Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

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1 Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 8. September 05 (Fundstelle: In der Fassung der Änderungssatzung vom 0. Mai 07 (Fundstelle: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben. Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz in Verbindung mit Art. 58 Abs. und Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 3. Mai 006 (GVBl. S. 45, BayRS 0---WFK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg die folgende Satzung. Inhaltsübersicht. Teil: Allgemeine Vorschriften... Geltungsbereich... Ziel des Studiums, Kompetenzen (Lernergebnisse)... 3 Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Kombinationsmöglichkeiten, Namensgebung, Regelstudienzeit... 4 Zugang zum Studium, empfohlene Grundkenntnisse Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen Prüfungsausschuss Teil: en Fachspezifische sonstige Prüfungen Abschlussbereich: Bachelor-Thesis und Abschlusskolloquium Gesamtnote, Studienfachnote und Bereichsnote Teil: Schlussvorschriften Inkrafttreten... 4 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung... 5

2 . Teil: Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Diese fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzen die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg (JMU) vom. Juli 05 in der jeweils geltenden Fassung. Ziel des Studiums, Kompetenzen (Lernergebnisse) () Das Studienfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft wird von der Philosophischen Fakultät der JMU im Rahmen eines aus einem Haupt- und einem Nebenfach bestehenden grundlagenorientierten Studiengangs angeboten. Der erworbene akademische Grad richtet sich nach dem Hauptfach. () Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Vergleichenden Indogermanischen Sprachwissenschaft verfügen die Studierenden über folgende Kompetenzen: solide Kenntnisse der wichtigsten Teilgebiete der Vergleichenden Indogermanischen Sprachwissenschaft; die Methoden philologischen und linguistischen Arbeitens; Entwicklung und Ausbildung intellektueller Fähigkeiten wie einfachen Spracherwerb, interdisziplinäre und selbständige Arbeitsweise, Erarbeitung, Organisation und Analyse großer Datenmengen, methodische Transferkompetenz in neue Fächer und andere mehr, die nach dem Studium in verschiedenste Berufssparten eingebracht werden können; Entwicklung und Weiterentwicklung diskursiver Fähigkeiten in aktiver Teilnahme an den Lehrveranstaltungen; Fähigkeit, Problemzusammenhänge in schriftlicher wie mündlicher Form sachgerecht darzustellen und zielgruppenspezifisch zu vermitteln. 3 Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Kombinationsmöglichkeiten, Namensgebung, Regelstudienzeit () Gemäß 7 ASPO kann das Studium der Vergleichenden Indogermanischen Sprachwissenschaft nur zum Wintersemester eines Studienjahres begonnen werden. () Das Studium gliedert sich in folgende Bereiche und Unterbereiche: Gliederungsebene Hauptfach 0 Nebenfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft 60 Pflichtbereich 30 Wahlpflichtbereich 30 Unterbereich 5 Unterbereich 5 gesamt 80

3 3 (3) Das Bachelor-Nebenfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, in der insgesamt 60 erworben werden müssen; daneben ist ein Bachelor-Hauptfach im Umfang von 0 n (einschließlich des Abschlussbereichs im Umfang von 0 n) zu absolvieren. (4) Das Bachelor-Nebenfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft kann grundsätzlich mit jedem an der JMU angebotenen Bachelor-Hauptfach (Erwerb von 0 ECTS- Punkten) kombiniert werden, sofern in den FSB des jeweiligen Studienfachs keine Einschränkung im Hinblick auf die Kombinierbarkeit mit anderen Studienfächern getroffen wird. 4 Zugang zum Studium, empfohlene Grundkenntnisse Es bestehen keine Zugangsvoraussetzungen außer den in 5 Abs. ASPO genannten. Da Kenntnisse der lateinischen sowie der griechischen Sprache auf hohem Niveau, wie sie durch das Latinum bzw. das Graecum nachgewiesen werden, für den Studienerfolg unabdingbar sind, sollten sie, sofern nicht bereits vorhanden, in den ersten Studiensemestern nachgeholt werden. 3 Da die wissenschaftliche Literatur des Studienfaches auch in englischer, französischer, spanischer und italienischer Sprache abgefasst ist, sind gute Kenntnisse dieser Sprachen, die zum verständigen Lesen anspruchsvoller Texte befähigen, von großem Nutzen und werden dringend empfohlen. 5 Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen () Es wird keine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gemäß 3 Abs. 5 ASPO durchgeführt. () Es werden keine weiteren Kontrollprüfungen gemäß 3 Abs. 5 ASPO durchgeführt. 6 Prüfungsausschuss Gemäß 4 Abs. Satz 3 ASPO besteht der Prüfungsausschuss für das Studienfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft aus 3 Mitgliedern.. Teil: en 7 Fachspezifische sonstige Prüfungen Es sind keine fachspezifischen sonstigen Prüfungen vorgesehen. 8 Abschlussbereich: Bachelor-Thesis und Abschlusskolloquium Im Nebenfach wird keine Abschlussarbeit angefertigt und kein Abschlusskolloquium absolviert. 9 Gesamtnote, Studienfachnote und Bereichsnote Die Gesamtnote wird entsprechend der Vorschrift des 35 Abs. ASPO gebildet. Die Bildung der Studienfachnote für das Fach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft richtet sich nach 35 Abs. ASPO, die Bildung der Bereichsnoten nach 35 Abs. 3 bis 5 ASPO. 3 Bei der Bildung der Bereichsnote findet das in 35 Abs. 5 Satz 3 bis 6 beschriebene Korbmodell Anwendung. 4 Bei der Ermittlung der Studienfachnote und der Gesamtnote werden die einzelnen Bereiche wie folgt gewichtet:

4 4 Gliederungsebene Gewichtungsfaktor für Bereich Studienfachnote Gesamtnote Hauptfach 0 0/80 Nebenfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft 60 Pflichtbereich 30 30/60 Wahlpflichtbereich 30 30/60 Unterbereich 5 5/30 Unterbereich 5 5/30 gesamt 80 60/80 3. Teil: Schlussvorschriften 0 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden des Bachelor-Nebenfachs Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft (Erwerb von 60 n), die ihr Fachstudium an der JMU nach den Bestimmungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge (ASPO) an der JMU vom. Juli 05 in der jeweils geltenden Fassung ab dem Wintersemester 05/06 aufnehmen. Die Satzung tritt in der Fassung der Änderungssatzung am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ihre Inhalte gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium im Bachelor- Nebenfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft (Erwerb von 60 ECTS- Punkten) ab dem Wintersemester 07/08 aufnehmen.

5 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung 5

6 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für das Bachelor-Nebenfach Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft (Erwerb von 60 n) (Verantwortlich: Institut für Altertumswissenschaften, Lehrstuhl für Vergleichende Sprachwissenschaft) Legende: B/NB = Bestanden/Nicht bestanden, E = Exkursion, K = Kolloquium, LV = Lehrveranstaltung(en), NUM = Numerische Notenvergabe, O = Konversatorium, P = Praktikum, PL = Prüfungsleistung(en), R = Projekt, S = Seminar, SS = Sommersemester, T = Tutorium, TN = Teilnehmer, Ü = Übung, VL = Vorleistung(en), V = Vorlesung, WS = Wintersemester Anmerkungen: Die Lehrveranstaltungs- und ist, sofern hierzu nichts anderes angegeben ist. Gibt es eine an Prüfungsarten, so legt der Dozent die Dozentin in Absprache mit dem/der Modulverantwortlichen bis spätestens Wochen nach LV- Beginn fest, welche Form für die im aktuellen Semester zutreffend ist und gibt dies ortsüblich bekannt. Bei mehreren benoteten Prüfungsleistungen innerhalb eines Moduls werden diese jeweils gleichgewichtet, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist. Besteht die aus mehreren Einzelleistungen, so ist die Prüfung nur bestanden, wenn jede der Einzelleistungen erfolgreich bestanden ist. Sofern nicht anders angegeben, ist der Prüfungsturnus der dieser SFB semesterweise. Version (/) ) Bonusfähigkeit, ) LV-Sprache, 5) Zusatzangabe zur, Pflichtbereich (30 ) BEAVS 07-WS Einführung in die Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft Introduction to the General and Comparative Linguistics (ca. 30 Min.) c) Referat (ca. 45 Min.) und/ ) und/ VEIG Einführung in die Indogermanische Grammatik Introduction to the Indo-European Grammar (ca. 30 Min.) und/ ) und/ VEIG Einführung in die Indogermanische Grammatik Introduction to the Indo-European Grammar (ca. 30 Min.) und/ ) und/ Bearbeitungsstand SFB:

7 Version (/) ) Bonusfähigkeit, ) LV-Sprache, 5) Zusatzangabe zur, VGS 07-WS Griechische Sprachwissenschaft Greek Linguistics (ca. 30 Min.) und/ ) und/ c) Referat (ca. 45 Min.) VII Indo-Iranisch : Vedisch Indo-Iranian Linguistics : Vedic (ca. 30 Min.) und/ ) und/ VLS Lateinische Sprachwissenschaft Latin Linguistics (ca. 30 Min.) und/ ) und/ Wahlpflichtbereich (30 ) Unterbereich (5 ) 04-IB4- Sanskrit Sanskrit 0 NUM Klausur (ca. 40 Min.) und/ ) und/ 04-IB4- Sanskrit Sanskrit 5 NUM Klausur (ca Min.) und/ ) und/ 4) Empfohlen: 04-IB4-04-AO- HETE Einführung ins Hethitische Introductory Hittite 5 NUM Klausur ca. 90 Min. und/ ) und/ 04-AO- HETE Einführung ins Hethitische Introductory Hittite 5 NUM Klausur ca. 90 Min. und/ ) und/ VWS Westindogermanische Sprachen Bearbeitungsstand SFB: Western Indo-European Langu- 5 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) und/ ) und/

8 Version ages (/) ) Bonusfähigkeit, ) LV-Sprache, 5) Zusatzangabe zur, (ca. 30 Min.) Unterbereich (5 ) VGS 07-WS Griechische Sprachwissenschaft Greek Linguistics (ca. 30 Min.) und/ ) und/ c) Hausarbeit (0-5 S.) VII Indo-Iranisch : Altiranisch Indo-Iranian Linguistics : Old Iranian (ca. 30 Min.) und/ ) und/ c) Hausarbeit (0-5 S.) VLS 07-WS Lateinische Sprachwissenschaft Latin Linguistics (ca. 30 Min.) und/ ) und/ c) Hausarbeit (0-5 S.) VWS Westindogermanische Sprachen Western Indo-European Languages 5 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) und/ ) und/ (ca. 30 Min.) Bearbeitungsstand SFB:

9 Version (/) ) Bonusfähigkeit, ) LV-Sprache, 5) Zusatzangabe zur, VWS Westindogermanische Sprachen Western Indo-European Languages 5 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) und/ ) und/ (ca. 30 Min.) VOS Ostindogermanische Sprachen Eastern Indo-European Languages 5 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) und/ ) und/ (ca. 30 Min.) VOS Ostindogermanische Sprachen Eastern Indo-European Languages 5 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) und/ ) und/ (ca. 30 Min.) VDTS Diachronischer und typologischer Sprachvergleich Diachronic and Typological Linguistics 5 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) und/ ) und/ (ca. 30 Min.) Bearbeitungsstand SFB:

10 Version (/) ) Bonusfähigkeit, ) LV-Sprache, 5) Zusatzangabe zur, VDTS Diachronischer und typologischer Sprachvergleich Diachronic and Typological Linguistics 5 NUM a) Referat (ca. 30 Min.) und/ ) und/ (ca. 30 Min.) 04-KPG- GKA Griechische Sprachkurse zur Vorbereitung auf das Graecum - Greek Language Courses to fit for Graecum - 5 NUM Klausur (ca. 45 Min.) 04-KPG- GKB Griechische Sprachkurse zur Vorbereitung auf das Graecum 3 5 NUM Klausur (ca. 0 Min.) Greek Language Course to fit for Graecum 3 04-KPL- LKA Lateinische Sprachkurse zur Vorbereitung auf das Latinum - Latin Language Courses to fit for Latinum - 5 NUM Klausur (ca. 60 Min.) 04-KPL- LKB Lateinischer Sprachkurs (3. Niveaustufe) zum Erwerb gesicherter Lateinkenntnisse 3 NUM Klausur (ca. 0 Min.) Latin Language Course to fit for adequate Latin skills 04-KPL- LKC Lateinischer Sprachkurs (3. Niveaustufe) zur Vorbereitung auf das Latinum 3 5 NUM Klausur (ca. 80 Min.) Latin Language Course to fit for Latinum 3 Bearbeitungsstand SFB:

11 Version (/) ) Bonusfähigkeit, ) LV-Sprache, 5) Zusatzangabe zur, 4-LAT Kleines Latinum Qualification in Latin 0 min. 5, max. 40 NUM Klausur (ca. 80 Min.) und Latein 3) Jährlich Anmerkungen Die der Teilnahmeberechtigten erfolgt per Losentscheid. Weitere Einzelheiten sind der Prüfungsordnung für die Akademische Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom. November 009 in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. Bearbeitungsstand SFB:

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