News Januar Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen für das Vorliegen einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft 7. Termine Januar

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "News Januar Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen für das Vorliegen einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft 7. Termine Januar"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis Termine Januar 08 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 0. Januar 08 4 Freie Verpflegung als Sachbezug ab 0. Januar 08 5 Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft 6 Teilweiser Verzicht auf Darlehnsforderung gegenüber einem ehemaligen Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung 6 Voraussetzungen für das Vorliegen einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft 7 Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle 8 Neues zum Investmentsteuergesetz 8 Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 08 beantragen 9 Änderungen des Mutterschutzgesetzes zum 0. Januar

2 Termine Januar 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr, bei Jahreszahlern für das abgelaufene Kalenderjahr. 4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern (ohne Dauerfristverlängerung) für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 5 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. - -

3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 0 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. 4 Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. 5 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 6 Der Basiszinssatz verändert sich zum 0. Januar und 0. Juli eines jeden Jahrs um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs. 7 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 0. Januar 05: 8 Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung 0.0. bis ,8 % 4,7 % 8,7 % bis..05-0,8 % 4,7 % 8,7 % 0.0. bis ,8 % 4,7 % 8,7 % bis..06-0,88 % 4, % 8, % 0.0. bis ,88 % 4, % 8, % bis..07-0,88 % 4, % 8, % 86 Abs. Satz BGB. 86 Abs. Satz BGB. 86 Abs. BGB Abs. Satz BGB Abs. Satz BGB Abs. Satz bzw. Abs. BGB Abs. Satz und Satz BGB. 8 Homepage Deutsche Bundesbank. - -

4 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 0. Januar 08 Die Gewährung freier Unterkunft oder freier Wohnung ist bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen freier Wohnung: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, ist der ortsübliche Mietpreis zu berücksichtigen. Für Nebenkosten ist der Endpreis am Abgabeort anzusetzen. Unter einer Wohnung ist eine geschlossene Einheit von Räumen zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. freier Unterkunft: Werden Räume überlassen, die keine Wohnung sind, handelt es sich um eine Unterkunft. Ab dem 0. Januar 08 gelten folgende Sachbezugswerte: Sachbezugswert freie Unterkunft Alte und neue Bundesländer Monat Kalendertag Für den m² Für den m² (bei einfacher Ausstattung) 6,00 7,5,97,4. Heizung und Beleuchtung sind in diesen Werten enthalten. Der Wert der Unterkunft kann mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre.. Ist der Arbeitnehmer in den Haushalt des Arbeitgebers aufgenommen oder ist die Unterkunft mit mehreren Beschäftigten belegt, vermindert sich der Wert von 6,00 um 5 % auf 9,0.. Für Jugendliche bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs und für Auszubildende beträgt der Sachbezugswert 9,0 im Monat (6,40 kalendertäglich). Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen, BR-Drs. 67/7(B) v

5 Freie Verpflegung als Sachbezug ab 0. Januar 08 Erhalten Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Verpflegung, richtet sich der Wert nach der Sachbezugsverordnung. Die sich daraus ergebenden Werte werden in die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge einbezogen. Die freie Verpflegung umfasst die Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Stellt der Arbeitgeber nicht alle Mahlzeiten zur Verfügung, ist der anteilige Sachbezugswert nur für die gewährte Mahlzeit anzusetzen. Für Jugendliche und Auszubildende gibt es keinen Abschlag mehr. Für Familienangehörige sind geringere Werte anzusetzen. Ab dem 0. Januar 08 gelten folgende Werte: Monat Kalendertag Werte für freie Verpflegung alle Mahlzeiten 46,00 8,0 Werte für teilweise Gewährung freier Verpflegung Frühstück 5,00,7 Mittag- und Abendessen je 97,00, Bei der Gewährung unentgeltlicher oder verbilligter Mahlzeiten im Betrieb sind für sämtliche Arbeitnehmer einheitlich anzusetzen:,7 für das Frühstück, für Mittag-/Abendessen Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen, BR-Drs. 67/7(B) v

6 Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen (Organträger) steht, sodass die Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) bei wirtschaftlicher Betrachtung als unselbstständig anzusehen ist. Steuerliche Folge einer Organschaft ist, dass dem Organträger das Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet wird. Organgesellschaft kann nur eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland sein, Organträger jede natürliche Person, Personengesellschaft oder Körperschaft, die ein inländisches gewerbliches Unternehmen betreibt. Voraussetzung ist die finanzielle Eingliederung der abhängigen Organgesellschaft in das beherrschende Unternehmen, dem Organträger. Diese liegt vor, wenn dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht. Für körperschaftsteuerliche (und gewerbesteuerliche) Zwecke bedarf es eines Gewinnabführungsvertrags. Die Organgesellschaft muss sich wirksam verpflichten, ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Der Gewinnabführungsvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für die Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses nicht erforderlich ist, dass während der ersten fünf Jahre der Laufzeit alle gesetzlich geforderten Voraussetzungen vorliegen müssen. Lediglich der Gewinnabführungsvertrag muss über fünf Jahre abgeschlossen sein und tatsächlich durchgeführt werden. Fehlt es in einzelnen Jahren an der finanziellen Eingliederung, ist die steuerrechtliche Anerkennung der Organschaft nur für die betreffenden Jahre zu versagen. Die zivilrechtliche Wirksamkeit der Vereinbarung bleibt hiervon unberührt. Folglich führt eine Unterbrechung der Organschaft vor Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit nicht dazu, dass die Organschaft insgesamt zu versagen ist. Teilweiser Verzicht auf Darlehnsforderung gegenüber einem ehemaligen Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung Auch der Verzicht einer Kapitalgesellschaft auf eine Darlehnsforderung gegenüber ihrem ehemaligen Gesellschafter kann eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung Vorteile zuwendet, die ihre Veranlassung im Gesellschafts- BFH, Urt. v , I R 5/5, BFH/NV 07, S. 55, LEXinform

7 verhältnis haben. Das heißt, ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer hätte diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet. In einem vom Finanzgericht München entschiedenen Fall verzichtete die GmbH zwei Jahre nachdem der Gesellschafter ausgeschieden war auf Darlehnsforderungen sowie auf die Zinszahlungen dazu. Das Finanzamt behandelte den Verzicht als verdeckte Gewinnausschüttung. Das Finanzgericht hat dies bestätigt und in diesem Zusammenhang klargestellt, dass für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsabschlusses maßgebend sind. Danach kann auch ein ehemaliger Gesellschafter Empfänger einer verdeckten Gewinnausschüttung sein. Der Bundesfinanzhof wird möglicherweise abschließend entscheiden. Voraussetzungen für das Vorliegen einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft Beteiligt sich jemand als stiller Gesellschafter an einer GmbH, kann diese steuerrechtlich als typische oder atypische stille Gesellschaft gewertet werden. Bei einer typisch stillen Gesellschaft sind die von der GmbH gezahlten Gewinnanteile bei ihr Betriebsausgaben und beim stillen Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft sind die Gewinnanteile als Vergütung eines Mitunternehmers zu werten. Soll sie steuerlich anerkannt werden, müssen die beiden Merkmale Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko erfüllt sein. Zur Mitunternehmerinitiative gehört vor allem die Teilnahme an den unternehmerischen Entscheidungen. Hierzu reicht es, wenn der stille Gesellschafter gleichzeitig auch Geschäftsführer der GmbH ist oder wenn ihm Gesellschafterrechte eingeräumt werden, die dem eines Kommanditisten entsprechen. Das Mitunternehmerrisiko ergibt sich aus der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven. Die Merkmale müssen beide vorliegen, können allerdings unterschiedlich ausgeprägt sein. Ist der stille Gesellschafter bspw. nicht an den stillen Reserven beteiligt, kann dieser Nachteil durch seine Stellung als GmbH-Geschäftsführer ausgeglichen werden. Der Bundesfinanzhof hatte die Frage zu entscheiden, ob ein stiller Gesellschafter Mitunternehmerrisiko trägt, wenn er nicht am Verlust beteiligt ist und er seine Einlage nur durch künftige Gewinnanteile zu erbringen hat. Das Gericht verneinte dies, weil der stille Gesellschafter risikolos ohne eigenen Kapitaleinsatz seine Einlage erbringen konnte. FG München, Urt. v..0.07, 7 K 767/5, (Nichtzulassungsbeschw. eingel., Az. BFH: I B 4/7), LEXinform Abs. Satz Nr. EStG. BFH, Urt. v , IV R 4/4, DStR 07, S. 04, LEXinform

8 Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle Bis zum Veranlagungszeitraum 997 galt für Gewinne, die insolvenzgefährdeten Unternehmen durch einen Forderungsverzicht der Gläubiger entstanden, eine gesetzliche Steuerbefreiung. Seitdem waren Sanierungsgewinne regelmäßig steuerpflichtig. Durch den im März 00 herausgegebenen sog. Sanierungserlass konnten Finanzämter den betroffenen Unternehmen jedoch ggf. durch eine Stundung oder einen Erlass der Steuer helfen. Da es der Finanzverwaltung verwehrt ist, diese Gewinne aufgrund eigener Entscheidung von der Besteuerung zu befreien, wurde der Sanierungserlass durch den Bundesfinanzhof verworfen. Daraufhin hat das Bundesministerium der Finanzen den Erlass insoweit für weiterhin uneingeschränkt anwendbar erklärt, wie die an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis einschließlich zum 08. Februar 07 (Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs) endgültig auf ihre Forderungen verzichtet haben. 4 Auch diese Verwaltungsanweisung verstößt nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs 5 gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und ist daher rechtswidrig. Solche Regelungen hätte nur der Gesetzgeber treffen können. Hinweis: Inzwischen sind antragsgebundene Steuerbefreiungstatbestände für Sanierungsgewinne geschaffen worden. 6 Die gesetzlichen Regelungen sind erstmals in den Fällen anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08. Februar 07 erlassen wurden. Sie stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Neues zum Investmentsteuergesetz Ab dem 0. Januar 08 ändert sich die Besteuerung von Investmentfonds. 7 Ziele der Reform der Investmentbesteuerung sind u. a., die Europarechtskonformität sicherzustellen, die Besteuerung zu vereinfachen und einzelne unerwünschte Steuersparmodelle zu verhindern. In- und ausländische Fonds, die Dividenden ansparen oder ausschütten, werden künftig nach derselben Systematik besteuert. Es ist also unerheblich, in welchem Staat der Fonds angesiedelt ist und ob er Dividenden ausschüttet. Bei ausländischen Fonds und Dividenden fällt weiterhin Nr. 66 EStG a.f. BMF, Schr. v , IV A 6 S-40 8/0, BStBl 00 I, S. 40, LEXinform ; ergänzt durch BMF, Schr. v...009, IV C 6 S-40/07/000-0, BStBl 00 I, S. 8, LEXinform BFH, Beschl. v , GrS /5, BStBl 07 II, S. 9, LEXinform BMF, Schr. v , IV C 6 S-40//000, BStBl 07 I, S. 74, LEXinform BFH, Urt. v , I R 5/4, BFH/NV 07, S. 644, LEXinform ; BFH, Urt. v , X R 8/5, BFH/NV 07, S. 669, LEXinform a EStG, 7b GewStG. 7 Investmentsteuergesetz v , BGBl 06 I, S. 70, LEXinform

9 Quellensteuer an. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf die Abgeltungsteuer angerechnet werden. Jährlich wird Abgeltungsteuer von 5 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf eine Vorabpauschale erhoben, die sich am Wert des Fonds (Basisertrag) und einem Basiszins orientiert. Dieser Basiszins wird jährlich neu festgelegt und durch das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht (nicht zu verwechseln mit dem Basiszins der Bundesbank). Bei Aktienfonds (Aktienquote 5 %) bleiben künftig auf Ebene des Anlegers pauschal 0 %, bei Mischfonds (Aktienquote 5 %) 5 % der Erträge steuerfrei (sog. Teilfreistellungen). Bei sonstigen Fonds (Aktienquote < 5 %) gibt es keine Teilfreistellung. Die Depotbank führt die Steuer direkt ab. Liegt der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vor, fällt für Anleger, deren Erträge unter dem sog. Sparer-Pauschbetrag von 80 (.60 bei Zusammenveranlagung) liegen, keine Steuer an. Bislang attraktive Steuerstundungsmodelle, bei denen beim Investor erst dann Steuern anfielen, wenn er den Fonds verkauft hat, sind künftig nicht mehr möglich. Hinweis: Privatanleger konnten Fondsanteile, die vor dem 0. Januar 009 erworben wurden, bislang steuerfrei veräußern. Der Bestandsschutz für Kursgewinne aus diesen sog. Altanteilen entfällt per. Dezember 07. Erreicht wird dies durch eine Veräußerungs- und Neuanschaffungsfiktion. Die bis zum. Dezember 07 angefallenen Kursgewinne bleiben zwar weiterhin steuerfrei; die ab dem 0. Januar 08 aus den Altanteilen erzielten Veräußerungsgewinne sind jedoch nach den neuen gesetzlichen Regelungen steuerpflichtig. Für diese Anteile wird ein Freibetrag von pro Person eingeführt. Dieser muss vom Anleger im Zuge der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden. Folglich dürften Veräußerungsgewinne aus Altanteilen auch künftig für die meisten Privatanleger steuerfrei bleiben. Tipp: Aufgrund der Komplexität der Thematik empfiehlt es sich, ggf. einen steuerlichen Berater zurate zu ziehen. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 08 beantragen Unternehmer sind unter bestimmten Vorauszahlungen verpflichtet, während des laufenden Jahrs Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer zu leisten. Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr, der Kalendermonat, wenn die Steuer des Jahrs 07 mehr als betragen hat. 8 Abs. UStG

10 Hat die Steuer im Vorjahr nicht mehr als.000 betragen, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen und von der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien. Wenn sich im Jahr 07 ein Vorsteuer-Überschuss von mehr als ergeben hat, kann durch Abgabe der Voranmeldung Januar 08 bis zum.0.08 statt des Kalendervierteljahrs der monatliche Voranmeldungszeitraum beibehalten werden. Unternehmer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben, können Fristverlängerung für 08 in Anspruch nehmen, wenn sie bis zum.0.08 einen Antrag beim Finanzamt stellen. Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 07 angemeldet und bis zum.0.08 geleistet wird. Diese Sondervorauszahlung wird auf die am.0.09 fällige Vorauszahlung für Dezember 08 angerechnet. 4 Dies hat zur Folge, dass die Voranmeldungen und Vorauszahlungen jeweils einen Monat später fällig sind. D. h. die Anmeldungen ab Voranmeldungszeitraum Januar 08 müssen grundsätzlich erst bis zum 0. des dem Anmeldungszeitpunkt folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Zu beachten ist, dass ein einmal gestellter und genehmigter Antrag so lange gilt, bis der Unternehmer den Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. 5 Vierteljahreszahler müssen keine Sondervorauszahlung entrichten. Auch für sie gilt die für ein Kalenderjahr genehmigte Fristverlängerung für die folgenden Kalenderjahre weiter, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Ein erstmaliger Antrag ist in diesen Fällen bis zum zu stellen. Für Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit neu begründen, ist im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und im folgenden Jahr grundsätzlich der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. 6 8 Abs. a UStG. 46, 48 Abs. UStDV. 47 Abs. UStDV Abs. 4 UStDV. 5 BFH, Urt. v , V R 6/0, BFH/NV 005, S. 907, LEXinform Abs. Satz 4 UStG

11 Änderungen des Mutterschutzgesetzes zum 0. Januar 08 Zum 0. Januar 08 greifen wesentliche Änderungen des Mutterschutzgesetzes, durch die der Arbeitsschutz von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit verstärkt wird. Der geschützte Personenkreis wird erheblich ausgeweitet. Gesetzlich geschützt werden künftig u. a. auch Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen, Frauen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, Frauen, die als Entwicklungshelferinnen tätig sind, Frauen, die nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz beschäftigt sind, Frauen, die in Heimarbeit beschäftigt sind, arbeitnehmerähnliche Selbstständige sowie Schülerinnen und Studentinnen, insbesondere soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Arbeitgeber sollen Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen vermeiden. Diese sollen nur noch dann in Betracht kommen, wenn alle anderen Maßnahmen, eine unverantwortbare Gefährdung zu vermeiden, versagen. Daher werden Arbeitgeber verpflichtet, konkrete Arbeitsplätze hinsichtlich einer solchen Gefährdung zu beurteilen. Liegt eine unverantwortbare Gefährdung vor, greift ein dreistufiges Verfahren. Stufe : Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen durch Schutzmaßnahmen umgestalten. Stufe : Ist das nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, muss der Arbeitgeber einen anderen geeigneten und zumutbaren Arbeitsplatz für die schwangere Frau finden. Stufe : Erst wenn der Arbeitgeber unverantwortbare Gefährdungen weder durch Schutzmaßnahmen noch durch einen Arbeitsplatzwechsel ausschließen kann, greift ein betriebliches Beschäftigungsverbot. Darüber hinausgehend soll es Arbeitsverbote gegen den Willen der Frau künftig nicht mehr geben. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau Mutterschutzgesetz v , BGBl 07 I, S. 8, LEXinform Abs. Satz MuSchG. 9, Abs. MuSchG. - -

12 nicht zwischen 0 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Sofern die Frau jedoch einwilligt, aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ist, darf der Arbeitgeber sie bis Uhr beschäftigen. Auch die Möglichkeit der Sonn- und Feiertagsarbeit wird auf Wunsch der Schwangeren erweitert. Hinweis: Bereits seit der Verkündung des Gesetzes am 0. Mai 07 erhalten Mütter von Kindern mit Behinderungen insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz und damit vier Wochen mehr als bisher. Weiterhin gibt es einen Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben. 4 5 Abs. i. V. m. 8 MuSchG 6 MuSchG. Abs. Satz Nr. MuSchG. 4 7 Abs. Satz Nr. MuSchG. - -

Mandantenbrief Januar 2016

Mandantenbrief Januar 2016 Inhalt Termine Januar 2016... 2 Termine Februar 2016... 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 5 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2016... 7 Freie Verpflegung als Sachbezug

Mehr

Termine Januar 2016 11.1.2016 14.1.2016 8.1.2016. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag

Termine Januar 2016 11.1.2016 14.1.2016 8.1.2016. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Termine Januar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck

Mehr

wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren.

wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. 03.01.2018 Wichtige Informationen für Sie als Steuerpflichtigen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. Folgende Themen

Mehr

Newsletter Januar 2018

Newsletter Januar 2018 Newsletter Januar 2018 Wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. Ilona Harten Steuerberaterin Flockenfeld 45 46049 Oberhausen Telefon: 0208 851788

Mehr

Erläuterungen und Kommentare zur Ausgabe Januar 2018

Erläuterungen und Kommentare zur Ausgabe Januar 2018 Erläuterungen und Kommentare zur Ausgabe Januar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen Sie zur Ausgabe Januar 2018 des Blitzlichts. Sollten Sie von Mandanten auf umfangreiche juristische Fragestellungen

Mehr

EDITORIAL HERAUSGEBER REDAKTIONSLEITUNG GRAPHISCHE LEITUNG QUELLE

EDITORIAL HERAUSGEBER REDAKTIONSLEITUNG GRAPHISCHE LEITUNG QUELLE Newsletter 01/2018 EDITORIAL Der Monatsnewsletter erscheint zum Monatsbeginn Aktuelle Ausgabe 01/2018 HERAUSGEBER DanRevision Schwarzenbek Steuerberatungsgesellschaft KG Möllner Straße 55 21493 Schwarzenbek

Mehr

01/2016 Inhaltsverzeichnis

01/2016 Inhaltsverzeichnis 0/06 Inhaltsverzeichnis Termine Januar 06 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 0.0.06 3 Freie Verpflegung als Sachbezug ab 0.0.06 4 Antragsveranlagung: Keine Wahrung der Antragsfrist allein

Mehr

Informationsbrief Januar 2018

Informationsbrief Januar 2018 Informationsbrief Januar 2018 - Wichtige Gesetzesänderungen und Neuerungen im Steuerrecht - Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, dies ist der aktuelle monatlich erscheinende Infobrief Ihrer Mümken

Mehr

Aktuell Januar 2016. Es ist nicht neu, dass ein Neues Jahr dem alten Jahr folgt, das Jahr selbst ist aber jedes Jahr neu.

Aktuell Januar 2016. Es ist nicht neu, dass ein Neues Jahr dem alten Jahr folgt, das Jahr selbst ist aber jedes Jahr neu. Aktuell Januar 2016 Es ist nicht neu, dass ein Neues Jahr dem alten Jahr folgt, das Jahr selbst ist aber jedes Jahr neu. Wir wünschen Ihnen, dass Sie das alte Jahr aus der Sicht des Neuen Jahres erfolgreich

Mehr

06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3

06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3 Inhaltsverzeichnis 06/04 Termine Juni 04 Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung

Mehr

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: 10.01.2007 15.01.2007 10.01.2007 Solidaritätszuschlag 3

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: 10.01.2007 15.01.2007 10.01.2007 Solidaritätszuschlag 3 Termine Januar Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer,

Mehr

Termine November 2014

Termine November 2014 Termine November 2014 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung

Mehr

Termine Februar 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung

Mehr

- Newsletter März 2008

- Newsletter März 2008 - 1 - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter März 008 Termine April 008 Termine Mai 008 Gewinne aus Grundstücksveräußerung innerhalb der Spekulationsfrist

Mehr

Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar Lohnsteuer, Kirchensteuer,

Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar Lohnsteuer, Kirchensteuer, Mandantenrundschreiben Januar Sehr geehrter Internetuser, sehr geehrte Internetuserin, vorab möchten wir uns bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen das Sie uns entgegen bringen

Mehr

- Newsletter April/Mai 2008

- Newsletter April/Mai 2008 - - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April/Mai 2008 Termine Mai 2008 Termine Juni 2008 Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten

Mehr

anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere hinweisen:

anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere hinweisen: An meine Mandanten Nürtingen, 23. Dezember 2015 Mandantenbrief Januar 2016 Sehr geehrte Mandanten, anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere

Mehr

B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis

B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis 0/0 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine Januar 0 Termine Februar 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 0.0.0 Freie Verpflegung als Sachbezug

Mehr

FELLA FRICKE WAGNER. Mandanteninformationen Januar Steuern

FELLA FRICKE WAGNER. Mandanteninformationen Januar Steuern FELLA FRICKE WAGNER R e c h t s a n w ä l t e S t e u e r b e r a t e r N o t a r Mandanteninformationen Januar 2018 Steuern 2 Gewerbliche Prägung einer Einheits- GmbH & Co. KG trotz Geschäftsführungsbefugnis

Mehr

Aktuelle Informationen 1/2018

Aktuelle Informationen 1/2018 Aktuelle Informationen 1/2018 Inhaltsverzeichnis 1. Neues zum Investmentsteuergesetz 2. Pensionszahlungen einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fortführung des Dienstverhältnisses 3. Doppelte

Mehr

Steuerliche und rechtliche Informationen im Januar 2018

Steuerliche und rechtliche Informationen im Januar 2018 Steuerliche und rechtliche Informationen im Januar 2018 Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen: ü Termine Februar 2018 ü Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ü Körperschaftsteuerliche

Mehr

10.2.2016 15.2.2016 5.2.2016

10.2.2016 15.2.2016 5.2.2016 Termine Februar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung

Mehr

+++newsletter+++ Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

+++newsletter+++ Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Ausgabe 09.2016 +++newsletter+++ Termine September 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist

Mehr

Helmut Schlickmann. Informationsbrief Juni 2012. Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater. Dipl.-Betriebswirt, StB

Helmut Schlickmann. Informationsbrief Juni 2012. Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater. Dipl.-Betriebswirt, StB Helmut Schlickmann Dipl.-Betriebswirt, StB Helmut Schlickmann, Hauptstr. 138-142, 33647 Bielefeld Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater Helmut Schlickmann Dipl.-Betriebswirt Steuerberater

Mehr

Die sich aus der Sachbezugsverordnung ergebenden Werte werden in die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge

Die sich aus der Sachbezugsverordnung ergebenden Werte werden in die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge Termine Januar 2014 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer, Kirchensteuer,

Mehr

Inhaltsverzeichnis 01/2015. Termine Januar 2015 2. Teilwertabschreibung auf Grund und Boden zulässig 5

Inhaltsverzeichnis 01/2015. Termine Januar 2015 2. Teilwertabschreibung auf Grund und Boden zulässig 5 0/205 Inhaltsverzeichnis Termine Januar 205 2 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 0.0.205 3 Freie Verpflegung als Sachbezug ab 0.0.205 3 Bilanzielle Behandlung von Sanierungszu-schüssen

Mehr

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Überweisung 1 Scheck/bar 2

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Überweisung 1 Scheck/bar 2 Seite 1 von 7 Termine Januar 2011 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar 2 Lohnsteuer,

Mehr

- 2 - Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3

- 2 - Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3 - 2 - Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3 12.02.2018 15.02.2018 09.02.2018 Umsatzsteuer 4 12.02.2018 15.02.2018

Mehr

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! An unsere Mandanten Mandantenrundschreiben Januar 2013 Rostock, 16.01.2013 20000 Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2013 hat begonnen und schon wieder sind für Sie relevante steuerliche Änderungen

Mehr

KANZLEI KADEN Steuerberater Dipl-Oec. Axel Kaden

KANZLEI KADEN Steuerberater Dipl-Oec. Axel Kaden Dipl-Oec. Axel Kaden Aktuelle Steuerliche Informationen März 2012 Termine März 2012...2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen...2 Gewerbesteuermessbetrag für Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen...3

Mehr

B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis 05/2015. Unternehmer aus Drittländern müssen bei Umsatzsteuervergütungsanträgen Originalrechnungen vorlegen 6

B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis 05/2015. Unternehmer aus Drittländern müssen bei Umsatzsteuervergütungsanträgen Originalrechnungen vorlegen 6 B & K Aktuell 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine Mai 0 Termine Juni 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 03/2016 B & K Aktuell. Termine März

Inhaltsverzeichnis. 03/2016 B & K Aktuell. Termine März 0/06 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine März 06 Termine April 06 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar 5 Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Mehr

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder

Mehr

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb)

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) Monat Termin 1 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 10.1. (13.1.) 1 / 23 12/2016 IV/2016 Lohn- und Kirchensteuer Jahresanmeldung

Mehr

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder

Mehr

Abgabe- und Zahlungstermine 2017

Abgabe- und Zahlungstermine 2017 Beilage zum Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2016/2017 Abgabe- und Zahlungstermine 2017 1 Wichtige Steuertermine 2017 (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten

Mehr

News Februar Inhaltsverzeichnis. Special: Überblick über das neue InvStG Teil 2 (abrufbar unter:

News Februar Inhaltsverzeichnis. Special: Überblick über das neue InvStG Teil 2 (abrufbar unter: Inhaltsverzeichnis Termine Februar 2017 2 Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung nur als außergewöhnliche Belastung möglich 3 Wahlrechte bei Pauschalierung der Steuer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 08/2016 B & K Aktuell. Veräußerung des steuerfrei geerbten Familienheims innerhalb von zehn Jahren führt zur Nachversteuerung 6

Inhaltsverzeichnis. 08/2016 B & K Aktuell. Veräußerung des steuerfrei geerbten Familienheims innerhalb von zehn Jahren führt zur Nachversteuerung 6 08/06 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine August 06 Termine September 06 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Grenzen des Kostenabzugs für gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer Bei Gewinneinkünften

Mehr

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb)

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) Monat Termin 1 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 10.1. (15.1.) Kapitalertragsteuer, 4 Lohn- und Kirchenste 12/2017 1 / 24

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

UMSATZSTEUER (UST-)VORANMELDUNGEN

UMSATZSTEUER (UST-)VORANMELDUNGEN Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt-)Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Informationen Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. 2. 3. 4. 5. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Zusammenfassende

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Telefon: +49 (40) 72 9066-0 E-Mail: office@wsbgmbh.de Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit

Mehr

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN STEUERTERMINE Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuerberaterin Petra Niemack Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende

Mehr

Inhaltsverzeichnis 08/2017. Pauschale Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde ist nicht abziehbar 7. Termine August

Inhaltsverzeichnis 08/2017. Pauschale Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde ist nicht abziehbar 7. Termine August 08/07 Inhaltsverzeichnis Termine August 07 Termine September 07 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Mietaufwendungen eines gewerblichen Zwischenvermieters unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern View this page in: English Translate Turn off for: German Options Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Hanseatische Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbh Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Mehr

Informationsbrief Januar 2016

Informationsbrief Januar 2016 Informationsbrief Januar 2016 Inhaltsverzeichnis m Termine Februar 2016 2 m Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 2 m Antragsveranlagung: Keine Wahrung der Antragfrist allein durch die Übermittlung der

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.

Mehr

News August Inhaltsverzeichnis

News August Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Termine August 07 Termine September 07 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Mietaufwendungen eines gewerblichen Zwischenvermieters unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Mehr

News 02/2016. Antrag auf Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren ist spätestens bei Abgabe der Einkommensteuererklärung zu stellen

News 02/2016. Antrag auf Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren ist spätestens bei Abgabe der Einkommensteuererklärung zu stellen . News 02/2016 Inhaltsverzeichnis Termine Februar 2016 Termine März 2016 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Antrag auf Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren ist spätestens bei Abgabe der Einkommensteuererklärung

Mehr

heute erhalten Sie unseren monatlichen Mandantenbrief zu Ihrer Information.

heute erhalten Sie unseren monatlichen Mandantenbrief zu Ihrer Information. DWL Döcker und Partner mbb, Mühlenstr. 64, 48431 Rheine M U S T E R Firma Kanzlei-Mandant Mühlenstr. 64 48431 Rheine Rheine, den 22.06.2015 Dipl. Finanzwirt Hans Döcker Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mehr

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! An unsere Mandanten Mandantenrundschreiben Januar 2015 Rostock, 14.01.2015 20000 Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewohnt möchte ich Sie nachfolgend mit den für Sie relevanten steuerlichen Änderungen

Mehr

Termine Januar Inhaltsverzeichnis W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R

Termine Januar Inhaltsverzeichnis W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R - 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Januar 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 1. Januar 2017... 4 Zufluss von Arbeitslohn bei Zeitwertkonten für einen

Mehr

Maeder + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbb Hermann-Blenk-Straße 22

Maeder + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbb Hermann-Blenk-Straße 22 HANS JOACHIM KAULFERS Steuerberater HANS JÖRG SPERLING Steuerberater Diplom-Kaufmann (FH) MARCO VIERHELLER Steuerberater MAEDER + PARTNER Hermann-Blenk-Str. 22 38108 Braunschweig Maeder + Partner Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft

Mehr

Inhaltsverzeichnis 02/2015. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen 5. Termine Februar 2015 2

Inhaltsverzeichnis 02/2015. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen 5. Termine Februar 2015 2 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine Februar 0 Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig Duales Studium als einheitliche Erstausbildung Erstattungszinsen sind

Mehr

22. März 2010 Aktuelle Steuerinformationen April 2010

22. März 2010 Aktuelle Steuerinformationen April 2010 Dauthendeystr. 2 81377 München Tel.: (089) 714 58 56 Fax: (089) 718 49 1 E-Mail: info@steuerkanzlei-friedrich.de Internet: www.steuerkanzlei-friedrich.de Ihre Ansprechpartner: Sebastian Friedrich Dipl.-Kfm.

Mehr

Bitte beachten: Informationsbrief

Bitte beachten: Informationsbrief Bitte beachten: Die Kanzleien sind am Dienstag den 12.02.2013 geschlossen. In dringenden Fällen können Sie Herrn Schadl unter der Rufnummer 0172/8209183 erreichen. Informationsbrief nachfolgend möchten

Mehr

Termine und Allgemeines

Termine und Allgemeines - 2 - Termine und Allgemeines Termine Juni 2012 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer, 3 Kapitalertragsteuer,

Mehr

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerliche Informationen im Dezember 2017 Termine Januar 2018 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der

Mehr

- 2 - Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag 10.02.2017 13.02.2017

Mehr

Mandantenrundschreiben Februar 2016

Mandantenrundschreiben Februar 2016 Löffler, Wulff + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, 91781 Weißenburg Mandantenrundschreiben Februar 2016 91781 Weißenburg i. Bay., Auf der Wied 6 Postfach 3 64 (PLZ 91772) Telefon 09141/8608-0 Telefax

Mehr

Kanzleinachrichten. Ausgabe Januar Inhaltsverzeichnis. Sie erreichen den gewünschten Text, indem Sie auf die Seitenzahl klicken.

Kanzleinachrichten. Ausgabe Januar Inhaltsverzeichnis. Sie erreichen den gewünschten Text, indem Sie auf die Seitenzahl klicken. Kanzleinachrichten Ausgabe Januar 2018 Inhaltsverzeichnis Sie erreichen den gewünschten Text, indem Sie auf die Seitenzahl klicken. Termine Januar 2018 1 Pensionszahlungen einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehr

Inhaltsverzeichnis 02/2013. Termine Februar Verfassungsmäßige Zweifel an den Hinzurechnungsvorschriften bleiben 4

Inhaltsverzeichnis 02/2013. Termine Februar Verfassungsmäßige Zweifel an den Hinzurechnungsvorschriften bleiben 4 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine Februar 0 Berücksichtigung der Unterkunftskosten am Studienort als vorab entstandene Werbungskosten Der Höchstbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer bei gemeinschaftlicher

Mehr

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine August 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Mehr

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerliche Informationen im Januar 2016 Termine Februar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der

Mehr

- Newsletter April

- Newsletter April Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April 2007 - Termine Mai 2007 Anspruch auf Kindergeld für ein Kind mit Einkünften aus geringfügiger

Mehr

Überweisung 1 Scheck

Überweisung 1 Scheck Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Mai 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Mehr

WOLFGANG HAAS & PARTNER MBB

WOLFGANG HAAS & PARTNER MBB WOLFGANG HAAS & PARTNER MBB STEUERBERATER Wolfgang Haas & Partner mbb*olgastraße 13*74072 Heilbronn WOLFGANG HAAS STEUERBERATER BETTINA KEUFER STEUERBERATERIN M.A. FABIAN HAAS STEUERBERATER FACHBERATER

Mehr

- Newsletter Februar

- Newsletter Februar Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter Februar 2007 - Termine März 2007 Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung Bildung einer Ansparabschreibung

Mehr

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! An unsere Mandanten Mandantenrundschreiben Januar 2017 Rostock, 11.01.2017 20000 Sehr geehrte Damen und Herren, wie gewohnt möchte ich Sie nachfolgend mit den für Sie relevanten steuerlichen Änderungen

Mehr

nachfolgend möchten wir Sie mit den steuerlich relevanten Änderungen der vergangenen Monate vertraut

nachfolgend möchten wir Sie mit den steuerlich relevanten Änderungen der vergangenen Monate vertraut HaWi Revision GmbH, Berliner Str. 6, 13507 Berlin Berliner Straße 6 13507 Berlin-Reinickendorf Telefon: 030 / 439 83 964 Telefax: 030 / 439 83 969 E-Mail: info@hawi-revision.de Internet: www.hawi-revision.de

Mehr

Aktuelles Februar 2016

Aktuelles Februar 2016 Aktuelles Februar 2016 Online-Händler: Neue Informationspflichten ab dem 09.01.2016 Die IHK Saarland weist darauf hin, dass Online-Händler ab Samstag, 09.01.2016, in ihrem Shop auf die Möglichkeit einer

Mehr

Rainer Stauß Wirtschaftsprüfer / Steuerberater

Rainer Stauß Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Termine Januar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck

Mehr

INFOBRIEF JANUAR 2017 relevante steuerliche Änderungen und für Sie wichtige Termine

INFOBRIEF JANUAR 2017 relevante steuerliche Änderungen und für Sie wichtige Termine Dr. Weitz Steuerberatung Moers Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Oec. Jörg Grünsfelder Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers INFOBRIEF JANUAR 2017 relevante

Mehr

Termine Dezember 2014

Termine Dezember 2014 Weitz & Heming Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Bw. Eckhard Heming Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers Moers, den 26. November 2014 W/Krause Tel. 0 28

Mehr

Abgabe- und Zahlungstermine 2015

Abgabe- und Zahlungstermine 2015 Abgabe- und Zahlungstermine 2015 Wichtige Steuertermine 2015 1 (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. c) bb) Monat Termin 2,3 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 12.1. (15.1.)

Mehr

MANDANTENBRIEF INFORMATIONEN FÜR SIE ÜBER STEUERN, RECHT UND WIRTSCHAFT Ausgabe Januar 2016

MANDANTENBRIEF INFORMATIONEN FÜR SIE ÜBER STEUERN, RECHT UND WIRTSCHAFT Ausgabe Januar 2016 Just & Partner Steuerberatungsgesellschaft Postfach 1145 97457 Hofheim MANDANTENBRIEF INFORMATIONEN FÜR SIE ÜBER STEUERN, RECHT UND WIRTSCHAFT Ausgabe Januar 2016 Sie finden diese und andere Ausgaben auch

Mehr

Heinrichs Rose & Collegen

Heinrichs Rose & Collegen - 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2014... 2 Steuerzahlungen: Längere Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften... 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Pauschale Lohnsteuer bei Ausscheiden des Arbeitgebers

Mehr

News September Inhaltsverzeichnis

News September Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Termine September 07 Termine Oktober 07 Kein Abzug von Pflichtbeiträgen zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, die auf steuerfreiem ausländischem Arbeitslohn beruhen Verlustabzugsverbot:

Mehr

+++newsletter+++ Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

+++newsletter+++ Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. Ausgabe 04.2018 +++newsletter+++ Termine April 2018 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist

Mehr

Mandantenrundschreiben Januar 2018

Mandantenrundschreiben Januar 2018 Löffler, Wulff + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, 91781 Weißenburg Mandantenrundschreiben Januar 2018 91781 Weißenburg i. Bay., Auf der Wied 6 Postfach 3 64 (PLZ 91772) Telefon 09141/8608-0 Telefax

Mehr

Dipl. oec. Wolfgang Jehle Steuerberater Alte Weberei Kaufbeuren

Dipl. oec. Wolfgang Jehle Steuerberater Alte Weberei Kaufbeuren Dipl. oec. Wolfgang Jehle Alte Weberei 6 87600 Kaufbeuren Dipl. oec. Wolfgang Jehle Alte Weberei 6 87600 Kaufbeuren Unser Zeichen Sachbearbeiter Durchwahl Datum je Herr Jehle 08341/9367-0 Januar 2018 Mandanten-Nr.:

Mehr

Pensionszahlungen einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fortführung des Dienstverhältnisses

Pensionszahlungen einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fortführung des Dienstverhältnisses FS Fritze SteuerberatungsgesellSchaft MBH - Danzstrasse 1-39104 Magdeburg Termine Januar 2018 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Mehr

wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren.

wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. Wichtige Informationen für Sie als Steuerpflichtigen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. Folgende Themen lesen

Mehr

Bitte beachten: Informationsbrief

Bitte beachten: Informationsbrief Bitte beachten: Die Kanzleien sind am Dienstag den 04.03.2014 geschlossen. In dringenden Fällen können Sie Herrn Schadl unter der Rufnummer 0172/8209183 erreichen. Informationsbrief nachfolgend möchten

Mehr

Keine Ansparabschreibung bei beabsichtigter Buchwerteinbringung eines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Keine Ansparabschreibung bei beabsichtigter Buchwerteinbringung eines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft Termine Januar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck

Mehr

Steuerliche und rechtliche Informationen im März und April 2015

Steuerliche und rechtliche Informationen im März und April 2015 Steuerliche und rechtliche Informationen im März und April 2015 Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen: Termine Mai 2015 Keine Verlängerung des Zeitraums kurze Zeit bei Zahlung der Umsatzsteuer Fahrten

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s 05/2013 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Termine Mai 2013 2 Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht anziehbar Termine Juni 2013 3 Kosten für Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn

Mehr

Termine November 2010

Termine November 2010 Seite 1 von 5 Termine November 2010 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar 2 Lohnsteuer,

Mehr

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4 I Oktober 2011 N 60594 Frankfurt am Main Gerbermühlstraße 9 Telefon 069 / 66 36 840-0 Telefax 069 / 66 36 840-10 frankfurt@kanzlei-ruppel.de 35423 Lich Schlossgasse 6 Telefon 06404 / 900 84 Telefax 06404

Mehr

Termine Mai Inhaltsverzeichnis W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R

Termine Mai Inhaltsverzeichnis W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R - 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Keine Abzinsung nicht fremdüblicher Angehörigendarlehn... 4 Lediglich technische Bearbeitung von Schecks, Überweisungen

Mehr