Neue Lindenprinzessin gesucht

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1 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar Februar/2015 AMTSBLATT DER STADT WIEHE UND DER GEMEINDE DONNDORF 23. Jahrgang/Nr. 2 Neue Lindenprinzessin gesucht Aus der geplanten 2-jährigen Amtszeit von Lindenprinzessin Mandy I. seit der Amtsübernahme 2011 sind ein paar mehr Jahre geworden. Aber unsere Lindenprinzessin hat ihr Amt gern und mit viel Engagement wahrgenommen. Dafür ein herzliches Dankeschön. Nun soll eine Nachfolgerin gefunden werden, die werbewirksam Krone und Zepter trägt und unsere Heimatregion repräsentiert. Wir starten deshalb einen Aufruf: Wer 17 bis ca. 25 Jahre jung ist, in Donndorf oder in der näheren Umgebung wohnt und am Wochenende flexibel einsetzbar ist, kann sich bei Interesse um die Krone bewerben. Günstig wäre es, wenn die Bewerberin in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Dies ist allerdings keine Grundvoraussetzung. Die Amtsübergabe und Krönung soll zu unserem diesjährigen Lindenfest am 16. Mai stattfinden. Bewerbungen sind an die Stadtverwaltung Wiehe, Erfüllende Gemeinde für Donndorf, Leopold-von- Ranke-Str. 33, Wiehe, bis spätestens 13. März 2015 zu richten. Stadtverwaltung Wiehe

2 10 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar 2015 Sprechzeiten & Termine Stadtverwaltung Dienstag Uhr Uhr bis bis Uhr Uhr und Freitag Uhr bis Uhr Bürgermeisterin Wiehe Dienstag Uhr bis Uhr Bürgermeistersprechstunden in Donndorf Die Sprechstunden der Bürgermeisterin sowie der Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Wiehe finden in der Gemeindeverwaltung Donndorf, Kölledaer Str. 2, Donndorf wie folgt statt: jeden Dienstag: Uhr bis Uhr Darüber hinaus können nach Voranmeldung unter / 89-0 weitere Termine vereinbart werden. Die Mitarbeiter der Verwaltung können Sie während der Bürozeiten wie folgt erreichen: Bürgermeisterin, Frau Dittmer 890 Bürgermeisterin, Frau Holbe 890 Sekretariat, Frau Ummard 890 Amtsleiter Donndorf, Herr Kurzhals Hauptamt, Herr Moritz (Ltr.) 8923 Standesamt, Herr Moritz 8923 Einwohnermeldeamt, Frau Petzoldt 8915 Hauptamt, Frau Wemme 8918 Finanz- und Sozialverwaltung, Frau Uthleb (Ltr.) 8920 Finanz- und Sozialverwaltung, Frau Kühne 8913 Buchhaltung, Frau Metzler 8916 Kasse, Frau Schirmer 8917 Liegenschaften, Frau Dölgner 8927 Bau- und Ordnungsamt, Herr Kammel (Ltr.) 8922 Bauamt, Frau Mewes 8912 Ordnungsamt, Herr Stelzer Fax-Nr Internet: Das Heimathaus in Donndorf Mo. Fr.: Uhr bis Uhr Bahnhofstr. 26, Donndorf, ab Uhr: / oder 0151/ Weitere Termine nach Vereinbarung. Benutzung der Turnhalle Ansprechpartner bzw. Kontaktperson für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Donndorf ist Andrea Schäfer, Kölledaer Str. 12, Donndorf, Tel / G. Holbe, Bürgermeisterin Sunshine Hausverwaltung Eisenach Sprechtage des Wohnungsverwalters der städtischen Miet- und Eigentumswohnungen in Wiehe sowie der Gemeinde Donndorf: Wiehe, im Rathaus, Zimmer 18, Tel.: /8924, jeweils dienstags, am und von Uhr bis Uhr Polizeisprechstunde Wiehe, im Rathaus, Zimmer 8 jeden 1. und 3. Dienstag: Uhr bis Uhr und jeden Donnerstag: Uhr bis Uhr Schloss Wiehe Die Alte Schule Schulstraße 5, Wiehe Heimatmuseum z. Zt. Dienstag bis Donnerstag, bis Uhr oder nach Vereinbarung Tel.: Öffnungszeiten Bibliothek/Touristinformation Wiehe Alte Schule Wiehe, Schulstraße 5, Tel: , Fax: , wiehe-tourist-info@web.de. Montag: geschlossen Dienstag: Uhr bis Uhr Mittwoch: Uhr bis Uhr Donnerstag: Uhr bis Uhr Freitag: geschlossen Rankemuseum Leopold-von-Ranke-Str. 33, im Keller des Rathauses Besuch nach Vereinbarung, Tel.: 890 oder Öffnungszeiten der Bibliothek in der Ländlichen Heimvolkshochschule Kloster Donndorf: Montag - Freitag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Sprechzeiten Revierförster Sprechzeiten: dienstags Uhr bis Uhr in Wiehe, An der Stadtmauer 7, Michael Schenke, (Tel.: /68964 oder 0172/ ) Abfallentsorgung Hausmüll Wiehe und Garnbach und Hechendorf und Langenroda und Donndorf und Kloster Donndorf und Kleinroda und Bio-Abfall Wiehe und Garnbach und Hechendorf und Langenroda und Donndorf und Kloster Donndorf und Kleinroda und Blaue Tonne Gelbe Tonne Wiehe Garnbach Hechendorf Langenroda Donndorf Kloster Donndorf Kleinroda Redaktionsschluss Der Redaktionsschluss für die kommende Ausgabe des Stadtboten ist der 10. März 2015, Erscheinungsdatum der nächsten Ausgabe ist der 20. März info@stadt-wiehe.de

3 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Donndorf Bekanntmachungsvermerk Der nachfolgend bekanntgemachten Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Donndorf und der Ortsteile Kloster- Donndorf und Kleinroda (Feuerwehrsatzung) (Beschluss- Nr.: 23-4/14 vom ) wurde mit dem Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom , Aktenzeichen L GV , die rechtsaufsichtliche Eingangsbestätigung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Stadtbote der Stadt Wiehe und der Gemeinde Donndorf am Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Donndorf und der Ortsteile Kloster- Donndorf und Kleinroda (Feuerwehrsatzung) Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl.S.41), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S.82,83), des 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 22) geändert durch Artikel 3 Gesetzes vom (GVBl. S. 159, 160) und der Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. S. 203) hat der Gemeinderat der Gemeinde Donndorf in seiner Sitzung am folgende Satzung (Feuerwehrsatzung) mit Beschluss- Nr. 23-4/14 beschlossen: 1 Organisation, Bezeichnung (1) Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Donndorf und den Ortsteilen Kloster-Donndorf und Kleinroda sind als öffentliche Feuerwehren ( 3 Abs. 1 und 9 Abs. 1 ThürBKG) eine rechtlich unselbstständige gemeindliche Einrichtung. (2) Sie führen die Bezeichnung für die Gemeinde Donndorf: Freiwillige Feuerwehr Donndorf die Ortsteile Kloster-Donndorf und Kleinroda Freiwillige Feuerwehr Kloster-Donndorf/ Kleinroda (2) Sie sind eigenständige Feuerwehren unter der Gesamtleitung des Ortsbrandmeisters. (3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen bedienen sie sich auch der Unterstützung des Feuerwehrvereins ( 15). 2 Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren (1) Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren umfassen den abwehrenden Brandschutz, die Allgemeine Hilfe sowie die Hilfeleistung bei anderen Vorkommnissen im Sinne der 1 und 9 ThürBKG, ferner die Brandsicherheitswache nach 22 ThürBKG. (2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Gemeinde Donndorf die aktiven Feuerwehrangehörigen nach den geltenden Feuerwehr- Dienstvorschriften und sonstigen einschlägigen Vorschriften aus- und fortzubilden. 3 Gliederung der Freiwilligen Feuerwehren Die Freiwilligen Feuerwehren gliedern sich in folgende Abteilungen: (1) Einsatzabteilung (2) Alters- und Ehrenabteilung (3) Jugendabteilung 4 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden (1) Die Feuerwehrangehörigen haben die empfangene persönliche Ausrüstung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verlorengegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbar gewordene Teile der Ausrüstung kann die Gemeinde Donndorf Ersatz verlangen. (2) Die Feuerwehrangehörigen haben dem Wehrführer unverzüglich anzuzeigen - im Dienst erlittene Körper- und Sachschäden, - Verluste oder Schäden an der persönlichen oder sonstigen Ausrüstung. Soweit Ansprüche für oder gegen die Gemeinde Donndorf in Frage kommen, ist die Anzeige an die Stadt Wiehe- Erfüllende Gemeinde für Donndorf weiterzuleiten. 5 Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren (1) Die Einsatzabteilung setzt sich zusammen aus den aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. In die Einsatzabteilung können Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen zur Beratung der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen werden (Fachberater). (2) Als aktive Feuerwehrangehörige können in der Regel nur Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Donndorf oder in den Ortsteilen haben (Einwohner) oder regelmäßig für Einsätze in der Gemeinde Donndorf zur Verfügung

4 12 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar 2015 stehen. Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und körperlich gewachsen sein, das 16. Lebensjahr vollendet und dürfen das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben ( 13 Abs. 1 ThürBKG). Der Bürgermeister kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen die Ausübung des Feuerwehrdienstes in der Einsatzabteilung bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zulassen. Die erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall jährlich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen ( 13 Abs.1 ThürBKG). (3) Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren müssen Einwohner der Gemeinde Donndorf oder des Ortsteiles sein. (4) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich beim Ortsbrandmeister oder dem Wehrführer zu beantragen. Minderjährige haben mit dem Aufnahmeantrag die schriftliche Zustimmungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. (5) Bei Zweifeln über die geistige oder körperliche Tauglichkeit kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ( 13 Abs. 4 ThürBKG) verlangt werden. (6) Auf Vorschlag des Wehrführers, entscheidet der Bürgermeister über die Aufnahme und verpflichtet den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen durch Handschlag zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben ( 13 Abs. 3 ThürBKG). (7) Die Verpflichtung, den Empfang des Feuerwehrausweises und der Feuerwehrsatzung bestätigt der Feuerwehrangehörige durch seine Unterschrift. 6 Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung (1) Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet mit a) der Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. auf Antrag des 65.Lebensjahres, b) dem Austritt, c) dem Ausschluss, d) dem Wegzug, e) dem Tod. (2) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Ortsbrandmeister oder dem Wehrführer erklärt werden. (3) Der Bürgermeister kann einen Angehörigen der Einsatzabteilung aus wichtigem Grund nach Anhörung des Ortsbrandmeisters oder des Wehrführers entpflichten ( 13 Abs. 5 ThürBKG). Ein wichtiger Grund ist insbesondere das mehrfache unentschuldigte Fernbleiben vom Einsatz, von der Ausbildung und / oder bei angesetzten Übungen. 7 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung wählen aus ihrer Mitte den Ortsbrandmeister, den stellvertretenden Ortsbrandmeister, den Wehrführer und den stellvertretenden Wehrführer. (2) Die Angehörigen der Einsatzabteilung haben die in 2 bezeichneten Aufgaben nach Anweisung des Ortsbrandmeisters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten gewissenhaft durchzuführen. Sie haben insbesondere a) die für den Dienst geltenden Vorschriften und Weisungen (z. B. Dienstvorschriften, Ausbildungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften) sowie Anweisungen des Ortsbrandmeisters oder der sonst zuständigen Vorgesetzten zu befolgen, b) bei Alarm sofort zu erscheinen und den für den Alarmfall geltenden Anweisungen und Vorschriften Folge zu leisten, c) am Unterricht, an Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen. (3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen vor Abschluss der feuerwehrtechnischen Ausbildung (Grundausbildung) nur im Zusammenwirken mit ausgebildeten und erfahrenen aktiven Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden. (4) Absätze 2 und 3 gelten nicht für die Fachberater im Sinne des 5 Abs. 1 Satz 2. (5) Für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst außerhalb des Gemeindegebietes gilt 5 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr- Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO). 8 Ordnungsmaßnahmen Verletzt ein Angehöriger der Einsatzabteilung seine Dienstpflicht, so können der Ortsbrandmeister und der Wehrführer im Einvernehmen mit dem Dienstherrn ihm a) eine Ermahnung, b) einen mündlichen Verweis aussprechen. Die Ermahnung wird unter vier Augen ausgesprochen. Vor dem Verweis ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme zu geben. 9 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer wegen Vollendung des 60. bzw. 65. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatz-

5 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar abteilung ausscheidet. (2) Die Zugehörigkeit zur Alters- und Ehrenabteilung endet a) durch Austritt, der schriftlich gegenüber dem Ortsbrandmeister oder dem Wehrführer erklärt werden muss, b) durch Ausschluss ( 6 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend) c) durch Tod. 10 Jugendabteilung (1) Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Donndorf führt den Namen Jugendfeuerwehr Donndorf. (2) Die Jugendfeuerwehr ist der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im Alter vom vollendeten 6. Lebensjahr bis - in der Regel - zum vollendeten 16. Lebensjahr. Sie gestaltet ihr Jugendleben als selbstständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach ihrer eigenen Jugendordnung. (3) Als Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr untersteht die Jugendfeuerwehr der fachlichen Aufsicht und der Betreuung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr, der sich dazu des Jugendfeuerwehrwartes bedient. 11 Ortsbrandmeister, stellvertretender Ortsbrandmeister, Wehrführer u. stellvertretender Wehrführer (1) Der Gesamtleiter der Freiwilligen Feuerwehren Donndorf, Kloster-Donndorf/ Kleinroda ist der Ortsbrandmeister. (2) Der Ortsbrandmeister wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. (3) Die Wahl findet anlässlich einer gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Donndorf ( 1) statt. (4) Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Donndorf angehört, die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (5) Der Ortsbrandmeister ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr und die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausrüstung sowie die Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehren zu sorgen und dem Bürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung der Aufgaben haben ihn der stellvertretende Ortsbrandmeister und die Wehrführer zu unterstützen. Er soll zum Ehrenbeamten ( 15 Abs. 4 ThürBKG) auf Zeit ernannt werden. (6) Der stellvertretende Ortsbrandmeister hat den Ortsbrandmeister bei Verhinderung zu vertreten. Er wird von den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl findet in der gleichen Versammlung statt, in der der Ortsbrandmeister gewählt wird. Andernfalls hat der Bürgermeister nach Ablauf der Wahlzeit oder einem sonstigen Freiwerden der Stelle so rechtzeitig eine Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilungen einzuberufen, dass binnen zwei Monaten nach Freiwerden der Stelle die Wahl des stellvertretenden Ortsbrandmeisters stattfinden kann. Der stellvertretende Ortsbrandmeister soll zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden. (7) Der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter können ihre Ämter bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres ausüben ( 13 Abs. 1 ThürBKG). Nach Vollendung des 65. Lebensjahres sind sie durch den Bürgermeister zu verabschieden. (8) Die Wehrführer führen die Freiwilligen Feuerwehren nach Weisung des Ortsbrandmeisters. Die Wehrführer werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der jeweiligen Feuerwehr angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt. Die Wahl des Wehrführers erfolgt in der Jahreshauptversammlung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr ( 15 Abs. 1 ThürBKG). Er soll zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden. (9) Der stellvertretende Wehrführer hat dem Wehrführer im Verhinderungsfall zu vertreten. Er wird von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren angehört und die erforderlichen Fachkenntnisse durch erfolgreichen Besuch der nach der ThürFwOrgVO vorgeschriebenen Lehrgänge besitzt. Die Wahl des stellvertretenden Wehrführers erfolgt in der Jahreshauptversammlung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. Er soll zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden. (10) Für die Wehrführer und deren Stellvertreter gilt Abs. 5 Satz 1 und Abs. 7 entsprechend. (11) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, haben Anspruch auf angemessene Aufwandsentschädigung. (12) Der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter können auch zum Wehrführer gewählt werden. 12 Jahreshauptversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Wehrführers findet jährlich eine getrennte Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren statt.

6 14 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar 2015 (2) Die Jahreshauptversammlung wird vom Wehrführer einberufen. Er hat einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten. (3) Eine Jahreshauptversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilung schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. (4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Bürgermeister mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekanntzugeben. (5) Stimmberechtigt in der Jahreshauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzabteilung. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilung anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung nach Ablauf von zwei Wochen einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzbeteiligung beschlussfähig ist. Beschlüsse der Jahreshauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Jahreshauptversammlung beschließt auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen soll. 13 Gemeinsame Hauptversammlung (1) Unter Vorsitz des Ortsbrandmeisters findet alle fünf Jahre eine gemeinsame Hauptversammlung aller Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Donndorf statt. Bei dieser Versammlung hat der Ortsbrandmeister einen Bericht über die abgelaufenen fünf Jahre zu erstatten. (2) Die gemeinsame Hauptversammlung wird vom Ortsbrandmeister einberufen. Sie ist ebenfalls einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilungen schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. In diesem Fall ist sie innerhalb von zwei Wochen durchzuführen. (3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Feuerwehrangehörigen und dem Bürgermeister mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bekanntzugeben. (4) Stimmberechtigt in der gemeinsamen Hauptversammlung sind die Angehörigen der Einsatzabteilungen. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine zweite Versammlung nach Ablauf von zwei Wochen einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzbeteiligungen beschlussfähig ist. Beschlüsse der gemeinsamen Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die gemeinsame Hauptversammlung beschließt auf entsprechenden Antrag im Einzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen soll. 14 Wahl des Ortsbrandmeisters, des stellvertretenden Ortsbrandmeisters, des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers (1) Die nach 15 Abs.2 ThürBKG und nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden von einem Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Versammlung bestimmt. (2) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens zwei Wochen vorher schriftlich zu verständigen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt 12 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend. (3) Der Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter werden in der gemeinsamen Hauptversammlung nach 13 einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (4) Der Wehrführer und sein Stellvertreter werden in der Jahreshauptversammlung nach 12 einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (5) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei Einzelwahlen kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und die Wahlberechtigten mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen gewählt werden. (6) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift über die Wahl des Wehrführers und dem stellvertretenden Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Bestellung im Gemeinderat zu übergeben. 15 Feuerwehrvereine Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können sich zu einem privatrechtlichen Feuerwehrverein zusammenschließen. Näheres regelt die Vereinssatzung. 16 Gleichstellungsklausel Die Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 17 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Wiehe, Siegel G. Holbe Bürgermeisterin

7 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar Beschluss der 5. Öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Donndorf am Beschluss-Nr. 26-5/2015 Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2015 des Thepra Landesverbandes Thüringen e.v. für die Kindertagesstätte Bummi Donndorf G. Holbe, Bürgermeisterin Mitteilungen der Verwaltungen Abschied in den Ruhestand Amtlicher Teil Wiehe Beschlüsse der 7. Sitzung des Stadtrates Wiehe am Beschluss-Nr.: 16-07/2015 Beschluss-Nr.: 17-07/2015 Beschluss-Nr.: 18-07/2015 Beschluss-Nr.: 19-07/2015 Beschluss-Nr.: 20-07/2015 Beschluss-Nr.: 21-07/2015 Beschluss-Nr.: 22-07/2015 Beschluss-Nr.: 23-07/2015 Beschluss-Nr.: 24-07/2015 Beschluss-Nr.: 25-07/2015 Beschluss über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Wiehe für das Jahr 2011 und Entlastung der Bürgermeisterin Beschluss über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wasserwerkes der Stadt Wiehe für das Jahr 2013 und Entlastung der Bürgermeisterin Beschluss über den Vortrag des Jahresgewinnes des Wasserwerkes der Stadt Wiehe für das Jahr 2011 in das Jahr 2012 Beschluss über den Vortrag des Jahresverlustes des Wasserwerkes der Stadt Wiehe für das Jahr 2013 in das Jahr 2014 Beschluss zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Wasserwerk der Stadt Wiehe für das Jahr 2015 Beschluss zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Stadt Wiehe vom Beschluss zur Satzung über die Benutzung der Bibliothek der Stadt Wiehe Beschluss über die Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Wiehe Beschluss zur Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung Beschluss zur Änderung der Gebührensatzung Schloss Wiehe D. Dittmer, Bürgermeisterin Ende des amtlichen Teils Anneliese Czekalla, langjährige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Donndorf sowie der Stadtverwaltung Wiehe, wurde im Rahmen der jüngsten Sitzung des Donndorfer Gemeinderates in den Ruhestand verabschiedet. Frau Czekalla arbeitete seit 1991 in der Gemeinde Donndorf. Zu Beginn war sie für zahlreiche Maßnahmen in ABM-Programmen, einschließlich der Lohnbuchhaltung, zuständig. Sicherlich erinnern sich noch viele Donndorfer an diese Zeit, als teilweise mehr als 70 Personen in der Wohnumfeldgestaltung, Grün - und Landschaftspflege, bei Wegebaumaßnahmen und im sozialen Bereich tätig gewesen sind. Sukzessive wandelte sich das Arbeitsumfeld und damit auch die Tätigkeitsbereiche von Anneliese Czekalla. Für ihre mehr als zwanzigjährige Arbeit in der Verwaltung wurde ihr nun von Bürgermeisterin Gudrun Holbe und den Gemeinderäten herzlich gedankt. Hervorzuheben sei noch, dass Frau Czekalla außerdem als ehrenamtliche Schriftführerin der Jagdgenossenschaft und des Wasser- und Bodenverbandes der Gemeinde Donndorf wirkte. Oftmals hat sie auch den Gemeinderat in dieser Funktion begleitet und war über viele Jahre für den Bau - und Ordnungsausschuss tätig. Die Gemeinde Donndorf wünscht für den Ruhestand neue interessante Aufgaben und vor allem Gesundheit. G. Holbe, Bürgermeisterin Mitteilung vom Fundbüro Gefunden wurden: - 1 Schlüssel - 1 Schlüsselbund - 1 Rollator - 1 Brille Stelzer, Ordnungsamt

8 16 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar 2015 Mitteilungen anderer Behörden Allgemeinverfügung über das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt Das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises gibt bekannt, dass gemäß 4 Abs. 1 der Thüringer Pflanzenabfallverordnung vom , zuletzt geändert am , veröffentlicht am im Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 721), am in Kraft getreten, das Landratsamt Kyffhäuserkreis das Verbrennen von trockenem Baumund Strauchschnitt unter Beachtung folgender Anforderungen gestattet: 1. Trockener unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, darf in der Zeit vom 09. März bis 08. Mai 2015 außer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen und an Tagen mit widrigen Witterungsverhältnissen (wie z. B. Nebel oder Starkniederschlag) verbrannt werden. 2. In der Stadt Bad Frankenhausen ist das Verbrennen nicht gestattet. Die Ortsteile der Stadt Bad Frankenhausen sind von dem Verbrennverbot ausgenommen. 3. Der Baum- und Strauchschnitt muss trocken sein, so dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Schwelbrände sind verboten. Insbesondere ist das Verbrennen von Pflanzenresten, Laub, Gras, Heu, frisch geschnittenen Gehölzen, feuchtem Biomaterial und sonstigen Abfällen nicht gestattet. 4. Es ist sicherzustellen, dass es keine Konflikte mit Brut- und Setzzeiten gibt. 5. Der für die Verbrennung vorgesehene trockene Baum- und Strauchschnitt ist unmittelbar vor der Entzündung umzulagern, um zu verhindern, dass Kleintiere (z. B. Igel), die unter dem Stapel Schutz gesucht haben, gefährdet werden. 6. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. 7. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. 8. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 1,5 km zu Flugplätzen 50 m zu öffentlichen Straßen 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen 5 m zur Grundstücksgrenze. 9. Die Verbrennungsstellen auf gewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. 10. Die Verbrennungsstellen sind zu beaufsichtigen bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. 11. Die Allgemeinverfügung wird unter Auflagen- und Widerrufsvorbehalt erlassen und gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Hinweise Verstöße gegen die in dieser Allgemeinverfügung festgelegten Anforderungen können im Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu ,00 Euro geahndet werden. Die Begründung für die Allgemeinverfügung sowie die Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung können während der Dienstzeiten im Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft, Markt 8, Sondershausen, eingesehen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bürger, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, eigenverantwortlich prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt eingehalten werden. Nach Bundes- und Landesrecht gesetzlich geschützte Biotope und Schutzgebiete oder Schutzgegenstände dürfen nicht zerstört, beschädigt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Dr. Thiele, Pressereferent des Landratsamtes Sonderhausen

9 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar Schadstoffkleinmengensammlung In der Zeit vom bis wird vom Landratsamt Kyffhäuserkreis die nächste Schadstoffkleinmengensammlung durchgeführt. Mit der Durchführung wurde die Firma Remondis beauftragt. Am Schadstoffmobil angenommen werden: Spraydosen (z. B. mit Farben, Pflanzenschutzmitteln, Haarspray) Lösungsmittel (z. B. Spiritus, Petroleum, Aceton, Verdünner) Altlacke (z.b. Nitrolacke, Kunstharz- oder Alkhydharzlacke, Naturharzlacke, Mehr-komponentenlacke, Lackabbeizer) Klebstoff (z.b. Leim, Spachtelmasse, Bitumen- und Teerabfälle) Wandfarbe (wobei geringe Reste einfach durch Öffnen des Deckels austrocknen, die ausgetrocknete Farbe über die Restmülltonne und der leere Behälter über die Gelbe Tonne zu entsorgen sind, trockene Farbreste sind keine gefährlichen Abfälle) feste öl- und fetthaltige Abfälle (z. B. Ölfilter, Kraftstofffilter, ölverschmutzte Putzlappen) quecksilberhaltige Rückstände (z. B. metallisches Quecksilber, Thermometer) Säuren (z. B. Batteriesäure, Salzsäure, flüssige und feste WC-Reiniger) Laugen (z. B. Natronlauge, Kalilauge, Ammoniak, flüssige und feste Rohrreiniger) Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (z. B. Unkraut-Ex, Mäusegift, Ameisenpulver, Bi 58) Chemikalienabfälle (z. B. Chemieexperimentierkästen, Gold- und Silberreiniger, Fotochemikalien) Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (gehören zum Elektroschrott, werden aber aufgrund der hohen Bruchgefahr bei der Schadstoffsammlung bis 5 Stück je Lampenart mitgenommen). Nicht angenommen werden: Druckgasflaschen Feuerlöscher radioaktive Abfälle infektiöse Abfälle (Einwegspritzen etc.) Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper asbesthaltige Abfälle Autobatterien defekte und unverschlossene Behältnisse. Bei der Anlieferung durch den Besitzer sollte darauf geachtet werden, dass die gefährlichen Abfälle dem Personal des Schadstoffmobils möglichst in der Originalverpackung und in Einzelbehältnissen überreicht werden. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht übersteigen. Gefährliche Abfälle dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern sind direkt an das Fachpersonal des Schadstoffmobils zu übergeben. Wer die Abfälle unbeaufsichtigt an den Stellplätzen des Schadstoffmobils abstellt, macht sich strafbar und riskiert, dass sich andere Menschen vor allem aber spielende Kinder in große Gefahr bringen und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die Termine der Entsorgung für die Stadt Wiehe mit ihren Ortsteilen und die Gemeinde Donndorf mit ihren Ortsteilen sind aus folgendem Tourenplan zu entnehmen. Montag, d Kleinroda: Uhr, Bushaltestelle Donndorf: Uhr, Reinsdorfer Straße/Nähe Kirche Langenroda: Uhr, Bundwendeschleife Freitag, d Garnbach: Uhr, Buswendeschleife Wiehe: Uhr, Parkplatz Donndorfer Straße Y. Schäfer, Amt für Umwelt, Natur u. Wasserwirtschaft Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger Gemäß 10 Abs. 1 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger- Handwerksgesetz-SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl. 1 S. 2242) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Dezember 2012 (BGBl. 1 S. 2467) erfolgt für den folgenden Kehrbezirk eine Wiederbestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Bezirk 004 Herr Frank Gerald Kotzem, Am Bahnhof 4, Roßleben für den Bezirk Kyffhäuserkreis (Orte Roßleben OT Bottendorf, Bretleben, Donndorf, Roßleben, Roßleben OT Schönewerda, Wiehe, Wiehe OT Garnbach, Wiehe OT Langenroda). Die vorgenannte Wiederbestellung erfolgt widerruflich mit Wirkung vom bis zum Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt des Kyffhäuserkreises, Sachgebiet Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Markt 8, Sondershausen. Dr. Thiele, Pressereferent des Landratsamtes Sondershausen Informationen der Vereine und Einrichtungen Geisterstunde mit Bernd Ullrich Der Förderverein Schloss Wiehe e.v. lädt für Freitag, den , um Uhr, zur nächsten Geisterstunde in den Gewölbekeller des Schlosses ein. Es spricht Herr Dr. Bernd Ullrich zum Thema Eine historische Glashütte nahe der Burgruine Rabenswald bei Garnbach/Wiehe - Ergebnisse von naturwissenschaftlichen Untersuchungen an Fundmaterialien. Auf Anregung von Herrn Heinz Kubatz untersuchte Dr. Bernd Ullrich die Fundstelle bei Garnbach und wertete die Fundstücke am Elektronenmikroskop aus. Wir freuen uns, dass wir im zwanzigsten Jahr des Bestehens des Fördervereins Schloss Wiehe e. V. den Sohn des Begründers unserer Geisterstunden begrüßen können. Der Ehrenbürger unserer Stadt, Herr Medizinalrat Dr. Helmut Ullrich, hatte die Geisterstunden mit ins Leben gerufen. Wir laden Sie zu dieser besonderen Geisterstunde herzlich ein. Der Vorstand des Fördervereins Schloss Wiehe e.v. Einladung der SG Donndorf liebe Sportsfreundin, lieber Sportsfreund, zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung möchte ich Dich recht herzlich einladen und würde mich freuen, Dich begrüßen zu können am um Uhr auf der Kegelbahn Donndorf. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht der Sportgemeinschaft 3. Finanzbericht 4. Bericht Kassenprüfer 5. Bericht Sektion Fußball 6. Entlastung des Vorstandes 7. Sonstiges Beyreis, Vorsitzender SG

10 18 Zum Geburtstag in Wiehe Fritsche, Dietmar Grollmuß, Anton Nielebock, Erhard Schindler, Helga Metzler, Elisabeth Grünler, Hannelore Jaschke, Annelies Pölsing, Adelheid Dehmel, Erika Schaupeter, Lothar Braasch, Gisela Müller, Hans Hoppe, Harald Arendt, Peter Arnhold, Gisela Koch, Rosemarie Füchsel, Gesa Hilbrecht, Hans Mauf, Erika Reissner, Irene Ruppe, Irene Rische, Ruth Steineck, Wanda Langheinrich, Rudi Bierbach, Christel Mauf, Hans Strahl, Harald Seiferth, Brigitte Weber, Irmhild 71 in Garnbach Rammelt, Elisabeth 74 in Langenroda Weber, Edelgard Meinert, Erhard Dittmann, Elfriede Thiele, Elsbeth Petzoldt, Anneliese 92 in Donndorf Pieper, Monika Stoye, Heide Maria Friedrich, Dagmar Töpfer, Jürgen Heinze, Bernhard Schaube, Erhard Landgraf, Regina Müller, Lothar Schumann, Günter 74 in Kleinroda Ruppe, Hans-Ulrich Abicht, Isolde Hoffmann, Thea 79 in Kloster-Donndorf Giehl, Herta Baber, Helmut Nitsche, Katharina Schmidt, Rolf Andrae, Ilse Mathilde Etzrodt, Helga Hahn, Hans-Dieter Karl Kohlschreiber, Ursula Keil, Jochen 69 Herzlichen Glückwunsch! Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar 2015 Evangelische Gottesdienste Uhr Wiehe, Pfr. Buchenau Uhr Weltgebetstag der Frauen im Gemeinderaum Wiehe Uhr Wiehe, Pfr. Buchenau Uhr Langenroda, Pfr. Buchenau Uhr Donndorf, Pfr. Buchenau Pfr. Stephan Buchenau, Mühlstr. 8, Roßleben, Tel.: / 60472, Fax: /18408, Sprechzeiten des Pfarrers in Wiehe: dienstags von Uhr oder nach Vereinbarung. Bürozeiten im Pfarramt Wiehe, Markt 10, dienstags: Uhr. Tel.: /83132, Fax: /83221, (Frau Launicke), Vorsitzender des Gemeindekirchenrates des Kirchspiels Wiehe: M. Reinhardt, Tel.: / oder 0170/ Evang. Kirchspiel Wiehe Begreift ihr meine Liebe? Zum Weltgebetstag von den Bahamas am 6. März Traumstrände, Korallenriffe, glasklares Wasser: das bieten die 700 Inseln der Bahamas. Sie machen den Inselstaat zwischen den USA, Kuba und Haiti zu einem touristischen Sehnsuchtsziel. Die Bahamas sind das reichste karibische Land und haben eine lebendige Vielfalt christlicher Konfessionen. Aber das Paradies hat mit Problemen zu kämpfen: extreme Abhängigkeit vom Ausland, Arbeitslosigkeit und erschreckend verbreitete häusliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder. Rund um den Erdball gestalten Frauen am Freitag, dem 6. März 2015, Gottesdienste zum Weltgebetstag. Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche sind dazu herzlich eingeladen. Alle erfahren beim Weltgebetstag von den Bahamas, wie wichtig es ist, Kirche immer wieder neu als lebendige und solidarische Gemeinschaft zu leben. Auch im Kirchspiel Wiehe wird am 6. März um Uhr der Weltgebetstag gefeiert und alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. Wer sich an den Vorbereitungen beteiligen möchte, meldet sich bitte bei Susann Meinert / Evang. Kirchspiel Wiehe Katholische Gottesdienste Sa., 21. Februar Uhr Donndorf, WGF So., 22. Februar Uhr Wiehe, WGF So., 01. März Uhr Wiehe, HM Sa., 07. März Uhr Donndorf, HM So., 15. März Uhr Wiehe, HM Sa., 21. März Uhr Donndorf, WGF So., 22. März Uhr Wiehe, WGF Änderungen werden vorbehalten! Unsere Gemeinden werden von der Pfarrei Sömmerda betreut. Für künftige Rückfragen: Katholisches Pfarramt St. Franziskus von Assisi, Weißenseer Straße 44, in Sömmerda. Ansprechpartner: Pfarrer Christian Bock / Kooperator: Pfarrer Johannes Preis, Telefon: , Fax: , pfarramt-soemmerda@gmx.de, Homepage: Pfarrer Christian Bock Zertifizierter Natur- und Landschaftsführer Im Frühjahr/Sommer 2015 plant der Verein Hohe Schrecke e.v. bei entsprechendem Interesse einen zweiten Ausbildungslehrgang zum zertifizierten Natur- und Landschaftsführer durchzuführen, der über mehrere Wochenenden (Fr/Sa) gehen wird. Wer gerne Natur- und Landschaftsführer werden oder mehr darüber erfahren möchte, melde sich bitte bis spätestens Ende Februar bei Frau Niekel unter Tel oder per an e.niekel@ipuerfurt.de.

11 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar Nachrichten aus der Bibliothek Die Bibliothek Leseparadies in Wiehe, Schulstraße 5, beteiligt sich an der Aktion Lesestart. Die ersten eigenen Schritte, der erste Kindergartentag, die ersten geschriebenen Worte bleiben allen Eltern in lebhafter Erinnerung. So viel wie in den ersten Jahren lernen Kinder nie mehr. Mit jedem Zuwachs an Erkenntnissen und Fähigkeiten Ihres Kindes sind Freude und auch Stolz verbunden. Kinder sind wissbegierig, wollen an der Welt teilhaben und sie mitgestalten. Sie, als Eltern, unterstützen Ihre Kinder auf diesem Weg und bereiten sie auf die Herausforderungen des Lebens vor. Dabei ist die Fähigkeit, gut lesen und schreiben zu können, der Schlüssel für das Lernen in der Schule. Gemeinsam Bücher anschauen und vorlesen unterstützt auf spielerische Art und Weise die kindliche Entwicklung und Sprache. Sich konzentrieren, den Wortschatz erweitern, Zusammenhänge verstehen sind Grundlagen der Bildung und werden beim Vorlesen wie von selbst geübt. Gleichzeitig erfährt Ihr Kind Nähe und Geborgenheit. Mit der Aktion Lesestart möchte ich Impulse und Anregungen geben und Sie ermutigen, gemeinsam mit Ihrem Kind die Meilensteine des Lesens zu meistern und das Interesse an Büchern zu wecken, über den ersten Besuch in der Bücherei bis hin zum Selberlesen. Ich freue mich auf Ihren Besuch verbunden mit der Übergabe eines Lesestartsets für Ihr Kind. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern dabei viel Freude und viel Erfolg. Impressum Stadtbote Wiehe Herausgeber: Stadt Wiehe Gemeinde Donndorf Verlag: Unstrut-Verlag Wiehe GmbH, Im Gewerbegebiet 1, Wiehe; Fon: Geschäftsführer: Kathrin Ernst, Gerd Trautmann (verantwortlich für Text und Anzeigen). Verantwortlich für den amtlichen Teil sind die Bürgermeister Anzeigenleitung: Kathrin Ernst, Telefon: Druck: Buchdruckerei Sauer, Inh. M. Pöhnert, Roßleben, Telefon: Der Stadtbote Wiehe erscheint monatlich mit einer Auflage von Exemplaren. Die Verteilung erfolgt kostenlos an die Haushalte der Stadt Wiehe einschließlich der Ortsteile Langenroda, Garnbach und Hechendorf und an die Gemeinde Donndorf einschließlich der Ortsteile Kleinroda und Kloster-Donndorf. Gültig ist die Preisliste Nr. 1/2.007 in Verbindung mit unseren allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Einzelabgabe bei Selbstabholung 0,50 Euro; Abonnementpreis 6,- Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten. Texte, insbesondere Termine werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, veröffentlicht. Urheberschutz besteht für alle vom Verlag gesetzten Texte und Anzeigen. Ich bin für Sie bzw. Euch wie folgt da: Di und Do Uhr, Mi Uhr Karin Jordanland Wetterverlauf vom * Niederschlag fielen 47,2 Liter. * Wind hatten wir an 23 Tagen, davon 15 Tage Starkwind mit Böen vom * Gewitter hatten wir am * Nebel gab es am * Eine Schneedecke von 2 cm wurde am verzeichnet. Bauernregel: Im Januar viel Regen und wenig Schnee, tut Saaten, Wiesen und Bäumen weh. Wetterbeobachter Donndorf Kultur mit Pfiff in der Modellbahn Wiehe Öffnungszeiten: ganzjährig & täglich von Uhr bis Uhr (letzter Einlass Uhr) Tel.: , Fax: , Mail: info@mowi-world.de, Web: Veranstaltungen im Seniorenclub Uhr Dia-Vortrag mit Herrn Kubatz Uhr Wir drehen Däumchen Uhr Treffen der Rommèspieler Uhr Kniffel Würfelspiel Uhr Treffen Handarbeitsfrauen Uhr Blättern in der Vergangenheit Der Club bleibt geschlossen Uhr Montagsmaler Uhr Wir drehen Däumchen Uhr Treffen der Rommèspieler Uhr Stadt Land Fluss Beruf Uhr Treffen Handarbeitsfrauen Uhr Spielnachmittag Der Club bleibt geschlossen Uhr Weltgebetstag der Frauen Uhr Frauentagsfeier im Club Uhr Töpferware von Griseldis Uhr Treffen der Rommèspieler Uhr Drei dutzend Fragen Uhr Treffen Handarbeitsfrauen Uhr Frauenhilfe Der Club bleibt geschlossen Uhr Buchlesung mit Frau Kubatz Uhr Wir drehen Däumchen Uhr Geburtstagsfeier Uhr Treffen der Rommèspieler Uhr Wer bin ich (lustiges Spiel) Uhr Treffen Handarbeitsfrauen Uhr Teekessel (Ratespiel) Der Club bleibt geschlossen. Ankündigung folgender Fahrten des Seniorenclubs: Sonntag, 08. März 2015 Frauentagsfeier Dienstag, 19. Mai 2015 Spargelessen im Mai 2015 Fahrt Wer Interesse hat, kann sich gerne im Seniorenclub unter der Tel.- Nr.: oder 0163/ melden. Kati Witschel, Seniorenclub U16/48/10 ANWÄLTE SCHÖTZ- HEINRICH ZIEGELRODAER STRASSE ROSSLEBEN Notrufnummern Notrufe Polizei 110 Feuerwehr/ Rettungsdienst 112 Not- und Bereitschaftsdienste DRK Rettungsdienst (Leitstelle) / Envia Mitteldeutsche Energie AG 0800/ KAT, Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband Artern 0172/ (Donndorf, Kloster Donndorf, Kleinroda) Wasserwerk Wiehe: Herr Kammel 0173/ Fa. F. Bigeschke / GSA 0180/ Störungsdienst Deutsche Telekom 0800/

12 20 Stadtbote Wiehe, Freitag, 20. Februar 2015 Auszug vorläufiger Veranstaltungskalender 2015 der Stadt Wiehe, den Ortsteilen Langenroda, Garnbach sowie der Gemeinde Donndorf mit den Ortsteilen Kloster Donndorf und Kleinroda Datum Uhrzeit Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung Veranstalter Februar Uhr Stadtpark Wiehe Seminarraum Stubenkino Heimatfreunde Wiehe Uhr Rankemuseum Wiehe Lesung Rankeverein Wiehe e.v Uhr Stadtpark Wiehe Festsaal Stadtverwaltung Wiehe Loh Orchester Sondershausen Vier Jahreszeiten DNT Weimar Filmkonzert Heimatfreunde Wiehe Anmeldung: Dr. Möbis, Uhr Gaststätte Zur Tanne Wiehe Feuerwehrverein Wiehe Jahreshauptversammlung März Uhr LHVHS Kloster Donndorf LHVHS Kloster Montagsgespräch Donndorf Sind Islam und Demokratie kompatibel? Uhr Alte Schule Wiehe Raum des Gastes Ursula Böhme,Garnbach Vortrag: Reiselust Leselust Uhr Gemeinderaum Wiehe, Markt 10 Kirchspiel Wiehe Weltgebetstag der Frauen Uhr Alte Schule Wiehe Heimatfreunde Wiehe Plauderstunde Unstrutsagen Uhr Schlosskeller Wiehe Geisterstunde Förderverein Schloss Wiehe e. V DNT Weimar Mephisto Heimatfreunde Wiehe Anmeldung: Dr. Möbis Uhr Feuerwehrgerätehaus Wiehe Feuerwehrverein Wiehe Frauentagsfeier des Kreisfeuerwehrverbandes Uhr Stadtpark Wiehe Festsaal Stadtverwaltung Wiehe Loh-Orchester Von Philosophen u. Kontrabässen Uhr Alte Schule Wiehe Raum des Gastes Ursula Böhme,Garnbach Vortrag: Reiselust Leselust Uhr Rankemuseum Lesung Rankeverein Wiehe e.v Uhr Stadtpark Wiehe Seminarraum - Stubenkino Heimatfreunde Wiehe April Uhr bis Schwimmbad Wiehe -3. Ostereierei Familienbad Hohe Ostersonntag Uhr Schrecke Uhr Ostermontag Kirchspiel Wiehe Zentraler Osterspaziergang des Kirchspiels Wiehe von Nausitz nach Gehofen Andacht in Nausitz, Kaffeetrinken in Gehofen DNT Weimar Die Räuber Heimatfreunde Wiehe Anmeldung: Dr. Möbis, Ruf: Uhr und 20 Jahre Tanzverein LaWie Tanzverein LaWie Uhr Uhr LHVHS Kloster Donndorf LHVHS Kloster Montagsgespräch Donndorf 25 Jahre Kirche in freier Gesellschaft eine nachdenkliche Bilanz Uhr Alte Schule Wiehe Plauderstunde DOXA Heimatfreunde Wiehe Uhr Stadtpark Wiehe Stubenkino Heimatfreunde Wiehe Uhr Rankemuseum Lesung Rankeverein Wiehe e.v Uhr Schwimmbad Wiehe Subbotnik Familienbad Hohe Schrecke e. V. Änderungen vorbehalten!

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