BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
|
|
- Sarah Baumhauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 von 9 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 28. April 2011 Teil II 138. Verordnung: Änderung der sliste und Außerkraftsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Prüfungsordnungen für die e Dessinateur für Stoffdruck, Edelsteinschleifer und Textilmusterzeichner 138. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die sliste geändert wird und die Ausbildungsordnungen sowie die Prüfungsordnungen für die e Dessinateur für Stoffdruck, Edelsteinschleifer und Textilmusterzeichner außer Kraft gesetzt werden Auf Grund des 7 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2010, wird verordnet: Artikel 1 Änderung der sliste Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, mit der die sliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 185/2010, wird wie folgt geändert: In den Anlagen 1 und 2 entfallen die Bestimmungen betreffend den Drogist und die bezughabenden Regelungen bei den verwandten en. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Drogist/in samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: Drogist/in 3 Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/-in auf den verwandten Bankkaufmann/-frau Betriebsdienstleistung Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel - Buch- und Pressegroßhandel - Verlag Buchhaltung Bürokaufmann/-frau EDV-Kaufmann Einkäufer/-in Einzelhandel 3. Finanzdienstleistungskaufmann/-frau Foto-und Multimediakaufmann/-frau Gartencenterkaufmann/-frau Großhandelskaufmann/-frau
2 BGBl. II - Ausgegeben am 28. April Nr von 9 Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in Immobilienkaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Lagerlogistik Mobilitätsservice Personaldienstleistung Pharmatechnologie Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz Rechtskanzleiassistent/-in Reisebüroassistent/-in Speditionskaufmann/-frau Speditionslogistik Sportadministration Steuerassistenz Versicherungskaufmann/-frau Verwaltungsassistent/-in Waffen- und Munitionshändler 3. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/-in, Bankkaufmann/-frau, Betriebsdienstleistung, Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel, Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel, Buch- und Medienwirtschaft - Verlag, Buchhaltung, Bürokaufmann/-frau, EDV-Kaufmann, Einkäufer/-in, Einzelhandel, Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, Foto-und Multimediakaufmann/-frau, Gartencenterkaufmann/-frau, Großhandelskaufmann/-frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in, Immobilienkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Lagerlogistik, Mobilitätsservice, Personaldienstleistung, Pharmatechnologie, Rechtskanzleiassistent/-in, Reisebüroassistent/-in, Speditionskaufmann/-frau, Speditionslogistik, Sportadministration, Steuerassistenz, Versicherungskaufmann/-frau, Verwaltungsassistent/-in und Waffen- und Munitionshändler jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Drogist/in im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 4. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend den Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz eine in diesem absolvierten auf die des es Drogist/in im en Ausmaß des und Lehrjahres festgelegt. 5. In den Anlagen 1 und 2 entfallen die Bestimmungen betreffend die e Elektronik, Kommunikationstechniker - Audio- und Videoelektronik, Kommunikationstechniker - Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation und Kommunikationstechniker - Nachrichtenelektronik sowie die bezughabenden Regelungen bei den verwandten en. 6. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Elektronik samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: Elektronik 3½ bzw. 4 auf den verwandten Lehrjahr EDV-Systemtechnik Voll Elektrotechnik Voll Elektromaschinentechnik Voll Informationstechnologie - Informatik Voll Informationstechnologie - Technik Voll Kälteanlagentechnik Voll Konstrukteur/Konstrukteurin - Elektroinstallationstechnik - Maschinenbautechnik - Werkzeugbautechnik Ausmaß Kraftfahrzeugtechnik Voll Maschinenbautechnik Voll
3 BGBl. II - Ausgegeben am 28. April Nr von 9 Maschinenfertigungstechnik Voll Maschinenmechanik Voll Mechatronik Voll Produktionstechniker Voll Veranstaltungstechnik Voll Werkzeugbautechnik Voll Werkzeugmechanik Voll 7. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e EDV-Systemtechnik, Elektromaschinentechnik, Elektrotechnik, Informationstechnologie - Informatik, Informationstechnologie - Technik, Kälteanlagentechnik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Elektroinstallationstechnik Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Maschinenbautechnik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Schwerpunkt Metallbautechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Maschinenbautechnik, Maschinenfertigungstechnik, Maschinenmechanik, Mechatronik, Produktionstechniker, Veranstaltungstechnik, Werkzeugbautechnik und Werkzeugmechanik jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Elektronik im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 8. In der Anlage 1 entfallen die Bestimmungen betreffend den Fotograf und die bezughabenden Regelungen bei den verwandten en. 9. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Berufsfotograf/in samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: Berufsfotograf/in 3,5 Foto- und Multimediakaufmann/ Foto- und Multimediakauffrau Medienfachmann/frau - Marktkommunikation und Werbung auf den verwandten Voll Voll Medienfachmann/frau - Medien-design Voll Medienfachmann/frau - Medientechnik Voll Reprografie Voll 10. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Foto- und Multimediakaufmann/Foto- und Multimediakauffrau, Medienfachmann/frau - Marktkommunikation und Werbung, Medienfachmann/frau - Mediendesign, Medienfachmann/frau - Medientechnik und Reprografie jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Berufsfotograf/in im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 1 In den Anlagen 1 und 2 entfallen die Bestimmungen betreffend den Gartencenterkaufmann und die bezughabenden Regelungen bei den verwandten en. 1 In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Einzelhandel - Schwerpunkt Gartencenter samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: Einzelhandel - Schwerpunkt Gartencenter 3 Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/-in auf den verwandten Bankkaufmann/-frau Betriebsdienstleistung Blumenbinder und -händler (Florist) Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel - Buch- und Pressegroßhandel - Verlag
4 BGBl. II - Ausgegeben am 28. April Nr von 9 Buchhaltung Bürokaufmann/-frau EDV-Kaufmann Einkäufer/-in Finanzdienstleistungskaufmann/-frau Foto-und Multimediakaufmann/-frau Friedhofs- und Ziergärtner Garten- und Grünflächengestaltung Großhandelskaufmann/-frau Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in Immobilienkaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Lagerlogistik Mobilitätsservice Personaldienstleistung Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz Rechtskanzleiassistent/-in Reisebüroassistent/-in Speditionskaufmann/-frau Speditionslogistik Sportadministration Versicherungskaufmann/-frau Verwaltungsassistent/-in Waffen- und Munitionshändler 13. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/-in, Bankkaufmann/-frau, Betriebsdienstleistung, Blumenbinder und -händler (Florist), Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel, Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel, Buch- und Medienwirtschaft - Verlag, Buchhaltung, Bürokaufmann/-frau, EDV-Kaufmann, Einkäufer/-in, Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, Foto- und Multimediakaufmann/- frau, Friedhofs- und Ziergärtner, Garten- und Grünflächengestaltung, Großhandelskaufmann/-frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in, Immobilienkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Lagerlogistik, Mobilitätsservice, Personaldienstleistung, Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz, Rechtskanzleiassistent/-in, Reisebüroassistent/-in, Speditionskaufmann/-frau, Speditionslogistik, Sportadministration, Versicherungskaufmann/-frau, Verwaltungsassistent/-in und Waffen- und Munitionshändler jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Einzelhandel - Schwerpunkt Gartencenter im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 14. In den Anlagen 1 und 2 entfallen die Bestimmungen betreffend die e Maschinenbautechnik, Maschinenfertigungstechnik, Maschinenmechanik, Messerschmied, Metalltechnik Blechtechnik, Metalltechnik Fahrzeugbautechnik, Metalltechnik Metallbautechnik, Metalltechnik Metallbearbeitungstechnik, Metalltechnik Schmiedetechnik, Metalltechnik Stahlbautechnik, Präzisionswerkzeugschleiftechnik, Rohrleitungsmonteur, Universalschweißer, Werkzeugbautechnik, Werkzeugmechanik und Zerspanungstechnik und die bezughabenden Regelungen bei den verwandten en. 15. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Metalltechnik samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: Metalltechnik 3½ bzw. 4 auf den verwandten Lehrjahr Baumaschinentechnik Büchsenmacher Chirurgieinstrumentenerzeuger Elektromaschinentechnik Ausmaß
5 BGBl. II - Ausgegeben am 28. April Nr von 9 Elektronik Elektrotechnik Kälteanlagentechnik Gießereitechnik Hüttenwerkschlosser Installations- und Gebäudetechnik Kälteanlagentechnik Karosseriebautechnik Konstrukteur/Konstrukteurin - Installations- und Gebäudetechnik - Maschinenbautechnik - Metallbautechnik - Stahlbautechnik - Werkzeugbautechnik Kraftfahrzeugtechnik Landmaschinentechnik Lebensmitteltechnik Luftfahrzeugtechnik Mechatronik Metallbearbeitung 3. Metallgießer/in Modellbauer Oberflächentechniker Orthopädietechnik - Orthesentechnik - Prothesentechnik - Rehabilitationstechnik Papiertechniker Produktionstechniker Seilbahnfachmann/-frau Skierzeuger Sonnenschutztechnik Spengler Textilmechanik Textiltechnik - Maschentechnik - Webtechnik Uhrmacher Veranstaltungstechnik Verpackungstechnik Vulkanisierung Waagenhersteller Werkstofftechnik 16. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Büchsenmacher, Chirurgieinstrumentenerzeuger, Elektronik, Elektrotechnik, Kälteanlagentechnik, Gießereitechnik, Hüttenwerkschlosser, Installations- und Gebäudetechnik, Kälteanlagentechnik, Karosseriebautechnik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Installations- und Gebäudetechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Lebensmitteltechnik, Metallgießer/in, Modellbauer, Oberflächentechniker, Orthopädietechnik -
6 BGBl. II - Ausgegeben am 28. April Nr von 9 Orthesentechnik, Orthopädietechnik - Prothesentechnik, Orthopädietechnik - Rehabilitationstechnik, Papiertechniker, Produktionstechniker, Seilbahnfachmann/-frau, Skierzeuger, Sonnenschutztechnik, Spengler, Textilmechanik, Textiltechnik - Maschentechnik, Textiltechnik - Webtechnik, Uhrmacher, Veranstaltungstechnik, Verpackungstechnik, Vulkanisierung, Waagenhersteller und Werkstofftechnik jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Metalltechnik im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 17. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Baumaschinentechnik, Elektromaschinentechnik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Maschinenbautechnik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Metallbautechnik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Stahlbautechnik, Konstrukteur/Konstrukteurin - Werkzeugbautechnik, Landmaschinentechnik, Luftfahrzeugtechnik und Mechatronik jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Metalltechnik im en Ausmaß des und Lehrjahres festgelegt. 18. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend den Metallbearbeitung eine in diesem absolvierten auf die des es Metalltechnik im en Ausmaß des, und 3. Lehrjahres festgelegt. 19. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Steuerassistenz samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: Steuerassistenz 3 Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/-in auf den verwandten Bankkaufmann/-frau Betriebsdienstleistung Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel - Buch- und Pressegroßhandel - Verlag Buchhaltung Bürokaufmann/-frau 3. Drogist/-in Einkäufer/-in Einzelhandel Finanzdienstleistungskaufmann/-frau Großhandelskaufmann/-frau Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in Immobilienkaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Lagerlogistik Mobilitätsservice Personaldienstleistung Rechtskanzleiassistent/-in Reisebüroassistent/-in Speditionskaufmann/-frau Speditionslogistik Sportadministration Versicherungskaufmann/-frau Verwaltungsassistent/-in 20. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/-in, Bankkaufmann/-frau, Betriebsdienstleistung, Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel, Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel, Buch- und
7 BGBl. II - Ausgegeben am 28. April Nr von 9 Medienwirtschaft - Verlag, Einkäufer/-in, Einzelhandel, Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, Großhandelskaufmann/-frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in, Immobilienkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Lagerlogistik, Mobilitätsservice, Personaldienstleistung, Rechtskanzleiassistent/-in, Reisebüroassistent/-in, Speditionskaufmann/-frau, Speditionslogistik, Sportadministration, Versicherungskaufmann/-frau und Verwaltungsassistent/-in jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Steuerassistenz im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 2 In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Buchhaltung und Bürokaufmann/-frau jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Steuerassistenz im en Ausmaß des und Lehrjahres festgelegt. 2 In der Anlage 1 entfallen die Bestimmungen betreffend den Straßenerhaltungsfachmann und die bezughabenden Regelungen bei den verwandten en. 23. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Straßenerhaltungsfachmann/Straßenerhaltungsfachfrau samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: Straßenerhaltungsfachmann/-frau auf den verwandten 3 Brunnen- und Grundbau Garten- und Grünflächengestaltung Maler und Anstreicher Maurer/Maurerin Pflasterer Tiefbauer 24. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Brunnen- und Grundbau, Garten- und Grünflächengestaltung, Maler und Anstreicher, Maurer/Maurerin, Pflasterer und Tiefbauer jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Straßenerhaltungsfachmann/-frau im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 25. In den Anlage 1 und 2 entfallen die Bestimmungen betreffend den Tapezierer und Dekorateur und die bezughabenden Regelungen bei den verwandten en. 26. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Tapezierer/in und Dekorateur/in samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: Tapezierer/in und Dekorateur/in auf den verwandten 3 Bodenleger Maler und Anstreicher Polsterer 3. Sattlerei - Reitsportsattlerei - Taschnerei - Fahrzeugsattlerei Sonnenschutztechnik
8 BGBl. II - Ausgegeben am 28. April Nr von In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Bodenleger, Maler und Anstreicher, Sattlerei - Schwerpunkt Reitsportsattlerei, Sattlerei - Schwerpunkt Taschnerei und Sonnenschutztechnik jeweils eine in diesen en absolvierten auf die des es Tapezierer/in und Dekorateur/in im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 28. In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend die e Polsterer und Sattlerei - Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei jeweils eine in diesem en absolvierten auf die des es Tapezierer/in und Dekorateur/in im en Ausmaß des und Lehrjahres festgelegt. 29. In der Anlage 1 entfallen die Bestimmungen betreffend den Veranstaltungstechnik und die bezughabenden Regelungen bei den verwandten en. 30. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend den Veranstaltungstechnik samt und Verwandtschaftsregelungen eingefügt: auf den verwandten Veranstaltungstechnik 3,5 Elektronik (Modullehrberuf) Elektrotechnik 3 In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend den Elektrotechnik eine Anrechnung der in diesem absolvierten auf die des es Veranstaltungstechnik im en Ausmaß des Lehrjahres festgelegt. 3 In der Anlage 1 wird bei den Bestimmungen betreffend den Elektronik (Modullehrberuf) eine in diesem absolvierten auf die des es Veranstaltungstechnik im en Ausmaß des und Lehrjahres festgelegt. 33. In der Anlage 1 entfallen die Bestimmungen für die e Dessinateur für Stoffdruck, Edelsteinschleifer und Textilmusterzeichner sowie die bezughabenden Regelungen bei den jeweils verwandten en. 34. In der Anlage 2 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge die nachfolgenden Bestimmungen betreffend die e Drogist/in, Steuerassistenz und Tapezierer/in und Dekorateur/in wie folgt eingefügt: Abgelegte Lehrabschlussprüfung im : Ersetzte Lehrabschlussprüfung im : Drogist/in Einzelhandel Steuerassistenz Bürokaufmann/Bürokauffrau Tapezierer/in und Dekorateur/in Polsterer 35. Die Bestimmungen der Ziffern 1 bis 34 treten mit Juni 2011 in Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen. Artikel 2 Außerkrafttreten der Ausbildungsvorschriften und der Prüfungsordnung für den Dessinateur für Stoffdruck Die Bestimmungen für den Dessinateur für Stoffdruck ( 1 Z 7 und Anlage 7) der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Februar 1972, mit der Ausbildungsvorschriften für weitere e erlassen werden, BGBl. Nr. 74/1972 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 191/2010, treten mit Ablauf des 3 Mai 2011 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen. Die Prüfungsordnung für den Dessinateur für Stoffdruck, BGBl. Nr. 675/1974, tritt unbeschadet 3 mit Ablauf des 3 Mai 2011 außer Kraft. 3. Lehrlinge, die am 3 Mai 2011 im Dessinateur für Stoffdruck ausgebildet werden, können innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vereinbarten zur Lehrabschlussprüfung gemäß der in 2 angeführten Prüfungsordnung antreten.
9 BGBl. II - Ausgegeben am 28. April Nr von 9 Artikel 3 Außerkrafttreten der Ausbildungsvorschriften und der Prüfungsordnung für den Edelsteinschleifer Die Bestimmungen für den Edelsteinschleifer ( 1 Z 3 und Anlage 3) der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Februar 1972, mit der Ausbildungsvorschriften für weitere e erlassen werden, über Ausbildungsvorschriften für den Edelsteinschleifer, BGBl. Nr. 75/1972 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 408/2008, tritt mit Ablauf des 3 Mai 2011 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen. Die Prüfungsordnung für den Edelsteinschleifer, BGBl. Nr. 24/1978, tritt unbeschadet 3 mit Ablauf des 3 Mai 2011 außer Kraft. 3. Lehrlinge, die am 3 Mai 2011 im Edelsteinschleifer ausgebildet werden, können innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vereinbarten zur Lehrabschlussprüfung gemäß der in 2 angeführten Prüfungsordnung antreten. Artikel 4 Außerkrafttreten der Ausbildungsvorschriften und der Prüfungsordnung für den Textilmusterzeichner Die Verordnung über Ausbildungsvorschriften für den Textilmusterzeichner, BGBl. Nr. 140/1976 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 188/2010, tritt mit Ablauf des 3 Mai 2011 außer Kraft. In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen. Die Prüfungsordnung für den Textilmusterzeichner, BGBl. Nr. 88/1977, tritt unbeschadet 3 mit Ablauf des 3 Mai 2011 außer Kraft. 3. Lehrlinge, die am 3 Mai 2011 im Textilmusterzeichner ausgebildet werden, können innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vereinbarten zur Lehrabschlussprüfung gemäß der in 2 angeführten Prüfungsordnung antreten. Mitterlehner
1 von 9. Entwurf. in Jahren. Lehrzeit auf den verwandten Lehrberuf Lehrjahr Ausmaß 1. voll
1 von 9 Entwurf XXX. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die sliste geändert wird und die Ausbildungsordnungen sowie die Prüfungsordnungen für die e Dessinateur für
MehrXXX. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste geändert wird.
1 von 5 Entwurf XXX. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die sliste geändert wird. Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 27. Juni 2003 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 27. Juni 2003 Teil II 304. Verordnung: Änderung der sliste 1657 304. Verordnung
MehrVerordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Lehrberufsliste geändert wird
1 von 7 E n t w u r f Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die sliste geändert wird Auf Grund der 7, 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr.
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 10. April 2006 Teil II 147. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste, der Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 27. März 2008 Teil II 98. Verordnung: Änderung der sliste 98. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit,
MehrListe der Lehrberufe, die für das Modell Land-Wirtschaft in Frage kommen
Liste der Lehrberufe, die für das Modell Land-Wirtschaft in Frage kommen (Bei anderen Berufen: konkrete Antragstellung beim Landesausbildungsbeirat) Stand: 14.08.2013 Lehrberufe mit Anrechnung nach einer
MehrAuf Grund des 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
1 von 5 %81'(6*(6(7=%/$77 )h5',(5(38%/,.g67(55(,&+ -DKUJDQJ $XVJHJHEHQDP$XJXVW 7HLO,, 9HURUGQXQJ bqghuxqjghu/hkuehuxivolvwh 9HURUGQXQJ GHV %XQGHVPLQLVWHUV I U :LUWVFKDIW XQG $UEHLW PLW GHU GLH /HKUEHUXIVOLVWHJHlQGHUWZLUG
MehrLehrberufe mit Anrechnung nach einer LwFS FR Landwirtschaft. Verwandte Lehrberufe
Liste der Lehrberufe, die für das Modell Land-Wirtschaft in Frage kommen (Bei anderen Berufen: konkrete Antragstellung beim Landesausbildungsbeirat) Stand: 30.06.2017 Lehrberufe mit Anrechnung nach einer
MehrLehrberufsliste Stand: September 2008
A Anlagenelektrik 4 Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent 3 Augenoptik 3 1/2 B Bäcker/-in 3 Bankkaufmann/-frau 3 Baumaschinentechnik 3 1/2 Bautechnischer Zeichner/Bautechnische Zeichnerin 3 Bekleidungsfertiger/-in
MehrAbfall. Assistenz Physiklaborant 1. voll Schädlingsbekämpfer/in 1. voll Textilchemie 1. voll Lackiertechnik 3 Beschriftungsdesign und
Kurztitel Erlassung der Lehrberufsliste Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 268/1975 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 128/2017 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 1/2 Inkrafttretensdatum 006.2017 Index 50/04 Berufsausbildung
MehrAO PO Voller Lehrzeitersatz in den Lehrberufen Ersetzte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf bzw. in den Lehrberufen. Buch- und Medienwirtschaft Buchund
im Lehrberuf Anlagenelektrik II 243/04 II 243/04 - Anlagenmonteur/in 440/84 351/90 Betriebselektriker/in 339/92 Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin II 451/04 II 5/04
MehrANLAGE A: Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen
ANLAGE A: Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen Gleichhaltung von schulischen Ausbildungen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß 34a BAG sowie Anrechnungen für verwandte Lehrberufe
MehrANLAGE B: Anzurechnende Lehrjahre aufgrund der Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen
ANLAGE B: Anzurechnende aufgrund der schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen bzw. Anrechnung von n nach Abschluss schulischer Ausbildungen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen (gemäß 34a BAG (gemäß Erlass
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 120. Verordnung: Änderung der sliste 120. Verordnung des Bundesmisters für Wissenschaft, Forschung
MehrLehrlinge in ÖSTERREICH am nach Fachverbänden, Lehrberufen und Geschlecht Sparte Information & Consulting
Lehrlinge in ÖSTERREICH am 31.12.2015 nach Fachverbänden, en und Geschlecht In den en, welche mit "G" (Geheim) angegeben sind, werden in Summe weniger als 3 Lehrlinge Fachgruppe 701 - FV Entsorgungs- und
MehrLehrlingsstatistik 2007
Lehrlingsstatistik 2007 Lehrlinge, Lehrberufe und im Burgenland 2007 Lehrlinge Anlagenelektrik 1 1 1 0 0 Augenoptik 1 2 3 3 2 2 1 3 BäckerIn 24 4 28 18 7 6 2 15 15 BäckerIn/KonditorIn 5 2 7 6 0 0 Baumaschinentechnik
MehrJahrgang 2018 Kundgemacht am 30. November
1 von 6 Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter: http://www.salzburg.gv.at/amtssignatur. Jahrgang 2018 Kundgemacht am 30. November 2018 84. Verordnung: verordnung Berufsschulen
MehrJahrgang 2015 Kundgemacht am 11. September 2015
1 von 6 Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter: http://www.salzburg.gv.at/amtssignatur. Jahrgang 2015 Kundgemacht am 11. September 2015 81. Verordnung: verordnung Berufsschulen
MehrAllgemeine Informationen zur Lehre. Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol
Allgemeine Informationen zur Lehre Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol Lehrberufe in Österreich In Österreich werden zur Zeit 206 Lehrberufe ausgebildet. 6 Lehrberufe mit 4 Lehrjahren 41 Lehrberufe
MehrRahmentermine für Lehrabschlussprüfungen ACHTUNG: Terminabweichungen sind dennoch möglich!
Rahmentermine für Lehrabschlussprüfungen ACHTUNG: Terminabweichungen sind dennoch möglich! Die Einzahlung der Prüfunstaxe ist die Anmledung. Lehrlinge mit einem Lehrvertrag in Salzburg erhalten automatisch
MehrAuf Grund des 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
1 von 5 %81'(6*(6(7=%/$77 )h5',(5(38%/,.g67(55(,&+ -DKUJDQJ $XVJHJHEHQDP-XQL 7HLO,, 9HURUGQXQJ 9HUKlOWQLV]DKOHQ9HURUGQXQJ 9HURUGQXQJ GHV %XQGHVPLQLVWHUV I U :LUWVFKDIW XQG $UEHLW EHU GLH 9HUHLQKHLWOLFKXQJ
MehrListe der Lehrberufe mit einem Mädchenanteil bis max. 30%
Liste der Lehrberufe mit einem Mädchenanteil bis max. 30% ANLAGENELEKTRIK BAUMASCHINENTECHNIK BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN BERUFSKRAFTFAHRERIN-GÜTERBEFÖRDERUNG BERUFSKRAFTFAHRERIN-PERSONBEFÖRDERUNG BETONFERTIGERIN-BETONWARENERZEUGUNG
MehrLehrberuf m w ges. Augenoptik BäckerIn BäckerIn/KonditorIn Bankkaufmann/frau 1 4 5
Lehrberuf Lehrlinge Lehrbetriebe *) AZ ge best. Ergebnis n. best. ges. Bestanden Bestanden m w ges. Augenoptik 1 3 4 3 0 0 3 3 1 4 BäckerIn 16 0 16 15 4 2 4 10 0 10 BäckerIn/KonditorIn 6 6 12 5 0 0 0 0
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 10. April 2006 Teil II 147. Verordnung: Änderung der sliste, der Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Friedhofs-
MehrLEHRLINGE IN WIEN. Stichtag:
LEHRLINGE IN WIEN Stichtag: 31.12.2012 Statistikreferat März 2013 Aktuelle statistische Informationen und Wirtschaftsdaten finden Sie im Internet-Angebot der Wirtschaftskammer Wien unter der Adresse: wko.at/wien/
MehrLehrabschlussprüfungen 2015 in Wien nach Quartal Lehrberuf Gesamt-Kandidaten Quartal 1 Quartal 2 Quartal 3
Lehrabschlussprüfungen 2015 in Wien nach Quartal Lehrberuf Gesamt-Kandidaten Quartal 1 Quartal 2 Quartal 3 Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent 26 26 Augenoptik 18 15 1 2 Bäcker 24 24 Bankkaufmann
MehrLEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG NÖ
LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG NÖ Die unten angeführten Lehrlingsentschädigungen dienen zur Orientierungshilfe für Lehrstellensuchende. Die tatsächliche Lehrlingsentschädigung kann unterschiedlich sein, je nachdem
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1997 Ausgegeben am 18. September 1997 Teil II
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1997 Ausgegeben am 18. September 1997 Teil II 263. Verordnung: Änderung der sliste 1617 263.
MehrQ:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\Berufsschulen Schulsprengel LRLeg.docx \ :21:00 1 von 7. E n t wurf
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\Berufsschulen LRLeg.docx \ 13.07.2015 16:21:00 1 von 7 E n t wurf Verordnung der er Landesregierung vom..., mit der die der öffentlichen Berufsschulen, ausgenommen land-
MehrANLAGE B: Anzurechnende Lehrjahre aufgrund der Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen
ANLAGE B: Anzurechnende aufgrund der schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen bzw. Anrechnung von n nach Abschluss schulischer Ausbildungen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen (gemäß 34a BAG (gemäß Erlass
MehrArtikel I In nachstehenden Standorten ist eine Berufsschule zu führen, deren Schulsprengel wie folgt festgesetzt wird:
Bundesland Kurztitel Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen in Kundmachungsorgan LGBl. Nr. 58/2016 aufgehoben durch LGBl. Nr. 51/2017 Typ V /Artikel/Anlage Art. 1 Inkrafttretensdatum 01.01.2017
MehrQ:\2003gvk\GVK-NEU\F-6 Kultur\Verordnungen\F-Berufsschulen Schulsprengel 2018.docx \ :42:00 1 von 9. E n t wurf
Q:\2003gvk\GVK-NEU\F-6 Kultur\Verordnungen\F-Berufsschulen 2018.docx \ 05.09.2018 11:42:00 1 von 9 E n t wurf Verordnung der er Landesregierung vom..., mit der die der öffentlichen Berufsschulen, ausgenommen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien Verlagspostamt 1030 Wien 1311 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1979 Ausgegeben am 6. Juli 1979 98. Stück 2 9 1. Verordnung: Änderung mehrerer Verordnungen,
Mehr5000/60 0. Verordnung über die Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen in Niederösterreich. 20. Juli 2007
Verordnung über die Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen in 5000/60 0 Stammverordnung 53/07 2007-07-20 Blatt 1-14 5000/60 0 0 Ausgegeben am Jahrgang 2007 53. Stück Die NÖ Landesregierung hat
MehrBeruf Zeilensumme M W Einzelhandel 906 197 709 Kraftfahrzeugtechnik 405 392 13 Bürokaufmann 344 57 287 Koch 324 243 81 Friseur 311 16 295 Tischlerei
Beruf Zeilensumme M W Einzelhandel 906 197 709 Kraftfahrzeugtechnik 405 392 13 Bürokaufmann 344 57 287 Koch 324 243 81 Friseur 316 295 Tischlerei 282 256 26 Maurer 260 259 1 Sanitär- und Klimatechniker
MehrDie Wirtschaftskammer Tirol ist die Interessenvertretung der über Unternehmen in Tirol.
Die Lehre Ausbildung der Schülerberater/-innen 19.4.2012 Die Wirtschaftskammer Tirol ist die Interessenvertretung der über 35.000 Unternehmen in Tirol. Bildungsabteilung der Wirtschaftskammer Tirol Lehrvertragsservice
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 11. September 2018 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 11. September 2018 Teil II 242. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016);
MehrDaten zum QML Qualitätsmanagement in der Lehrlingsausbildung Österreich Gesamt 2015
Die vorliegenden Auswertungen dienen dem Qualitätsmanagement in der Lehrlingsausbildung. Ziel ist, dass ein höherer Anteil von jungen Menschen die und dann über eine positive Lehrabschlussprüfung verfügt
Mehr5949/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
5949/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 153 5949/AB XXIV. GP Eingelangt am 07.09.2010 BM für Wirtschaft, Familie und Jugend Anfragebeantwortung Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Juli 2004 Teil II 313. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen; Bekanntgabe der Lehrpläne für den Religionsunterricht
MehrANHANG ERSATZ VON LEHRABSCHLUSSPRÜFUNGEN
ANHANG ERSATZ VON LEHRABSCHLUSSPRÜFUNGEN Abgelegte Lehrabschlussprüfung Ersetzt die Lehrabschlussprüfung Anlagenelektriker/in Anlagenmonteur/in Anlagenelektriker/in Betriebselektriker/in Archiv-, Bibliotheks-
MehrLehrlingsstatistik 2015 Vorarlberg
Lehrlingsstatistik 2015 Vorarlberg Inhaltsverzeichnis Die wichtigsten Kennzahlen 3 Übersicht nach Art der Ausbildung 4 Entwicklung der Gesamt-Lehrlingszahl 5 Entwicklung der Lehrlingszahl im 1. Lehrjahr
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Metalltechnik (alle Schwerpunkte) BGBl. II Nr. 148/ April 2011
GLIEDERUNG Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Technologie, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen. Die
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1999 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 21. August 1992 174. Stück 507. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
MehrLIEBE SCHÜLERIN, LIEBER SCHÜLER,
LIEBE SCHÜLERIN, LIEBER SCHÜLER, Mit deinem Besuch bei der Berufs-Safari hast du nun einen guten ersten Einblick in 6 verschiedene Berufsbereiche bekommen und auch einzelne Lehrberufe etwas näher kennengelernt.
MehrVerordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom. über die Festsetzung der Schulsprengel der Landesberufsschulen
1 von 11 E n t wur f FA Ber u fs bild en des S ch ul we s en, St a n d: Dez e m ber 2017 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom. über die Festsetzung der Schulsprengel der Landesberufsschulen
MehrJahrgang 2018 Ausgegeben am 22. März 2018
1 von 12 Jahrgang 2018 Ausgegeben am 22. März 2018 31. Verordnung: Festsetzung der Schulsprengel der Landesberufsschulen 31. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. März 2018 über die Festsetzung
MehrLEHRBERUFSLISTE Lehrberufe in Österreich
LEHRBERUFSLISTE 203 Lehrberufe in Österreich Diese Liste wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich herausgegeben Die Liste ist im Internet
MehrRahmentermine für Lehrabschlussprüfungen ACHTUNG: Terminabweichungen sind dennoch möglich!
Rahmentermine für Lehrabschlussprüfungen ACHTUNG: Terminabweichungen sind dennoch möglich! Die Einzahlung der Prüfunstaxe ist die Anmeldung. Lehrlinge mit einem Lehrvertrag in Sbg erhalten automatisch
MehrLEHRLINGE IN WIEN. Stichtag:
LEHRLINGE IN WIEN Stichtag: 31.12.2013 Statistikreferat März 2014 Aktuelle statistische Informationen und Wirtschaftsdaten finden Sie im Internet-Angebot der Wirtschaftskammer Wien unter der Adresse: wko.at/wien/
MehrBundesland. Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Index. Text. Landesrecht. Steiermark
Landesrecht Bundesland Kurztitel Festsetzung der Schulsprengel der Landesberufsschulen Kundmachungsorgan LGBl. Nr. 31/2018 Typ V /Artikel/Anlage 1 Inkrafttretensdatum 01.08.2018 Index 5080 Berufsschule
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 1. August 2007 Teil II 187. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste, der Sanitär- und Klimatechnik- Ausbildungsordnung
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2515 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1986 Ausgegeben am 19. August 1986 178. Stück 430. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
MehrLehrberufsliste Lehrberufe in Österreich.
sliste 202 Lehrberufe in Österreich www.bmwfj.gv.at LEHRBERUFSLISTE 202 Lehrberufe in Österreich Diese Liste wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH
1 von 18 LANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 14. Juli 2016 58. Verordnung: Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen in Die NÖ Landesregierung hat am 5. Juli 2016
MehrSprechtage in der Lehrlingsstelle Wien
Sprechtage in der Lehrlingsstelle Wien Sie beabsichtigen den Lehrabschluss nachzuholen und haben Fragen zum Ablauf einer Lehrabschlussprüfung? Bei uns sind Sie richtig! Die Referenten der Lehrlingsstelle
MehrJahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter am 13. Juli 2007
Jahrgang 2007 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 13. Juli 2007 47. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 1. Juli 2007 über die Festsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Berufsschulen
MehrAllgemeine Universitätsreife Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:
Der Fachhochschul- Bachelorstudiengang Internationale Wirtschaftsbeziehungen bietet Zugangsmöglichkeiten für Studienwerber unter folgenden Voraussetzungen: Allgemeine Universitätsreife Die allgemeine Universitätsreife
MehrLIEBE SCHÜLERIN, LIEBER SCHÜLER,
LIEBE SCHÜLERIN, LIEBER SCHÜLER, mit dem Besuch der Berufs-Safari hast du einen guten ersten Einblick in die Berufswelt sowie einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten nach der (Pflicht-) Schule
Mehr5000/60 3. Verordnung über die Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen in Niederösterreich. 10. August 2012
Verordnung über die Schulsprengel der berufsbildenden Pflichtschulen in 5000/60 0 Stammverordnung 46/08 2008-05-16 Blatt 1-14 5000/60 1 1. Novelle 48/09 2009-04-17 Blatt 2-4, 7-9, 12-14 5000/60 2 2. Novelle
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 15. Jänner 2004 Teil II 11. Verordnung: Erlassung der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau
MehrLehrlingsstatistik 2017 Vorarlberg
Lehrlingsstatistik 2017 Vorarlberg Inhaltsverzeichnis Die wichtigsten Kennzahlen 3 Übersicht nach Art der Ausbildung 4 Entwicklung der Gesamt-Lehrlingszahl 5 Entwicklung der Lehrlingszahl im 1. Lehrjahr
MehrAutomatisierungstechnik. x x. x x
bmwfw & WKO (2016): in Österreich - Ausbildungen mit Zukunft. http://www.bic.at/downloads/at/broschueren/lehrberufsleikon_2016.pdf Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn Augenoptik BäckerIn
MehrBeschlussreifer Entwurf. Verordnung
Beschlussreifer Entwurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... über die Festsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Berufsschulen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Berufsschulen im Land
MehrLehrlingsstatistik 2016 Vorarlberg
Lehrlingsstatistik 2016 Vorarlberg Inhaltsverzeichnis Die wichtigsten Kennzahlen 3 Übersicht nach Art der Ausbildung 4 Entwicklung der Gesamt-Lehrlingszahl 5 Entwicklung der Lehrlingszahl im 1. Lehrjahr
MehrLehrlingsstatistik 2018 Vorarlberg
Lehrlingsstatistik 2018 Vorarlberg Inhaltsverzeichnis Die wichtigsten Kennzahlen 3 Übersicht nach Art der Ausbildung 4 Entwicklung der Gesamt-Lehrlingszahl 5 Entwicklung der Lehrlingszahl im 1. Lehrjahr
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 551 Jahrgang 1981 Ausgegeben am 6. Feber 1981 17. Stück 37. Verordnung: Änderung mehrerer Verordnungen,
MehrAKTUELLE INFORMATIONEN
AKTUELLE INFORMATIONEN Stand: 2015 Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung II/1 (Berufsschulen) Bundesministerium für Bildung und Frauen 1014 Wien, Minoritenplatz 5 Aktuelle Informationen zur Berufsschule
MehrPrüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Waffenund Munitionshändler
Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Waffenund Munitionshändler 330. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler,
MehrJahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 3313 Jahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August 1988 175. Stück 468. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste 469. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften
MehrMetalltechnik - Maschinenbautechnik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre
Metalltechnik - Maschinenbautechnik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): früher: MaschinenbautechnikerIn, BetriebsschlosserIn, MaschinenschlosserIn Berufsbeschreibung
MehrPOLITISCHE BILDUNG im Lehrplan der Berufsschule
POLITISCHE BILDUNG im Lehrplan der Berufsschule Stand: Oktober 2003 2 Die vorliegende Dokumentation berücksichtigt die neue Rechtschreibung. Lehrplanbestimmungen allerdings werden in jener Rechtschreibung
MehrLehrabschlussprüfungen 2017
Lehrabschlussprüfungen 2017 Im Jahr 2017 werden von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten voraussichtlich, in den nachstehend angeführten en Lehrabschlussprüfungen durchgeführt. Theoretische
MehrFÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 387 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1991 Ausgegeben am 26. Februar 1991 39. Stück 88. Verordnung: Änderung der Verordnung
MehrKundmachung der Bundesinnung der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede vom 30. Jänner 2004 (gemäß 22a GewO 1994)
Kundmachung der Bundesinnung der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede vom 30. Jänner 2004 (gemäß 22a GewO 1994) Verordnung der Bundesinnung der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede
MehrLEHRLINGE IN WIEN. Stichtag:
LEHRLINGE IN WIEN Stichtag: 31.12.2015 Statistikreferat März 2016 Aktuelle statistische Informationen und Wirtschaftsdaten finden Sie im Internet-Angebot der Wirtschaftskammer Wien unter der Adresse: wko.at/wien/
MehrFACHKRÄFTESTIPENDIUM
FACHKRÄFTESTIPENDIUM LISTE DER FÖRDERBAREN AUSBILDUNGEN GEMÄSS 34b Abs. 3 AMSG (gültig ab 1.1.2019) Anhang zur AMS-Bundesrichtlinie Fachkräftestipendium (AMF/24-2018) Inhaltsverzeichnis MINT... 3 Bautechnik...
MehrLEHRBERUFSLISTE Lehrberufe in Österreich
LEHRBERUFSLISTE 208 Lehrberufe in Österreich Diese Liste wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich herausgegeben Die Liste
MehrLehrberufsliste Lehrberufe in Österreich
sliste 2017 Lehrberufe in Österreich Diese Liste wird vom Bundeministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit unentgeltlich herausgegeben. Die Liste ist im
MehrErwerbssituation und Branchenwechsel von jungen Arbeitskräften mit Handelsberufen. 1 Zur Erwerbssituation von jungen Arbeitskräften mit Handelsberufen
Wien, 27.1.2010 Andreas Riesenfelder Erwerbssituation und Branchenwechsel von jungen Arbeitskräften mit Handelsberufen Der folgende Beitrag basiert auf einer Forschungsreihe von L&R Sozialforschung im
MehrArchiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentInnen arbeiten in Bibliotheken, Dokumentationsstellen,
MehrHR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident. Abteilung Berufsschulen (B4) Lehre mit Matura.
E-Mail: lsr@lsr-ooe.gv.at http://www.lsr-ooe.gv.at HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident Abteilung Berufsschulen (B4) 4040 Linz, Sonnensteinstraße 20 Tel. Nr.: 0732/7071-0 Fax Nr.: 0732/7071-1090
Mehr9355 WIFI-Tages-Werkmeisterschule Maschinenbau/Betriebstechnik 1. Jahrgang Höherqualifizierung für Techniker in Metallberufen
DIE WIFI-WERKMEISTERSCHULE - IHR WEG ZUM ANGESTELLTEN UND MEISTER Lebenslanges Lernen ist heutzutage ein absolutes Muss, um die Karriereleiter hinaufzusteigen. Die WIFI- WERKMEISTERSCHULE ist eines der
Mehr17/18. Nach der Schule in die Praxis. Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft. Information über Lehrberufe
17/18 Nach der Schule in die Praxis Berufsinformationszentrum der Wiener Wirtschaft Information über Lehrberufe Nach der Schule in die Praxis Information über Lehrberufe Inhalt Einführung Vorwort...3 BiWi-Berufsinformationszentrum
MehrBerufsbeschreibung. Waffen- und MunitionshändlerIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
Waffen- und MunitionshändlerIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Waffen- und MunitionshändlerInnen kaufen und verkaufen Waffen (z. B. Jagdgewehre, Sportwaffen, Pistolen), Munition und
MehrKundmachung der Bundesinnung der Metalltechniker vom (gemäß 22a GewO 1994)
Kundmachung der Bundesinnung der Metalltechniker vom 26.6. 2013 (gemäß 22a GewO 1994) Verordnung der Bundesinnung der Metalltechniker über die Meisterprüfung für das Handwerk Metalltechnik für Metall-
MehrEvaluierung der neuen Lehrberufe 2005 / 2006
Evaluierung der neuen Lehrberufe 2005 / 2006 Endbericht März 2006 Projektleitung: Mag. Susanne Klimmer (ibw) Projektteam: Mag. Bettina Lehner (ibw) Mag. Peter Schlögl (öibf) Regine Wieser (öibf) INHALT
MehrANLAGE A: Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen
ANLAGE A: Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen Gleichhaltung von schulischen Ausbildungen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß 34a BAG sowie Anrechnungen für verwandte Lehrberufe
MehrWähle einen Beruf, den Du liebst, und Du brauchst keinen Tag in Deinem Leben mehr zu arbeiten!
die Lehre: Wähle einen Beruf, den Du liebst, und Du brauchst keinen Tag in Deinem Leben mehr zu arbeiten! Konfuzius ( 551 479 v. Chr. ) die Lehre: die erste Berufswahl ist noch immer eine der wichtigsten
MehrPrüfungsordnung für den Lehrberuf Elektronik (gilt für alle Schwerpunkte) BGBl. II Nr. 147/ April 2011
PRAKTISCHE PRÜFUNG Prüfarbeit Die Prüfarbeit basiert auf der Erledigung eines betrieblichen Arbeitsauftrages. Der Arbeitsauftrag umfasst Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildung gemäß den
Mehr