P R E S S E M I T T E I L U N G. Ökodesign-Richtlinie: Macht die EU Kombithermen wertlos?
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- Valentin Wolf
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1 P R E S S E M I T T E I L U N G Ökodesign-Richtlinie: Macht die EU Kombithermen wertlos? Am 26. September 2015 tritt die EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Ihr Ziel: Heizgeräte und -systeme in ganz Europa umweltgerechter und effizienter zu machen. In Wien sind rund Kombithermen betroffen. Die Wiener Installateure arbeiten an sozialverträglichen Lösungen. Wien, am 27. April Mit dem Inkrafttreten der EU-Ökodesign-Richtlinie am 26. September müssen Wärmeerzeuger und Speicher in der Europäischen Union strengere Energieeffizienz-Anforderungen erfüllen. Heizgeräte dürfen nur noch mit einem entsprechenden Effizienzlabel verkauft werden. Das bedeutet: Der Verkauf der weit verbreiteten Heizwertgeräte, also der Kombithermen, ist ab dem Stichtag nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Stattdessen sollten Konsumenten und Haus- oder Wohnungsbesitzer, bei denen eine Therme kaputt wird, ein neues Gerät kaufen, mit dem die vorgeschriebenen Energieffizienzwerte eingehalten werden. Das löst große Betroffenheit aus: Österreichweit ist jede zweite Therme betroffen, in Wien sogar neun von zehn Geräten, sagt Robert Breitschopf, Wiener Landesinnungsmeister der Installateure, im Rahmen der Pressekonferenz im Gewerbehaus der Wirtschaftskammer Wien. Mit der Einführung der Ökodesign-Richtlinie sollten defekte Heizwertgeräte nur noch durch energiesparendere Wärmeerzeuger wie Gasbrennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzt werden, sagt er. Ausnahmen gibt es, sobald mehrere Geräte an nur einen Rauchfang angeschlossen sind. In diesen Mehrfamilienhäusern können weiterhin Heizwertgeräte, also Kombithermen, verwendet werden. Durch die Seite 1
2 Mehrfachbelegung eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Endnutzersicht die Funktion oder die Erschwinglichkeit der Geräte nicht beeinträchtigen. zitiert Installateur-Innungsmeister Breitschopf. Wen betrifft die Ökodesign-Richtlinie? Sowohl für Installateure, Rauchfangkehrer und Heizungsindustrie als auch für die Mieter, Hauseigentümer und Vermieter ändert sich vieles, sagt Breitschopf: Wenn die Verordnung mit voller Härte durchgesetzt werden würde, könnte das zu einem Desaster für rund Haushalte in Wien werden. Eigentümer und Vermieter müssten die anfallenden Kosten tragen. Zu bedenken gibt Breitschopf auch, dass der Installateur ab 26. September bereits bei der Angebotslegung alle Informationen zur Energieverbrauchskennzeichnung bekanntgeben muss. Er ist damit verantwortlich und haftet für die Richtigkeit seiner Angaben, ergänzt er. Die EU und die Kesselindustrie sind jedoch bemüht, die Installateure zu unterstützen und stellen Berechnungstools zur Verfügung. Was sind die Neuerungen? Um für mehr Transparenz beim Energieverbrauch zu sorgen, muss jedes Heizgerät mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden. Die neue Bemessungsgrundlage, der saisonale Wirkungsgrad (Eta s ), empfindet die tatsächliche Betriebsweise im Jahreszyklus nach und ersetzt die Vielzahl der heutigen Wirkungsgrade. Breitschopf warnt aber vor Schwierigkeiten bei der Berechnung: Eine hohe Energieeffizienzklasse bedeutet nicht automatisch niedrige Energiekosten. Diese hängen von weiteren Faktoren wie Gebäudedämmung, Heizgewohnheiten und Wärmeverteilung ab. Heizgeräte, deren Energieeffizienz unter 86 Prozent liegt, dürften nicht länger produziert und verkauft werden. Die Ausnahme sind: Alle Geräte und Systeme, die sich bereits vor dem Stichtag 26. September 2015 in den Lagern der Installateure oder des Großhandels befinden. Sie dürfen weiterhin verkauft, installiert und betrieben werden. Rauchfangkehrer und Installateure sollen die Kunden aber ab sofort darauf hinweisen, dass die Heizwerttechnik nicht mehr Seite 2
3 dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sagt Breitschopf: Sie führt zu einem höheren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten. Die Installateure sind jedenfalls vorbereitet. Die Meisten haben sich entsprechend schulen lassen und kennen die Vorteile der Brennwerttechnik: Diese ist effizient, günstig und sicher, sagt Breitschopf: Deshalb empfehlen wir den Umstieg auf die innovative Brennwerttechnik. Basisinformation über Heizwert- vs. Brennwertgeräte Bei Brennwert-Geräten wird im Unterschied zu den sogenannten Heizwert- Geräten auch die in den Abgasen enthaltene Energie in Form des Wasserdampfes genutzt. Die Brennwerttechnik spart bis zu 15 Prozent an Energiekosten und Emissionen gegenüber der Heizwerttechnik ein. Brennwertgeräte sind daher aus energietechnischer Sicht empfehlenswert, aber in der Anschaffung mit etwas mehr Aufwand verbunden. Voraussetzung ist ein korrosionsbeständiger Kamin und eine eingezogene Abgasleitung für das Kondensat. Außerdem sind Unfälle mit Abgasen durch die geschossene Verbrennungsweise in der Regel auszuschließen. Über die Wiener Installateure: Die Wiener Landesinnung der Sanitär- Heizungs- und Lüftungstechniker ist die Interessensvertretung (Arbeitgeberverband) der Wiener Installateure. Als Körperschaft öffentlichen Rechts vertritt sie rund 950 Arbeitgeberbetriebe in Wien. Die Mitgliedsbetriebe sind fast durchwegs Klein- bis Mittelbetriebe und beschäftigen rund Arbeitnehmer und rund 800 Lehrlinge. Rückfragehinweise: Landesinnung Wien der Sanitär, Heizungs- und Lüftungstechniker Mag. Alexander Schrötter Tel.: Alexander.schroetter@wkw.at Internet: Foggensteiner Public Relations GmbH 3, Beatrixgasse 32/7/4 Tel Mobil: info@foggensteiner.at Seite 3
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