Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit staatl. Abschlussprüfung vor der IHK Zulassungsstelle: CERTQUA Nr.
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- Chantal Färber
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1 Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit staatl. Abschlussprüfung vor der IHK Zulassungsstelle: CERTQUA Nr.: T Maßnahmen-Nr.: 2012M Das Berufsbild der Fachkraft für Schutz und Sicherheit wurde 2002 eingeführt, um Ihnen als zukünftige Sicherheitsmitarbeiter / innen eine fundierte, aber zeitlich überschaubare Ausbildung zu bieten. Durch die stark praxisorientierte Ausbildung sind Sie in der Lage, vielseitige Tätigkeiten im operativen Bereich der Sicherheitsunternehmen insbesondere in Führungspositionen wahrzunehmen. Wenn Sie in kurzer Zeit eine staatlich anerkannte Ausbildung erreichen möchten, ist das Berufsbild der Fachkraft für Schutz und Sicherheit genau das Richtige. Über den Bildungsgutschein werden Sie in der Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit zielgenau innerhalb von 24 Monaten ausgebildet. Die Abschlussprüfung in diesem staatlichen Berufsbild wird zeitnah zur Ausbildung ermöglicht. Teilnehmervoraussetzungen Zielgruppe Mindestens 18 Jahre Bildungsgutschein gem. Sozialgesetzbuch III Behördliches Führungszeugnis ohne Eintrag Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Kunden- und Serviceorientierte Einstellung Physische und psychische Belastbarkeit Besitz der Fahrerlaubnis PKW ist von Vorteil Für Arbeitssuchende mit und ohne anerkannten Ausbildungsberuf Für Interessierte am Sicherheitsgewerbe Diese Maßnahme wird durch das Arbeitsamt oder Jobcenter mit dem Bildungsgutschein gem. Sozialgesetzbuch III gefördert
2 Lehrgangsinhalte Lfd.- Elemente d. Ausbildungsberufsbildes Nr. (schwerpunkmäßige Vermittlung) 1 Berufsbildung, Arbeits- u. Tarifrecht ( 3 Abs. 1 Nr.1) a) Bedeutung des Arbeitsvertrages, insbes. Abschluss, Dauer und Beendigung b) gegenseitige Rechte u. Pflichten aus dem Vertrag c) Möglichkeiten d. berufl. Fortbildung d) Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages e) Relevante Bestimmungen d. Tarifabkommen d. Branche 2 Aufbau u. Organisation der Bewachungsunternehmen ( 3 Abs. 1 Nr. 3) a) Aufbau u. Aufgaben d. betreffenden Betriebe b) Grundfunktionen d. Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung u. Verwaltung c) Beziehungen der Sicherheitsunter-nehmen zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen u. Gewerkschaften d) Grundlagen, Aufgaben u. Arbeitsweisen d. betriebsverfassungs- od. personalvertretungsrechtlichen Organe 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( 3 Abs. 1 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit u. Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen u. Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) Berufsbezogene Arbeitsschutz- u. Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben u. Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Vermittlung Ausgelagerter Praktika
3 4 Umweltschutz ( 3 Abs. 1 Nr. 4) a) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere: mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb u. seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) Anwendung geltender Regelungen d. Umweltschutzes für die Sicherheits-unternehmen c) Möglichkeiten d. wirtschaftlichen u. umweltschonenden Energie- u. Materialverwendung nutzen d) Vermeidung von Abfällen; Stoffen u. Materialien, Zuführen einer Entsorgung 5 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste ( 3 Abs. 1 Nr. 5) a) Beachtung u. Anwendung der Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste b) Beachtung d. Rechte von Personen und Institutionen c) Rechtliche Bewertung von Gefährdungssituationen d) Erkennen u. Beurteilen von Rechtsverstößen 6 Leistungen von Sicherheitsdiensten ( 3 Abs. 1 Nr. 6) a) Einordnung der Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang b) Aufgaben, Organisation u. Leistungen d. unterschiedlichen Sicherheitsbereiche: Objekt- u. Anlagenschutz, Veranstaltungsdienste, Verkehrsdienst, Personen- u. Wertschutz c) Beobachtung von Branchen-entwicklungen, Bewertung von Auswirkungen auf die Praktika- Unternehmen
4 7 Schutz und Sicherheit ( 3 Abs. 1 Nr. 7) a) Planung u. Durchführung von präventiver Gefahrenabwehr b) Beurteilung von Gefährdungspotenzialen, Einleitung von Maßnahmen c) Einhaltung u. Sicherung der objektbezogenen Überwachung sowie Einleitung von Maßnahmen bei Mängeln d) Einhaltung u. Überprüfung d. objektbezogenen Umweltschutzvorschriften, Überwachung d. Vorschriften sowie Einleitung von Maßnahmen bei Mängeln e) Durchsetzung u. Sicherung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, der Schutz betriebsinterner Daten d. Praktikabetriebe f) Erkennen von Großschadensereignissen, Einleitung bzw. Berücksichtigung gerechter Maßnahmen g) Anwendung v. Sicherheitsbestimmungen h) Bestimmung der Wirkungsweise u. des Gefährdungspotenzials von Waffen 8 Situationsgerechtes Verhalten u. Handeln ( 3 Abs. 1 Nr. 8) a) Berücksichtigung des Wirkens des Verhaltens auf Betroffene b) Situationsabhängige Berücksichtigung d. Verhaltensnormen u. Verhaltens-muster von Personen od. Gruppen c) Feststellung u. Bewertung v. Sozialen, Anpassung des Verhaltens u. Einleiten von Maßnahmen zur Konfliktvermeidung u. Konfliktbewältigung d) Beurteilung Tätermotiven u. Berücksichtigung d. Besonderheiten von Tätergruppen e) Anwendung v. Methoden d. Befragung f) Erteilung ordnender Anweisungen, auch in englischer Sprache g) Ergreifen von Maßnahmen zum Eigenschutz 9 Maßnahmen der Ersten Hilfe ( 3 Abs. 1 Nr. 9) / Sanitätshelfer-Ausbildung a) Einleitung Erster Hilfe Maßnahmen b) Leistung von Maßnahmen d. Ersten Hilfe c) Meldung von Unfällen u. Zwischenfällen, Beachtung der erforderlichen Angaben zu: Verletzungen, Personen, Schäden u. Gefahren
5 10 Ermittlung, Aufklärung u. Dokumentation ( 3 Abs. 1 Nr. 10) a) Methoden, Techniken u. Verfahren zur Ermittlung, Aufklärung u. Dokumentation; situationsgerechte Auswahl u. Anwendung b) Ermittlung sicherheitsrelevanter Sachverhalte, Aufklärung u. Dokumentation c) Durchführung u. Training des aufgabenbezogenen Schriftverkehrs 11 Sicherheitstechnische Einrichtungen u. Hilfsmittel ( 3 Abs. 1 Nr. 7) a) Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen kennen und anwenden lernen b) Checken und Bedienen von Kontrollinstrumenten trainieren c) Mitwirkung an der Planung sicherheitstechnischer Einrichtungen d) Auswahl, Handhabung, Pflege d. technischer Hilfsmittel u. Prüfung der Funktionsfähigkeit 12 Planung u. Organisation von Sicherheitsdienstleistungen ( 3 Abs. 1 Nr. 12) 12.1 a) Angebotserstellung : b) Erarbeitung eines Algorithmus zur Angebotserstellung c) Übungen / Training zur Erstellung u. Ausgestaltung von Dienstleistungsangeboten d) Berücksichtigung d. Einflüsse von Zielgruppen u. Marktentwicklungen bei der Leistungserstellung e) Ausschreibungs- u. Angebotserstellung u. Praxis Ausgelagerter 12.2 a) Auftragsbearbeitung: b) Planung von Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer u. wirtschaftlicher Gesichtspunkte c) Planung d. Personal-, u. Sachmitteleinsatzes sowie der Termine d) Rechnungserstellung unter Beachtung der unternehmerischen Kosten
6 13. Waffenkundeunterricht gemäß 7 WaffG Waffengesetz und Waffenverordnungen Waffenarten Behandlung von Waffen Waffenbesitz, Waffenbesitzkarte Einfuhr von Waffen, Munition Überlassen von Waffen an Personal Besonderheiten bei Veranstaltungen Folgen bei Verstößen Verbotene Waffen Umgang und Aufbewahrung von Waffen Waffensachkundeprüfung gemäß 7 WaffG theoretische Prüfung ( Waffenrecht und Waffentechnik) praktische Prüfung ( Waffenhandhabung und Schießen) 14. Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. 10 ArbSchG Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen Brandursachen und Brandrisiken Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel Feuerlöschgeräte und Einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen Verhalten im Brandfall Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung 15. Ausbildung zum Ersthelfer gem. 10 ArbSchG Sofortmaßnahmen am Unfallort Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z.b.: stabile Seitenlage, Herz- Lungen- Wiederbelebung, Schockbehandlung) Grundsätze der Wundversorgung Erste Hilfe bei Knochenbrüchen und Sportverletzungen Ursache und Hilfeleistung bei akuten Erkrankungen Grundregeln der Brandbekämpfung und Erste Hilfe bei Verbrennungen Maßnahmen bei Vergiftungsnotfällen Allgemeines Verhalten in Notfallsituationen 16. Prüfung gem. BBiG bei der IHK Praktische Ausbildung Gesamtstunden UE 744 Std.
7 Abschlüsse / Prüfungen 1. Sachkundeprüfung gem. 34 a der GewO; bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Teil; die Prüfung wird vor der IHK in Köln abgelegt. 2. Waffensachkundeprüfung gem. 7 des WaffG; staatlich anerkannte Prüfung, bestehend aus einen theoretisch und praktischen Teil, die praktische Ausbildung findet auf einem Schießtand statt. 3. Ersthelfer für den betrieblichen Sanitätsdienst, anerkannter Abschluss 4. Brandschutzhelfer, die Prüfungsstelle ist die log-o consult GmbH 5. Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die Prüfung findet sowohl schriftlich als auch mündlich vor der IHK statt 24 Monate Dauer Der Umschulungslehrgang zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit findet im Vollzeitunterricht von Montags bis Freitags mit einer Dauer von 24 Monaten statt und enthält lehrgangsbegleitende Zwischenpraktika von ca. 6 Monaten. Die Durchführung des Lehrganges findet in theoretischer und in praktischer Form statt. In konkreter Anlehnung an den Rahmenplan der IHK und dem Rahmenausbildungsplan zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit werden die notwendigen und arbeitsmarktspezifischen Kenntnisse vermittelt, um die abschließende Prüfung vor der zuständigen IHK ablegen zu können.
8 Maßnahmen -Träger: log-o consult training & consulting GmbH Trägerzulassung durch: CERTQUA Zul. Nr.: T Anschrift Zentrale: Telefon: Fax: Max-Planck-Str Köln Lehrgangsdauer: Schulungsort: Lehrgangsbeginn: Lehrgangsende: 18 Monate Theorie (incl. praxisnahem ) plus 6 Monate Für weitere Fragen steht Ihnen unser Bildungsteam gerne zur Verfügung.
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