Durchführungsbestimmungen

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1 Durchführungsbestimmungen für die Senioren Ober-, Verbands- und Landesliga Spielsaison 2015/2016 Stand per ( 2. Version ) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen Spieltechnische Bestimmungen Spielklassen Spielleitung Schiedsrichtereinsatz 2 3. Wirtschaftliche Bestimmungen Spielbeiträge Spielabgaben Eintrittspreise Schiedsrichterkostenerstattung... 2/3 4. Spieldurchführung Allgemein. 3/ Spielbericht Schiedsrichter Zeitnehmer/Sekretär 5 5. Spielmodus Allgemein Zurückziehungen.6/ Auf-/Abstieg Entscheidungsspiele Sonstiges Meldetermin Spielgemeinschaften Doping Haftmittel Amtliche Mitteilung Ergebniseingabe Ordnungswidrigkeiten Rechtsmittel Salvatorische Klausel...12 HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 1 von 12 Saison 2015/2016

2 1. Allgemeine Bestimmungen Die Spiele sind nach den Satzungen und den Ordnungen des DHB/WHV/HVN sowie nach den gültigen Internationalen Handball-Regeln in der Fassung des DHB durchzuführen. Insbesondere die DHB Rechtsordnung (in Folge RO benannt) und die DHB Spielordnung (in Folge SpO benannt) zuzüglich den jeweiligen WHV Zusatzbestimmungen jeweils in der gültigen Fassung sind zu beachten. 2. Spieltechnische Bestimmungen 2.1. Spielklassen Männer: Frauen: Oberliga, Verbandsliga, Landesliga Oberliga, Verbandsliga, Landesliga 2.2. Spielleitung Männer: Peter Monschau, Guntherstr. 2, Wuppertal, Tel: 0157 / Frauen: Hans-Bert Schäfer, Alte Poststraße 15a, Velbert, Tel: 0171 / Schiedsrichtereinsatz Männer und Frauen: Andreas Caris, Buttermarkt 18, Kempen, Tel: 0173 / Wirtschaftliche Bestimmungen 3.1. Spielbeiträge a) Männer b) Frauen Oberliga 350,00 Oberliga 350,00 Verbandsliga 250,00 Verbandsliga 250,00 Landesliga 200,00 Landesliga 200,00 Die Belastung des Spielbeitrages erfolgt durch Rechnungslegung Spielabgaben Statt des 10%igen einnahmebezogenen Spielbeitrages wird für alle Spielklassen ein Pauschalbetrag erhoben. Männer-Oberliga 350,00 Männer-Verbandsliga 250,00 Männer-Landesliga 200,00 Frauen-Oberliga 100,00 Frauen-Verbandsliga 50,00 Frauen-Landesliga 50,00 Die Belastung der Abgabe erfolgt durch Rechnungslegung Eintrittspreise Den Vereinen ist freigestellt, Eintritt zu den Spielen zu erheben und dessen Höhe festzulegen Schiedsrichterkostenerstattung a) Fahrtkostenerstattung pro km und Fahrzeug 0,30 b) Spielleitungsentschädigung je SR pro geleitetem Spiel Männer: Frauen: Oberliga 30,00 Oberliga 27,50 Verbandsliga 27,50 Verbandsliga 25,00 Landesliga 25,00 Landesliga 25,00 c) zusätzlich bei Wochenspielen je SR pro geleitetem Spiel 10,00 d) ausgefallenes Spiel Ausbleibezeit 10,00 Grundsätzlich haben die Schiedsrichtergespanne gemeinsam in einem PKW aus gleichen Wohnorten anzureisen. Ausnahmefälle sind besonders zu begründen. Die gefahrenen Kilometer sind entsprechend der PKW-Benutzung in die Rubrik Schiedsrichterabrechnung im Spielbericht einzutragen. HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 2 von 12 Saison 2015/2016

3 Für die Abrechnung ist ausschließlich das auf der Homepage des HVN hinterlegte Abrechnungsformular (Schiedsrichter > SR-Formulare) zu benutzen. Für die steuerliche Behandlung aller Beträge ist der Zahlungsempfänger verantwortlich. Am Ende der Spielserie werden die Schiedsrichterkosten über das Kostenpooling lt. SIS - gruppenbezogen über alle Mannschaften gleichmäßig - abgerechnet. Scheidet eine Mannschaft innerhalb der Saison aus der Spielrunde aus, verbleibt sie weiterhin zu 100% im angeführten Kostenpooling. 4. Spieldurchführung 4.1. Allgemein a) Die Halbzeitpause beträgt für alle Spielklassen 10 Minuten. Jede Mannschaft hat während der regulären Spielzeit (Verlängerungen ausgenommen) Anspruch auf insgesamt drei Team Time-outs. Pro Halbzeit der regulären Spielzeit sind nur zwei Team Time-outs möglich. Zwischen zwei Team Timeouts einer Mannschaft muss der Gegner mindestens einmal im Ballbesitz sein. Drei grüne Karten mit den Nummern 1, 2 und 3 stehen jeder Mannschaft zur Verfügung. Für die erste Halbzeit muss jede Mannschaft ihre grünen Karten mit den Nummern 1 und 2, für die zweite Halbzeit die Karten Nr. 2 und 3 vorhalten, sofern die Mannschaft in der ersten Halbzeit nicht mehr als ein Team Time-out erhalten hat. Für den Fall, dass die Mannschaft in der ersten Halbzeit zwei Team Time-outs erhalten hat, erhält sie für die zweite Halbzeit Karte Nr. 3. In den letzten fünf Spielminuten der regulären Spielzeit erhält jede Mannschaft lediglich ein Team Time-out. Der Heimverein ist für die Bereitstellung der ZEITSTRAFENZETTEL und den dazugehörigen STÄN- DERN verantwortlich. GRÜNE KARTEN stellt jede Mannschaft selbst zur Verfügung. Das Anzeigen der 2-min Strafe ist, wie in Regel 18:2 Abs. 3 beschrieben, durchzuführen. (entsprechende Zeitstrafenzettel stehen zum Download auf der Homepage des HV-Niederrhein bereit). Laminierte, mehrfach verwendbare Zeitstrafenzettel sind nicht erlaubt. b) Im Wettkampfbereich ist der Aufenthalt von Kleinkindern nicht gestattet, dies gilt auch für die so genannten Wischer. c) Der Heimverein stellt mindestens eine Person als Wischer ab. d) Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben analog der Reihenfolge der Eintragungen im Spielbericht die Buchstaben A bis D (als Umhängeschilder) deutlich sichtbar am Körper zu tragen. Die Karten (Erstausstattung) werden nebst Band vom HVN zur Verfügung gestellt und sind entsprechend zu verwenden. Bei Verlust oder Beschädigung sind dann die Vereine für die Bereitstellung verantwortlich (entsprechende Muster stehen zum Download auf der Homepage des HV Niederrhein bereit). e) Die vom Regelwerk definierte Coachingzone ist an ihren jeweiligen Enden (insbesondere in Höhe der Siebenmeterlinie) mit Markierungen zu versehen. f) Die Spielzeitmessung erfolgt gemäß Regel 2 INTERNATIONALE HALLENHANDBALL-REGELN (IHR). g) Die amtlichen Spielansetzungen sind verbindlich. Einwendungen gegen Terminierungen sind bis 14 Tage vor Meisterschaftsbeginn der spielleitenden Stelle mitzuteilen. Ausgefallene und abgesetzte Meisterschaftsspiele sind binnen 14 Tagen, an den beiden letzten Spieltagen in der nachfolgenden Woche, nachzuholen. Die spielleitende Stelle ist bei Spielausfall unmittelbar zu informieren. h) Bei Änderungswünschen zu den im Spielplan vorgegebenen Terminen und Hallen ist nach 46 SpO zu verfahren. i) Abweichend von 55 12a können sich Spieler, die im Laufe des Spieljahres ihr 21. Lebensjahr vollen- den oder jünger sind, in Erwachsenenmannschaften der Oberliga und Verbandsliga (die Landesliga ist bereits von der Befreiung durch 55 12a SpO direkt ausgenommen) ggü. dem Kreisspielverkehr festspielen. Innerhalb des Kreisspielverkehrs gilt die Bestimmung 55 12a nicht, so dass das Festspielen dort uneingeschränkt Anwendung findet. HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 3 von 12 Saison 2015/2016

4 Erläuterung: 1. Spieler, die in der Saison 2015/2016 unter die U21-Regelung fallen, sind am oder später geboren SpO 12a gilt nur für Meisterschaftsspiele in Erwachsenenmannschaften. 3. Das Nichtfestspielen gilt für Spieler, die unter die U21-Regelung fallen und in den entsprechenden Spielklassen spielen, auch in Bezug auf die ersten beiden Spieltage ( 55 (2)) bzw. auf die Rückspielrunde ( 55 (6)), d.h. der entsprechende Spieler kann sich alsdann dort auch nicht in den ersten beiden Spieltagen bzw. während des Spieljahres festspielen. 4. Ab der Landesliga (und unterklassiger) gilt die U21-Regelung uneingeschränkt nicht mehr. 5. Innerhalb der Oberliga und Verbandsliga gilt die U21-Regelung nur noch für die Spielklassen des es, d.h. z.b. ein Oberligaspieler, welcher unter die U21-Regelung fällt, kann sich ggü. der Verbands- und Landesliga nicht festspielen, jedoch ggü. dem Kreisspielverkehr. 6. In der Bundesliga und III. Liga spielt sich ein U21-Spieler auch ggü. dem Kreisspielverkehr nicht fest. Fallbeispiele sind auf der Homepage des HVN unter der Rubrik Spieltechnik ersichtlich. j) Spielverlegungen sollen grundsätzlich mit dem Spielverlegungsmodul (SiS-Vereinsweb oder durchgeführt werden. Spielverlegungen abweichend vom Spielwochenende, sowie Verlegungen auf Grund von Handballspielüberschneidungen sind generell kostenpflichtig; innerhalb des Spielwochenendes nur dann, wenn keine schriftliche Bescheinigung des Kreises oder des Sportamtes vorgelegt wird, die eine Verlegung aus hallentechnischen Gründen zwingend notwendig macht. Die Gebühr für Verlegungen beträgt 50,00. Mannschaften deren Trainer oder Spieler im Auftrage des HVN an Maßnahmen der HVN-Jugendauswahl teilnehmen, haben ein Anrecht, die gleichzeitig stattfindenden Spiele, zu verlegen. Ein entsprechender Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Spiel bei der spielleitenden Stelle eingereicht werden. Teilnehmer an den DHB - Pokalrunden aus dem Spielbetrieb des HVN müssen ihre Meisterschaftstermine vorziehen. Diese Termine sind spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Pokalrunde der spielleitenden Stelle schriftlich zu melden - verantwortlich hierfür ist der Pokalteilnehmer. Bei Nichtbeachtung erfolgt die Terminierung durch die spielleitende Stelle und es wird eine Geldbuße von 30,00 erhoben ( 25 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV). Tritt eine Mannschaft am letzten Meisterschaftsspiel nicht an oder sagt dieses ab wird eine Geldbuße, nach 25 (1) Pkt.1 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV in Höhe von 500,00 erhoben. k) Die Gastmannschaft muss zu Spielen nicht eingeladen werden, die Spieltermine im SIS sind verbindlich. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Sie ist deshalb verpflichtet, einen zweiten andersfarbigen Trikotsatz mitzuführen. Über die Notwendigkeit eines Wechsels der Spielkleidung entscheiden die Schiedsrichter. Außerdem dürfen die Offiziellen einer Mannschaft keine Spielkleidung tragen, die zu einer Verwechslung mit den Feldspielern der gegnerischen Mannschaft führen kann (Auswechselreglement Ziffer 3, IHF-Regeln). l) Bei Spielabsagen ist die spielleitende Stelle verpflichtet, den jeweiligen Gegner und den HVN - Schiedsrichterwart zu informieren. Der absagende Verein ist darüber hinaus verpflichtet, die angesetzten Schiedsrichter auszuladen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des absagenden Vereins. m) Das Absetzen von Spielen in Folge von Witterungsbedingungen (bspw. Glatteis, Schneeverwehungen oder Unwetter) erfolgt nur durch die spielleitende Stelle oder den TK-Vorsitzenden des HVN. n) Bei Pflichtspielen gibt es in allen Spielklassen keine Wartezeit für Mannschaften und Schiedsrichter Ausnahme: Ein vorgeschaltetes Pflichtspiel ist noch nicht beendet. o) Im Bedarfsfall kann die spielleitende Stelle anordnen, dass eine amtliche Aufsicht entsandt wird. Den beteiligten Vereinen ist diese Anordnung und der/die Kostenträger mitzuteilen. Die amtliche Aufsicht hat die Befugnisse eines technischen Delegierten. Die amtliche Aufsicht oder der Technischer Delegierte hat seinen Platz am Tisch des Z/S. Es gelten die Bestimmungen des 80a Abs. 3 und 4 SpO/DHB. p) Die Genehmigung für eine Busbenutzung (gewerblich zugelassen) wird generell erteilt. q) Der Heimverein ist für den Ordnungs- und Sanitätsdienst verantwortlich. HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 4 von 12 Saison 2015/2016

5 4.2. Spielbericht a) Es dürfen nur amtliche Spielberichtsformulare - 14 mögliche Spieler pro Mannschaft - benutzt werden. Spielberichte die im Schiedsrichterbericht noch die Möglichkeit haben unter Disqualifikation wegen die Kennziffer 1, 2 oder 3 anzukreuzen, sind nicht mehr zulässig. Die Benutzung von nichtamtlichen Formularen (auch Fotokopien) wird mit einer Geldbuße geahndet. b) Die Spieler sind mit Ihrer Rückennummer in numerischer Reihenfolge (aufsteigend) im Spielbericht einzutragen. c) Der Einsatz von Spielern mit Doppelspielrecht ist durch den Eintrag D hinter der Spielausweisnummer zu dokumentieren. Die Nichtbeachtung zieht eine Ordnungsstrafe gemäß 25 (1) Pkt. 17. RO nach sich. d) Der Spiel-/ Schiedsrichterbericht ist nach Spielschluss von einem auf dem Spielbericht eingetragenen Offiziellen (hierzu zählen auch der Zeitnehmer und Sekretär) zu unterschreiben. e) Für die Absendung der Spielberichte (Original und 1.Durchschlag) ist der Heimverein verantwortlich. Die Absendung des Spielberichtes hat am Spieltag an die spielleitende Stelle zu erfolgen. Für Spielberichte, die später als dienstags nach dem Spielwochenende - auch bei falscher Adressierung - bei der spiel-leitenden Stelle eintreffen, wird der verantwortliche Verein mit einer Geldbuße belegt, maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Für den Heimverein ist der 2.Durchschlag und für den Gastverein der 3.Durchschlag Schiedsrichter Zeitnehmer/Sekretär a) Die amtlichen Schiedsrichteransetzungen sind verbindlich. b) Den Schiedsrichtern ist eine gesonderte, abschließbare Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen. c) Die schwarze Trikotfarbe ist im Bedarfsfall den Schiedsrichtern vorbehalten (Regel 17:13, IHR). d) Alle Streichungen im Schiedsrichterbericht sind von den Schiedsrichtern abzuzeichnen. e) Den Schiedsrichtern sind vor Spielbeginn - unaufgefordert - die Ordner zu benennen. Diese sind mittels Armbinde kenntlich zu machen. Fehlende Ordner ziehen eine Ordnungsstrafe gemäß 25 (1) Pkt. 8. RO nach sich. f) Die Schiedsrichter müssen nicht gesondert eingeladen werden. Als Schiedsrichtereinladung im Sinne der Ergänzenden WHV - Bestimmungen zum Spielbetrieb gilt die Veröffentlichung im SIS. g) Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, so müssen sich die betroffenen Vereine auf einen in der Halle befindlichen und neutralen Schiedsrichter einigen ( 77 SpO). Für die Oberliga Männer und Frauen sowie Verbandsliga Männer müssen diese Schiedsrichter jedoch mindestens einem Kader des HVN; für die anderen Klassen mindestens dem Bezirks- oder Kreisligaligakader eines Kreises angehören. Falls sich kein Schiedsrichter, der die o.a. Kriterien erfüllt, in der Halle befindet, so steht es den beteiligten Vereinen frei, sich auf einen Sportkameraden zu einigen. h) Zu allen Spielen müssen Zeitnehmer und Sekretär im Besitz eines gültigen Zeitnehmer- / Sekretär- Ausweises (mit Lichtbild) sein. Eingesetzte Zeitnehmer/Sekretäre mit einem gültigen Schiedsrichterausweis benötigen keinen gesonderten Zeitnehmer-/Sekretärausweis. Hinter dem Namen des Zeitnehmers und des Sekretärs ist die jeweilige Ausweisnummer einzutragen. i) Vor Beginn des Spieles sind Zeitnehmer/Sekretär- bzw. Schiedsrichterausweise den amtierenden Schiedsrichtern vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind verbandsseitig angesetzte Zeitnehmer und Sekretäre. j) Für den Einsatz der Zeitnehmer und Sekretäre gelten die aktuellen Richtlinien für Zeitnehmer/Sekretäre. n) 45 Minuten vor Spielbeginn findet im Umkleideraum der Schiedsrichter eine technische Besprechung mit Schiedsrichtern, Zeitnehmer, Sekretär, Offizieller Heimverein, Offizieller Gastverein und Hallensprecher (falls vorhanden) statt. (Inhalte der technischen Besprechung: Siehe Homepage des HVN) (Wenn ein Hallensprecher eingesetzt wird, nimmt dieser an der technischen Besprechung teil. Er darf nicht am Zeitnehmertisch Platz nehmen. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben und führen im Wiederholungsfall zur Ablösung. Musikeinspielungen im laufenden Spiel sind grundsätzlich untersagt (einzige Ausnahme: Zeitraum zwischen Torerfolg und Anpfiff zur Spielfortsetzung) HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 5 von 12 Saison 2015/2016

6 5. Spielmodus 5.1. Allgemein a) Mannschaften aus dem Bereich der Bundesligen (auch Lizenzentzug), die auf Ihr Spielrecht verzichten und Mannschaften, die sich während der Spielsaison ( 9 SpO) aus den Bundesligen zurückziehen, wird die Möglichkeit eingeräumt, in der Oberliga den Spielbetrieb aufzunehmen. Sollte die Spielmöglichkeit in der Oberliga abgelehnt werden, so müssen diese Mannschaften in den jeweiligen Kreis zurück. b) Verzichtet der Niederrheinmeister oder die nächstplatzierte Mannschaft auf den möglichen Aufstieg in die 3.Liga/DHB, erhält für diese keine Spielberechtigung oder kann sich über die Entscheidungsspiele gegen den HV Mittelrhein nicht qualifizieren, wird die entsprechende Mannschaft in der Nordrheinliga der Saison 2016/2017 aufgenommen. c) Verzichtet bei den Frauen ein aufstiegsberechtigter Gruppensieger der Verbands- oder Landesliga auf den Aufstieg, ist diese Mannschaft zur nachfolgenden Spielsaison in der nächst tieferen Spielklasse einzugliedern, sofern der Zweit- oder Drittplatzierte ebenfalls verzichten sollten. Aufstiegsberechtigt sind bei den Frauen, nur die Mannschaften, die sich nach Abschluss der Spielsaison auf den ersten 3 Plätzen platzierten, wobei die o.a. Eingliederungs-regelung lediglich für die Gruppenersten gilt. Diese Eingliederungsregelung bzw. dieser Zwangsabsteiger wird im Gegensatz zu Abs nicht auf den Abstieg angerechnet. d) In allen Spielklassen ist nur eine Mannschaft eines Vereins/Spielgemeinschaft in einer Spielklasse zulässig. Sollte jedoch die Spielklasse aus mehreren parallelen Gruppen bestehen, so gilt vorgenannte Regelung nicht. Mannschaften eines Vereines/Spielgemeinschaft können sodann in unterschiedlichen Gruppen derselben Spielklasse spielen. e) In jeder Gruppe kann nur eine Mannschaft eines Vereines aufgenommen werden. f) Nach erfolgtem Auf- und Abstieg ist die Gruppenstärke der Männerspielklassen: Gruppenstärke der Frauenspielklassen: Oberliga Mannschaften Verbands- und Landesligen 14 Mannschaften Oberliga Mannschaften Verbands- und Landesligen 12 Mannschaften g) Bedeutet ein vermehrter Abstieg einen vermehrten Aufstieg wird auf den erhöhten Abstieg verzichtet - ausgenommen Zwangsabstieg und/oder Zurückziehungen. h) Sollte nach erfolgtem Auf- und Abstieg die Gruppenstärke der Landesliga von 14 Mannschaften bei den Männern und 12 Mannschaften bei den Frauen nicht erreicht sein, steigen aus den Kreisen entsprechend viele Mannschaften - bei den Männern in der Reihenfolge Kreis 06, 04, 07, 05, 03, 01, 02, 08 und bei den Frauen in der Reihenfolge Kreis 01, 07, 03, 08, 06, 04, 05,02 in die Landesliga - auf. Die angegebene Reihenfolge kann sich noch bis zum Beginn Meisterschaftsrunde durch Unvorhergesehenes ändern Zurückziehungen a) Mannschaften, die sich während der Spielsaison zurückziehen, werden auf die abzusteigenden Mannschaften angerechnet. b) Mannschaften, die sich in der Zeit zwischen dem letzten Meisterschaftsspieltag und Meldetermin zurückziehen, werden auf die abzusteigenden Mannschaften der Spielsaison 2015/16 angerechnet. c) Mannschaften der Ober- und Verbandsliga, die sich in der Zeit zwischen Meldetermin und Folgespielsaison zurückziehen, werden auf die abzusteigenden Mannschaften der Folgespielsaison angerechnet. d) Mannschaften der Landesliga, die sich in der Zeit zwischen Meldetermin und Folgespielsaison zurückziehen und die jeweilige Gruppe nicht aufgefüllt werden kann, werden auf die abzusteigenden Mannschaften der Folgespielsaison angerechnet. HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 6 von 12 Saison 2015/2016

7 In den vorgenannten Fällen a), c) und d) werden die Vereine mit einer zusätzlichen Geldbuße von zwei Spielbeiträgen belegt. Des Weiteren können diese Vereine in der Folgespielsaison nicht wieder in die betreffende Klasse aufsteigen Auf-/Abstieg Zwangsabsteiger werden auf den Abstieg angerechnet. Absteiger aus der 3. Liga werden bei den Männern in die Nordrheinliga und bei den Frauen in die Oberliga eingruppiert. Soweit nach Abschluss der Meisterschaft Mannschaften auf den für den Auf- bzw. Abstieg relevanten Tabellenplätzen punktgleich sind, wird in Abweichung des 43 der SpO unter Beachtung von (2) wie folgt verfahren: 1. nach Punkten... im direkten Vergleich 2. die bessere Tordifferenz... im direkten Vergleich 3. die mehr erzielten Auswärtstore... im direkten Vergleich Ist keine Entscheidung nach Punkt gefallen, sind Entscheidungsspiele gemäß 44 SpO durchzuführen. Diese sind vor den ersten Terminen der Spiele nach Punkt 5.4. durchzuführen. Oberliga Die Niederrheinmeisterschaft bei den Männern und Frauen berechtigt nicht mehr zum direkten Aufstieg in die 3. Liga des DHB. Der Aufsteiger wird direkt im Anschluss an die Saison in zwei Entscheidungsspielen (nach 44 Abs.1 SpO) mit dem Verein des HV Mittelrhein ermittelt. Die Schiedsrichter sowie das neutrale Kampfgericht werden durch den WHV-Schiedsrichterwart angesetzt. Es gelten die Sätze der 3.Liga/DHB. Die Spielleitung der beiden Entscheidungsspiele obliegt dem HV Niederrhein Der Spieltermin darf am Samstag nicht vor Uhr, am Sonntag nicht vor Uhr und nicht nach Uhr angesetzt werden. Beide Vereine können im gegenseitigen Einvernehmen von dieser Regelung abweichen. Männer/Frauen: 1. Spiel 30.04/ HV Niederrhein HV Mittelrhein 2. Spiel 07./ HV Mittelrhein HV Niederrhein Die zwei erstplatzierten Mannschaften der Oberliga Niederrhein, nach dem 23. (26. 16er Gruppe) Spieltag (05./ ), melden vorsorglich bis zum den Spieltermin an die spielleitenden Stellen des HV Niederrhein und erklären gleichzeitig verbindlich Ihre Absichten bezüglich des Aufstieges zur 3.Liga/DHB. Die beiden letztplatzierten Mannschaften bei den Frauen, sowie die letztplatzierte Mannschaft bei den Männern steigen zur Verbandsliga ab und sollten in beide Gruppen getrennt eingegliedert werden. Wird durch Abstieg aus dem Bereich des DHB in die Oberliga und/oder der Aufnahme einer Mannschaft nach Punkt 5.1.b), die Gruppenstärke von 16 Mannschaften überstiegen, erhöht sich der Abstieg entsprechend. Sollte die Oberliga mit weniger als 14 Mannschaften in die Spielsaison gestartet sein und wird am Saisonende durch Abstieg aus dem DHB und/oder der Aufnahme einer Mannschaft nach Punkt 5.1.b), die Standardgruppenstärke von 14 Mannschaften nicht erreicht, wird sie durch erhöhten Aufstieg aus der Verbandsliga auf die Standardgruppenstärke von 14 Mannschaften zurückgeführt. HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 7 von 12 Saison 2015/2016

8 Für die Oberliga der Frauen (15er Gruppe) gilt die folgende Regel (Anzahl Mannschaften): Saison 2015/ Aufsteiger zur 3.Liga 0 1 Σ Aufsteiger aus VL 2 2 Σ Absteiger aus 3.Liga Σ Absteiger in VL Saison 2016/ Verbandsliga Die Gruppensieger steigen in die Oberliga auf. Bei einem erhöhten Aufstieg in die Oberliga, finden direkt im Anschluss an die Meisterschaft Entscheidungsspiele der Nächstplatzierten statt. Ist dabei eine Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet, kann der Nächstplatzierte dieser Gruppe nicht an den Entscheidungsspielen teilnehmen. Dies gilt auch, wenn der direkte Aufsteiger nicht der Gruppensieger ist. Die jeweils Gruppenletzten und vorletzten bei den Frauen, sowie die Gruppenletzten bei den Männern steigen in die Landesliga ab. Sollten aus der Oberliga der Frauen mehr als zwei Mannschaften absteigen, erhöht sich der Abstieg entsprechend. Bei einem erhöhten Abstieg aus der Verbandsliga der Frauen finden direkt im Anschluss an die Meisterschaft Entscheidungsspiele der Vorplatzierten statt. Landesliga Die Gruppensieger steigen in die Verbandsliga auf. Bei einem erhöhten Aufstieg in die Verbandsliga finden direkt im Anschluss an die Meisterschaft Entscheidungsspiele der Nächstplatzierten statt. Ist dabei eine Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt oder verzichtet, kann der Nächstplatzierte dieser Gruppe nicht an den Entscheidungsspielen teilnehmen. Dies gilt auch, wenn der direkte Aufsteiger nicht der Gruppensieger ist. Die jeweils Gruppenletzten und -vorletzten bei den Frauen, sowie die Gruppenletzten bei den Männern steigen in die Kreise ab. Sollten aus der Verbandsliga der Frauen mehr als vier Mannschaften absteigen, erhöht sich der Abstieg entsprechend. Bei einem erhöhten Abstieg aus der Landesliga der Frauen, finden direkt im Anschluss an die Meisterschaft Entscheidungsspiele der Vorplatzierten statt. HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 8 von 12 Saison 2015/2016

9 Für die Oberliga der Männer (14er Gruppe) gilt die folgende Regel (Anzahl Mannschaften): Saison 2015/ Aufsteiger 3. Liga 0 1 Summe Absteiger in VL Summe Regel-Aufsteiger aus VL 2 2 Summe Absteiger aus 3.Liga Aufsteiger NRL Verbleib OL zus. Aufsteiger aus VL Summe Für die Verbandsliga der Männer (14er Gruppe) gilt die folgende Regel (Anzahl Mannschaften): Saison 2015/2016 ( Verbandsliga ) 28 ( je 14 Mannschaften ) - Aufsteiger OL Summe Absteiger aus OL Summe Aufsteiger aus LL Summe Absteiger in LL Summe zus. Aufsteiger in OL Summe zus. Aufsteiger aus LL Summe HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 9 von 12 Saison 2015/2016

10 Für die Landesliga der Männer (14er Gruppe) gilt die folgende Regel (Anzahl Mannschaften): Saison 2015/2016 ( Landesliga ) 56 ( je 14 Mannschaften ) - Aufsteiger VL Summe Absteiger aus VL Summe Aufsteiger aus Kreise Summe Absteiger in Kreise Summe zus. Aufsteiger in VL Summe zus. Aufsteiger aus Kreis Summe Entscheidungsspiele Durch die Gründung der Nordrheinliga ab der Saison 2016/17 und dem damit verbundenen vermehrtem Aufstieg werden voraussichtlich Entscheidungsspiele der Verbandsliga (ungerade Anzahl an Aufsteigern in die Oberliga) und Landesliga (die Gesamtanzahl der Aufsteiger in die Verbandsliga ist nicht durch 4 teilbar) nach 44 (1) der SpO durchgeführt. Falls die Anzahl der Aufsteiger der Landesliga in die Verbandsliga ungerade ist, werden zwei Runden ausgespielt. Die Paarungen der 1. und 2. Runde bei der Landesliga werden durch die Technische Kommission ausgelost. In der 2. Runde spielen die jeweiligen Sieger und Verlierer der 1. Runde gegeneinander. Nicht benötigte Entscheidungsspiele werden kurzfristig wieder abgesetzt. Termine Männer: Verbandsliga: Hinspiel 14./ Rückspiel 21./ Landesliga: 1. Runde Hinspiel 14./ Runde Rückspiel Runde Hinspiel 21./ Runde Rückspiel 28./ Frauen: Verbandsliga: Hinspiel 30.04/ Rückspiel 07/ Landesliga: 1. Runde Hinspiel / Runde Rückspiel 07./ Runde Hinspiel 21./ Runde Rückspiel 28./ Die Termine gibt der jeweilige Heimverein vor. In der Woche darf die Anwurfzeit nicht vor Uhr und nicht nach Uhr angesetzt werden. In beidseitigem Einverständnis kann davon abgewichen werden. HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 10 von 12 Saison 2015/2016

11 6. Sonstiges 6.1. Meldetermin Der Termin für Mannschaftsmeldungen (Ober-, Verbands- und Landesliga) ist 8 Tage nach dem letzten Meisterschaftsspieltag der jeweiligen Spielklasse. Dazu ist auf der Homepage des HVN, unter der Rubrik Formulare, der entsprechende Mannschaftsmeldebogen hinterlegt. Die Kreise melden den jeweiligen Aufsteiger zur Landesliga. Termin Frauen: bis Freitag den Männer: bis Freitag den Spielgemeinschaften Innerhalb des Spielbetriebes des HVN werden Spielgemeinschaften nur dann zugelassen bzw. genehmigt, wenn diese alle Männer oder alle Frauenmannschaften umfassen, welche auf der Ebene des Landesverbandes bzw. auf Kreisebene spielen Doping Hierzu ist der 15 der RO zu beachten Haftmittel Bezüglich Haftmittel sind die WHV-Zusatzbestimmungen zum 25 der RO zu beachten. Auf der Home-page des HVN, unter der Rubrik Info/News, kann eingesehen werden, in welchen Sporthallen die Benutzung erlaubt ist Amtliche Mitteilung Die Vereine sind verpflichtet, wöchentlich die AMTLICHEN MITTEILUNGEN auf der Homepage des HVN einzusehen. Der Zugang ist geschützt, der Zugangscode ist über die HVN-Geschäftsstelle oder den TK-Vorsitzenden des HVN zu beziehen. Die Homepage-Adresse ist: Ergebniseingabe Der Heimverein ist verpflichtet, die Ergebnisse der Samstags- und der Sonntagvormittagsspiele bis Sonntag Uhr, die ab Uhr angesetzten Sonntagsspiele 3 Stunden nach Spielende ins SIS einzugeben. Bei Wochentagsspielen hat die Ergebniseingabe bis Uhr des nächsten Tages zu erfolgen. Am letzten Spieltag muss das Ergebnis 3 Stunden nach Spielende eingegeben sein. Die Nichtbeachtung ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß 25 (1) RO. Die Eingabemöglichkeiten für Ergebniseingabe ins SIS sind: 1. siehe unter [SIS] 2. per SMS über ein Mobiltelefon (Handy) Erforderlich ist der jeweilige Benutzername und das Kennwort des Vereins bzw. ein SMS-Code. Soweit der Verein nicht im Besitz einer SIS - Lizenz ist, hat er sich rechtzeitig beim jeweiligen Administrator des Kreises über die notwendigen Informationen (Zugangscode) zu informieren. Nur eine schnelle und vollständige Eingabe der Ergebnisse garantiert eine aktuelle Berichterstattung in den Medien. Die Verpflichtung zur Durchsage der Spielergebnisse entfällt. HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 11 von 12 Saison 2015/2016

12 6.7. Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen unsere Satzungen und Ordnungen, sowie gegen diese Durchführungsbestimmungen werden als Ordnungswidrigkeit gemäß 25 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV geahndet. Ordnungsstrafen und Geldbußen sind online einzusehen, erforderlich sind der Benutzername und das Kennwort der SIS-Lizenz. Die Internet - Adresse lautet: 6.8. Rechtsmittel siehe unter [SIS] Die Inanspruchnahme der Rechtsinstanz (z.b. Einsprüche) muss form- und fristgerecht, siehe hierzu die 27 bis 44 der Rechtsordnung, erfolgen. Gegen alle Entscheidungen der spielleitenden Stelle ist ein Einspruch bei der zuständigen Rechtsinstanz des HV-Niederrheins zulässig. Einsprüche müssen inner-halb von 14 Tagen nach Veröffentlichung / Zustellung schriftlich in 5-facher Ausfertigung, unterschrieben von einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und dem Handballabteilungsleiter oder dessen Vertreter an den Vorsitzenden der zuständigen Rechtsinstanz erfolgen. - HVN Geschäftsstelle, Postfach , Düsseldorf - Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühr gemäß 37 (3) RO muss geführt werden können Salvatorische Klausel Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch die Technische Kommission in Verbindung mit dem Präsidium unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen werden. Für das Spieljahr 2015/2016 wünschen wir allen Vereinen einen guten Verlauf und sportlichen Erfolg Peter Monschau Hans-Bert Schäfer Andreas Caris Rolf Klimek Männerspielwart Frauenspielwart Schiedsrichterwart TK-Vorsitzender HVN Durchführungsbestimmungen Senioren Seite 12 von 12 Saison 2015/2016

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