Flächendeckender NGA-Breitbandausbau. im Landkreis Stade. Auftragsbekanntmachung

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1 Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Stade Auftragsbekanntmachung

2 Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Landkreis Stade Der Landrat c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek z. Hd. Herrn Christian Miercke Goetheplatz Frankfurt am Main DEUTSCHLAND Telefon: +49 (0) Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannte Kontaktstelle Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannte Kontaktstelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannte Kontaktstelle I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Seite 2 20

3 Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) II.1.1) Beschreibung Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Stade. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr.: 5 Telekommunikation Hauptort der Ausführung: Landkreis Stade. NUTS-Code: DE939 (Landkreis Stade) II.1.3) II.1.4) II.1.5) (a) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Angaben zur Rahmenvereinbarung Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Zusammenfassende Projektskizzierung Der Landkreis Stade liegt im nordöstlichen Teil Niedersachsens und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg. Das Kreisgebiet erstreckt sich westlich von Hamburg aus über einen mehr als 80 km langen Streifen südwestlich der Elbe bis hin zur Mündung der Oste. Der Landkreis Stade besteht aus 40 Gemeinden. Der Verwaltungssitz ist Stade. Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen Deutschlands weist der Landkreis eine positive Bevölkerungsentwicklung auf. Aktuell wohnen im Landkreis bereits über Einwohner. Insbesondere die vorgesehenen Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre (Anbindung der A26 an die A1 und die A7, Bau eines Elbtunnels im Zuge des Neubaus der A20) sowie die in den letzten Jahren erfolgte erfolgreiche Integration in den Hamburger Verkehrsverbund lassen ein weiteres Bevölkerungswachstum erwarten. Der Landkreis Stade zählt mit seinem wirtschaftlichen Potenzial zu den führenden Wirtschaftsstandorten in Norddeutschland. Entscheidender Standortvorteil ist seine Verankerung in der Metropolregion Hamburg und die damit zusammenhängende Infrastruktur an qualifizierten Fachkräften, an innovationsfreudigen Unternehmen sowie an unternehmensfreundlichen Gründungsbedingungen. Seite 3 20

4 Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Stade gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s für private Haushalte beabsichtigt, circa 85 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, den Teilnehmern im Teilgebiet Grundoldendorf Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA- Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA- Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Stade, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln. Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Stade sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Seite 4 20

5 Anspruch zu nehmen. Gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (nachfolgend Bundesförderrichtlinie genannt) werden Breitbandausbauvorhaben in Ausnahmefällen sogar mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von EUR ,00 gefördert. Weiterhin stünden gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 15. Dezember 2015 (nachfolgend Landesförderrichtlinie genannt) bis zu EUR ,00 zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Stade neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Dies hat u.a. zur Folge, dass das Angebot des zukünftigen Kooperationspartners so ausgestaltet sein muss, dass die zu errichtende NGA-Infrastruktur grundsätzlich den Vorgaben des Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung von passiven Infrastrukturen genügt. Ausnahmen können nach Aussage der Bewilligungsbehörde auf Antrag für Bestandsinfrastrukturen möglich sein. (b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Studien gehen davon aus, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer einen hohen, in den nächsten Jahren noch steigenden Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Download und circa 10 Mbit/s im Upload auszugehen. Der Bedarf der Gewerbetreibenden variiert stärker als der Bedarf der Privathaushalte. Bei kleineren Unternehmen entspricht er dem Bedarf von Privathaushalten, in Einzelfällen reicht er bereits heute bis zu 1 Gbit/s (symmetrisch). Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Seite 5 20

6 Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind. (c) Details zum Ausbauprojekt Der Landkreis Stade sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren. Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden. Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und Angebote für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access). Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens im Sinne der Bundes- und Landesförderrichtlinie sind das Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes für die Errichtung neuer Infrastrukturen von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für den Betreiber verbindlich. Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Stade behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit Seite 6 20

7 vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben. Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots getroffen werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein. (d) Daten und Fakten Das Projektgebiet ist auf vier Lose aufgeteilt. Von den 67 Teilgebieten befinden sich 35 Teilgebiete in LOS 1, 15 Teilgebiete in LOS 2 und 17 Teilgebiete in LOS 3. LOS 4 enthält alle 67 Teilgebiete. Die vorgenannten Ortsteile und Straßenzüge verteilen sich wie folgt auf die Lose (vgl. Anlage 1: Übersicht Gebiete und Anlage 3: Übersicht Adressen): LOS 1 - Norden des Landkreises Stade LOS 1 umfasst den nördlichen Bereich des Landkreises Stade einschließlich der Hansestadt Stade (Samtgemeinden Oldendorf-Himmelpforten und Nordkehdingen, Gemeinde Drochtersen, Hansestadt Stade). Es befinden sich ca Adressen in diesem Bereich, dies entspricht ca Haushalten, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen. LOS 2 - Mitte des Landkreises Stade LOS 2 umfasst die bislang unterversorgten Anschlüsse in den Samtgemeinden Lühe, Horneburg und Harsefeld. Es befinden sich ca Adressen in diesem Bereich, dies entspricht ca Haushalten, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen. LOS 3 - Süden des Landkreises Stade LOS 3 umfasst die bislang unterversorgten Anschlüsse in den Samtgemeinden Fredenbeck und Apensen, der Gemeinde Jork und der Hansestadt Buxtehude. Es befinden sich ca Adressen in diesem Bereich, dies entspricht ca Haushalten, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen. LOS 4 Gesamtlos bzgl. des Landkreises Stade Seite 7 20

8 Im Rahmen des LOS 4 soll das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Stade als ein eigenes LOS ausgeschrieben werden. Das LOS 4 ist deckungsgleich mit der Summe der LOSE 1, 2 und 3. (e) Gebietskulisse Folgende unterversorgte Ortsteile und Straßenzüge wurden identifiziert: Gemeinde Ahlerstedt: Ahrenswohlde (teilweise), Klein Wangersen (teilweise), Bokel (teilweise), Klethen (teilweise), Ottendorf (teilweise), Oersdorf (teilweise), Ahrensmoor (teilweise), Ahlerstedt (teilweise), Doosthof (teilweise) Gemeinde Apensen: Grundoldendorf (teilweise) Gemeinde Balje: Balje (teilweise), Hörne (teilweise), Außendeich (teilweise), Neuenhof (teilweise), Elbdeich (teilweise), Süderdeich (teilweise), Breitendeich (teilweise), Eggerkamp (teilweise), Baljerdorf (teilweise), Rittershausen (teilweise), Faulenhofe (teilweise) Gemeinde Bargstedt: Frankenmoor (teilweise) Gemeinde Beckdorf: Goldbeck (teilweise), Nindorf (teilweise), Beckdorf (teilweise) Gemeinde Bliedersdorf: Bliedersdorf (teilweise), Postmoor (teilweise) Gemeinde Brest: Wohlerst (teilweise), Bredenbeck (teilweise), Klein Reith (teilweise), Reith (teilweise) Gemeinde Burweg: Burweg (teilweise), Blumenthal (teilweise), Bossel (teilweise) Hansestadt Buxtehude: Ketzendorf (teilweise) Gemeinde Deinste: Deinste (teilweise), Helmste (teilweise) Gemeinde Drochtersen: Drochtersen (teilweise), Dornbusch (teilweise), Hüll (teilweise), Assel (teilweise) Gemeinde Engelschoff: Neuland (teilweise), Hammahermoor (teilweise) Gemeinde Estorf: Estorf (teilweise), Gräpel (teilweise) Gemeinde Fredenbeck: Fredenbeck (teilweise) Flecken Freiburg: Stellenfleth (teilweise), Esch (teilweise), Allwörden (teilweise), Freiburg (teilweise) Gemeinde Großenwörden: Großenwörden (teilweise) Seite 8 20

9 Gemeinde Grünendeich: Grünendeich (teilweise), Huttfleth (teilweise) Gemeinde Guderhandviertel: Guderhandviertel (teilweise) Gemeinde Hammah: Groß Sterneberg (teilweise), Hammah (teilweise) Flecken Harsefeld: Hollenbeck (teilweise) Gemeinde Heinbockel: Heinbockel (teilweise) Gemeinde Himmelpforten: Himmelpforten (teilweise), Breitenwisch (teilweise) Flecken Horneburg: Horneburg (teilweise) Gemeinde Jork: Lühe (teilweise), Höhen (teilweise), Borstel (teilweise), Neuenschleuse (teilweise), Wisch (teilweise), Gehrden (teilweise), Osterladekop (teilweise), Hinterbrack (teilweise), Königreich (teilweise), Jork (teilweise), Moorende (teilweise) Gemeinde Kranenburg: Brobergen (teilweise), Kranenburg (teilweise) Gemeinde Krummendeich: Krummendeich (teilweise), Eggerkamp (teilweise) Gemeinde Kutenholz: Aspe (teilweise), Kutenholz (teilweise), Sadersdorf (teilweise), Mulsum (teilweise) Gemeinde Oederquart: Oederquart (teilweise), Wetterdeich (teilweise), Gehrener Sietwende (teilweise) Gemeinde Oldendorf: Oldendorf (teilweise) Hansestadt Stade: Bützfleth (teilweise), Abbenfleth (teilweise), Stade (teilweise), Stadermoor (teilweise) Gemeinde Steinkirchen: Elbdeich (teilweise), Huttfleth (teilweise), Steinkirchen (teilweise) Gemeinde Wischhafen: Neulandermoor (teilweise), Hamelwördenermoor (teilweise), Dösemoor (teilweise), Wischhafen (teilweise), Wolfsbruch (teilweise), Hamelwörden (teilweise) Die unterversorgten Ortsteile und Straßenzüge wurden auf 67 Teilgebiete aufgeteilt (vgl. Anlage 1: Übersicht Gebiete). Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 2: Karten des Projektgebietes farbig markiert. In diesen Gebieten sollen jeweils nur die unterversorgten Adressen berücksichtigt werden (vgl. Anlage 3: Übersicht Adressen). Die genannten Anlagen werden auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Die Seite 9 20

10 Flächen und die Adressen des Projektgebietes können auf Nachfrage auch als Shapefile (.shp) zur Verfügung gestellt werden. Bei den in das Projektgebiet aufgenommenen Teilgebieten handelt es sich um reine Wohn- bzw. Mischgebiete mit Wohn- und gewerblicher Nutzung. Neben Privathaushalten und Unternehmen profitieren auch institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen von der Erschließung der unterversorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen wie Schulen, Kindergärten, lokale Vereine und freiwillige Feuerwehren. Die Identifizierung der weißen Flecken des Ausbaugebiets beruht auf den dem Landkreis Stade bekannten und im Rahmen des vorangegangenen Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber. Für die daraus resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Bieter ist verpflichtet, im Rahmen seiner Teilnahmebekundung die förderfähigen Adressen zu verifizieren und ggf. zu modifizieren. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja LOS 1 - Norden des Landkreises Stade Gemeinde Balje: Balje (teilweise), Hörne (teilweise), Außendeich (teilweise), Neuenhof (teilweise), Elbdeich (teilweise), Süderdeich (teilweise), Breitendeich (teilweise), Eggerkamp (teilweise), Baljerdorf (teilweise), Rittershausen (teilweise), Faulenhofe (teilweise) / Gemeinde Burweg: Burweg (teilweise), Blumenthal (teilweise), Bossel (teilweise) / Gemeinde Drochtersen: Drochtersen (teilweise), Dornbusch (teilweise), Hüll (teilweise), Assel (teilweise) / Gemeinde Engelschoff: Neuland (teilweise), Hammahermoor (teilweise) / Gemeinde Estorf: Estorf (teilweise), Gräpel (teilweise) / Flecken Freiburg: Stellenfleth (teilweise), Esch (teilweise), Allwörden (teilweise), Freiburg (teilweise) / Gemeinde Großenwörden: Großenwörden (teilweise) / Gemeinde Hammah: Groß Sterneberg (teilweise), Hammah (teilweise) / Gemeinde Heinbockel: Heinbockel (teilweise) / Gemeinde Himmelpforten: Himmelpforten (teilweise), Breitenwisch (teilweise) / Gemeinde Kranenburg: Brobergen (teilweise), Kranenburg (teilweise) / Gemeinde Seite 10 20

11 Krummendeich: Krummendeich (teilweise), Eggerkamp (teilweise) / Gemeinde Oederquart: Oederquart (teilweise), Wetterdeich (teilweise), Gehrener Sietwende (teilweise) / Gemeinde Oldendorf: Oldendorf (teilweise) / Hansestadt Stade: Bützfleth (teilweise), Abbenfleth (teilweise), Stade (teilweise), Stadermoor (teilweise) / Gemeinde Wischhafen: Neulandermoor (teilweise), Hamelwördenermoor (teilweise), Dösemoor (teilweise), Wischhafen (teilweise), Wolfsbruch (teilweise), Hamelwörden (teilweise) LOS 2 - Mitte des Landkreises Stade Gemeinde Ahlerstedt: Ahrenswohlde (teilweise), Klein Wangersen (teilweise), Bokel (teilweise), Klethen (teilweise), Ottendorf (teilweise), Oersdorf (teilweise), Ahrensmoor (teilweise), Ahlerstedt (teilweise), Doosthof (teilweise) / Gemeinde Bargstedt: Frankenmoor (teilweise) / Gemeinde Bliedersdorf: Bliedersdorf (teilweise), Postmoor (teilweise) / Gemeinde Brest: Wohlerst (teilweise), Bredenbeck (teilweise), Klein Reith (teilweise), Reith (teilweise) / Gemeinde Grünendeich: Grünendeich (teilweise), Huttfleth (teilweise) / Gemeinde Guderhandviertel: Guderhandviertel (teilweise) / Flecken Harsefeld: Hollenbeck (teilweise) / Flecken Horneburg: Horneburg (teilweise) / Gemeinde Steinkirchen: Elbdeich (teilweise), Huttfleth (teilweise), Steinkirchen (teilweise) LOS 3 - Süden des Landkreises Stade Gemeinde Apensen: Grundoldendorf (teilweise) / Gemeinde Beckdorf: Goldbeck (teilweise), Nindorf (teilweise), Beckdorf (teilweise) / Hansestadt Buxtehude: Ketzendorf (teilweise) / Gemeinde Deinste: Deinste (teilweise), Helmste (teilweise) / Gemeinde Fredenbeck: Fredenbeck (teilweise) / Gemeinde Jork: Lühe (teilweise), Höhen (teilweise), Borstel (teilweise), Neuenschleuse (teilweise), Wisch (teilweise), Gehrden (teilweise), Osterladekop (teilweise), Hinterbrack (teilweise), Königreich (teilweise), Jork (teilweise), Moorende (teilweise) / Gemeinde Kutenholz: Aspe (teilweise) Kutenholz (teilweise), Sadersdorf (teilweise), Mulsum (teilweise) LOS 4 Gesamtlos bzgl. des Landkreises Stade Gemeinde Ahlerstedt: Ahrenswohlde (teilweise), Klein Wangersen (teilweise), Bokel (teilweise), Klethen (teilweise), Ottendorf (teilweise), Oersdorf (teilweise), Ahrensmoor (teilweise), Ahlerstedt (teilweise), Doosthof (teilweise) / Gemeinde Apensen: Grundoldendorf (teilweise) / Gemeinde Balje: Balje (teilweise), Hörne (teilweise), Außendeich (teilweise), Neuenhof (teilweise), Elbdeich (teilweise), Süderdeich (teilweise), Breitendeich (teilweise), Eggerkamp (teilweise), Baljerdorf (teilweise), Rittershausen (teilweise), Faulenhofe (teilweise) / Gemeinde Bargstedt: Seite 11 20

12 Frankenmoor (teilweise) / Gemeinde Beckdorf: Goldbeck (teilweise), Nindorf (teilweise), Beckdorf (teilweise) / Gemeinde Bliedersdorf: Bliedersdorf (teilweise), Postmoor (teilweise) / Gemeinde Brest: Wohlerst (teilweise), Bredenbeck (teilweise), Klein Reith (teilweise), Reith (teilweise) / Gemeinde Burweg: Burweg (teilweise), Blumenthal (teilweise), Bossel (teilweise) / Hansestadt Buxtehude: Ketzendorf (teilweise) / Gemeinde Deinste: Deinste (teilweise), Helmste (teilweise) / Gemeinde Drochtersen: Drochtersen (teilweise), Dornbusch (teilweise), Hüll (teilweise), Assel (teilweise) / Gemeinde Engelschoff: Neuland (teilweise), Hammahermoor (teilweise) / Gemeinde Estorf: Estorf (teilweise), Gräpel (teilweise) / Gemeinde Fredenbeck: Fredenbeck (teilweise) / Flecken Freiburg: Stellenfleth (teilweise), Esch (teilweise), Allwörden (teilweise), Freiburg (teilweise) / Gemeinde Großenwörden: Großenwörden (teilweise) / Gemeinde Grünendeich: Grünendeich (teilweise), Huttfleth (teilweise) / Gemeinde Guderhandviertel: Guderhandviertel (teilweise) / Gemeinde Hammah: Groß Sterneberg (teilweise), Hammah (teilweise) / Flecken Harsefeld: Hollenbeck (teilweise) / Gemeinde Heinbockel: Heinbockel (teilweise) / Gemeinde Himmelpforten: Himmelpforten (teilweise), Breitenwisch (teilweise) / Flecken Horneburg: Horneburg (teilweise) / Gemeinde Jork: Lühe (teilweise), Höhen (teilweise), Borstel (teilweise), Neuenschleuse (teilweise), Wisch (teilweise), Gehrden (teilweise), Osterladekop (teilweise), Hinterbrack (teilweise), Königreich (teilweise), Jork (teilweise), Moorende (teilweise) / Gemeinde Kranenburg: Brobergen (teilweise), Kranenburg (teilweise) / Gemeinde Krummendeich: Krummendeich (teilweise), Eggerkamp (teilweise) / Gemeinde Kutenholz: Aspe (teilweise) / Kutenholz (teilweise), Sadersdorf (teilweise), Mulsum (teilweise) / Gemeinde Oederquart: Oederquart (teilweise), Wetterdeich (teilweise), Gehrener Sietwende (teilweise) / Gemeinde Oldendorf: Oldendorf (teilweise) / Hansestadt Stade: Bützfleth (teilweise), Abbenfleth (teilweise), Stade (teilweise), Stadermoor (teilweise) / Gemeinde Steinkirchen: Elbdeich (teilweise), Huttfleth (teilweise), Steinkirchen (teilweise) / Gemeinde Wischhafen: Neulandermoor (teilweise), Hamelwördenermoor (teilweise), Dösemoor (teilweise), Wischhafen (teilweise), Wolfsbruch (teilweise), Hamelwörden (teilweise) Die Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuschlag alternativ entweder auf die Einzellose 1, 2 und 3 oder das Gesamtlos (LOS 4) erteilt werden kann. Eine Bezuschlagung sowohl der Einzellose 1 bis 3 als auch des Gesamtloses (LOS 4) ist ausgeschlossen. II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein Seite 12 20

13 II.2) II.2.1) Menge oder Umfang des Auftrags Gesamtmenge bzw. -umfang: Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt werden. II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Ende der Auftragsausführung: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) III.1.1) Bedingungen für den Auftrag Geforderte Kautionen und Sicherheiten Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben: (i) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften, (i) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie Seite 13 20

14 (ii) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 ( NGA-Rahmenregelung ) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden ( EU-Leitlinien ). Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein. Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen. Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Stade sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (nachfolgend Bundesförderrichtlinie genannt) werden Breitbandausbauvorhaben in Ausnahmefällen sogar mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von EUR ,00 gefördert. Weiterhin stünden gemäß der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (nachfolgend Landesförderrichtlinie genannt) bis zu EUR ,00 zur Verfügung. Seite 14 20

15 Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Stade neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. III.2) III.2.1) Teilnahmebedingungen Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister; Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach 6 Telekommunikationsgesetz. Eigenerklärung darüber, dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet; dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt; dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist; dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden; dass die in 123 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden; dass die Firma die Bestimmungen des NTVergG bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.s.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Seite 15 20

16 Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.b. durch die Creditreform AG); Eigenerklärung und soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten); Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Ausrüstung sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können. Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern. Seite 16 20

17 III.2.4) III.3) III.3.1) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja Abschnitt IV: Verfahren IV.1) IV.1.1) Verfahrensart Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: bis zu 5 Der Auftraggeber überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung in der Weise statt, dass die Vergabestelle aus der Gesamtheit aller Angaben und Unterlagen des Bewerbers bewertet, ob sie den Bewerber für fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig hält. IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote: ja IV.2) IV.2.1) Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium ist das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Seite 17 20

18 Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) IV.3.1) Verwaltungsangaben Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Stade IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein IV.3.3) IV.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge , Uhr IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Folgende Amtssprache der EU: Deutsch. IV.3.7) Bindefrist des Angebots 10 Monate IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Das Vorhaben soll mit Fördermitteln aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung - ländlicher Räume) RdErl. d. ML v /4 i.v.m. der Verordnung (EU) Nr. 1305/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Seite 18 20

19 (ELER) - ABl. EU Nr. L 347 S , zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2015/791 (ABl. EU Nr. L 127 S. 1), unterstützt werden. VI.3) Zusätzliche Angaben Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. Zum weiteren Verfahrensablauf: Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb). Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren). Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Januar Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen. Seite 19 20

20 Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Stade avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht akquiriert werden konnten. Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden. VI.4) VI.4.1) VI.4.2) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Sofern mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, sind Sie mit Rechtsschutzmöglichkeiten präkludiert. VI.4.3) VI.5) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Seite 20 20

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