23. Helmstedt-Haldensleben-Marsch am 11. Oktober 2014 Ausschreibung und Organisationsmaßnahmen
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- Stefanie Fuchs
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1 1. Lage Landesgruppe Niedersachsen 23. Helmstedt-Haldensleben-Marsch am 11. Oktober 2014 Ausschreibung und Organisationsmaßnahmen Beorderungsunabhängige Reservistenarbeit (ResArb) hat die Aufgaben der Streitkräfte zum Inhalt. Die Neuausrichtung der Bundeswehr erweitert die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Reservisten! Neben der Rolle der Reserve für die Personalergänzung und -verstärkung wird die Aufgabe in der Mittlerfunktion für die Bw in der Gesellschaft weiter gestärkt! Das vorrangige Ziel ist es, die Reservistendienstleistenden (RDL) für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Mittler der Bundeswehr in der Gesellschaft zu befähigen und in dieser Funktion zu festigen. 2. Auftrag Landesgruppe Sachsen-Anhalt (LG ST) führt in enger Abstimmung mit dem Landeskommando Sachsen-Anhalt (LKdo ST) am Samstag, 11. Oktober 2014, den 23. Helmstedt-Haldensleben-Marsch in Zusammenarbeit mit der Landesgruppe Niedersachsen (LG NI) im Reservistenverband im Raum HALDENSLEBEN durch. Der Marsch steht im Zusammenhang mit der Wiedererlangung der Deutschen Einheit. Er ist eine gemeinsame Veranstaltung der Landesgruppen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v. Die gemeinsame Durchführung des Marsches ist Ausdruck der gut nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Bundesländern. Der Marsch findet ferner im Rahmen der Patenschaft der Städte Haldensleben und Helmstedt statt. Im Jahr 2014 wird im Besonderen mit einer sicherheitspolitischen Veranstaltung am Vortag des Marsches, an den Mauerfall vor 25 Jahren erinnert. 3. Durchführung a) Marsch: Der Marsch wird als zivil-militärische Veranstaltung durchgeführt. Der Marsch wird 2014 auf einer oder mittels einer Rundstrecke durchgeführt. b) Teilnehmer: Aktive Soldaten der Bundeswehr und Soldaten der NATO-Nationen, Angehörige der Reserve, Mitglieder von Organisationen, Verbänden und Vereinen, und alle Mitbürger, die eine der angebotenen Marschstrecken marschieren wollen, ein Startgeld wird nicht erhoben. c) A. Leitungsorganisation Marsch: Leitender: Durchführung: Projektverantwortliche: Kommandeur LKdo ST o.v.i.a. Reservistenverband LG ST in Zusammenarbeit mit LKdo ST StOffzResAngel LKdo ST u. Vors LG ST B. Leitungsorganisation Sicherheitspolitische Veranstaltung: Leitender: Vorsitzender LG NI o.v.i.a. Durchführung: Reservistenverband LG NI Projektverantwortliche: Landesgeschäftsführer NI u. Vors RK Helmstedt
2 C. Leitungsorganisation Unterbringung und Betreuung: Leitender: Vorsitzender LG NI o.v.i.a. Durchführung: Reservistenverband LG NI Projektverantwortliche: Landesgeschäftsführer NI u. Vors Kreisgruppe Südheide d) Ort / Zeit / Meldekopf: Datum: Meldekopf: Haldensleben, Marktplatz Start / Ziel: Haldensleben, Marktplatz Zeiten: Anmeldung ab 07:00 Uhr Antreten 08:50 Uhr Eröffnung 09:00 Uhr Anschließend Marscheinweisung gestaffelter Abmarsch (Reihenfolge 20,12,9 und 6 km) ca. 09:30 Uhr Abschlussappell 14:00 Uhr e) Verpflegung: Die zugezogenen Marschteilnehmer erhalten morgens am Meldekopf die Marschverpflegung ausgeteilt und erhalten eine Essenmarke für den Erbseneintopf nach Rückkehr am Marktplatz, der durch die Bundeswehr bereitgestellt wird. Die zivilen Marschteilnehmer oder Teilnehmer von Landes- und/oder Kommunalbehörden erhalten morgens am Meldekopf die Marschverpflegung ausgeteilt und erhalten eine Essenmarke für den Erbseneintopf nach Rückkehr am Marktplatz, der durch den Reservistenverband bereitgestellt wird. Aktive Soldaten können die Mittagsverpflegung gegen Barzahlung von 2,80 erhalten. Es wird empfohlen, Essbestecke mitzubringen. An den Kontrollpunkten werden kostenlose Getränke angeboten. f) Anzug: Feldanzug, Feldmütze o. Barrett, evtl. Feldjacke / Nässeschutz (ist selbst mitzuführen, kann vor Ort nicht ausgegeben werden). Geeignete Zivil-Kleidung für Gäste. g) Leistungsmarsch: Nachweis für den Erwerb des Abzeichens für Leistungen im Truppendienst ist möglich. Nachweis für Leistungen im Rahmen der Weisung IGF/KLF v ist möglich. Die erforderliche Ausrüstung dazu (15 kg Gepäck) ist durch die Teilnehmer mitzubringen. Entsendende Landeskommando werden gebeten, die Ausrüstung ihrer Teilnehmer, im Besonderen die Rucksäcke, für den Leistungsmarsch zur Verfügung zu stellen. Der Marschierer wird gebeten seinen evtl. bereits vorhandenen Ausbildungspass mitzuführen. h) Streckenführung: Es werden die Marschstrecken angeboten. Die Strecken für die werden in der 12 km-runde von 20 km, 12 km, 9 km und 6 km Leistungsmärsche 6 km und 9 km integriert.
3 Die Strecken führen südwestlich von Haldensleben durch den schönen FLECHTINGER HÖHENZUG mit: + der historischen Quadratmeile (dem größten Großsteingräbergebiet Mitteleuropas), + dem Landschaftsschutzgebiet Bebertal, + dem Barockschloss Hundisburg, + der historischen Ortsanlage Althaldensleben und + der reizvollen Innenstadt Haldenslebens. Die Strecken sind ausgeschildert und gekennzeichnet. i) Anreise der Teilnehmer: Die Anreise der Teilnehmer nach Haldensleben erfolgt grundsätzlich in eigener Zuständigkeit bzw. nach Vorgabe des entsendenden Landeskommandos. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden und ausgeschildert. j) Auftreten in der Öffentlichkeit: Während des Marsches sind die Vorschriften der militärischen Anzugsordnung wie auch die Regeln der militärischen Disziplin zu beachten. Gruppen werden gebeten, in Formation (Reihe, Doppelreihe) zu marschieren. Erkennungszeichen, wie Wimpel o.ä. können mitgeführt werden. k) Urkunden: Jeder Teilnehmer erhält auf Wunsch eine persönliche Erinnerungsurkunde. Für das Ausfüllen der Urkunden sind die korrekten Angaben in der Teilnehmermeldung notwendig. Teilnehmer, die im Rahmen des IVV die Wertungsstempel erwerben wollen, erhalten die üblichen Startkarten zu IVV-Bedingungen ausgehändigt. Ein Veranstaltungsstempel für Wanderhefte o.ä. wird am Ziel bereitgehalten. l) Sicherheitsbestimmungen / Umweltschutz: Eine Belehrung aller Marschteilnehmer erfolgt durch den Projektverantwortlichen unmittelbar vor dem Start. Die Sicherheitsbestimmungen gem. ZDV 42/10 sind auf dem Marsch verbindlich. Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten; das Rauchen auf der Strecke ist untersagt. Die Teilnehmer sind an die offiziellen Marschstrecken gebunden, da nur diese von Leitungs- und Rettungsfahrzeugen befahren werden. Die Marschstrecken sind sauber zu halten. m) Einzelmaßnahmen: Landesgruppe Sachsen-Anhalt: übernimmt Gesamtkoordination für den Marsch, hält Verbindung mit LKdo ST u. übermittelt rechtzeitig Teilnehmermeldungen, trifft Absprachen und führt durch Besprechungen mit: Landesgruppe NI, Polizei Haldensleben, Blaulichtorganisationen, Kommunale Vertreter bereitet Teilnahme-Urkunden mit Streckenleistung vor und gibt sie mit Namensangabe am Ziel aus (FF=Landesgeschäftsführer LG ST) erstellt und hält bereit am Ziel einen Erinnerungsstempel für Wanderhefte, erstellt ein Teilnahme-Stempelheft für Mehrfach-Teilnahme ab 1992, betreibt in Zusammenarbeit mit dem LKdo ST die Leitungszentrale, regelt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit LKdo ST, engagiert Musikzug für das jeweilige Antreten auf dem Marktplatz.
4 Landesgruppe Niedersachsen: organisiert und führt durch gesamtverantwortlich die Sicherheitspolitische Veranstaltung 25 Jahre Mauerfall am sowie den Betreuungsabend am im Schützenhaus Haldensleben; stellt die Unterbringung und Versorgung der auswärtigen, angemeldeten Marschteilnehmer sicher, übernimmt die Verpflegung der zivilen Marschteilnehmer oder Teilnehmer von Landes- und/oder Kommunalbehörden. IVV: - wird gebeten am Meldekopf für die zivilen Marschierer zu unterstützen u. die Teilnehmerurkunden für die zivilen Marschierer mit auszugeben. Reservisten-Musikzug (RMZ) Lüneburg im VdRBw e.v.: führt durch musikalische Umrahmung der sicherheitspolitischen Veranstaltung 25 Jahre Mauerfall. Stadt Haldensleben wird gebeten: die erforderlichen Genehmigungen gem. Absprachen zu erteilen, gemeinsam mit der LG ST einen Empfang für die Repräsentanten aus Politik, Verwaltung, Bundeswehr, Verbänden sowie Vereinen gem. Absprache zu geben, als Gastgeber die Eröffnungs-/u. Abschlussveranstaltung mitzugestalten. Schützengilde Haldensleben wird gebeten: das Schützenhaus für die Sicherheitspolitische Veranstaltung am und den anschließenden Kameradschaftsabend gem. Absprache mit LG NI zur Verfügung zu stellen. Jugendherberge Haldensleben wird gebeten: die Unterbringung der auswärtigen, angemeldeten Marschteilnehmer gem. Absprache mit der LG NI sicher zu stellen. Landeskommando Niedersachsen wird gebeten: dem RMZ für den eine DVag zuzuweisen. 4. Einsatzunterstützung/Versorgung Unterkunft und Verpflegung: Für Teilnehmer, die bereits am Freitag, 10. Oktober anreisen, wird Unterkunft in der Jugendherberge Haldensleben Bornsche Str Haldensleben Tel.: kostenlos bereitgestellt. Die Unterkunftskapazität ist begrenzt, daher erfolgt die Vergabe nach dem Eingang der Teilnehmermeldungen. Die Teilnehmer, die bereits am anreisen, erhalten am Frühstück in der Jugendherberge. Am findet nach der Sicherheitspolitischen Veranstaltung 25 Jahre Mauerfall im Schützenhaus ein Betreuungsabend statt, der für die Teilnehmer der Sicherheitspolitischen Veranstaltung und die für den Marsch gemeldeten Teilnehmer angeboten wird. Für Marschierer ist die Anmeldung zur Teilnahme am Betreuungsabend erforderlich.
5 5. Führungsunterstützung a) Marschführung/-sicherung: LKdo ST / ASB / Deutsches Rotes Kreuz b) Kommunikation: Während des Marsches wird die Verbindung über Handy -Geräte gehalten. Die Teilnehmer erhalten am Start eine Wegeskizze auf der die Not -Rufnummern vermerkt sind. c) Teilnehmermeldung: Meldungen der Angehörigen der Reserve erfolgen an den jeweils zuständigen Kreisorganisationsleiter. Diese melden an die zuständigen FwRes und an die Landesgeschäftsstelle Sachsen-Anhalt weiter. Teilnehmermeldungen sind schriftlich auf dem als Anlage beigefügtem Meldebogen bis zum an die VdRBw LandesGeschSt Magdeburg August-Bebel-Damm Magdeburg Tel.: 0391 / Fax: 0391 / sachsen-anhalt@reservistenverband.de zu richten. Persönliche Meldungen von Einzelteilnehmern sind ebenfalls möglich. Für zivile Marschierer ist eine Meldung auch am Veranstaltungstag noch möglich. Für die Planung der Verpflegungsbereitstellung wird jedoch um rechtzeitige Anmeldung gebeten. Bei Gruppen ist auf dem Meldebogen der Name des Gruppenführers zu kennzeichnen. 6. Verwaltungsbestimmungen Die Veranstaltung wurde durch das Streitkräfteamt zur überregionalen DVag erklärt. Das LKdo ST setzt diese DVag gem. 81 Soldatengesetz um. Kosten der hinzugezogenen Teilnehmer für die Fahrt vom Wohnort zum Veranstaltungsort und zurück können auf Antrag durch das entsendende Landeskommando erstattet bzw. wird die An/-Abreise geregelt. Die Teilnehmer sind zur Teilnahme an Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme bereitgestellter Sachleistungen ohne triftigen Grund führt zu keiner höheren Abfindung. Für Marschteilnehmer, die von den Nord- und Ostfriesischen Inseln anreisen, ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie die Einrichtung eines Shuttle-Services nicht möglich. Entstehende Fährkosten sind auf Antrag zu erstatten. Für Fragen stehen die Landesgeschäftsstellen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gerne zur Verfügung. 7. Zur Geschichte des Helmstedt-Haldensleben-Marsches Fast ein Jahrzehnt vor der Wende, als die Grenze noch Deutsche von Deutschen trennte, gab es in Helmstedt einen Marsch entlang der Zonengrenze. Dieser Marsch wurde von den Alliierten durchgeführt, federführend durch die Amerikaner.
6 An dem damals sogenannten Hauptmann Rose-Marsch dieser war als Robin Hood des Lappwaldes bekannt - beteiligten sich amerikanische, britische und französische Soldaten, Mannschaften des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, von Zoll, THW, DRK und der Feuerwehr sowie der Reservistenkameradschaft Helmstedt. Ein buntes Rahmenprogramm wurde von alliierten Musikkorps aus Berlin bestritten. Mehrere US-Drill-Teams reisten aus ganz Deutschland an. Der Erlös wurde für soziale Zwecke, vorwiegend für Kinder, im Raum Helmstedt verwendet. Als die Grenze 1989 geöffnet wurde und die politische Landschaft sich zu wandeln begann, zeichnete sich der Abzug der Alliierten aus Helmstedt und Wobeck ab. Das Ende des Hauptmann Rose-Marsches stand bevor. Doch der damalige Bürgermeister der Stadt Helmstedt, Hans-Otto Kieschke, der Landtagsabgeordnete und Hauptmann a.d., Rolf Reinemann und der Vorsitzende der RK-Helmstedt und Hauptfeldwebel d.r., Friedrich Düerkop hatten die feste Absicht, diesen traditionsreichen Marsch auch für die Zukunft zu erhalten. Unterstützung erhielten sie 1991 von der Landesgruppe Niedersachsen des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.v.. Für 1992 wurde erstmals eine grenzüberschreitende, die Bevölkerung der Landkreise Helmstedt und Haldensleben einbeziehende Veranstaltung geplant, die dem Zusammenwachsen dienen sollte. Ab 1995 wurde daraus ein reiner Marsch zwischen den Patenstädten Helmstedt und Haldensleben mit jährlich wechselndem Start und Ziel als symbolische Erinnerung an die friedliche Grenzüberwindung. Das Streitkräfteamt nahm den Marsch in seinen Katalog Dienstlicher Veranstaltungen für Reservisten auf. Als Schirmherren wurden die Innenminister von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, wie auch die Befehlshaber in den Wehrbereichen II und VIII gewonnen, aus denen nun auch aktive Soldaten mit marschierten. Die Organisation übernahmen die benachbarten VBK 23, Braunschweig, und VBK 82, Magdeburg, sowie die Landesgruppen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam erfolgte die Umbenennung in Helmstedt- Haldensleben-Marsch. Die Veranstalter hatten die Herausforderung, für die angebotenen Strecken, 10, 20 und 30 km unterschiedlich, vom Startort bis zum jeweiligen Ablaufpunkt und vom Ziel wieder zurück zum Startort, Omnibusse in nicht geringer Anzahl einsetzen zu müssen. Von der Bundeswehr wurde signalisiert, dass dafür die Kosten nicht mehr tragbar seien. Die Zukunft des Marsches war wieder einmal ungewiss. Die für die Militärische Förderung in der Landesgruppe Niedersachsen beauftragten Oberstleutnante Klaus Ballhause und Helmut Friedrich hatten die Idee zu einer neuen Organisationsform, die dann auch umgesetzt wurde: Der Punkt-zu-Punkt-Marsch wird aufgegeben. Stattdessen sind die Städte Helmstedt und Haldensleben in jährlichem Wechsel Start- wie auch Zielort. Statt der ursprünglich vorrangigen Überwindung der Distanz zwischen den Städten, werden nun Rundkurse zwischen 6 km und 30 km um die an landschaftlichen und kulturellen Sehenswürdigkeiten reichen Städte angeboten. Sie organisierten auch die Teilnahme und ab 2008 die Mitgliedschaft der Landesgruppe Niedersachsen im Deutschen Volkssport Verband (DVV), der jährlich für hunderttausende von Marschierern, weltweit Wanderungen auf landschaftlich schönen Strecken organisiert.
7 Die neue Sinngebung zielt nun nicht mehr auf die symbolische Grenzüberwindung, sondern in Richtung der Vertiefung einer guten Nachbarschaft. Im Jahr 2005 war Helmstedt erstmals nach der neuen Organisationsform der Gastgeber. Die Strecken verliefen größtenteils im Lappwald und bezogen den Klosterbereich Mariental und das schöne Bad Helmstedt mit ein präsentierte sich Haldensleben mit dem vorgeschichtlichen Steingräberfeld im Flechtinger Höhenzug, dem Bebertal und vor allem mit dem barocken Schloss und den Gartenanlagen der herrlichen Hundisburg. Die Organisatoren bemühen sich jedes Jahr um interessante Streckenführungen, die auch den Marsch- Bedingungen des Leistungsabzeichens entsprechen. Alle Teilnehmer, ob in Zivil oder Uniform, die ihre gewählte Strecke erfolgreich absolvieren, erhalten eine Urkunde. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Mit kameradschaftlichen Grüßen Manfred Schreiber Oberst der Reserve Landesvorsitzender Niedersachsen
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