Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft. An der Schmücke. mit dem Geltungsbereich

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 21 Freitag, den 22. Juli 2016 Nummer 14

2 An der Schmücke Nr. 14/2016 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke 14/ Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden der Mitgliedsgemeinden 3. Telefonnummern 4. -Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Bretleben Stadt Heldrungen Gemeinde Hemleben die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Hemleben für das Jahr 2015 (Beitragssatzsatzung 2015) für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Hemleben Gemeinde Oberheldrungen Gemeinde Oldisleben 7. Aus unserer Stadt und den Gemeinden Gemeinde Bretleben Gemeinde Hauteroda 8. Aus unseren Vereinen Verein Hohe Schrecke - alter Wald mit Zukunft e.v. Rassekaninchenzuchtverein T 53 Oldisleben Countryclub e.v. Eastside Heldrungen Heimatverein Hauteroda 1265 e.v. 9. Kirchliche Nachrichten 10. Wir gratulieren 11. Informationen 12. Da lacht die VGem Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Heldrungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft An der Schmücke Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Freitag Uhr Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag:...von bis Uhr und bis Uhr Donnerstag:...von bis Uhr und bis Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Telefon: /78618 Sprechzeiten und Rufnummern der Bürgermeister Bretleben Herr Bürgermeister Hoffmann... Tel.: / Donnerstag:... 16:00-18:00 Uhr Etzleben Herr Bürgermeister Boldt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat:... 18:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben Herr Bürgermeister Strickrodt... Tel.: / jeden 2. und 4. Dienstag im Monat:... 17:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Hauteroda Herr Bürgermeister Eichholz... Tel.: / Dienstag:... 17:00-18:00 Uhr Stadt Heldrungen Herr Bürgermeister Enke... Tel.: / Dienstag:... 16:00-18:00 Uhr Donnerstag:... nach Vereinbarung Freitag:... nach Vereinbarung Hemleben Herr Bürgermeister Görn jeden 1. Montag im Monat:... 17:00-19:00 Uhr Oberheldrungen Frau Bürgermeisterin Weber... Tel.: / Mobil-Nr.: jeden 1. und 3. Montag im Monat:... 16:00-18:00 Uhr Oldisleben Herr Bürgermeister Pötzschke... Tel.: / Montag:... 12:00-13:00 Uhr Dienstag:... 16:00-18:00 Uhr Mittwoch:...keine Sprechstunde Donnerstag:... 12:00-13:00 Uhr Freitag:... nach Vereinbarung Oldisleben, Ortsteil Sachsenburg Herr Ortsteilbürgermeister Wollweber... Tel.: / Termine nach telefonischer Rücksprache Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem jeden 2. Dienstag im Monat Uhr Telefon: / 72138

3 An der Schmücke Nr. 14/2016 Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden Gorsleben: Gartenweg 187, Gorsleben Mittwoch:... 17:00-18:00 Uhr Heldrungen: Hauptstraße 49/50, Heldrungen Montag:... 10:00-12:00 Uhr Dienstag:... 14:00-18:00 Uhr Telefon: /91376 Oberheldrungen: Hauptstraße 29, Oberheldrungen jeden 1. Mittwoch im Monat... 16:00-18:00 Uhr Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsbereich Telefondurchwahl / -Adresse Zentrale: Telefon /7210 Fax / info@vgem-schmuecke.de Hauptamt/Kämmerei Gemeinschaftsvorsitzender 7212 Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de Hauptamt - Sekretariat, Sitzungsdienst, Kommunalrecht 7211 Hauptamt - Personal 7223 Frau Both both@vgem-schmuecke.de Hauptamt - Beschaffung, Amtsblatt, Personal 7223 Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de Hauptamt - Poststelle, Soziales, Sitzungsdienst 7224 Frau Brademann brademann@vgem-schmuecke.de Kämmerei - Steuern, Finanzverwaltung 7216 Frau Main main@vgem-schmuecke.de Kämmerei - Abgaben, Mieten und Pachten 7226 Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de Kämmerei - Haushalt und Finanzen 7226 Frau Zimmermann zimmermann@vgem-schmuecke.de Kasse Frau Schmidt (Kassenleiterin) 7214 schmidt@vgem-schmuecke.de Frau Blume 7220 blume@vgem-schmuecke.de Bau- und Ordnungsamt Sachgebietsleiterin Frau Bostelmann bostelmann@vgem-schmuecke.de Einwohnermeldeamt Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de Frau Döring Standesamt 7217 Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de Frau Brademann Fax 7215 Friedhofsverwaltung Frau Schulze 7217 standesamt@vgem-schmuecke.de Frau Walentin 7221 walentin@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de Ordnungsamt - Vollzugsdienst Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de Frau Zimmer 7218 zimmer@vgem-schmuecke.de Bauamt - Bauen, Liegenschaften, Investitionen 7225 Frau Axthelm Bauamt - Beiträge, Sondernutzung, axthelm@vgem-schmuecke.de Straßenbeleuchtung 7225 Herr Gottschlich gottschlich@vgem-schmuecke.de Schwimmbäder der Verwaltungsgemeinschaft (tel. erreichbar nur während der Freibadsaison) Naturschwimmbad Heldrungen Telefon: /78178 Schwimmbad Oldisleben Telefon: / Schwimmbad Harras Telefon: / Abwasserzweckverband Thüringer Pforte Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Die Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte befindet sich im Rathaus der Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4-9 Sprechzeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: Uhr Telefonnummern der Geschäftsstelle des AZV Thüringer Pforte Werkleiter Herr Wicht / r.wicht@azv-thueringer-pforte.de Finanzen Frau Webendörfer / u.webendoerfer@azv-thueringer-pforte.de Gebührenerhebung/ Kasse Frau Kraft / k.kraft@azv-thueringer-pforte.de Niederschlagswasser/ Fäkalschlammentsorgung Frau Grube / c.grube@azv-thueringer-pforte.de Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn / a.tettenborn@azv-thueringer-pforte.de / k.leich@azv-thueringer-pforte.de Fax: / Störfälle können nach Dienstschluss und an den Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: / Seniorenbetreuung Haus Martha GmbH Karl-Marx-Str. 7, Oldisleben Telefon: Fax: Homepage: Kinderärztlicher Notdienst im Kyffhäuserkreis Ab dem wird im Kyffhäuserkreis außerhalb der normalen Sprechzeiten ein neuer kinderärztlicher Notdienst eingerichtet. Notdienstsprechzeiten: Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und sowie am und von 16 Uhr bis 19 Uhr Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat: Der kinderärztliche Notdienst wird in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes durchgeführt. Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kinderärztliche Notfälle vom allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen errei-

4 An der Schmücke Nr. 14/2016 chen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112. Eine Initiative der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Bretleben an den wirtschaftlichsten Bieter, Elektro Abicht, Schönfelder Str. 210, Bretleben. Sollstimmen... 8 Ist-Stimmen... 7 angenommen lt. Antrag... 7 Gemeinde Bretleben Beschlüsse des Gemeinderates -Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0011) Datum der Sitzung: Beratung und Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf der Ergänzungssatzung Schönfelder Straße in Bretleben für die Flurstücke 11/43, 11/44, 11/47, 11/49 und 11/51 der Flur 5 Gemarkung Bretleben 1. Der Entwurf der Ergänzungssatzung Schönfelder Straße Bretleben, die Begründung (Stand Juni 2016) und die umweltbezogenen Informationen (Grünordnungsplan zur Ergänzungssatzung Schönfelder Straße Bretleben, Friedemann und Weber Erfurt, April 2016) gemäß 3 Abs. 2 BauGB werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und öffentlich ausgelegt. 2. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der fassung über die Ergänzungssatzung gemäß 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. 3. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung und die Auslegung durchzuführen und die TÖB vom Termin der Auslegung zu informieren. angenommen lt. Antrag Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0012) Datum der Sitzung: Beratung und zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Finanzhilfe in Höhe von ,19 für die energetische Sanierung des Daches vom Einkaufsmarkt, Hauptstr. 120 in Bretleben zu verwenden. angenommen lt. Antrag Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0015) Datum der Sitzung: Beratung und zur Vergabe der Wartung und Instandhaltung Straßenbeleuchtung in Bretleben Stadt Heldrungen des Stadtrates -Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0033) Datum der Sitzung: des integrierten Klimaquartierskonzeptes und des städtebaulichen Rahmenplanes Heldrungen Ortskern Der Stadtrat beschließt, das integrierte Klimaquartierskonzept mit dem städtebaulichen Rahmenplan Heldrungen Ortskern als weiterführende Arbeitsgrundlage zur langfristigen, städtebaulichen und energetischen Entwicklung des Untersuchungsgebietes Heldrungen Ortskern zu verwenden. Sollstimmen Ist-Stimmen angenommen lt. Antrag Gemeinde Hemleben Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Hemleben kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetz vom (GVBl. S. 183) und den 2, 7, 7a und 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), erlässt die Gemeinde Hemleben mit des Gemeinderates vom folgende Straßenausbaubeitragssatzung: 1 Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen (1) Zur anteiligen Deckung der Investitionsaufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Hemleben nach Maßgabe der Bestimmungen des ThürKAG und dieser Satzung wiederkehrende Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung besondere Vorteile bietet. (2) Die Satzung findet keine Anwendung auf Investitionsaufwendungen, für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.

5 An der Schmücke Nr. 14/ Ermittlungseinheit/Ermittlungseinheiten (1) Die innerhalb der Ortslage gelegenen Verkehrsanlagen der Gemeinde Hemleben bilden eine einheitliche öffentliche Einrichtung (Ermittlungseinheit). Die Abgrenzung der Verkehrsanlagen nach S. 1 wird im Plan einheit. (2) Zur Ermittlungseinheit gehören folgende Verkehrsanlagen: Hauptstraße, Kleine Gasse, Eichhof, Harraser Straße, Segelbergweg, Siedengasse, Kreuzbergweg. (3) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Ermittlungseinheit nach Absatz 1 ermittelt. 3 Beitragsfähiger Aufwand (1) Beitragsfähig sind die Investitionsaufwendungen für: 1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen (einschließlich Nebenkosten) 2. den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich Nebenkosten) 3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fahrbahn 4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von a) Rinnen und Bordsteinen b) Radwegen c) Gehwegen d) Beleuchtungseinrichtungen e) Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern g) Parkflächen h) Unselbstständige Grünanlagen (Straßenbegleitgrün) des- oder Kreisstraßen, sofern die Gemeinde Träger der Straßenbaulast ist. (2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten 1. für den laufenden Unterhalt und Instandsetzung der in Abs. 1 Nr. 3 und 4 genannten Anlagen, 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen) sowie 3. für Brückenbauwerke, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. 4 Gemeindeanteil Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt 30 %. Der übrige Anteil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu zahlen. 5 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle im Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu einer der in der jeweiligen Ermittlungseinheit zusammengefassten Verkehrsanlagen haben und dadurch beitragsrelevant bevorteilt sind. 6 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes (Beitragsmaßstab) (1) Der nach den 3 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung gemäß 5 besondere Vorteile vermittelt (erschlossene Grundstücke). Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß durch Vervielfachung der nach den Absätzen 2 bis 4 maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach den Absätzen 5 bis 10 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt (Vollgeschossmaßstab). (2) Als Grundstücksfläche nach Absatz 1 gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach den Absätzen 5 bis 7. Für die übrigen Flächen - einschließlich der im Außenbereich gelegenen Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze oder der Grenze einer Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB - richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 8. (3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen Grundstücken a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, b) die über die Grenzen des Bebauungsplans in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans, c) die im Bereich einer Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB liegen und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich, d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach 34 Abs. 4 BauGB besteht, aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ( 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich ( 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, e) die über die sich nach Buchst. b) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwi- gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht. (4) Bei erschlossenen Grundstücken, die a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden, oder b) ganz oder teilweise im Außenbereich ( 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung) ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird. (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen, e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen. (6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans liegen, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse; b) sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); c) ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5, in allen anderen Gebieten die höchstzulässig Höhe geteilt durch 3,4 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); dies gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die

6 An der Schmücke Nr. 14/2016 zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl festgesetzt ist; d) dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene; e) ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird. (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse; b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt, d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss zugrunde gelegt. (8) Für die Flächen nach Absatz 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die 1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden 0,5 2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn a) sie ohne Bebauung sind, bei aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen 0,0167 bb) Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,0333 cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau) 1,0 b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten11, Campingplätze ohne Bebauung) 0,5 c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Abs.5, für die Restfläche gilt Buchst. a) d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Abs. 5, für die Restfläche gilt Buchst. b) e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,3 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Abs. 5, für die Restfläche gilt Buchst. a) f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen, 1,3 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a). (9) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Satz 1 gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach 5 Abs. 6 Buchst. a) bis c) enthält. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,50 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. (10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Absatz 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht: a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse; b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchst. a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchst. a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (so z. B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. 7 Beitragssatz (1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. (2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt. 8 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht oder einen dinglichen Nutzungsrechtes im Sinne des Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, so ist der Erbbauberechtigte oder der Inhaber es dinglichen Nutzungsrechtes im Sinne des Artikels des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige eines Grundstückes haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (2) Ist der Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes im Sinne des Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht im Grundbuch eingetragen oder ist die Eigentums- oder Berechtigungslage in sonstiger Weise ungeklärt, so ist an seine Stelle derjenige abgabepflichtig, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet. (3) dem Erbbaurecht oder dem dinglichen Nutzungsrecht im Sinne des Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, im Falle des Absatzes 1 Satz 3 auf dem Wohnungs- die persönliche Schuld besteht. Der Duldungsbescheid, mit dem bescheid zu vollstrecken. 9 Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld, Vorausleistungen (1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. (2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

7 An der Schmücke Nr. 14/2016 (3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des Kalenderjahres an Vorauszahlungen verlangt werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens: 1. die Bezeichnung des Beitrages 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Anteils der Gemeinde und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (5) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. 10 Überleitungsbestimmungen Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Gemeindegebiet liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder einmalige Beiträge nach 7 ThürKAG entstanden, so bleiben diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für die Ermittlungseinheit unberücksichtigt. Diese Grundstücke bleiben so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag, den Betrag des entstandenen einmaligen Beitrages überschritten hätte, längst jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit der Entstehung des einmaligen Beitrages. Soweit solche Beiträge erst nach Erlass dieser Satzung entstehen, gilt Satz 1 ab dem Jahr des Entstehens entsprechend. 11 Auskunftspflicht (1) Die Beitragspflichtigen sind gemäß 7 Abs. 14 ThürKAG verpflichtet, alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jeder Veränderung der Grundstücksfläche bzw. Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen. (2) Ordnungswidrig i.s.d. 7 Abs. 14 ThürKAG und 19 Abs. 2 ThürKO handelt, wer vorsätzlich einer Aufforderung der Gemeinde nicht nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 250,00 belegt werden. (3) Kommt ein Abgabenpflichtiger seiner Mitwirkungs- und Auskunftspflicht nicht nach, so ist neben einem Bußgeldverfahren im Einzelfall gemäß 15 Abs. 1 Nr. 4 b) aa) ThürKAG in Verbindung mit 162 Abs. 1 AO die Schätzung der Abgabengrundlage notwendig. 12 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge der Gemeinde Hemleben, vom außer Kraft. Hemleben, den Görn Bürgermeister Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am: , Öffentlich bekannt gemacht am: (Siegel)

8 An der Schmücke Nr. 14/2016 Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Hemleben für das Jahr 2015 (Beitragssatzsatzung 2015) kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBI. S. 113/114), sowie der 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29. März 2011 (GVBI. S. 61), in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Hemleben (Straßenausbaubeitragssatzung) vom , erlässt die Gemeinde Hemleben folgende Satzung: 1 Beitragspflichtiger Der Beitragspflichtige bestimmt sich nach 8 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Hemleben (Straßenausbaubeitragssatzung) in der jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragstatbestand Im 3 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Hemleben in der jeweils gültigen Fassung ist der Beitragstatbestand, welcher zur Beitragserhebung führt, geregelt. 3 Beitragssatz (1) Die gewichtete beitragsfähige Grundstücksfläche nach 6 der Straßenausbaubeitragssatzung in der Ermittlungseinheit beträgt in m ,85 (2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für das Jahr 2015 beträgt in Euro ,99 (3) Der Anteil der Gemeinde Hemleben am beitragsfähigen Investitionsaufwand nach 4 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in % 30,00 (4) Berechnung des Beitragssatzes für die Ermittlungseinheit: in Euro ,00 = Zwischensumme in Euro ,99 Gemeinde Hemleben in Euro (30 %) ,50 = den Beitragsfähigen Investitionsaufwand in Euro ,49 Grundstücksfläche in m ,85 = den Beitragssatz für das Jahr 2015 in je m 2 0, Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Hemleben, den Görn Bürgermeister Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: Von der Aufsichtsbehörde genehmigt am: , Öffentlich bekannt gemacht am: (Siegel) Beschlüsse des Gemeinderates -Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0007) Datum der Sitzung: Beratung und der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Hemleben (Wiederkehrende Straßenausausbaubeitragssatzung) Der Gemeinderat möge die in der Anlage beigefügte Straßenausbaubeitragsatzung beschließen. Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 6 angenommen lt. Antrag... 0 angenommen mit Änderung... 5 Antrag abgelehnt Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0008) Datum der Sitzung: Beratung und zur Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Hemleben für das Jahr 2015 (Beitragssatzsatzung 2015) Der Gemeinderat möge die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Hemleben für das Jahr 2015 beschließen. Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 6 angenommen lt. Antrag... 0 angenommen mit Änderung... 5 Antrag abgelehnt Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0009) Datum der Sitzung: Beratung und über die Verwaltungsvereinbarung zur Abstufung der Kreisstraße 524 in der Ortslage Hemleben kreis vorgelegte Verwaltungsvereinbarung zur Abstufung der Kreisstraße K 524 in der Ortslage Hemleben, zu unterzeichnen. Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 6 angenommen lt. Antrag... 6 Beschlüsse des Gemeinderates Hemleben 05. Sitzung am Nr. B 2016/0010 (Vorlagen-Nr. V 2016/0010) Beratung und zur Aufhebung des es Nr. 2016/0008 des Gemeinderates der Gemeinde Hemleben vom Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Hemleben für das Jahr 2015 (Beitragssatzsatzung 2015) Der Gemeinderat beschließt, den o.a. über die Beitragssatzsatzung 2015 aufzuheben.

9 An der Schmücke Nr. 14/2016 Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 6 angenommen lt. Antrag... 6 Nr. B 2016/0011 (Vorlagen-Nr. V 2016/0011) Beratung und zur Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Hemleben für das Jahr 2015 (Beitragssatzsatzung 2015) - Inkrafttreten zum Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Beitragssatzsatzung für das Jahr Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 6 angenommen lt. Antrag... 6 Nr. B 2016/0012 (Vorlagen-Nr. V 2016/0012) Beratung und zur Erhebung von Vorausleistungen für die Straßenbaumaßnahme in der Hauptstraße und Harraser Straße 2016 Der Gemeinderat beschließt die Erhebung von Vorausleistungsbeiträgen für die Straßenbaumaßnahme in der Hauptstraße und Harraser Straße für das Jahr Sollstimmen... 7 Ist-Stimmen... 6 angenommen lt. Antrag... 0 angenommen mit Änderung... 5 Stimmenthaltungen... 1 Gemeinde Oberheldrungen Beschlüsse des Gemeinderates -Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0014) Datum der Sitzung: Zukunftsstrategie Hohe Schrecke mit den vollständigen Kapiteln 1 und 3 Die durch den Verein Hohe Schrecke - Alter Wald mit Zukunft e. V. unter breiter Beteiligung der Region erarbeitete Zukunftsstrategie, es, stellt einen inhaltlichen und strategischen Orientierungsrahmen für die zukünftige Regionalentwicklung in der Hohen Schrecke dar. Als Anrainer der Hohen Schrecke bekundet die Kommune Oberheldrungen ihre Bereitschaft, in den kommenden Jahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Umsetzung der Zukunftsstrategie Hohe Schrecke mitzuwirken und die darin festgehaltenen strategischen Ziele zu unterstützen. angenommen lt. Antrag Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0015) Datum der Sitzung: gesstätte Zwergenhaus beiten in der Kindertagesstätte Zwergenhaus werden an die nachstehend aufgeführten, günstigsten Bieter zu den einzeln Fa. Begeholdt aus Oberheldrungen ,78 Fa. Gräser aus Zwickau ,99 Fa. Kästner aus Hauteroda ,38 Fa. Koch aus Heldrungen ,93 Fa. Klube aus Oberheldrungen ,28 angenommen lt. Antrag... 0 angenommen mit Änderung Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0016) Datum der Sitzung: Übernahme der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/Breitbandausbau gemäß 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis als Modellregion Der Gemeinderat Oberheldrungen beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom , die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau gemäß 87 Abs. 3 ThürKO auf den Kyffhäuserkreis als eigene Aufgabe übersteigt. Über das Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren hinaus werden alle notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimationen zur Beantragung der Zuwendung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwicklung (Erstellung des Verwendungsnachweises) mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. gabenbereiche Dritter bedienen. Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Pkt. 3.1 auf die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom unter Berücksichtigung der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigenmittelbeiträge. Die Gemeinde gewährleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung gestellt wird. durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förder- festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts. Ergibt sich zum Ende des Projektes eine Deckungslücke, wird der notwendige Betrag durch die übertragende Gemeinde bis zum Ende des zweiten, auf die abschließende Erfolgskontrolle folgenden Jahres ausgeglichen.

10 An der Schmücke Nr. 14/2016 Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe der Breitbandversorgung/Breitbandausbaus werden durch den Kyffhäuserkreis nicht erhoben. angenommen lt. Antrag Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0017) Datum der Sitzung: zur Vergabe der Bauleistung Instandsetzung Fußböden Gruppenräume Feuerwehr Oberheldrungen Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Instandsetzung der Fußböden der Gruppenräume in der Feuerwehr Oberheldrungen an die Firma Malermeister Markus Kästner, Bohlenweg 1 a, Hauteroda zu vergeben.die Bürgermeisterin wird beauftragt den Auftrag zu erteilen. angenommen lt. Antrag Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0018) Datum der Sitzung: zur Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Oberheldrungen Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Oberheldrungen. angenommen lt. Antrag... 6 Antrag abgelehnt... 1 Stimmenthaltungen Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0019) Datum der Sitzung: Vergabe der Planungsleistungen zur Erneuerung der Dacheindeckung des Bürgerhauses Oberheldrungen, Hauptstraße 29 Der Gemeinderat beschließt: Für die erforderlichen Planungsleistungen (ca ) wird ein Vertrag mit dem Planungsbüro etage1 aus Weimar vereinbart; die Verwaltung wird beauftragt, diesbezügliche Gespräche zu einem Vertragsentwurf mit der Planerin zu führen und dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Vergabe der Planung zu unterbreiten. angenommen lt. Antrag... 0 angenommen mit Änderung... 6 Antrag abgelehnt... 1 Stimmenthaltungen Nr.: (Vorlagen-Nr. 2016/0020) Datum der Sitzung: Vergabe der Planungsleistungen zur Ermittlung der Kosten für die Neueindeckung des Daches und Erneuerung des Außenputzes des Kulturhauses in Oberheldrungen, Hauptstraße 5 Der Gemeinderat beschließt: Für die erforderlichen, vorbereitenden Planungsleistungen und die Ermittlung der voraussichtlichen Kosten wird ein Vertrag mit dem Planungsbüro etage1 aus Weimar vereinbart; die Verwaltung wird beauftragt, diesbezügliche Gespräche zu einem Vertragsentwurf mit der Planerin zu führen und dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Vergabe der Planung zu unterbreiten. Ist-Stimmen... 7 angenommen lt. Antrag... 0 angenommen mit Änderung... 7 Beschlüsse des Gemeinderates vom Sitzung am Nr. B 2016/0021 (Vorlagen-Nr. V 2016/0021) Wahl einer/eines Beigeordneten als Stellvertreter/in der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin schlägt dem Gemeinderat zur Wahl für das Amt des Beigeordneten, als Stellvertreter der Bürgermeisterin, das Ratsmitglied Herrn Marko Kralenetz vor. Der Gemeinderat möge in geheimer Wahl darüber abstimmen. Abgegebene Stimmen:... 7 davon gültige Stimmen:... 7 davon ungültige Stimmen:... 0 entfallene Stimmen auf Herrn Marko Kralenetz:... 7 Nr. B 2016/0022 (Vorlagen-Nr. V 2016/0023) über die Entsendung von Gemeinderatsmitgliedern in die Gemeinschaftsversammlung der VGem An der Schmücke Der Gemeinderat beschließt, folgende Gemeinderatsmitglieder in die Gemeinschaftsversammlung der VGem An der Schmücke zu entsenden: Mitglied Stellvertreter Herr Uwe Held Silvio Höhne angenommen lt. Antrag... 7 Stimmenthaltungen... 1 Nr. B 2016/0023 (Vorlagen-Nr. V 2016/0024) über die Entsendung von Gemeinderatsmitgliedern in den Haupt- und Finanzausschuss der VGem An der Schmücke Der Gemeinderat beschließt, folgende Gemeinderatsmitglieder in den Haupt- und Finanzausschuss der VGem An der Schmücke zu entsenden: Mitglied Stellvertreter Frau Susann Weber Herr Marko Kralenetz angenommen lt. Antrag... 7 Stimmenthaltungen... 1

11 An der Schmücke Nr. 14/2016 Nr. B 2016/0024 (Vorlagen-Nr. V 2016/0022) Beratung und zur Gewährung von Ehrensold gemäß 8 Abs. 1 Satz 2 ThürKWBG für die ausgeschiedene ehrenamtliche Bürgermeisterin Frau Karin Klimek ab dem Der Gemeinderat beschließt gemäß 8 Abs. 1 ThürKWBG die Gewährung von Ehrensold an die ausgeschiedene ehemalige ehrenamtliche Bürgermeisterin, Frau Karin Klimek, ab dem Aufgrund 38 ThürKO war 1 Mitglied des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sollstimmen... 8 Ist-Stimmen... 7 angenommen lt. Antrag... 5 Antrag abgelehnt... 1 Stimmenthaltungen... 1 Gemeinde Oldisleben Beschlüsse des Gemeinderates Oldisleben 03. Sitzung am Nr. B 2016/0020 (Vorlagen-Nr. V 2016/0020) Beratung und zur Vergabe der Bauleistungen Erweiterung und Umbau Feuerwehrgerätehaus Oldisleben Gewerk: Sanitär- und Heizungsarbeiten Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für das Gewerk Sanitär- und Heizungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, TGA Sondershausen GmbH, Hans-Schrader-Str. 25, Sondershausen zu vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauauftrag zu erteilen. Sollstimmen Ist-Stimmen angenommen lt. Antrag Nr. B 2016/0021 (Vorlagen-Nr. V 2016/0021) Beratung und zur Vergabe der Bauleistungen Erweiterung und Umbau Feuerwehrgerätehaus Oldisleben Gewerk: Estricharbeiten Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für das Gewerk Estricharbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Zebo-Fußbodentechnik GmbH, Breiter Ring 2, Erfurt zu vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauauftrag zu erteilen. Sollstimmen Ist-Stimmen angenommen lt. Antrag Nr. B 2016/0022 (Vorlagen-Nr. V 2016/0022) Beratung und zur Vergabe der Bauleistungen Erweiterung und Umbau Feuerwehrgerätehaus Oldisleben Gewerk: Elektroarbeiten Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für das Gewerk Elektroarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Elektroinstallation Renz, Hauptstr. 157, Gorsleben zu vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauauftrag zu erteilen. Sollstimmen Ist-Stimmen angenommen lt. Antrag Nr. B 2016/0023 (Vorlagen-Nr. V 2016/0023) Beratung und zur Vergabe der Bauleistungen Erweiterung und Umbau Feuerwehrgerätehaus Oldisleben Gewerk: Trockenbau/Innenputz Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für das Gewerk Trockenbau/Innenputz an den wirtschaftlichsten Bieter, MB-Bauunternehmung, Robinienweg 13, Sömmerda zu vergeben. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauauftrag zu erteilen. Sollstimmen Ist-Stimmen angenommen lt. Antrag Nr. B 2016/0024 (Vorlagen-Nr. V 2016/0024) Beratung und zur Fortsetzung und Erweiterung Sanierung Schwimmbad Oldisleben Der Gemeinderat beschließt, die Fortsetzung und Erweiterung der Sanierung des Schwimmbades Oldisleben um den Teil des Nichtschwimmerbereiches. Die zusätzlichen Kosten sollen teilweise mit der Einsparung der Kosten für den laufenden Badebetrieb 2016 gedeckt werden. Der Restbetrag wird über eine Entnahme aus der Rücklage finanziert. Sollstimmen Ist-Stimmen angenommen lt. Antrag... 0 angenommen mit Änderung FFW Bretleben Gemeinde Bretleben Ehrung für langjähriges Engagement Am Freitag, dem , lud Wehrleiter Michael Kohls die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bretleben zur Jahreshauptversammlung ein. Neben einem Jahresrückblick und allgemeinen Informationen zum aktuellen Stand des Gerätehauses und der Einsatzfahrzeuge stand die Ehrung einiger Kameraden auf der Tagesordnung.

12 An der Schmücke Nr. 14/2016 So wurde Wehrleiter Kohls selbst zum Brandmeister befördert. Auch Kamerad Klaus Dienemann wurde diese Beförderung zu Teil. Für 40 Jahre Einsatzbereitschaft in der FFW Bretleben wurde Karl-Heinz Sattler mit der goldenen Brandschutzmedaille geehrt. Des weiteren wurden für 10 Jahre freiwillige Arbeit in der einigen Kameraden aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen nicht möglich, die Auszeichnung persönlich entgegen zu nehmen. Zum letzten Mal in seiner Amtszeit übernahm diese ehrenvolle Aufgabe Bürgermeister Norbert Abicht, welcher durch Wehrleiter Kohls für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre gelobt und im Anschluss auch gebührend verabschiedet wurde. M. Stolze, M. Kohls, N. Abicht und M. Boogk Wehrleiter Michael Kohls und Norbert Abicht Lernen in der Natur Gemeinde Hauteroda In der ersten Juliwoche besuchten Studenten der Technischen Universität (TU) Dresden bei strahlendem Sonnenschein die Hohe Schrecke. Hierbei machten sie auch einen Abstecher nach Hauteroda und besichtigten die bisher umgesetzten Maß- nahmen im Flurbereinigungsverfahren. Mit dabei waren neben Herrn Prof. Dr. Thöne von der TU auch Herr Gessner vom Amt germeister der Gemeinde Hauteroda, Herr Eichholz. Mit einem gemeinsamen Gruppenfoto wird dieser Ausflug allen Beteiligten noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Stellungnahme des Vereins Hohe Schrecke - Alter Wald mit Zukunft e.v. zu geplanten Windenergieanlagen im Umfeld der Hohen Schrecke Aufgrund von teilweise fehlerhaften oder unpräzisen Diskussionen in der Öffentlichkeit möchten wir hiermit die Positionen des Vereins Hohe Schrecke - Alter Wald mit Zukunft e.v. zu geplanten Windenergieprojekten im Umfeld der Hohen Schrecke darstellen. 1. Grundsätzliches Der Verein Hohe Schrecke - Alter Wald mit Zukunft e.v. setzt sich einerseits, gemeinsam mit der Naturstiftung DAVID als Träger des Naturschutzgroßprojektes, für den Erhalt der Natur der der Hohen Schrecke ein. Andererseits unterstützt der Verein alle Bemühungen zum Klimaschutz und der Energiewende mit dem Schwerpunkt der Nutzung von erneuerbaren Energien. Der möglicherweise daraus resultierende Konflikt kann u.e. nur vor dem Hintergrund von konkreten Standorten bewertet werden. Der Verein Hohe Schrecke - Alter Wald mit Zukunft e.v. wird deshalb weder ein prinzipielles Ja noch ein prinzipielles Nein zu neuen Windenergieprojekten abgeben. Windenergieanlagen innerhalb des Naturschutzgroßprojektgebietes (Kerngebiet) oder im Wald lehnen wir im Allgemeinen ab. Wenn es, wie z.b. am Standort Heldrungen/Braunsroda, Überschneidungen mit dem Vorranggebiet gibt, prüft der Verein den Standort im Einzelfall. 2. Zum Standort Braunsroda/Reinsdorf Uns sind bisher nur geplante Anlagen und Genehmigungsanträge der Firmen SaboWind und NOTUS bekannt, die allesamt innerhalb des Windvorranggebietes bzw. dessen Unschärfebereich liegen. Ein Antrag oder eine Absicht der Firma WSB, außerhalb des Vorranggebietes Windenergieanlagen zu errichten, ist uns nicht bekannt. Wir haben diesbezüglich mit der Fa. WSB keine Gespräche geführt und auch anderweitig keine Zustimmung zu diesen Vorhaben signalisiert. Hinsichtlich der Anlagen der Fa. SaboWind und NOTUS vertre- eine Genehmigung ohnehin sehr wahrscheinlich ist bzw. teilweise auch schon erteilt worden ist. Wichtig ist aus unserer Sicht, ten eintritt. Unter diesen Bedingungen können wir Anlagen an diesem Standort akzeptieren und setzen uns dafür ein, dass die Wertschöpfung aus dem Betrieb dieser Anlagen zu einem möglichst großen Anteil in der Region verbleibt. Ansatzpunkte hierfür sehen wir durch die steuerliche Begünstigung der betroffenen Kommunen, der Möglichkeit von Poollösungen bei Gestattungsverträgen mit Grundstückseigentümern, die Beteiligung der Bürger über eine Bürgerenergiegenossenschaft oder einen direkten Gewinnabfluss für regionale Entwicklungsprojekte. 3. zu weiteren Standorten Eine Erweiterung des Standortes Olbersleben/Ostramondra sehen wir im Rahmen der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen dargestellten Prüffläche in westliche Richtung innerhalb der Gemarkung Ostramondras (Vgl. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen vom ) als unkritisch an. Dagmar Dittmer, Vereinsvorsitzende Braunsroda, den

13 An der Schmücke Nr. 14/2016 Rassekaninchenzuchtverein T 53 Oldisleben Jungtierschau des Rassekaninchenvereins - 80 Jahre RKZ T53 Oldisleben am 6. und 7. August in der AGRAR-GmbH am Sportplatz Schon traditionsgemäß führt der Rassekaninchenverein T53 Oldisleben eine Kaninchenschau durch. In diesem Jahr ist es eine Jungtierschau. 80 Jahre besteht der Verein der Rassekaninchenzüchter in Oldisleben und schon viele Erfolge konnten gefeiert werden. Viele Kreismeisterschaften wurden errungen, und Clubmeistertitel zählt der Verein. Die Preisrichter bewerten die Kaninchen nach einem Punktesystem; 100 Punkte sind möglich, aber für die Züchter noch ein Traum. 98 Punkte haben die Züchter aus Oldisleben schon erreicht und gehören damit zur Spitze in Deutschland und Europa. Zur Ausstellung kommen vom Riesenkaninchen bis zum Zwergkaninchen viele Rassen. Für den Besucher besteht die Möglichkeit sich über die Rassekaninchenzucht bei den Mitgliedern zu informieren und auch Tiere käuflich zu erwerben. Die Schau ist am 6. August von 10 bis 17 Uhr und am 7. August von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Am Sonntag laden die Haintal-Musikanten ab Uhr zu einem musikalischen Frühschoppen ein. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt. Erbsensuppe aus der Feldküche, Bockwurst, Bier, Cola, Kaffee und Kuchen aus dem Backbuch der Züchterfrauen warten auf die Besucher. Die Jungtierschau soll für die Züchter Prüfstein für weitere Ausstellungen sein. Der Kaninchenverein würde sich über viele Besucher bei dieser Ausstellung sehr freuen. Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße) Sonntag, Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl, mit Pfr. Pietrusky. Sonntag, Uhr Beichtandacht und Gottesdienst mit hl. Abendmahl, mit Pfr. Pietrusky. Bibelgesprächskreis ab 2. August wieder dienstags Uhr Pfarramt in Sangerhausen: Tel. ( )

14 An der Schmücke Nr. 14/2016 Ev. Kirchgemeinde Heldrungen Sonntag, Uhr Wigbertikirche Junge Gemeinde Sommerferien bis Oberheldrungen Sonntag, den :00 Uhr Gottesdienst Hauteroda Samstag, den :00 Uhr Gottesdienst Ev. Kirchgemeinde Oldisleben Sonntag, den Uhr Gottesdienst Sonntag, den Uhr Gottesdienst Freikirchliche Hausgemeinde Heldrungen, Wallstraße 2, bei Familie Brandt Sonntag, den Uhr Gottesdienst Jeden Montag 20:00 Uhr Hauskreis Infos unter Katholische Pfarrgemeinde Samstag, :00 Uhr hl. Messe zum Geburtstag Heldrungen am Ballin, Hermann zum 85. Geburtstag am Zielonka, Gisela zum 75. Geburtstag am Pölzing, Elisabeth zum 90. Geburtstag am Grömmer, Herbert zum 80. Geburtstag am Noske, Hella zum 80. Geburtstag Oldisleben am Denke, Anita zum 80. Geburtstag am Sorbe, Gerlinde zum 85. Geburtstag am Schlegel, Peter zum 70. Geburtstag am Wiedewild, Udo OT Sachsenburg zum 75. Geburtstag und wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen. Neue Sonderausstellung im Regionalmuseum Bad Frankenhausen Dass es der letzte Krieg sein möge! - Die schwarzburg-rudolstädtische Unterherrschaft Frankenhausen im und nach dem Ersten Weltkrieg 1914 bis 1924 Ausstellungsdauer vom 12. Juni bis 13. November 2016 Seit dem 12. Juni ist im Regionalmuseum Bad Frankenhausen eine neue Sonderausstellung zu besichtigen Dass es der letzte Krieg sein möge! - Die schwarzburg-rudolstädtische Unterherrschaft Frankenhausen im und nach dem Ersten Weltkrieg 1914 bis Schon seit 2014 werden in vielen deutschen Museen der Ereignisse vor 100 Jahren gedacht, die mit dem Schicksalstag am 28. Juni 1914 begannen. An diesem Tag gab der serbische Student Gavrilo Princip in Sarajewo zwei Schüsse auf den österreichischungarischen Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand und dessen Frau Sophie ab, dem das Thronfolgerpaar erlag. In den europäischen Hauptstädten setzten hektische diplomatische Aktivitäten ein. Fünf Wochen darauf brach ein Krieg aus, der nicht allein die und Nachwirkungen ebenso in der thüringischen Provinz zu spüren waren. Mit der spürbar guten Entwicklung und der Beschaulichkeit der schwarzburg-rudolstädtischen Unterherrschaft Frankenhausen, bestehend aus der gleichnamigen Stadt und 11 umliegenden Dörfern, ging es zu Ende. Teils unter begeistertem Jubel wurden die eingezogenen Soldaten zu ihren Einheiten verabschiedet. Bald füllten sich die Seiten der Frankenhäuser Zeitung mit Gefallenenanzeigen. Schon 1915 machte sich der Mangel an Nahrungsmitteln bemerkbar. Bis 1918 hatten auch hier in der Kyffhäuserregion die Kriegseinwirkungen ihre tiefen Spuren hinterlassen. Die aktuelle Sonderausstellung ist keine Kriegs- umliegenden Dörfern trugen Objekte zur Ausstellung bei, die erstmals und wohl auch einmalig in dieser Ausstellung gezeigt werden. Die Ausstellung ist bis zum 13. November 2016, von Mittwoch bis Sonntag, von bis Uhr zu besichtigen. Außerhalb dieser Öffnungszeiten bitten wir um telefonische Anmeldung unter / 62086

15 An der Schmücke Nr. 14/2016 Reinsdorf ist bei der Fanta Spielplatzinitiative mit dabei! Die Fanta Spielplatz-Initiative feiert ihren 5. Geburtstag und setzt sich damit auch in diesem Jahr wieder für sanierungsbedürftige Spielplätze ein. Diese Möglichkeit darf natürlich nicht ungenutzt bleiben und so stellte der Förderverein Kindernest in Reinsdorf zusammen mit dem Bürgermeister von Reinsdorf Herrn Schmidt, einen Antrag für die Erweiterung des Spielpatzes von Reinsdorf durch neue Spielelemente. Der Spielplatz der Gemeinde Reinsdorf verfügt derzeit über ein großes Kletterelement mit Hängebrücke & Rutsche. Durch die geplante Erweiterung um Schaukel, Sandkasten und einem Kletterzelt mit Unterstand sowie einem neuartigen Basketballkorb wollen wir ein vielfältiges Angebot an Bewegungsmöglichkeiten mit Kletter- und Bewegungsanreizen für unterschiedliche Ansprüche und Altersklassen schaffen, aber mit neuen Sitzgruppen für Jung & Alt auch ruhige Zonen für Kommunikationsmöglichkeiten einrichten. Unser Projekt wurde jetzt kürzlich als förderfähig befunden. Insgesamt gibt es rund 400 solcher Projekte und die Förderung erfolgt gestaffelt für die ersten hundert Plätze. Daher braucht der Spielplatz in Reinsdorf jetzt Ihre Unterstüt- Montag, den 11. Juli 2016 einmal täglich für unseren Spielplatz abstimmen, ganz einfach unter oder über die facebook Seite Alle Kinder aus Reinsdorf und Umgebung und die Kita Kids, die den Spielpatz häufig nutzen sowie alle Familien hoffen sehr auf Ihre Unterstützung, so dass wir unter die ersten 100 Plätze kommen und unsere Spielplatzaktion starten kann. Ein Dieb klettert durch das Fenster in ein Haus und sucht nach Wertgegenständen. Plötzlich hört er eine Stimme: Ich kann dich Er sieht sich um, kann aber nichts erkennen. Im nächsten Zimmer das gleiche Spiel, und als er noch weiter geht sieht er einen Papagei in seinem Käfig sitzen, der eben diese Worte zu ihm spricht. Der Dieb ist beruhigt und fragt den Papagei: Wie heißt du denn? Papagei: Jerusalem. Papagei: Ja, aber nicht so dumm wie Jesus und Petrus für einen Rottweiler und einen Dobermann.

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