Ziel und Zweck der Förderung

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1 RICHTLINIEN Stand: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen und Projekten der internationalen Jugendarbeit zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung Der Bayerische Jugendring (BJR) vergibt im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten der Internationalen Jugendarbeit. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO). 1. Ziel und Zweck der Förderung Ziel der Förderung ist es, durch Projekte und Maßnahmen internationaler Jugendarbeit die interkulturelle Handlungskompetenz von Jugendlichen zu stärken und so einen Beitrag zur Völkerverständigung und zum Erhalt des Friedens zu leisten. Die geförderten Maßnahmen und Projekte sollen zur Weiterentwicklung internationaler Jugendarbeit beitragen, indem sie innovative Formate und Methoden entwickeln und erproben oder neue Zielgruppen ansprechen, einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch ihre Einbeziehung in die Vorbereitung und Durchführung internationaler Projekte leisten, junge Menschen an eine europäische Identität heranführen durch die Beschäftigung mit europäischen Themen und Beteiligungsformen, interkulturelles Lernen ermöglichen durch Angebote und Konzepte, die nonformale Methoden beinhalten, Fachkräfte in der internationalen Jugendarbeit zusätzlich weiterbilden und sind auf nachhaltige Zusammenarbeit und Partnerschaften angelegt. Bayerischer Jugendring K.d.ö.R. _ Herzog-Heinrich-Straße 7 _ München tel 089/ _ fax 089/ _ info@bjr.de _ Stadtsparkasse München _ IBAN DE _ BIC SSKMDEMMXXX _ USt-ID DE

2 2. Gegenstand der Förderung: Projekte der internationalen Jugendarbeit, die von besonderer Bedeutung für die bayerische Jugendarbeit sind oder einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Jugendarbeit leisten. Gefördert werden insbesondere: 2.1. Aktivitäten mit besonderen Schwerpunkten oder mit neuen Zielgruppen. Darunter fallen im Besonderen Angebote in den Bereichen Eine-Welt-Arbeit, Europäische Jugendpolitik, spezifische Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Fachkräften der internationalen Jugendarbeit, in Form von nationalen, bi- und multinationalen Veranstaltungen im In- und Ausland, soweit diese nicht als Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter (AEJ) förderfähig sind Aktivitäten und Projekte, die im Rahmen bestehender Partnervereinbarungen des Bayerischen Jugendrings stattfinden und vereinbart sind und damit in oder mit Partnerländern oder regionen durchgeführt werden. Dazu zählen im Einzelfall auch Aktivitäten, die der Verstetigung und Festigung von Kontakten mit Partnerländern und -regionen dienen, soweit diese ebenfalls im Rahmen von Vereinbarungen des Bayerischen Jugendrings stattfinden Aktivitäten zum Kontaktaufbau, zur Planung und Vorbereitung internationaler Begegnung und Projekte im Rahmen der Jugendarbeit (wie z. B. vorbereitende Besuche im Partnerland, Treffen mit der zukünftigen Partnerorganisation und andere Aktivitäten, die der Partnersuche dienen) Von der Förderung ausgeschlossen sind Konferenzen, Tagungen und Sitzungen von Verbandsorgangen, Gremien und Ausschüssen, touristische Unternehmungen, Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen, die laufende Arbeit örtlich tätiger Gruppen und die laufende örtliche Tätigkeit von Einrichtungen sowie schulisch- und berufsqualfizierende Aus- und Fortbildung. 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen (Jugendverbände), die Gliederungen des Bayerischen Jugendrings, die nach 75 des Sozialgesetzbuches Achter Teil (SGB VIII) anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendarbeit in Bayern. Seite 2

3 4. Zuwendungsvoraussetzungen und Standards 4.1. Dem Antrag muss eine Konzeption zugrunde liegen, aus der ersichtlich wird die Zielsetzung der Maßnahme bzw. des Projekts, die Zielgruppe, die geplanten Inhalte, die geplanten Methoden und der geplante Zeitablauf (Programm) Projekte können maximal 12 Monate gefördert werden und müssen einen Beitrag zu den Zielen des Förderprogramms leisten. Sie können lokal, regional, landesweit oder international angesiedelt sein Aktivitäten und Projekte, die unter Punkt 2 des Fördergegenstandes beantragt werden, müssen im Rahmen einer Vereinbarung des Bayerischen Jugendrings mit einem ausländischen Partner durchgeführt werden. Ansprechpartner dafür sind die Referenten und Referentinnen für internationale Jugendarbeit (Bereich I, Beratung und Entwicklung) beim Bayerischen Jugendring Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass vorab die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ausdrücklich erteilt wurde. Dies gilt nicht für Flugbuchungen. Diese können förderunschädlich schon früher erfolgen, das Finanzierungsrisiko liegt dabei ausschließlich beim Antragsteller. Nicht gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die nach den Richtlinien des Deutsch- Französischen Jugendwerks (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW) förderfähig sind, Maßnahmen, die aus Bundesmitteln gefördert (z. B. aus dem KJP oder über Conact und Tandem) und/oder im Auftrag von Bundesorganisationen durchgeführt werden, Maßnahmen, die aus anderen Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung oder anderen Landesmitteln gefördert werden und Maßnahmen und Projekte die aus Mitteln der Europäischen Union gefördert werden Der Zuwendungsempfänger erbringt einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 von Hundert der förderfähigen Ausgaben. Bei Jugendverbänden und Gliederungen des BJR kann in Ausnahmefällen von dieser Bestimmung abgewichen werden. Die hierfür erforderlichen wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalls sind bei Antragstellung darzulegen. Seite 3

4 5. Art und Umfang der Förderung 5.1. Eine Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung Förderfähig sind die notwendigen Sach- und Honorarausgaben, Verpflegungs- und Übernachtungsausgaben, Ausgaben für Reisen, im Ausland nur für die bayerischen Teilnehmenden (bis zur Höhe der Sätze des Bayerischen Reisekostengesetzes). In der Regel sollen öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Hierfür sind Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen (z. B. für Gruppen, Sparpreise, BahnCard etc.) Nicht förderfähig sind Ausgaben für Anschaffungen ab einem Einzelanschaffungswert von 410 EUR (ohne Umsatzsteuer) Die Zuwendung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 6.000_EUR, bei Maßnahmen nach Nr. 3 des Gegenstands der Förderung maximal 700 EUR Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben nicht überschreiten, dürfen nicht gefördert werden (Bagatellgrenze). 6. Verfahren 6.1. Antragstellung: Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular dem Bayerischen Jugendring bei Maßnahmen nach Nr. 3 des Gegenstands der Förderung spätestens 6 Wochen, bei Projekten spätestens 12 Wochen vor Beginn vorzulegen. Den Anträgen ist die geforderte Konzeption (Ziele, Inhalte, Methoden, Zeitplanung) beizufügen. Die Anträge müssen einen die Gesamtfinanzierung umfassenden Kosten- und Finanzierungsplan enthalten Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in bedarfsorientierten Raten Verwendungsnachweis: Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis nach Maßgabe der allgemeinen zuwendungsrechtlichen Regelungen (ANBest-P) zu erstellen, wobei ein einfacher Verwendungsnachweis i.s.d. Nr ANBest-P ausreichend ist. Der Verwendungsnachweis muss einen zahlenmäßigen Nachweis entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplanes ent- Seite 4

5 halten. Die Einzelheiten zum Verwendungsnachweis werden jeweils im Bewilligungsbescheid festgelegt. 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die Richtlinien treten am 1. Januar 2015 in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft. Verwaltungsmäßige Abwicklung Bayerischer Jugendring Jürgen Krenss Tel.: Fax: Inhaltliche Beratung und fachliche Prüfung Bayerischer Jugendring Juliane Niklas Tel.: Fax: Seite 5

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