Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen: 5 Pfennig. Postkarte ab Brief im Ortsverkehr ab

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1 Beschreibung Porto und Gebühren für Sendungsarten und Versendungsformen: 5 Pfennig Gültigkeit Postkarte ab Brief im Ortsverkehr ab Brief im Ortsverkehr Berlin Mengenaufgabe ab Bei Einlieferung von mehr als 15 Briefen beträgt das Porto: für die ersten 15 Briefe 10 Pfennig, für jeden weiteren Brief 5 Pfennig Militariabrief im Ortsverkehr ab Drucksache von 50 bis einschl. 100 g ab Vordruck Empfangsbestätigung für eine Postanweisung ab Postkarte In Preußen wurde am 1. Juni 1865 eine sog. Offene Karte, auch Aviskarte oder Drucksachenkarte, als offen versandte Mitteilung eingeführt. Diese Karten wurden fast ausschließlich für geschäftliche Mitteilungen verwendet, meist Vertreterankündigungen, oftmals werblich auffällig gestaltet. Bei der 5. Postvereins-Konferenz in Karlsruhe am 30. November 1865 schlug der preußische Geheime Postrat Heinrich Stephan in einer Denkschrift vor, ein sogenanntes Postblatt als offen versandte Karte zuzulassen, da die damalige Briefform nicht die genügende Einfachheit und Kürze gewährte. Stephan durfte seinen Vorschlag nicht offiziell vorlegen, deshalb verteilte er seinen Vorschlag außerhalb der Konferenz an die Teilnehmer. Bereits vor der Konferenz lehnte der preußische Generalpostdirektor Karl Ludwig Richard von Philipsborn die Idee ab, wegen sittlicher Bedenken aufgrund der offenen Lesbarkeit. Außerdem wurden Einnahmenrückgänge der Post befürchtet wegen des vorgeschlagenen geringeren Portos. Im Jahre 1868 reichten zwei Leipziger Buchhandelsunternehmen, Firma Friedlein und Firma Pardubitz, beim Berliner Generalpostamt den Vorschlag ein, eine Universal-Correspondenz- Karte einzuführen. Die Rückseiten sollten vorgedruckte Mitteilungen zum Ankreuzen enthalten. Der Antrag wurde abgelehnt, jedoch die Bezeichnung Correspondenzkarte übernommen. Am 26. Januar 1869 veröffentlichte der Professor der Nationalökonomie Emanuel Herrmann in der Wiener Tageszeitung Neue Freie Presse einen Artikel mit dem Titel Über eine neue Art der Correspondenz mittels der Post. Er regte die Einführung der Postkarte an. General- Post- und Telegraphen-Direktor Dr. Vincenz Freiherr Maly von Vevanović gefiel die Idee und er verwirklichte sie trotz einiger Widerstände. Somit erschien am 1. Oktober 1869 bei der österreichisch-ungarischen Post die von Dr. Emanuel Herrmann entwickelte Correspondenzkarte mit eingedrucktem Postwertzeichen (Ganzsache). Die Postkarte war 8,5 12,2 cm groß, die Rückseite war für die Nachricht komplett frei.

2 Die Karte kostete nur 2 Kreuzer, der Brief hingegen 5 Kreuzer. Der Absatz übertraf alle Erwartungen. Bereits im ersten Monat wurden 1,4 Millionen Correspondenzkarten verkauft. Heinrich Stephan führte nach seiner Ernennung zum Generalpostdirektor des Norddeutschen Bundes sehr schnell die Postkarte ein, die anfangs noch Correspondenzkarten genannt wurden. Schon am 6. Juni 1870 zeichnete der preußische Ministerpräsident und Kanzler des Norddeutschen Bundes Otto von Bismarck die Verordnung betr: die Einführung der Correspondenzkarte ab, die ab 1. Juli 1870 in Kraft trat. Gleichzeitig führte Bayern die Postkarte ein, Württemberg ab 8. Juli, Baden Anfang August und Luxemburg zum 1. September In Berlin und einigen anderen Städten wurde sie bereits ab dem 25. Juni 1870 verkauft. Postkarten mit der Inschrift Postkarte gab es ab dem 1. Juli Das war der Vordruck C Postkarten mit eingedrucktem Wertstempel gab es ab 1. Januar 1873 im Wert von ½ Groschen bzw. 2 Kreuzer. Vorläufer waren Correspondenzkarten, die es vom Großherzogtum Baden sowie dem Norddeutschen Postbezirk, Bayern und Württemberg und ab 1. Januar 1872 auch vom Deutschen Reich gab. Es waren Formblätter, auf welchen das Porto von zunächst 1 Groschen bzw. 3 Kreuzer postseitig mit Freimarken vorfrankiert wurde. Ab wurde das Porto auf ½ Groschen bzw. 2 Kreuzer ermäßigt. Der Aufbrauch von Karten Badens und des NDP war zugelassen, fand jedoch fast ausschließlich in der Brustschildzeit statt. Mit 5 Pfennig frankierte Vordrucke aus 1875 bzw sind sehr selten. Der Vordruck der NDP- Karte ist der späteste bekannte (und einzige aus 1876), der badische ist der zweitspäteste. Aufbrauch-Correspondenzkarte von Baden mit Mi.-Nr. 32 frankiert.

3 NDP-Correspondenzkarte am 29. Februar 1876 verwendet, bisheriges Spätdatum. Amtliches Postkartenformular frankiert mit Mi.-Nr. 32.

4 Amtliches Postkartenformular, jetzt ohne Reichsadler, frankiert mit Mi.-Nr. 40. Amtliches Postkartenformular, jetzt der Text in Frakturschrift, frankiert mit Mi.-Nr. 46.

5 Postkartenformulare mit Antwortformular Postkarten- bzw. Correspondenzkartenformulare mit anhängendem Antwortformular kosteten sowohl für den Postkarte als auch für die Antwortkarte jeweils 5 Pfennig, hier beide mit Mi.- Nr. 32 freigemacht.

6 Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen als Antwortpostkarten Frage- und Antwortteil einer Postkarte mit bezahlter Rückantwort, Ausgabe Pfennige

7 Frage- und Antwortteil einer Postkarte mit bezahlter Rückantwort, Ausgabe Pfennig

8 Frage- und Antwortteil einer Postkarte mit bezahlter Rückantwort, Ausgabe Krone/Adler

9 Brief im Ortsverkehr Bis ins 19. Jahrhundert waren zusammengefaltete Bögen die übliche Form eines Briefes, während ein besonderer Umschlag die Ausnahme war. Die Form eines zusammengefalteten Foliobogens wurde auf die Normalgröße des Briefes, etwa 9x17 cm, gefaltet. Das durchschnittliche Gewicht betrug etwa 1 Lot oder ½ Unze = rund 15 g. Alle Briefe mussten versiegelt werden (1849 aufgehoben). Die Post haftete nicht für den Verlust eines Briefes. Die Versiegelung diente dem Schutz des Briefgeheimnisses. Die Gebühr wurde von Postamt zu Postamt einzeln ausgehandelt, seltener gab es feste Tarife. In Preußen regelte das Posttaxregulativ von 1825 das Briefporto nach Entfernung und Gewicht. Der einfache Brief durfte ¾ Lot wiegen. Briefe über 2 Lot gehörten zur Fahrpost wurde das Briefgewicht begrenzt, im Inlands- und Vereinsverkehr auf 15 g. Ab 1861 galt bis 1 Lot einfach, bis 15 Lot doppeltes Briefporto. Ab 1830 kamen gewerbsmäßig hergestellte Briefumschläge auf den Markt, sie wurden ab 1840 maschinell hergestellt brauchten Briefe nicht mehr versiegelt zu werden wurden dann Freimarken eingeführt, 1851 kamen Umschläge mit eingedrucktem Wertzeichen hinzu. Postordnung vom 18. Dezember 1874 gültig vom bis Bestellung. IX An Einwohner im Orts- oder Landbestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt werden Postsendungen in gleichem Umfange wie an Adressaten im Bereiche anderer Postorte angenommen. Wegen der Ausnahme der durch Eilboten zu bestellenden Sendungen siehe. 21 Abs. V. X Für Briefe an Einwohner im Orts- oder Landbestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt kommt im Frankirungsfalle, sowie für Dienstbriefe, eine Gebühr von 5 Pf., im Nichtfrankirungsfalle eine Gebühr von 10 Pf. zur Erhebung, soweit nicht abweichende Sätze durch besondere Verfügung angeordnet sind. Diese Regelungen wurden ohne Änderungen bis zur Postordnung von 1900 beibehalten. Ortsbrief innerhalb von Oberried in Baden.

10 Vorgedruckter Umschlag innerhalb von Frankfurt am Main. Ortsbrief vom 19. Dezember 1899 innerhalb von Leipzig.

11 Briefe in den Landbestellbezirk der Aufgabepostanstalt kosteten das gleiche Porto von 5 Pfennig wie ein Ortsbrief. Zustellgebühr für ein Telegramm im Ortsbezirk mit Mi.-Nr. 32 freigemacht.

12 Briefe mit Mengenaufgabe im Ortsverkehr von Berlin Im Postbuch von Berlin vom Januar 1875 ist unter der Rubrik Localsendungen (Stadtbriefe u. s. w.). aufgeführt: Für Briefe an Einwohner im Orts- oder Landbestellbezirk der Aufgabe-Postanstalt kommt im Frankierungsfall, sowie für Dienstbriefe eine Gebühr von 10 Pf., im Nichtfrankierungsfalle eine Gebühr von 20 Pf. zur Erhebung. Wenn indess von einem Absender auf einmal über 15 Briefe am Annahmefenster frankiert eingeliefert werden, so ist zu berechnen: a) für die ersten 15 Briefe 10 Pf. pro Stück b) für jeden Brief darüber 5 Pf. pro Stück Eine Portopflichtige Dienstsache als Mengenaufgabe frankiert mit Mi.-Nr. 32. Eine Großzahl der Mengenaufgaben waren amtliche Briefe. Hier ein privater Umschlag.

13 Amtlicher Brief innerhalb Berlins, oben am Aktenzeichenvermerk zu erkennen (AG = Amtsgericht Berlin I als Absender). Außergewöhnlich illustrierter Umschlag als private Mengenaufgabe.

14 Eine Mengenaufgabe der Königlichen Gesundheitskasse innerhalb Berlins

15 Militariabrief im Ort Im Gesetz betreffend die Portofreiheiten im Gebiet des Norddeutschen Bundes vom 5. Juni 1869 wurde im dazugehörigen Regulativ bestimmt: Unter C. Allgemeine Bestimmungen, Artikel 13, Auch für die nach den Artikeln 2, 4 bis 11 portofreien Sendungen müssen folgende Gebühren entrichtet werden:... 3) die Gebühr für Sendungen, deren Einlieferung bei der Annahmestelle der Postanstalt oder durch die im Orts-Bestellbezirke vorhandenen Briefkasten bewirkt ist und welche an Adressaten im eigenen Orts-Bestellbezirke der Aufgabe-Postanstalt gerichtet sind gleichviel ob die Sendungen von der Post abgeholt oder durch die Ortsbriefträger bestellt werden; Fast alle Militariabriefe waren von Porto und Gebühren befreit. Eine Ausnahme bildeten die Briefe im Ort und die Zusatzleistung Eilbote wie im Regulativ beschrieben. Militariabrief innerhalb von Osterholz, korrekt mit 5 Pfennig frankiert. Amtliches Schreiben als Militariabrief im Ortsbereich von Stettin.

16 Drucksache von 50 bis 100 Gramm Die neue Gewichtsstufe mit 5 Pfennig Porto wurde im Amtsblatt veröffentlicht: Amtsblatt No. 24, Verfügung No. 38 vom 23. Mai 1890, gültig ab 1. Juni 1890 Verordnung des Reichskanzlers, betreffend Abänderung der Postordnung vom 8. März Drucksachen. VIII Drucksachen müssen frankirt sein. Das Porto beträgt auf alle Entfernungen: bis 50 Gramm einschließlich 3 Pf über Pf über Pf über Pf über 500 Gramm bis 1 Kilogramm einschließlich 30 Pf Vorstehende Änderung tritt mit dem 1. Juni 1890 in Kraft. Die neu eingeführte Gewichtsstufe ab dem 1. Juni 1890 ist fast nur mit Krone/Adler-Marken zu finden. Möglich wäre auch noch die Frankatur mit den beiden vorherigen Ausgaben. Dies ist allerdings nur realistisch mit der Pfennig-Ausgabe und auch damit kaum zu finden.

17 Amtlicher Vordruck: Empfangsbestätigung für eine Postanweisung Rechnungsrath Moch, Berlin, schreibt dazu in einem Aufsatz über die Weiterentwicklung des Tarifwesens bei der Reichs-Postverwaltung und Entwickelung der Orts-Portotaxen, Archiv für Post und Telegraphie 1900, S. 709 ff.: In kaufmännischen Kreisen war es als Uebelstand empfunden worden, daß der Empfänger einer Postanweisung nicht selten unterläßt, über den erhaltenen Betrag dem Absender eine Empfangs-bescheinigung zu übersenden. Die Erlangung einer solchen erscheint aber in vielen Fällen er-wünscht, weil der bei der Einzahlung ertheilte Einlieferungsschein nicht ohne Weiteres als Quittung des Gläubigers über die Tilgung der Schuld, sondern lediglich als Beweis für die Einzahlung der Post gegenüber gelten kann, mithin dem Schuldner noch die Führung des Nach-weises obliegt, daß der bei der Post eingezahlte Betrag richtig in die Hände des Empfängers gelangt ist. Aus diesen Gründen war wiederholt angeregt worden, es möchte eine Einrichtung getroffen werden, die bei Postanweisungen darauf hinwirkt, daß die Empfänger Anlaß und eine bequeme Gelegenheit fänden, um den Absendern Empfangsbescheinigungen zu übersenden. Um diesen Wünschen entgegenzukommen, wurden per Erlaß vom 18. Juli 1899 vom 1. Oktober 1899 ab Postanweisungsformulare mit angehängten Postkarten zur Empfangsbestätigung eingeführt. Diese Formulare, die auch im Verkehre mit Bayern und Württemberg benutzt werden können, sind mit eingedruckten Werthstempeln nicht versehen. Im Bedarfsfalle muß daher das Franko durch Aufkleben von Freimarken entrichtet werden. Die Frankirung der Postkarte hat, wie die der Postanweisung, gleich bei der Einlieferung zu geschehen. Der Portosatz für diese Meldung, die mit dem Postanweisungsvordruck verbunden war und nach Auszahlung des Betrages und Quittungsleistung des Empfängers zwecks Rücksendung an den Absender abgetrennt wurde, betrug 5 Pf. und entsprach damit dem gewöhnlichen Postkartentarif. Das Handwörterbuch des Postwesens, 1. Auflage 1927, S. 427, erwähnt diese Leistung der Post kurz und bemerkt, dass der Vordruck wenig benutzt wurde. Dies und der Markenwechsel ab 1. Januar 1900 haben bewirkt, dass das Formblatt mit Krone/Adler-Marken frankiert recht selten ist, wobei ohnehin nur die übliche Frankierung mit einer 5-Pf.-Marke Ziffernzeichnung (Mi.-Nr. 46) oder Mischfrankaturen mit einer 2- und einer 3-Pf.-Marke (Mi.-Nr. 52, 45 oder Mi.-Nr. 45, 54) in Betracht kommen.

18 Amtliches Postkartenformular über den Empfang einer Postanweisung von Hamburg nach Goslar vom 19. Oktober Sehr frühe Verwendung, da diese erst ab dem 1. Oktober offiziell möglich war.

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