Hessischer Handball-Verband e.v. Bezirk Offenbach-Hanau Arbeitskreis Spieltechnik

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1 Hessischer Handball-Verband e.v. Bezirk Offenbach-Hanau Arbeitskreis Spieltechnik Besondere Durchführungsbestimmungen Für die Bezirksoberligen und Bezirksligen Männer Frauen im HHV Bezirk Offenbach-Hanau Saison 2013 / 2014 Stand: Die Sporthallen sollen über eine Spielfeldgröße von 40 m Länge und 20 m Breite verfügen und mindestens 30 Minuten vor der angesetzten Anwurfzeit (Bezirksoberliga) zum Einspielen zur Verfügung stehen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des AK Spieltechnik. 2. Die Schiedsrichteransetzungen erfolgen durch den Bezirksschiedsrichterwart: Matthias Paul Frankfurter Str Heusenstamm Tel.: Mobil: sr-wart@hhv-bezirk-ofhu.de oder einen Beauftragten (Gruppenleiter). 3. Bei Schiedsrichtern, die der Bezirksschiedsrichtervereinigung OF-HU angehören und außerhalb der Bezirksgrenze wohnen, kann die Anrechnung von Kilometern erst ab der Bezirksgrenze erfolgen. 4. Den Schiedsrichtern sind mit dem Spielprotokoll ausreichend frankierte Briefumschläge zu übergeben, die den Vereinsabsender tragen müssen und wie folgt adressiert sein sollen: Bezirksoberliga Männer Manfred Lampe Bezirksliga Männer A Brandenburger Str Offenbach Bezirksliga Männer B D Arno Müller Pfaffenweg Offenbach Bezirksoberliga Frauen Lutz Holzmann Bezirksliga Frauen A C Darmstädter Straße Dietzenbach Zusätzlich für die Bezirksoberligen Männer + Frauen: Manfred Leber Feldstr Dreieich Seite 1 von 9

2 5. Der Heimverein muss im Aktivenbereich einen geprüften Zeitnehmer stellen. Der Gastverein muss bis einschließlich Bezirksliga A einen geprüften Sekretär stellen, in den Klassen B-E kann er einen Sekretär stellen Sekretär und Zeitnehmer nehmen alleine am Zeitnehmertisch Platz. Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch sitzen. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben und können zur Ablösung durch die Schiedsrichter führen. 6. Hinausgestellte Spieler erhalten, durch den Mannschaftsverantwortlichen, vom Zeitnehmer einen Hinweiszettel, auf dem die Rückennummer des hinausgestellten Spielers und der Zeitpunkt des zulässigen Wiedereintritts vermerkt ist. Für den regelgerechten Zeitpunkt des Wiedereintritts ist die Mannschaft selbst verantwortlich. Kann die öffentliche Zeitmessanlage von der Auswechselbank aus nicht direkt eingesehen werden oder wird keine öffentliche Zeitmessanlage benutzt, gibt der Zeitnehmer den Zeitpunkt des zulässigen Wiedereintritts dem betreffenden Mannschaftsverantwortlichen bekannt. Eine Absprache zwischen Zeitnehmer, Sekretär, Schiedsrichtern und Mannschaftsverantwortlichen ist vor dem Spiel unbedingt erforderlich. 7. Die Kosten der Schiedsrichter sind auf dem HHV-Abrechnungsbogen geltend zu machen und nach dem Spiel in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen. Die Abrechnung richtet sich nach der Finanz- und Gebührenordnung des HHV. Nach Beendigung der Meisterschaftsspiele (ohne notwendige Entscheidungsspiele) erfolgt ein Ausgleich der Schiedsrichterkosten je Spielklasse Klassen, die nicht durch Schiedsrichter besetzt werden, sind davon ausgenommen. 8. Der Heimverein ist verpflichtet, den Schiedsrichtern einen separaten, möglichst abschließbaren Umkleideraum zuzuweisen, in dem nach Spielende das Spielprotokoll abgefasst werden kann und der über einen Tisch und einen Stuhl verfügen muss. Die Schiedsrichter sind angewiesen stichprobenweise Passkontrollen in Form von Pass-/Gesichtskontrollen rechtzeitig vor Spielbeginn durchzuführen. Die Schiedsrichter sind berechtigt, bei Unklarheiten den/die Pass/Pässe einzubehalten und an den Klassenleiter zur Überprüfung zu schicken. Für den Bereich des Bezirks OF-HU werden die Vereine hiermit gem. 81 Ziffer 3 SpO aufgefordert, bei fehlenden Spielausweisen die Spielberechtigung innerhalb von fünf Tagen nach dem Spiel dem zuständigen Klassenleiter nachzuweisen. Muss der Spielausweis dort vorgelegt werden, ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen. Nach Absprache mit dem Klassenleiter ist auch der eingescannte Spielausweis per e- mail möglich. Ein Fax ist keine Option die Spielberechtigung nachzuweisen. Seite 2 von 9

3 9. Analog der LL-Frauen, ist in der BOL-Männer und der Bezirksliga A Männer 30 Minuten vor Spielbeginn eine technische Besprechung durchzuführen, mit den beiden SR, den beiden MV sowie Zeitnehmer/Sekretär. 10. Der Heimverein hat einem amtlich angesetzten Schiedsrichterbeobachter oder der eingesetzten Spielaufsicht die notwendige Unterstützung zu geben. 11. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein zum Wechsel der Spielkleidung verpflichtet. 12. Sollten die SR nur mit schwarzer Bekleidung anreisen, ist der Verein, der in schwarzer Spielkleidung antritt, verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. 13. Der fünffache Spielbericht (Bezirksoberliga Männer / Frauen) ist zu verteilen an: Original: Manfred Lampe (Männer) 1. Umschlag Lutz Holzmann (Frauen) 1. Umschlag Blatt 2: Manfred Leber 2. Umschlag Blatt 3: das Schiedsrichtergespann Blatt 4: den Heimverein Blatt 5: den Gastverein Bei den Bezirksligen Männer + Frauen, sowie in allen Jugendklassen, werden nur einfache Spielberichte benutzt. 14. Der Heimverein ist grundsätzlich verpflichtet, die Ergebnisse zu melden. Die Ergebnismeldung ist Pflicht, Verstöße werden durch den Bezirksspielwart/Klassenleiter gem. 25, Abs. 1 Nr.10 / 32 (RO) mit einer Geldbuße geahndet. Die Ergebnismeldung muss grundsätzlich im SIS-Programm eingestellt werden: Für die BOL grundsätzlich unmittelbar nach Spielende (d.h. innerhalb von 30 Minuten), wegen des Videotextes des Hessischen Rundfunks Für alle anderen Klassen gilt: a) Samstagsspiele: bis spätestens 24:00 Uhr b) Sonntagsspiele: Spielbeginn bis 17:00 Uhr bis spätestens Uhr Spielbeginn nach 17:00 Uhr bis spätestens ½ Stunde nach Spielende c) Wochentagsspiele: bis spätestens Uhr des nächsten Tages Grundsätzlich ist der Heimverein für die Ergebnismeldung verantwortlich, d.h. wenn ein Ergebnis im SIS fehlt, wird der Heimverein bestraft. Es gibt hierbei aus Gründen der Gleichbehandlung keine Toleranzzeiten! Seite 3 von 9

4 15. Die Anwurfzeiten sollen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Sonn- und Feiertagen grundsätzlich a) Samstags nicht vor Uhr b) Sonn- und Feiertags nicht vor Uhr und nicht nach Uhr angesetzt werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gastvereins und des Bezirksschiedsrichterwartes. Auf das Sportverbot am Volkstrauertag und am Totensonntag (keine Sportveranstaltung vor Uhr) sowie ganztägig am Karfreitag wird ausdrücklich hingewiesen. 16. Alle Vereine der Bezirksoberliga und der Bezirksliga sind neben den Spielklassenbeiträgen zur Zahlung einer Verbandsabgabe je Mannschaft in Höhe von 75,00 (Aktive) und 35,00 (Jugend), ausgenommen F-Jugend, verpflichtet. Die Spielklassenbeiträge betragen einschließlich der Pokalspielpauschalen: für die Bezirksoberliga der Männer 250,00 für die Bezirksoberliga der Frauen 200,00 für die Bezirksliga der Männer 150,00 für die Bezirksliga der Frauen 125,00 für Jugend (alle Klassen) 0,00 Die Zahlung wird nach Eingang der Rechnung auf das HHV-Konto fällig. 17. Die Schiedsrichterbeobachtungsumlage beträgt pro Verein zahlbar mit Rechnungsstellung für die Bezirksoberliga Männer / Frauen 30,00 für die Bezirksliga Männer / Frauen A + B 25,00 Nach Abschluss der Hallenrunde werden nicht verbrauchte Restmittel anteilig erstattet, eine Unterdeckung auf die Vereine umgelegt. 18. Klassenleiter: Bezirksoberliga Männer Bezirksliga Männer A Manfred Lampe Brandenburger Str Offenbach Tel.: Handy : / klassenleitermaenner@hhv-bezirk-ofhu.de Seite 4 von 9

5 Klassenleiter: Bezirksliga Männer B - D Arno Müller Pfaffenweg Offenbach Tel.: 069 / Handy: klassenleitermaenner@hhv-bezirk-ofhu.de Klassenleiter: Bezirksoberliga Frauen Bezirksliga Frauen A - C Lutz Holzmann Darmstädter Straße Dietzenbach Tel.: Handy: klassenleiterfrauen@hhv-bezirk-ofhu.de Spielwart: Manfred Leber Feldstr Dreieich Tel: Handy: spielwart@hhv-bezirk-ofhu.de 19. Für Streitverfahren, die sich aus dem Spielverkehr der Bezirksoberligen und der Bezirksligen ergeben, ist als erste Instanz das Bezirkssportgericht zuständig. Einsprüche sind nach Vorgaben der RO zu richten an: Meike Egenolf Frankfurter Str Offenbach Tel.: sportgericht@hhv-bezirk-ofhu.de Ausnahme: Vergehen nach RO 14a Manipulation sind beim Verbandsportgericht angesiedelt. 20. Spielverlegungen sind gemäß 46 der Spielordnung zulässig, es entscheidet grundsätzlich die Spielleitende Stelle. Ohne Zustimmung des Gegners wird es keine Spielverlegungen geben. Atteste sind kein automatischer Verlegungsgrund für die Spielleitende Stelle. Der neue Termin ist binnen 14 Tagen zu melden, verbindlich mit dem offiziellen HHV-Spielverlegungsformular. Sollte ein(e) Verein/Mannschaft ein Spiel absagen müssen, so ist in jedem Fall die spielleitende Stelle telefonisch zu informieren. Spielverlegungen sind auch möglich über das SIS-Tool www://sis-handball.org/spielverlegung Seite 5 von 9

6 21. Auf- und Abstiegsregelung Bezirksoberliga (Männer / Frauen) a) Der Bezirksoberligameister steigt zur Landesliga Süd auf. Verzichtet er auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so nimmt der nächste aufstiegsberechtigte Verein seinen Platz ein, maximal bis zum dritten Tabellenplatz. c) Die Staffelstärke der Bezirksoberliga Männer beträgt grundsätzlich 14 Mannschaften, die Staffelstärke der Frauen beträgt grundsätzlich 12 Mannschaften. d) Müssen mehr als drei Vereine in die Bezirksoberliga aufgenommen werden (aus der Landesliga oder durch Bezirkswechsel), so wird die Bezirksoberliga in der Hallenrunde 2014/2015 um bis zu zwei Vereine aufgestockt. e) Aus der Bezirksoberliga Männer bzw. Frauen steigen nach Abschluss der Hallenrunde 2013/2014 jeweils zwei Mannschaften in die Bezirksliga A ab. f) Darüber hinaus müssen so viele Mannschaften in die jeweilige Bezirksliga absteigen, dass nach der Aufnahme möglicher weiterer Absteiger aus der Landesliga Männer bzw. Frauen und des Aufsteigers aus der Bezirksliga die Staffelstärke von 14 Mannschaften bei den Männern bzw. 12 Mannschaften bei den Frauen erreicht wird. g) Sollten während oder vor der Runde Mannschaften zurückziehen, wird/werden diese Mannschaft(en) ebenfalls als Absteiger gewertet. Sie werden lt. Spielordnung aus der Tabelle entfernt und auf die Anzahl der Absteiger angerechnet. * Die Regelung g) ist sinngemäß für alle Spielklassen gültig. 22. Auf- und Abstiegsregelung Bezirksliga A (Männer / Frauen) a) Der Meister und der Vizemeister der Bezirksliga A steigen in die Bezirksoberliga auf. Verzichtet der Meister/Vizemeister auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf, maximal bis zum dritten Tabellenplatz. c) Die Staffelstärke der Bezirksliga A Männer und Frauen beträgt grundsätzlich 12 Mannschaften. d) Es gibt zwei Absteiger in die Bezirksliga B. e) Darüber hinaus müssen so viele Mannschaften in die Bezirksliga B absteigen, dass nach der Aufnahme möglicher weiterer Absteiger aus der Bezirksoberliga Männer bzw. Frauen und der Aufsteiger aus der Bezirksliga B die Staffelstärke von 12 Mannschaften erreicht wird. Seite 6 von 9

7 f) Müssen mehr als vier Vereine aus der Bezirksoberliga der Männer bzw. Frauen oder durch Bezirkswechsel in die Bezirksliga A aufgenommen werden, so wird die Bezirksliga A in der Hallenrunde 2014/2014 um bis zu zwei Vereine aufgestockt. 23. Auf- und Abstiegsregelung Bezirksliga B (Männer / Frauen) a) Der Meister und der Vizemeister der Bezirksliga B steigen in die Bezirksliga A auf. Verzichtet der Meister/Vizemeister auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf, maximal bis zum dritten Tabellenplatz. c) Die Staffelstärke der Bezirksliga B Männer und Frauen beträgt grundsätzlich 12 Mannschaften. d) Es gibt zwei Absteiger in die Bezirksliga C. e) Darüber hinaus müssen so viele Mannschaften in die Bezirksliga C absteigen, dass nach der Aufnahme möglicher weiterer Absteiger aus der Bezirksliga A Männer bzw. Frauen und der Aufsteiger aus der Bezirksliga C die Staffelstärke von 12 Mannschaften erreicht wird. f) Müssen mehr als vier Vereine aus der Bezirksliga A der Männer bzw. Frauen oder durch Bezirkswechsel in die Bezirksliga B aufgenommen werden, so wird die Bezirksliga B in der Hallenrunde 2014/2014 um bis zu zwei Vereine aufgestockt. 24. Auf- und Abstiegsregelung Bezirksliga C (Männer) a) Der Meister und der Vizemeister der Bezirksliga C steigen in die Bezirksliga B auf. Verzichtet der Meister/Vizemeister auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf, maximal bis zum dritten Tabellenplatz. c) Die Staffelstärke der Bezirksliga C Männer beträgt grundsätzlich 12 Mannschaften. d) Es gibt zwei Absteiger in die Bezirksliga D. e) Darüber hinaus müssen so viele Mannschaften in die Bezirksliga D absteigen, dass nach der Aufnahme möglicher weiterer Absteiger aus der Bezirksliga B Männer und der Aufsteiger aus der Bezirksliga D die Staffelstärke von 12 Mannschaften erreicht wird. Seite 7 von 9

8 f) Müssen mehr als vier Vereine aus der Bezirksliga B der Männer oder durch Bezirkswechsel in die Bezirksliga C aufgenommen werden, so wird die Bezirksliga C in der Hallenrunde 2014/2014 um bis zu zwei Vereine aufgestockt. 25. Auf- und Abstiegsregelung Bezirksliga D (Männer) a) Der Meister und der Vizemeister der Bezirksliga D steigt in die Bezirksliga C auf. Verzichtet der Meister/Vizemeister auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf, maximal bis zum dritten Tabellenplatz. c) Die Staffelstärke der Bezirksliga D beträgt grundsätzlich 12 Mannschaften. d) Es gibt zwei Absteiger in die Bezirksliga E. Dies gilt nicht, wenn die Bezirksliga E eine reine a.k.-liga ist e) Darüber hinaus müssen so viele Mannschaften in die Bezirksliga E absteigen, dass nach der Aufnahme möglicher weiterer Absteiger aus der Bezirksliga C Männer und der Aufsteiger aus der Bezirksliga E die Staffelstärke von 12 Mannschaften erreicht wird. f) Müssen mehr als vier Vereine aus der Bezirksliga C der Männer oder durch Bezirkswechsel in die Bezirksliga D aufgenommen werden, so wird die Bezirksliga D in der Hallenrunde 2014/2014 um bis zu zwei Vereine aufgestockt. 26. Aufstiegsregelung Bezirksliga E (Männer) a) Der Meister und der Vizemeister der Bezirksliga E steigt in die Bezirksliga D auf. Verzichtet der Meister/Vizemeister auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf, maximal bis zum dritten Tabellenplatz. b) In die E-Klasse werden ebenfalls alle Mannschaften, die außer Konkurrenz spielen wollen, eingegliedert, welche vom Aufstieg selbstverständlich ausgenommen sind. gezeichnet Manfred Leber für die Richtigkeit Lothar Winkler Seite 8 von 9

9 Bezirksspielwart Bezirksvorsitzender Seite 9 von 9

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