KfW Kommunalbank. Einführung der Premiumvarianten Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

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1 KfW Kommunalbank Einführung der Premiumvarianten Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

2 Agenda 1 Die Ausgangssituation 2 Die Programmdetails 3 Die technischen Mindestanforderungen 2

3 Die Herausforderung Ausgangslage 1/3 der kommunalen Beleuchtungsanlagen ist veraltet, 1/3 genügt nicht mehr den EU-Standards ab Besonders hohe Energieeinsparpotenziale aufgrund hohen technologischen Fortschritts (LED-Technik). Derzeit werden pro Jahr nur 3 % der veralteten Anlagen ausgetauscht, d.h. erst in 30 Jahren würden ökonomische und ökologische Vorteile der heutigen Beleuchtungstechnik voll wirksam. Beschleunigte Modernisierung scheitert in der Praxis oft an Finanzengpässen der Kommunen. Kommunaler Förderbedarf 3

4 Premiumvarianten 2 Premiumvarianten für für Investitionen in die energieffiziente Stadtbeleuchtung KfW Investitionskredit Kommunen Energieeffiziente Stadtbeleuchtung Kommunal Investieren Energieeffiziente Stadtbeleuchtung 4

5 Agenda 1 Die Ausgangssituation 2 Die Programmdetails 3 Die technischen Mindestanforderungen 5

6 KfW-IKK Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (215) Kommunal Investieren Premium Energieeff. Stadtbel. (216) Wichtige Programmdetails KfW IKK ES (215) Kommunal Investieren ES (216) Antragsteller kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände (kommunale Zweckverbände) Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund Unternehmen im Rahmen von ÖPP (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) Kreditvergabe Direktkredit Bankdurchleitung Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz der öffentlichen Außenbeleuchtung (entsprechend definierter energetischer Standards; von Sachverständigen zu bestätigen) A. Straßenbeleuchtung (Neubau und Ersatz/Nachrüstung) B. Beleuchtung von Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Freiflächen (Ersatz/Nachrüstung) Was wird finanziert? C. Beleuchtung in Parkhäusern und Tiefgaragen (Ersatz/Nachrüstung) D. Lichtsignalanlagen (Ersatz/Nachrüstung) E. Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (in Verbindung mit lichttechnischen Maßnahmen) Kosten für Planung und Bestandsanalyse, einschl. Konzepten zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie für Sachverständigen können mitfinanziert werden! 6

7 KfW-IKK Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (215) Kommunal Investieren Premium Energieeff. Stadtbel. (216) Wichtige Programmdetails KfW IKK ES (215) Kommunal Investieren ES (216) Finanzierungsumfang 100 % der Investitionskosten Keine Luxussanierungen (max EUR pro Leuchte) 100 % der Investitionskosten Keine Luxussanierungen (max EUR pro Leuchte) Max. 25 Mio EUR pro Vorhaben Konditionen Zinsverbilligtes Darlehen deutlich unterhalb der Konditionen der zugrunde liegenden Basisprogramme Laufzeit und Zinsbindung 10 Jahre Laufzeit 2 Tilgungsfreijahre 10 Jahre Zinsbindung Kombinierbarkeit Mit allen öffentlichen Fördermitteln zulässig Insbesondere auch mit BMU-Zuschüssen (Kommunalförderrichtlinie); geforderte Eigenbeteiligung kann über Pr. 215 dargestellt werden Keine Kombination mit Energieeffizient Sanieren Kommunen (Pr. 218) Mit allen öffentlichen Fördermitteln zulässig Insbesondere auch mit BMU-Zuschüssen (Kommunalförderrichtlinie); geforderte Eigenbeteiligung kann über Pr. 216 dargestellt werden Keine Kombination mit KfW-Programm Erneuerbare Energien und KfW- Unternehmerkredit 7

8 KfW-IKK Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (215) Kommunal Investieren Premium Energieeff. Stadtbel. (216) Wichtige Programmdetails KfW IKK ES (215) Kommunal Investieren ES (216) Weitere Bedingungen Abruffrist 12 Monate Vierteljährliche Tilgung APL-Tilgung nur gegen VfE Verwendungsnachweis spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung Wie im Basisprogramm (208) Abruffrist 12 Monate Vierteljährliche Tilgung APL-Tilgung nur gegen VfE Wie im Basisprogramm (148) 8

9 Die Eckpunkte auf einen Blick Zielgruppen Kommunen Kommunale Unternehmen Private Betreiber kommunal genutzter öffentlicher Beleuchtungsanlagen (ÖPP-Modelle) Fördergegenstand Ersatz, Nachrüstung oder z.t. Erstinstallation von energieeffizienten Beleuchtungssystemen für Straßen, Wege, Parkplätze, Parkhäuser sowie öffentliche Freiflächen Energieeffiziente Lichtsignalanlagen in Kombination mit lichttechnischen Maßnahmen auch Ladestationen für Elektroautos Förderkriterium Erreichen eines definierten Energieeffizienzwertes (Straßenbeleuchtung) bzw. Nennenswerte Verbrauchseinsparung Finanzierungsanteil 100 % der Investitionskosten (inkl. Planungskosten); Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln möglich Förderart Besonders zinsverbilligtes Darlehen als Premium-Variante in den Programmen IKK und KI beihilfefreie Steuerung Laufzeit 10 Jahre (2 Tilgungsfreijahre) / Zinsbindung 10 Jahre 9

10 Agenda 1 Die Ausgangssituation 2 Die Programmdetails 3 Die technischen Mindestanforderungen 10

11 Technische Mindestanforderungen Grundüberlegungen Entwicklung der technischen Förderkriterien in Zusammenarbeit mit der Berliner Energieagentur (BEA) Förderkriterien stellen zukunftsweisende energetische und qualitative Anforderungen an Beleuchtungsanlagen, sie nehmen Anforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie vorweg. Förderkriterien sollen eindeutig, möglichst einfach und allgemeinverständlich formuliert sein. Verbrauchsorientierter Ansatz (Benchmark-Modell) bei Maßnahmen der Straßenbeleuchtung Einsparorientierter Ansatz bei den übrigen Maßnahmen 11

12 A. Beleuchtung von Straßen Ausgangsüberlegungen bei Straßenbeleuchtung Ausgangspunkt für die Bestimmung der technischen Mindestanforderungen sind die Faktoren Straßentyp und Beleuchtungsniveau Klassifizierung gem. Tabelle 1: 3 Straßentypen mit entsprechenden Beleuchtungsniveaus analog zu den beleuchtungsklassen der DIN EN

13 A. Beleuchtung von Straßen - Ersatz / Nachrüstung Anforderungen bei Ersatz / Nachrüstung Energiebedarfswerte gem. Tabelle 2 Dämmerungsschalter Dark Sky Mindestens gleiche Qualität des Beleuchtungsniveaus nach Sanierung Ökodesign-Richtlinie 13

14 A. Beleuchtung von Straßen - Neubau Anforderungen bei Neubau Energiebedarfswerte gem. Tabelle 2 abzgl. 10% Dämmerungsschalter Dark Sky Ökodesign-Richtlinie 14

15 B. Beleuchtung von Parkplätzen / sonstigen öffentlichen Freiflächen Anforderungskriterien bei Parkplätzen und öffentlichen Freiflächen Ausschließliche Förderung der Allgemeinbeleuchtung Einsparung von wenigstens 40% Mindestens gleiches Beleuchtungsniveau nach Sanierung Dämmerungsschalter Dark Sky Ökodesign-Richtlinie 15

16 C. Beleuchtung in Parkhäusern / Tiefgaragen Anforderungskriterien bei Parkhäusern und Tiefgaragen Einsparung von wenigstens 35% Mindestens gleiches Beleuchtungsniveau nach Sanierung Gezielte Lichtlenkung Nutzungsabhängige Schaltung der Beleuchtung Bei Hochbauten: Tageslichtabhängige Schaltung Ökodesign-Richtlinie 16

17 D. Lichtsignalanlagen Anforderungskriterien bei Lichtsignalanlagen Ausschließliche Förderung von LED-Technik Reduktion von wenigstens 70% 17

18 E. Ladestationen Anforderungskriterien bei Ladestationen Ausschließlich in Kombination mit förderfähigen Maßnahmen der Beleuchtung Keine sonstigen technischen Mindestanforderungen 18

19 Sachverständiger Wer kann Sachverständiger sein? Ich bin nach einem entsprechenden, erfolgreich abgeschlossenen Studium (Ing.) an einer Hochschule/Fachhochschule oder einer technischen Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen einschlägigen Berufserfahrung im Fachgebiet Lichttechnik bei der Planung von Beleuchtungsanlagen sachverständig und befähigt, lichttechnische Planungen, Berechnungen und Messungen durchzuführen. oder Ich bin als verwaltungsinterne Person einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens nach einem entsprechenden, erfolgreich abgeschlossenen Studium (Ing.) an einer Hochschule/ Fachhochschule oder einer techni schen Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen einschlägigen Berufserfahrung im Fach gebiet Lichttechnik in entsprechendem Umfang sachverständig und befähigt. 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20

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