Allgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2016/2017 der Juniorinnen in der Region Frankfurt

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1 Allgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2016/2017 der Juniorinnen in der Region Frankfurt ALTERSKLASSE STICHTAG SPIELZEIT B Juniorinnen x 40 Minuten C Juniorinnen X 35 Minuten D Juniorinnen X 30 Minuten E Juniorinnen X 25 Minuten Allgemeines Für die Durchführung der Juniorinnenspiele gilt die Satzung des HFV, insbesondere die Jugendordnung. Der 8 der Jugendordnung ist besonders zu beachten. Soweit Regelungen / Vorschriften in der Jugendordnung nicht enthalten sind, zählt die Spielordnung. Alle Vereine und deren Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen. Grundsätzliches: Platzaufbau, Spielbetrieb, Spielverlegungen Es wird auf 56 der Spielordnung verwiesen. Bitte auch die 10 und 38 der Spielordnung beachten. Für Spielverlegungswünsche ist ausschließlich der im DFB-Net zum jeweiligen Spiel hinterlegte Spielverlegungsbutton zu nutzen ( max.5 Tage vor dem Spieltermin ). Spielabsagen unter der 5Tagefrist sind der/dem Staffelleiterin / Staffelleiter unverzüglich und begründet in geeigneter Form anzuzeigen, der Gegner ist über das nichtantreten ebenfalls unverzüglich zu Informieren. Über eine evtl. weitere erforderliche Spielverlegung und Neuansetzung entscheidet die / der Staffelleiterin / Staffelleiter, in Abwesenheit die / der Vertreterin / Vertreter. Eigenmächtige Spielverlegungen haben Punktabzug und Spielverlust für beide Vereine zur Folge! Ausgefallene Spiele werden durch die / den jeweilige(n) Staffelleiterin / Staffelleiter neu angesetzt. Gemeldete Mannschaften in allen Altersklassen sind verpflichtet, zu organisierten Spielen, Spielrunden oder Turnieren anzutreten. Der letzte Spieltag ist zeitgleich durchzuführen. Spielbericht, Pässe, Schiedsrichterspesen Bei allen Ligen wird der elektronische Spielberichtsbogen verpflichtend genutzt. Falls der elektronische Spielberichtsbogen, wegen Stromausfall nicht genutzt werden kann, sollte jeder Trainer / Betreuer für den Notfall einen Spielbericht in Papierform zum ausfüllen dabei haben. Dies kann auch der Heim -Ausdruck des elektr. Berichtes zum ergänzenden Ausfüllen sein. Die Spielberichtsbogen sind spätestens 24 Stunden nach Spielende ausgefüllt an die / den zuständige(n) Staffelleiterin / Staffelleiter einzusenden. Die Eintragungen sind deutlich vorzunehmen (ausgeschriebene Familien- und Vornamen, Geburtsdatum). Die Namen der Betreuer sind ebenfalls lesbar einzutragen. Die Spielführererin ist zu unterstreichen. Alle Spielerinnen haben sich der Passkontrolle vor dem Spiel zu stellen. Seite 1 von 6

2 Die auf dem Spielberichtsbogen eingetragene Spielerinnen zählen als eingesetzte Spielerinnen dieses Spieltages (11er-Feld maximal 15 Spielerinnen, 9er-Feld maximal 13 Spielerinnen, Kleinfeld maximal 11 Spielerinnen: einschl. zweiter TW). Fehlende Spielerpässe werden gemäß Satzung entsprechend bestraft und sind unaufgefordert, spätestens 4 Werktage nach dem Spieltag bei der / dem Staffelleiterin / Staffelleiter im Original, in Kopie oder per Mail vorzulegen. Der Spieltag zählt als erster Tag. Alle Pässe müssen mit einem abgestempelten und zeitnahen Passbild versehen, und bei den B und C-Juniorinnen, unterschrieben sein. Der Heimverein hat die Schiedsrichterspesen dem Schiedsrichter gegen Vorlage der Quittung in der Schiedsrichterkabine unaufgefordert nach dem Spiel zu erstatten. Gleiches gilt für Pokalspiele, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Zuwiderhandlungen werden satzungsgemäß mit Strafe belegt. Bespielbarkeit der Plätze Auf die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Städtetag und dem DFB wird hingewiesen. Die / der Staffelleiterin / Staffelleiter ist zu benachrichtigen, wenn ein Spiel aufgrund der Platzverhältnisse abgesagt werden muss. Spielabsetzungen kann nur ein Verbandsorgan (Kreisjugendfußballwart, Staffelleiterin / Staffelleiter etc.) vornehmen. Ausbleiben von Schiedsrichtern Beim Ausbleiben eines Schiedsrichters müssen sich beide Vereine ernsthaft bemühen, einen anderen unbeteiligten Schiedsrichter zu finden. Bleibt dieses bemühen ohne Erfolg, muss das Spiel von einem beteiligten oder nicht anerkannten Schiedsrichter geleitet werden. Es wird auch in diesem Fall als ausgetragenes Pflichtspiel gewertet. Der Platzverein ist verpflichtet, auf jeden Fall dafür Sorge zu tragen, dass das Spiel stattfindet. Bei fahrlässiger Nichtbeachtung dieser Vorgabe, unter Beteiligung beider Vereine, wird das Spiel für die Beteiligten als Verlustspiel gewertet. Bei Ausbleiben eines Schiedsrichters ist von beiden Vereinen eine Passkontrolle durchzuführen und durch Unterschrift der Betreuer auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen. Ballgrößen Diese Angaben sind bindend. Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen geahndet. Altersklasse Ballgröße Ballgewicht B-und C-Juniorinnen 5 Normalgewicht 430g D-Juniorinnen 4 oder 5 350g E-Juniorinnen 4 290g Spielsystem a) Verbandsliga B-Juniorinnen 1. Gespielt wird in einer Verbandsliga Verbandsliga Süd-Ost. 1.1 In der Verbandsliga dürfen nur 11er Mannschaften spielen. 1.2 Der Gruppenerste ist Regionalmeister. 1.3 Die gemeldeten Meister der B-Juniorinnen Verbandsligen Seite 2 von 6

3 der Saison 2016/2017 steigen direkt in die B-Juniorinnen Hessenliga auf. Verzichtet ein Meister oder kann auf Grund anderer Regelungen nicht teilnehmen, kann die Teilnahme an den nächstplatzierten Verein (bis zu Tabellenplatz 4) übertragen werden. Es gelten die jeweiligen Durchführungsbestimmungen der Hessenligen. 1.4 Der Klassenleiter meldet den Meister unmittelbar am Ende der Saison an den zuständigen Klassenleiter der Hessenliga. 1.5 Über die Zusammensetzung der Verbandsliga der Saison 17/18 entscheiden die Klassenleiter neu, je nach Mannschaftsmeldungen, Zielgröße 12. b) Gruppenligen C-Juniorinnen 1. Die Gruppenliga Frankfurt spielt im Norweger-Modell und setzt sich aus den unter Kreisliga/C-Juniorinnen beschriebenen Mannschaften zusammen. 1.1 Keine Mannschaft kann direkt auf oder absteigen. 1.2 Der Aufstieg in die neu gegründete Hessenliga kann freiwillig erfolgen und ist nicht an einen Tabellenplatz gebunden. ( vergl. Durchführungsbestimmungen der Hessenliga ). 1.2 In der Gruppenliga dürfen nur 9er und 11er Mannschaften spielen, angestrebt sind 11er Mannschaften. 1.3 Der Sieger der Gruppenliga ist Regionalmeister. 2. Über die Zusammensetzung der Gruppenliga in der Saison 2017/2018 entscheiden die Klassenleiter neu, je nach Mannschaftsmeldungen. D-Juniorinnen 1. Die Gruppenliga Frankfurt spielt im Norweger-Modell. 1.1 Keine Mannschaft kann direkt auf oder absteigen. 1.2 In der Gruppenliga dürfen 7er und 9er Mannschaften spielen, angestrebt sind 9er Mannschaften. 1.3 Der Sieger der Gruppenliga ist Regionalmeister. 2. Die Zusammensetzung der Gruppenliga in der Saison 2017/2018 entscheiden die Klassenleiter neu, je nach Mannschaftsmeldungen. b) Kreisligen B-Juniorinnen 1. Gespielt wird in 1 Kreisliga im Norweger-Modell. 1.1 Der jeweiligen Gruppensieger ist Kreismeister. C-Juniorinnen 1.Die gemeldeten 9er und 11er Feld Mannschaften spielen in 3 Qualifikationsgruppen um die Qualifikation ( September -Oktober ) zur Gruppenliga sowie zur Kreisliga. Aus der Gruppe Nord bilden die ersten drei, aus den Gruppen Mitte und Süd die ersten beiden und der beste Dritte die Gruppenliga. Die übrigen Mannschaften bilden die Kreisliga. Gespielt wird dann ( November -Mai ) eine Hin und Rückrunde. Die Qualifikation zur Gruppenliga ist verpflichtend! Über die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen entscheiden die Klassenleiter. 1.1 Gespielt wird in einer zweiten Kreisliga im 7er Feld. 1.1 Der jeweiligen Gruppensieger sind Kreismeister. Seite 3 von 6

4 D-Juniorinnen und jünger Für die Saison 2016/17 gelten die vom Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchen in Anlehnung an den Jugendausschuss empfohlenen Spielfeldgrößen. Der Spielbetrieb der D-Juniorinnen findet im Norweger Modell statt, der Spielbetrieb der E-Juniorinnen auf Kleinfeld. 1. Abseits und Rückpass Die Abseits- und Rückpassregel ist im E-Spielbetrieb aufgehoben. Die Abseits- und Rückpassregel ist im D-Spielbetrieb gültig. 2. Kreisligen/ Qualifikationsrunden Bei den D - Juniorinnen wird in 3 Gruppen eine einfache Qualifikationsrunde gespielt: Ost, Süd und Mitte (Sept. - Dez. 2016). Die jeweils vier bestplatzierten aus den drei Qualifikationsgruppe spielen eine einfache Rückrunde als Gruppenliga ( Feb. Juni 2017 ). Die Qualifikation zur Gruppenliga ist verpflichtend und gilt auch für zweite Mannschaften! Die verbleibenden Mannschaften werden in zwei Kreisligen Gr.1 und Gr.2 eingeteilt und spielen eine einfache Rückrunde ( Feb. Juni 2017 ). Über die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen entscheiden die Klassenleiter. Bei den E Juniorinnen wird in 2 Gruppen eine einfache Qualifikationsrunde gespielt: Nord und Süd (Sept. - Dez. 2016). Die jeweils sechs bestplatzierten aus den zwei Qualifikationsgruppe spielen eine einfache Rückrunde als Kreisliga Gr.1 ( Feb. Juni 2017 ). Die Qualifikation ist verpflichtend! Die verbleibenden Mannschaften werden in eine Kreisligen Gr.2 eingeteilt und spielen eine einfache Rückrunde ( Feb. Juni 2017 ). Über die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen entscheiden die Klassenleiter. c) Pokalwettbewerbe 1. Kreispokal Der Kreispokal wird in allen 7 Kreisen in den Altersklassen B- bis E-Juniorinnen ausgespielt. Mannschaften der C- und B-Juniorinnen die in der Hessenliga spielen, sind automatisch im Regionalpokal gesetzt. Bundesligamannschaften der B-Juniorinnen sind automatisch im Hessenpokal gesetzt. Die jeweiligen Kreispokalsieger spielen weiter im Regionalpokal. Zum Regionalpokal der B- Juniorinnen sind nur 9er- 11er-Mannschaften, zum Regionalpokal der C- Juniorinnen sind 7er, 9er- und 11er-Mannschaften zugelassen. 2. Regionalpokal Die jeweiligen Sieger bei den B-, C- und D- Juniorinnen vertreten die Region Frankfurt im Hessenpokal. Zum Hessenpokal zugelassen sind bei den B- und C-Juniorinnen nur 11er- Mannschaften. d) Freundschaftsspiele Jedes Freundschaftsspiel ist an die / den Staffelleiterin / Staffelleiter der jeweiligen Altersklasse zu melden, sowie an die jeweilig zuständigen Ansetzer für Freundschaftsspiele in den Kreisen. Informationen dazu wer für Ihren Kreis zuständig ist, finden Sie auf den jeweiligen Homepages der Kreise. Die elektronischen Spielberichte werden wie bei Pflichtspielen durch die Klassenleiter überprüft. Seite 4 von 6

5 Zuwiderhandlungen werden satzungsgemäß mit Strafe belegt. e) Norweger Modell Besonderheiten des Norweger Modells : Das Norweger Modell bedeutet, dass die Vereine ihre Mannschaften orientiert an der Anzahl ihrer Spielerinnen vor Beginn der Rundenspiele melden. Es können: 7-er, 9-er und 11-er Mannschaften gemeldet werden. In den Spielplänen sind die Mannschaftsgrößen aufgelistet. Muss nun ein Verein der eine 11-er Mannschaft gemeldet hat gegen einen Verein mit einer 9-er Mannschaft antreten, wird 9 : 9 gespielt. Das heißt, die kleinere Mannschaftsgröße ist maßgebend. Entsprechendes gilt für die 7er Mannschaften. Es ist nicht gestattet von Spiel zu Spiel die Mannschaftsgröße zu ändern. Entscheidend ist die gemeldete Mannschaftsgröße vor der Serie. In der Rückrundenbesprechung ist es allerdings möglich die Mannschaftsgröße noch zu erhöhen. Eine Reduktion der Mannschaftsgröße ist ausgeschlossen. Der Klassenleiter kann allerdings auf Antrag eines Vereins einer Reduktion der Mannschaftsstärke zustimmen. Bei einer Reduktion der Mannschaftsstärke muss die betroffene Mannschaft mit der Option ohne Wertung weiterspielen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten. Hierzu ergänzend sind folgende Punkte zu beachten: Spielfeldgröße: Die B 11- Juniorinnen spielen auf einem Großfeld mit den allgemein gültigen Platzmaßen. Die B 9-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, hier hat das Spielfeld folgende Größe: - Die Torauslinie wird von der Strafraumgrenze (16-Meter-Raum), zu beiden Seiten in Richtung Seitenauslinien des normalen Spielfeldes (Großfeld) markiert. - Als seitliche Begrenzung dient die Seitenauslinie des normalen Großfeldes. - Die Tore müssen in der Länge 5 Meter und in der Höhe 2 Meter sein. Die B 7-Juniorinnen spielen analog den C 7 Juniorinnen. Die C 11-Juniorinnen spielen auf einem Großfeld mit den allgemein gültigen Platzmaßen. Die C 9-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, analog den B 9-Juniorinnen. Die C 7-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, hier hat das Spielfeld folgende Größe: - Die Torauslinie wird von der Strafraumgrenze des Großfeldes gebildet. - Als seitliche Begrenzung dient die Verbindung der Strafraumecken, also eine Verlängerung der seitlichen Strafraumbegrenzung von einem Strafraum zum anderen. - Bei entsprechender Größe kann auch das halbe Spielfeld (Großfeld) genutzt werden. Die D 9-Juniorinnen spielen auf einem verkürzten Spielfeld, analog den C 9-Juniorinnen. Sportrechtssprechung Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der Jugend ist die Rechts und Verfahrensordnung des HFV maßgebend. Zuständig sind die jeweiligen Einzelrichter der zuständigen Sportgerichte. Seite 5 von 6

6 E-Postfach Jeder Verein ist verpflichtet regelmäßig das elektronische Postfach des HFV zu Prüfen, da Urteile, Spielverlegungen etc. nur noch über dieses versendet werden. DFB-Net und Internet Die Platzvereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse und Spielausfälle an das DFB-Net zu melden. Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis Uhr des Tages, an dem das Spiel statt findet, eingepflegt sind. Für Spiele, die nach Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Sollte die Meldung der Ergebnisse nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, wird satzungsgemäß vom HFV bestraft. Die Spielpläne und Ergebnisse sind im Internet unter veröffentlicht. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese allgemeinen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts und Verfahrensordnung des Hessischen Fußball-Verbandes geahndet. Änderungen dieser allgemeinen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Juniorinnen der Region Frankfurt bedürfen der Zustimmung des Verbandsausschuss für Frauen und Mädchen des Hessischen-Fußball-Verbands Seite 6 von 6

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