Ihr Karriere-Plus: Diplomlehrgänge mit Bildungsforum Qualitätssiegel

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1 Ihr Karriere-Plus: Diplomlehrgänge mit Bildungsforum Qualitätssiegel o o o o o o o o o o Unser Auftrag ist Ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung Persönliche Beratung und Betreuung: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Bildungsanliegen Sie sind bei uns in guten Händen: Hoch qualifizierte, erfahrene Fachleute als LehrgangsleiterInnen und TrainerInnen Ihr Vorteil am Arbeitsmarkt: Wir beschäftigen uns mit den Berufsbildern von morgen Unterstützung bei der Finanzierung: Kostenvoranschläge für Förderstellen, Möglichkeit der Ratenzahlung Professionelle Rahmenbedingungen: Modern ausgestattete Seminarräume Preistransparenz: Einschreibgebühr und Seminarunterlagen im Preis inkludiert Beruf und Weiterbildung in Einklang: Unsere Lehrgänge sind praxisorientiert und berufsbegleitend Ihre Meinung zählt: Laufende Evaluation der KundInnenzufriedenheit und Seminarqualität Ihr Kompetenznachweis: Diplom einer überregional tätigen Institutsgruppe Das Bildungsforum Wien ist Teil einer überregional tätigen Institutsgruppe, die völlig unabhängig (kein Naheverhältnis zu anderen Unternehmen, Parteien, Religionsgemeinschaften, Institutionen oder Organisationen) seit vielen Jahren berufliche Aus- und Weiterbildungen auf höchstem Niveau anbietet! Und darauf sind wir stolz! Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 1 von 25

2 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...3 Was bietet der Lehrgang?...6 Berufsbild...6 Einsatzgebiete...7 Teilnahmevoraussetzungen...8 Lehrgangsablauf und Umfang...8 Kursinhalte...10 Anwesenheit...13 Abschlusskriterien / Prüfungsmodus...13 Kursgebühr...14 Zusätzliche Anforderungen...14 TrainerInnen...15 Notizen...18 Förderungsmöglichkeiten...19 Steuer-Tipps...22 Allgemeine Geschäftsbedingungen...23 Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 2 von 25

3 Lehrgang zum/r MediatorIn Einleitung Der Ausbildungsplan wurde auf Basis der gesetzlichen Regelung zur Mediation und den entsprechenden Anforderungen entwickelt und vom BMfJ genehmigt. Daher berechtigt Sie unser Abschluss zur Eintragung in der beim Bundesministerium geführten Liste der MediatorInnen. Wenn Sie überlegen, bei uns die Ausbildung anzugehen, sollten Sie wissen, wie unsere Ausrichtung und was unsere Ausbildungsschwerpunkte sind: 1. Humanistisches Weltbild: Grundlegend sind wir der Überzeugung, dass es ganz unterschiedliche Zugänge zu Konflikten, zur Mediation, aber auch zur Weiterbildung und zur Ausbildung gibt. Wir sind der Ansicht, dass es nicht den einen richtigen Weg gibt. Eine interdisziplinäre Verschränkung zu schaffen, ist daher für unsere Ausbildungen wichtig! Daher werden Sie es mit vielen und ganz unterschiedlichen TrainerInnen und Trainingsstilen zu tun haben. Wie im wirklichen Leben und beim Medianden möchten wir, dass Sie sich bereits während der Ausbildung daran gewöhnen, mit Diversität konstruktiv umzugehen und unterschiedliche Ansichten und Vorgangsweisen handhaben zu können. Auch die weiteren TeilnehmerInnen und Teilnehmer kommen im Normalfall aus ganz unterschiedlichen Bereichen und haben spezifische Erfahrungen mit Konfliktlösung. Es erwartet Sie also nicht nur ein (passives) Lernen von Werkzeugen, sondern in besonderem Maße auch eine Auseinandersetzung mit sich und in der Gruppe. Sie selbst werden also schon während der (doch immerhin 1 ½ Jahre langen) Ausbildung gefordert sein, sich produktiv auch mit Ihrem Weltbild und dem Weltbild der Anderen sowie der Entwicklung in der Lehrgangsgruppe auseinandersetzen. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 3 von 25

4 2. Eigenständigkeit: Daher erwarten Sie auch keine "Nur so geht es"-tipps oder starre "Wenn-Dann" Techniken. Selbstverständlich setzen wir uns mit Techniken auseinander. Wichtiger jedoch: Sie haben die Möglichkeit, Ihren eigenen Stil aus einem umfangreichen Angebot zu finden, und Ihre eigene Herangehensweise zu erwerben. Und ja: Das ist mit Arbeit verbunden. Zu einem gewissen Teil sind also SIE SELBST ganz im Sinne der Mediation - für Ihre Entwicklung zum/zur MediatorIn mitverantwortlich. Selbstverständlich unterstützt Sie das Trainingsteam bei den Seminaren, in der Supervision und Selbsterfahrung. Wie in der Mediation selbst, ist das Bildungsforum und das TrainerInnen-Team zwar für den Prozess verantwortlich, kann Ihnen aber die persönliche Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht abnehmen. Zwischen den Modulen werden Sie also selbständig - auch im Rahmen von Peergruppen - Erlebtes, Aufrührendes, Befreiendes etc. ver- und bearbeiten. Dieser Prozess erfordert auch Mut Mut sein Schicksal in die Hand zu nehmen und mündet in persönliches Wachstum! Spätestens beim Abschlussgespräch und der Überprüfung Ihrer selbst verfassten Abschlussarbeit werden Sie stolz auf sich sein können: Sie haben es, vielleicht mit ein wenig Hilfe, selbst geschafft! Sie sind in die Lage, eine Mediation selbständig durchzuführen, zu erkennen, wo (noch) Ihre Grenzen sind und sich Unterstützung zu holen, wo Sie eine solche benötigen. 3. Integrierte Mediation: Im Gegensatz zu anderen Lehrgängen sprechen wir in ersten Linie (berufs-)erfahrene Menschen an, die (Teile der) Mediation bei Ihrer Arbeit nutzen und Grundsätze der Mediation in alltäglichen Situationen anwenden wollen. Der Schwerpunkt integrierter Mediation liegt darin, die Mediation in bestehende Konflikt(lösungs)systeme (Arbeitsplatz, Workshops, Gerichtsverfahren, Vereine, Familien etc.) einzubauen. Das Bildungsforum Wien ist überzeugt davon, dass bessere Kenntnisse über Konfliktmechanismen und Lösungsprozesse Ihnen - unabhängig von der beruflichen Anwendung - auch eine persönliche Sichtweiterung und Nutzen bringen werden. Wenn Sie den Eindruck haben, unsere Grundsätze passen zueinander und interessiert sind, eigenständig und forschend an die Mediation heranzugehen, dann freuen wir uns, mit Ihnen dieses spannende Gebiet zu erkunden! Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 4 von 25

5 4. Spezialisierungsmodule: Die Tätigkeit als MediatorIn ist potenziell sehr umfangreich und die erworbenen Kenntnisse können in diversen Feldern nutzbar gemacht werden. Diese Arbeitsfelder werden natürlich bereits während der Ausbildung behandelt und theoriegeleitet sowie praxisorientiert erfahrbar gemacht. Die Rückmeldungen unserer bisherigen AbsolventInnen haben gezeigt, dass einige Bereiche einerseits immer stärker nachgefragt werden, und zudem vertiefende Kenntnisse erfordern. Diesem Wunsch kommt das Bildungsforum Wien gerne nach und bietet infolgedessen einige Erweiterungsmodule ergänzend und kostenfrei an. Dadurch wird nicht nur die Qualität der Ausbildung weiter erhöht, sondern auch das mögliche Betätigungsfeld für Sie als MediatorIn mit fundiertem Wissen wesentlich erweitert! Bei diesen Modulen handelt es sich um folgende Themen: Interkulturelle Mediation Großgruppenmediation Wirtschafts- und Lehrlingsmediation Scheidungsmediation Durch dieses Zusatzangebot erhalten Sie die Möglichkeit sich durch die Vermittlung von ExpertInnen ein Zusatzwissen anzueignen, das Ihr Handwerkszeug für die Praxis maßgeblich erweitert und Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wird. Selbstverständlich ist das Bildungsforum mit dem Qualitätsgütesiegel Ö-Cert ausgezeichnet! Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 5 von 25

6 Was bietet der Lehrgang? Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen fundiertes Wissen und Methoden zur Optimierung von Prozessen der Konfliktlösung. Sie können dieses Wissen im unternehmerischen, privaten, familiären oder sozialen Bereich nutzen. Mit unserer Ausbildung können Sie Menschen bei Konflikten und Streitigkeiten in ganz unterschiedlichen Bereichen professionell beraten und fachlich begleiten. Als ausgebildete/r MediatorIn tragen Sie zur Interessen- und Streitklärung mit Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Fähigkeit zu strukturieren und zu veranschaulichen und Ihrer unparteiischen Herangehensweise bei. Als diplomierte/r MediatorIn erhalten Sie zudem den Nachweis, dass Sie fähig sind, KonfliktgegnerInnen zum Gespräch zu bewegen und professionell beidseitig Gewinn bringende Lösungen zu erzielen. Neben den Seminaranteilen im Bereich Selbsterfahrung erweitert der Austausch mit anderen TeilnehmerInnen Ihre sozialen Fähigkeiten. Ein spezieller Schwerpunkt ist die integrierte Mediation, das heißt die Anwendung von mediativen Methoden in schon bestehenden Organisations- und Konfliktlösungssystemen. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen anwendungs-orientierten Teil und berechtigt zur Eintragung in die beim Bundesministerium für Justiz geführte Liste der MediatorInnen. Berufsbild Laut Gesetz ist Mediation "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein/e fachlich ausgebildeter, neutrale/r VermittlerIn (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen" ( 1 Abs. 1 ZivMediatG). Der/die MediatorIn ist daher weder RichterIn noch fachliche/r ExpertIn oder GutachterIn, sondern auf die Prozessbegleitung in Streitfällen spezialisiert. Er/Sie bietet allparteiliche Hilfestellung bei der eigenverantwortlichen Suche nach einer Lösung. Dieses vergleichsweise neue Berufsbild hat in den letzten Jahren ein extremes mediales und öffentliches Interesse erfahren. Grund dafür sind unter anderem die ungeheuren Einsatzmöglichkeiten mediativer "Werkzeuge". Ob in Zivilrechts-, in Familien- oder in beruflichen Angelegenheiten, als Führungskraft etc., ein/e MediatorIn beschreitet neue Wege in der Konfliktlösung und trägt zu einem harmonischen und effizienten Miteinander bei. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 6 von 25

7 Die seriöse Ausübung des Berufs des/der MediatorIn verlangt zwingend eine Eintragung in die beim BMJ geführte Liste zugelassener MediatorInnen. Dadurch wird nicht nur sichergestellt, das die absolvierte Ausbildung eines/einer MediatorIn gesetzlichen Standards entspricht, sondern ist auch mit wichtigen Rechten etwa der Fristenhemmung bei laufenden Verfahren, oder dem Entschlagungsrecht in Gerichtsprozessen verknüpft. Für eine Eintragung in die Liste der MediatorInnen beim BMJ müssen Sie mit ihrer Ausbildung belegen, dass Sie im Spannungsfeld unterschiedlichster Interessen professionell agieren können: Der/die MediatorIn muss von allen Konfliktparteien akzeptiert und respektiert werden und das Vertrauen der Streitparteien erwerben können MediatorInnen sind neutral und unparteiisch. Sie setzen sich sogar allparteilich für die Interessen und Belange sämtlicher Konfliktparteien ein. MediatorInnen bewerten oder urteilen nicht. Sie nehmen alle Interessen, Ängste und Wünsche ernst. MediatorInnen sind für den Verlauf des Mediationsgesprächs mitverantwortlich. Die Lösungen werden mit der Hilfestellung der MediatorInnen von den Betroffenen selbst erarbeitet. MediatorInnen helfen den Beteiligten, sich über ihre Gefühle und Interessen klar zu werden und diese verständlich zum Ausdruck zu bringen. MediatorInnen sorgen dafür, dass Machtungleichgewichte beim Mediationsprozess nicht ausgenützt werden. MediatorInnen gehen mit Gehörtem streng vertraulich um und werden nicht als Zeugen oder Gutachter in einem eventuellen Rechtsstreit angegeben. MediatorInnen überprüfen, ob realisierbare und legale Vereinbarungen getroffen werden. Mögliche Einsatzgebiete von MediatorInnen sind... Scheidungen Erbschaftsstreitigkeiten Wohnhausanlagen (z.b. Miet- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten) Schulen (auch zwischen Eltern und Schulleitung) Wirtschaft (z.b. ArbeitnehmerInnen/ArbeitgeberInnen, zwischen Geschäftspartnern, Mobbing, Kompetenzstreitigkeiten, usw.) Organisationen (z.b. zwischen Teams und Gruppen) Unfällen mit Sach- und Personenschäden sozial- und verwaltungsrechtlichen Streitfällen, insbesondere mit Drittbezug zwischen Tätern und Opfern einer Straftat usw. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 7 von 25

8 Im besten Fall haben MediatorInnen einen Grundberuf, in dessen Rahmen sie die Mediation als zusätzlichen Service anbieten. In der Regel (aber nicht ausschließlich) sind Lebens- und SozialberaterInnen, TrainerInnen, Coaches, PädagogInnen, JuristInnen, SozialarbeiterInnen, JuristInnen, LehrerInnen, JugendbetreuerInnen, Wohnungs- und HausverwalterInnen, ArbeitnehmerInnen im Baugewerbe, LehrlingsausbilderInnen, PersonaltrainerInnen/-entwicklerInnen gut mit einer Mediationsausbildung beraten. Auch Führungskräfte, VerkäuferInnen oder TeamleiterInnen erwerben mit einer Mediationsausbildung fundierte Konfliktlösungskompetenz. Selbstverständlich ist diese Ausbildung auch in zahlreichen anderen Berufsfeldern von Vorteil. Teilnahmevoraussetzungen Es gibt eine Mindestaltervoraussetzung von 28 Jahren und eine entsprechende grundsätzliche Eignungsüberprüfung im Einführungsseminar. Sie sollten sich daher auf jeden Fall für dieses Themengebiet überdurchschnittlich interessieren und mit entsprechendem Engagement am Lehrgang teilnehmen. Die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und eine gewisse Freude am persönlichen Umgang mit Menschen sowie die Fähigkeit zur Strukturierung sind in der praktischen Tätigkeit als MediatorIn in jedem Fall hilfreich. Lehrgangsablauf und Umfang Der Lehrgang umfasst auf 3 Semester verteilt, insgesamt 405 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer einer Mediationsausbildung ist mit 365 UE festgeschrieben, so dass der Lehrgang beim Bildungsforum Wien diese Voraussetzungen deutlich überschreitet. Der Einstieg ist jedes Semester möglich, da zu Beginn für alle neuen TeilnehmerInnen ein separates Einstiegsmodul zu Geschichte, Prinzipien, Menschenbild und Haltung in der Mediation angeboten wird. Pro Lehrgang werden maximal 20 Teilnehmer aufgenommen. Für den Lehrgang gibt es eine Liste von Buchempfehlungen und natürlich themenbezogene Übungsblätter zu den einzelnen Modulen. Die Übungsblätter und etwaige Skripten sind in der Lehrgangsgebühr inkludiert. Der Kauf oder die Ausleihe fachspezifischer Bücher liegt in der finanziellen Verantwortung der TeilnehmerInnen. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 8 von 25

9 Alle Vortragenden sind ExpertInnen auf ihren Gebieten. Die meisten haben eine eigenständige Mediationspraxis und umfassende Erfahrung in Konfliktlösung und sind in verschiedenen Fachverbänden aktiv. Des Weiteren verfügen sie über mehrjährige (Zusatz-)Ausbildungen und praktische Erfahrung im Lehrbetrieb, sodass ein hoher Standard für die TeilnehmerInnen garantiert ist. Der Lehrgang ist so konzipiert, dass in einer Mindestzeit von 3 Semestern die notwendige Anzahl von Stunden für eine Eintragung als MediatorIn nach den gesetzlichen Erfordernissen erzielt wird. Sollten Sie einen triftigen Grund für die Abwesenheit haben (wie z.b. beruflich bedingter Auslandsaufenthalt, Heirat o.ä) gelten die gleichen Möglichkeiten kostenfreien Nachholung wie bei Krankheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten müssen die fehlenden Module bzw. Inhalte soweit organisatorisch und von der Gruppengröße möglich, in einem Folgesemester (innerhalb von drei Semestern) nachgeholt werden. Nach Absprache mit der Fachbereichsleitung können (eventuell kostenpflichtige) Alternativen etwa durch Einzelsupervisionen oder Ersatzleistungen zur Überprüfung der Inhalte vereinbart werden. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es die Möglichkeit, sich Vorbildungen beim BMJ anrechnen zu lassen. In diesem Fall besteht in den betreffenden Modulen keine Anwesenheitspflicht, sodass bei Lehrgangsende ebenfalls die Voraussetzungen für eine Eintragung als MediatorIn erfüllt werden. Wir empfehlen jedoch, auch diese Module zu besuchen, da sie eine Übung und Wiederholung des Lehrstoffes sind. Andere bzw. finanzielle Anrechnungsmöglichkeiten bestehen ausnahmslos nicht. Die Kursgebühr kann auf Wunsch in drei Raten bezahlt werden. Die erste Rate ist spätestens bis Kursbeginn und die zweite und dritte Rate sind bis spätestens zu Beginn des zweiten und dritten Semesters zu begleichen. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 9 von 25

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11 III. Konfliktanalyse und Beziehungsdynamik in der Mediation Inhalte: Verfahrensablauf; Konfliktanalyse; Konflikterhellung (Phase 3); Grundzüge rechtlicher Bestimmungen bei der Konfliktanalyse IV. Allparteilichkeit und Setting in der Mediation Inhalte: Einzel-, Co-, und Teammediation: Anspruch an die Gestaltung und das Setting; Gestaltung, Anwendungsbereich und Rollenverständnis der Mediation im Familien-, Wirtschafts- und interkulturellem Setting; Ethisches Verhalten, Rollenverständnis und Selbstbild und Menschenbild; ausgleichendes Verhalten im Mediationsprozess; V. Verhandeln und Abschluss in der Mediation Inhalte: Entwicklung der Mediation und der Grundannahmen in Bezug auf Verhandeln und Abschluss; Entwickeln und Verhandeln von Lösungsoptionen; Abschluss einer Mediation; Rollenspiel (Phase 4 und Phase 5); Konfliktanalyse; Fallarbeit VI. Gruppenselbsterfahrung Inhalte: Eingehen auf Gruppendynamik, Ablauf des Lehrgangs und dessen Inhalte sowie Reflexion der Tätigkeit als MediatorIn VII: Abschlussarbeit Inhalte sind schon in Modul I&VIII enthalten. Informationen zur Abschlussarbeit finden Sie im entsprechenden Bereich weiter unten. VIII. Übungs- und Abschlusskolloquium Inhalte: Überprüfung der Grundzüge und Entwicklung der Mediation; Grundannahmen, Leitbilder Selbstreflexion und Perspektiven; Überprüfung der Gestaltung der Anwendungsbereiche der Mediation; Präsentation der Mediationsfälle / Fallarbeit; Reflexion der Ausbildung, Verleihung der Abschlusszertifikate Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 11 von 25

12 Vertiefungsmodule In diesen Modulen liegt der Fokus in der Vermittlung wichtiger und unterstützender Fertigkeiten und Kenntnisse, die das Berufsbild des/der MediatorIn sinnhaft ergänzen und erweitern. Praxisseminar Kommunikation Gesprächsführung & Persönlichkeitstheorien Juristische und ökonomische Grundlagen für MediatorInnen Rechtliche Bestimmungen im Kontext der Mediation Fallarbeit anhand von Praxisbeispielen diverser Tätigkeitsfelder Selbsterfahrung und Qualitätsmanagement Spezialisierungsmodule Diese Spezialisierungen dienen der theoriegeleiteten und praxisorientierten Vermittlung von Rahmenbedingungen und Methoden-Tools in Arbeitsfeldern mit steigender Nachfrage und besonderen Anforderungen. Interkulturelle Mediation Großgruppenmediation Wirtschafts- und Lehrlingsmediation Scheidungsmediation Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 12 von 25

13 Anwesenheit In den Diplom-Lehrgängen des Bildungsforums besteht grundsätzlich durchgehend Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Bitte sprechen Sie Fehlzeiten sofern möglich vorab mit der Fachbereichsleitung ab, sodass Ersatzleistungen, die Wiederholung von Modulen, eine Anrechnung von Inhalten oder Supervisionen zeitgerecht koordiniert werden können. Sollten Sie aufgrund übermäßiger Fehlzeiten die Mindestanforderungen nicht erfüllen, bekommen Sie selbstverständlich eine Teilnahmebestätigung für die absolvierten Module, aber kein Lehrgangsdiplom. Aus inhaltlichen Gründen (nach Vorgabe der Lehrgangsleitung) oder aus rechtlichen Gründen (gesetzlich vorgeschriebene Themen) ist es möglich, dass bei einzelnen Modulen eine 100%ige Anwesenheitspflicht erforderlich ist. Abschlusskriterien / Prüfungsmodus Die Abschlussprüfung umfasst eine Präsentation der selbständig verfassten schriftlichen Arbeit (15 Seiten, Zeitaufwand ca. 50 UE, welche mindestens 3 Wochen vor dem Termin des Moduls VII fertiggestellt und unterschrieben eingereicht werden muss) und deren "Verteidigung". Darüber hinaus ziehen Sie aus einem Fragenkatalog Prüfungsfragen zu den Lehrgangsinhalten, die mit praktischen Aufgabestellungen einhergehen können und mittels der erworbenen Kenntnisse bewältigt werden sollten. Natürlich besteht die Möglichkeit durchzufallen, jedoch gibt es selbstverständlich eine Wiederholungsmöglichkeit. Grundsätzlich ist die Wissensvermittlung in den Trainings dahingehend ausgerichtet, dass Sie Ihre erworbenen Kenntnisse befähigen, die Abschlussprüfung problemlos zu schaffen. Gleichzeitig und im Hinblick auf Ihre Tätigkeit als MediatorIn ist ein weiterführendes Selbststudium in jedem Fall empfehlenswert, weil auf diese Weise eine solide Methodenkenntnis, Sicherheit und zufriedene KundInnen sichergestellt werden können. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 13 von 25

14 Kursgebühr Drei Semester zu jeweils 1.752,- (inkl. Kursunterlagen). Bezüglich der Bezahlung des Lehrgangs bieten wir Ihnen ab Wintersemester 2014/2015 eine Semesterratenzahlung in sechs Raten à 316,- pro Monat (gesamt: 1.896,- pro Semester) per Bankeinzug an. Gerne können Sie auch die Gesamtkurskosten von 5.256,- als Einmalzahlung bei Kursbeginn begleichen. Prüfungsgebühr: 299,- (einmalig am Lehrgangsende) Motivationsgespräch: vor Lehrgangsstart, kostenfrei Zusätzliche Anforderungen Supervisionen: Einzelsupervision: 4 UE bei ausgewählten Coaches/SupervisorInnen à 65,- Gruppensupervision: 4 UE à 35,- (zwei Halbtage in der Lehrgangsgruppe) Empfohlene Supervision (freiwillig): Einzelsupervisionen 4UE bei beliebigen TrainerInnen (ca. 260,-) Literatur: ca. 200,- Selbststudium: ca. 20 UE/Semester, abhängig vom Vorwissen Sprechstunden (optional) Sollten Sie Fragen, Anliegen, Wünsche, Kritik oder Ähnliches (z.b. bei Krankheitsfällen, Modul- Nachholmöglichkeiten, Prüfungsverlegungen, Anrechnungen, Notfällen, etc.) haben, ersuchen wir Sie um Terminvereinbarung per mit der Lehrgangsleitung, Frau Mag.a Gerda Ruppi-Lang, Adresse: wien@bildungsforum.at Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 14 von 25

15 TrainerInnen Mag. a Gerda Ruppi-Lang Lehrgangsleitung Mag.a Gerda Ruppi-Lang ist WU-Absolventin und sammelte Erfahrungen in den Bereichen internationales Projektmanagement, Politik, Controlling. Seit 2005 arbeitet sie als eingetragene Mediatorin und selbständige Unternehmensberaterin. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in der Wirtschaftsmediation (innerbetrieblich, Gesellschafterstreit, Lehrlingsmediation, Behindertengleichstellung, Projektmediation, Mediation im öffentlichen Bereich etc.) und hocheskalierten Beratungsfeldern (z.b. Betriebsübergabe. Die Weiterentwicklung der Mediation ist ihr als Vorstandsmitglied im Österreichischen Netzwerk Mediation und Mitglied im BMJ-Mediationsbeirat wichtig. Sie gründete 2007 die Konflikthotline der ARGE Elternteilzeit und die Wirtschafts- Konflikt-Hotline (WKÖ). Mediation ist ihr Vortrags-Thema in zahlreichen Lehrgängen. Sven Johann Koblischek Kursplanung und Beratung Bezüglich aller administrativer/organisatorischer Belange des Lehrgangs Mediation (Bestätigungen bezüglich Teilnahme am Lehrgang, Beratung bezüglich Förderungen, Beratung bezüglich Buchungen) ist Sven Johann Koblischek zuständig. Tel.: 01 / DW 34 sven.koblischek@bildungsforum.at Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 15 von 25

16 Mag. Walter Hackl, MA Walter Hackl versinnbildlicht die Idee lebensbegleitenden Lernens. Seine Bildungsbiografie startet mit Ausbildungen als Gemeinde- und Standesbeamter. Danach folgt er seinen großen Interessen und studiert Soziologie in Wien und Landau (D), absolvierte einen Master in Politik und Verfassung mit Schwerpunkt Demokratieforschung an der TU Dresden (D) und sowie diverse weitere Ausbildungen (Trainer, Mediator, Internationaler Peacekeeper). Seit 2007 arbeitet er als Trainer, Coach, Eingetragener Mediator und Moderator mit Erwachsenen und Jugendlichen in verschiedenen Kontexten. Bis Frühjahr 2015 war er Lehrgangsleiter des Diplomlehrgangs Mediation am Bildungsforum Wien. Dr. Reinhard Dittrich, MSc Reinhard Dittrich unterrichtet im Diplomlehrgang Mediation beim Bildungsforum Wien die rechtlichen Bestimmungen im Mediationskontext. Er verfügt über eine jahrelange Erfahrung in geschäftsführender Rolle und als Wirtschaftsjurist. Seit 2007 ist er selbständig als Eingetragener Mediator, Unternehmensberater und systemischer Coach. Zudem unterrichtet er an verschiedenen Fachhochschulen. Weitere Arbeitsschwerpunkt im Bereich Mediation sind: Wirtschafts- und Familienmediation. Seit 2009 ist Reinhard Dittrich Vorstandsmitglied des Österreichischen Netzwerks Mediation.

17 Mag. (FH) Georg Engel Georg Engel ist selbstständiger Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Marketing, Kommunikation & Organisationsentwicklung und eingetragener Mediator. Er war als Angestellter für eine Marketingagentur und für Soziale Nonprofit Organisationen (Caritas, Hilfswerk, Der Würfel) in der Leitung wirtschaftsnaher Projekte tätig und ist heute nebenberuflich in der Lehre und Fortbildung an der FH-Wien und der FH-CampusWien beschäftigt. Sein potentialorientierter und partizipativer Zugang ermöglicht es ihm in KundInnen-Projekten die Interessen unterschiedlichste Gruppen zusammen zu führen und dadurch gemeinsame Entwicklungschancen zu eröffnen. Georg Engel begleitet Nonprofit Organisationen ebenso wie Unternehmen und versteht sich auch als Vermittler zwischen diesen Welten. Mag. a Christine Priesner, MBA. Christine Priesner ist Psychologin mit dem Schwerpunkt Arbeitsund Organisationspsychologie und einem postgradualem General Management Executive MBA. Sie hat Ausbildungen, u.a. in systematischer Unternehmensentwicklung (Beratergruppe Neuwaldegg), Training, Projekt-Coaching und systemischlösungsfokusiertem Coaching (bei Gunther Schmidt, Peter Szabo), Gruppendynamik (ÖGGO), systemische Strukturaufstellungen (bei Matthias Varga von Kibéd) absolviert. Sie arbeitet in freier Praxis als systemische Organisationsberaterin, Coach, Trainerin für Führungskräfte, und ist Eingetragene Mediatorin beim Bundesministerium für Justiz. Dr. in Silke Mader Dr. Silke Mader ist als Geschäftsführerin der Firma act4ward insbesondere im Bereich Unternehmensentwicklung mit dem Fokus Mitarbeiter- und Organisationsentwicklung tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen Mediation, Training, Coaching, Moderation und Beratung. Sie ist Eingetragene Mediatorin, zertifizierte Trainerin, Coach, Expertin für Burnout-Prävention, Moderatorin und Unternehmensberaterin. Darüber hinaus berät sie seit über 10 Jahren unterschiedlichste Akteure (aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung) zu energie- und klimapolitischen Fragestellungen. Durch die Leitung zahlreicher nationaler und internationaler (Forschungs-)Projekte sammelte sie auch umfassende Erfahrung im Bereich Projektmanagement. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 17 von 25

18 NOTIZEN: INFORMATION und ANMELDUNG Bildungsforum - Institut Dr. Rampitsch Schottenfeldgasse 69, 1070 Wien Tel.: 01 / Fax: 01/ wien@bildungsforum.at Beratungszeiten: Mo Do: und Fr: und Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 18 von 25

19 Förderungsmöglichkeiten Für Aus- und Weiterbildungen bieten unterschiedliche Institutionen Förderungen an. Wir haben Ihnen folgenden Überblick zusammengestellt. Bitte nehmen Sie mit der jeweiligen Institution Kontakt auf, um abzuklären, ob eine Förderung für Sie in Frage kommt. Gerne stellen wir Ihnen vor Ausbildungsbeginn einen Kostenvoranschlag für das AMS oder den WAFF zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Kundenberatung des Bildungsforums: 01/ und AMS Bitte kontaktieren Sie Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS, um Ihre Finanzierungsmöglichkeiten zu klären. Weitere Informationen finden Sie unter WAFF-Förderungen Der WAFF bietet verschiedene Förderungsprogramme und -modelle an: NOVA: Dieses Programm fördert Menschen, die nach einer Karenz wieder in den Beruf einsteigen wollen. Nähere Infos finden Sie unter waff.at und unter der Nummer 01/ FRECH-Frauen ergreifen Chancen: Dieses Förderungsprogramm richtet sich speziell an Frauen, die sich beruflich neu orientieren möchten. Nähere Infos erhalten Sie unter der Nummer 01/ Bildungskonto: Für alle Wiener ArbeitnehmerInnen steht das WAFF Bildungskonto zur Verfügung. Gefördert werden 50% der Kurskosten, bis zu 200,- (bei Arbeitssuchenden und Personen in Karenz bis zu 300,-). Das Bildungsforum Institut Dr. Rampitsch ist nach wien cert zertifiziert und zählt somit zu den vom WAFF anerkannten Bildungsträgern. In der wien - cert Liste finden Sie uns unter "Institut Dr. Rampitsch MERA Bildungsholding GmbH. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 19 von 25

20 Weiterbildungstausender: Mit dem Weiterbildungstausender können Wiener ArbeitnehmerInnen von unterschiedlichen Fördermodellen profitieren: Beschäftigte WienerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss werden mit 90 % der Kurs- und Prüfungskosten bis zu 1.000,- gefördert. Ein anderes Fördermodell richtet sich an alle Wiener ArbeitnehmerInnen mit geringem Einkommen (maximal netto pro Monat). Gefördert werden 50% der Kurskosten, bis zu (Ausnahme: Neue Selbständige und Personen in Bildungskarenz). Für die Inanspruchnahme dieses Fördermodells ist es wichtig, VOR Kursantritt persönlich beim WAFF einen Antrag zu stellen. Nähere Infos zu allen Fördermodellen erhalten Sie unter der Nummer 01/ oder online auf Wir sind WAFF-Kooperationspartner bezüglich des Chancen-Schecks! Was ist der Chancen-Scheck? Der Chancen-Scheck ist ein neues WAFF-Förderungsmodell, welches durch Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert ist. Was sind die Grundvoraussetzungen, um Anspruch auf den Chancen-Scheck zu haben? Die BewerberInnen verfügen mindestens über einen Pflichtschulabschluss und stehen vor dem Ansuchen um einen Chancen-Scheck entweder in einem Beschäftigungsverhältnis nach ASVG, sind geringfügig beschäftigt (inkludiert jedoch, dass kein AMS Leistungsbezug vorliegt), in Bildungskarenz, oder gehören zur Gruppe der "Neuen Selbständigen" (versichert nach 2 (1) Zif. 4 GSVG). Der Chancen-Scheck ist nur in Zusammenhang mit einem vom WAFF akkreditierten Bildungsträger (wie der MERA Bildungsholding - Institut Dr. Rampitsch) einlösbar. Was bietet Ihnen der Chancen-Scheck für Ihre berufliche Zukunft? 1. eine kostenlose Beratung bezüglich Ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung 2. eine finanzielle Unterstützung bei einer beruflichen Aus- und Weiterbildung mit 90% der Kurskosten (bis max ,-) 3. eine finanzielle Unterstützung beim Nachholen des Lehrabschlusses mit 90% der Kurskosten (bis max ,-) inkl. der gesamten Lehrabschluss-Prüfungsgebühr 4. eine finanzielle Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland mit 90% der Kurskosten (bis max ,-) Was kann mit dem Chancen-Scheck nicht gefördert werden? Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 20 von 25

21 - Anmelde- und Einschreibegebühren, staatliche Gebühren, Bücher, Skripten, Aufenthalts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, Hobby- und Freizeitkurse, Coaching, Supervision, Selbsterfahrungskurse - Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind - Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Wellnessbereich werden nur gefördert, wenn die BewerberInnen bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich beschäftigt sind und ein unmittelbarer Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht bzw. wenn es sich um ein gesetzlich geregeltes Curriculum handelt Nähere Infos zu allen Fördermodellen erhalten Sie unter Tel.: 01/ oder auf der Waff-Website: NÖ Bildungsförderung Das Land Niederösterreich gewährt ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in NÖ eine Bildungsförderung in der Höhe von derzeit (Stand 2011) 50 % bzw. 80 % der Kurskosten (bis zu maximal 2.640,-- innerhalb von 6 Jahren) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient. Das Bildungsforum wurde von der Donau-Uni Krems zertifiziert und scheint auf der Liste der anerkannten Bildungsträger des Landes Niederösterreich unter "MERA Bildungsholding GmbH": Donau-Uni CERT. Weitere Informationen und das Antragsformular für die NÖ Bildunsförderung finden Sie unter: Bildungssparen Ein Bauspardarlehen kann nicht nur für Wohnraumbeschaffung, sondern auch für Pflege und Bildung verwendet werden. Dafür sind Darlehen bis ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 21 von 25

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23 Bildungsforum - Institut Dr. Rampitsch Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur leichteren Lesbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde auf gendergerechte Formulierungen (z.b. der/die KursteilnehmerIn) verzichtet, gemeint sind aber jeweils in gleicher Weise Frauen und Männer. 1. GÜLTIGKEIT Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle vom "Bildungsforum - Institut Dr. Rampitsch" (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter "MERA Bildungsholding GmbH" zu FN i, im folgenden kurz Bildungsforum genannt), abgehaltenen Kurse und werden vom Kursteilnehmer durch Anmeldung zu einem Kurs (bzw. Seminar, Lehrgang) anerkannt. An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen etc. (ausgenommen Mängelanzeigen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2. ANMELDUNG Die Kursanmeldung erfolgt entweder über unsere Homepage, postalisch mittels Anmeldeformular oder persönlich in unserem Institut und ist in jedem Fall verbindlich. Bei Anmeldung über die Homepage besteht eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gemäß Fernabsatz-Gesetz. Dies gilt nicht für Kurse, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Das Bildungsforum behält sich das Recht vor, die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Anmeldung gilt ab Zusendung oder Überreichung der Anmeldebestätigung als angenommen. 3. BEZAHLUNG Nach der Anmeldung wird dem Kursteilnehmer per Post Rechnung und Erlagschein zugesendet. Die Kursgebühr ist bis zu dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin auf das am Erlagschein genannte Konto des Bildungsforums oder bar im Sekretariat einzuzahlen. Ab einer Kursgebühr von EUR 1.000,- besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Macht der Kursteilnehmer davon Gebrauch, gilt Folgendes: Bei ein- bis zweisemestrigen Lehrgängen mit Start im Wintersemester ist die Hälfte des Kursbeitrags vor Lehrgangsbeginn und die zweite Hälfte des Kursbeitrags bis 5. Dezember zu bezahlen. Bei ein- bis zweisemestrigen Lehrgängen mit Start im Sommersemester ist die Hälfte des Kursbeitrags vor Lehrgangsbeginn und die zweite Hälfte des Kursbeitrags bis 5. Juni zu bezahlen. Wenn der Lehrgang bereits vor den genannten Teilzahlungsterminen endet, ist der Kursbeitrag spätestens am Tag vor dem Lehrgangsende zu entrichten. Bei drei- und mehrsemestrigen Lehrgängen ist die Lehrgangsgebühr semesterweise jeweils vor dem ersten Seminartag des Lehrgangs im jeweiligen Semester zu bezahlen. Wird auf der Homepage des Bildungsforums für einen bestimmten Kurs eine monatliche Zahlung angeboten und macht der Kursteilnehmer davon Gebrauch, gilt Folgendes: Für eine monatliche Zahlung ist die Erteilung eines Einziehungsauftrages erforderlich. In diesem Fall verpflichtet sich der Kursteilnehmer, für die erforderliche Deckung seines Kontos zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird nach der zweiten erfolglosen Einziehung der gesamte noch aushaftende Kursbeitrag fällig gestellt und ist mittels Überweisung oder bar im Sekretariat ohne weiteren Verzug einzuzahlen. Etwaige Bankspesen, die aus der erfolglosen Einziehung entstanden sind, werden dem Kursteilnehmer weiterverrechnet. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 7% in Rechnung gestellt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kursteilnehmer pro Mahnung, die aufgrund verspäteter bzw. nicht erfolgter Bezahlung notwendig ist, Mahnspesen in der Höhe von EUR 10,- zu übernehmen. 4. KOSTENÜBERNAHME DURCH FÖRDERSTELLEN Verfügt der Kursteilnehmer über eine Förderzusage von AMS, waff oder anderen Förderstellen, entsteht daraus kein Vertragsverhältnis zwischen der Förderstelle und dem Bildungsforum. Die Verpflichtung des Kursteilnehmers, die Kursgebühr zu begleichen, bleibt aufrecht, bis die Förderstelle Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 23 von 25

24 ggf. die ausständige Kursgebühr bezahlt hat. Kommt die Förderung nicht zur Auszahlung (z.b. wegen Nichtteilnahme am Kurs, aus welchem Grund auch immer), bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kursteilnehmers aufrecht. 5. KURSTEILNAHME Ausschließlich eine dem Punkt 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend erfolgte Anmeldung und Anmeldebestätigung berechtigt den Kursteilnehmer zur Kursteilnahme. Wenn der Kursteilnehmer zu Kursbeginn die Kursgebühr noch nicht bezahlt hat, dem Kurs unentschuldigt fern bleibt und für das Bildungsforum auch am nächstfolgenden Werktag nicht erreichbar ist, hat das Bildungsforum das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 6. MINDESTTEILNEHMERZAHL Die Abhaltung von Gruppenkursen hängt vom Erreichen der seitens des Bildungsforums festgelegten Mindestteilnehmerzahl ab. Die Mindestteilnehmerzahl ist sieben Personen, sofern in der Kursbeschreibung auf der Homepage des Bildungsforums nicht anders genannt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so behält sich das Bildungsforum das Recht vor, den Kurs abzusagen. Es gilt dann sinngemäß Punkt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 7. RÜCKERSTATTUNG Wird der Kurs seitens des Bildungsforums abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der Kurs nicht statt, so erhält der Kursteilnehmer in der Höhe des bereits beglichenen Kursbeitrages eine Gutschrift. Die Gutschrift wird nach Wahl des Kursteilnehmers entweder auf die nächste Kursbuchung angerechnet oder auf schriftlichen Antrag ohne Verzugszinsen rückerstattet. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des Kursteilnehmers bestehen nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Personen verursacht wurden, für die das Bildungsforum einzustehen hat. Personenschäden sind jeweils davon ausgenommen. 8. STORNIERUNG Die Stornierung, Umbuchung oder Verschiebung einer gebuchten Aus- und/oder Weiterbildungsveranstaltung seitens des Anmelders ist bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn ohne Verrechnung einer Stornogebühr möglich. Bei Stornierung bis eine Woche vor Kursbeginn werden 50 % als Stornogebühr verrechnet. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme, aus welchem Grunde auch immer, ist der volle Kursbeitrag fällig. Der Anmelder hat das Recht, einen neuen Kunden als Ersatzteilnehmer zu finden und damit die Stornogebühr abzuwenden. Der Anmelder bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. In jedem Fall muss die Stornierung schriftlich entweder per Post, per Telefax oder per erfolgen. 9. MEHRSEMESTRIGE LEHRGÄNGE Die Anmeldung gilt immer für den gesamten Kurs, auch bei mehrsemestrigen Lehrgängen. Semesterweise Anmeldung oder Stornierung ist nicht möglich. 10. AUSSCHLUSS AUS DEM KURS Durch die Anmeldung erkennt der Kursteilnehmer folgendes an: Die Teilnahme an sämtlichen Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Sie ist kein Ersatz für medizinische Behandlung oder Psychotherapie. Kursteilnehmer haften für durch sie schuldhaft verursachte Schäden selbst. Das Bildungsforum behält sich das Recht vor, einzelne Kursteilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese aufgrund ihres Verhaltens trotz Unterlassensaufforderung die Sicherheit oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden. In diesem Fall sowie bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Kurs auf Wunsch des Kursteilnehmers entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder sonstiger Kosten. 11. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE Für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Geld und Kursunterlagen übernimmt das Bildungsforum keine Beaufsichtigung und somit auch keine Haftung. 12. KURSUNTERLAGEN Die Kursunterlagen stehen im geistigen Eigentum der Trainer des jeweiligen Kurses, Seminars oder Lehrgangs-Moduls. Jegliche Vervielfältigung, auch auszugsweise, oder die Weitergabe an Dritte ist Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 24 von 25

25 nicht gestattet. Das Bildungsforum bzw. die Lehrgangs-Trainer behalten sich alle diesbezüglichen Rechte vor. 13. BESTÄTIGUNGEN Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem die Kursgebühr bezahlt worden und der Kurs beendet ist, wobei nur jene Unterrichtseinheiten bestätigt werden, zu denen der Kursteilnehmer auch tatsächlich anwesend war. Teilnahmebestätigungen für Kurse zurückliegender Jahre können aus organisatorischen Gründen nicht mehr ausgestellt werden. Sofern eine Prüfung vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses oder Diploms, wenn der Kursteilnehmer mindestens 80% Anwesenheit, eine erfolgreich abgelegte Prüfung und die Erfüllung der sonstigen zu Beginn des Kurses festgelegten Abschlusskriterien (zb Abschlussarbeit, Präsentation) vorweisen kann. 14. ÄNDERUNGEN Das Bildungsforum behält sich das Recht vor, Änderungen an den Inhalten des Kurses, der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Kursgebühr, des Kursortes und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben, oder wenn die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten, wie etwa durch den Ausfall eines Trainers oder der Notwendigkeit den Kursort zu wechseln, erforderlich sind. 15. DATENVERARBEITUNG Die Bekanntgabe der Daten im Zuge der Anmeldung erfolgt mit dem Einverständnis des Anmelders, dass sie vom Bildungsforum automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Kontaktdaten des Kursteilnehmers werden an die Trainer des Kurses zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen der Kursveranstaltung weitergegeben sowie vom Bildungsforum für Informationszwecke (z.b. Zusendung des Kursprogramms) genutzt. Dies schließt auch die Zusendung eines -Newsletters ein, von dem sich der Anmelder aber jederzeit abmelden kann. Die bekannt gegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben. 16. GEGENFORDERUNGEN Gegen den Anspruch des Bildungsforums auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen, es sei denn sie stehen in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Kursteilnahme und wurden gerichtlich festgestellt bzw. seitens des Bildungsforums anerkannt. 17. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Im Falle der Ungültigkeit oder der Nichtigkeit einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die den wegfallenden Regelungen sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Es gilt österreichisches Recht. Erfolgt die Kursanmeldung durch ein Unternehmen, dann wird hiermit Wien als Gerichtsstand vereinbart. Lehrgang zum/r MediatorIn Seiten 25 von 25

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