Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen
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- Stefan Bieber
- vor 6 Jahren
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1 Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen Diese gelten, wenn Sie an einer anderen Hochschule in Deutschland oder einer ausländischen Hochschule studiert haben und die dort erworbenen Studienleistungen für das Studium der Pädagogik der Kindheit an der DPFA Hochschule Sachsen anerkennen lassen wollen. Die folgenden Hinweise sowie die Formblätter zum Antrag und zur Anerkennung sollen Ihnen dabei helfen. 1. Studienleistungen anderer Hochschulen können anerkannt werden, wenn die in den Lehrveranstaltungen behandelten Inhalte äquivalent zu den an der DPFA Hochschule Sachsen/ Studiengang Pädagogik der Kindheit-Lehrveranstaltungen sind und in den Lehrveranstaltungen eine nachweisbare Leistung (z.b. mündliche Prüfung, Klausur, ausgearbeitetes Referat) erbracht und die Lehrveranstaltung benotet wurde. Sie können den Antrag auf Anerkennung nur dann stellen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das auf der nächsten Seite befindliche Formular. Sie richten Ihren Antrag bitte an den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses. 3. Ihrem Antrag fügen Sie bitte den/die anzuerkennenden Leistungsnachweis(e) ( Schein, Zertifikat oder Prüfungszeugnis) im Original oder in beglaubigter Kopie bei. 4. Fügen Sie Ihrem Antrag zusätzlich eine Beschreibung der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen (z.b. aus dem Vorlesungsverzeichnis oder Modulhandbuch) und/oder einen Ablaufplan bei. Die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland ist dann in Betracht zu ziehen, wenn sie keine Zeit durch ein Teilstudium im Ausland verlieren möchten. Setzen Sie sich bitte in diesem Fall rechtzeitig mit der Frage auseinander, wie Studienleistungen aus dem Ausland an der DPFA Hochschule Sachsen anerkannt werden können. Hierfür empfehlen wir Ihnen die Einsichtnahme in das Vorlesungsverzeichnis oder Modulhandbuch der Gastuniversität bzw. des Departments, an welchem Sie gedenken zu studieren. Empfehlenswert ist es zudem im Vorfeld die Studienfachberatung an der DPFA Hochschule Sachsen, als auch an der Gastuniversität zu kontaktieren. Innerhalb Europas und des SOKRATES/ERASMUS-Programms werden die im Ausland erfolgreich erbrachten Leistungen anhand des European Credit Transfer Systems (ECTS) anerkannt, an dem sich die DPFA Hochschule Sachsen beteiligt. gez. Name des Vorsitzes des Prüfungsausschusses Vorsitz des Prüfungsausschusses
2 An den (die) Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses DPFA Hochschule Sachsen Breithauptstraße Zwickau Formular zur Anerkennung von Studienleistungen im grund-ständigen Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit an der DPFA Hochschule Sachsen Name der/des Studierenden: Straße, Nr.: PLZ, Wohnort: Telefon: Derzeitiger Studiengang: Derzeitiger Studienabschnitt: absolvierte Semester: derzeitiges Hochschulsemester: derzeitiges Fachsemester: Akademisches Jahr, aus dem Studienleistungen anerkannt werden sollen: O Wintersemester 20 /20 O Sommersemester 20 Name, Anschrift (Straße, PLZ, Ort, Staat) der Hochschule, von der Studienleistungen anerkannt werden sollen: Auflistungen der Studienleistungen, die für den Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit anerkannt werden sollen, bitte auf Seite 2 vornehmen (bitte auf die Rückseite drucken oder anheften) Hiermit bestätige ich, dass ich alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet und die notwendigen Unterlagen und Belege beigefügt habe. Ort, Datum, Unterschrift der/des Studierenden Hiermit werden die Studienleistungen für den Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit an der DPFA Hochschule Sachsen O wie beantragt anerkannt O mit den auf S. 2 vermerkten Änderungen anerkannt O nicht anerkannt Ort, Datum, Unterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Stempel
3 Auflistung der Studienleistungen, die für den grundständigen Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit anerkannt werden sollen 0 = Modul Titel der Lehrveranstaltung (wenn nicht in deutscher oder englischer Sprache, zusätzlich deutsche Übersetzung Art der LV Art der erbrachten Leistung (en) SWS Credits Lokale Note Note nach ECTS Beantragte Anerkennung Kommentar e Prüfungsausschuss Falls erforderlich, Liste auf einem gesonderten Blatt fortsetzen.
4 Erläuterungen zum Formular Anerkennung von Studienleistungen Verwenden Sie bitte für jede Hochschule, von der Leistungen anerkannt werden sollen, ein neues Formular. 0 = Modul (Name des Moduls) 1 = Art der Lehrveranstaltungen im Modul (LV), z.b. V (Vorlesung), S (Seminar), Ü (Übung), PS (Projektseminar), FS (Forschungsseminar), K (Kolloquium); falls Angabe möglich/vergleichbar 2 = Art der erbrachten Leistung, z.b. Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Übung, Referat, Arbeitsmappe (Mehrfachangaben möglich) 3 = Semesterwochenstunden (SWS) der Lehrveranstaltung, falls Angabe möglich/vergleichbar 4 = nur angeben, wenn ECTS an der Hochschule verwendet wird, von der Studienleistung anerkannt werden sollen (1 Credit entspricht etwa 30 Arbeitsstunden; 30 Credits entsprechen einem Semester, 60 Credits entsprechen einem akademischen Jahr) 5 = Note nach der jeweiligen Notenskala des Staates angeben, aus dem Studienleistungen anerkannt werden 6 = nur angeben, wenn ECTS an der Hochschule verwendet wird, von der Studienleistungen anerkannt werden sollen (A = excellent, B = very good, C = good, D = satisfactory, E = sufficent; Leistungen mit F oder FX werden nicht anerkannt) 7 = Für welchen Modulinhalt des Bachelorstudiums der Pädagogik der Kindheit an der DPFA Hochschule Sachsen soll der Leistungsnachweis anerkannt werden (vgl. geltende Prüfungsund Studienordnung sowie das Modulhandbuch zum Studiengang Pädagogik der Kindheit auf der Homepage der Hochschule: Bitte folgende Abkürzungen eintragen: Grundständiger Bachelorstudiengang: M1 (Propädeutik/5 ECTS), M2 (Grundlagen, Theorien und Geschichte der Pädagogik des Kindes, der Kindheit und der Kindheitsforschung/Teil 1 und 2/14 ECTS [7/7]), M3 (Humanwissenschaftliche Grundlagen der Elementarpädagogik/Teil 1 und 2/12 ECTS [6/6]), M4 (Bewegungspädagogische Grundlagen der Pädagogik der Kindheit/5 ECTS), M 5 (Beobachtung und Dokumentation kindlicher Bildungsprozesse/7ECTS), M6 (Rechtliche und institutionelle Grundlagen der Pädagogik der Kindheit/5ECTS), M7 (Grundlagen der Motopädagogik und motopädagogische Paradigmen in der Elementarpädagogik/4ECTS), M8 (Berufsbild/professionelle Identität und Handlungskompetenz/8 ECTS), M9 (Spiel und Spielen in der Pädagogik der Kindheit/7 ECTS), M10 (Somatische Bildung in der Elementarpädagogik/6ECTS), M11 (Mathematik und Naturwissenschaften in der Elementarpädagogik/6ECTS), M12 (Spiel-, Sport und Rhythmikrepertoire (integriertes Maßnahmepraktikum/5ECTS), M13 (Sprache, Kultur und Ästhetik in der Elementarpädagogik/6ECTS), M14 (Management in den Handlungsfeldern kindlicher Pädagogik/6ECTS), M 15 (Diversity und Übergänge/6ECTS), M 16 (Soziale Bildung in der Elementarpädagogik/6 ECTS) M 17 (Didaktik der Bewegungs- und Sporterziehung [integriertes Maßnahmepraktikum]/6 ECTS), M 18 (Methoden der Kindheitsforschung/empirische Sozialforschung/6ECTS), M19 (Angewandte Methoden der Kindheitsforschung/6ECTS), M 20 (Professionelles Handeln in der Elementarpädagogik Handeln der Pädagog/innen im gesellschaftlichen System/6ECTS), M 21 (Praktikum: Theorie-Praxis-Projekt/18 ECTS), M 22 (Einrichtungs- und Finanzsysteme in der Elementarpädagogik/4ECTS), M 23 (Wahlpflichtmodul: Elementarpädagog/innen als Mediator/innen in besonderen Situationen/14 ECTS), M 23 (Wahlpflichtmodul: Elementarpädagog/innen als Manager/innen/14 ECTS), M 24 (Bachelorarbeit/12 ECTS)
5 Grundständiger Bachelorstudiengang: E (Essay), R (Reflexionsbericht), K (Klausur), EP (Ergebnispräsentation von Praxisbeispielen), PF (Portfolio), MP (mündliche Prüfung), H und PR (Hausarbeit und Präsentation), PA und Ko (Projektarbeit und Kolloquium), Ko (Kolloquium), PraPrä (Praxispräsentation), Prä (Präsentation), Prä und Ko (Präsentation und Kolloquium)
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