Amtliche Bekanntmachungen von Ordnungsänderungen und Beschlüssen des DHB gemäß 50 der DHB-Satzung

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1 Amtliche Bekanntmachungen von Ordnungsänderungen und Beschlüssen des DHB gemäß 50 der DHB-Satzung Der Bundesrat des DHB hat auf seiner Sitzung am 13./ nach Feststellung der Dringlichkeit die nachfolgend aufgeführten Ordnungsänderungen und Beschlüsse gefasst, die mit dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Hier: Auszug aus dem Protokoll der o. a. Sitzung des Bundesrates mit den entsprechenden Anlagen 7, 8 und 9. (siehe Folgeseiten)

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7 Anlage 8 zum Protokoll der Bundesratssitzung vom 13./ in Magdeburg Beschluss des DHB-Bundesrates zur Neufassung der 38,39 SpO Aktuell gültige Fassung Entwurf für Neufassung Anmerkungen 38 Einteilung, Zuständigkeiten 38 Einteilung, Zuständigkeiten (3) Die Dritte Liga besteht bei den Männern und Frauen jeweils aus vier Staffeln. Ihre Zusammensetzung erfolgt nach geografischen Gesichtspunkten. Mannschaften aus dem Bereich einer Oberliga dürfen bei Männern und Frauen jeweils höchstens zwei Staffeln der Dritten Liga zugeordnet werden. Die einheitliche Verwaltung der Dritten Liga obliegt dem DHB. Einzelheiten werden in den Durchführungsbestimmungen geregelt. In diesen können auch Regelungen über Art und Höhe der Sicherheit getroffen werden, die für die aus der Teilnahme am Spielbetrieb entstehenden Ansprüche der Vereine und des DHB zu erbringen ist. 39 Auf und Abstiegsregelung im Erwachsenenbereich (3) Die Dritte Liga besteht bei den Männern und Frauen jeweils aus vier Staffeln (ab :...bei den Männern aus vier und bei den Frauen aus sechs Staffeln). Ihre Zusammensetzung erfolgt nach geografischen Gesichtspunkten. Mannschaften aus dem Bereich einer Oberliga dürfen bei Männern und Frauen jeweils höchstens zwei Staffeln der Dritten Liga zugeordnet werden. Die einheitliche Verwaltung der Dritten Liga obliegt dem DHB. Einzelheiten werden in den Durchführungsbestimmungen geregelt. In diesen können auch Regelungen über Art und Höhe der Sicherheit getroffen werden, die für die aus der Teilnahme am Spielbetrieb entstehenden Ansprüche der Vereine und des DHB zu erbringen ist. 39 Auf und Abstiegsregelung im Erwachsenenbereich (1) Auf- und Abstieg zwischen der Bundesliga und der Zweiten Bundesliga sowie den Abstieg aus den Zweiten Bundesligen bei den Männern und Frauen regeln die jeweiligen Ligaverbände. (1) Auf- und Abstieg zwischen der Bundesliga und der Zweiten Bundesliga sowie den Abstieg aus den Zweiten Bundesligen bei den Männern und Frauen regeln die jeweiligen Ligaverbände.

8 (2) Aus der Zweiten Bundesliga steigen bei den Männern und Frauen jeweils vier Mannschaften in die Dritte Liga ab, in die Zweite Bundesliga steigen bei den Männern und Frauen die jeweiligen Staffelsieger auf. Kann ein Staffelsieger der Dritten Liga aufgrund 40 oder auf Grund einer nicht beantragten oder nicht erteilten Lizenz für die Zweite Bundesliga nicht aufsteigen oder verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, ermitteln die Staffelzweiten der Dritten Liga freie Aufstiegsplätze. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Aufstiegsrecht. (3) Aus den vier Staffeln der Dritten Liga steigen bei den Männern und Frauen jeweils die drei letztplatzierten Mannschaften in die entsprechende Oberliga ab. Kann der Meister einer Oberliga ( 38 Abs. 4) aufgrund 40 nicht aufsteigen oder verzichtet er auf den Aufstieg, kann nur der Tabellenzweite das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Ist in einer Oberliga der Tabellenzweite selbst aufstiegsberechtigt, kann auch der Tabellendritte das Aufstiegsrecht wahrnehmen. (2) Aus der Zweiten Bundesliga steigen bei den Männern vier Mannschaften in die Dritte Liga ab. Bei den Frauen steigen am Ende der Saison 2014/2015 zwei Mannschaften und ab der Saison 2015/2016 drei Mannschaften in die Dritte Liga ab. In die Zweite Bundesliga steigen bei den Männern und Frauen die jeweiligen Staffelsieger, bei den Frauen ab der Saison 2015/2016 die Sieger aus jeweils drei Staffeln, auf. Kann ein Staffelsieger der Dritten Liga aufgrund 40 oder auf Grund einer nicht beantragten oder nicht erteilten Lizenz für die Zweite Bundesliga nicht aufsteigen oder verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, ermitteln die Staffelzweiten der Dritten Liga freie Aufstiegsplätze nach den jeweils geltenden Durchführungsbestimmungen. Nachrangig platzierte Mannschaften haben kein Aufstiegsrecht. (3) Aus den vier Staffeln der Dritten Liga steigen bei den Männern und Frauen jeweils die drei letztplatzierten zwölf Mannschaften in die entsprechende Oberliga ab. Kann der Meister einer Oberliga ( 38 Abs. 4) aufgrund 40 nicht aufsteigen oder verzichtet er auf den Aufstieg, kann nur der Tabellenzweite das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Ist in einer Oberliga der Tabellenzweite selbst aufstiegsberechtigt, kann auch der Tabellendritte das Aufstiegsrecht wahrnehmen. (4) Wird auf Grund der Regelung von Abs. 3 die Mannschaftszahl (4) Wird auf Grund der Regelung von Abs. 3 die Mannschaftszahl der Dritten

9 der Dritten Liga (Männer 64, Frauen 56) nicht erreicht, verringert sich die Anzahl der Absteiger. Freie Plätze werden durch Spiele der jeweils gleichrangig platzierten Mannschaften der vier Staffeln ausgespielt. Liga (Männer 64, Frauen in der Saison 2014/ , Frauen ab der Saison 2015/ ) nicht erreicht, verringert sich die Anzahl der Absteiger. Freie Plätze werden durch Spiele der jeweils gleichrangig platzierten Mannschaften der Staffeln der Dritten Liga ausgespielt. (5) Auf- und Abstieg werden für die Spieljahre 2010/11 und 2011/12 durch die Verwaltung der Dritten Liga ( 38 Abs. 3) in Abstimmung mit den Ligaverbänden auf Grund der Beschlusslage des Erweiterten Präsidiums in den Durchführungsbestimmungen gesondert geregelt. (5) Auf- und Abstieg bei den Frauen werden für die Spieljahre 2014/15 und 2015/16 durch die Spielkommission der Dritten Liga ( 38 Abs. 3) in Abstimmung mit dem Ligaverband auf Grund der Beschlusslage des Bundesrates in den Durchführungsbestimmungen gesondert geregelt.

10 Anlage 7 zum Protokoll der Bundesratssitzung vom 13./ in Magdeburg Beschluss des Bundesrates zur Neufassung der 45/57/58/59 SpO - Pokalspiele Aktuell gültige Fassung Entwurf für Neufassung Anmerkungen 45 Pokalspiele 45 Pokalspiele (1) Zu den Pokalspielen sind von jedem Verein mehrere Männer bzw. Frauenmannschaften zugelassen. (2) Die Vereine der Bundesliga und der Zweiten Bundesliga im Erwachsenenbereich sind verpflichtet, an der Deutschen Pokalmeisterschaft auf DHB Ebene teilzunehmen. (1) Zu den Pokalspielen sind von jedem Verein mehrere Männer bzw. Frauenmannschaften zugelassen, sofern die Landesverbände und der DHB für ihren Bereich die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften pro Verein nicht begrenzt haben. (2) Die Vereine der Bundesliga, der Zweiten Bundesliga und der 3. Liga, soweit diese sich in der Vorsaison qualifiziert haben (siehe Ziffer (4), sind verpflichtet, an der Deutschen Pokalmeisterschaft auf DHB Ebene teilzunehmen. Männer- Zulassungs beschränkung Im DHB Pokal und im Deutschen Amateur Pokal nur 1 Mannschaft pro Verein teilnahmeberechtigt Teilnahmepflic ht für die Drittligisten auf den Plätzen 1 6 jeder Staffel (nur 1. Mannschaften) (3) Die Landesverbände und der DHB können für ihren Bereich Vereine mit Mannschaften in bestimmten Spielklassen verpflichten, an den Pokalspielen teilzunehmen. (3) Die Landesverbände und der DHB können für ihren Bereich Vereine mit Mannschaften in bestimmten Spielklassen verpflichten, an den Pokalspielen teilzunehmen. (4) Bei den Männern beginnt im Pokaljahr 2013/14 die 1. DHB Pokalrunde mit 52 Mannschaften. Diese setzen sich zusammen aus 12 Mannschaften der Bundesliga mit den Platzierungen 7 bis 18 der Vorsaison und allen 20 Mannschaften der 2.Bundesliga aus der Vorsaison (4) Die 1. DHB Pokalrunde der Männer beginnt im Pokaljahr 2015/16 mit 64 Mannschaften. Diese setzen sich zusammen aus 18 Mannschaften der 1. Bundesliga, 20 Mannschaften der 2. Bundesliga aus der Vorsaison, 24 Mannschaften der 3. Liga (jeweils die 6 bestplatzierten Mannschaften jeder Staffel der Vorsaison, jedoch keine 2. Neue Zusammensetzung der Teilnehmer an der 1. DHB Pokalrunde

11 sowie 20 Landespokalsiegern. 4 der 22 vom Spielausschuss der 3. Liga ausgelosten Landespokalsieger müssen vor der 1. DHB Pokalrunde in Hin und Rückspiel sich für die 1. DHB Pokalrunde qualifizieren. Der Modus der Zusammensetzung sowie die Durchführung dieser Qualifikationsrunde obliegen dem Spielausschuss der 3. Liga. An der 2. DHB Pokalrunde nehmen die 26 Gewinner aus der 1. DHB Pokalrunde sowie die 6 Mannschaften der Bundesliga mit den Platzierungen 1 bis 6 aus der Vorsaison teil. Danach werden das Achtel und Viertelfinale ausgespielt. Die Gewinner der Viertelfinalspiele qualifizieren sich für das Final Four. Mannschaften), sowie 2 Mannschaften, die sich in der Vorsaison für das Endspiel um die Deutsche Amateur Pokalmeisterschaft qualifiziert haben. Der Modus der Zusammensetzung sowie die Durchführung dieser 1. DHB Pokalrunde obliegen dem HBL Spielausschuss. An der 2. DHB Pokalrunde nehmen die 16 Gewinner aus der 1. DHB Pokalrunde teil. Danach werden das Achtel und Viertelfinale ausgespielt. Die Gewinner der Viertelfinalspiele qualifizieren sich für das Final Four. (5) Die Deutsche Amateur Pokalmeisterschaft der Männer beginnt im Pokaljahr 2014/15 mit 22 von den Landesverbänden gemeldeten Landes Pokalsiegern, die im Punktspielbetrieb maximal einer Oberliga (vierthöchsten Spielklasse) angehören dürfen. Diese spielen in geografisch zugeordneten Qualifikationsspielen die 16 Mannschaften für die erste Hauptrunde aus. Der Modus, die einzelnen Paarungen dieser Qualifikationsspiele, sowie die Durchführung der Deutschen Amateur Pokalmeisterschaft obliegen der Spielkommission Dritte Liga ( 43 DHB Satzung). An der ersten Hauptrunde nehmen die 16 Gewinner aus der Qualifikationsrunde teil. Danach wird das Halbfinale ausgespielt. Die Gewinner der Halbfinalspiele Deutsche Amateur-Pokal- Meisterschaft neue Ziffer (5)

12 qualifizieren sich für das Finale um die Deutsche Amateur Pokalmeisterschaft. (5) Bei den Frauen beginnt die 1. DHB Pokalrunde mit 40 Mannschaften. Diese setzen sich zusammen aus 16 Mannschaften der 2.Bundesliga und den Pokalsiegern der 22 Landesverbände sowie 2 weiteren Vertretern der 2 jeweils größten Landesverbände auf der Basis der spielenden Frauenmannschaften in entsprechender Anwendung des 22 Abs. 1 c) DHB Satzung. An der 2. DHB Pokalrunde nehmen dann 12 Mannschaften der Bundesliga mit den Gewinnern der Spiele der 1. DHB Pokalrunde (6) Bei den Frauen beginnt die 1. DHB Pokalrunde mit 40 Mannschaften. Diese setzen sich zusammen aus 16 Mannschaften der 2.Bundesliga und den Pokalsiegern der 22 Landesverbände sowie 2 weiteren Vertretern der 2 jeweils größten Landesverbände auf der Basis der spielenden Frauenmannschaften in entsprechender Anwendung des 22 Abs. 1 c) DHB Satzung. An der 2. DHB Pokalrunde nehmen dann 12 Mannschaften der Bundesliga mit den Gewinnern der Spiele der 1. DHB Pokalrunde teil. teil. (6) Die in den Pokalrunden jeweils gegeneinander spielenden Mannschaften werden ausgelost. Der Verlierer scheidet jeweils aus. Das Finale wird in Hin und Rückspiel gemäß 44 Abs. 1 ausgetragen. Die Verbände können bestimmen, dass Pokalspiele auch in Turnierform gemäß 54 ausgetragen werden, wobei das Finale nicht in Hin und Rückspiel ausgetragen werden muss. (7) Die in den Pokalrunden jeweils gegeneinander spielenden Mannschaften werden ausgelost. Der Verlierer scheidet jeweils aus. Das Finale wird in Hin und Rückspiel gemäß 44 Abs. 1 ausgetragen. Die Verbände können bestimmen, dass Pokalspiele auch in Turnierform gemäß 54 ausgetragen werden, wobei das Finale nicht in Hin und Rückspiel ausgetragen werden muss. (7) In einer an der Pokalrunde teilnehmenden Mannschaft kann (8) In einer an der Pokalrunde teilnehmenden Mannschaft kann

13 grundsätzlich jeder Spieler mitwirken, gleichgültig, in welcher Mannschaft seines Vereins und in welcher Spielklasse er bei den Meisterschaftsspielen bisher mitgewirkt hat oder weiterhin mitwirkt. Er ist jedoch für die Pokalmeisterschaften in der Mannschaft desselben Vereins innerhalb eines Spieljahres festgespielt, in der er erstmals eingesetzt wird, auch wenn diese Mannschaft ausgeschieden ist. grundsätzlich jeder Spieler mitwirken, gleichgültig, in welcher Mannschaft seines Vereins und in welcher Spielklasse er bei den Meisterschaftsspielen bisher mitgewirkt hat oder weiterhin mitwirkt. Er ist jedoch für die Pokalmeisterschaften in der Mannschaft desselben Vereins innerhalb eines Spieljahres festgespielt, in der er erstmals eingesetzt wird, auch wenn diese Mannschaft ausgeschieden ist. 57 Meisterschaften 57 Meisterschaften Der DHB spielt folgende Meisterschaften und Wettbewerbe im Hallenhandball aus: a) Deutsche Meisterschaft der Männer, b) Deutsche Meisterschaft der Frauen, c) Deutsche Pokalmeisterschaft der Männer, d) Deutsche Pokalmeisterschaft der Frauen, e) Deutsche Meisterschaft der männlichen Jugend A, f) Deutsche Meisterschaft der männlichen Jugend B, g) Deutsche Meisterschaft der weiblichen Jugend A, h) Deutsche Meisterschaft der weiblichen Jugend B, i) sonstige Wettbewerbe im Der DHB spielt folgende Meisterschaften und Wettbewerbe im Hallenhandball aus: a) Deutsche Meisterschaft der Männer, b) Deutsche Meisterschaft der Frauen, c) Deutsche Pokalmeisterschaft der Männer, d) Deutsche Pokalmeisterschaft der Frauen, e) Deutsche Amateur Pokalmeisterschaft der Männer, f) Deutsche Meisterschaft der männlichen Jugend A, g) Deutsche Meisterschaft der männlichen Jugend B, h) Deutsche Meisterschaft der weiblichen Jugend A, i) Deutsche Meisterschaft der weiblichen Jugend B,

14 Jugendbereich. k) sonstige Wettbewerbe im Jugendbereich. 58 Deutsche Handball Meister 58 Deutsche Handball Meister Die Meister der Bundesliga sind Deutsche Handball Meister. Die Meister der Bundesliga sind Deutsche Handball Meister. Der Sieger des Endspiels um die Pokalmeisterschaft ist Deutscher Handball Pokal Meister. Die Meister im Jugendbereich sind Deutsche Handball Jugendmeister. Der Sieger des Endspiels um die Pokalmeisterschaft ist Deutscher Handball Pokal Meister. Der Sieger des Endspiels um die Deutsche Amateur Pokalmeisterschaft ist Deutscher Handball Amateur Pokal Meister. Die Meister im Jugendbereich sind Deutsche Handball Jugendmeister. 59 Zuständigkeiten 59 Zuständigkeiten (1) Die Ligaverbände des DHB sind zuständig für a) die Meisterschaftsspiele der Bundesligen im Erwachsenenbereich, b) die Spiele um die Deutsche Pokalmeisterschaft, c) den Supercup der Männer Vereinsmeisterschaften. Die Spielleitenden Stellen werden durch den jeweiligen Ligaverband bestimmt. (2) Der Jugendausschuss ist zuständig für die Spiele um die Deutschen (1) Die Ligaverbände des DHB sind zuständig für a) die Meisterschaftsspiele der Bundesligen im Erwachsenenbereich, b) die Spiele um die Deutsche Pokalmeisterschaft, c) den Supercup der Männer Vereinsmeisterschaften. Die Spielleitenden Stellen werden durch den jeweiligen Ligaverband bestimmt. (2) Die Spielkommission Dritte Liga ist zuständig für die Spiele um die Deutsche Amateur Pokalmeisterschaft.

15 Jugendmeisterschaften und für die sonstigen Wettbewerbe im Jugendbereich. Der Jugendausschuss beruft einen Spielausschuss und die Spielleitenden Stellen. (3) Der Schiedsrichterwart regelt den Einsatz der Schiedsrichter. (3) Der Jugendausschuss ist zuständig für die Spiele um die Deutschen Jugendmeisterschaften und für die sonstigen Wettbewerbe im Jugendbereich. Der Jugendausschuss beruft einen Spielausschuss und die Spielleitenden Stellen. (4) Der Schiedsrichterwart regelt den Einsatz der Schiedsrichter.

16 Anlage 9 zum Protokoll der Bundesratssitzung vom 13./ in Magdeburg Beschluss des DHB Bundesrates auf ein Statut für die 3. Liga Statut 3. Liga Inhalt 1 Allgemeines Auf- und Abstieg Spielrecht Wirtschaftliche Regelungen Vertragsspieler Spielkommission und AK Schiedsrichter Zuständigkeit im DHB-Präsidium... 13

17 Seit dem ist der Deutsche Handballbund (DHB) wieder komplett für die 3. Liga sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen zuständig. Aus diesem Grund hat das Präsidium des Deutschen Handballbundes am folgendes Statut für die 3. Liga beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die 3. Liga ist sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen die dritthöchste Spielklasse im Deutschen Handball. Auch deshalb gibt es ein gemeinsames Statut für die 3. Liga Männer und die 3. Liga Frauen. (2) Die 3. Liga stellt den Übergang vom Amateur- zum Berufssport dar. Die Regelungen entsprechen nicht vollständig denen der Profiligen (HBL und HBF), unterscheiden sich jedoch aufgrund der sportlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten von den reinen Amateuroberligen. 2 Auf und Abstieg (1) Bei der Auf- und Abstiegsregelung werden staffelübergreifend jeweils alle Mannschaften in Betracht gezogen. (2) Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg aus der 3. Liga, gibt es keinen zusätzlichen Absteiger. In diesem Fall wird die 3. Liga für eine Saison entsprechend den Erfordernissen aufgestockt. 3 Spielrecht Teilnehmer am Spielbetrieb der 3. Liga sind nur Vereine. 4 Wirtschaftliche Regelungen Um zu vermeiden, dass unseriöses wirtschaftliches Gebaren zu sportlichen Schräglagen führt, wird hiermit geregelt: (1) Wirtschaftliche Insolvenz des Vereins zieht den Zwangsabstieg in der laufenden Saison nach sich. (2) Ansprüche des DHB von Vereinen werden über eine selbstschuldnerische Bürgschaft, die jeder Verein vor Beginn der Saison gegenüber dem DHB abgibt, abgewickelt. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bei den Frauen Euro und bei den Männern Euro pro Saison. 5 Vertragsspieler In den Mannschaften der 3. Liga können Spielerinnen und Spieler mit und ohne vertragliche Bindung gem. 31 ff. DHB Spielordnung mitwirken.

18 6 Spielkommission und AK Schiedsrichter Das Präsidium des Deutschen Handballbundes beruft für die 3. Liga die Spielkommission und die Mitglieder des AK Schiedsrichter. 8 Zuständigkeit im DHB Präsidium Von Seiten des DHB Präsidiums ist der Vize Präsident für Amateur und Breitensport für den Spielbetrieb und der Vize Präsident Leistungssport für das Schiedsrichterwesen der 3. Liga zuständig.

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