Spieljahr 2017/2018. Auf- und Abstiegsregelungen. des Hessischen Fußball- Verbandes e.v
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- Ingelore Holst
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1 Spieljahr 2017/2018 Auf- und Abstiegsregelungen des Hessischen Fußball- Verbandes e.v
2 Spieljahr 2017/2018 Auf- und Abstiegsregelungen Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2016 das Spielgeschehen für das Spieljahr 2016/2017 wie folgt festgelegt: Durchführungsbestimmungen für alle Ligen Jeder Verein kann nur mit seiner 1. Mannschaft in der höchsten von ihm erreichten Liga spielen. Untere Mannschaften, die in Konkurrenz spielen, müssen im Falle des Abstiegs ihrer 1. Mannschaft nicht zwangsläufig ausscheiden, sofern sie mindestens eine Klasse unter der 1. Mannschaft bleiben. Untere Mannschaften können höhere Mannschaften durch einen Aufstieg nicht über-holen, d.h. untere Mannschaften können nicht in einer höheren Spielklasse spielen als die höheren Mannschaften des Vereins. 2. Falls der Meister auf sein Aufstiegsrecht verzichtet oder verzichten muss, weil eine Mannschaft seines Vereins bereits in der nächsthöheren Liga spielt, kann das Aufstiegsrecht bis zum vierten Tabellenplatz weitergegeben werden. Verzichten alle aufstiegsberechtigten Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht gelten folgende Bestimmungen (nach 30 Nr. 5 Spielordnung): a) In Gruppen oder Klassen mit Richtzahlen wird die im Spielgeschehen veröffentlichte Anzahl der maximalen Absteiger um die Anzahl der Aufsteiger aus dieser Klasse reduziert. b) Aus dieser Gruppe oder Klasse kann keine Mannschaft an Relegations- oder Aufstiegsspielen teilnehmen. 3. Punktabzüge wegen Nichterfüllung des Schiedsrichter-Pflichtsolls gemäß 24a Spielordnung erfolgen vor Beginn der Relegationsspiele. 4. Punktabzüge wegen fehlenden Unterbaus nach 27 der Spielordnung werden vor Beginn der neuen Saison den Vereinen auferlegt. 5. Die Bildung einer Spielgemeinschaft hat keinen Einfluss auf die Auf- und Abstiegsregelung. Die betroffenen Ligen spielen dann mit den noch verbleibenden Mannschaften. Diese Regelung gilt nicht bei Spielklassen mit Richtzahlen Spieljahr 2017/18 6. Teilen Vereine für Spielklassen auf Verbandsebene dem Verbandsfußballwart bzw. für Vereine für Spielklassen auf Kreisebene dem Kreisfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres verbindlich mit, dass Mannschaften, die im laufenden Spieljahr am Spielbetrieb teilgenommen haben, in der kommenden Saison nicht mehr gemeldet werden, gelten die Bestimmungen des 18 Nr.2 Spielordnung. 7. Geht der Antrag auf freiwilligen Abstieg dem Verbandsfußballwart über das elektronische Postfach bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres zu, werden die Mannschaften am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die definierten Absteiger in dieser Klasse angerechnet ( 44 Nr. 4 Spielordnung). 8. In allen Spielklassen ist grundsätzlich nur der letzte Spieltag zur gleichen Zeit durchzuführen. Spiele ohne Bedeutung für Auf- und Abstieg oder Relegation können verlegt werden. 9. Spielen mehrere erste und untere Mannschaften in den untersten Spielklassen des Kreises nehmen diese offiziell an den Meisterschaftsspielen teil. Ein Aufstiegsrecht kann aber nur die höchste Mannschaft wahrnehmen. 10. in allen Klassen mit Richtzahlen gilt: a) Richtzahlen sichern die Mannschaftsstärke einer Spielklasse in der Folgesaison ab. Die im Spielgeschehen veröffentlichte Zahl der Absteiger ist der maximale Wert. b) Die Zahl der tatsächlichen Absteiger wird nach folgender Rechnung in der angegebenen Reihenfolge ermittelt: Zahl der Mannschaften zu Beginn Minus Aufsteiger in höhere Klasse Plus Absteiger aus höherer Klasse Plus Aufsteiger aus unteren Klassen Ergibt Zahl neuer Mannschaften Minus angegebene Richtzahl Ergibt Anzahl der tatsächlichen Absteiger c) Ist die Anzahl der tatsächlichen Absteiger NULL, steigt der Tabellenletzte ab (Pflichtabsteiger) d) Wird vor Beginn der Relegations- bzw. Aufstiegsspiele mit nur zwei Vereinen durch Aufund Abstieg inklusive des Pflichtabsteigers aus Buchstabe c) die Richtzahl unterschritten, ent- 2 - HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017
3 Auf- und Abstiegsregelungen fallen die Spiele und beide Vereine spielen in der kommenden Saison in der höheren Klasse. e) Wenn eine sportlich qualifizierte Mannschaft nach dem 15.Mai bis zum 30. Juni vom 44 der Spielordnung Gebrauch macht, oder den Spielbetrieb einstellt, ist besonders 32a Nr. 5 der Spielordnung in Anwendung zu bringen. Dies gilt auch sinngemäß für alle Relegationsund Entscheidungsrunden, in denen nach Abschluss die jeweils festgelegte Richtzahl unterschritten wird. Auch hier ist bis zum Erreichen der beschlossenen Richtzahl aufzufüllen. f) Finden in Klassen mit Richtzahlen keine Relegations- oder Aufstiegsspiele statt, werden die freiwilligen Absteiger nach 44 Spielordnung auf die Anzahl der Absteiger angerechnet. 11. Relegations- und Aufstiegsspiele: ab hier a) In allen Spielklassen auf Kreisebene werden Relegationsspiele ausgetragen. In der Hessenliga, den Verbandsligen und den Gruppenligen finden Aufstiegsspiele statt. b) In den Spielklassen, in denen Relegationsspiele oder Aufstiegsspiele stattfinden, wird um einen freien Platz gespielt. Wird um mehr Plätze gespielt, ist dies besonders vermerkt. c) In den Spielklassen, in welchen keine Relegationsspiele oder Aufstiegsspiele stattfinden, ist dies besonders vermerkt. d) Die Aufstiegs- bzw. Relegationsspiele können erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wertung des zuletzt ausgetragenen Meisterschaftsspiels einer jeweiligen Spielklasse angesetzt werden (nach 25 Rechts- und Verfahrensordnung 4 Tage). e) Teilnahmeberechtigt an den Relegationsspielen sind grundsätzlich der über dem Abstiegsplatz stehende Verein aus der höheren Liga und der hinter den Aufstiegsplätzen stehende Verein aus der unteren Liga. f) Das Recht zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen hat der hinter den Aufstiegsplätzen stehende Verein aus der unteren Liga. g) Falls der Teilnehmer aus der höheren Spielklasse auf sein Relegationsrecht verzichtet oder verzichten muss, kann das Recht nur bis zum vorletzten Platz wahrgenommen werden. Der Verein, der verzichtet, ist Absteiger. h) Falls der Verein aus der unteren Spielklasse auf sein Teilnahmerecht nach e) und f) verzichtet oder verzichten muss, weil eine Mannschaft seines Vereins bereits in der nächsthöheren Spielklasse spielt, kann dieses Teilnahmerecht nur bis zum fünften Platz wahrgenommen werden. Sollte keine Mannschaft das Teilnahmerecht in Anspruch nehmen, reduziert sich die Anzahl der Absteiger in dieser Spielklasse nicht. Dies gilt auch für Spielklassen mit Richtzahlen bis zur maximalen Zahl der Absteiger. Vor Beginn der Relegations- oder Aufstiegsspiele müssen sich die Vereine schriftlich erklären, ihr Aufstiegsrecht auch wahrzunehmen. i) In allen Spielklassen, in denen Relegationsoder Aufstiegsspiele stattfinden, ist besonders der 32a der Spielordnung zu beachten. Abgebrochene oder ausgefallene Spiele werden vom Klassenleiter kurzfristig neu angesetzt. Alle Teilnehmer müssen daher bereits im Voraus mit einer Verlängerung des geplanten Terminplans rechnen. j) Sollten mehrere Mannschaften aufstiegsberechtigt sein, werden die Platzierungen durch wiederholte Anwendung der Bestimmungen des 32a Nr. 3 Buchstaben a) und b) Spielordnung ermittelt. (Beispiel: bei 3er Gruppe mit 3 punktgleichen Mannschaften 1. Aufsteiger aus Torverhältnis der Tabelle; zweiter Aufsteiger durch direkten Vergleich) 12. Insolvenzverfahren: a) Bei einem Verein, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, gilt die klassenhöchste Mannschaft des Vereins gemäß 16b der Spielordnung als erster Absteiger. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend. b) Wenn die Eröffnung oder Abweisung der Insolvenz nach dem letzten Spieltag aber vor Ende des Spieljahres (30.06.) getroffen wird, steigt der Verein ungeachtet des Tabellenplatzes ab. Tore und Punkte werden nicht gestrichen. 13. Alle in diesen Durchführungsbestimmungen nicht bzw. nicht eindeutig geregelten Fälle werden durch den Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung entschieden. HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017-3
4 Meisterschaftsspielbetrieb Herren Verbandsebene Hessenliga 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Sollte der Meister auf den Aufstieg verzichten oder keine Zulassung zur Regionalliga erhalten, so kann der Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen Der Tabellenzweite bestreitet die Relegation zur Regionalliga. Sollte dieser auf das Recht verzichten oder keine Zulassung zur Regionalliga erhalten, so können die Mannschaften bis Platz 4 das Relegationsrecht wahrnehmen. Verbandsliga Nord 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Aufstiegsrunde mit Gruppenligen Kassel Gr. 1, Kassel Gr. 2 und Fulda Verbandsliga Mitte 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Aufstiegsrunde mit Gruppenligen Wiesbaden und Gießen-Marburg Verbandsliga Süd 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Aufstiegsrunde mit Gruppenligen Frankfurt-Ost, Frankfurt-West und Darmstadt Region Kassel Gruppenligen Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Gruppe 2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Die Zahl der Mannschaften in den 2 Gruppenligen wird in der Summe auf 32 festgeschrieben. Gibt es eine ungerade Zahl an Absteigern aus der Verbandsliga so ermitteln die beiden vor den Abstiegsplätzen platzierten Mannschaften, in Hinund Rückspiel den weiteren Absteiger. Spieljahr 2017/18 Aufstiegsrunde (1 Gruppe) mit Kassel, Werra-Meissner, Schwalm-Eder, Waldeck, Hofgeismar/Wolfhagen um 1 freien Platz in den Gruppenligen Kreis Hofgeismar/Wolfhagen 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Kassel 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Relegation mit Kreisligen A Gr.1 und Gr.2. Kreisligen A Gruppe 1: 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger Gruppe 2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger Die Zahl der Mannschaften in den 2 Kreisligen A wird in der Summe auf 30 festgeschrieben. Sollten aus den A-Ligen 3 Mannschaften absteigen verteilt sich das wie folgt: Gruppe 1 = 1 Absteiger Gruppe 2 = 2 Absteiger. Bei 4 Absteigern steigen aus beiden Gruppen jeweils 2 Mannschaften ab. Gruppe 1: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 3: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Schwalm-Eder 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger 4 - HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017
5 Auf- und Abstiegsregelungen Kreisligen A Gruppe 1: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger Gruppe 2: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger Die Zahl der Mannschaften in den 2 Kreisligen A wird in der Summe auf 26 festgeschrieben. Die Anzahl der Absteiger aus den einzelnen Gruppen der richtet sich wie folgt nach der Anzahl der Absteiger aus der. o 2 Absteiger aus KOL: Gr. 1: 1 Absteiger Gr. 2: 2 Absteiger o 3 Absteiger aus KOL: aus jeder Gruppe jeweils 2 Absteiger o 4 Absteiger aus KOL: Gr. 1: 2 Absteiger Gr. 2: 3 Absteiger Relegation der beiden Kreisligen A und Kreisligen B Gruppen 1 4 o Vorqualifikation auf neutralem Platz mit jeweils 1 Spiel KLB Gr.1 gegen KLB Gr. 3 und KLB Gr.2 gegen KLB Gr. 4 o Die Sieger der beiden Qualifikationsspiele spielen mit den Vertretern der Kreisligen A in einer Vierergruppe um mindestens einen freien Platz in der Gruppe 1: 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 3: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 4: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 5: 11 Mannschaften, kein Aufstieg möglich a. K., es wird im Norweger-Modell gespielt Kreis Waldeck, 1 Absteiger 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Gruppe 1: 10 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 10 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Werra-Meißner 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger Gruppe 1: 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger Region Gießen-Marburg 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Aufstiegsrunde mit Kreisoberligen Gr. Süd, Gr. West und Gr. Nord Kreisoberligen Süd 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger Relegation mit Kreisligen A Gießen und Alsfeld West Relegation mit Kreisligen A Wetzlar und Dillenburg Nord 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Relegation mit Kreisligen A Marburg, Biedenkopf und Frankenberg Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hinund Rückspiel, die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz um den Aufstieg in die HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017-5
6 Kreis Alsfeld 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger Kreis Biedenkopf 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger Kreis Dillenburg 15 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 2 Absteiger 15 Mannschaften, 2 Aufsteiger Kreis Frankenberg, 1 Absteiger 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gespielt wird im Norweger Modell Kreis Giessen 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Richtzahl 17 Relegation mit Gr.1 und Gr.2 Gruppe 1: 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger Spieljahr 2017/18 Kreis Marburg Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 3: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Wetzlar Relegation mit Wetzlar Gr.Nord und Gr.Süd Gruppe Nord: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe Süd: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger Region Fulda 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Die Mannschaften sind im Falle eines Abstiegs einer KOL zugeordnet. Kreisoberligen 1 Fulda Nord Relegation mit 1 Hersfeld/Rotenburg und A2 Hersfeld/Hünfeld 2 Fulda Mitte Relegation mit 3 Fulda/Lauterbach und A4 Fulda/Rhön. 3 Fulda Süd Relegation mit 5 Fulda und A6 Schlüchtern. 6 - HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017
7 Auf- und Abstiegsregelungen Kreisligen A 1 Hersfeld/Rotenburg Relegation mit 1 Hersfeld/Rotenburg 2 Hersfeld/Hünfeld Relegation mit 2 Hersfeld/Hünfeld 3 Fulda/Lauterbach Relegation mit 3 Fulda/Lauterbach 4 Fulda/Rhön Relegation mit 4 Fulda/Rhön 5 Fulda Relegation mit 5 Fulda 6 Schlüchtern Relegation mit 6 Schlüchtern 1 Hersfeld/Rotenburg, maximal 2 Absteiger Richtzahl 15 Relegation mit 2 Hersfeld/Rotenburg und C1 Hersfeld/Rotenburg 2 Hersfeld/Rotenburg, maximal 2 Absteiger Richtzahl 15 Relegation mit 1 Hersfeld/Rotenburg und C1 Hersfeld/Rotenburg 3 Fulda/Lauterbach Relegation mit 3 Lauterbach/Hünfeld 4 Fulda/Rhön Relegation mit 4 Fulda/Rhön 5 Fulda Relegation mit 5 Fulda 6 Schlüchtern Relegation mit 6 Schlüchtern 1 Hersfeld/Rotenburg 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger 3 Lauterbach/Hünfeld 4 Fulda/Rhön 5 Fulda 6 Schlüchtern 153Mannschaften, 1 Aufsteiger Region Frankfurt Gruppenligen Ost 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 6 Absteiger Aufstiegsrunde: Kreisoberligen Büdingen, Gelnhausen, Hanau und Offenbach Auslosung von zwei Aufstiegsspielen im Hin- und Rückspiel, die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz um den Aufstieg in die West 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Aufstiegsrunde: Kreisoberligen Frankfurt, Friedberg und Hochtaunus HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017-7
8 Kreis Büdingen 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Relegation mit Gr.1 und Gr.2 Gruppe 1: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Frankfurt 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 6 Absteiger Relegation mit Kreisligen A Nordwest und Südost Kreisligen A Gruppe Nordwest: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Gruppe Südost: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Relegation KLA Nordwest mit Gr.1 und Gr. 3 Relegation KLA Südost mit Gr.2 und Gr. 4 Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 3: 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 4: 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Friedberg 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 3 Absteiger Sollte nach Abschluss der Aufstiegsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 3 Absteiger Sollte nach Abschluss der Aufstiegsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation Spieljahr 2017/18 Die Zahl der Mannschaften in den 2 wird in der Summe auf 32 festgeschrieben. Gruppe Nord: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Gruppe Süd: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 3 Absteiger Relegation Gr.Nord und Gr.Süd mit Gr.Nord und Gr.Süd o Auslosung von zwei Qualifikationsspielen im Hin- und Rückspiel o Die Sieger der beiden Spiele spielen in der o Die Verlierer der beiden Qualifikationsspiele spielen einen weiteren Teilnehmer für die aus Gruppe Nord: 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger Gruppe Süd: 17 (16) Mannschaften, 2 Aufsteiger Kreis Gelnhausen Für die und die gilt: Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 17 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Relegation. 18 Mannschaften, 3 Aufsteiger, 2 Absteiger 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 1 Absteiger Relegation mit Gr.1 und Gr.2 Gruppe 1: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Hanau 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Richtzahl: Mannschaften, 2 Aufsteiger, 1 Absteiger 8 - HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017
9 Auf- und Abstiegsregelungen Sollte nach Abschluss der Relegationsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation 18 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 2 Absteiger Sollte nach Abschluss der Relegationsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation 17 Mannschaften, 2 Aufsteiger Kreis Hochtaunus Sollte nach Abschluss der Aufstiegsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger 15 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger 13 Mannschaften, 2 Aufsteiger Kreis Offenbach Relegation mit Kreisligen A Gr.Ost und Gr.West Sollte nach Abschluss der Aufstiegsspiele die Zahl 16 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation Kreisligen A Gruppe 1: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Gruppe 2: 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Relegation mit Kreisligen A Gr.1 und Gr.1 und Gr.1 und Gr.2 um insgesamt einen Platz in den Kreisligen A Sollte nach Abschluss der Relegation die Gesamtzahl 32 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Gruppe 2: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Relegation mit Gr.1 und Gr.2 und Gr.1 und Gr.2 Sollte nach Abschluss der Relegation die Gesamtzahl 32 nicht erreicht werden, erfolgt Auffüllung aus der Relegation Gruppe 1: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 14 Mannschaften, 1 Aufsteiger Für die Saison 2018/2019 wird eine Kreisliga D eingeführt. o Die Mannschaften, die nach Abschluss der Meisterschaftsspiele auf den Tabellenplätzen 2-13 in den Gr.1 und Gr.2 stehen, sind für die qualifiziert. o Die restlichen Teams bilden in der Saison 2018/2019 die neue Kreisliga D Region Darmstadt 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 5 Absteiger Aufstiegsspiele mit Kreisoberligen Darmstadt/Groß-Gerau, Dieburg/Odenwald und Bergstraße Kreisoberligen Bergstraße Darmstadt/Groß-Gerau Relegation mit Darmstadt und Groß- Gerau Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung aus der Relegation. Dieburg/Odenwald Relegation mit Dieburg und Odenwald HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017-9
10 Kreis Bergstraße 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger Relegation mit Kreisligen D Gr.1, Gr.2 und Gr.3 Kreisliga D Gruppe 1: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 3: 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Darmstadt Für alle Spielklassen gilt: Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Relegation. 16 Mannschaften 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Kreisliga D 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger Der SV Kiefer hat das Aufstiegsrecht, soweit er Meister wird. In diesem Fall steigt der Tabellenzweite automatisch mit auf, der Tabellendritte bestreitet die Aufstiegsrelegation Kreis Dieburg Für alle Spielklassen gilt: Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Relegation. Spieljahr 2017/18 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Kreisliga D 18 Mannschaften, 2 Aufsteiger Kreis Groß-Gerau Für alle Spielklassen gilt: Sollte nach Abschluss der Relegation die Klassenstärke von 16 nicht erreicht werden, erfolgt die Auffüllung über die Relegation. 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Kreisliga D Kreis Odenwald 13 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger Richtzahl 15 Kreisliga D Region Wiesbaden 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 6 Absteiger 10 - HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017
11 Auf- und Abstiegsregelungen Aufstiegsrunde mit Kreisoberligen Main-Taunus, Wiesbaden, Rheingau-Taunus und Limburg- Weilburg im Pokalmodus Auslosung von zwei Aufstiegsspielen im Hin- und Rückspiel, die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz um den Aufstieg in die Kreis Limburg-Weilburg 18 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger - Richtzahl Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger - Richtzahl 18 Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Gruppe 2: 15 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger Relegation mit Gr.1 und Gr.2 und Gr.1 und Gr.2 im Pokalmodus Auslosung von zwei Qualifikationsspielen in Hinund Rückspiel, die beiden Sieger spielen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz um den Aufstieg in die Gruppe 1: 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, Gruppe 2: 15 Mannschaften, 2 Aufsteiger, Kreisliga D 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Rheingau-Taunus 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger Kreis Wiesbaden 17 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 2 Absteiger 18 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger Richtzahl 18 Relegation mit 1 und B 2 Gruppe 1: 16 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe 2: 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger Kreis Maintaunus 18 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger 16 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger Meisterschaftsspielbetrieb Frauen Verbandsebene Hessenliga 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger Aufstiegsrunde mit den Verbandsligen Nord und Süd Verbandsliga Nord 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/
12 Spieljahr 2017/18 Aufstiegsrunde mit den Gruppenligen Kassel, Fulda und Gießen/Marburg Verbandsliga Süd 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 4 Absteiger Aufstiegsrunde mit den Gruppenligen Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden Region Kassel 10 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger 12 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger Richtzahl 12 Keine Relegation zwischen und 12 Mannschaften, 2 Aufsteiger (Kleinfeld 7er und 9er) 5 Mannschaften (Vierfach Runde) Gespielt wird im Norweger Modell mit 7er und 9er Mannschaften Region Gießen/Marburg 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger 16 Mannschaften, 3 Aufsteiger (9er) 16 Mannschaften Region Fulda 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger Aufstiegsrunde mit den Gruppen Nord und Süd Gruppe Nord: 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gruppe Süd: 10 Mannschaften, 1 Aufsteiger Gespielt wird im Norweger Modell mit 9er und 11er Mannschaften Region Frankfurt 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger 12 Mannschaften, 2 Aufsteiger, maximal 3 Absteiger Richtzahl 12 Keine Relegation zwischen und (Kleinfeld 7er und 9er) 15 Mannschaften Gespielt wird im Norweger Modell mit 7er und 9er Mannschaften Region Darmstadt 10 Mannschaften, 1 Aufsteiger, 1 Absteiger - Richtzahl Mannschaften, 2 Aufsteiger (Kleinfeld 7er) 8 Mannschaften Region Wiesbaden 11 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 2 Absteiger 8 Mannschaften, 2 Aufsteiger, 1 Absteiger - Richtzahl 12 Gespielt wird in einer Dreifach--Runde Keine Relegation zwischen und Kreisligen A Gruppe Nord: 8 Mannschaften, 2 Aufsteiger Gruppe Süd: 8 Mannschaften, 2 Aufsteiger (Kleinfeld 7er) 5 Mannschaften (Vierfach Runde) 12 - HESSEN-FUSSBALL Beilage zur Ausgabe 09/2017
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