Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) III D 3 -

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1 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den Technologie und Frauen Tel.: 9013 (913) III D 3 - An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen 0165 B Entscheidungen des Bewilligungsausschusses offenlegen Rote Nrn.: 0165 A Vorgang: 10. Sitzung des Hauptausschusses am 25. April 2007 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenWiTechFrau wird gebeten, dem Hauptausschuss im Juni 2007 mindestens in einer anonymisierten Liste darzustellen, um welche Unternehmen es sich handelt bzw. aus welchen Bereichen die Unternehmen kommen, für die der Förderausschuss für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur öffentliche Finanzierungshilfen in welcher Höhe im Jahr 2006 beschlossen hat. Dabei soll nochmals geprüft werden, inwieweit es tatsächlich notwendig ist, diese Liste in anonymisierter Form vorzulegen. SenWiTechFrau wird gebeten, dem Hauptausschuss im Juni 2007 zu erläutern, warum der durchschnittliche Fördersatz für die Bewilligungen im Jahr 2006 bei nur rund 7,7 Prozent lag. Beschlussvorschlag : Es wird gebeten, von nachstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen. Hierzu wird berichtet: Im Jahr 2006 wurden im Rahmen der GA insgesamt 356 neue Anträge der gewerblichen Wirtschaft bewilligt, hiervon 227 Beschlüsse im GA-Förderausschuss. Die anonymisierte Liste der geförderten Unternehmen, aus der sich der jeweilige Förderbetrag, Status KMU (Kleines oder Mittleres Unternehmen) bzw. Nicht-KMU, Fördersatz sowie die Branchenzuordnung des geförderten Unternehmens ergeben, liegt als Anlage 1 diesem Schreiben bei. Die Auflistung zeigt, dass in Einzelfällen der im Jahr 2006 in Berlin geltende Höchstfördersatz von 30 Prozent bewilligt werden konnte (siehe laufende Nummern 6, 11, 23 usw.),

2 - 2 - KMU-Unternehmen, die neben der GA-Förderung keine weiteren öffentlichen Förderungen genutzt haben und bei denen der von der EU-Kommission für das Land Berlin vorgegebene Beihilfehöchstwert im Jahr 2006 von 20 Prozent zuzüglich 10 Prozent für KMU ausgeschöpft wurde. Die niedrigen Fördersätze (zum Beispiel 2,7 Prozent, laufende Nummer 4 oder 5,3 Prozent, laufende Nummer 16) erklären sich daraus, dass die GA-Förderung subsidiär angewendet werden muss und andere Förderungen auf den von der EU-Kommission für das Land Berlin vorgesehenen Beihilfehöchstwert angerechnet werden müssen. Dies sind insbesondere die Investitionszulage (Investitionszulagengesetz 2005: in Berlin bei KMU 20, bei Nicht-KMU 12,5 Prozent) sowie zinssubventionierte Darlehen. Der durchschnittliche Fördersatz betrug rechnerisch für die Bewilligungen im Jahr 2006 rd. 7,7 Prozent bzw. 7,2 Prozent nach Anpassungen Stand per und war damit erheblich niedriger als der ohne Berücksichtigung anderer Förderprogramme mögliche GA-Höchstfördersatz von 20 bzw. 30 Prozent (Höchstförderung einschließlich KMU-Zuschlag). Neu in der Förderperiode ab 2007 ist nach Artikel 7, 2 d der Durchführungsverordnung 1828/06 die Veröffentlichung von Daten im Zusammenhang mit der EFRE-Förderung in einem Begünstigtenverzeichnis. Der Hinweis auf die Aufnahme in das Begünstigtenverzeichnis ist künftig regelmäßiger Bestandteil des Zuwendungsbescheides. In das Verzeichnis sind die folgenden Angaben aufzunehmen: Name des Begünstigten, Bezeichnung des Vorhabens und des für das Vorhaben bereitgestellten Betrages der öffentlichen Förderung. Das Verzeichnis wird zentral bei der EFRE-Verwaltungsbehörde auf Basis der Mittelbewilligungen geführt, veröffentlicht und einmal im Jahr aktualisiert. Die GA-Antragsformulare wurden entsprechend ergänzt, zudem muss bei Neubewilligungen ab 2007 jeder GA- Zuwendungsempfänger (d.h. nicht nur EFRE-kofinanzierte Zuwendungsempfänger) in einer Anlage zum Zuwendungsbescheid sein Einverständnis zur Datenveröffentlichung schriftlich erklären. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist explizit darauf hin, dass die Regelung vorsehen sollte, dass die Antragsteller vorab darauf hingewiesen werden, in welchem Umgang Daten veröffentlicht werden. Der Umfang dieser Daten müsse sich zudem auf das Maß beschränken, in dem ein berechtigtes öffentliches Informationsinteresse besteht. Für die dargestellten Förderfälle aus dem Jahr 2006 gelten diese neuen Publizitätsbestimmungen nicht. Weitergehende Informationen zu der einzelbetrieblichen Förderung (zum Beispiel Informationen über die Empfänger) erfordern das ausdrückliche Einverständnis des Antragstellers zur Akteneinsichtnahme bei der Investitionsbank Berlin. Sofern dies gewünscht wird, muss das Einverständnis in jedem einzelnen Förderfall und für jeden Abgeordneten eingeholt werden. Die in der Hauptausschusssitzung am 25. April 2007 angesprochene Datenbank der DG REGIO ( ist hingegen eine best-practice-datenbank und enthält weder Förderbeträge noch unternehmensbezogene Angaben. Unter den Suchkriterien Deutschland/ Berlin findet sich beispielsweise lediglich der Hinweis auf das Programm Soziale Stadt eine Perspektive für Berliner Stadtviertel mit besonderem Entwicklungsbedarf (siehe Anlage 2). In Vertretung Almuth N e h r i n g V e n u s Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 29. April 2002 Arbeit und Frauen Fernruf: 9013 (913) 8163 - II A 8 -

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 29. April 2002 Arbeit und Frauen Fernruf: 9013 (913) 8163 - II A 8 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den 29. April 2002 Arbeit und Frauen Fernruf: 9013 (913) 8163 - II A 8 - An die Vorsitzende des Hauptausschusses 0423 über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

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