Satzung des Deutschen Schulvereins New Delhi in New Delhi
|
|
- Hansl Brinkerhoff
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DSND HANDBUCH U R K U N D E Dem Deutschen Schulverein New Delhi wird nach 23 des Bürgerlichen Gesetzbuches die R E C H T S F Ä H I G K E I T verliehen. Bonn, den 24. Februar 1993 Bundesministerium des Innern V I /32 Im Auftrag gez. Rogall-Grothe Satzung des Deutschen Schulvereins New Delhi in New Delhi NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS UND DER SCHULE 1 NAME UND SITZ DES VEREINS Der Name des Vereins lautet Deutscher Schulverein New Delhi. Sein Sitz ist in New Delhi, Indien. Die Rechtsfähigkeit gemäß 23 BGB wurde vom Bundesministerium des Innern mit Urkunde vom 24. Februar 1993 verliehen. 2 ZWECK UND ZIEL DES VEREINS UND DER SCHULE (1) Zweck des Vereins ist die Einrichtung und Unterhaltung einer allgemeinbildenden Schule einschließlich Kindergarten/Vorschule für deutschsprachige Schüler. (2) Die Schule dient dem Ziel, ihren Schülern eine Schulbildung zu ermöglichen, die auf deutsche Bildungsziele unter Verwendung deutscher Lehrpläne und in der Regel auf deutsche Abschlüsse ausgerichtet ist. (3) Die Schule stellt sich darüber hinaus die Aufgabe, die Schüler mit der Kultur und der Sprache Indiens vertraut zu machen sowie auch durch außerschulische Aktivitäten menschliche und kulturelle Verbindungen zu pflegen und gegenseitiges Verständnis zu fördern. (4) Im Rahmen dieser Zielsetzung steht die Schule auch Schülern nichtdeutscher Staatsangehörigkeit offen, sofern sie die deutsche Sprache beherrschen, die Kapazität der Schule dies zulässt und die gesetzlichen Bestimmungen des Landes dem nicht entgegenstehen. 1
2 (5) Der Aufbau der Schule orientiert sich an dieser Zielsetzung und wird im einzelnen im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt unter Mitwirkung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in New Delhi festgelegt. MITGLIEDSCHAFT 3 MITGLIEDER (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, in der Regel die deutsche Sprache hinreichend beherrscht und dem Zweck des Vereins ( 2) zustimmt. Der Bewerber muss beim Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen und sich darin verpflichten, jährlich den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu bezahlen. (2) Juristische Personen können Mitglieder des Vereins werden. Sie können einen stimmberechtigten, die deutsche Sprache hinreichend beherrschenden Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden. 4 AUFNAHME Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Schulvereinsvorstand in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Ablehnung erfolgt ohne Angabe von Gründen. 5 EHRENMITGLIEDER Personen, die sich um die Deutsche Schule, die deutsche Sprache oder die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Indien besondere Verdienste erworben haben, können auf Antrag des Schulvereinsvorstandes von der Mitgliederversammlung zu stimmberechtigten Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden. 6 ERLÖSCHEN DER MITGLIEDSCHAFT (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein. Die Mitgliedschaft erlischt ferner, wenn der zu Beginn des Schuljahres fällige Mitgliedsbeitrag nach vorheriger schriftlicher Mahnung bis zum Ende des Schuljahres nicht entrichtet wurde. (2) Der Austritt ist dem Schulvereinsvorstand schriftlich mitzuteilen und wird zum Schluss des Schuljahres wirksam. 7 AUSSCHLUSS (1) Mitglieder können durch Beschluss des Schulvereinsvorstands ausgeschlossen werden, wenn sie durch ihr Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigen. Vor der Entscheidung ist dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Beschluss wird unter Angabe des Grundes dem Betroffenen mitgeteilt. 2
3 (2) Gegen diesen Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Anrufung der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig. MITGLIEDERVERSAMMLUNG 8 TERMINE DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG (1) Die Jahresmitgliederversammlung muss innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Schuljahres stattfinden. (2) Weitere Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn sie vom Schulvereinsvorstand beschlossen oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder beim Vorsitzenden des Schulvereinsvorstandes schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt werden. Die Mitgliederversammlung findet dann innerhalb von drei Wochen statt. 9 EINBERUFUNG Die Mitgliederversammlungen werden durch den Vorsitzenden des Schulvereinsvorstandes einberufen und geleitet. Die Einladung erfolgt schriftlich mit Angabe der Tagesordnung und muss zehn Tage vor dem Versammlungstermin abgesandt werden. 10 BESCHLUSSFÄHIGKEIT (1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Achtel der Mitglieder bei den Abstimmungen anwesend ist. Abwesende Mitglieder können sich nicht durch anwesende Mitglieder vertreten lassen. (2) Ist die Versammlung beschlussunfähig, so beruft der Vorsitzende eine neue ein, die innerhalb von vierzehn Tagen stattfinden muss. Die erneut einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 11 AUFGABEN Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: (1) Beschlussfassung über die Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung( 13 Abs. (2) Entgegennahme des Berichts des Vorsitzenden über die Tätigkeit des,schulvereinsvorstandes, (3) Entgegennahme des Berichts des Schulleiters, (4) Entgegennahme des Berichts der Rechnungs- und Kassenprüfer über die Rechnungslegung des Schulvereinsvorstandes, (5) Genehmigung der Haushaltsführung und des Jahresabschlusses, 3
4 (6) Entlastung des Schulvereinsvorstandes, (7) Beschlussfassung über den vom Schulvereinsvorstand vorgelegten Haushaltsvoranschlag für das neue Wirtschaftsjahr, (8) Beschlussfassung über Erwerb oder Veräußerung von Vermögenswerten und Aufnahme von Darlehen, soweit der Schulvereinsvorstand nicht entscheidungsbefugt ist (vgl. 20, Abs. 2.5), (9) Beschlussfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages, (10) Beschlussfassung über Anträge des Schulvereinsvorstandes, die den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung im Wortlaut mitgeteilt wurden. (11) Beschlussfassung über Anträge aus dem Kreise der Mitglieder, die spätestens fünf Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei dem Schulvereinsvorstand gestellt wurden. Über Anträge des Schulvereinsvorstandes, die später gestellt werden, kann nur mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder verhandelt oder beschlossen werden, (12) Entscheidung über die Anrufung gegen den Ausschluss nach 7, (13) Wahl des Schulvereinsvorstandes (gemäß 16), (14) Wahl der Rechnungs- und Kassenprüfer. 12 ABSTIMMUNGEN (1) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfolgen soweit nichts anderes bestimmt ist mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden der Versammlung den Ausschlag. (2) Lehrer und Angestellte der Schule haben bei der Wahl und Entlastung des Vorstands kein Stimmrecht. 13 NIEDERSCHRIFT (1) Über die Verhandlung wird eine Niederschrift angefertigt, die vom Vorsitzenden der Versammlung und vom Schriftführer unterzeichnet wird. (2) Der Vorsitzende des Schulvereinsvorstandes veranlasst die Versendung von Abschriften der Niederschrift an alle Mitglieder und den Leiter der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in New Delhi. Änderungsanträge zur Niederschrift sind vom Vorsitzenden aktenkundig und zum Gegenstand der nächsten Mitgliederversammlung zu machen. 4
5 SCHULVEREINSVORSTAND 14 MITGLIEDER UND STÄNDIGE SITZUNGSTEILNEHMER (1) Der Schulvereinsvorstand besteht aus 5 Mitgliedern. Wählbar sind nur Mitglieder des Schulvereins. Nicht wählbar sind Lehrer, Angestellte und Mitglieder von Elternbeiräten der Schule. (2) An allen Sitzungen des Schulvereinsvorstandes nehmen mit beratender Stimme teil: Der Leiter der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in New Delhi oder dessen Beauftragter und der Schulleiter. 15 WEITERE SITZUNGSTEILNEHMER Auf Beschluss des Schulvereinsvorstandes können weitere Teilnehmer zu den Sitzungen oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten mit beratender Stimme hinzugezogen werden. 16 AMTSZEIT UND NACHFOLGE (1) Die Amtszeit der Schulvereinsvorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Am Ende eines jeden Schuljahres scheidet die Hälfte der Mitglieder aus; eine Wiederwahl ist möglich. (2) Wenn der gesamte Vorstand neu zu wählen ist, wird die eine Hälfte der Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren, die andere Hälfte für die Dauer eines Jahres gewählt. Diejenigen Bewerber, auf die die höhere Stimmenzahl entfällt, gehören zur ersten Hälfte; erhalten mehrere Bewerber gleich viele Stimmen, so wird die Reihenfolge unter ihnen durch Losentscheid ermittelt. (3) Bei ungerader Zahl von Vorstandsmitgliedern wird die Personenzahl der ersten Hälfte aufgerundet, die Personenzahl der zweiten Hälfte abgerundet. (4) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so kann sich der Vorstand durch Zuwahl ergänzen. Die Zuwahl bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung. 17 ÄMTER UND GESCHÄFTSORDNUNG (1) Der Schulvereinsvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den Schatzmeister, den Schriftführer und deren Stellvertreter. (2) Der Schulvereinsvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Die Verhandlungssprache ist Deutsch. 18 BESCHLÜSSE UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT (1) Die Beschlüsse des Schulvereinsvorstandes werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 5
6 (2) Der Schulvereinsvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (3) Wird der Vorstand durch das Ausscheiden von Mitgliedern beschlussunfähig, so benennt der Leiter der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder dessen Beauftragter im Bedarfsfall einen Geschäftsführer, der befugt ist, bis zur Behebung der Beschlussunfähigkeit die gesamten Geschäfte des Vorstandes zu führen. 19 EINBERUFUNG VON SITZUNGEN Zu den Sitzungen des Schulvereinsvorstandes lädt der Vorsitzende mindestens eine Woche vor Beginn der Sitzung ein. Wenn zwei Vorstandsmitglieder, der Leiter der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder der Schulleiter den Antrag stellen, beruft der Vorsitzende innerhalb einer Woche eine Sitzung ein. 20 AUFGABEN DES SCHULVEREINSVORSTANDES (1) Der Schulvereinsvorstand ordnet sämtliche Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. (2) Im Einzelnen nimmt der Schulvereinsvorstand folgende Aufgaben wahr: 1. Wahl, Verpflichtung und Entlassung des Schulleiters. 2. Verpflichtung und Entlassung von Lehrern und Angestellten der Schule, örtliche Vorentscheidung über die Dienstverträge der vom Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Köln vermittelten Lehrer unter Mitwirkung des Schulleiters entsprechend der in seiner Dienstordnung festgelegten Regelung. 3. Beschlussfassung über die Zielsetzung und Aufbau der Schule unter Beachtung von 2 Abs Inkraftsetzung der durch den Schulleiter eingebrachten Ordnungen der Schule. 5. Beratung und Aufstellung des Haushaltsvoranschlags für das neue Wirtschaftsjahr unter Berücksichtigung der Bewilligungsbedingungen für die deutsche amtliche Förderung. 6. Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Schule, Überwachung der Einhaltung des Haushaltsplanes. Der Schulvereinsvorstand entscheidet über die Aufnahme von Darlehen, die eine kürzere Laufzeit als ein Jahr haben und deren Betrag einzeln oder zusammen mit anderen Darlehen ein Zwölftel des Jahreshaushalts nicht überschreiten darf. 7. Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Schulvereins, Abgabe und Annahme von Rechtserklärungen für den Schulverein, Vornahme von Rechtshandlungen jeder Art, soweit es sich nicht um bewegliches und unbewegliches Vermögen handelt, das mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland geschaffen wurde. 8. Entscheidung über Anträge auf Schulgeldermäßigung. 9. Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern. 10. Einberufung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung. 11. Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen, soweit die Schulordnung dies vorsieht. (3) Beschlüsse, die sich auf Umfang und Art der deutschen Förderung auswirken, sind im Einvernehmen mit dem Leiter der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland zu fassen. 6
7 (4) Organisatorische Angelegenheiten der Schule regelt der Schulvereinsvorstand im Einvernehmen mit dem Schulleiter, dessen Aufgaben und Zuständigkeiten im pädagogischen und administrativen Bereich durch die Dienstordnung festgelegt sind. 21 ZEICHNUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN Die rechtsverbindliche Zeichnung von Schriftstücken des Schulvereins erfolgt durch Unterschrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters und eines weiteren Mitgliedes des Schulvereinsvorstandes. Soweit dabei Angelegenheiten berührt werden, die sich auf Umfang und Art der deutschen Förderung auswirken können, ist die Zustimmung des Leiters der zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vorher herbeizuführen. Soweit Schriftstücke den dienstlichen Bereich des Schulleiters berühren, wird ihm Einblick gegeben. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 22 RECHTE UND PFLICHTEN DES SCHULLEITERS Recht und Pflichten des Schulleiters, insbesondere seine Mitwirkung bei personellen Entscheidungen des Schulvereinsvorstandes sind durch den Dienstvertrag, die Dienstordnung, die Schulordnung und die Konferenzordnung festgelegt. 23 MITWIRKUNG VON LEHRERN, SCHÜLERN UND ELTERN Der Schulvereinsvorstand trägt dafür Sorge, dass den Lehrern, Schülern und Eltern eine angemessene Mitwirkung und Beteiligung am schulischen Leben entsprechend den für die Schule geltenden Ordnungen eingeräumt wird. 24 RECHNUNGSPRÜFUNG (1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer, die die gesamte Vermögensverwaltung, insbesondere das Kassenwesen sowie die Einhaltung des Haushaltsplans zu überwachen und den Jahresabschluss nach Fertigstellung zu prüfen haben. (2) Die Wahl der Rechnungsprüfer erfolgt jeweils für das folgende Wirtschaftsjahr. Eine Wiederwahl ist möglich. 25 BESONDERE BINDUNGEN DES SCHULVEREINS UND DER SCHULE (1) Durch diese Satzung werden die Aufgaben und die inneren Zuständigkeiten des Vereins geregelt. Zugleich stellt sie die Basis für die Erlangung der Rechtsfähigkeit dar. (2) Daneben bestehen besonders geregelte Bindungen des Schulvereins und der Schule - gegenüber den zuständigen einheimischen Schulbehörden, wenn die Schulaufsicht von ihnen wahrgenommen wird, - gegenüber dem Auswärtigen Amt und dem Bundesverwaltungsamt Zentralstelle für das Auslandsschulwesen wegen der Förderungsbedingungen, - gegenüber der Kultusministerkonferenz wegen der 7
8 Lehrpläne, der deutschen Prüfungen, der Anerkennung der Schule im Sinne von innerdeutschen Berechtigungen und der Arbeitsbedingungen der Lehrer. 26 ÄNDERUNG DER SATZUNG (1) Eine Änderung der Satzung kann nur von der Mitgliederversammlung des Schulvereins mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. (2) Jede Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung des Auswärtigen Amts und des Bundesministers des Innern. 27 AUFLÖSUNG DES SCHULVEREINS (1) Eine Auflösung des Schulvereins kann nur mit Zustimmung von drei Vierteln aller stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. (2) Die Liquidation des Vereinsvermögens erfolgt durch eine oder mehrere durch den Vorstand angewiesene Person/Personen. (3) Das vorhandene Vermögen ist dann der Bundesrepublik Deutschland mit der Bestimmung zu überlassen, dass es während eines Zeitraums von zehn Jahren für die Neugründung einer deutschen Schule am gleichen Ort bereitgehalten werden soll. Nach Ablauf dieser Frist soll das Vereinsvermögen nach Befinden des Auswärtigen Amts für die Zwecke anderer deutscher Auslandsschulen, in erster Linie in demselben Lande, verwendet werden. Errichtet in New Delhi am 21. Januar
DSV DEUTSCHER SCHULVEREIN JEDDAH
S A T Z U N G DES DEUTSCHEN SCHULVEREINS IN (In dieser Fassung beschlossen von der Mitgliederversammlung am 16. Okt. 1985) NAME, SITZ, UND ZWECK DES VEREINS UND DER SCHULE 1 NAME UND SITZ DES VEREINS Der
Satzung des Deutschen Schulvereins in Dubai NAME, SITZ UND ZWECK DES SCHULVEREINS UND DER SCHULE
Satzung des Deutschen Schulvereins in Dubai NAME, SITZ UND ZWECK DES SCHULVEREINS UND DER SCHULE 1 Name und Sitz des Schulvereins Der Name des Schulvereins lautet: Schulverein Deutsche Internationale Schule
Satzung DISD
Satzung DISD 1 Name und Sitz des Vereins Der Name des Schulvereins lautet: Schulverein Deutsche Internationale Schule Dubai. Sein Sitz ist in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. 2 Zweck und Ziel des Schulvereins
Satzung des Deutschen Schulvereins Schanghai e.v.
Satzung des Deutschen Schulvereins Schanghai e.v. NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1 Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet: "DEUTSCHER SCHULVEREIN SCHANGHAI e.v.". Sein Sitz ist in Shanghai,
SATZUNG DES SCHULVEREINS DER DEUTSCHEN INTERNATIONALEN SCHULE SHARJAH
SATZUNG DES SCHULVEREINS DER DEUTSCHEN INTERNATIONALEN SCHULE SHARJAH NAME, SITZ UND ZWECK DES SCHULVEREINS DER DEUTSCHEN INTERNATIONALEN SCHULE SHARJAH 1 Name und Sitz des Schulvereins Der Name des Schulvereins
SATZUNG DES DEUTSCHEN SCHULVEREINS STOCKHOLM - in Kraft getreten am NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS UND DER SCHULE
SATZUNG DES DEUTSCHEN SCHULVEREINS STOCKHOLM - in Kraft getreten am 30. 06. 2008 - NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS UND DER SCHULE 1 NAME UND SITZ DES VEREINS Der Name des Vereins lautet "Deutscher Schulverein
Satzung des Deutschen Schulvereins Changchun
Satzung des Deutschen Schulvereins Beschlossen in der Gründerversammlung des Vereins am 13.06.2007 in geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlungen des Vereins am 21.10.2010 und am 23.01.2014 Deutsche
SATZUNG DES VEREINS DEUTSCHE SCHULE SEOUL INTERNATIONAL
SATZUNG DES VEREINS DEUTSCHE SCHULE SEOUL INTERNATIONAL 1 NAME UND SITZ DES VEREINS Der Name des Vereins lautet: "Verein Deutsche Schule Seoul". Sein Sitz ist in Seoul/Korea. 2 ZWECK UND ZIELE DES VEREINS
Deutsche Schule Seoul International
Satzung des Vereins Deutsche Schule Seoul International 1 NAME UND SITZ DES VEREINS Der Name des Vereins lautet: "Verein Deutsche Schule Seoul" Sein Sitz ist in Seoul/Korea. 2 ZWECK UND ZIELE DES VEREINS
VEdbBS. Satzung. des Vereins der Eltern der deutsch-bulgarischen Begegnungsschule Sofia. in Sofia, Bulgarien
VEdbBS Verein der Eltern der deutsch-bulgarischen Begegnungsschule Sofia Сдружение на родителите от немско-българското училище за среща на културите София Satzung des Vereins der Eltern der deutsch-bulgarischen
S A T Z U N G des Deutschen Schulvereins Athen
Deutscher Schulverein Athen GR-151 23 Athen-Amaroussion Griechenland S A T Z U N G des Deutschen Schulvereins Athen Deutscher Verein mit eigener Rechtsfähigkeit gemäß Verleihung nach 23 BGB durch den Bundesminister
Name, Sitz und Zweck des Vereins und der Schule
SATZUNG DES SCHULVEREINS DEUTSCHE SCHULE TAIPEI (German Section of the Taipei European School) Verabschiedet auf der Gründungsversammlung vom 18. Juli 1990, revidiert am 11. Juni 1992, am 2. Dezember 1993,
Name, Sitz und Zweck des Vereins und der Schule
SATZUNG DES SCHULVEREINS DEUTSCHE SCHULE TAIPEI (German Section of the Taipei European School) Verabschiedet auf der Gründungsversammlung vom 18. Juli 1990, revidiert am 11. Juni 1992, am 2. Dezember 1993,
SATZUNG DES SCHULVEREINS DER DEUTSCHEN SCHULE VALENCIA. Deutsche Schule Valencia (gültig ab Schuljahr 2012/13) 1. Name und Sitz des Schulvereins 1
SATZUNG DES SCHULVEREINS DER DEUTSCHEN SCHULE VALENCIA Deutsche Schule Valencia (gültig ab Schuljahr 2012/13) INHALTSVERZEICHNIS 1. Name und Sitz des Schulvereins 1 2. Zweck und Ziel des Schulvereins 1
Satzung des Deutschen Schulvereins in Lissabon
1 Satzung des Deutschen Schulvereins in Lissabon 07.11.2006 Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet: Deutscher Schulverein in Lissabon. Sein Sitz ist in Rua Prof.Francisco Lucas Pires in
Satzung des Deutschen Schulvereins Brüssel. Präambel
10. Dezember 2011 Satzung des Deutschen Schulvereins Brüssel Präambel Der Deutsche Schulverein Brüssel gibt sich als Träger der Internationalen Deutschen Schule Brüssel (idsb) und im Bewusstsein seiner
SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover.
1 DEUTSCH-FRANZÖSISCHE GESELLSCHAFT HANNOVER E. V. SATZUNG Name, Sitz und Zweck 1 Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover. 2 Zweck der Gesellschaft
Satzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart
Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er
der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
Satzung des Schulvereins Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara - Zweigstelle Istanbul -
1 Name und Sitz des Vereins Satzung des Schulvereins Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara - Zweigstelle Istanbul - NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS UND DER SCHULE Der Name des Vereins lautet: Schulverein
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins
Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
Vereinssatzung. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins. 2 Mitgliedschaft. 3 Anmeldungen und Aufnahme zur Mitgliedschaft
Grundbesitzer-Verein der Gartenstadt Berlin-Frohnau e.v. Geschäftsstelle: Zeltinger Str. 6, 13465 Berlin Telefon 030/280 82 10 Fax 030/97 00 56 50 Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins (1)
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung
1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen
Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.
Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz
Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Das Vereinsvermögen dient ausschließlich den hier festgelegten Zwecken.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Handels- und Gewerbevereinigung Kenzingen e.v. Der Sitz des Vereins ist Kenzingen. 2 Zweck des Vereins Die Handels- und Gewerbevereinigung Kenzingen
Neue Schule Wolfsburg
Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms
1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in
Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung
1 Name (1) Der Verein führt den Namen Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.. 2 Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein
VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales
S a t z u n g VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales Gliederung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr...Seite 2 2 Zweck und Aufgaben des Vereins...Seite 2 3 Gemeinnützigkeit...Seite 2 4 Mitgliedschaften...Seite
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. 3. Das Geschäftsjahr
Satzung. des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v.
Satzung des Mühlheimer Karneval- Vereins e.v. in der Fassung vom 21.09.1992 zuletzt geändert am 18.04.2002 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen "Mühlheimer Karneval-Verein e.v." und hat seinen Sitz
Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v.
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v. 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Heistenbach e.v.. (2) Der Sitz
Satzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).
Satzung der German Labour History Association (GLHA) 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA). Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Geschäftsjahr. Zweck des Vereins. (1) Der Verein führt den Namen
Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Gangelt.
Satzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.
SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)
Satzung. des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft
Satzung des Vereins Förderverein KiGaGu e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein KiGaGu e. V.. (2) 1 Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen
Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung
Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr
SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr
SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung der Karnevalsgesellschaft. Spass am Karneval
Satzung der Karnevalsgesellschaft Spass am Karneval 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Spass am Karneval und hat den Sitz in Overath. 2. Er soll in das Vereinsregister Bergisch Gladbach eingetragen
Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.
Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V.
Satzung Betin Günes Turkish Chamber Orchestra e.v. BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V. June 17, 2014 Verfasst von: Thomas Lindt Satzung des Vereins Fö rderverein Betin Gu neş Turkish Chamber Orchestra
Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando
Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
TENNISVEREIN "ROT-WEIß" Rinteln e.v. im Niedersächsischen Tennisverband
TENNISVEREIN "ROT-WEIß" Rinteln e.v. im Niedersächsischen Tennisverband Satzung des Tennis-Vereins Rot-Weiß Rinteln e.v. 1 Name und Sitz. Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Tennisverein Rot-Weiß
Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen
Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.
Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen
Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v.
Satzung der Kölnischen Bibliotheksgesellschaft Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 1. Die Gesellschaft führt den Namen "Kölnische Bibliotheksgesellschaft
Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche 3 47551 Bedburg-Hau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein zur Förderung der Kath. Bekenntnisgrundschule
Satzung des Vereines Bavaria Spindeltal
Satzung des Vereines Bavaria Spindeltal Artikel 1 Name und Sitz 1. Der Verein hat den Namen Bavaria Spindeltal 2. Der Verein hat seinen Sitz am Wohnort des 1. Vorsitzenden. Zweck des Vereines Artikel 2
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft
Satzung Des Feuerwehrverbandes Kreis Aachen e.v. In der Fassung vom 27.05.1973 zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 30.10.2019 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verband
Satzung Schulförderverein
Satzung Schulförderverein 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schulförderverein der Regionalen Schule mit Grundschule Schwaan e.v. Er hat seinen Sitz in 18258 Schwaan Der Verein ist
IG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein trägt den Namen IG Messler Kerb e.v. 2) Der Verein hat seinen Sitz in 64409 Messel. 3) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
Förderverein zur Unterstützung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen
Satzung Förderverein - Seite 1 Förderverein zur Unterstützung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Musik macht schlau e.v. Der Verein ist
Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
Satzung des Demenz-Verein Saarlouis e.v.
Satzung des Demenz-Verein Saarlouis e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen "Hilfen für Menschen mit dementiellen Erkrankungen und ihre Angehörigen im Landkreis Saarlouis
Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.
Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...
Verein der Ehemaligen, Freunde und Förderer des Landesmusikgymnasiums Rheinland-Pfalz -Peter-Altmeier-Gymnasium- Montabaur e.v.
Verein der Ehemaligen, Freunde und Förderer des Landesmusikgymnasiums Rheinland-Pfalz -Peter-Altmeier-Gymnasium- Montabaur e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein
Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..
Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest
SATZUNG. VEREIN DER VEREIDIGTEN DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IN HAMBURG e.v.
VVDÜ Verein Vereidigter Dolmetscher und Übersetzer Geschäftsstelle: Grasweg 6 22299 Hamburg Telefon + Fax: 040-43 27 33 22 E-Mail: post@vvdue.de www.dievereidigten.de SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen
Satzung des. Fußball-Förderverein SV Eichelberg e.v.
Satzung des Fußball-Förderverein SV Eichelberg e.v. 1 Sitz des Vereines, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Fußball - Förderverein Eichelberg e.v." 2. Der Verein hat seinen Sitz in 76684 Östringen-Eichelberg
S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.
S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer
Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT
VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT S A T Z U N G 1 Name Sitz Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER e.v. DARMSTADT 2.
Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.
e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt
Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.
Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten
Satzung TTC Michelbach e.v. 1954
Satzung TTC Michelbach e.v. 1954 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.04.1954 in Michelbach gegründete Tischtennis Verein führt den Namen: TTC Michelbach Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund
S a t z u n g. 1 Name und Sitz
S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " ". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener
Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V.
Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in der Hansestadt
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das
Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..
Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.
1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins)
1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen White Hawks Förderverein. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "eingetragener Verein", in der abgekürzten
Rückenwind Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung e.v.
1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Rückenwind Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung e.v. und hat seinen Sitz in 40789 Monheim/ Rhein. Der Verein ist in das Vereinsregister
Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung
Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1..Der Verein führt den Namen Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
FestLand - Verein zur Förderung des kulturellen Lebens e.v. Satzung und Mitgliedsantrag
FestLand - Verein zur Förderung des kulturellen Lebens e.v. Satzung und Mitgliedsantrag FestLand e.v. c/o Christina Tast Klein Leppiner Straße 26 19339 Klein Leppin Bankverbindung Kto.Nr.: 1350 00 1330
Satzung. für den. Verein der Freunde und Förderer der. Kaiser-Karl-Schule in Itzehoe e.v. Name und Sitz des Vereins
Satzung für den Verein der Freunde und Förderer der Kaiser-Karl-Schule in Itzehoe e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Kaiser-Karl- Schule in
Satzung Sea-Watch e.v. 1 Name Sitz Geschäftsjahr
1 Name Sitz Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sea-Watch. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin- Charlottenburg eingetragen. Er trägt dann
Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.
Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name und Sitz Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.2. Er ist in das Vereinsregister