kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.
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- Jutta Lenz
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1 Finanzierungsmodelle Wie auch in anderen Bereichen ist die Förderlandschaft in Deutschland im Bereich der Straßenbeleuchtung ein vielschichtiges Konglomerat. Fördermittelprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten sind nicht statisch, sie ändern sich vor dem Hintergrund politischer Zielsetzungen und/oder fiskalischer Rahmenbedingungen. Beispielhaft kann an dieser Stelle die (novellierte) Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden. Zunächst wurde der Einsatz effizienter Lampen und Leuchten im Rahmen der Erneuerung mittels eines Investitionszuschusses gefördert. Im Jahr 2010 wurden dann die zur Verfügung stehenden Haushaltstitel gekürzt und mit einer qualifizierten Haushaltssperre belegt. Bis zum war die Antragstellung wieder möglich, allerdings mit einer Beschränkung der Förderung auf den Einsatz von LED-Technologie. Im Rahmen der Förderung der kommunalen Infrastruktur erfolgt die Unterstützung durch den Bund aktuell insbesondere durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen, die von der KfW ausgereicht werden. Um die Bandbreite der potenziellen Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, soll an dieser Stelle obwohl bereits abgeschlossen auf den Bundeswettbewerb Energieeffiziente Stadtbeleuchtung hingewiesen werden. Der Bundeswettbewerb umfasste einen Technik- und einen Kommunenwettbewerb. Die Umsetzung der Projekte wurde mit Fördermitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm finanziell unterstützt. Die Bundesländer haben verschiedene Programme zur Förderung von Energieeffizienz, Klimaschutz oder rationeller Energieverwendung aufgelegt. Auch Contracting, investive Maßnahmen, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben sowie Pilotanwendungen im Bereich der Straßenbeleuchtung können hier im Einzelfall potenziell förderfähig sein. Weiterhin sei an dieser Stelle auf länderspezifische Programme zur Förderung von Infrastruktur und Städtebau/Stadterneuerung hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags förderte allerdings nur das Bundesland Sachsen explizit investive Maßnahmen bei der öffentlichen Beleuchtung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen ggf. durch zinsverbilligte Kredite. Fördermittelprogramme haben in der Regel eine begrenzte Laufzeit, und Förderschwerpunkte unterliegen wirtschafts- und umweltpolitischen Zielsetzungen. Der nachfolgende Beitrag stellt daher eine Momentaufnahme dar, bei der die Seite 41
2 3 Finanzierungsmodelle derzeit aktuellen und relevanten Fördermittel skizziert werden, ohne allerdings Details und Problemfälle ausführlich behandeln zu können. Es lohnt sich auf jeden Fall, nach potenziellen Fördermöglichkeiten bei der Straßenbeleuchtung zu recherchieren und den Kontakt mit den Fördermittelgebern und Projektträgern der Förderung zu suchen. Neben der Inanspruchnahme von Fördermitteln sind aber auch vertragliche Lösungen in Betracht zu ziehen, um den bestehenden Sanierungsstau bei der Straßenbeleuchtung aufzulösen. Dies geschieht in Form der Ausgestaltung von Vorfinanzierungslösungen bei Beleuchtungsverträgen und maßnahmenbezogenen Contracting-Verträgen. 1 Bundesweite Fördermittelprogramme Als Bestandteil der kommunalen Infrastruktur ist die Sanierung bzw. der Neubau der Straßenbeleuchtung förderfähig. Zur Unterstützung entsprechender Maßnahmen bietet die KfW aktuell folgende Programme an (die Angaben in der Klammer bezeichnen jeweils die Programmnummer): IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung (215) IKK Investitionskredit Kommune (208) IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) KfW Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) ELENA (European Local ENergy Assistance) Kontaktstelle ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kommune@kwf.de, Internet: bzw. für das Energieeffizienzprogramm die Hausbank. Weitere Bestandteile der bundesweiten Förderung sind: die Klimaschutzinitiative des Bundes die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz Die Programme im Einzelnen sind Gegenstand dieses Kapitels. Seite 42
3 KfW-Programme IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung (215) Das Programm IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung1 stellt neben der Unterstützung im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundes den Schwerpunkt der Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Beleuchtung dar. a) Förderberechtigte Als Förderberechtigte können kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände, die gemäß 27 Nr. 1a i.v.m. 26 Nr. 2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von null haben, direkt eine Kreditanfrage bei der KfW stellen. b) Förderfähige Maßnahmen Schwerpunkt des Programms ist die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Beleuchtung. Dies umfasst die Beleuchtung von Straßen, Fußgängerüberwegen, Parkplätzen, Freiflächen, Sportanlagen, Parkhäusern und Tiefgaragen, Lichtsignalanlagen sowie die Errichtung von Ladestationen in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen der öffentlichen Stadtbeleuchtung. Förderfähig sind die Baukosten, die Kosten der Planung und Beratung zur Bestandsanalyse sowie zur Erstellung von Energieeffizienzkonzepten. Darüber hinaus zählen die Kosten für den geforderten Sachverständigen zu den förderfähigen Investitionskosten. 1 Quelle: KfW, Merkblatt IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung, Stand: 09/2013; Internet: Seite 43
4 3 Finanzierungsmodelle c) Förderkonditionen Tab. 1: Übersicht über Förderkonditionen IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung (215) Finanzierungsumfang und Höchstbetrag bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten kein Höchstbetrag Laufzeit bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren Zinsbindung 10 Jahre Zinssatz kapitalmarktorientiert Auszahlung 100 %, wahlweise in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen Tilgung Zinszahlungen in der tilgungsfreien Zeit gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag Sicherheiten Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Sachverständiger Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist von einem Sachverständigen bei Antragstellung zu bestätigen. Technische Mindestanforderungen Die im Merkblatt zum Programm definierten technischen Mindestanforderungen sind entsprechend zu berücksichtigen. Verwendungsnachweis Gegenüber der KfW ist nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens jedoch 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen. IKK Investitionskredit Kommunen (208) Der IKK Investitionskredit Kommunen2 bietet Finanzierungsmöglichkeiten für alle Investitionen u.a. in kommunale und soziale Infrastruktur. Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit. a) Förderberechtigte Als Förderberechtigte können kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie 2 Quelle: KfW, Merkblatt IKK-Investitionskredit Kommunen, Stand: 04/2013; Interent: Seite 44
5 kommunale Zweckverbände, die gemäß 27 Nr. 1a i.v.m. 26 Nr. 2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von null haben, eine Kreditanfrage bei der KfW stellen. b) Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden grundsätzlich u.a. alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Die Straßenbeleuchtung ist integraler Bestandteil der kommunalen Infrastruktur. Damit werden alle Investitionen zur Erneuerung und Sanierung von kommunaler Straßenbeleuchtung finanziert. c) Förderkonditionen Tab. 2: Übersicht über Förderkonditionen IKK Investitionskredit Kommunen (208) Finanzierungsumfang und Höchstbetrag Kredithöchstbetrag: 150 Mio. Euro pro Jahr pro Antragsteller Kreditbeträge bis 2 Mio. Euro: Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Kreditbeträge über 2 Mio. Euro: Finanzierungsanteil bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Laufzeit bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 30 Jahre mit höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren Zinsbindung 10 Jahre Zinssatz kapitalmarktorientiert Auszahlung 100 %, wahlweise in einer Summe oder in zwei Teilbeträgen Tilgung Zinszahlungen in der tilgungsfreien Zeit gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag Sicherheiten Die für Kommunaldarlehen üblichen formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Verwendungsnachweis Gegenüber der KfW ist nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens jedoch 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen. Seite 45
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