Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP II)
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- Linda Sachs
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1 Hessisches Ministerium der Finanzen KIP macht Schule! Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP II) Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen Pressekonferenz am 20. März 2017
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3 KIP macht Schule! - Programmvolumen Neuauflage des KIP mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro für Investitionen in Hessens Schulen. 3
4 KIP macht Schule! - Grundstruktur Bundesprogramm rd. 440 Mio. Landesprogramm 73 Mio. 4
5 KIP macht Schule! Struktur Bundesprogramm Bundesprogramm rd. 440 Mio. rd. 330 Mio. Bundeszuschuss (75 %) ca. 110 Mio. Kommunaler Eigenanteil (25 %) Angebot: Finanzierung über WIBank-Darlehen Land übernimmt die Zinsen für finanzschwache Schulträgerkommunen (25** von 31 hessischen Schulträgerkommunen) * mit einer Laufzeit von 10 Jahren. ** Die Schüler/innen der kreisangehörigen Kommunen Oestrich-Winkel und Kelsterbach werden zu den jeweiligen Landkreisen gezählt. 5
6 KIP macht Schule! Struktur Landesprogramm Landesprogramm Schule ca. 73 Mio. Darlehen mit einer 30 jährigen Laufzeit 75 % Tilgung Land 25% Tilgung Kommunen 55 Mio. Land übernimmt die Zinsen* 18 Mio. für die im Bundesprogramm nicht antragsberechtigten sechs Schulträgerkommunen und den Landeswohlfahrtsverband * die ersten 10 Jahre komplett; im Anschluss Zinszuschuss für weitere 10 Jahre. 6
7 KIP macht Schule! Teilnahme Bundesprogramm Wie bestimmt sich die Finanzschwäche? Derzeit geplante Kriterien*: 1. Steuereinnahmekraft weniger als 95 % der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft der Vergleichsgruppe in den Jahren 2013 bis oder 2. Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen somit sind 25 der 31** der hessischen Schulträgerkommunen antragsberechtigt. * Kriterien sind noch nicht mit dem Bund abgestimmt. ** Die Schüler/innen der kreisangehörigen Kommunen Oestrich-Winkel und Kelsterbach werden zu den jeweiligen Landkreisen gezählt. 7
8 KIP macht Schule! Berechnung Bundesprogramm Grundregel: Je schwächer, desto mehr Euro pro Schüler/in. Bsp.: Die Schüler/innen der Schulträgerkommune X mit 100% Steuereinnahmekraft werden mit dem Faktor 1,0 gewichtet. Die Schüler/innen der Schulträgerkommune Y mit 80% Steuereinnahmekraft werden mit dem Faktor 1,25 gewichtet. Haben die Schulträgerkommunen X und Y jeweils Schülern/innen, so werden bei der Ermittlung der Kontingente bei Schulträgerkommune X bei Schulträgerkommune Y Schülern/innen zu Grunde gelegt. 8
9 KIP macht Schule! Förderkontingente Für jede/n Schüler/in erhält eine im Bundesprogramm antragsberechtigte Schulträgerkommune ein Förderkontingent von rd. 685 (bestehend aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 75 % und einem Kofinanzierungsdarlehen in Höhe von 25 %). Im Landesprogramm beträgt das Förderkontingent je Schüler/in 300 (Darlehensprogramm, das Land übernimmt 75% der Tilgung). 9
10 KIP macht Schule! - Förderbereiche Bundesprogramm Derzeit ist nur die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung der Schulinfrastruktur nach dem Gesetzesentwurf förderfähig. Hessischer Antrag im Bundesrat auf Erweiterung des Förderbereiches um Neubauten und reine Ausstattungsinvestitionen (ohne zwingende Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme) ist im Bundesrat einstimmig angenommen worden. Hessen hat sich ebenfalls erfolgreich im Bundesrat für eine Verlängerung des Förderzeitraums um zwei Jahre (bis Ende 2022) einsetzen können. Allerdings: Die Bundesregierung hat sich in ihrer Gegenäußerung bereits ablehnend zu diesen Anträgen geäußert. 10
11 KIP macht Schule! - Landesprogramm Schule Wer ist antragsberechtigt? Die sechs* Schulträgerkommunen, die im Sinne des Bundesgesetzes nicht als finanzschwach bezeichnet werden können, sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV). Warum erhalten auch diese etwas? Sanierungsbedarf an den Schulen besteht unabhängig von den Grenzen der als finanzschwach zu definierenden Schulträgerkommunen. Rund 30 % der hessischen Schüler/-innen könnten ansonsten nicht von der Förderung profitieren. Wieviel erhalten diese Kommunen? Für jede/n Schüler/in erhalten diese ein Kontingent von 300 **. Davon leistet das Land einen Tilgungszuschuss in Höhe von 75 % (= 225 pro Schüler/in). Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 25 %. * der Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis, die kreisfreien Städte Wiesbaden und Frankfurt, die Sonderstatusstadt Marburg. **Ausgestaltung als Darlehen (analog KIP I), Land übernimmt für die ersten zehn Jahre die Zinsen komplett, für weitere zehn Jahre zahlt das Land auf Antrag einen Zinszuschuss von bis zu einem Prozentpunkt. 11
12 Antragsberechtigte Landkreise und ihre Kontingente Kommunen Relative Steuereinnahmekraft im Vergleich zum Durchschnitt der Gruppe Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm Übersicht Kontingente in EUR Landkreise ohne Sonderstatusstädte LANDKREIS BERGSTRASSE 108% Ja LANDKREIS DARMSTADT-DIEBURG 107% Nein MAIN-TAUNUS-KREIS 202% Nein ODENWALDKREIS 80% Ja LANDKREIS OFFENBACH 129% Ja RHEINGAU-TAUNUS-KREIS 100% Ja WETTERAUKREIS 95% Ja LANDKREIS LIMBURG-WEILBURG 88% Ja VOGELSBERGKREIS 78% Ja LANDKREIS HERSFELD-ROTENBURG 90% Nein LANDKREIS KASSEL 94% Ja SCHWALM-EDER-KREIS 74% Nein LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG 87% Nein WERRA-MEISSNER-KREIS 67% Ja Landkreise mit Sonderstatusstädte LANDKREIS GROSS-GERAU 92% Ja HOCHTAUNUSKREIS 145% Nein MAIN-KINZIG-KREIS 93% Ja LANDKREIS GIESSEN 80% Ja LAHN-DILL-KREIS 96% Ja LANDKREIS MARBURG-BIEDENKOPF 113% Ja LANDKREIS FULDA 82% Nein Legende rot Antragsberechtigung Landesprogramm 12
13 Antragsberechtigte Städte und der LWV und ihre Kontingente Kommunen Relative Steuereinnahmekraft im Vergleich zum Durchschnitt der Gruppe Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm Übersicht Kontingente in EUR Kreisfreie Städte DARMSTADT, WISSENSCHAFTSSTADT 92% Ja FRANKFURT AM MAIN, STADT 166% Nein OFFENBACH AM MAIN, STADT 64% Ja WIESBADEN, LANDESHAUPTSTADT 100% Nein KASSEL, DOCUMENTA-STADT 78% Ja Sonderstatusstädte RUESSELSHEIM, STADT 73% Ja HANAU, BRUEDER-GRIMM-STADT 88% Ja GIESSEN, UNIVERSITAETSSTADT 69% Ja MARBURG, UNIVERSITAETSSTADT 137% Nein FULDA, STADT 86% Nein LWV
14 Zeitplan Gesetzgebungsverfahren 2. Mai 2017 Einbringung des Änderungsgesetzes zum Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes Voraussichtlich August 2017* 2. (und ggf. 3.) Lesung und Verabschiedung Gesetzgebung Einbringungsphase April Mai - Juni Juli August Herbst ** > Umsetzungsphase *abhängig vom weiteren Zeitplan des Bundes. **ggf. Übernahme des Änderungsantrages und Laufzeitverlängerung bis 2022 auch für das Bundesprogramm. 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen 15
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