoto - Fotolia.com Seite 12: High school library - happy student with laptop - CandyBox Images - Fotolia.com Seite 39: Female college student - Andres Rodriguez - Fotolia.com Die VWA Köln ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademien und in der Qualitätsgemeinschaft Berufliche Bildung Region Köln e.v. 48

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