STARK II Teilentschuldungsprogramm für Kommunen in Sachsen-Anhalt

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1 STARK II Teilentschuldungsprogramm für Kommunen in Sachsen-Anhalt Rüdiger Erben Stellvertretender Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion

2 Agenda 1. Ausgangslage 2. Programmeckdaten und Konditionen 3. Vorteile von STARK II und Beispielrechnung 4. Verfahren STARK II

3 1. Ausgangslage Kommunale Verschuldung in Sachsen-Anhalt am 31. Dezember 2008: Gesamtschulden (ohne Kassenkredite) 8,5 Mrd. Euro / Euro je Einwohner Kassenkredite 1,0 Mrd. Euro / 404 Euro je Einwohner Anteile der Schuldenarten an der kommunalen Gesamtverschuldung 2008 in % 14,9% 10,3% Kassenkredite der Kernhaushalte 15,5% Fundierte Schulden der Kernhaushalte Schulden der Eigenbetriebe 30,9% Schulden der Eigengesellschaften Schulden der Beteiligungsgesellschaften Schulden der Zweckverbände 26,6% 1,8%

4 1. Ausgangslage Hintergrund: -Föderalismuskommission: Neuverschuldung der Länder soll bis 2020 auf Null reduziert werden - In Anlehnung an das Vorhaben des Bundes erfolgt die Einbindung der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte in die Maßnahmen zur Föderalismusreform - Mittelbare Weitergabe der für das Land vorgesehenen Konsolidierungshilfen des Bundes (ab 2012) über rd. 618 Mio. EUR in annähernd gleichem Umfang bereits ab 2010: - Tilgungszuschuss gesamt: ca. 400 Mio. EUR - Zinsverbilligungsmittel gesamt: ca. 113 Mio. EUR

5 1. Ausgangslage Zielstellung STARK II: - Verringerung der kommunalen Verschuldung durch eine Konsolidierungspartnerschaft zwischen Land, Kommunen und der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt - Tilgung von ca. 1,33 Mrd. EUR an Kommunalkrediten bis Mittelfristige Schaffung finanzieller Freiräume durch nachhaltige Entlastung beim Schuldendienst - Beitrag zur Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommunen

6 2. Programmeckdaten und Konditionen STARK II = Anschlussfinanzierung von kommunalen Kapitalmarktdarlehen - Gewährung eines zinsverbilligten Annuitätendarlehens - 30%iger Tilgungszuschuss bei Übernahme der Darlehen - Mindestdarlehenssumme: EUR - Laufzeit: 5 oder 10 Jahre, anfängliche Tilgung ca. 19,1 % p.a. bzw. 9,1 % p.a. - Keine Sicherheiten, keine Bearbeitungsgebühr, keine Bereitstellungsprovision - Ablösung nur von Darlehen, deren Zinsbindungsfrist zwischen 2010 und 2014 ausläuft

7 2. Programmeckdaten und Konditionen STARK II = Anschlussfinanzierung von kommunalen Kapitalmarktdarlehen - verbindliche Vereinbarung über eine Konsolidierungspartnerschaft ist Bestandteil des Darlehensvertrages und beinhaltete Zielwertfestlegungen - bei erheblicher Zielwertabweichung erfolgt ein Zinsaufschlag von 2,5 %-Punkten p.a. für zunächst 12 Monate - erhebliche Zielwertabweichung bei: Aufnahme neuer Kassenkredite ab vertraglich vereinbarter Höhe - Kontrolle der Konsolidierungsbemühungen der Kommunen durch jährlich vorzulegenden Fortschrittsbericht

8 3. Vorteile von STARK II und Beispielrechnung Vorteile: - Neben der Reduzierung der Restschuld um 30 % spart die Kommune auch die Zinsen auf den erlassenen Betrag - Aufgrund der geringen (festgeschriebenen) Tilgungszeit ergibt sich eine weitere Zinsersparnis durch die Laufzeitverkürzung - Zusätzlich wird jedes übernommene Darlehen gegenüber dem jeweils aktuellem Kapitalmarktzins verbilligt

9 3. Vorteile von STARK II und Beispielrechnung Beispielrechnung: - Gemeinde mit abzulösendem Darlehen von 5,5 Mio. EUR und einem, dem entsprechenden Tilgungszuschuss von 1,65 Mio. EUR - OHNE STARK II: Schuldendienst bis Tilgung (2049) ca. 10,2 Mio. EUR - MIT STARK II: Schuldendienst bis Tilgung (2025) ca. 4,3 Mio. EUR Annahmen für Berechnung ohne STARK II: Kreditzins von 4,2 % p.a. - Anschlussfinanzierung Kreditzins von 4,2 % p.a.

10 3. Vorteile von STARK II und Beispielrechnung STARK II - Beispiel Einheitsgemeinde mit abzulösenden Darlehen über EUR 5,5 Mio. Beispielrechnung Jahresleistungen (Tilgung + Zinsen) Tilgungszuschuss Land Jahresleistung MIT STARK II Jahresleistung OHNE STARK II (bei anfängli. Tilg. v. 2%) Restschuld ohne STARK II in 2025 EUR 3,49 Mio. EUR Restschuld mit STARK II in 2025 EUR 0,00 Mio

11 4. Verfahren Förderberechtigte: Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte, welche vom Ministerium des Innen für eine Förderung vorgesehen waren - Investitionsbank des Landes prüft nach Antragseingang (mind. 6 Wochen vor Ende der Zinsbindungsfrist des jeweiligen Darlehens) die Voraussetzungen, entwirft Fördervertrag und stimmt diesen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen ab - Fördervertrag einschließlich Konsolidierungsvereinbarung wird innerhalb von 4 Wochen an die Kommune versendet; Rücklauf innerhalb 1 Woche - nach Eingang des unterzeichneten Fördervertrages erfolgt die termingerechte Überweisung des Tilgungszuschusses von 30 % und die Darlehensauszahlung direkt an das jeweilig abzulösende Kreditinstitut Kommunalfreundliches, schlankes und zeitnahes Verfahren

12 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Kontakt: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt Rüdiger Erben, MdL Domplatz Magdeburg Telefon 0391 / Ruediger.Erben@spd.lt.sachsen-anhalt.de

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