Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 12 / Wahlperiode
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- Ingrid Messner
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1 Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / Antrag der Abg. Gerhard Stolz u. a. Bündnis 90/Die Grünen und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Kostengünstige Tageskarte für den Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg (Baden-Württemberg-Ticket) Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. welche tariflichen Sonderangebote zur Benutzung der Nahverkehrszüge (insb. kostengünstige Pauschal-Tageskarten) andere Bundesländer geschaffen haben (v. a. auch an Werktagen), 2. wie dabei die Preise und Nutzungsbedingungen im Einzelnen aussehen, 3. wie die Finanzierung dieser Sonderangebote zwischen den Verkehrsunternehmen (DB u.a.) und den Bestellern geregelt ist, 4. welche Bedeutung die Landesregierung neben der Umsetzung von attraktiven Taktfahrplänen derartigen günstigen Tarifangeboten beimisst, um die Nachfrage im Schienenpersonennahverkehr zu steigern, 5. was die Landesregierung bislang unternommen hat, um auch in Baden-Württemberg vergleichbare günstige Tarifangebote zu schaffen. II. in Zusammenarbeit mit den beauftragten Schienenverkehrsunternehmen/Verbünden auch in Baden-Württemberg entsprechende günstige Angebote für den Gelegenheitsverkehr zu schaffen. Dabei sollen nach norddeutschem Vorbild auch ländergrenzenübergreifende Lösungen realisert werden (z. B. Räume Mannheim, Karlsruhe) Stolz, Stephanie Günther, Kretschmann, Walter, Dr. Schäfer, Dr. Witzel, Buchter Bündnis 90/Die Grünen Eingegangen: / Ausgegeben:
2 Begründung In verschiedenen Bundesländern (Bayern, Rheinland-Pfalz/Saarland) wurde bereits vor geraumer Zeit durch die Länder als Besteller und die Schienennahverkehrsunternehmen preisgünstige Tageskarten zur Nutzung der Nahverkehrszüge im Land geschaffen. Sie knüpfen an das erfolgreiche Schönes-Wochenende- Ticket der DB an und versuchen, auch an Werktagen durch günstige Pauschalangebote neue Kunden für die Bahn zu gewinnen. Zum Oktober 1998 wurde nun ein Regioticket eingeführt, mit dem in den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen eine Person zum Preis von 25, Mark einen Tag lang (werktags ab 9.00 Uhr, am Wochenende ganztags) alle Nahverkehrszüge nutzen kann. An Baden-Württemberg sind diese Entwicklungen bislang vorbeigegangen (lediglich das rheinland-pfälzische Freizeit- und Shopping-Ticket gilt auch in den baden-württembergischen Teilen des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar). Auch bei uns besteht Bedarf, mehr Kunden für den Schienenverkehr zu gewinnen. Neben guten Fahrplänen gehören dazu auch günstige Sonderangebote, die es gerade für neue Gelegenheitskunden attraktiv machen, auf die Bahn umzusteigen, um sie so als Dauerkunden zu gewinnen. Stellungnahme *) Mit Schreiben vom 31. Januar 1999 Nr /280 nimmt das Ministerium für Umwelt und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu I : Zur Beantwortung dieser Fragen hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr eine Umfrage bei allen Bundesländern durchgeführt. Soweit diese auf die Umfrage geantwortet haben, ergibt sich folgendes Bild: 1. Freistaat Bayern: In Bayern wird das Bayern-Ticket angeboten. Es kostet für die Benutzung der Nahverkehrszüge (RegionalExpress, StadtExpress, RegionalBahn und S-Bahn) 35, DM. Für die Benutzung von InterRegio oder D-Zug kann ein Zusatzticket für 20, DM erworben werden. Das Angebot gilt ohne Kilometerbegrenzung auf allen Strecken der Deutschen Bahn AG in Bayern, auf der Tegernseebahn und der Regentalbahn sowie im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MW) und im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) in der zweiten Klasse. Bei der Mitnahme gelten die Bedingungen des Schönes-Wochenende-Tickets. Es gilt für jeweils einen Werktag (Mo. Fr.) von 9.00 bis Uhr und von bis 2.00 Uhr am nächsten Morgen. An Wochenenden und Feiertagen ist das Bayern-Ticket nicht gültig. Das Bayern-Ticket ist ein Sonderangebot der Deutschen Bahn AG. Eine finanzielle Beteiligung seitens des Freistaates zur Subventionierung des Fahrpreises gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen. 2. Berlin und Brandenburg Für das Bedienungsgebiet Berlin und Umland (Stadtgebiet Berlin sowie ca km Umland) sowie im Land Brandenburg gelten z. Zt. folgende zeitlich begrenzte Sonder- und Versuchsangebote: a) Tageskarte Berlin und Umland, b) Berlin-Brandenburg-Tageskarte, c) Schüler-Ferien-Ticket Berlin-Brandenburg, *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
3 d) Kombiticket j-w-d-menü-ticket, e) kombiniertes Sonderangebot Thermen-Ticket und f) Mehrtages-Fahrradkarte Berlin-Brandenburg. Preise und Nutzungsbedingungen: Zu (a): Geltungsdauer ab Entwertung bis 3.00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten mit RE, RB, S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bus und Fähre im gewählten Tarifgebiet (AB = Berlin, ABC = Berlin und Umland). Gruppentageskarten gelten für eine beliebige Anzahl gemeinsamer Fahrten innerhalb der auf ihnen angegebenen Tarifbereiche für bis zu 5 Personen. Preise: Tarifgebiet AB Ermäß.-Tarif 5,20 DM, Erwachsene 7,80 DM, Gruppenkarte 20, DM. Tarifgebiet ABC Ermäß.-Tarif 6,30 DM, Erwachsene 8,50 DM, Gruppenkarte 22,50 DM. Zu (b): gilt für Fahrten zwischen dem Tarifgebiet Berlin und Umland und Bahnhöfen der DB AG im Land Brandenburg außerhalb des Tarifgebietes. Fahrpreise sind abhängig von der Entfernung des Zielbahnhofs (Normaltarif zwischen 14,10 DM und 52,10 DM, ermäßigter Tarif zwischen 11,30 DM und 30,30 DM). Zu (c): gilt in den Schulferien für Schüler und Studenten bis 26 Jahre auf den Strecken der DB AG in den Ländern Berlin und Brandenburg; nicht jedoch im Fernverkehr, der S-Bahn oder Verkehrsmitteln der BVG. Preise: Normaltarif 42, DM; Mitglieder des DJH und Inhaber des Berliner Super-Ferien-Passes 35, DM. Zu (d): Das Ticket war bis 31. Dezember 1998 gültig. Es wird voraussichtlich ab März 1999 weitergeführt. Es berechtigt von Montag bis Freitag zur Hin- und Rückfahrt von bestimmten Abgangsbahnhöfen in Berlin zu Zielpunkten im Land Brandenburg und zur Inanspruchnahme gastronomischer Leistungen. Preise: 29, bzw. 34, DM. Zu (e): Ticket berechtigt zur Hin- und Rückfahrt in RE- und RB-Zügen (tägl.) von bestimmten Abgangsbahnhöfen in Berlin und zur Nutzung eines Thermalbades für 3 Std. Preis: 29, DM. Zu (f): Gilt in Zügen des Nahverkehrs (S, RE und RB) auf den Schienenstrecken der DB AG innerhalb der Länder Berlin und Brandenburg zur beliebig häufigen Fahrradmitnahme an fünf frei wählbaren Tagen innerhalb von vier Monaten ab Ausgabetag jeweils zwischen 0.00 und Uhr. Preis: 25, DM. Eine gesonderte Finanzierung durch die Länder Brandenburg und Berlin besteht für keines dieser Angebote. 3. Freie Hansestadt Bremen Regio-Ticket: Das Regio-Ticket wird zunächst noch zeitlich begrenzt bis 30. Juni 1999 angeboten und gilt auf den Schienenstrecken der DB AG in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen sowie auf drei in Nordrhein-Westfalen gelegenen Streckenabschnitten. Die Fahrscheine gelten auch für Fahrten im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften. Ferner kann das Regio-Ticket im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) genutzt werden. Der HVV erhält für die Anerkennung einen Betrag von 1,70 DM für jedes verkaufte Regio-Ticket. Die Nutzung des Verkehrsverbundes Kiel ist ausgenommen. Das Ticket ist zum Festpreis von 25, DM erhältlich (keine Fahrpreisermäßigungen) und berechtigt am aufgedruckten Geltungstag montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages zu beliebig vielen Fahrten mit den Zügen des Nahverkehrs. Hopper-Ticket: Das Hopper-Ticket ist zum Festpreis von 5, DM erhältlich und gilt in den Nahverkehrszügen in den Ländern Niedersachsen, Bremen, Thüringen 3
4 und Sachsen-Anhalt auf einer bestimmten Strecke bis zu einer maximalen Entfernung von 50 km. Das Ticket kann an einem Tag für beliebig viele Hin- und Rückfahrten genutzt werden, wobei es von Montag bis Freitag jeweils von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages und am Samstag und Sonntag bzw. an gesetzlichen Feiertagen jeweils von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages gilt. 4. Freie und Hansestadt Hamburg Es gilt das Regio-Ticket (s. o. Ziff. 3) 5. Niedersachsen Es gelten Regio- und Hopper-Ticket (s. o. Ziff. 3) 6. Saarland Shopping & Freizeit-Ticket Rheinland-Pfalz/Saarland Es gilt auf allen Schienenstrecken der DB AG in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Die Fahrscheine haben auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrsund Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften sowie für Fahrten innerhalb des Karlsruher Verkehrsverbundes, des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar und im Rhein-Main-Verkehrsverbund auf den DB-Streckenabschnitten Koblenz Wiesbaden, Mainz Wiesbaden, Au Limburg und Siershahn Limburg Gültigkeit. Die Fahrscheine werden zum Festpreis von 25, DM ausgegeben und können von Eltern oder einem Elternteil mit beliebiger Anzahl eigener Kinder bis einschließlich 17 Jahre bzw. von bis zu fünf Personen, von denen maximal zwei älter als 17 Jahre sind, genutzt werden. Das Angebot gilt an Werktagen (Mo. Fr.) von 9.00 bis Uhr und von bis 2.00 Uhr des Folgetages. Familien-Ferien-Ticket Rheinland-Pfalz/Saarland 1998 Das Familien-Ferien-Ticket 1998 wurde in der Zeit vom 29. Juni 1998 bis 30. August 1998 sowie vom 10. Oktober 1998 bis 31. Oktober 1998 angeboten. Es konnte in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Erwachsener, maximal zwei Erwachsene ab 18 Jahren und mindestens ein Kind, maximal fünf Kinder bis 17 Jahre gemeinsam reisten. Die Tickets zum Festpreis von 50, DM berechtigten innerhalb der Geltungsdauer (sieben aufeinander folgende Tage in den o. g. Zeiträumen) zu beliebig vielen Fahrten auf allen Schienenstrecken der DB AG in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie verschiedenen festgelegten Anschlußstrecken. Darüber hinaus galt das Ticket in allen Zügen der Westerwaldbahn und der Saarbahn GmbH sowie teilweise innerhalb von Verkehrsverbünden und Busgesellschaften. 7. Sachsen Vom Freistaat Sachsen wurde mitgeteilt, daß keine tariflichen Sonderangebote zur Benutzung von Nahverkehrszügen geschaffen wurden. 8. Sachsen-Anhalt Es gilt das Hopper-Ticket (s. o. Ziff. 3). 9. Schleswig-Holstein Es gilt das Regio-Ticket (s. o. Ziff. 3). 10. Thüringen Thüringer Familienferienticket: Das Ticket berechtigt 2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern im Alter von maximal 11 Jahren zu beliebig vielen Fahrten in allen Zügen des Nahverkehrs im gesamten Freistaat. Es kostet 60, DM und gilt während der Schulferien für eine Woche. Daneben gilt das Hopper-Ticket (siehe Ziffer 3). Die Sonderangebote werden im Rahmen der bestellten Leistungen gemäß dem gültigen Verkehrsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und der DB AG gefahren und finanziert. Darüber hinausgehende Ausgleichszahlungen werden durch das Land nicht erbracht. 4
5 Stellungnahmen der Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz liegen nicht vor. Dem Ministerium für Umwelt und Verkehr sind derzeit gültige Sonderangebote für die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen nicht bekannt. In Rheinland- Pfalz gilt das unter 6. Saarland näher beschriebene Shopping-Ticket Rheinland- Pfalz/Saarland. Zu I. 4. I. 5. und II.: Tarifliche Sonderangebote wie das Schönes-Wochenende-Ticket, das Bayern- Ticket oder auch das Shopping-Ticket Rheinland-Pfalz/Saarland sind gute Angebote, um neue Kunden für die Bahn zu gewinnen; dies gilt nicht nur im Nahverkehr, sondern langfristig auch im Fernverkehr. Die Landesregierung ist deshalb bestrebt, den Schienenpersonennahverkehr neben der Einführung von Taktfahrplänen, auch durch neue Tarifmodelle für Baden-Württemberg, noch attraktiver zu gestalten. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr steht diesbezüglich in ständigen Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG zur Einführung eines Baden-Württemberg-Tickets, das ähnlich gestaltet sein sollte wie das Bayern-Ticket und das Shopping-Ticket Rheinland-Pfalz/Saarland. Damit bestünde auch für Freizeit- und Gelegenheitsfahrgäste an Werktagen ein ähnliches Angebot wie es das Schönes-Wochenende-Ticket an Samstagen und Sonntagen darstellt. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat erstmals Anfang 1997 Verhandlungen mit der DB AG zur Einführung eines dem Bayern-Ticket entsprechenden Baden-Württemberg-Tickets aufgenommen. Dabei war es Wunsch des Landes, daß dieses Ticket auch in allen Verbünden einschließlich der grenzüberschreitenden Verbünde in Karlsruhe, Mannheim und Ulm gelten sollte. Die Einführung eines derartigen Angebotes wurde vom Vorstand der DB AG stets mit der Begründung abgelehnt, daß es sich in Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland um Versuchsangebote handele und man zunächst die Testphase abwarten wolle. Nachdem aber diese Angebote zwischenzeitlich verlängert worden sind und die DB AG neue Angebote in Norddeutschland geschaffen hat, hat sich das Ministerium in dieser Angelegenheit erneut an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herrn Dr. Johannes Ludewig gewandt und gefordert, die Gespräche über die Einführung eines Baden-Württemberg-Tickets alsbald wieder aufzunehmen und die gegenwärtige Benachteiligung Baden-Württembergs zu beenden. Eine Reaktion seitens der Deutschen Bahn AG steht noch aus. Ulrich Müller Minister für Umwelt und Verkehr 5
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