ewz - Blick in die nahe Zukunft. Benedikt Loepfe, Leiter Verteilnetz, Mitglied der Geschäftsleitung, ewz
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- Sofia Bäcker
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1 ewz - Blick in die nahe Zukunft. Benedikt Loepfe, Leiter Verteilnetz, Mitglied der Geschäftsleitung, ewz
2 Wichtige Trends Smart Grid als Lösung der zukünftigen Herausforderungen. DEZENTRALISIERUNG Kunden bekommen eine neue Rolle. Technologien wie PV, Speicher, Demand Response werden vermehrt eingesetzt. Diese Entwicklungen verstärken und ermöglichen sich gegenseitig. SEKTORKOPPLUNG Transport und Heizung werden elektrifiziert um klimapolitische Ziele zu erreichen. Dadurch entsteht ein erhöhter Bedarf nach Elektrizität. DIGITALISIERUNG Digitalisierung beim Netz. Digitalisierung nach dem Meter mit IoT und zunehmend vernetzten Geräten. 2
3 als Antwort auf Digitalisierung 3
4 Dezentralisierung/Sektorkopplung. Versorgungssicherheit als oberstes Ziel: Netz und Bilanzgruppe Stromfluss Vergangenheit Stromfluss Zukunft Regelkapazität nur zentral Regelkapazität auch dezentral
5 Warum Smart Grid? Smart Grid erlaubt die richtige Dimensionierung des Netzes. Steuerung vom Netz nötig Neue Projektierungsrichtlinien 5
6 Was machen wir konkret? Pilotprojekte. 6
7 Zielzustand Smart Grid und Smart Metering. Zielarchitektur Hardware, Software / Systeme, Schnittstellen. SMARTE SERVICES IM MARKT Gebäudeservices PV- Anlage WW- Boiler WP- Anlagen Ladestation Elektroauto Batteriespeicher Technisches Internet (Lift, Video, etc.) Zähler (Wasser, Gas, Wärme, etc.) Std. Smart Building Sek. Gebäude-EMS Steuermodul Backend EMS Service Facility Management Backend Techn. Internet Smart Meter Strom 15 Min. Smart Grid Interface (standardisiert) HOHEITS- BEREICH VERTEILNETZ SmartGrid ready Sek. Messgeräte Störschreiber, PQ-Messgeräte Smartboxes Smart Monitoring (Grid) System Applikationen PQ-App, RS-App ewz.zürinet (Glasfaser) OTO Gebäudedaten- Gateway Zählerdatenverarbeitung Werkvorschriften ewz.data ecollect EDM SAP Smart Metering 7
8 Info Technik und Sicherheit. Eduard Sturny, Leiter Technik und Sicherheit
9 Info Technik und Sicherheit. Agenda Technik und Sicherheit Werkvorschriften-CH und spez. Bestimmungen von ewz -Meldewesen -Verbraucheranlagen -Energieerzeugungsanlagen (EEA) -Elektrische Energiespeicher und unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen -Ladestationen für Elektrofahrzeuge Zählersteckklemmen 2
10 Technik und Sicherheit. Kontakt ewz Verteilnetz Technik und Sicherheit Pfingstweidstrasse Zürich Postadresse: Postfach 8050 Zürich Telefon: à 1: administrative Auskünfte 2: technische Auskünfte s im
11 Technik und Sicherheit. Installationsberatung Leiter Installationsberatung Telefon Jonas Dräyer Technische Berater PLZ 8037, 8046, 8049, 8050, 8051, 8052 René Hof , 8006, 8008, 8032, 8044, 8053, 8057 Wassilis Panagiotidis , 8004, 8005, 8048, 8064 Armen Redja , 8002, 8038, 8041, 8045, 8047, 8055, 8063 Beat Ruch
12 Technik und Sicherheit. Installationskontrolle Leiter Installationskontrolle Telefon Rolf Kägi Zuständige Kontrolleure PLZ 8004 Martin Ebnöther , 8047 Felix Tschopp , 8048, 8055 Rolf Kägi a.i , 8045, 8063, 8064 Antonio Padalino , 8038, 8041 Claudio Miolo , 8008 Renato Contiero , 8052 Marco Mosca , 8046, 8049 Mark Hasler , 8044, 8053 René Schweizer , 8051, 8057 Markus Baumann
13 Technik und Sicherheit. Tarifapparate Niederspannung Leiter Tarifapparate NS Telefon Dominic Schmid Disposition Tarifapparate Support Leiterin Support Telefon Priscila Sepulveda Heidi Rosenberger Heinz Wälte Sonja Beqiraj Derya Hayta
14 Technik und Sicherheit. Zahlen von 2017 Installationsanzeigen bearbeiten 4738 (davon ca Treppenhauslichtsteuerungen) Anschlussgesuche berechnen 989 Periodische Kontrollen auffordern 3397 (8109 Zählerstromkreise) o davon zur Durchsetzung ans ESTI 86 Werkkontrollen 3686 Kontrollberichte 1736 Sicherheitsnachweise (plausibilität) Stichproben (SiNa) vor Ort 1247 o davon Mangelhaft 294 Gerätemutationen (M/D/A)
15 Technik und Sicherheit. Mängel mit Sachgefährdung Mängel mit Personengefährdung Schutzleiterunterbruch 1 10 Schutzleiter unter Spannung
16 Technik und Sicherheit. Gebühren für die Kontrolle von Niederspannungsinstallationen Auf Grund unveränderter Richtwerte der branchenüblichen Kalkulationsgrundlagen werden keine Anpassungen der Gebühren gemacht gültig ab dem 1. Februar
17 Werkvorschriften-CH und spez. Bestimmungen von ewz Werkvorschriften Anwendungsbereich Die Werkvorschriften-CH regeln die technischen Bedingungen der Verteilnetzbetreiber für den Anschluss von Verbraucher-, Energieerzeugungs- und Speicheranlagen an das Niederspannungsverteilnetz. Spezielle Bestimmungen von ewz Last- und Einspeisemanagement (Boiler, Wärmepumpen, EEA/Speicher und E-Mobilität) 12
18 Meldewesen neu: Technisches Anschlussgesuch (TAG) Für folgende Geräte und Anlagen ist dem VNB ein technisches Anschlussgesuch einzureichen: Energiespeicher mit Anschluss an das Niederspannungsverteilnetz Ladestationen von Elektrofahrzeugen Installationsanzeige (IA) In folgenden Fällen ist dem VNB eine Installationsanzeige einzureichen: Neuinstallationen und Installationserweiterungen gemäss NIV «Keine Meldung muss erstattet werden, wenn die Installationsarbeiten weniger als vier Stunden dauern (Kleininstallationen); und die Arbeiten zu einer Leistungsänderung führen, die insgesamt weniger als 3,6 kva beträgt.» Installationen mit Lastverschiebungsmöglichkeit und Anlagen die an einem Regelpooling (z.b. tiko) teilnehmen müssen ewz gemeldet werden. 13
19 Meldewesen Apparatebestellung für Messapparate (AB) Die Montage oder Demontage der Messeinrichtung erfolgt nach Eingang des entsprechenden Dokumentes (AB) und unter Angabe der betreffenden Endverbraucher sowie bei der Demontage die Angabe der entsprechenden Werknummer des Messapparates. Der Auftrag muss zeitlich so eingereicht werden, dass für die Ausführung mindestens 5 Arbeitstage zur Verfügung stehen. 14
20 Zählernummern 15
21 Meldewesen neu: Sicherheitsnachweis (SiNa) Mit der Übergabe der Installation an den Eigentümer ist dem VNB eine Kopie des SiNa zu übergeben. «NIV Art.35, Abs. 3 Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller eine Energieerzeugungsanlage mit Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz, so veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle. Er reicht innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin ein.» 16
22 Verbraucheranlagen Allgemeines Wassererwärmer 100L und Wärmepumpen sind, für einen möglichen Lastabwurf, hinter Schaltapparaten, ggf. mit Einschaltverzögerung, anzuschliessen Wassererwärmer Wassererwärmer müssen nicht mehr zwingend gesperrt werden können. Solche mit einem Inhalt 100L ohne private Steuerung können hinter Schaltapparaten (für Nachtenergiebezug) angeschlossen werden. 17
23 Verbraucheranlagen Boiler ohne Nachtfreigabe ewz Boiler mit Nachtfreigabe ewz WP UNT und/oder Lastabwurf 18
24 Energieerzeugungsanlagen (EEA) Meldepflicht an den VNB EEA, die fest oder steckbar mit dem Netz verbunden sind, müssen dem VNB gemeldet werden. Inbetriebnahme Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, wenn: eine dafür notwendige Plangenehmigungsverfügung des ESTI vorliegt die Bewilligung des VNB vorliegt und dessen allfällige Auflagen erfüllt sind die vom VNB verlangten Parameter (Schutzeinrichtungen, cos phi, etc.) eingestellt und belegt sind. Aufhebung oder Begrenzung des Parallelbetriebes Aus betrieblichen Gründen bzw. bei Gefährdung der Versorgungssicherheit kann der VNB die Leistungseinspeisung temporär oder permanent reduzieren. 19
25 Energieerzeugungsanlagen (EEA) EEA/Speicher 3-30kVA am Anschlussüberstromunterbrecher EEA/Speicher >30kVA am Anschlussüberstromunterbrecher 20
26 Elektrische Energiespeicher und unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen (USV) (neu) Elektrische Energiespeicher AC-gekoppelte Systeme (elektrischer Energiespeicher und Energieerzeugungsanlage sind je wechselstromseitig angeschlossen) mit einer Wechselrichterleistung 3.6 kva dürfen an einen Aussenleiter angeschlossen werden. DC-gekoppelte Speicher (d.h. Anlagen, die sich mit einer EEA hinter demselben Wechselrichter auf der Gleichspannungsseite befinden) bilden mit der EEA eine Einheit und sind daher wie EEA zu beurteilen. Für die Beurteilung ist die Nennleistung des Wechselrichters massgebend. Je nach ewz-produkt (z.b. Solarsplit) ist das Laden oder das Entladen von Energiespeichern aus dem oder ins Netz nicht erlaubt. Dies ist in jedem Fall in der Planungsphase mit ewz abzuklären. 21
27 Ladestationen für Elektrofahrzeuge (neu) Ladestationen für Elektrofahrzeuge Für Ladestationen für Elektrofahrzeuge gelten bezüglich Meldewesen, Anschluss und Betrieb, etc. die gleichen Bestimmungen wie für Verbraucheranlagen und Speicheranlagen sowie die NIN. Für den Anschluss von Ladestationen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des VNB. Installation mit mehreren Ladestationen am gleichen Anschlusspunkt benötigen ein Lademanagement nach den Vorgaben des VNB. Ladestationen oder Steckdosen für Elektrofahrzeuge sind, für einen möglichen Lastabwurf, hinter Schaltapparaten, ggf. mit Einschaltverzögerung, anzuschliessen. 22
28 Zählersteckklemmen. Bei Direktmesseinrichtungen mit Leiterquerschnitt 25mm 2 müssen Zählersteckklemmen 80/100A, mit Leiterquerschnitt bis 16mm 2 Zählersteckklemmen 63A montiert und angeschlossen werden. Zugelassene Produkte: 80/100A-Klemmen: SL-AKS/Z 80(128)A-1N KJ31CH01 63A-Klemme: KJ30S 23
29 Zählersteckklemme 63A, bis 16mm2 24
30 Zählersteckklemme 80/100A, bei 25mm2 25
31 Dona Mountouri, ewz Installateuren- und Planertagung 2018
32 Wer steckt dahinter? > 50% aller CH-Messpunkte 2 SmartGridready
33 Warum ein neues Label? Netz Gebäude Hausanschlusskasten Zähler Rundsteuerung Hausgeräte Wärmepumpe Boiler 3 SmartGridready
34 Warum ein neues Label? Smart Grid und Smart Market Smart Building 4 SmartGridready
35 Heute Die Zukunft! Unterschiedliche Akteure mit unterschiedlichen Zielen und unterschiedlichen Sprachen für unterschiedliche Anlagen Gemeinsame Sprache zur Abstimmung der unterschiedlichen Anliegen, zuerst generisch, dann anlagenspezifisch 5 SmartGridready
36 Ihr Beitrag ist gefragt Sli.do #N738 Sind Ihre Kunden bereits an der Nutzung der Flexibilitäten interessiert? o Nein o Ja, die EFH o Ja, die MFH o Ja, die Gewerbe o Ja, die Eigenverbrauchsgemeinschaften 7 SmartGridready
37 Ihr Beitrag ist gefragt Sli.do #N738 Treffen Sie bereits auf Schwierigkeiten bei der Nutzung von Flexibilitäten? o Nein o Ja, technisch (Platz, Verdrahtung, usw.) o Ja, unterschiedliche Parteien und Anliegen o Ja, regulatorische Unsicherheit o Ja, andere 8 SmartGridready
38 Was wird im Label definiert? Smart Grid Architektur Business Layer Function Layer beschreibt Use cases, resp. Anliegen der Akteure Information Layer Gemeinsame Sprache, Informationsaustausch Communication Layer Beschreibt Protokoll Component Layer 9 SmartGridready
39 Die Stufen des Labels 10 SmartGridready
40 Erläuterung anhand vom Beispiel Wärmepumpe Eine Wärmepumpe ist SGR Stufe 2 und kann vier Zustände erkennen. Die Kommunikation ist unidirektional und kann vom Absender nur durch die Reaktion der Last überprüft werden. Die Stufe ist eine Eigenschaft der Wärmepumpe Das System des Netzbetreibers unterstützt vier Zustände. 11 SmartGridready
41 SmartGridready für Gebäude und Systeme 12 SmartGridready
42 Ihr Beitrag ist gefragt! Sli.do #N738 Wie sehen Sie Ihre Rolle? o Keine o Ich wäre gern SGR-Zertifizierter Installateur o Ich will selber solche Systeme/Installationen entwickeln o Ich mache mit nur falls ich muss o Ich mache mit, weil es mir bei der Kundenakquisition helfen 14 SmartGridready
43 Ausblick Projekt: die Stufen weiter konkretisieren Trägerschaft gründen SmartGridready Version Projekt: Prozesse definieren 15 SmartGridready
44 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
45 Das Label kommt überall zum Einsatz SmartGridready Seite 17 SmartGridready
46 Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Revision der Niederspannungs- Installationsverordnung (NIV) 2018 Wesentliche Neuerungen und Umsetzung Richard Amstutz
47 Inhalt 1. Allgemeine Installationsbewilligung 2. Eingeschränkte Installationsbewilligungen 3. Ausführen von Installationsarbeiten 4. Kontrolle von Installationsarbeiten 5. Strafbestimmungen 6. Aufsicht und Kontrolle durch das ESTI 7. Was bleibt zu tun? 8. Fragen NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 2
48 Ziele des Vortrags Die Teilnehmer kennen die wesentlichen Neuerungen der revidierten NIV verstehen die Grundzüge der Umsetzung dieser Neuerungen können die notwendigen Schlüsse zur Umsetzung in der eigenen Betriebsorganisation ziehen NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 3
49 Vorbemerkungen Verweise auf die NIV verstehen sich auf die revidierte NIV Durch die gleichzeitige Umsetzung des Digitalisierungsprozesses im ESTI kann es in einer ersten Phase vereinzelt zu Verzögerungen im Bewilligungsprozess (v.a. auf Französisch/Italienisch) kommen die vorgesehene Umsetzung der NIV ist möglichen Anpassungen unterworfen, je nach sich stellenden konkreten Fragen NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 4
50 Vorbemerkungen (2) Die Anpassung der Berufsbezeichnungen (bzw. der Berufsbildungsreglemente) ändert nichts an der (bisherigen) Berechtigung, Bewilligungen zu verlangen Elektrokontrolleure/Chefmonteure z.b. können nach wie vor eine Kontrollbewilligung erhalten (sofern übrige Voraussetzungen erfüllt) NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 5
51 1. Allgemeine Installationsbewilligung Bewilligungsvoraussetzungen Wesentliche Neuerung: = 50 bzw x10/18+2+2x10/19+1+1x10 Bedingung: fachkundige Person und Sicherheitsberater mit Beschäftigungsgrad von 100% Ausbildung Ausbildungsniveau muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen Regelmässige Weiterbildung muss gewährleistet sein (mind. 1 Tag/Jahr) Weiterbildungsnachweis ist Voraussetzung für Bewilligungserteilung / -änderung betrifft auch die +1 / +2 / +3x10 NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 6
52 1. Allgemeine Installationsbewilligung (2) Fachkundige Personen Königsweg: Höhere Fachprüfung zum Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte (bzw. zum eidgenössisch diplomierten Elektro- Installateur) Praxisprüfung: Harmonisierung der notwendigen Praxis für die Praxisprüfung des VSEI (3 Jahre unter Aufsicht einer fachkundigen Person gegenüber 0, 3, 5 Jahre bisher) Ausländische Ausbildungen: keine Änderungen (Anerkennung der Gleichwertigkeit durch das ESTI) NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 7
53 1. Allgemeine Installationsbewilligung (3) Fachkundige Person im Teilzeit-Arbeitsverhältnis Mindestbeschäftigungsgrad 40 % Arbeitsbelastung entspricht dem Beschäftigungsgrad Betreuung von maximal 2 Betrieben Übergangsfrist von 3 Jahren ab Inkrafttreten der NIV 2018 um die Betriebsorganisation an die neuen Bestimmungen anzupassen (Teilzeit, Weiterbildung) nach 3 Jahren ( ) müssen die Betriebe die neuen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen (z.b. der Weiterbildungsnachweis) NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 8
54 1. Allgemeine Installationsbewilligung (4) Nach wie vor gilt bei ausländischen Ausbildungen: Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungen führt das ESTI durch, gestützt auf die Richtlinie 2005/36/EG (Staaten der EU und des EFTA) oder gestützt auf Berufsbildungsgesetz und verordnung (sogenannte «Drittstaaten» Ohne Anerkennung der Gleichwertigkeit gilt eine Person mit ausländischer Ausbildung als Hilfsperson im Sinne von Art. 10 Abs. 4 NIV Als sogenannte reglementierte Ausbildungen (bzw. Tätigkeiten) gelten: Montageelektriker, EFZ, Fachausweis, Diplom Gleichwertigkeit berechtigt nicht zum Tragen des CH-Titels NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 9
55 1. Allgemeine Installationsbewilligung (5) Ausführung von Arbeiten durch den Betrieb Montageelektriker (oder gleichwertig) können die Erstinbetriebnahme von Elektroinstallationen vornehmen, die von ihrer Ausbildung erfasst sind Montageelektriker mit Ausbildungsbeginn vor 2015: 1 Jahr Praxis unter Aufsicht einer fachkundigen Person und Zusatzausbildung VSEI (Verantwortung: Betrieb) Unverändert: Die Ausführung von Installationsarbeiten kann nur Elektroinstallateuren EFZ oder Montageelektrikern EFZ (oder gleichwertig) übertragen werden NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 10
56 1. Allgemeine Installationsbewilligung (6) «Unterakkord» (gilt seit Inkrafttreten) erlaubt, wenn der Unterakkordant selbst eine allgemeine Installationsbewilligung besitzt 9 NIV A 9 NIV B erlaubt, wenn die Einzelperson im Betrieb integriert ist, genau gleich wie die weiteren Betriebsangehörigen 9 OIBT A NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 11
57 1. Allgemeine Installationsbewilligung (7) «Unterakkord» (Verantwortung) Für die Ausführung von Arbeiten durch die Unterakkordanten / Einzelpersonen, welche der Betrieb eingesetzt hat sowie für die Schlusskontrolle: beiziehender Betrieb (d.h. durch Bauherrn beauftragter Betrieb) innerhalb des Betriebs: fachkundiger Leiter / Kontrollberechtigte(r) des Betriebs NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 12
58 2. Eingeschränkte Installationsbewilligungen Allgemeines Neu können Bewilligungen nach Art. 14 und 15 NIV innerhalb desselben Betriebs kumuliert werden (nicht für ein und dieselbe Person: Träger unterschiedlich!) Weiterbildungspflicht Ausbildung der Bewilligungsträger muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (vgl. allgemeine Installationsbewilligung) NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 13
59 2. Eingeschränkte Installationsbewilligungen (2) Art. 13 Arbeiten an betriebseigenen Installationen nur an Installationen, welche der Inhaber der Bewilligung selbst nutzt (kein facility management) genauere Definition der Tragweite der Bewilligung bezüglich temporärer Installationen (zuvor: Baustellen): «nach der Netztrennstelle» der temporären Installationen Art. 14 Liste (nicht abschliessend) der besonderen Anlagen vervollständigt Art. 15 Anpassung des Prüfungsreglements per 1. Januar 2018 (Zulassung für alle EFZ bei vorgängigem Bestehen einer Zusatzausbildung [42 Lektionen Elektrosicherheit]) NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 14
60 2. Eingeschränkte Installationsbewilligungen (3) Art. 14 und 15 Bewilligung für gewisse Service- und Reparaturarbeiten, ohne Bewilligungsträger zu sein o genau umschriebene Arbeiten: funktionsrelevante, hinter einem Anlageschalter direkt an eine Steuerung angeschlossene Komponenten von Anlagen der Sanitär-, Heizungs-, Kälte-, Lüftungs- und Klimatechnik (Art. 15) oder Arbeiten an Alarm-, Hebe- und Förderanlagen sowie auf Schiffen (Art. 14) o vorgängiger Besuch eines Kurses von mindestens 40 Lektionen Elektrosicherheit für auszuführende Arbeiten NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 15
61 2. Eingeschränkte Installationsbewilligungen (4) o Ausbildung vorzugsweise innerhalb des Betriebs (spezifische Kenntnisse) oder an einer Ausbildungsstätte; Ausbildung muss durch ESTI anerkannt sein o Arbeiten müssen kontrolliert werden o Kontrolle muss dokumentiert werden Anwendung dieser Bestimmungen (Service- und Reparaturarbeiten) wird durch das ESTI überprüft Definition der notwendigen Kontrollen in einer Weisung und Mitteilung des ESTI NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 16
62 3. Ausführung von Installationsarbeiten Erkenntnis: Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Laien für bestimmte Installationsarbeiten (Art. 16 Abs. 2 aniv) führte wiederholt zu Missbräuchen Konsequenz: Einschränkung der Laieninstallationen auf einzelne Steckdosen und / oder Schalter in bestehenden Installationen, in selbst bewohnten Wohnräumen und zugehörigen Nebenräumen hinter Verbraucherüberstromunterbrechern an einphasigen Endstromkreisen mit Fehlerstromschutzeinrichtungen für maximal 30 ma Nennauslösestrom NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 17
63 3. Ausführung von Installationsarbeiten (2) Meldepflicht gegenüber der Netzbetreiberin auf alle Installationsarbeiten ausgedehnt. Ausnahme: Installationsarbeiten dauern weniger als 4 h (Kleininstallationen) und Arbeiten führen zu Leistungsänderung von insgesamt weniger als 3,6 kva Pflicht, die baubegleitende Erstprüfung schriftlich zu dokumentieren Kein SiNa für Kleininstallationen von weniger als 4 h/weniger 3,6 kva (Protokoll der Erstprüfung genügt) NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 18
64 4. Installationskontrolle Das ESTI wird grundsätzlich nicht mehr als akkreditierte Inspektionsstelle, die von Eigentümern von Spezialinstallationen und Inhabern von eingeschränkten Installationsbewilligungen beauftragt wird, auftreten Ausnahme: Einzelfälle, in welchen der Eigentümer zeitweise keine akkreditierte Inspektionsstelle findet Verpflichtung der Eigentümer, bei allen Energieerzeugungsanlagen, die mit dem Niederspannungsverteilnetz verbunden sind, eine Abnahmekontrolle zu veranlassen Anpassung einzelner Kontrollperioden NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 19
65 5. Strafbestimmungen Genauere und detailliertere Definition des Straftatbestandes der Pflichtverletzung (Art. 42 lit. c NIV) Folge der gemachten Erfahrungen bei der Anwendung in der Praxis in Verwaltungsstrafverfahren Beispiel: «4. den Sicherheitsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erstellt oder dem Eigentümer der Installation nicht fristgerecht übergibt (Art. 24)» In diesem Zusammenhang: Zeitpunkt der Übergabe an den Eigentümer neu definiert (Art. 24 Abs. 3 NIV): Zeitpunkt ab dem ein Teil oder eine ganze elektrische Installation bestimmungsgemäss genutzt wird NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 20
66 6. Aufsicht und Kontrollen durch das ESTI Weiterführung der systematischen Aufsicht von Inhabern der Kontrollbewilligung (etwa alle 5 Jahre) Systematische Aufsicht (Inspektion) der Inhaber von Allgemeinen Installationsbewilligungen Aufsicht über die Ausführung von Service- und Reparaturarbeiten (Art. 14 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 4 NIV) Intensivierung der Aufsicht betreffend Stichprobenkontrollen durch die Netzbetreiberinnen (Art. 39 Abs. 1 NIV) Automatische und systematische Veröffentlichung des Widerrufs von Installations- und Kontrollbewilligungen (auf der Webseite des ESTI) NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 21
67 7. Was bleibt zu tun? Revision der Verordnung UVEK (SR ), hauptsächlich betreffend Prüfungen Art. 13/14/15 und techn. Inhalt des SiNa (BFE und Arbeitsgruppe) Überprüfung und wo nötig Überarbeitung der FAQ des BFE/ESTI betreffend NIV Anpassung Formulare, Schreiben usw. (ESTI) Mitteilungen des ESTI betreffend wichtigste Neuerungen zur NIV Aufklärungs- und Informationsarbeit, intern wie extern NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 22
68 Meldepflicht ausser < 4 h / < 3.6 kva NIV 2018 Installateuren- und Planertagung, Richard Amstutz 23
69 News und Trends aus Sicht des Verteilnetzbetreibers. Installateuren- und Planertagung vom Anita Gross
70 Themen. Provisorium Digitaler Bestellprozess Mittelspannungs- Netzkundenanliegen 2
71 Baustrom mit Mittelspannungsprovisorium Neu: Übergabe durch ewz-netzingenieur mit kurzer Instruktion Depot für Schlüssel und Anlage Wie gehabt: Vorlaufzeit rund 6 Monate Achtung: Mittelspannungsprovisorium kann ab 800 Ampère ein Thema sein! 3
72 Digitaler Auftragseingang. Ziele. Gesteigerter Kundennutzen Bestellprozess einfacher/übersichtlicher Relevante Infos einfach verfügbar
73 Anschluss Formular alt und ohne Logik.
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77 Netzkundenberatung Anlaufstelle für alle Netzkundenanliegen. Mail: Tel: Aldo Gallo Ruzhdi Hyseni Thomas Urfer Kilian Dahlbüdding Petra Breitschmied Anita Gross 9
78 Netzkundenanliegen Wir sind für Sie da. Telefon Spezifische Anliegen zur Hausinstallation (nach Hausanschlusskasten): Telefon
79 Sicher in die Zukunft mit dem neuen Berufsbildungskonzept
80 Die neuen Berufsprüfungen - Berufsprüfung Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit - Berufsprüfung Elektroprojektleiter/in Planung - Berufsprüfung Projektleiter/in Gebäudeautomation sind in Kraft 2 Installateuren- und Planertagung 2018
81 3 Installateuren- und Planertagung 2018 Die Module der Berufsprüfungen
82 4 Installateuren- und Planertagung 2018 Die Module der Berufsprüfungen
83 Die Prüfungsteile der BP Elektroprojektleiter/in Installation und Sicherheit Unterschied zur BP Elektroprojektleiter/in Planung: - Prüfungsteil 3: Planungsfall 5 Installateuren- und Planertagung 2018
84 Die Prüfungsteile der BP Projektleiter/in Gebäudeautomation 6 Installateuren- und Planertagung 2018
85 Die neuen Höheren Fachprüfungen - Höhere Fachprüfung Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte/expertin - Höhere Fachprüfung Elektroplanungsexperte/expertin sind in Kraft 7 Installateuren- und Planertagung 2018
86 Die Module der Höheren Fachprüfungen 8 Installateuren- und Planertagung 2018
87 Die Module der Höheren Fachprüfungen 9 Installateuren- und Planertagung 2018
88 Die Prüfungsteile der HFP Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte Unterschiede zur HFP Elektroplanungsexperte: - diese sind rein inhaltlicher Natur 10 Installateuren- und Planertagung 2018
89 In einer Weiterbildung noch zu absolvierende Module und Prüfungsteile Wer in welchem Fall welche Module und Prüfungsteile abzulegen hat, ist in einer Matrix dargestellt: 11 Installateuren- und Planertagung 2018
90 Die englischen Titel - Licenced Electrical Installation and Safety Expert, Advanced Federal Diploma of Higher Education - Electrical Design Expert, Advanced Federal Diploma of Higher Education - Licenced Project Manager for Electrical Installation and Safety, Federal Diploma of Higher Education - Project Manager for Electrical Design, Federal Diploma of Higher Education - Project Manager for Building Automation, Federal Diploma of Higher Education 12 Installateuren- und Planertagung 2018
91 Nationaler Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) 13 Installateuren- und Planertagung 2018
92 Subjektorientiertes Finanzierungssystem - Inkraftsetzung per 1. Januar 2018; Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (Art. 66) - Begünstigte sind Absolventen eines vorbereitenden Kurses für eine eidg. Berufs- oder höhere Fachprüfung (Subjekt) - Beträge: 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren (max. Fr für BP resp. Fr für HFP) 14 Installateuren- und Planertagung 2018
93 Subjektorientiertes Finanzierungssystem (2) Voraussetzungen: - Kurs muss auf Meldeliste SBFI stehen - Kurs mit Beginn ab 1. August Wohnsitz in der Schweiz - Die eidg. Prüfung muss absolviert werden (Resultat ist unerheblich) - Die Kursteilnehmer müssen die Kosten selber an den Kursanbieter überweisen Wenn Mitarbeiter durch Arbeitgeber unterstützt wird: Die Zahlung muss direkt an den Mitarbeiter gehen 15 Installateuren- und Planertagung 2018
94 Subjektorientiertes Finanzierungssystem (3) Teilbeiträge vor dem Absolvieren der eidg. Prüfung: - Person leistet weniger als Fr Bundessteuer - Schriftliche Verpflichtung zur Absolvierung der Prüfung - Anrechenbare Kursgebühr übersteigt Fr Detaillierte Informationen: Rubrik «Höhere Berufsbildung» 16 Installateuren- und Planertagung 2018
95 Aktuell in der Revision - Praxisprüfung - Berufsprüfung Telematik-Projektleiter/in - Höhere Fachprüfung Dipl. Telematiker/in und: - die Grundbildung, prioritär die Grundbildung Telematiker EFZ 17 Installateuren- und Planertagung 2018
96 Von der Telematik zur IT - Konvergenz -> IT, GA, Informatik, etc. - IP als gemeinsamer Nenner - Cloud - Hosting - Digitalisierung - IoT - Entertainment - 18 Installateuren- und Planertagung 2018
97 Bedarfsanalyse - mit der erweiterten Branche - Bedürfnisse der Endkunden - keine Tabus Ziel: mit neuen Bildungsangeboten in die Zukunft 19 Installateuren- und Planertagung 2018
98 Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Aus Unfällen lernen und Neues aus dem ESTI André Moser ewz- Installateuren- und Planertagung 1. Februar 2018 Agenda: Überprüfung der Installationsbewilligungen Elektrounfälle CH abgeklärt durch ESTI 2018 Neues aus dem ESTI Ist Messen Arbeiten unter Spannung Voraussetzungen der Messgeräte um Spannungsfreiheit festzustellen Haar Fön in der Dusche Wanne Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
99 Aufwärmen mit Murks 2020 Schutzleiter in der Luft, Erstprüfung? Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 3 Entweder Kurzschluss oder PE als Polleiter Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 4
100 Bauprovisorium ohne RCD schlechte Beschriftung Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 5 Neutralleiter von 5 Bezügersicherungen verschaltet Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 6
101 Elektriker 2018 Erstprüfung wo? Schutzleiter unterbrochen RCD Funktion? Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 7 Abzweigdose IP 00 statt IP 55 Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 8
102 N- Trenner Marke 2020 Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 9 Dauerbrenner Lernresistent Schutzleiteranschlüsse pro Draht 1 Klemme Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 10
103 Dauerbrenner, geflickte Sicherungen Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 11 Sicherungselement L1 gebrochen Schutzleiter am Ausgang- falsch Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 12
104 Leuchte unter Spannung! Schutzleiter in der Luft Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Überprüfung der Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung Änderung im System der Aufsicht Ab Frühjahr 2018 Das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüft neu auch die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung periodisch bzw. systematisch. Es geht darum, festzustellen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen im Einzelfall nach wie vor erfüllt sind. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
105 Inhalte der Überprüfung: - Die Betriebsorganisation (Anzahl der in der Installation Beschäftigten und deren Ausbildung; Aktivitäten des Betriebs im Bereich der bewilligungspflichtigen Installationsarbeiten); - das Meldewesen (Installationsanzeigen); - die Sicherheitsnachweise mit den zugehörigen Mess- und Prüfprotokollen sowie die Protokolle der baubegleitenden Erstprüfung; - die verwendeten Gerätschaften und die sonstige Ausrüstung (Messinstrumente und Werkzeuge; persönliche Schutzausrüstung); - die Wirksamkeit der technischen Aufsicht über die Installationsarbeiten (regelmässige Kontrolle der Installationsarbeiten, die durch betriebseigenes Personal oder beigezogene Betriebe und Einzelpersonen ausgeführt werden); - die Besichtigung einer laufenden Installationsarbeit; - die Weiterbildung der in der Bewilligung aufgeführten Personen und der übrigen in der Installation Beschäftigten. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Elektrounfälle CH abgeklärt durch ESTI Rettungsketteelektrofachkraft.de Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
106 Elektrounfälle 2016: Kampagne macht sich bemerkbar. Keine Todesfälle und Rückgang bei den schweren Fällen Das Verletzungsrisiko bleibt bei Elektrounfällen weiterhin hoch. Die absolute Zahl der Fälle hat trotz positiver Entwicklung nicht abgenommen. Die Elektrounfälle im Jahr 2016, welche durch das ESTI abgeklärt wurden, haben gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen. Die Zunahme basiert auf der vermehrten Meldung von Bagatell-Unfällen. Trotzdem kann gesagt werden, dass die Kampagne, Sichere Elektrizität der Suva mit den 5+5 lebenswichtigen Regeln, bei den schweren und bei den tödlichen Elektrounfällen Trendwende eingeleitet hat. Die Auswirkungen von Elektrounfällen sind rein zufällig, schwere oder gar tödliche Verletzungen sind die Folge. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 17 Wo werden Menschen am häufigsten verletzt, Verteilung der thermischen Schädigungen? ( Hände und Kopf) Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 18
107 Anzahl gemeldete Elektro-Unfälle abgeklärte BU nicht abgeklärte NBU kein Elektro-Unfall Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 19 Anzahl Elektro Berufsunfälle nach Personengruppen 5 Jahresdurchschnitte Elektrofachleute Industrie / Gewerbe Übrige Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 20
108 Sicherheitswidrige Handlungen und Zustände 500 sicherheitswidrige Handlungen sicherheitswidrige Zustände Elektro Berufsunfälle Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 21 Tödliche Elektrounfälle BU und NBU Elektro Berufsunfälle (BU) Elektro Nichtberufsunfälle (NBU) Total (BU + NBU) Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 22
109 Elektro Berufsunfälle nach Unfallgegenstand Erzeugungs+ Verteilanlagen 27% Installationen 44% Verbraucher 29% Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 23 Elektro-Berufsunfälle nach Einwirkungen 1/3 Folgeunfälle wie Sturz Durchströmung 77% Flammbogen 23% Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 24
110 Persönliche Schutzmittel nicht verwendet Werkzeug / 10% Betriebsmittel, ungeeigneter oder falscher Einsatz 8% Schutzvorrichtungen, ausser Betrieb gesetzt oder nicht angewendet 5% Erhöhter Zeitdruck, ausserordentliche Umstände 3% Arbeitsanweisungen nicht befolgt 9% Sicherheitswidrige Handlungen Unbefugt unter Spannung gesetzt 2% Risikobehaftete Arbeitsweise 15% Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Widerrechtliche Installationstätigkeit 2% Sicherheitsregeln missachtet 46% Sicherheitsregel 5 "Gegen benachbarte, unter Spannung stehende Teile schützen" 7% Sicherheitsregel 1 "Freischalten und allseitig trennen" 14% Sicherheitsregel 2 "Gegen Wiedereinschalten sichern" 9% Sicherheitsregel 3 "Auf Spannungslosigkeit prüfen" 14% Sicherheitsregel 4 " Erden und kurzschliessen" 2% 25 Sicherheitswidrige Zustände Personenbezogen 16% Organisationsund/oder Umfeldbezogen 45% Anlage und/oder Erzeugnis 39% Schutz gegen direkte Berührung, ungenügend, nicht vorhanden oder defekt 32% Schutz gegen indirekte Berührung, ungenügend, nicht vorhanden oder defekt 7% Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 26
111 Ist Messen Arbeiten unter Spannung oder nur eine einfache Routinearbeit wie prüfen? Immer wieder hört man, dass elektrisches Messen nur eine einfache Routinearbeit sei. Dieser Beitrag soll Klarheit schaffen, wie man einfache Routinearbeit von Arbeit unter Spannung unterscheiden kann. Es gibt dazu mehrere Möglichkeiten sich in den Richtlinien, Verordnungen und Weisungen und Normen zu orientieren. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Die Starkstromverordnung Art. 75 besagt unter: Arbeiten an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen Arbeiten an unter Spannung stehenden Starkstromanlagen sind nur dann zulässig, wenn die nach dem Stand der Technik anerkannten Methoden (wie Arbeiten auf Abstand, Arbeiten mit Kontakt, Arbeiten auf Potenzial) gefahrlos angewendet werden können. Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten nicht für: c. einfache Routinearbeiten wie Prüfen, Messen, Reinigen, Anbringen oder Entfernen von Abdeckungen und dergleichen. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
112 Beispiele für Arbeiten unter Spannung Einfache Routinearbeiten (AuS 1) wie: Prüfen Messen Anbringen oder Entfernen von Abdeckungen und dergleichen beim möglichen Eindringen in die Gefahrenzone Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Beispiele Benützung Schutzausrüstung (PSA) Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
113 Schutz für unsere Haut Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG HB SCHUTZBEKLEIDUNG Beispiele Benützung Schutzausrüstung (PSA) Störungssuche, Messen, Geöffnete Anlage < IP 2X Anbringen von Messleitungen an offenen Anlagen Abstand Annäherungszone Wenn Abstand > 300mm keine Gefahr für Sachverständige Wenn Abstand < 300mm Schutzmassnahmen notwendig Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
114 Prüfung von elektrotechnischen Anlagen: Messen in der Gefahren und Annäherungszone sofern nicht IP 2X > ( Spaltbreite12.5mm) Näher < 300 mm also Annäherungszone Kurzschlussstrom ca A Schutzkleidung Stufe 2 Messzubehör mit Hochleistungssicherung 50 ka Messgerät Cat. IV Anwendung : Häufig Risiko : Erheblich bis A Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Risikoanalyse beim Messen (SUVA) Wahrscheinlichkeit 10-7 Gefährlichkeit (Auswirkungen) 10-7 Gesamtrisikowert von mind. 49 Risikoeinstufung Hoch Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
115 Der Arbeitsauftrag Für das Arbeiten unter Spannung sind bezüglich Ausbildung, Material und Personalanforderungen klare Forderungen zu erfüllen. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Einfache Routinearbeit ist: Berührungsschutz IP 2X erfüllt Messgerät der korrekten Kategorie III - IV Ausserhalb Annäherungszone Richtiges Messzubehör Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
116 Wir lernen daraus: Arbeiten unter Spannung (AuS 1) Messen in der Gefahren und Annäherungszone sofern nicht IP 2X > ( Spaltbreite12.5mm) Näher als 300 mm = Annäherungszone Kurzschlussstrom > A PSA Schutzkleidung Stufe Messgerät Kategorie IV CAT IV: Messungen an der Quelle von Niederspannungsinstallationen. CAT III: Messungen an Gebäudeinstallationen. CAT II: Messungen an Kreisen die direkt an NS-Installationen angeschlossen sind. CAT I: Messungen an Kreisen die nicht direkt mit dem Stromnetz verbunden sind. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 37 Fall 1: Berührungsschutz nicht vorhanden - Elektrisierung Ein ehemaliges Bauernhaus wurde saniert. Der Rückbau wurde durch die Bauherrschaft selber vorgenommen. Die noch bestehende Elektroinstallation wurde wieder in Betrieb genommen. Die Drähte waren am Ende lediglich mit Isolierband isoliert. Der VU wollte einen Radiator entleeren. Er stellte fest, dass ein Kabel ca. 30 bis 50 cm neben den Heizungsrohren herunter hing und wusste, dass solche Kabel nicht unter Spannung stehen dürfen. Er kümmerte sich daher nicht um das Kabel. Stehend wollte er mit einem Rollgabelschlüssel das Heizungsrohr lösen, dabei wurde er heftig elektrisiert. Er verlor in der Folge das Bewusstsein. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 38
117 Ursachen: Die blanken Drähte der Leitung wurden nicht ausreichend und nicht dauerhaft isoliert. Die Leitung wurde wieder in Betrieb genommen, obwohl sie im Zuge der Umbauarbeiten zurückgebaut worden wäre. Während der weiteren Arbeiten an der Leitung wurden zwei Isolierungen abgestreift oder sind aus anderen Gründen abgefallen. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 39 Massnahme: Blanke Drähte müssen immer zuverlässig gegen das Berühren gesichert werden. Oft werden im Zuge von Umbauarbeiten alte Leitungen wieder unter Spannung gesetzt, weil irgendwo doch noch Strom gebraucht wird. Vor Inbetriebnahme von elektrischen Installationen ist immer eine baubegleitende Erstprüfung vorzunehmen, um auch zu prüfen ob der Berührungsschutz überall gewährleistet ist. Lebenswichtige Regel nicht angewendet: Wir nehmen Anlagen nur in Betrieb, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen vorgenommen wurden. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 40
118 Fall 2: Verbrennungen an Armen und Gesicht Der VU erhielt den Auftrag eine Messeinrichtung an einer Hauptverteilung anzupassen. Ein Teil der Arbeiten musste in der Nähe von spannungsführenden Teilen durchgeführt werden und deshalb wurde eine zweite Person mit entsprechender Ausbildung beigezogen. Ein schriftlicher Arbeitsauftrag wurde nur für einen Teil der Anlage erstellt. Es war von Anfang an klar, dass im Feld 10 nur der linke Teil stromlos geschaltet werden konnte. Nach dem der Bezüger-Überstromunterbrecher für den linken Teil des Felds 10 abgeschaltet wurde, prüfte der VU die Spannungsfreiheit der linken Seite. Anschliessend prüfte er auch noch den rechten Teil, und stellte fest, dass dort keine Spannung vorhanden war. Er wiederholte die Messungen mit dem selben Resultat. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 41 Ursachen: Um sicher zu gehen ob das Messgerät korrekt funktionierte, führte er bei der Steckdose neben der Eingangstüre eine Kontrollmessung durch, um die Funktion des Messgerätes sicherzustellen. Nach erfolgreicher Kontrollmessung war für den VU klar, dass das ganze Feld 10 spannungsfrei war. Somit begann er mit den Arbeiten ohne Schutzausrüstung und ohne isoliertes Werkzeug. Der VU wollte mit einem nicht isolierten Schraubenzieher den Anschluss L3 des linken Felds lösen. Bei dieser Tätigkeit verursachte er auf der rechten Seite des Felds 10 einen Kurzschluss oberhalb der Stromwandler, welcher einen Störlichtbogen auslöste. Dieser verursachte dem VU schwere Verbrennungen an Armen und Gesicht. Die Anlage wurde nicht nach den 5 Sicherheitsregeln spannungslos geschaltet. Für die Prüfung der Spannungsfreiheit wurde kein geeignetes Messgerät nach SN EN eingesetzt. Eine persönliche Schutzausrüstung wurde, trotz Arbeiten in der Annäherungszone, nicht getragen. Das konkrete Vorgehen inklusive Massnahmen für sicheres Arbeiten wurde im Arbeitsauftrag nicht beschrieben. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 42
119 Massnahmen: Für Arbeiten an Anlagen, welche unter Spannung stehen, ist eine gute Arbeitsvorbereitung mit einem Arbeitsauftrag nach ESTI-Weisung Nr. 100 notwendig. Darin müssen die Massnahmen für sicheres Arbeiten beschrieben und die verantwortlichen Personen bestimmt sein. Wird in der Annäherungs- oder der Gefahrenzone gearbeitet, ist eine persönliche Schutzausrüstung gegen Störlichtbogen zu tragen. Die Beteiligten müssen dafür entsprechend ausgebildet sein. Missachtete Regeln: Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt. Sichere Arbeitsmittel verwenden. Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 43 Fall 3: Aussenleuchte, Drähte unter Spannung Bei der Reparatur der Aussenleuchte berührte der VU die spannungsführende Installation und elektrisierte sich. Nach dem Stromschlag arbeitete er weiter und ging nicht zum Arzt. Nach ca. sechs Stunden wurde dem VU schwindlig und er stürzte in der Folge von einer Estrichtreppe. Dabei verletzte sich der VU den Fuss und schlug sich den Kopf an. Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 44
120 Ursachen: Der VU hatte vor der Demontage der Aussenleuchte die Zuleitung nicht spannungslos geschaltet. Die Drähte standen noch unter Spannung. Durch das Öffnen der Aussenleuchte geriet er mit seinen Händen in den Annäherungsbereich. Dem VU waren die 5 Sicherheitsregeln zu wenig bekannt. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Massnahmen: Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen sind diese nach den 5 Sicherheitsregeln spannungsfrei zu schalten. 1. Freischalten und allseitig trennen. 2. Gegen Wiedereinschalten sichern. 3. Auf Spannungsfreiheit prüfen. 4. Erden und Kurzschliessen. 5. Gegen benachbarte unter Spannung stehende Teile schützen. Erst wenn alle Regeln angewendet wurden, kann davon ausgegangen werden, dass keine elektrische Gefährdung mehr vorhanden ist. Missachtete Regeln + 5: Wir halten uns konsequent an die 5 Sicherheitsregeln für spannungsfreies Arbeiten. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
121 Spannungsfreiheit prüfen Sicherheitsregel 3; auf Spannungsfreiheit prüfen, mit einem Messgerät das den nachfolgenden Anforderungen entspricht: Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Messgerät nach EN der Sicherheitskategorie Klasse 4 Ist vor Kurzschluss geschützt Kann Spannung anzeigen ohne Batterie Niederohmiges Messgerät (ca Ω) verwenden 47 Bade- und Dusche Einrichtungen? 2017 Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 48
122 Haartrockner in der Dusche Wanne??? Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 49 Schematische Darstellung der Verhältnisse Neues aus dem ESTI und dem TKI 2018 André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG 50
123 Spannung in der Wanne Spannung in der Wanne sauberes Wasser überall 233V und 1.34 ma sehr gefährlich Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Haartrockner in sauberem Wasser, jedoch ausgeschaltet und keine Erdung Spannung 32,9 V im Wasser nicht gefährlich Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
124 Haartrockner ausgeschaltet, jedoch Aussenleiter vorne Spannung konstant 206V sehr gefährlich Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Wanne mit Erdung und Spannung, N- Leiter vorne Strom 119mA 14.2 V nicht gefährlich Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
125 Spannung vorne, Haartrockner in Betrieb Erdung in Wanne 94.2 V 978 ma Lebensgefahr Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Haartrockner in Betrieb, N- Leiter vorne Spannung 46.6 V Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
126 Die nachfolgenden Messungen sind mit der Körpernachbildung 1000 Ω Berührungsspannung von 1000 Ω mit V-Meter V- Low Niederohmig Ω Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Die folgenden Messungen wurden mit Zugabe von Badesalz ausgeführt 160mA 97.7 V 1147 µs 30.1 Grad Lebensgefahr Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
127 Wasser mit Salz und Neutralleiter vorne 1619 µs 6.8 V 0.05 ma ungefährlich Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Berührungsspannung ohne Erde und Haartrockner ausgeschaltet 10.3 V 0.06 ma ungefährlich Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
128 Resümees: Es kommt auf die Bauart des Haartrockners an. Neutralleiter vorne und eingeschaltet: nur leichte Elektrisierung Neutralleiter vorne und ausgeschaltet: praktisch keine Elektrisierung Polleiter vorne und ausgeschaltet: starke Elektrisierung Polleiter vorne und eingeschaltet: starke Elektrisierung Meersalz ist nicht sehr wichtig. Erdung in Wanne: sofort Stromfluss, vor allem bei Polleiter vorne Erdung in Wanne bei Neutralleiter vorne: fast keine Reaktion Keine Erdung und Neutralleiter vorne: keine Gefahr Polleiter vorne und keine Erdung: überall 230 V, aber kein Strom Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Zu Beachten: Wir haben mit Körpernachbildung 1000 Ω gemessen. V- Meter war V- Low niederohmig. Der Widerstand des Menschen in Wasser kann so nicht berücksichtigt werden. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
129 Daraus lässt sich ableiten, dass eine richtige Polung L-N Leben retten kann. ein 2poliger Schalter in ausgeschaltetem Zustand helfen würde. ein 3poliger Schweizer-Stecker ohne Verwechslung mit Polleiter rechts helfen könnte. bei falscher Polung in der Wanne zwar Spannung zur Folge hat, jedoch ohne Erdung fliesst kein Strom. die Leitfähigkeit des Wassers und die Wassertemperatur unbedeutend sind. der Spannungstrichter in der Nähe des Erders immer kleiner wird. in der isolierten Wanne ein RCD nicht auslöst. eine Erdung nur mit RCD in der Wanne vorteilhaft ist. Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG Vielen Dank für Ihren Spannungsfall! Sicher ist sicher! Neues aus dem ESTI und dem TKI André Moser, Leiter Vollzug NIV & Inspektionen ZH/ZG
130 Das einzig Stetige ist der Wandel - Herausforderungen und Chancen der Energiestrategie Christine Döbeli, Leiterin Netzkunden und Regulierung Installateuren- und Planertagung 1. Februar 2018
131 Energiestrategie Hauptthemenkreise. Energiesparen und Erhöhung der Effizienz Förderung der erneuerbaren Energien Ausstieg aus der Kernenergie Die Energiestrategie 2050 wurde am in Kraft gesetzt. 2
132 Herausforderungen und Chancen der ES2050. Aus der Sicht des Verteilnetzbetreibers. smart metering rollout Netzzuschlag Eigenverbrauch Mindestens 80% der Kundinnen und Kunden müssen in den nächsten 10 Jahren mit einem smart meter ausgerüstet sein. Die restlichen Zähler dürfen bis zum Ende ihrer Funktionsfähigkeit in Betrieb bleiben. Der Netzzuschlag ersetzt die bisherigen Zuschläge auf Übertragungskosten der HS-Netze. Hauptanteil ist nach wie vor die Förderung erneuerbarer Energien (KLEIV und GREIV). 2.3 Rp./kWh Der Eigenverbrauch ist neu auch für sogenannte Zusammenschlüsse erlaubt. Diese Zusammenschlüsse stellen einen Endverbraucher gegenüber dem Netzbetreiber dar. 3
133 ewz.solarsplit. Solarstrom für Ihre Liegenschaft.
134 ewz.solarsplit. Dynamische Zuteilung des Solarstroms in Echtzeit. Endkunden können weiterhin ein individuelles Stromprodukt wählen und erhalten die Rechnung wie gewohnt von ewz. Der Anlagenbesitzer erhält quartalsweise eine Gutschrift (verkaufter Strom an Mieter und Rückspeisung Netz). Freie Festlegung des Preises für den Solarstrom. Dienstleistungspauschale von ewz 4 Rp./kWh. 5
135 Voraussetzungen für ewz.solarsplit. Smart-Meter Zählerinfrastruktur (Leistung wird von ewz erbracht*). Kommunikationsanbindung der Zähler. Die Solarstromanlage sowie die Smart- Meter innerhalb einer Eigenverbrauchsgemeinschaft müssen sich hinter einem gemeinsamen Netzanschluss befinden. Einwilligung der teilnehmenden Parteien. *allfällige Installationsanpassungen sind kundenseitig zu tragen. 6
Gefahrenermittlung, Risikoanalyse Ist Messen «Arbeiten unter Spannung» oder nur eine einfache Routinearbeit?
10/1013 Gefahrenermittlung, Risikoanalyse Ist Messen «Arbeiten unter Spannung» oder nur eine einfache Routinearbeit? Immer wieder hört man, dass elektrisches Messen nur eine einfache Routinearbeit sei.
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