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1 Durchführungsbestimmungen des Handballverband Niederrhein e.v. Jugendqualifikation 2017 Jugend-Bundesliga & Regionalliga Nordrhein Männl. A- und B-Jugend sowie weibl. B-Jugend Stand: 21. April V1.1

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Mannschaftsmeldungen Staffelstärke in der Saison 2017/ Spieltechnische Bestimmungen Qualifikationsturniere... 2 a) Ausrichter... 2 b) Spieltermine... 2 c) Spielmodus... 2 d) Spielzeiten... 3 e) Turnierleitung... 3 f) Spielbericht... 3 g) Wertung... 3 h) Spielleitende Stellen... 3 i) Sonstiges... 3 j) Haftmittel... 3 k) Kostenregelung Schiedsrichtereinsatz: Rückzug von Mannschaften Rechtliche Bestimmungen Ordnungswidrigkeiten Ergänzungsklausel... 4 Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation NRL und JHBL 2017, V1.0 Seite 1

3 1. Mannschaftsmeldungen Die Meldungen der Mannschaften für die Turniere erfolgt ausschließlich über die Jugendwarte der Kreise. Es können maximal zwei Mannschaften eines Vereins an der Qualifikation der A- und B- Jugend teilnehmen. 2. Staffelstärke in der Saison 2017/2018 Die Gruppen der jeweiligen Regionalliga Nordrheinliga werden wie folgt besetzt: Männl. A-Jugend Männl. B-Jugend Weibl. B-Jugend 12 Mannschaften 10 Mannschaften 10 Mannschaften 4 Mannschaften des HVN 3 Mannschaften des HVN 3 Mannschaften des HVN 4 (3+1) Mannschaften des HVM 3 Mannschaften des HVM 3 Mannschaften des HVM Sollte der Handballverband Mittelrhein die Meldemöglichkeiten zur Regionalliga Niederrhein nicht ausschöpfen, so kann der Handballverband Niederrhein diese mit Nachrückern auffüllen. Hierzu sind evtl. zusätzliche Qualifikationsspiele notwendig. 3. Spieltechnische Bestimmungen Es gelten die Ordnungen und Spielregeln des DHB/WHV in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV sowie diese Durchführungsbestimmungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der in diesen Durchführungsbestimmungen behandelten Qualifikation inkl. der Bundesliga- und Regionalliga Nordrhein Qualifikation um eine Spielserie handelt und dass 55 SpO DHB (Festspielparagraph) sowie 54 SpO Abs. 4 auf die Spiele bzw. Turnierspiele in der Qualifikation der Jugend Anwendung findet. 4. Qualifikationsturniere a) Ausrichter Ausrichter des Turniers ist die an Position 1 geloste Mannschaft der jeweiligen Gruppe. Sollte diese ihr Recht auf Ausrichtung nicht wahrnehmen, so geht das Recht an die nächste Position weiter usw. Sollte in einer Gruppe keine Mannschaft das Recht zur Ausrichtung des Qualifikationsturniers wahrnehmen wollen, so wird die Spielleitende Stelle einen Ausrichter bestimmen. b) Spieltermine Die Turniere der ersten Runde finden am Wochenende 06. und 07. Mai 2017 statt. Entscheidungsspiele zur JHBL finden am 13/14. Mai 2017 statt. Für die Regionalliga Nordrhein werden die Entscheidungen am 10./11. Juni 2017 ausgespielt. c) Spielmodus Gespielt wird in Turnierform Jeder gegen Jeden um die offenen Plätze zur JHBL-Qualifikation und zur Regionalliga Nordrhein. Bundesliga Regionalliga Nordrhein Männliche Weibliche Männliche Männliche Weibliche Jugend A Jugend A Jugend A Jugend B Jugend B Meldungen Freie Plätze Gruppenanzahl Gruppenstärke Qualifizierte Plätze je Gruppe 1. und und Spielen Entscheidung Wenn eine Mannschaft die Endrunde zur Jugend-Bundesligaqualifikation erreicht und sich nicht für die Jugendbundesliga qualifiziert, wird diese automatisch der HVN-Oberliga zugeteilt. Sonderregelung für die weibliche B-Jugend: Der Teilnehmer an der Endrunde zur Deutschen Meisterschaft ist automatisch für die Regionalliga Nordrhein qualifiziert. Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation NRL und JHBL 2017, V1.0 Seite 2

4 d) Spielzeiten Die Spielzeiten der Turnierspiele sind einmal 25 Minuten. Die Turniere werden ohne Team-Time-Out gespielt. e) Turnierleitung Die Turnierleitung obliegt dem Handballkreis, in dessen Gebiet das jeweilige Qualifikationsturnier stattfindet. f) Spielbericht Zu jedem Spiel wird ein ordnungsgemäßer Spielbericht erstellt - die Spielberichtsformulare werden vom HVN e.v. zur Verfügung gestellt. Sollte die Möglichkeit zur Erstellung des elektronischen Spielberichtes beim austragenden Verein und entsprechend ausgebildete Sekretäre vorhanden sein, darf dieser ebenfalls eingesetzt werden. Es ist allerdings keine Mischung von Papier und ESB zugelassen. g) Wertung Die Wertung erfolgt nach Abschluss der Turnierspiele in folgender Reihenfolge: 1. nach Punkten 2. nach direktem Vergleich 3. nach der besseren Tordifferenz der gegeneinander ausgetragenen Spiele. 4. nach der besseren Tordifferenz der gesamten Turnierspiele Sollten alle vier Wertungsparameter gleich ausfallen, erfolgt ein 7m-Werfen. h) Spielleitende Stellen Die Spielleitende Stelle sind der Jungen- und Mädchenwart des HVN. i) Sonstiges Zu jedem Spiel stellt jede der beteiligten Mannschaften einen Zeitnehmer/Sekretär mit gültigem Z/S Ausweis sowie die erstgenannte Mannschaft den Spielball. j) Haftmittel Für die Benutzung von Haftmitteln wird auf die Ziffer 2 der WHV- Zusatzbestimmungen zu 25 RO verwiesen. k) Kostenregelung Die teilnehmenden Vereine tragen die Kosten ihrer An- und Abreise. Die Kosten der Schiedsrichter sowie der Turnierleitung werden den beteiligten Vereinen zu gleichen Teilen per Rechnungslegung belastet. Dabei ist vor Turnierbeginn von jeder teilnehmenden Mannschaft eine Kostenpauschale von 80,00 an die Turnierleitung zu entrichten, welche die Abwicklung der Abrechnung übernimmt. Sollte eine Mannschaft unentschuldigt beim Turnier fehlen oder weniger als 24 Stunden vorher absagen, so muss die Mannschaft sich ebenfalls anteilig an den Kosten der Schiedsrichter und Turnierleitung beteiligen. Hier wird der ausrichtende Verein die Kosten vorstrecken und dem fehlbaren Verein belasten. Die Kosten gem. Punkt 6 gelten unabhängig von vorgenannter Kostenregelung. 5. Schiedsrichtereinsatz: Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den HVN Schiedsrichterwart. Die Vergütung für Schiedsrichter beträgt 30,00 pro Schiedsrichter plus Fahrkosten. Pro Turnier sind maximal 3 Gespanne einzusetzen. 6. Rückzug von Mannschaften Sollte eine Mannschaft zurückgezogen werden, so wird eine Gebühr von 100,00 gem. 25 (14) RO. Das Absagen des Qualifikationsturniers oder unentschuldigtes Fehlen sind dem Rückzug gleichzusetzen. Diese Gebühr wird ab dem Termin des Meldeschlusses erhoben. 7. Rechtliche Bestimmungen Für Streitfragen, die sich aus den Turnierspielen ergeben, ist als erste Instanz der vom HVN benannte Turnierleiter zuständig. Er entscheidet spieltechnische Fragen vor Ort endgültig. Die Möglichkeit, andere Strafen zu verhängen, bleibt unberührt. Bei Einsprüchen gegen die Wertung eines Spieles sind abweichend von den der RO die Rechtsbehelfsgebühren in Höhe von 125,00 und eine schriftliche Begründung des Einspruches bis 15 Minuten nach dem Ende des betreffenden Spieles beim Turnierleiter Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation NRL und JHBL 2017, V1.0 Seite 3

5 einzureichen. Darüber hinaus gelten die Formvorschriften der RO unverändert. 8. Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen Satzungen und Ordnungen sowie gegen die Durchführungsbestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit gemäß 3, 17, 19, 25 RO geahndet. 9. Ergänzungsklausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den Jugendausschuss in Verbindung mit der Technischen Kommission unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Handballverband Niederrhein e. V. Klaus Lübke-Naberhaus Florian Fenzel Andreas Kugler Rolf Klimek JA - Vorsitzender Jungenspielwart Mädchenspielwart TK.-Vorsitzende Durchführungsbestimmungen Jugendqualifikation NRL und JHBL 2017, V1.0 Seite 4

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