im Hallenhandball 2016 männliche und weibliche Jugend C mit Anlage 1 = Wichtige Anschriften Anlage 2 = Meldebogen

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1 Westdeutsche Meisterschaft im Hallenhandball 2016 männliche und weibliche Jugend C Durchführungsbestimmungen mit Anlage 1 = Wichtige Anschriften Anlage 2 = Meldebogen Dieter Stroband (Präsident) Heinz Volkhausen (Vizepräsident) Peter Liese (Vizepräsident Finanzen) Bankverbindung: IBAN DE BIC GENODED1DNE VR 3260 AG Düsseldorf, Steuernummer: 106/5760/0061

2 Westdeutsche Meisterschaften der weiblichen und männlichen C-Jugend 2016 Seite 2 Die Westdeutsche Meisterschaft im Hallenhandball 2016 der Jugend wird einheitlich für die oben genannte männliche und weibliche Altersklasse wie folgt ausgeschrieben und durchgeführt: I. Allgemeine Bestimmungen 1. Es gelten die Satzung und die Ordnungen des WHV sowie die Ordnungen des DHB mit den dazu ergangenen WHV-Zusatzbestimmungen in den jeweils gültigen Fassungen. Auf das Anti-Doping-Reglement (ADR) des DHB wird besonders hingewiesen. Für die Benutzung von Haftmitteln gilt Ziffer 2 der WHV-Zusatzbestimmungen zu 25 RO/DHB. Die Genehmigung des Halleneigners zur Benutzung von Haftmitteln muss der Spielleitenden Stelle spätestens 14 Tage vor Austragung des Meisterschaftsspiels vorliegen. 2. Gespielt wird nach den Internationalen Handballregeln der IHF in der derzeit für den Bereich des DHB gültigen Fassung. 3. Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden nach den einschlägigen Bestimmungen geahndet (u.a. Ziff. 3 WHV-ZB zu 25 RO/DHB). 4. Der Westdeutsche Handball-Verband (Jugendausschuss) hat die Umsetzung der DHB- Rahmentrainingskonzeption beschlossen. Die dort gemachten Vorgaben einschließlich der Regelvorschriften (Stand: Juli 2004; C-Jugend) gelten als verbindlich 5. Ebenfalls verbindlich ist die spieltechnische Abwicklung mit dem Handballprogramm SIS. II. Teilnehmer / Meldung 1. Teilnahmeberechtigt sind die Meistermannschaften der HV, sowie die zu meldende Bonusmannschaft des HV. Sollten diese Mannschaften nicht teilnehmen wollen oder nicht rechtzeitig ermittelt sein, so bestimmt der Vorstand des betreffenden HV die teilnehmende Mannschaft ( 52 SpO/DHB; 8 II. Ziff. 7 WHV-JO). Mannschaften von Spielgemeinschaften können nur teilnehmen, wenn die Voraussetzungen nach 4 Abs.1 SpO/DHB gegeben sind (siehe auch Ziff. 2 WHV- Zusatzbestimmungen). 2. Die Handballverbände des WHV lassen Ihren Teilnehmern die Durchführungsbestimmungen mit allen Unterlagen zukommen. 3. Die Vereine melden ihre Teilnahme mit den ausgefüllten Meldebögen schriftlich an die Geschäftsstelle des WHV und an die Spielleitenden Stellen des WHV. 4. Letzter Meldetermin ist der (Eingang bzw. Vorlage bei der WHV-Geschäftsstelle).

3 Westdeutsche Meisterschaften der weiblichen und männlichen C-Jugend 2016 Seite 3 1. Die Spielpaarungen wurden wie folgt ausgelost III. Spielplan/Spielpaarungen mc-jugend (WHV- Meister 2015: HSG Handball Lemgo, Bonus = Westfalen) Spiel 1 9./ HV Niederrhein HV Westfalen Bonus Spiel 2 9./ HV Westfalen HV Mittelrhein Spiel 3 16./ HV Westfalen Bonus HV Niederrhein Spiel 4 16./ HV Mittelrhein HV Westfalen Spiel 5 23./ Sieger 1/3 Sieger 2/4 Spiel / Sieger 2/4 Sieger 1/3 wc-jugend (WHV- Meister 2015: TV Aldekerk, Bonus = Niederrhein) Spiel 1 9./ HV Westfalen HV Niederrhein Spiel 2 9./ HV Mittelrhein HV Niederrhein Bonus Spiel 3 16./ HV Niederrhein HV Westfalen Spiel 4 16./ HV Niederrhein Bonus HV Mittelrhein Spiel 5 23./ Sieger 1/3 Sieger 2/4 Spiel / Sieger 2/4 Sieger 1/3 Sollten Mannschaften beteiligt sein, die Spieler zum Bundesfinale JtfO abstellen, wird in Abstimmung zwischen den Vereinen und der Spielleitenden Stelle ein neuer Spieltermin festgelegt. Dies kann auch zur Verschiebung eines ganzen Spieltages führen. 2. Die Heimvereine sind verpflichtet, ihre Austragungstermine und Sporthallen ebenfalls bis zum verbindlich der WHV-Geschäftsstelle zu melden (schriftlich/fax/mail). Die Spieltermine sind im SIS Handball-Programm einzutragen. Sollte die Meldefrist nicht eingehalten werden, liegt ein Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen vor. Es erfolgt eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50,00 zzgl. Verwaltungsgebühr (15,00 ) IV. Spielberechtigung / Altersklassen Die Altersklassen ergeben sich aus 37 Spielordnung. V. Spieltechnische Bestimmungen 1. In der Altersklasse der weiblichen und männlichen C-Jugend der Westdeutschen Meisterschaften wird mit Handbällen der Firma Derbystar gespielt. Nach Meldung der Mannschaften durch die Vereine werden den Vereinen je 5 Spielbälle zugesandt. 2. Spielleitung Die spieltechnische Leitung der Spiele obliegt der in der Anlage genannten Spielleitenden Stelle, die vom Präsidium eingesetzt wird.

4 Westdeutsche Meisterschaften der weiblichen und männlichen C-Jugend 2016 Seite 4 3. Spielzeiten Gemäß Regel 2:1 beträgt die Spielzeit für die C-Jugend 2 x 25 Minuten. Die Pause soll 10 Minuten betragen. 4. Spielwertung Alle Spielrunden sind Entscheidungsspiele zwischen 2 Mannschaften nach 44 Abs.1 SpO/DHB. Die Wertung erfolgt a) nach Punkten; b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz; c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts geworfenen Tore. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird nach dem zuletzt ausgetragenen Spiel (ohne Verlängerung) ein 7m-Werfen nach den Ausführungsbestimmungen des DHB zu Regel 14 durchgeführt. 5. Spielkleidung a) Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gast verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Über die Notwendigkeit eines Wechsels der Spielkleidung entscheiden die Schiedsrichter. b) Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben analog der Eintragung im Spielbericht die Buchstaben A bis D deutlich sichtbar zu tragen. Für die Ausstattung ist jeder Verein (Heim- und Gastverein) selbst verantwortlich. 6. Sporthallen Die Hallen müssen den Mindestanforderungen entsprechen (siehe Spielregeln). Die Sicherheitszonen sind durch den Ordnungsdienst des Heimvereins zu überwachen. Die Hausordnungen in den Sporthallen sind von den beteiligten Vereinen zu beachten. 7. Öffentliche Zeitmessanlage Ist eine öffentliche Zeitmessanlage vorhanden, muss diese benutzt werden. Die Bedienung erfolgt am Zeitnehmertisch und nur durch den Zeitnehmer. Ist keine regelgerechte öffentliche Zeitmessanlage vorhanden, benutzt der Zeitnehmer eine auf dem Zeitnehmer-tisch aufzustellende Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 21 cm. 8. Schiedsrichter a) Zu allen Spielen werden SR-Gespanne durch den WHV-Schiedsrichterwart angesetzt. Einsprüche gegen SR-An- und -Umbesetzungen sind unzulässig. b) Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, müssen sich beide Mannschaften auf anwesende neutrale SR einigen, wenn diese mindestens dem Oberligakader eines HV angehören ( 77 Abs. 1 SpO/DHB). Darüber hinaus können sich die Mannschaften auf andere SR einigen, auch wenn diese nicht die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Jede Einigung ist vor Beginn des Spiels schriftlich mit Unterschrift der Mannschafts-verantwortlichen auf dem Spielbericht zu bestätigen. 9. Zeitnehmer/Sekretär a) Zeitnehmer und Sekretär sind vom Heimverein unter Mitteilung von Anwurfzeit und Spielort 10 Tage vor dem jeweiligen Spiel beim zuständigen Ansetzer (s. Anlage) anzufordern. Diese müssen im Umgang mit dem Elektronischen Spielbericht (ESB) geschult sein. b) Bleiben Z/S aus, entscheiden die Schiedsrichter über eine anderweitige Besetzung als Z/S bzw. Wahrnehmung dieser Funktion. 10. Spielberichte, fehlende Spielausweise a) Für die Abwicklung des Spielbetriebs wird der Elektronische Spielbericht (ESB) eingesetzt. Die

5 Westdeutsche Meisterschaften der weiblichen und männlichen C-Jugend 2016 Seite 5 Nutzung im Onlinebetrieb sollte möglich sein. Die Handhabung wird in einer detaillierten Anweisung der Fa. Gatecom festgeschrieben und die Vereine haben die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (Hardware, Software etc.). Beim Online-Betrieb wird der Spielbericht direkt aus dem SIS-Programm versandt. Sollte eine Ausfalllösung notwendig geworden sein, ist entweder der Spielbericht als elektronisches Dokument (sim Datei) per Mail zu senden, oder das in Papierform verwendete Spielformular per Post an die Spielleitende Stelle und den Schiedsrichter-Ansetzer zu versenden. Der Heimverein stellt sicher, dass Sekretär und Zeitnehmer 60 Minuten vor Spielbeginn die notwendige Hardware einschließlich zugehöriger Datenverbindung sowie die aktuellen Spielberichtsdaten zur Verfügung stehen. Für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Spielerinnen und Mannschaftsoffiziellen sind ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig. Die digitale Unterschrift (PIN-Nr.) zur Kenntnisnahme des elektronischen Spielberichts hat durch je einen Offiziellen der beiden beteiligten Mannschaften in Anwesenheit der Schiedsrichter bis spätestens 15 Minuten nach Spielende zu erfolgen. Bei Einsprüchen und besonderen Vorkommnissen wird ein Originalspielbericht ausgedruckt und von allen Beteiligten unterschrieben. Die SR leiten diesen Spielbericht der Spielleitenden Stell zu. b) Fehlende Spielausweise sind unaufgefordert innerhalb von 3 Tagen leserlich gescannt in digitaler Form an die Spielleitende Stelle zu übermitteln. 11. Technische Besprechung 45 Minuten vor Spielbeginn findet in der Umkleidekabine der Schiedsrichter eine technische Besprechung mit folgenden Teilnehmern statt: Schiedsrichter, Spielaufsicht / techn. Delegierter (sofern angesetzt), die Mannschaftsverantwortlichen beider Vereine sowie Zeitnehmer, Sekretär und Hallensprecher (falls vorhanden) die technische Besprechung statt. Die technische Besprechung hat folgende Inhalte: Ausrüstung der Spieler/Trikotabgleich bzgl. Farben, und Vorlage des Überziehleibchens für den 7. Feldspieler, sofern ein Einsatz geplant ist (Regeln 4:7-4:9, 56 SpO) Hinweis auf die Kleidung der Mannschaftsoffiziellen (nicht verwechselbar mit den Farben der gegnerischen Mannschaft) Vorlage der Kennzeichnung der Offiziellen (A D) durch beide Mannschaften. Der Heimverein muss dem Gastverein und den Schiedsrichtern den Ablauf der Einlaufprozedur mitteilen. Diese beinhaltet die genauen Zeitpunkte des Verlassens der Spielfläche der Mannschaften und des Einlaufens der Heim-, Gastmannschaften und der Schiedsrichter sowie generelle Hinweise zum Ablauf (z.b. Spielervorstellung usw.). Uhrenabgleich Genaue Anwurfzeit Auswahl der Spielbälle (Regel 3:3) Sitzplätze für nicht im Spielprotokoll eingetragene Spieler Hinweise für den Hallensprecher Sicherheitsbelange Funktion der Zeitmessanlage Einhalten des Auswechselraumreglements Sonstiges 12. Ergebnismeldung Bei Verwendung des ESB und direktem Versand des Ergebnisses entfällt die Ergebnisübermittlung. Sollte das Ergebnis nicht übermittelt werden, so ist dieses innerhalb von 60 Minuten nach dem Spiel ins SIS einzugeben. 13. Spieltag, Anwurfzeit, Beförderungsmittel a) Unter Beachtung des verbindlichen Spielplanes (vgl. zu III.) setzt der Heimverein den Spieltag und die Anwurfzeit fest. Hierbei soll der Reiseweg des Gastvereins berücksichtigt werden.

6 Westdeutsche Meisterschaften der weiblichen und männlichen C-Jugend 2016 Seite 6 b) Die Spiele dürfen an Samstagen nicht vor Uhr und nicht nach Uhr, an Sonntagen nicht vor und nicht nach Uhr beginnen. Für notwendig werdende Wochentagsspiele wird die Anwurfzeit auf Uhr festgesetzt. In der Abstimmung zwischen den Vereinen kann im Ausnahmefall die Anwurfzeit abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festgesetzt werden. Hierüber entscheidet jedoch die Spielleitende Stelle. c) Zur Beförderung der Mannschaften werden zugelassen und anerkannt: - öffentliche Verkehrsmittel (DB AG, Nahverkehrseinrichtungen); - behördlich zum gewerblichen Personenverkehr zugelassene Busse. d) Sollte eine Mannschaft durch unterwegs auftretende und von ihr nicht zu vertretende Umstände den Spielort nicht oder nicht rechtzeitig erreichen können, ist eine Bescheinigung des entsprechenden Verkehrsunternehmens bzw. der zuständigen Polizeidienststelle umgehend der Spielleitenden Stelle vorzulegen. e) Die Benutzung privateigener Kfz erfolgt auf eigenes Risiko. 14. Spielverlegungen, Spielausfall Anträgen auf Spielverlegung kann nur dann stattgegeben werden, wenn hierfür zwingende Gründe vorliegen. Hierüber entscheidet allein die Spielleitende Stelle. Vereine, die Spieler für Jugend trainiert für Olympia abstellen müssen, können eine Spielverlegung beantragen. Hierüber entscheidet allein die Spielleitende Stelle. Ausgefallene Spiele setzt die Spielleitende Stelle in Abstimmung mit den beteiligten Vereinen neu an. Können sich die Vereine nicht auf einen Termin einigen, bestimmt die Spielleitende Stelle den Termin und fordert Schiedsrichter beim WHV-Schiedsrichterwart und Z/S beim zuständigen Ansetzer neu an. 15. Einladungen Der Heimverein hat die Mannschaft des Gastvereins unter Beachtung der WHV-Bestimmungen einzuladen. Sollte infolge des Spielplans kurzfristig noch keine SR- Ansetzung im SIS stehen, hat der Heimverein die SR beim WHV-Schiedsrichterwart anzufordern. 16. Ordnungs-, Sanitäts- und Wischdienst Der Heimverein ist verpflichtet, für einen ausreichenden Ordnungsdienst zu sorgen. Er sollte einen Sanitätsdienst stellen, zumindest im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung gewährleisten. Der Heimverein hat zwei geeignete Personen für den Wischdienst abzustellen, die für die sichere Beschaffenheit des Hallenbodesn während des Spiels verantwortlich sind. 17. Dopingkontrollen Der Landessportbund NRW (LSB) sowie die Deutsche Sportjugend (DSJ) haben Dopingkontrollen angekündigt; deren Kosten gehen nicht zu Lasten der Vereine. Die Vereine sind hiermit aufgefordert, für etwaige Untersuchungen und Urinabgaben separat einen geeigneten Raum bereitzuhalten. 1. Die Spiele sind Veranstaltungen der Vereine. VI. Wirtschaftliche Bestimmungen 2. Der WHV verzichtet für die Spiele der Westdeutschen Jugendmeisterschaft 2016 auf die Erhebung der einnahmebezogenen Spielabgaben. Eine Abrechnung ist nicht zu erstellen.nach Abzug der Auslagen für Schiedsrichter und Z/S verbleibt die Nettoeinnahme beim Heimverein. 3. Der Gastverein hat für 18 Teilnehmer (14 Spielerinnen/Spieler und 4 Offizielle) freien Eintritt. Zusätzlich sind 4 Eintrittskarten zu seiner freien Verfügung bereitzuhalten. 4. Nach Abschluss der Spiele werden die gezahlten Schiedsrichterkosten (getrennt für männl. und weibl. Jugend sowie für Vorrunde und Endrunde) von der Spielleitenden Stelle ermittelt und die beteiligten Vereine gleichmäßig belastet. Daraus können sich für die Vereine Nachzahlungen und Rückerstattungen ergeben.

7 Westdeutsche Meisterschaften der weiblichen und männlichen C-Jugend 2016 Seite 7 VII. Rechtliche Bestimmungen 1. Für Streitfragen, die sich aus den Spielen ergeben, ist erste Rechtsinstanz der Verbandsspruchausschuss (VSA) des WHV. 2. Einsprüche sind unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der RO/DHB und der WHV- Zusatzbestimmungen an den Vorsitzenden des VSA per Adresse WHV-Geschäftsstelle zu richten; sie müssen dort bis spätestens am zweiten Tag nach dem Spiel bis Uhr vorliegen. Sollte der VSA mündlich verhandeln müssen, ist vom folgenden Donnerstag als Verhandlungstag auszugehen. 3. In allen Verfahren, die spieltechnische Folgerungen zum Ziel haben, sind die Entscheidungen nur für die laufende Runde wirksam. Hat die nächste Runde begonnen, sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr möglich (vgl. 53 SpO/DHB). VIII. Sonstige Hinweise Nach dem 2. Endspiel findet die Ehrung für die Finalisten statt. Die Spielfläche ist nach Spielende für die Ehrungen mindestens 30 Minuten freizuhalten. Präsidium und Jugendausschuss des WHV wünschen den Spielen einen guten sportlichen Verlauf und allen Mannschaften und Helfern recht viel Erfolg Düsseldorf, 15. Januar 2016 Dieter Stroband Heinz Volkhausen Peter Liese Wolfgang Faillard Peter Boeken Präsident Vizepräsident Vizepräsident Vizepräsident Recht Vizepräsident Finanzen Jugend Wolfgang Jamelle Schiedsrichterwart Carsten Korte Spielleitende Stelle F.d.R. Rendenbach Geschäftsstelle Verteiler: HV-Geschäftsstellen mit der Bitte um Weiterleitung an Ihre teilnehmenden Mannschaften, HV-Schiedsrichterwarte, Zeitnehmer/Sekretäransetzer Max Bergmann, WHV-JA, WHV-Schiedsrichterwart, Walter Haase, Landestrainerin Zuzana Porvaznikova, VSA-Vorsitzender, WHV-EP, DHB-Jugend

8 Westdeutsche Meisterschaften der weiblichen und männlichen C-Jugend 2016 Seite 8 Wichtige Anschriften Spielleitende Stelle Carsten Korte Postfach Paderborn Tel. 0170/ Mail: jugend@handballwestfalen.de Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle per Adresse WHV-Geschäftsstelle Tel (p) Fax Mobil: Mail: schiedsrichterwart@westdeutscher-handball-verband.de Zeitnehmer/Sekretäransetzungen Max Bergmann Büddenberg Unna Tel Mail: umbesetzung.mb@web.de Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Vorsitzender des VSA Vizepräsident Jugend Vizepräsident WHV-Geschäftsstelle Bankverbindung Barbara Dreyer Nürburgstr Köln Tel Fax: Mail: oeffentlichkeitsarbeit@westdeutscher-handball-verband.de Reiner Jahnke Leveringhäuser Str. 122, Waltrop Tel Hans Peter Boeken Drosselweg 23 b Pulheim Tel Mobil: Mail: vp-jugend@westdeutscher-handball-verband.de Heinz Volkhausen Norderneyweg 5, Essen Tel Mobil: Mail:vizepraesident@westdeutscher-handball-verband.de Postfach , Düsseldorf Tel.: (montags freitags Uhr) (donnerstags zus Uhr) Fax: Mail: geschaeftsstelle@westdeutscher-handball-verband.de Volksbank Düsseldorf Neuss IBAN: DE BIC: GENODED1DNE

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