Zertifizierte/r Mediator/-in
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- Erich Weiner
- vor 7 Jahren
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1 Als erste Weiterbildungsinstitution in der Region ISO- und AZWV-zertifiziert Stand März 2015
2 Seite 2 von 6 Lehrgangsziel Die Bezeichnung Mediator/-in ist nicht geschützt. Wer als Mediator arbeiten möchte, sieht sich in einer Vielzahl von Ausbildungsangeboten gegenüber, die mehr oder weniger qualifiziert sind. Diese berufsbegleitende Ausbildung der vhsrt ist nach der Beschlussempfehlung des Gesetzgebers zum Mediationsgesetz konzipiert. Mit der Zertifizierung erreichen Sie den nachweisbaren Abschluss, dass Sie die Inhalte gem. 5 Abs. 1 MediationsG erworben haben. Die Ausbildung legt viel Wert auf praktische Erfahrungen, die in Rollenspielen und Gesprächen erworben werden. Inhalt Einführung und Grundlagen der Mediation Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation Verhandlungstechniken und -kompetenz Gesprächsführung, Kommunikationstechniken Konfliktkompetenz Rechtliche Grundlagen der Mediation Mediation und Rechtsberatung Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis Lehrgangsbeginn (160 Unterrichtsstunden) Unterrichtstage Mittwoch, 18:00 20:30 Uhr Samstag, 09:00 12:15 Uhr (Schulferien kein Unterricht) Lehrgangsgebühr 850,00 Infos / Anmeldung Volkshochschule Reutlingen GmbH Spendhausstr. 6, Reutlingen Telefon Fax bzw. 161 Montag Donnerstag, 10:00 11:30 Uhr u. 14:00 18:00 Uhr Freitag, 10:00 11:30 Uhr und 13:30 15:00 Uhr akuehne@vhsrt.de
3 Lehrgangsinhalte Seite 3 von 6 Einführung und Grundlagen der Mediation Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation Verhandlungstechniken und kompetenz Gesprächsführung, Kommunikationsrechniken Grundlagen der Mediation, Überblick über Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation Überblick über Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren Überblick über die Anwendungsfehler der Mediation Einzelheiten zu den Phasen der Mediation, Mediationsvertrag, Stoffsammlung, Interessenerforschung, Sammlung und Bewertung von Optionen, Abschlussvereinbarung Besonderheiten unterschiedlicher Settings in der Mediation Einzelgespräche, Co-/Teammediation, Mehrparteienmediation, Shuttle-Mediation, Einbeziehung Dritter Weitere Rahmenbedingungen Vor- und Nachbereitung von Mediationsverfahren, Dokumentation / Protokollführung Grundlagen der Verhandlungsanalyse Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement intuitives Verhandeln, Verhandlungen nach dem Harvard-Konzept / integrative Verhandlungstechniken, distributive Verhandlungstechniken Grundlagen der Kommunikation Kommunikationstechniken (z. B. aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation) Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (z. B. Brainstorming, Mindmapping, sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse) Visualisierungs- und Moderationstechniken Umgang mit schwierigen Situationen (z. B. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte) Konfliktkompetenz Konflikttheorie (Konfliktfaktoren, Konfliktdynamik und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen; Konflikttypen) Erkennen von Konfliktdynamiken Interventionstechniken Rechtliche Grundlagen der Mediation Rechtliche Rahmenbedingungen Mediatorvertrag, Berufsrecht, Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung und Versicherung Einbettung in das Recht des jeweiligen Grundberufs Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes
4 Mediation und Rechtsberatung Rolle des Rechts in der Mediation Abgrenzung von zulässiger rechtlicher Information und unzulässiger Rechtsberatung in der Mediation durch den Mediator Rolle des Mediators in Abgrenzung zu den Aufgaben des Parteianwalts Sensibilisierung für das Erkennen von rechtlich relevanten Sachverhalt bzw. von Situationen, in denen den Medianden die Inanspruchnahme externer rechtlicher Beratung zu empfehlen ist, um eine informierte Entscheidung zu treffen Mitwirkung externer Berater in der Mediation Rechtliche Besonderheiten der Mitwirkung des Mediators bei der Abschlussvereinbarung Rechtliche Bedeutung und Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung unter Berücksichtigung der Vollstreckbarkeit Seite 4 von 6 Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis Rollendefinition, Rollenkonflikte Aufgabe und Selbstverständnis des Mediators (insbesondere Wertschätzung, Respekt und innere Haltung) Allparteilichkeit, Neutralität und professionelle Distanz zu den Medianden und zum Konflikt Macht und Fairness in der Mediation Umgang mit eigenen Gefühlen Selbstreflexion ( z.b. Bewusstheit über die eigenen Grenzen aufgrund der beruflichen Prägung und Sozialisation)
5 Unterrichtsvereinbarung zwischen Name Vorname Geboren am in PLZ / Wohnort Straße Telefon (tagsüber erreichbar) Beruf bzw. Ausbildung derzeit beschäftigt bei und der Volkshochschule Reutlingen GmbH Lehrgangsbeginn (160 Unterrichtsstunden) Lehrgangsgebühr Die Lehrgangsgebühr beträgt zur Zeit 850,00 zahlbar wie folgt: 50,00 bei Anmeldung zu entrichten bei Vertragsabschluss und 8 Raten á 100,00 Kontakt Volkshochschule Reutlingen GmbH Haus der Volkshochschule Spendhausstraße 6 D Reutlingen Tel: Fax Volksbank Reutlingen BLZ Konto IBAN DE BIC VBRT DE 6R XXX Kreissparkasse Reutlingen BLZ Konto IBAN DE BIC SOLA DE S1 REU In der Lehrgangsgebühr sind die Prüfungsgebühr und das Lehrmaterial nicht enthalten. Sollte nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarung eine Gebührenerhöhung durchgeführt werden, verpflichtet sich der Kursteilnehmer, die erhöhte Gebühr anstelle der in der Unterrichtsvereinbarung aufgeführten Gebühr zu zahlen. Unabhängig von vorgenannter Verpflichtung hat der Kursteilnehmer im Falle einer Gebührenerhöhung nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarung das Recht, die Unterrichtsvereinbarung mit einer Frist von einem Monat, beginnend ab der Mitteilung über die neue Kursgebühr, zu kündigen. Kündigt der Teilnehmer wegen einer Gebührenerhöhung, so gilt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nur die ursprüngliche Kursgebühr als geschuldet Der Vertrag kann bis eine Woche vor Lehrgangsbeginn gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Teilnehmer haben ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag innerhalb von 14 Tagen, vom Datum des Vertragsabschlusses gerechnet. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts wird eine Stornogebühr in Höhe von 20,00 fällig. Bei nicht genügender Beteiligung ist die Volkshochschule Reutlingen berechtigt, den Kurs abzusagen. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet. Datum Unterschrift Empfang des Vertrages bestätigt (Dienstsiegel)
6 Abbuchungserlaubnis für den Lehrgang Zahlungsempfänger: Volkshochschule Reutlingen GmbH Spendhausstraße 6, Reutlingen Kontoinhaber/-in Name Vorname Straße PLZ / Wohnort Mit der Abbuchung der Lehrgangsgebühren von meinem / unserem Konto bei der BIC: IBAN: bin ich einverstanden. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Ort / Datum: Unterschrift des Kontoinhabers: Für Ihre Unterlagen bitte abtrennen! Abbuchungserlaubnis für den Lehrgang erteilt an: Volkshochschule Reutlingen GmbH Spendhausstraße 6, Reutlingen BIC: IBAN: Betrag:
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