Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Oberliga Berlin-Brandenburg. der Spielsaison 2009/ 2010

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1 Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Oberliga Berlin-Brandenburg der Spielsaison 2009/ 2010 Hinweis: Aus redaktionellen Gründen ist bei Personen immer nur die männliche Form gewählt; es sei denn, es ist zwischen Spielerinnen und Spielern zu unterscheiden. Gemeint sind sonst weibliche und männliche Mitarbeiter, Mitglieder und Spieler. Soweit im Text der Verein erwähnt wird, ist auch ggf. die Spielgemeinschaft gemeint. 1. Durchführung der Meisterschaftsspiele, Meldetermin, Pokalrunde 1.1 Die Organisation, Planung und Durchführung der Meisterschaftsspiele obliegt der Technischen Kommission. 1.2 Für die Durchführung des Spielbetriebes gelten a) die Satzung und Ordnungen des Deutschen Handballbundes e. V. (DHB) b) die Durchführungsbestimmungen für die Oberliga Berlin-Brandenburg Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandball - Regeln (Ausgabe: ) in der für den Bereich des DHB gültigen Fassung sowie den Hinweisen und Erläuterungen der IHF. 1.3 Der Verein, der Mannschaften zur Teilnahme an der Oberliga Berlin- Brandenburg meldet, muß alle Verpflichtungen gegenüber den HV Berlin bzw. Brandenburg und den übrigen Vereinen, deren Mannschaften am Spielbetrieb der Oberliga Berlin-Brandenburg teilnehmen, bis zum Ende der Spielserie erfüllen 1.4 Die Spiele zur Ermittlung der Meister der Oberliga Berlin-Brandenburg und ggf. Entscheidungsspiele zur Ermittlung der Absteiger sind Bestandteil der Meisterschaftsspiele. 1.5 Meldetermin (Ausschlussfrist) ist der j.j. bei der jeweils zuständigen Spielleitenden Stelle (s. Pkt. 2.2.). 1.6 Eine Pokalrunde wird nicht durchgeführt. Mannschaften, die in der Oberliga Berlin-Brandenburg spielen, nehmen an den Pokalrunden der jeweiligen Landesverbände melden.

2 2 2. Spielbetrieb 2.1 Spielklassen Die Oberliga Berlin-Brandenburg besteht bei den Männern aus einer Staffel mit 14 und bei den Frauen mit 12 Mannschaften. 2.2 Spielleitende Stellen Der HV Brandenburg ist die Spielleitende Stelle für die Männerspielklasse und u. a. zuständig für die nach der SpO und der RO des DHB sowie den Zusatz- und den Durchführungsbestimmungen der Oberliga Berlin-Brandenburg durch die Spielleitende Stelle zu ahndenden Verstöße. In gleicher Weise leitet der HV Berlin die Frauenspielklasse. Männer Frauen Hans-Joachim Welzer Klaus Semler Gerhart-Hauptmann-Straße 2 a Hausotterstraße Premnitz Berlin Tel./ Fax.: (03386) Tel./ Fax.: (030) Spielhallen/ Spielflächen Für die ordnungsgemäße Anmietung der Hallen sind die Heimvereine verantwortlich. Sie haften dafür, dass das Spielfeld der Regel 1 der Internationalen Hallenhandball-Regeln (Ausgabe ) entspricht und die Sicherheitsabstände neben den Seitenlinien mindestens 0,5 m sowie hinter den Torauslinien mindestens 1,0 m (ohne Zuschauer) bzw. 2,0 m (mit Zuschauern) betragen. Die Hallen bedürfen der Anerkennung (Hallenabnahme) durch die Technische Kommission. Der Ordnungsdienst hat dafür zu sorgen, dass diese Sicherheitszonen während des gesamten Spiels freigehalten werden.. Bis mindestens acht Meter von der Mittellinie dürfen sich keinerlei Gegenstände vor den Auswechselsitzplätzen befinden. Sieben Meter von der Torauslinie ist an der Seitenlinie eine 50 cm lange und fünf Zentimeter breite Linie zu ziehen (sog. Coachingzone ). Diese Linie darf nicht überschritten werden.in diesem Bereich dürfen sich keine Zuschauer aufhalten. Ist eine der Spielregel entsprechende Zeitmessanlage vorhanden, so muss diese vom Zeitnehmertisch benutzt werden. Zusätzlich hat der Heimverein am Zeitnehmertisch eine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 21 cm oder einen so genannten Handball-Timer bereitzuhalten. Die eingesetzten so genannten Wischer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

3 3 2.4 Ordnungs- und Sanitätsdienst Die Heimvereine sind verpflichtet, für einen ausreichenden Ordnungs- und Sanitätsdienst zu sorgen. 2.5 Hallensprecher Der Hallensprecher darf nicht am Z/S- Tisch Platz nehmen. Die Ansagen haben sich auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben und können zur Ablösung durch die Schiedsrichter führen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße geahndet. 2.6 Spielpläne / Spielverlegungen Nach der schriftlichen Bestätigung des Erhalts der Spielpläne durch die Vereine werden diese in der vorliegenden Form anerkannt und sind somit verbindlich. Sollten Meisterschaftsspiele verlegt werden, beträgt die Verlegungsgebühr 50,00 Euro. Hinrundenspiele sind spätestens bis zum Ende der Hinrunde, Rückrundenspiele in der Rückrunde auszutragen. Verlegungen von Spielen der ersten beiden Spieltage der Hinrunde wird nur zugestimmt, wenn der neue Spieltermin vor dem im Spielplan ausgedruckten Datum liegt. Für den jeweils letzten Spieltag der Serie wird keiner Spielverlegung zugestimmt. Aufgrund von Abstellungen gemäß 82 SpO/DHB werden Spiele auf Antrag nur kostenfrei verlegt, wenn es sich dabei um Spiele von Mannschaften der Spielklasse handelt, der die abzustellenden Spieler altersmäßig angehören. Es sind ausschließlich Antragsformulare der Oberliga Berlin-Brandenburg zu verwenden. Termine für den letzten Spieltag: a) Männer Samstag, , Uhr b) Frauen Samstag, , Uhr 2.7 Spielausfall / Spielabbruch Kann ein Spiel ohne ein schuldhaftes Verhalten einer Mannschaft nicht ausgetragen werden oder muss es ohne Verschulden der am Spiel Beteiligten abgebrochen werden (z. B. höhere Gewalt) entscheidet die Spielleitende Stelle über die Neuansetzung des Spiels. Der Nachweis über den Grund der Nichtaustragung oder des Spielabbruchs ist durch den Verursacher innerhalb von drei Werktagen der zuständigen Spielleitenden Stelle schriftlich mitzuteilen. Eventuell mit dem Spielausfall bzw. -abbruch verbundene Rechnungsstellungen durch die beteiligten Vereine sind der jeweils zuständigen Spielleitenden Stelle innerhalb von vier Wochen mit einer Kostenaufstellung anzuzeigen.

4 4 2.8 Spielbeginn Von den entstandenen Auslagen der Schiedsrichter trägt jeder Verein die Hälfte. Mögliche weitere Kosten trägt jeder Verein selbst. Bei der Neuansetzung eines Spiels sind die Fahrtkosten der Gastmannschaft von den Einnahmen zu decken. Reichen diese nicht aus, trägt jeder Verein die Hälfte des Unterschusses. Wird infolge des Verschuldens einer Mannschaft ein Spiel nicht ausgetragen oder abgebrochen, hat die gegnerische Mannschaft Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen (beachte 48 SpO/DHB). Tritt eine Mannschaft in der Hinrunde selbstverschuldet oder wegen einer Sperre in fremder oder in eigener Halle nicht an, hat sie ein Meisterschaftsspiel abgesagt oder wurde eine Hallensperre verhängt ( 84 SpO/DHB), ist das Rückspiel in jedem Fall in der Halle des Gegners Anzusetzen. Alle Spiele der Oberliga Berlin-Brandenburg finden grundsätzlich an den Wochenenden statt. Spiele an sog. langen Wochenenden (z. B. Ostern, Pfingsten), die nicht am Sonnabend oder Sonntag durchgeführt werden sollen, bedürfen der Zustimmung des Spielgegners. Die Spiele müssen pünktlich beginnen. Der Spielbeginn darf - ohne Zustimmung des Spielgegners - sonnabends nicht vor Uhr und nach Uhr und sonntags nicht vor Uhr und nach Uhr liegen. Abweichende Anwurfzeiten werden nur im Einvernehmen mit dem Spielgegner genehmigt. Wird ein Spiel - nach Absprache zwischen beiden Vereinen - an einem Wochentag (Montag bis Freitag) ausgetragen, darf der Spielbeginn nicht vor Uhr liegen. Die Spielfläche ist mindestens 30 Minuten vor der festgesetzten Anwurfzeit den Mannschaften zur Verfügung zu stellen. Den Schiedsrichtern ist ein separater, abschließbarer Raum mit einem Tisch für die zu erledigenden Schreibarbeiten zur Verfügung zu stellen. Die Vereine sind verpflichtet, zu allen Wettbewerben rechtzeitig anzureisen. Für die Anreise zu allen stattfindenden Spielen sind von Mannschaften öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Den öffentlichen Verkehrsmitteln sind Autobusse privater Omnibusunternehmen gleichzusetzen, die aufgrund einer Konzession für den Nah- bzw. Fernverkehr zum Gelegenheits- oder Linienverkehr zugelassen sind. Die eventuelle Anreise mit privateigenem Pkw erfolgt auf eigenes Risiko und gilt bei dessen Versagen als eigenes Verschulden. Die Entscheidung über schuldhaftes oder unverschuldetes Nichtantreten oder verspätetes Antreten zum Spiel trifft die Spielleitende Stelle. Dabei sind die Berichte der Polizei, Straßenmeisterei oder anderer Institutionen zu berücksichtigen (beachte auch 50 SpO/DHB).

5 5 Sieht sich eine Mannschaft wegen plötzlich eintretender und/oder nicht vorhersehbarer Schlechtwetterlagen (Glatteis, Schneesturm, Unwetter etc.) zum rechtzeitigen Spielantritt außerstande, sind Spielleitende Stelle, Schiedsrichterwart und Spielgegner unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Über eine eventuelle Neuansetzung entscheidet die Spielleitende Stelle. Wartezeiten gibt es nicht! Über die Wertung von nicht durchgeführten Spielen sowie über den Kostenträger entscheidet die zuständige Spielleitende Stelle. 2.9 Spielausweise/ Spielkleidung 2.10 Spielbericht Die Spielberechtigung für einen Verein muss vor dem Spiel durch den zuständigen Landesverband erteilt worden sein. Für den Nachweis der Spielberechtigung werden Spielausweise gefertigt. Das Doppelspielrecht von Jugendspielern ist im 19 SpO/DHB geregelt. Das gewährte Doppelspielrecht muss im Spielausweis eingetragen sein. Spieler, deren Spielausweise nicht vorliegen, bestätigen die Teilnahme am Spiel auf dem Spielberichtsbogen urschriftlich mit Angabe des Geburtsdatums. Mit der Unterschrift bestätigt der Spieler, daß er für den Verein an diesem Tag spielberechtigt ist. Wird ein Spieler oder Mannschaftsverantwortlicher wegen einer Tätlichkeit ausgeschlossen bzw. disqualifiziert oder verhält er sich grob unsportlich im Sinne von 17 DHB-RO, ist er vorläufig für zwei Wochen gesperrt, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs durch die Spielleitende Stelle bedarf. Der Spielausweis ist durch die Schiedsrichter einzuziehen und zusammen mit dem Spielbericht der zuständigen Spielleitenden Stelle zu übersenden. Der Heimverein ist verpflichtet in der im Spielplanheft erstgenannten Spielkleidung anzutreten. Abweichungen von der ursprünglichen Spielkleidung sind unverzüglich allen am Spielbetrieb Beteiligten (Spielleitende Stelle, Schiedsrichterwarten, gegnerische Vereine) in ausreichendem zeitlichen Abstand zur ersten Benutzung der veränderten Spielkleidung mitzuteilen. Bei farblich gleicher Spielkleidung wechselt der Gastverein. Für die Meisterschaftsspiele ist ein Spielbericht im Format DIN-A-3 als 5-fach- Satz zu verwenden. Der jeweilige Spielbericht ist, deutlich lesbar ausgefüllt, mit den Spielausweisen und den beiden Spielbällen, die der Heimverein stellt, den Schiedsrichtern spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. Mannschaftsführer oder Mannschaftsverantwortlicher haften für die Richtigkeit der Eintragungen.

6 6 Der erstgenannte Schiedsrichter versendet bis spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel bzw. verteilt die Spielberichte und ggf. den schriftlichen Bericht wie folgt: - Original an die jeweils Spielleitende Stelle, - 1. Durchschrift an die Verbandsgeschäftsstelle des HV Brandenburg - 2. Durchschrift an den Schiedsrichterwart des HV Brandenburg - 3. Durchschrift an den Heimverein Durchschrift an den Gastverein Der Heimverein stellt den Schiedsrichtern für die Versendung Original, 1. und 2. Durchschrift der Spielberichte ausreichend frankierte und adressierte Briefumschläge zur Verfügung Fahrtkosten der Vereine Die Fahrtkosten zu den angesetzten Wettbewerben tragen die anreisenden Mannschaften Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch die Schiedsrichterwarte. Sie sind berechtigt, Änderungen der Schiedsrichteransetzungen vorzunehmen. Zudem sind sie berechtigt, als Verwaltungsinstanz Strafen oder Geldbußen im Rahmen ihrer Befugnisse auszusprechen. Die Schiedsrichter haben dem jeweils zuständigen Schiedsrichterwart sämtliche Spielaufträge umgehend auf dem Postweg zu bestätigen. Absagen von Spielaufträgen sind spätestens fünf Tage vor dem Spieltermin schriftlich beim jeweils zuständigen Schiedsrichterwart anzuzeigen. Sind die angesetzten Schiedsrichter 45 Minuten vor Spielbeginn noch nicht erschienen, sind entsprechende Maßnahmen nach 77 SpO/DHB einzuleiten. Dabei ist auf den höchstklassig pfeifenden neutralen Schiedsrichter zurückzugreifen. Ist kein neutraler Schiedsrichter zur Stelle, können sich die Mannschaften auf einen oder zwei Schiedsrichter eines der beiden Vereine oder auf eine Person, die einem Verein im Bereich des DHB angehört einigen. Entsprechendes ist vor dem Spiel im Spielbericht zu vermerken und durch beide Mannschaftsverantwortlichen gegenzuzeichnen. In diesem Fall übernimmt der Heimverein die Versendung/ Verteilung der Spielberichte wie unter Pkt. 2.9.) angegeben. Zeitnehmer und Sekretär stellt der Heimverein. Diese müssen im Besitz eines gültigen Z/S- oder Schiedsrichterausweises sein. Auf Verlangen der Schiedsrichter ist dieser vorzuzeigen Fahrtkostenerstattung Mit Pkw 0,30 (zzgl. 0,02 für den Mitfahrer) pro gefahrenen Kilometer. Es ist grundsätzlich gemeinsam anzureisen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen

7 7 Zustimmung des jeweils zuständigen Schiedsrichterwartes. Eine Unterscheidung hinsichtlich der Kosten zwischen Einzelfahrt und Fahrgemeinschaft entfällt Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Fahrkarten Deutsche Bahn AG 2. Klasse, zusätzlich An- und Abfahrtskosten am Wohn- bzw. Spielort (öffentliche Verkehrsmittel) Spielleitungsentschädigung Pro Schiedsrichter und Spiel a) Männer = 30,00 Euro b) Frauen = 25,00 Euro Die Spielleitungsentschädigung der Schiedsrichter wird unabhängig vom Zeitaufwand gewährt. Für die steuerrechtliche Behandlung der Einnahmen aus den Spielleitungsentschädigungen zeichnen die Schiedsrichter selbst verantwortlich. Bei eventuellen Doppelansetzungen sind die gesamten Kosten von beiden Heimvereinen zu gleichen Anteilen zu erheben. Bei Doppelansetzungen im Zusammenhang mit DHB-/ RL-Spielaufträgen sind dem Heimverein nur die zusätzlich gefahrenen Kilometer sowie die Spielleitungsentschädigung in Rechnung zu stellen Abrechnungsbogen Zur Abrechnung der Fahrtkosten und Spesen haben die Schiedsrichter den ihnen von den Schiedsrichterwarten zur Verfügung gestellten Abrechnungsbogen zu verwenden. Daneben ist die Abrechnung im Schiedsrichterbericht aufzuführen Vereins-Schiedsrichterbeobachtung Zu jedem Meisterschaftsspiel, ausgenommen Entscheidungsspiele, haben Beauftragte der Vereine aus dem LV Brandenburg einen Schiedsrichterbeobachtungsbogen, der auch auf der Internetseite des HV Brandenburg abrufbar ist, auszufüllen und binnen zwei Wochen nach dem Spiel an Reinhard Ferchof Klettwitzer Straße Meuro Tel.: (035754) Mobil.: (0163) RFerchof@t-online.de zu senden.

8 Haftmittelbenutzung Sollte der Hallenvermieter (i.d. Regel die zuständige Kommune) in seinen Hallen ein Haftmittelverbot erlassen haben, so ist dies auf dem Meldeogen zu vermerken. Verstöße gegen das Haftmittelverbot haben die Schiedsrichter in ihrem Bericht zu vermerken. Etwaige Reinigungskosten gehen zu Lasten des Verursachers Spielaufsichten Spielaufsichten erhalten eine Entschädigung von 20,00 Euro zzgl. Fahrtkosten. 3. Meisterschaft, Aufstieg, Abstieg 3.1 Die Entscheidung über die Meisterschaft, Auf- oder Abstieg nach Abschluss der Meisterschaftsspiele bei Punktgleichheit richtet sich nach 43 SpO/DHB. Zum Spieljahr 2010/2011 ist durch das Erweiterte Präsidium des DHB die Einführung einer gemeinsamen Oberliga, bestehend aus Mannschaften der Landesverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Oberliga Ostsee-Spree), beschlossen worden. Bei den Männern ist eine Staffelstärke von 14 Mannschaften (die OL Berlin-Brandenburg stellt zehn Mannschaften, die OL Mecklenburg-Vorpommern vier Mannschaften) und bei den Frauen eine Staffelstärke von 12 Mannschaften (die OL Berlin-Brandenburg stellt neun Mannschaften die OL Mecklenburg-Vorpommern drei Mannschaften) vertraglich vorgesehen. Gleichzeitig ist beschlossen worden, dass der Aufsteiger zur Regionalliga (3. Liga) Saison 2010/2011- bereits nach der neuen Struktur zu ermitteln ist. Insofern gelten folgende Regelungen bezüglich des Aufstiegs in die Regionalliga (3. Liga) und des Abstiegs in die Verbandsliga (HV Berlin) bzw. Brandenburgliga (HV Brandenburg): 3.2 Meisterschaft und Aufstieg in die Regionalliga (3. Liga) Die jeweils erstplatzierte Mannschaft (Männer und Frauen) ist Meister der Oberliga Berlin-Brandenburg Die Meister der Männer und Frauen nehmen an zwei Entscheidungsspielen (Hin- und Rückspiel gemäß 44 SpO/DHB) gegen die Meister oder deren Vertreter des HV Mecklenburg-Vorpommern teil Bei Verzicht der Meister auf Teilnahme an den Entscheidungsspielen gemäß Punkt nehmen in der Reihenfolge die aufstiegsberechtigten zweit- bzw. drittplatzierten Mannschaften an den Entscheidungsspielen teil Wird eine nicht aufstiegsberechtigte Mannschaft Meister der Oberliga Berlin-Brandenburg, nimmt die nächstplatzierte aufstiegsberechtigte (bis Platz 3) Mannschaft an den Entscheidungsspielen teil.

9 9 3.3 Abstiegsregelung Es steigen aus der Oberliga Berlin-Brandenburg so viele Mannschaften ab, dass nach Aufnahme je eines Aufsteigers aus der Verbandsliga (HV Berlin) und der Brandenburgliga (HV Brandenburg) und nach Abgang des Aufsteigers in die Regionalliga (3. Liga) bei den Männern die Zahl 10 und bei den Frauen die Zahl 9 erreicht wird Sind Mannschaften aufgrund eines Abstieges aus der Regionalliga Nordost und/oder Mannschaften aus den Bundesligen gemäß 63 Abs. 2 SpO/DHB und/oder Mannschaften der Regionalliga, die trotz sportlicher Qualifikation auf ihre Spielklasseneinordnung in die Regionalliga verzichten und/oder Aufstiegsberechtigte gemäß der Punkte bis 3.2.4, die auf ihr Aufstiegsrecht (Teilnahme an den Entscheidungsspielen) in die Regionalliga verzichten oder diese Relegation verlieren, in die neue gemeinsame Oberliga aufzunehmen, müssen außer den unter genannten Absteigern entsprechend weitere Mannschaften in die Verbandsliga (HV Berlin) und/oder Brandenburgliga (HV Brandenburg) absteigen (gleitende Skala) Sollten Mannschaften, obwohl sie sich sportlich qualifiziert haben, nicht zur Spielsaison 2010/2011 melden bzw. ihre Meldungen bis zum Ablauf des widerrufen, können bei der erforderlichen Anwendung von Nr.3.3.2, diese auf die Absteiger nach gleitender Skala angerechnet werden. Die Absteiger nach gleitender Skala verbleiben dann in der Reihenfolge ihres Tabellenplatzes in der Oberliga Berlin-Brandenburg. Scheidet eine Mannschaft während der Spielsaison aus der Meisterschaftsrunde aus ( 49 SpO/DHB), so wird die auf den letzten Tabellenplatz gesetzt Der Tabellenvierzehnte bei den Männern oder der Tabellenzwölfte bei den Frauen bleibt in jedem Fall Absteiger. 3.4 Aufstiegsregelung Die Meister der Verbandsliga (HV Berlin) und der Brandenburgliga (HV Brandenburg) sind Aufsteiger in die Oberliga Berlin-Brandenburg Sollte der Meister auf seine Spielklasseneinordnung in die Oberliga Berlin- Brandenburg verzichten, so benennt der zuständige Landesverband den Aufsteiger in die Oberliga Berlin-Brandenburg Sollte eine Mannschaft (Männer und/oder Frauen) auf seine Spielklasseneinordnung verzichten, obwohl sie sich sportlich qualifiziert hat und ist keine Mannschaft nach aufzunehmen, wird ein Aufsteiger in Aufstiegsspielen zwischen je einer Mannschaft von den LV zu benennenden Mannschaft ermittelt. Dieses Verfahren wird auch angewendet wenn zwei Mannschaften aus der Staffel in die Regionalliga aufsteigen. Sollte ein LV keine Meldung vornehmen, so ist die Mannschaft des meldenden Landesverbandes Aufsteiger.

10 Die Spiele nach Nr werden gemäß 44 Abs. 1 SpO/DHB durchgeführt Sollten zwei Mannschaften der Staffel verzichten, werden die von den LV gemeldeten Mannschaften in die Oberliga Berlin-Brandenburg aufgenommen Werden Mannschaftsmeldungen für die Oberliga Berlin-Brandenburg nach dem (Eingang bei der zuständigen Spielleitende Stelle) widerrufen, wird die Mannschaftsstärke lt. Nr. 2.1 um diese Zahl unterschritten. dies gilt auch, wenn nach Anwendung von Nr noch nicht die Mannschaftszahl lt. Nr. 2.1 erreicht ist Scheidet eine Mannschaft vorzeitig aus der laufenden Meisterschaftsrunde aus ( 49 SpO/DHB) oder widerruft sie die Meldung nach dem , kann sie in der darauf folgenden Saison ( also zum Spieljahr 2010/2011 bzw. 2011/2012) kein Aufsteiger in die Oberliga Berlin-Brandenburg sein. 4. Pressedienst Dem Pressedienst sind spätestens eine Stunde nach Spielende vom Heimverein das Spielergebnis und das Halbzeitergebnis zu melden. Hans-Joachim Scholz Anton-Saefkow-Platz 3, Whg. 05/ Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / Ahndung von Verstößen 5.1 Verstöße gegen sämtliche den Spielbetrieb regelnden Bestimmungen des DHB (einschließlich Durchführungsbestimmungen) werden, soweit nicht Strafen zu verhängen oder Maßnahmen anzuordnensind, als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Sind durch Bestimmungen der genannten Verbände Beträge nicht vorgegeben, dürfen Geldbußen im Rahmen von 5,00 Euro bis 250,00 Euro verhängt werden. 5.2 Geldbußen nach 25 (1) DHB-RO Zu Nr. 1: schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft = 250,-- Zu Nr. 2: schuldhaftes verspätetes Antreten einer Mannschaft; = 50,-- je Schiedsrichter = 25,-- Zu Nr. 3: Vernachlässigung des Ordnerdienstes, mangelnder Schutz des Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs, der Spieler, Offiziellen und Zuschauer = 25, ,--

11 11 Zu Nr. 4: Verschulden eines Spielabbruchs durch einen Verein = 250,-- Zu Nr. 6: unvorschriftsmäßiger Platzaufbau = 25, ,-- Zu Nr. 7: Zu Nr. 9: Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichtsbogen oder deren falsche Zusendung durch die SR = 15,-- verspätetes Absenden von Spielberichten oder Abrechnungsformularen = 15,-- (1. Werktag nach dem Spiel) Zu Nr. 10: Nichtmeldung geforderter Ergebnisse = 15,-- (spätestens 1 Stunde nach dem Spiel) Zu Nr. 11: Fehlen von Spielausweisen oder Vorlage nicht ordnungsgemäßer Spielausweise beim Spiel, je Ausweis = 10,-- Zu Nr. 13: Fehlen eines Zeitnehmers oder Sekretärs = 50,-- Zu Nr. 14: Zurückziehen gemeldeter Mannschaften bis zum = 250,-- Zurückziehen gemeldeter Mannschaften ab dem (Beginn des Spieljahres) oder Ausscheiden von Mannschaften während der Meisterschaftsrunde = 2-faches Nenngeld Zu Nr. 15: Fehlen von Nummern auf der Spielkleidung = 5,-- Zu Nr. 16: Schuldhaftes Fehlen eines Schiedsrichters = 50,-- Zu Nr. 17: mangelhaftes oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsformulars durch die Mannschaften oder den erstgenannten Schiedsrichter = 5,-- 6. Nenngelder/ Mahngebühr a) In der Spielserie 2009/2010 werden für die Meisterschaftsrunden nachstehende Nenngelder erhoben: für Männermannschaften für Frauenmannschaften 750,00 Euro 500,00 Euro Die Nenngelder sind je zur Hälfte zum und an den jeweiligen Heimat-Landesverband zu zahlen. Für die Einhaltung der Termine sind im Bereich des HV Berlin die Vereine verantwortlich. Es werden keine Rechnungen verschickt.

12 12 Im Bereich des HV Brandenburg erhalten die Vereine eine entsprechende Zahlungsaufforderung. b) Bankverbindung: HV Berlin Dresdner Bank Kto.-Nr.: BLZ: HV Brandenburg Deutsche Kreditbank Kto.-.: BLZ: Dabei ist die jeweilige Vereins-Nr. (+ ggf. Rechnungs-Nr.) anzugeben. Die Mahngebühr für die Nichteinhaltung von Zahlungsfristen beträgt 10,00 Euro. 7. Wirtschaftliche Bestimmungen Der Heimverein trägt die Kosten der Schiedsrichter. Nach Beendigung der Meisterschaftsspielrunden werden die Schiedsrichterkosten gepoolt, d. h. sie sind von den Vereinen zu gleichen Anteilen zu tragen. Es bleibt dem Heimverein unbenommen, zur Deckung seiner Kosten ein Eintrittsgeld zu erheben. Mitarbeiter (Legitimation durch entsprechenden Ausweis) der beiden Handballverbände Berlin und Brandenburg haben freien Eintritt. Hinweis: Für die steuerliche Behandlung der Einnahmen zeichnen die Vereine verantwortlich. 8. Einsprüche Einsprüche sind unter Beachtung der Formen und Fristen ( vgl. 31, 34, 37, 39, 42, 44 DHB-RO) beim Vorsitzenden der ersten Instanz des jeweiligen Heimat-Landesverbandes HV Berlin HV Brandenburg Jürgen Wilschke Wilfried Krüger Wexstrasse 32 Mühlenweg Berlin Premnitz einzulegen.

13 13 Der Nachweis über die Einzahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 150,00 Euro und eines Auslagenvorschusses in Höhe von 100,00 Euro (beides gilt auch bei Einsprüchen gegen Bescheide der Spielleitenden Stellen) auf das Konto des jeweiligen Heimat-Landesverbandes ist beizufügen. Einsprüche gegen die Wertung eines Spieles, eines Ausschlusses oder einer Disqualifikation können nur dann verhandelt werden, wenn die behaupteten Einspruchsgründe im Spielbericht vermerkt wurden (vgl. 81 SpO/DHB und 34 Abs. 4 RO/DHB). 9. Sonstiges Alle Vereine haben den Empfang des Spielplanheftes und somit auch dieser Durchführungsbestimmungen bis zum 31. August 2009 der jeweils zuständigen Spielleitenden Stelle schriftlich zu bestätigen. Technische Kommission im Juni 2009 HV Berlin gez. Michael Kulus Vizepräsident Spieltechnik gez. Klaus Semler Spielleitende Stelle Frauen gez. Harald Mohr Schiedsrichterwart gez. Wolf-Dieter Schruth Männerwart HV Brandenburg gez. Fred Ernst Vizepräsident Spieltechnik gez. Hans-Joachim Welzer Spielleitende Stelle Männer gez. Hans Elmar Franke Schiedsrichterwart gez. Marlies Reusner Frauenwartin

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