ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN. 1 Allgemeines

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1 ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 1 Allgemeines 1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im Sinne dieser Verkaufsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln. 2 Angebot 1) Ist die Bestellung als Angebot gem. 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von 4 Wochen annehmen. 2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich gezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 3) Die in unseren Leistungsbeschreibungen festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. 4) Geringfügige Farb-, Maß-, Gewicht- und Konstruktionsabweichungen sowie sonstige unwesentliche Änderungen sind, soweit sie dem Besteller zuzumuten sind, zulässig. 5) Wir übernehmen kein Beschaffensrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel 7 Haftung unberührt. Wir werden den Besteller unverzüglich über die nichtrechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Wir werden dem Besteller im Fall des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

2 Seite 2 3 Preise, Zahlungsbedingungen 1) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk/Lager ausschließlich Kosten für Fracht, Versicherung und Verpackung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. 2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4) Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5) Für Sonderanfertigungen und Bestellungen über ,00 wird die Hälfte der Rechnungssumme bei Auftragsbestätigung durch uns fällig. Fehlt bei Zahlungen des Bestellers eine Tilgungsbestimmung, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 6) Bei der Hereingabe von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt. Wechseln werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Voraussetzung für die Hereinnahme derselben ist deren Diskontierungsmöglichkeit. Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Besteller. 7) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheckund Wechselprotest, Vergleichs- oder Insolvenzantrag sowie sonstigem Vermögensverfall sind wir berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheiten auszuführen, alle offen stehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommenen Wechsel und Schecks, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sofern die Bezahlung unserer Lieferung gefährdet ist. 8) Tritt der Besteller vor Vertragsausführung vom Vertrag zurück, ohne dass wir dies zu vertreten hätten, steht uns ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von 20 % der Auftragssumme zu, soweit der Besteller nicht nachweisen kann, dass kein oder wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. 4 Gefahrübergang 1) Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

3 Seite 3 2) Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserer Wahl zu versenden und nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. 5 Lieferung, Lieferfristen 1) Angegebene Lieferfristen gelten stets nur annährend, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Der Beginn der von uns angegeben Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Überschreiten wir in diesem Fall die Lieferfristen, so hat der Besteller das Recht, uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen mit Ausnahme der Haftung für Körperschäden und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen. 2) Leisten wir unsere Lieferpflicht trotz Fälligkeit und Mahnung des Bestellers schuldhaft nicht, so ist unsere Schadensersatzpflicht für den Fall leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens mit Ausnahme von Körperschäden begrenzt. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus. 6 Mängelgewährleistung 1) Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 3) Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 4) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

4 Seite 4 6) Garantien im Rechtsinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 7 Haftungsbeschränkungen 1) Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen, und unverändert an den Besteller weiterliefern, haben wir nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der nachstehenden Klauseln unberührt. 2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren, Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. 3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers. 4) Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers. 8 Eigentumsvorbehalt 1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Materialien und am Liefergegenstand selbst bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. 2) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5 Seite 5 4) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. 5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt uns. 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand 1) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. 2) Bei der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben der Vertrag und die übrigen Klauseln der Verkaufsbedingungen gültig. 3) Erfüllungsort ist Beckingen. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten. 4) Als Gerichtsstand wird das für Beckingen zuständige Amts- oder Landgericht vereinbart. 5) Für die Auslegung des Vertrages ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Haager Internationalen Kaufrechts sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts anwendbar. D11\D7561

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