1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung"

Transkript

1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie und Ethik (B. Sc.) an der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften Aufgrund von Art. 80 Abs. 1 und 3 Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS WFK) in der Fassung vom , GVBl S. 338 erlässt die Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften folgende Satzung: Inhaltsübersicht: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 2 Studienziel 3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums, Akademischer Grad 4 Zulassungsvoraussetzungen 5 Studienplan 6 Leistungspunkte 7 Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise 8 Anwendungskompetenz (Praxissemester) 9 Bachelorarbeit 10 Bestehen der Bachelorprüfung, Prüfungsgesamtnote 11 Fachstudienberatung 12 Prüfungskommission 13 Inkrafttreten 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Gesundheitsökonomie und Ethik dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl S. 686, Bay RS WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften in deren jeweiliger Fassung. 2 Studienziel (1) Ziel des Studiums ist, den Studierenden Kenntnisse aus den Wissenschaftsdisziplinen Ökonomie, Ethik und Gesundheitswissenschaften zu vermitteln und sowohl methodische als auch anwendungsbezogene Fähigkeiten zu transportieren.

2 (2) (3) 1 Die Absolventen sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Führungsaufgaben sowie gesellschaftspolitische Aufgaben im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens wahrzunehmen und dabei vor allem den verbindenden Blick zwischen den unterschiedlichen Sektoren des Gesundheits- und Sozialwesens zu berücksichtigen. 2 Darüber hinaus soll das Studium die besondere Berücksichtigung der Interaktion zwischen den Basisdisziplinen Ökonomie und Ethik reflektieren und dabei sowohl methodische als auch anwendungsorientierte Kompetenzen vermitteln. 3 Neben der Vermittlung von Fachkenntnissen werden im Studium die Persönlichkeitsbildung sowie der Erwerb von Führungswissen und Führungstechniken gefördert. 4 Die Absolventen sollen neben fachlicher Kompetenz soziale und methodische Kompetenzen erwerben. 1 Mit der Bachelorprüfung erwerben die Studierende einen anwendungsbezogenen, wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss. 2 Der Abschluss befähigt, in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialmarktes qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen, und im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens wissenschaftlich und anwendungsbezogen zu arbeiten. 3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums, Akademischer Grad (1) 1 Die Regelstudienzeit umfasst sieben Studiensemester. Der Studiengang gliedert sich in sieben Modulbereiche, die sich ihrerseits in weitere Module unterteilen. 2 Die Modulbereiche Methodenkompetenz und Fachliche Grundlagen definieren ein Grundlagenstudium, mit dem Modulbereich Fachliche Vertiefungen, dem Projektsemester und der Bachelorarbeit wird ein Vertiefungsstudium abgebildet. 3 Das Grundlagenstudium umfasst drei Semester, das Vertiefungsstudium drei Semester und ein praktisches Studiensemester. (2) Bei erfolgreichem Abschluss der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Science, Kurzform B.Sc. verliehen. 4 Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium im Studiengang Gesundheitsökonomie und Ethik sind: a. die Qualifikation für ein Studium an einer Fachhochschule in Bayern b. die Einschreibung als Student der Wilhelm Löhe Hochschule im Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie und Ethik.

3 5 Studienplan (1) 1 Die Hochschulleitung erstellt zur Gewährleistung des Lehrangebots und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Bestandteil dieser Ordnung ist. 2 Aus dem Studienplan ergibt sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen. 3 Die Bekanntmachung neuer Regelungen erfolgt spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit per Aushang oder über die elektronische Plattform. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen über a. die zeitliche Aufteilung der Fächer und Module, die Studienziele und -inhalte sowie deren Stundenzahl b. Ziele und Inhalte des Moduls Anwendungskompetenz; insbesondere die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sowie deren Form und Organisation c. Prüfungen und Teilnahmehinweise (3) 1 Die Wilhelm Löhe Hochschule strebt an, die Lehrveranstaltungen im Sinne eines zügigen und qualitätsorientierten Studiums anzubieten. 2 Ein Anspruch, dass alle Wahlpflichtund Wahlveranstaltungen angeboten werden, besteht nicht. 6 Leistungspunkte (1) 1 Für den erfolgreichen Abschluss von Modulen werden Leistungspunkte vergeben. Dabei entspricht ein Leistungspunkt einer Studienbelastung von etwa 30 Zeitstunden. 2 Die Anzahl der Leistungspunkte pro Modul ergibt sich aus der Anlage zu dieser Studien- und Prüfungsordnung. (2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs sind 210 Leistungspunkte nachzuweisen. 7 Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise (1) 1 Die Lehrveranstaltungen (Module), ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der Leistungspunkte (ECTS), die Prüfungen, sowie weitere Bestimmungen hierzu sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. 2 Soweit diese keine abschließenden Bestimmungen enthält, trifft die weiteren Festlegungen das Modulhandbuch. (2) Alle Module sind entweder Pflichtmodule oder Wahlpflichtmodule: a. Pflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. b. Wahlpflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die einzeln oder in Gruppen alternativ angeboten werden. Jeder Studierende muss unter ihnen nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung eine Auswahl treffen (vgl. (3), c). Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt.

4 (3) Die Module werden inhaltlich den folgenden Modulbereichen zugeordnet: Methodenkompetenz, Fachliche Grundlagen, Fachliche Vertiefungen, Schlüsselkompetenzen, Anwendungskompetenz und Abschlussarbeit: a. Im Bereich Methodenkompetenz werden Basiselemente der Wissenschaftsdisziplinen Quantitative Methoden und Ökonomie sowie (Unternehmens-)ethik unterrichtet. Es handelt sich ausschließlich um Pflichtmodule. b. Mit dem Modulbereich Fachliche Grundlagen werden Module umschrieben, die eine grundlegende Methodenkompetenz vermitteln. Es handelt sich ausschließlich um Pflichtmodule. c. Der Modulbereich Fachliche Vertiefungen umfasst Pflicht- und Wahlpflichtmodule und kennzeichnet die weiterführende Spezialisierung des gewählten Studienfachs. Im Wahlpflichtbereich sind ein Modul mit zehn Leistungspunkten (ECTS) und ein Modul mit fünf Leistungspunkten (ECTS) gemäß der Anlage dieser Ordnung zu wählen. d. Der Modulbereich Schlüsselqualifikation dient dem Studienziel der Persönlichkeitsbildung und der Kommunikationsfähigkeit des Studierenden. Alle Module dieses Modulbereichs sind Pflichtmodule. e. Der Modulbereich Anwendungskompetenz beinhaltet die praktischen Studienanteile, die insgesamt einen Umfang von mindestens 20 Wochen umfassen. f. Der Modulbereich Abschlussarbeit umfasst das Pflichtmodul Bachelorarbeit. 8 Anwendungskompetenz (Praxissemester) (1) 1 Der Modulbereich Anwendungskompetenz umfasst den praktischen Studienteil von insgesamt mindestens 20 Wochen. 2 Dieser wird in ein Projektpraktikum von mindestens 10 Wochen und ein Projektseminar von ebenfalls mindestens 10 Wochen unterteilt. (2) 1 Für die Teilnahme am Modulbereich Anwendungskompetenz ist eine Anmeldung erforderlich. 2 Eine erfolgreiche Anmeldung setzt den Nachweis von mindestens 90 bereits erbrachten Leistungspunkten voraus. (3) 1 Im Projektpraktikum soll der Studierende außerhalb der Hochschule bei Einrichtungen und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Arbeitsprozesse und Arbeitsbedingungen kennenlernen und durch fachliche Anleitung des Praxisbetreuers in Arbeitsprozesse integriert werden. 2 Das Projektpraktikum soll zwischen dem fünften und sechsten Fachsemester erfolgen. (4) 1 Das Projektseminar schließt sich an das Projektpraktikum an und umfasst ebenfalls eine Dauer von mindestens 10 Wochen. 2 Innerhalb des Projektseminars soll der Studierende angeleitet eine eigenständige Praxisaufgabe wissenschaftlich bearbeiten. Die Praxisaufgabe wird von einem Betreuer in Absprache mit der Einrichtung bzw. Institution und dem Studierenden festgelegt. (5) 1 Projektpraktikum und Projektseminar können durchgehend absolviert werden, wobei jedoch beide Praxisphasen, an einem Projektplan orientiert, einen eigenständigen Charakter einnehmen sollen. 2 Beide Phasen können auch innerhalb einer Institution oder Einrichtung absolviert werden, es wird jedoch empfohlen, zwei Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens zu konsultieren. (6) Die praxisorientierten Inhalte werden durch die Lehrveranstaltungen Praxisbericht, Begleitete Praxisanalyse und das Seminar zu aktuellen Fragen (Projektseminar) begleitet.

5 (7) Das Projektpraktikum ist erfolgreich erbracht, wenn 1. die notwendigen externen Praxiszeiten durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachgewiesen wurden und 2. der Praxisbericht und die begleitete Praxisanalyse jeweils mindestens mit der Note 4,0 bewertet wurden. (8) Das Projektseminar ist erfolgreich erbracht, wenn 1. die notwendigen externen Praxiszeiten durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachgewiesen wurden und 2. das Projektseminar mindestens mit der Note 4,0 bewertet wurde. (9) Projektpraktikum und Projektseminar können angerechnet werden bei 1. einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung und zusätzlich zwölf Monaten einschlägiger Vollzeitarbeit oder 2. mindestens vierundzwanzig Monaten einschlägiger Vollzeitarbeit. (10) Die Regelungen zum Praxissemester werden durch die Praktikumsordnung des Studienganges Gesundheitsökonomie und Ethik ergänzt. 9 Bachelorarbeit (1) In der Bachelorarbeit soll der Kandidat zeigen, dass er die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens in seinem Fachgebiet beherrscht und selbstständig auf eine begrenzte Themenstellung anwenden kann. (2) Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann nur erfolgen, wenn mindestens 120 Leistungspunkte erbracht worden sind. (3) 1 Die Bewertung der Bachelorarbeit erfolgt durch einen Prüfer, der vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt wird. 2 Wird die Bachelorarbeit mit "nicht ausreichend" bewertet, so ist sie von einem zweiten Prüfer zu bewerten. 3 Bei unterschiedlicher Bewertung der beiden Prüfer ergibt sich die Note aus dem Durchschnitt der erteilten Bewertungen; dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 4 Die Bewertung soll spätestens vier Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit vorliegen. (4) 1 Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt durch einen an der Wilhelm Löhe Hochschule prüfungsberechtigten Hochschullehrer des entsprechenden Fachs über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. 2 Der Ausgabetag ist aktenkundig zu machen. 3 Die Bearbeitungsdauer beträgt zwölf Wochen. 4 Weist der Kandidat durch ärztliches Zeugnis nach, dass er durch Krankheit an der Bearbeitung gehindert ist, ruht die Bearbeitungsfrist. 5 Wird die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben, so wird sie mit "nicht ausreichend" bewertet. (5) 1 Die Bachelorarbeit ist einmal in Maschinenschrift, gebunden und paginiert sowie als PDF-Dokument einzureichen. 2 Die Arbeit muss eine Inhaltsübersicht und ein Quellenverzeichnis enthalten. (6) 1 Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. 2 Die Bachelorarbeit enthält am Ende eine Erklärung des Verfassers, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Arbeit nicht bereits an einer anderen Hochschule zur Erlangung eines akademischen Grades eingereicht hat.

6 (7) 1 Der Kandidat hat das Recht, innerhalb der ersten zwei Wochen das Thema einmal zurückzugeben. 2 Für die Zuteilung und Bearbeitung eines neuen Themas gelten die Abs. 1 und 3 bis 6 entsprechend. 10 Bestehen der Bachelorprüfung, Prüfungsgesamtnote (1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn a. in allen nach Anlage 1 für das Bestehen der Bachelorprüfung erforderlichen Modulen einschließlich der Bachelorarbeit mindestens die Note ausreichend" oder das Prädikat mit Erfolg oder Bestanden erzielt wurde b. und insgesamt 210 Leistungspunkte erworben wurden. (2) 1 Zur Bildung des Prüfungsgesamtergebnisses tragen die Endnoten aller in die Endbewertung eingehenden Module gemäß der Anlage und die Bachelorarbeit bei, wobei die Gewichtung der Modulbereiche Methodenkompetenz und Anwendungskompetenz mit der Hälfte der jeweils zugeordneten Leistungspunkte und die der übrigen Module mit dem vollen Wert der zugeordneten Leistungspunkte erfolgt. 11 Prüfungskommission (1) Für den Studiengang Gesundheitsökonomie und Ethik wird eine Prüfungskommission gebildet. (2) 1 Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern. 2 Die Departments Ökonomie und Management sowie Ethik und Philosophie müssen mit mindestens einem Mitglied vertreten sein. (3) Für die Aufgabenzuweisung gelten die Regelungen in der Allgemeinen Prüfungsordnung in Inkrafttreten (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am 30. September 2013 in Kraft.

7 Art ECTS SWS Anhang Leistungsnachweise, Teilprüfungen und Leistungspunkte 1 ÜBERSICHT Modul -Nr. Modultitel Prüfung [Teilgewicht] 1 Methodenkompetenz 1.00 Quantitative Methoden I - Mathematik 1.10 Quantitative Methoden II - Statistik 1.20 Ökonomische Methoden I - Ökonomisches Denken - Makroökonomie und Wirtschaftspolitik 1.30 Ökonomischen Methoden II - Mikro- und Industrieökonomik 1.60 Unternehmensethik I - Grundlagen der Wirtschafts- und Unternehmensethik 2 Fachliche Grundlagen 2.00 Grundlagen Management - Grundlagen Betriebswirtschaft - Grundlagen betriebliche Rechnungslegung 2.20 Grundlagen Gesundheitswesen - Grundlagen Medizin - Grundlagen E-Health - Grundlagen Public Health/ Gesundheitswissenschaften 2.30 Grundlagen Gesundheitsökonomie - Grundlagen Gesundheitsmanagement - Grundlagen Gesundheitsökonomie und Sozialpolitik 2.50 Unternehmensethik II - Corporate Governance - Non-Profit Management Klausur (60 Min.) Klausur (60 Min.) Klausur (60 Min.) Klausur (60 Min.) Klausur (90 Min.) Klausur (90 Min.) Klausur (90 Min.) PM 5 3 PM 5 3 PM 10 6 PM 5 3 PM 5 3 PM 8 6 PM 12 9 PM 8 6 PM PM = Pflichtmodul; WP = Wahlpflichtmodul; SWS = Semesterwochenstunden; ECTS = hier: Anzahl der Leistungspunkte nach European Credit Transfer and Accumulation System

8 Art ECTS SWS Modul -Nr. Modultitel Prüfung [Teilgewicht] 3-4 Fachliche Vertiefungen 3.20 Gesundheitsökonomik - Gesundheitsökonomische Evaluation - Vertiefte Gesundheitsökonomik 3.40 Gesundheitssysteme - Gesundheitssystemforschung - Gesundheitspolitik 3.70 Ethik - Grundlagen angewandter Ethik - Medizin- und Bioethik - Ethik in der Sozialwirtschaft 3.60 Ethik und Sozialordnung I - Ordnungsethik des Sozialstaates 4.30 Gesundheitswissenschaften I - Medizinstatistik - Epidemiologie und Versorgungsforschung 450 Nachhaltiges Management - Stakeholder-Management - Marktorientiertes Innovationsmanagement Wahlpflichtbereiche 3.00 Controlling - Dienstleistungscontrolling - Controlling im Gesundheitswesen 3.10 Leistungsmanagement - Qualitätsmanagement - Casemanagement 3.80 Ethik und Sozialordnung II - Wirtschafts- und Sozialgeschichte 3.90 Soziale Infrastruktur - E-Health - Ambient Assisted Living 4.00 Mensch und Technik - Mensch-Maschinen-Kommunikation - Technisches Innovationsmanagement 4.10 Demografie und Gesundheit - Demografischer Wandel und Pflege - Grundlagen Gerontologie 4.20 Pflegewissen - Pflegemodelle - Ambient Assisted Living 4.40 Gesundheitswissenschaften II - Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation - Angewandte Gesundheitswissenschaften 4.60 Juristisches Wissen - Recht im Gesundheitswesen Klausur (60 Min.) PM 10 6 PM 10 6 PM 15 9 PM 5 3 PM 10 6 PM 10 6 WP 5 3 WP 5 3

9 Art ECTS SWS Modul -Nr. Modultitel Prüfung [Teilgewicht] 5 Schlüsselkompetenzen 5.00 Wissenschaftliche Kompetenzen - Wissenschaftliches Arbeiten - Dogmengeschichte 5.10 Projektmanagement - Projekt- und Changemanagement - Angewandtes Projektmanagement 5.20 Führung und Leitung - Leitung und Führung - Diversity Management 5.40 Kommunikative Kompetenzen - Rhetorik 5.50 Englisch - English for Scientists - Business English Referat PM 6 6 PM 6 6 Mündl. Prüf. (20 Min.) PM 6 6 Referat PM 3 3. PM Anwendungskompetenz 6.10 Projektpraktikum PM - Praxisbericht Projektarbeit - Begleitete Praxisanalyse Referat 6.50 Projektseminar Referat 7 Abschlussarbeit 7.00 Bachelorarbeit Bachelorarbeit PM 10 3 PM 12

10 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses der vorläufigen Hochschulleitung gemäß Art. 21 der Grundordnung der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften und Erteilung des Einvernehmens durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom (E3-H /21759). Fürth, 29. April 2014 Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Oberender, Präsident Diese Satzung wurde am 29. April 2014 im Prüfungsamt der Wilhelm Löhe Hochschule niedergelegt und kann während der Dienstzeit eingesehen werden. Die Niederlegung wurde am 29. April 2014 durch Aushang in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 29. April Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Oberender, Präsident

Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsmanagement und Technologie im Sozialmarkt (B. A.) an der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften Aufgrund von Art. 80 Abs.

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den. Berufsbegleitenden Masterstudiengang Gesundheits- und Sozialmanagement (M. A.)

Studien- und Prüfungsordnung für den. Berufsbegleitenden Masterstudiengang Gesundheits- und Sozialmanagement (M. A.) Studien- und Prüfungsordnung für den Berufsbegleitenden Masterstudiengang Gesundheits- und Sozialmanagement (M. A.) an der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften Aufgrund von Art. 80 Abs.

Mehr

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre

4 Module und Leistungsnachweise 1 Die Pflicht und Wahlpflichtmodule, ihre Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrierende Gesundheitsförderung an der Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 14. Juni 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.2012 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 18.01.2016 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs.

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6. November 2006 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015 Aufgrund

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang International Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.202 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11.

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Vom 28.11. Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Technisches Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.11.2011 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015

Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015 Studien- und Prüfungsordnung für das Studienmodul Interkulturelle Kompetenzen an der Hochschule Augsburg vom 31. März 2015 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des

Mehr

- konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung vom

- konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung vom Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie und Ethik (B. Sc.) an der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften - konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung

Mehr

- konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung vom

- konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung vom Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Management im Gesundheits- und Sozialmarkt (B. A.) an der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften - konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014

Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Controlling an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B ET) Vom 26. April 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 23.10.2007 Aufgrund

Mehr

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09. Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sprachen, Management und Technologie an der Hochschule Amberg-Weiden Stand: Oktober 2011 Studien- und Prüfungsordnung für den vom 23. November 2010 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Gesundheitsförderung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M GF) Vom 8.06.205 Auf Grund von Art.3 Abs., 43 Abs.5,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Sozialwirtschaft (SPO BA SW) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Vom 04. August 2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. Mai 2007 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 23.10.2007 Aufgrund von Art.

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B IF) Vom 2. August 2007 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 21.05.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 21.05. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationales Handelsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 2.05.202 einschließlich der Änderungssatzung vom 04.04.206 Aufgrund

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement an der Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Interkulturelles Unternehmens- und Technologiemanagement an der Hochschule Amberg-Weiden Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang an der Hochschule Amberg-Weiden vom 15. Oktober 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58, Art. 61 Abs. 2 Satz 1

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Management-Wissen an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW)

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) Studien- und Prüfungsordnung für den an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M BW) vom 18.05.2015 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44 Abs.4, 58 Abs.1, 61 Abs.2 und 8 und 66 des Bayerischen

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrative Gesundheitsförderung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Coburg (SPO B IG) Vom 8. April 2009 Auf Grund von

Mehr

in der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 22.06.2015

in der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 22.06.2015 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA Beschaffungsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 28.07.204 in der Fassung einschließlich der Ersten Änderungssatzung

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

- konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung vom

- konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungssatzung vom Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technologie- und Innovationsmanagement im Gesundheitswesen (B. A.) an der Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften - konsolidierte

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 23.08.2010

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 27.10.

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 27.10. Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive & Mobility Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 27.10.2014 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 27.10.2014

Mehr

Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft. der Hochschule für angewandte Wissenschaften

Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft. der Hochschule für angewandte Wissenschaften Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B BWB) Vom 01.08.2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1,

Mehr

4 Module, Lehrveranstaltungen 5 Veranstaltungs- und Terminplan 6 Prüfungsgesamtergebnis und Leistungspunkte 7 Zeugnis und Zertifikat

4 Module, Lehrveranstaltungen 5 Veranstaltungs- und Terminplan 6 Prüfungsgesamtergebnis und Leistungspunkte 7 Zeugnis und Zertifikat Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Logistik und Supply Chain Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Vom 7. August 2009 Konsolidierte Fassung

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsinformatik Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M SA) Vom 16. Mai 2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 43 Abs.5,

Mehr

Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom

Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom Bachelorstudiengang Management und europäische Sprachen an der Fachhochschule Amberg-Weiden vom Aufgrund von Art. 6 Abs., 72 Abs., 8 Abs., 84 Abs. 2 Satz 3 und 86 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

1 Studienziele. 2 Verantwortlichkeit und Durchführung. 3 Qualifikation für das Studienmodul, Zulassung

1 Studienziele. 2 Verantwortlichkeit und Durchführung. 3 Qualifikation für das Studienmodul, Zulassung Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatskurs Profilorientiertes Marketing- und Vertriebsmanagement an der Hochschule Augsburg vom 21. Oktober 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art.

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 4 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Studienordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Health Care Management (MBA) an der Universität

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Fachhochschule Ingolstadt vom 14. März 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1

Mehr

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.

NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,

Mehr

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung SO BC Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting

Mehr

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB)

Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) mitteilungsblatt Nr.4 16. Februar 2011 Fachhochschule Mainz Seite 47 Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Bachelor- Studiengang Internationales Bauingenieurwesen im Fachbereich Technik (FPO-BaIB) an

Mehr

3 Zugangsvoraussetzungen

3 Zugangsvoraussetzungen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung der Ersten

Mehr

Vom 3. August 2006. (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15)

Vom 3. August 2006. (Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg 2006 lfd. Nr. 15) Studienbüro Unser Zeichen/AZ: 4.1-6034.10 02.05.2013 Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Zertifikatsstudiengang Facility Management an der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg (SPO

Mehr

Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Coburg (SPO B VW) Vom 8.

Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Coburg (SPO B VW) Vom 8. Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Coburg (SPO B VW) Vom 8. Februar 2005 Auf Grund von.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81 Abs.1, 84 Abs.2 Satz 3 und

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO) regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO) regelt 1 Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Versicherungswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B VWB) Vom 18.06.2015 Auf Grund von Art.13

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 1 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft des Fachbereichs

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Gesundheits-Management an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 25. Juni 2012 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung

Mehr

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Laufende Nr./ Jahrgang Seitenzahl Aktenzeichen 01.2006 1-12 6034.02 Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 10.01.2006 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben

Mehr

1 Studienziel. Ziel des Zertifikatslehrganges ist es, Berufstätige im Bereich der Konfliktanalyse und Konfliktlösung weiterzuqualifizieren.

1 Studienziel. Ziel des Zertifikatslehrganges ist es, Berufstätige im Bereich der Konfliktanalyse und Konfliktlösung weiterzuqualifizieren. Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium im Zertifikatslehrgang Wirtschaftsmediation der Fachhochschule Kempten Vom 25. Januar 2008 Aufgrund von Art. 13, Art. 43 Abs.

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Arbeitsmarkt und Personal der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen- Nürnberg - FPOAuP - Vom 17. Juli 2009

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Ingolstadt Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 25.06.2012 in der Fassung einschließlich der Änderungssatzung

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 28.11.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung:

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Fachhochschule München folgende Satzung: Satzung über den Erwerb der Zusatzqualifikation "Betrieblicher Datenschutz" für Studierende der Informatik- und Wirtschaftsinformatik-Studiengänge an der Fachhochschule München vom 26. Februar 2003 mit

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang an der Fakultät für Humanwissenschaften der Universität der Bundeswehr München (FPOBWS/Ba) Oktober 2015 2 UniBwM FPOBWS/Ba Redaktion: Urschriftenstelle

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA HR-Management - Business Partner an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 6.2.203 in der Fassung einschließlich der Zweiten

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Coburg (SPO M MG) Vom 7. Februar 2005 Auf Grund von Art.6 Abs.1, 72 Abs.1, 81

Mehr

Vom 22.06.2015. g) In Abs. 1 Satz 1 lit. b wird nach dem Wort liegt das Wort insbesondere eingefügt.

Vom 22.06.2015. g) In Abs. 1 Satz 1 lit. b wird nach dem Wort liegt das Wort insbesondere eingefügt. Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang International Business für Ingenieurinnen und Ingenieure an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Mehr

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./

Amtsblatt. TECHNISCHE-ry- m \ der Technischen Hochschule Deggendorf HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ TECHNISCHE-ry- m \ HOC - SCHULE { DEGGENDOI?F I [./ E Amtsblatt der Technischen Hochschule Deggendorf Nummer 4 Jahrqanq 20L4 Ordnung für das Modulstudium an der Technischen Hochschule Deggendolf Vom 01.

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013

Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildungskurs Produktmanagement an der Hochschule Augsburg vom 16. Juli 2013 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, Art. 43 Abs. 6, Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 des

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut. Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut. Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Landshut Jahrgang: 2007 Laufende Nr.: 166-6 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Fachhochschule

Mehr

3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester.

3 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Systems Engineering an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 15. Dezember 2009 in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung

Mehr

Vom 17. Juli 2015. 1 Zweck der Satzung

Vom 17. Juli 2015. 1 Zweck der Satzung Studien- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungsangebot Logistik und Supply Chain Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof (SPO WZ-LogSCM) Vom 17. Juli 2015 Auf Grund von Art.

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 18.06.2010 in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung der

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der

Mehr

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2006 05.07.2006 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bezugnahme auf die Musterordnung 3 Leitbild

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Automatisierungstechnik und Robotik an der Hochschule Coburg (SPO B AU) Vom 4. Juni 203 Auf Grund von Art.3 Abs., 43, 44, 58 Abs., 6 Abs.2 und 8

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

59 Bachelorstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften

59 Bachelorstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften 59 Bachelorstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften () Im Studiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften (AGW) umfasst das Grundstudium zwei Lehrplansemester, das Hauptstudium fünf Lehrplansemester.

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2015 Laufende Nr.: 233-3

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2015 Laufende Nr.: 233-3 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2015 Laufende Nr.: 233-3 Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und sordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Hochschule

Mehr

Teil B: Besondere Regelungen

Teil B: Besondere Regelungen Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 Teil B: Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 (1) Für alle Studiengänge ergeben sich aus den Tabellen

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik der Universität der Bundeswehr München (FPOWIN/Ba) Oktober 2009 2 UniBwM FPOWIN/Ba Redaktion: Urschriftenstelle der Universität der

Mehr

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

Inhaltsübersicht. 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang IT-Management der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 27. Juni 2011 einschließlich der Änderungssatzung vom

Mehr

SPO_MA_International Business_2014_12_18 1

SPO_MA_International Business_2014_12_18 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationale Betriebswirtschaft / International Business an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Vom 18. Dezember 2014 Auf Grund

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Vom 7. April 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-26)

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO)

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung (SPO) Studien und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Industriewirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B IW) Vom 1. August 2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 58 Abs.1, 61

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den

1 Zweck der Studien und Prüfungsordnung 1 Diese Studien und Prüfungsordnung regelt den Studien und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Financial Management an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO M FM) Vom 24.11.2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1, 44

Mehr

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78

600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78 600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom

Mehr

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 27.05.2005 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben im Auftrage des Rektors von der Abteilung IV der Zentralen Hochschulverwaltung,

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Master Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007

Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des

Mehr

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen Satzung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich der "Koordinatorenausbildung nach RAB 30" für Studierende und Absolventen des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen an der Hochschule Augsburg vom

Mehr