1.)Am Ligabetrieb dürfen nur Vereine teilnehmen, die Mitglied im Pétanque- Verband Rheinland-Pfalz e.v. (PVRLP) sind.

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1 Ligaordnung Präambel Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung (z.b. Leiter, Stellvertreter) erfolgen in der sprachlichen Grundform und stehen stellvertretend für die weibliche und männliche Form. A) Allgemeine Bestimmungen 1.)Am Ligabetrieb dürfen nur Vereine teilnehmen, die Mitglied im Pétanque- Verband Rheinland-Pfalz e.v. (PVRLP) sind. 2.)Der Ligabetrieb findet auf Landesebene (Rheinland-Pfalz-Liga, kurz RLP- Liga und Rheinland-Pfalz- Regionalliga Nord und Süd, kurz RLP-Regionalliga Nord und Süd) und in folgenden Spielbezirken statt: Nord Hunsrück Rhein-Nahe Mitte Vorderpfalz Südpfalz 3.) Der Ligaausschuss des PVRLP kann bei Bedarf Spielbezirke zusammenlegen oder weitere Spielbezirke (im folgenden Bezirke genannt) einführen und entscheidet abschließend über die Zuordnung einzelner Vereine zum jeweiligen Bezirk, wobei Wünschen der Vereine nach Zuordnung in einen bestimmten Bezirk Rechnung getragen werden kann. 4.) Alle Spieler müssen im Besitz einer auf ihren Verein ausgestellten, gültigen Lizenz des PVRLP sein. 5.) Alle gemeldeten Spieler sind pro Kalenderjahr nur für einen Verein spielberechtigt. 6.) In jeder Mannschaft muss an jedem Spieltag ein Spieler mit gültigem Regelkundekurs anwesend sein. 7.) Die Spiele sind gemäß den Pétanque- Regeln der F.I.P.J.P. in der Fassung des aktuellsten vom DPV herausgegebenen Regelheftes durchzuführen. 8.) Das Tragen einheitlicher Oberbekleidung oder geeigneter Kennzeichnung (Armbinde mit der Vereinsbezeichnung oder Aufnäher mit einem Durchmesser von mindestens 10 cm mit Vereinsbezeichnung) zur Unterscheidung der Mannschaften ist Pflicht. 9.) Während der einzelnen Partien besteht Alkohol- und Rauchverbot [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 1 von 9

2 B) Organe der Liga 1.) Organe der Ligen sind: a.) Der Liga-Ausschuss des PVRLP. Er setzt sich zusammen aus dem Ligawart, der gleichzeitig Leiter der RLP-Liga und der Regionalligen ist, sowie den Bezirksleitern. Der Ligaausschuss des PVRLP wird vom Ligawart als dessen Vorsitzenden einberufen. b.) Die Bezirksausschüsse. Sie setzen sich aus dem jeweiligen Bezirksleiter, seinem Stellvertreter und den Ligabeauftragten der Vereine des Bezirks zusammen. Der Bezirksleiter beruft die Sitzungen des Ausschusses ein und führt den Vorsitz. Ihm obliegen des Weiteren die Vertretung der Interessen des Ausschusses nach Außen und die Sorge für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes im Bezirk. Er kann zu diesem Zweck selbständig Entscheidungen treffen, solange diese sich im Rahmen dieser Ligaordnung halten. Er führt die Liste der gemeldeten Spieler und erstellt die Ergebnistabellen, die er an den PVRLP-Ligawart, die Fachpresse und gegebenenfalls an die Regionalpresse weiterleitet, sowie über einen geschützten Zugang auf einer Bezirksliga Seite auf der Homepage des PVRLP im Internet veröffentlicht. Jeder Ligabeauftragte hat so viele Stimmen, wie sein Verein Mannschaften zur Liga gemeldet hat; ist ein Verein seiner Meldepflicht nicht pünktlich oder seiner Pflicht zur Zahlung der Meldegebühr bis zur Sitzung nicht nachgekommen, hat der Ligabeauftragte auf dieser Sitzung kein Stimmrecht. Des weiteren ist eine Ordnungsstrafe pro nachgemeldeter Mannschaft des jeweiligen Vereins in Höhe der halben Meldegebühr fällig. Meldungen die nach der offiziellen Frist und nach den einberufenen Sitzungen der Bezirke eingehen können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden. C) Organisation der Liga 1.) Im Bereich des PVRLP gibt es folgende Ligen: a.) Rheinland-Pfalz-Liga (Sollstärke 8 Mannschaften) b.) Regionalliga Nord und Süd (Sollstärke 6 Mannschaften) c.) Ligen der Bezirke (Sollstärke 6 Mannschaften) Im jeweiligen Bezirk können Spielklassen in der Abfolge: Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisliga, Kreisklasse eingerichtet werden. 2.) Die Organisation und die besonderen Regelungen des Spielbetriebs der Rheinland-Pfalz-Liga und der Regionalligen sind in einem Anhang zur Ligaordnung geregelt. 3.) Für alle Ligen gelten folgende organisatorische Regelungen: 3 a) Bis spätestens 15. Januar muss jeder Verein die Anzahl der Mannschaften, den Namen und die Anschrift seines Ligabeauftragten melden. Gleichzeitig gibt er an, auf welche Weise der aktuelle Ligaspielplan zugestellt werden soll (Post, Fax, ). Die Meldung erfolgt für die RLP-Liga und Regionalliga an den Ligawart, für die Bezirke an den jeweiligen Bezirksleiter. Die Bezirksleiter melden nach Meldeschluss dem Ligawart die Vereine und die Anzahl der Mannschaften in den Bezirken. 3 b) Der Ligabeauftragte des Vereins ist alleiniger Ansprechpartner des Ligawarts bzw. des Bezirksleiters und für alle seinen eigenen Verein betreffenden Ligabelange zuständig und verantwortlich. Wenn erforderlich, findet bis 31. Januar eine Sitzung des Ligaausschusses statt. Bis spätestens 15. März melden die Vereine an den jeweiligen Bezirksleiter bzw. Ligawart die teilnehmenden Spieler. Diese Meldung muss enthalten: - Name und Vorname des Spielers - Lizenznummer - Zuordnung zur entsprechenden Mannschaft - Benennung eines Mannschaftsführers - verbindliche Benennung des Spielortes (genaue Bezeichnung des Geländes) für jede gemeldete Mannschaft (der Heimmannschaft ist es aber unbenommen, den für eine Begegnung zur Verfügung stehenden Teil dieses Geländes frei zu bestimmen). 3 c) Bis spätestens 15. März findet eine Sitzung des Bezirksausschusses statt, der über die Zugehörigkeit der gemeldeten Mannschaften zu den jeweiligen Spielklassen entscheidet. Es wird ein Spielplan erstellt, in dem die Begegnungen der kompletten Ligasaison festgelegt werden. Außerdem werden in dieser Sitzung [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 2 von 9

3 verbindlich die Großspieltage sowie deren Spielorte (Spieltag: Samstag, frühester Spielbeginn: Uhr, nach C 3 g), für alle Begegnungen festgelegt. Der Spielplan ist vom Bezirksleiter unverzüglich an den Ligawart und an die Ligabeauftragten zu schicken. 3 d) In der bis 15. März stattfindenden Sitzung des Bezirksausschusses werden der Bezirksleiter und sein Stellvertreter jeweils für ein Jahr gewählt. Wählbar ist jedes Mitglied eines in dem jeweiligen Bezirk teilnehmenden Vereins. Findet sich kein Kandidat, so sind die teilnehmenden Vereine in aufsteigender Reihenfolge der PVRLP-Vereinsnummern verpflichtet, einen Kandidaten für das Amt des Bezirksleiters zu stellen. Gleiches gilt für den Stellvertreter in absteigender Reihenfolge. Diese Regelung ruht, solange sich für die Ämter freiwillige Kandidaten finden. 3 e) Nachmeldungen nimmt der Ligabeauftragte des Vereins vor. Der Nachmeldung ist eine Kopie der gültigen Lizenz des Spielers beizufügen. Die Nachmeldung ist schriftlich beim Bezirksleiter, für RLP-und Regionalligen dem Ligawart, mit dem Hinweis einzureichen, für welche Mannschaft des Vereins der Spieler nachgemeldet wird. 3 f) In allen Klassen spielt in jeder Ligasaison jede Mannschaft 2 mal gegen jede Mannschaft der gleichen Liga. In allen Klassen werden diese Spiele in Großspieltagen durchgeführt. In der Kreisklasse können diese Spiele auch in direkten Begegnungen durchgeführt werden, wobei eine Hin- und Rückrunde zu spielen ist bei der die Spiele, die in der Hinrunde als Heimspiel ausgetragen wurden, in der Rückrunde als Auswärtsspiel auszutragen sind, und umgekehrt. 3 g) Offizieller Spieltag der Ligen ist der Samstag. Sonntags ist die Durchführung eines Ligaspiels nicht zulässig. 3 h) Mannschaften des gleichen Vereins in der gleichen Liga spielen zu Beginn jeder Runde gegeneinander. 4.) Meldet sich ein Verein für die Ligasaison an, verpflichtet dies zur Teilnahme an den vom Bezirksleiter einberufenen Ausschusssitzungen. Erscheinen muss mindestens der Ligabeauftragte des Vereins oder ein bevollmächtigter Vertreter. Beim erstmaligen unentschuldigten Fernbleiben wird eine Strafe in Höhe von 25,- erhoben. Im Wiederholungsfall innerhalb einer Saison verdoppelt sich die Strafe. D) Spielbetrieb 1.) An Tagen, an denen Deutsche Meisterschaften, Qualifikationen oder Landesmeisterschaften Rheinland- Pfalz durchgeführt werden, haben keine Ligaspieltage statt zu finden. 2.) Ligasaison ist das Kalenderjahr. Die Spielsaison der Ligen beginnt frühestens am 16. März; der Ligaausschuss des PVRLP legt verbindlich den ersten Spieltag für alle Ligen und das Ende der Spielsaison jährlich neu fest. 3.) Die Sollstärke der Spielklassen in den Bezirken ist mit 6 Mannschaften festgelegt. In jedem Bezirk wird eine 1. Spielklasse mit minimal 5 und maximal 9 Mannschaften eingerichtet. Diese Spielklasse nennt sich Bezirksliga mit dem Zusatz des jeweiligen Bezirkes (Nord, Hunsrück, Rhein-Nahe, Mitte, Vorderpfalz oder Südpfalz). 4.) Unterhalb der 1. Spielklasse eines jeden Bezirkes können weitere Spielklassen eingerichtet werden. Die nächst niedrigere Spielklasse soll jedoch erst eingerichtet werden, wenn die höhere mit 6 Mannschaften besetzt ist. In der untersten Spielklasse können mindestens 4 und maximal 9 Mannschaften am Ligabetrieb teilnehmen, bevor eine Aufteilung eingerichtet wird. Die Spielklassen heißen Bezirksliga, dann Bezirksklasse bei weiterer Abstufung Kreisliga, dann Kreisklasse alle mit dem Zusatz des jeweiligen Bezirkes. (Nord, Rhein-Nahe, Mitte, Vorderpfalz oder Südpfalz). Auf Antrag der Bezirke beim Ligaausschuss des PVRLP kann von dieser Regelung aus wichtigen Gründen abgewichen werden. 5.) In den Ligen des PVRLP wird grundsätzlich nach dem Modus der Pétanque- Bundesliga gespielt. 2 Spielrunden 1.Runde: Triplette gegen Triplette und Triplette mixte gegen Triplette mixte 2.Runde: Doublette 1 gegen Doublette 1, Doublette 2 gegen Doublette 2 und Doublette mixte gegen Doublette mixte. 6.) Abweichend vom Bundesliga-Modus ist der Einsatz von Mixte-Teams in der Kreisklasse nicht zwingend [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 3 von 9

4 vorgeschrieben. Zum Aufstieg sind jedoch nur Mannschaften berechtigt, die an allen Spieltagen der abgelaufenen Saison entsprechend dem Bundesliga-Modus auch die Mixte-Formationen gespielt haben. 7.) Eine Spielrunde darf erst nach vollständiger Beendigung der vorherigen Spielrunde plus einer Pause von 10 Minuten begonnen werden. 8.) Jede Mannschaft besteht aus maximal 9 Spielern. Diese sind vor Spielbeginn im von jeder Mannschaft zu führenden Spielberichtsbogen einzutragen bzw. zu kennzeichnen. 9.) Die Aufstellung der Mannschaften pro Spielrunde ist vom Spielführer 5 Minuten vor Spielbeginn der jeweiligen Runde in seinen eigenen Spielberichtsbogen einzutragen und erst dann auf den des Gegners zu übertragen. Im Übrigen gilt D ) Bei Spielbeginn nicht anwesende Spieler können im Spielberichtsbogen als für den stattfindenden Spieltag spielberechtigt eingetragen bzw. gekennzeichnet sein. Nach Spielbeginn darf kein weiterer Spieler im Spielberichtsbogen als spielberechtigt hinzugefügt werden. Es ist erlaubt, je einen Spieler pro Doublette und je einen Spieler pro Triplette während des laufenden Spiels zwischen zwei Aufnahmen auszutauschen, wobei die Zusammensetzung der Mixte-Formation im Sinne der Ligaordnung eingehalten werden muss. Formationen, bei denen Spieler ausgetauscht wurden, dürfen bis zum Ende des Spiels nicht mehr verändert werden. Ausgewechselte Spieler sind in der laufenden Runde nicht mehr einsetzbar. 11.) Spieler, die 15 Minuten nach offiziellem Spielbeginn nicht anwesend sind, sind für die betreffende Spielrunde nicht spielberechtigt. Näheres für diesen Fall regeln E 2 und E ) In den Bezirken sorgt der gastgebende Verein des Großspieltages (GST) für die Anwesenheit eines Schiedsrichters oder benennt eine Person (die im Besitz einer gültigen Spielerlizenz ist und einen Regelkurs, der nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, besucht hat) zur Ausübung der Schiedsrichterbefugnisse. Der Schiedsrichter oder die Schiedsrichterbefugnisse ausübende Person kann am Spieltag nicht am Spielbetrieb teilnehmen. Die am Spieltag jeweils als Heimmannschaft gekennzeichneten Mannschaften sind für die Bereitstellung der jeweiligen Vordrucke der Spielberichtsbögen verantwortlich. Vergessene Spielberichtsbögen werden mit einer Ordnungsstrafe von 10 EUR belegt. Die Bestimmungen für die RLPund Regionalligen zu diesem Punkt werden im Anhang zur Ligaordnung geregelt. Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Regelkundigen oder Schiedsrichter benennen alle auf dem Spielplan als Heimmannschaft gekennzeichneten Mannschaften einen Regelkundigen Lizenzspieler, der für diese Begegnung die Schiedsrichterbefugnisse übernimmt aber gleichzeitig aktiv am Ligaspiel teilnehmen kann. 13.) Am GST müssen mindestens 5 Spieler einer Mannschaft bei offiziellen Spielbeginn anwesend sein. Bei weniger als 5 anwesenden Spielern werden die betroffenen Begegnungen entsprechend Abschnitt E), Teil 1, 4, als verloren gewertet. Für alle davon betroffenen Begegnungen ist eine Strafe von je 25 von der verursachenden Mannschaft zu zahlen. Im Wiederholungsfall wird diese Mannschaft von der laufenden Liga ausgeschlossen (Sämtliche gespielte Begegnungen dieser Mannschaft werden nicht gewertet.) und ist erster Absteiger dieser Saison. Darüber hinaus werden auch die davon betroffenen Begegnungen des GST wiederum für die verursachende Mannschaft mit einer erneuten Strafzahlung von 25 je Begegnung dieses GST belegt. Weiterhin verliert der betroffene Verein für die folgende Saison einen Mannschaftsplatz in den Ligen des PVRLP. Ist die Anwendung von Teilen dieser Regelung entscheidend für Auf-oder Abstieg von anderen Mannschaften, muss ein Entscheidungsspiel ausgetragen werden. Der Bezirksleiter bzw. der Leiter der RLP-Liga und RLP-Regionalligen trifft die Entscheidung hierüber und teilt einen neutralen Spielort zu. 14.) Mannschaften eines Vereins sind durchzunummerieren. Ein Spieler kann in einer Saison 2 mal in Begegnungen in verschiedenen höher eingestuften Mannschaften gemeldet werden. Mit der 3. Meldung zu einer Begegnung einer höher eingestuften Mannschaft ist er ausschließlich für die Mannschaft spielberechtigt, für die er zuletzt außerhalb seiner ursprünglich gemeldeten Mannschaft gemeldet war. Spieler aus einer höher eingestuften Mannschaft dürfen nicht in einer darunter eingestuften Mannschaft eingesetzt werden. 15) Das Ergebnis einer Spielbegegnung ist von der Heimmannschaft inkl. dem Spielberichtsbogen an den das GST-Spielgelände stellenden Verein bzw. dessen Vertreter zu übergeben. Dieser übermittelt spätestens am nächsten Tag, Uhr dem Bezirksleiter die Ergebnisse und stellt diesem die Spielberichtsbogen innerhalb von 2 Werktagen postalisch zu. Vor Beginn der Ligasaison wird den jeweiligen Ligabeauftragten der Vereine rechtzeitig mitgeteilt, an wen und auf welche Art und Weise die Ergebnismeldung zu erfolgen hat. Zuwiderhandlungen und verspätete Ergebnismeldungen werden mit 10 geahndet [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 4 von 9

5 16.) Eine Verlegung einer Begegnung ist in den Ligen mit Großspieltagen, außer aus Gründen höherer Gewalt, nicht möglich. Für einen solchen Fall legt der jeweilige Bezirksleiter einen neuen Spieltermin fest. In der Kreisklasse kann nach vorheriger Zustimmung des Gegners (ohne Gründe) ein Spiel verlegt werden. Die Verlegung ist dem Bezirksleiter rechtzeitig (mindestens 8 Tage vorher) schriftlich anzuzeigen. Der Ersatztermin muss in den folgenden 14 Tagen und vor dem Ende der Spielsaison nach D 2 durchgeführt werden. Eine nochmalige Verlegung ist ausgeschlossen. Der letzte Spieltag der Rückrunde kann nicht verlegt werden. 17.) Sollten in den Ligen der Bezirke aufgrund äußerer Umstände (Unwetter, höhere Gewalt) die Spiele eines Tages nicht beendet werden können, müssen sie am gleichen Ort nachgeholt werden. Bereits beendete Spiele sind gültig, abgebrochene Spiele werden annulliert und neu ausgetragen. Die Spiele müssen in den folgenden 14 Tagen nachgeholt werden. 18.) Im Einzelfall steht die Entscheidung über die Spielwertung dem zuständigen Bezirksleiter oder seinem Stellvertreter zu. E) Spielwertung Teil 1 1.) Neu hinzukommende Mannschaften beginnen in der untersten Liga. 2.) Tritt eine Mannschaft mit nur 5 Spielern an (d.h. es sind beim offiziellen Spielbeginn nur 5 Spieler anwesend), gilt folgende Regelung: Die Partie wird begonnen. Die unvollständige Mannschaft hat die Möglichkeit ohne den abwesenden Spieler zu spielen. Sie kann jedoch nicht über dessen Kugeln verfügen. 3.) Treten beide Mannschaften mit nur 5 Spielern an, werden die jeweiligen Mixte-Partien nicht ausgetragen und kein Spielergebnis berücksichtigt. 4.) Beim Einsatz nicht spielberechtigter Spieler in einer Begegnung, wird die Begegnung für diese Mannschaft mit 0:5 Spielen und 0:65 Punkten als verloren gewertet. Außerdem ist pro nicht spielberechtigtem Spieler und Spiel eine Strafe von je 25 Euro fällig. Teil 2 Grundsätzlich gilt: Entsteht durch Abstieg aus einer höheren Klasse ein Überhang gegenüber der in der Ligaordnung festgelegten Sollzahl einer Liga, wird dieser durch entsprechenden Abstieg des direkten Nachplatzierten der Abstiegsränge kompensiert. Dieser Abstieg setzt sich durch alle Klassen fort. Entsteht durch Aufstieg in eine höhere Klasse eine Unterzahl gegenüber der in der Ligaordnung festgelegten Sollzahl einer Liga, wird dies durch einen weiteren Aufsteiger der darrunterliegenden Leistungsklasse kompensiert. Sollte es dabei beim Übergang von gleichgelagerten Leistungsklassen mehrere berechtigte Mannschaften geben, wird durch Relegation ein weiterer Aufsteiger gefunden. Nachfolgend sind exemplarisch, aber nicht vollständig Auf- und Abstiegsregelungen beschrieben, die diese Grundsätze beachten. 1.) Über die Platzierung entscheidet: (1) die Zahl der gewonnenen Begegnungen (2) die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielen (3) die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielpunkten (4) die selbst erzielten Spielpunkte (5) der direkte Vergleich. 2.) Auf- und Abstiegsregelung: (1) Aus der RLP-Liga steigen die beiden Letzten ab. (2) Im Falle des Abstiegs eines Bundesligisten ohne gleichzeitigen Aufstieg des RLP-Ligameisters steigt auch der Drittletzte ab [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 5 von 9

6 (3) Aus den Regionalligen steigen die beiden Meister automatisch in die RLP-Liga auf. (4) Im Falle des Aufstiegs des Meisters der RLP-Liga ohne Abstieg des evtl. Bundesligisten spielen die beiden Zweiten der Regionalligen eine Relegation mit Hin-und Rückspiel. (5). Die jeweiligen Letzten der beiden Regionalligen steigen in Ihre Bezirke ab. (6) Steigt ein weiterer Teilnehmer der RLP-Liga aus Grund 2.(2) ab, steigt in der Regionalliga der Zweitletzte der betroffenen Regionalliga ab. (7) Steigen aus der RLP-Liga die drei Letzten in die gleiche Regionalliga ab, steigen die beiden Letzten automatisch ab und der Drittletzte bestreitet eine Relegation mit den Mannschaften der betroffenen Bezirksligen. (8) Die Meister der Bezirksligen Nord, Hunsrück und Rhein-Nahe für den Regionalligabezirk Nord und die Meister der Bezirksligen Mitte, Vorderpfalz und Südpfalz für den Regionalligabezirk Süd bestreiten eine Relegation Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel an zwei 3er Spieltagen um den Aufstieg in die Regionalliga Nord/Süd. Im Fall von 2.(7) spielen die Meister der Bezirksliga der entsprechenden Region mit dem dritten Absteiger der Regionalliga eine Relegation Jeder gegen Jeden mit Hin und Rückspiel an zwei 3er Spieltagen. (9) Die jeweiligen Letzten der Bezirksligen und -klassen sowie der Kreisligen steigen ab. Steigt aus der Regionalliga ein Teilnehmer eines Bezirks ab, ohne dass ein Teilnehmer der betroffenen Bezirksliga aufsteigt, steigt auch der Vorletzte aller Ligaklassen des betroffenen Bezirks ab. (10) Verändert sich die Zahl der Mannschaften in einer Liga erheblich gegenüber der Sollzahl, so beschließt der jeweils zuständige Ausschuss entweder einen zusätzlichen Abstieg für die kommende Spielsaison oder eine sofortige Auffüllung. Zum Auffüllen einer Liga auf den Sollstand werden zusätzliche Mannschaften in folgender Reihenfolge hinzugezogen: -Drittplazierter der nächst unteren Liga -Bester Absteiger aus der aufzufüllenden Liga -Zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Liga Verzichtende Mannschaften werden in der vorgenannten Reihenfolge übergangen. 3.) Scheidet eine Mannschaft vor Abschluss der Spielsaison aus der Liga aus, so muss der betreffende Verein für die folgende Ligasaison mindestens eine Mannschaft weniger melden als im Jahr des Ausscheidens der Mannschaft (aus der Liga). In beiden Fällen (freiwilliger Rückzug oder Ausschluss) werden sämtliche Spiele dieser Mannschaft annulliert. Außerdem ist eine Strafe von 100 fällig. F) Unstimmigkeiten Bei Unstimmigkeiten in der RLP-Liga und Regionalliga entscheidet der Ligaausschuss des PVRLP unter Vorsitz des Ligawarts. Ist der Verein des Ligawarts betroffen, wählt der Ligaausschuss den Sitzungsleiter aus seiner Mitte. Bei Unstimmigkeiten in den Ligen der Bezirke entscheidet der Bezirksausschuss unter Vorsitz des Bezirksleiters. Ist der Verein des Bezirksleiters betroffen, übernimmt sein Stellvertreter den Vorsitz; gehört er demselben Verein an, wählt der Ausschuss den Sitzungsleiter aus den Anwesenden Sitzungsteilnehmern. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Ergibt sich hierbei ein Patt, zählt die Stimme des Sitzungsleiters doppelt. Vor der Entscheidung ist je ein Vertreter der betroffenen Mannschaften bzw. Vereine zu hören. Gegen eine Entscheidung des Ligaausschusses kann der Rechts-und Disziplinarausschuss (RuDa) des PVRLP angerufen werden. Gegen eine Entscheidung des Bezirksligaausschusses kann der Ligaausschuss des PVRLP angerufen werden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung schriftlich beim Ligawart unter Angabe der Gründe und der angefochtenen Entscheidung geschehen. Gegen diese Entscheidung kann ebenfalls der RuDa des PVRLP angerufen werden. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. G) Finanzen, Sanktionen 1.) Die Vereine zahlen mit der Mannschaftsmeldung, d.h. bis spätestens [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 6 von 9

7 15. Januar eine Meldegebühr an den PVRLP in Höhe von 30,- pro gemeldeter Mannschaft. Bei den Bezirken gehen bis zu 50 % der eingezahlten Meldegebühren der jeweiligen Bezirke gegen entsprechenden Verwendungsnachweis an den jeweiligen Bezirksleiter. Eine Rückerstattung der Meldegebühr, egal aus welchen Gründen, ist ausgeschlossen. Die Gebühr erhöht sich im Verzugsfall pro Woche um 5,-. Bis spätestens zu o. a. Datum sind sämtliche säumigen Zahlungen der vergangenen Saison zu leisten. Bei Nichteinhaltung ist eine Teilnahme an der laufenden Saison ausgeschlossen. 2.) Aus dem Meldegeld können der Bezirksausschuss, der Bezirksleiter und sein Stellvertreter gegen Nachweis ihre entstandenen Kosten decken. Die Kosten für den Ligaausschuss trägt der Landesverband gem. Spesenordnung. 3.) Der RuDa kann einzelne Spieler, Mannschaften und Vereine in folgenden Fällen nach der Rechts-und Disziplinarordnung (RuDo) bestrafen: - grober Verstoß gegen die Regeln der F.I.P.J.P. - grob unsportliches Verhalten - grober Verstoß gegen diese Liga-Ordnung 4.) Über die im Bezirk zurückfließenden Gelder entscheidet abschließend der jeweilige Bezirksausschuss. Die Entscheidung ist in einem Protokoll festzuhalten und dem Kassenwart des PVRLP mitzuteilen. 5) Alle Strafen aus der Ligaordnung sind an die PVRLP-Kasse zu zahlen. H) Änderungen 1.) Anträge zur Änderung der Ligaordnung sollten jeweils bis zum eines Jahres an den Ligawart eingereicht werden. Anschließend berät der Ligaausschuss des PVRLP die eingegangenen Anträge und bereitet sie zur Beschlussfassung in der Landesversammlung vor. 2.) Die Vorlage bei der nächsten Landesversammlung erfolgt durch den Vorstand des PVRLP im Rahmen der Tagesordnung. J) Inkrafttreten Durch Beschluss der Landesversammlung des PVRLP am tritt diese Ligaordnung in Kraft und ersetzt alle bisherigen Ligaordnungen und für die Liga ergänzende Regelungen. Die Ordnung wurde zuletzt auf der Landesversammlung vom geändert [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 7 von 9

8 Anhang 1 Ergänzung zur Ligaordnung Rheinland-Pfalz-Liga sowie Rheinland-Pfalz Regionalliga Nord und Süd Die Rheinland-Pfalz-Regionalliga Nord und Süd, kurz: RLP-Regionalliga Nord und Süd, sowie die Rheinland-Pfalz-Liga, kurz RLP-Liga, wird vom Ligawart oder von einem ihm benannten Beauftragten geleitet. Der Leiter dieser Ligen stimmt mit dem Schiedsrichterwart den Einsatz der Schiedsrichter ab. Die organisatorischen Kosten werden vom Landesverband getragen. Gegen alle Entscheidungen der Leiter bzw. des Ligaausschusses können beim RuDa des PVRLP vom benannten Mannschaftsführer, der von der Entscheidung betroffenen Mannschaft, Rechtsmittel eingelegt werden. Der Ablauf des Verfahrens ist in der Rechts- und Disziplinarordnung (RuDo) des PVRLP niedergelegt. A) Rheinland-Pfalz-Liga (RLP-Liga) 1.) Die RLP-Liga spielt mit 8 Teams. 2.) In der RLP-Liga wird der Modus der Pétanque-Bundesliga gespielt. 1. Runde: Triplette gegen Triplette; Triplette mixte gegen Triplette mixte 2. Runde: Doublette 1 gegen Doublette 1; Doublette 2 gegen Doublette 2; Doublette mixte gegen Doublette mixte 3.) Es werden an Großspieltagen eine Hin-und Rückrunde gespielt. 4.) Nach Abschluss der Ligarunde ist der Tabellenerste Landesmeister Rheinland-Pfalz und nimmt an den Aufstiegsspielen zur DPV-Bundesliga teil. Die beiden letztplatzierten Mannschaften steigen ab. Im Falle des Abstiegs eines Bundesligisten ohne gleichzeitigen Aufstieg des RLP-Ligameisters steigt auch der Drittletzte ab. 5.) Das Spielsystem sowie die Ligagroßspieltage der RLP-Liga werden verbindlich vom Ligaausschuss festgelegt. Bis spätestens 15. März der Saison werden dabei Spieltermine und Spielorte festgelegt. Gespielt wird immer Samstags. 6.) Die gastgebenden Vereine sind für die ordnungsgemäße Durchführung des Spieltages verantwortlich. 7.) Eine Spielrunde darf erst nach vollständiger Beendigung der vorherigen Spielrunde plus einer Pause von 10 Minuten begonnen werden. 8.) Ein lizenzierter Schiedsrichter wird durch den PVRLP gestellt. 9.) Für alle nicht angesprochenen Punkte gilt die Ligaordnung. B) Rheinland-Pfalz Regionalliga Nord und Süd (RLP- Regionalliga Nord und Süd) 1.) Die Rheinland-Pfalz Regionalliga Nord und Süd spielen mit je 6 Teams. 2.) In den Regionalligen wird der Modus der Pétanque- Bundesliga gespielt. 1. Runde: Triplette gegen Triplette; Triplette mixte gegen Triplette mixte 2. Runde: Doublette 1 gegen Doublette 1; Doublette 2 gegen Doublette 2; Doublette mixte gegen Doublette mixte 3.) Es werden an Großspieltagen eine Hin- und Rückrunde gespielt. 4.) Nach Abschluss der Ligarunde steigt der Tabellenerste der jeweiligen Liga in die RLP- Liga auf, die Tabellenletzten steigen in die jeweiligen Bezirke ab. Ansonsten gelten die Regelungen der Ligaordnung. 5.) Das Spielsystem sowie die Regionalliga-Großspieltage werden verbindlich vom Ligaausschuss festgelegt. Bis spätestens 15. März der Saison werden dabei Spieltermine und Spielorte festgelegt. Gespielt wird immer Samstags. 6.) Die gastgebenden Vereine sind für die ordnungsgemäße Durchführung des Spieltages verantwortlich. 7.) Eine Spielrunde darf erst nach vollständiger Beendigung der vorherigen Spielrunde plus einer Pause von 10 Minuten begonnen werden. 8.) Ein lizenzierter Schiedsrichter wird durch den PVRLP gestellt. 9.) Für alle nicht angesprochenen Punkte gilt die Ligaordnung. Inkrafttreten Durch Beschluss der Landesversammlung des PVRLP am tritt diese Ergänzung zur Ligaordnung (Anhang 1) in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 8 von 9

9 Anhang 2 Freizeitliga Rheinland-Pfalz Der Pétanque-Verband Rheinland-Pfalz führt ab 2011 eine Freizeitliga für seinen Verbandsbereich ein. Folgende Struktur ist dabei einzuhalten: Landesmeisterschaft der Freizeitligen Nach Bedarf und Anmeldung Freizeitliga Nord 1 Liga ab 3 Mannschaften, System 3 Runden Tête-à-tete, Doublette, Triplette. Direkte Begegnung oder Großspieltage. Freizeitliga Hunsrück 1 Liga ab 3 Mannschaften, System 3 Runden Tête-à-tete, Doublette, Triplette Direkte Begegnung oder Großspieltage. Freizeitliga Rhein Nahe 1 Liga ab 3 Mannschaften, System 3 Runden Tête-à-tete, Doublette, Triplette. Direkte Begegnung oder Großspieltage. Freizeitliga Mitte 1 Liga ab 3 Mannschaften, System 3 Runden Tête-à-tete, Doublette, Triplette. Direkte Begegnung oder Großspieltage. Freizeitliga Vorderpfalz 1 Liga ab 3 Mannschaften, System 3 Runden Tête-à-tete, Doublette, Triplette. Direkte Begegnung oder Großspieltage. Freizeitliga Südpfalz 1 Liga ab 3 Mannschaften, System 3 Runden Tête-à-tete, Doublette, Triplette. Direkte Begegnung oder Großspieltage. Diese Vorgabe der Bezirke ist eine Empfehlung kann aber auf Grund von den tatsächlichen Gegebenheiten auf formlosen Antrag von Mitgliedern des PVRLP vom Ligaausschuss geändert werden. Der Freizeitbereich wird von einem Beauftragten für Freizeitsport organisatorisch betreut. Die Teilnahme von Mannschaften an den Freizeitligen der Bezirke ist kostenfrei. In einer Freizeitmannschaft mit mindestens sechs und höchstens zehn namentlich gemeldeten Spieler muss mindestens die Hälfte der gemeldeten Spieler eine gültige Lizenz haben. Während des Spiels mit 6 Spielern müssen mindestens 3 Spieler mit Lizenz pro Spielrunde eingesetzt werden. Lizenzspieler, die am Sportbetrieb (Ligabetrieb lt. Ligaordnung) teilnehmen können bis zu zwei Spiele pro Saison in der Freizeitliga eingesetzt werden. Freizeitspieler ohne Lizenz dürfen auch mit sogenannten Freizeitkugeln ohne Zulassung für den Sportbetrieb spielen. Alles weitere bzgl. der Freizeitligen wird in einer vom Beauftragten für Freizeitsport vorgelegten und vom Vorstand des PVRLP verabschiedeten Richtlinie geregelt. Inkrafttreten Durch Beschluss der Landesversammlung des PVRLP am tritt diese Ergänzung zur Ligaordnung (Anhang 2) nach spielende der Saison 2010 in Kraft [04_ _ Ligaordnung des PVRLP] Seite 9 von 9

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