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1 Statistische Berichte Schulden und Personal L III - j Schulden der öffentlichen Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Bestell-Nr.: L Herausgabe: 9. November 2012 Printausgabe: EUR 4,00 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 287, Schwerin, Telefon: , Telefax: , Internet: statistik.post@statistik-mv.de Zuständige Dezernentin: Heidi Knothe, Telefon: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2012 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärungen und Abkürzungen - nichts vorhanden 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten... Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor x Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend / keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ ( ) Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit p vorläufige Zahl s geschätzte Zahl r berichtigte Zahl Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte.

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterung der Begriffe 4-5 Tabellen 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Körperschaftsgruppen 1.1 Schuldenstand am nach Art der Schulden Schuldenzugänge 2011 nach Art der Schulden Schuldenaufnahmen 2011 nach Laufzeit und Art der Schulden Schuldenabgänge 2011 nach Art der Schulden Schuldentilgungen 2011 nach Laufzeit und Art der Schulden Schuldenstand der Gemeinden am

3 Vorbemerkungen Die vorliegende Veröffentlichung stellt die Schulden der öffentlichen Haushalte in einer erweiterten Definition als Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes dar. Die Angaben zu den Schuldenständen beziehen sich auf den Stichtag des Berichtsjahres; die Angaben zu Aufnahmen, Tilgungen und sonstigen Zu- und Abgängen auf den Zeitraum vom 1.1. bis des Berichtsjahres. Die erweiterte Darstellung der Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes ist in fortschreitenden Ausgliederungen aus den Kernhaushalten und zunehmender Übertragung von öffentlichen Aufgaben nebst ihrer Schulden auf Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit eigenem Rechnungswesen (FEU) begründet. Dieser Prozess hat den Vergleich der Schulden der öffentlichen Haushalte, insbesondere der Länderhaushalte untereinander, zunehmend beeinträchtigt. Um die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte wiederherzustellen, müssen zusätzlich zu den Kernhaushalten auch die Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die in rechtlich selbständiger oder unselbständiger Form mit eigenem Rechnungswesen geführt werden, berücksichtigt werden. Dies geschieht durch die Integration der Schulden der Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der gesetzlichen Sozialversicherung mit den öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG`95) dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Die Tabellen des Statistischen Berichtes 2010 wurden gegenüber dem früherer Berichtsjahre grundlegend überarbeitet. Die wesentlichen Unterschiede beruhen auf einer Änderung des Erhebungsprogramms, einer Anpassung der Bereichsabgrenzung und einer Vervollständigung bzw. Erweiterung des Berichtskreises der jährlichen Schuldenstatistik entsprechend den Anforderungen der Europäischen Union. In den Berichtskreis des öffentlichen Gesamthaushaltes wurde die gesetzliche Sozialversicherung als weitere Körperschaftsgruppe aufgenommen. Zudem werden neben den Schulden der Kernbudgets der öffentlichen Haushalte als Extrahaushalte erstmals alle Einheiten des Staatssektors einbezogen. Von den kommunalen Zweckverbänden werden - unabhängig von der Form ihres Rechnungswesens - nur die Einheiten als Extrahaushalte der Gemeinden/ Gemeindeverbände zugesetzt, die (wie alle übrigen Extrahaushalte) zum Sektor Staat zählen. Bei den aufgenommenen Krediten wird zwischen Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Krediten beim öffentlichen Bereich unterschieden. Der Begriff Kreditmarktschulden wird ab 2010 nicht mehr verwendet und ist mit dem neuen Begriff Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich nur beschränkt vergleichbar. Die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich umfassen dabei neben allen Wertpapierschulden die Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich sowie die Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich. Zudem wird bei den Schuldarten zwischen Euro- und Fremdwährung unterschieden, die Laufzeiten werden gemäß der aktuellen Fristengliederung der Deutschen Bundesbank angepasst und die Gläubigerstruktur erweitert. Die Kassenkredite werden nach ihren Gläubigern differenziert dargestellt. Ab 2010 entfällt die Erhebung der Inneren Schulden. Rechtsgrundlage für die Statistik der Schulden ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438) in der jeweils geltenden Fassung. 3

4 Erläuterung der Begriffe Kassenkredite: Unter Kassenkredite/Kassenverstärkungskredite werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, die zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen verwendet werden. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. Zur Vorfinanzierung von Vorhaben auf spätere langfristige Darlehen aufgenommene Zwischenkredite sind als Schulden bei den jeweiligen Kreditarten ausgewiesen. Kontokorrentkredite sowie empfangene Barsicherheiten aus Derivatgeschäften sind hier einbezogenen. Wertpapierschulden: Geldmarktpapiere Kurzfristige Wertpapiere, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel bis zu einem Jahr beträgt, z. B. unverzinsliche Schatzanweisungen, Finanzierungsschätze. Kapitalmarktpapiere Langfristige Wertpapiere, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel mehr als ein Jahr beträgt. Hierzu zählen z. B. Inhaberschuldverschreibungen, Anleihen, Obligationen, durch die Umwandlung von Krediten entstandene Wertpapiere, Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Verbriefung von Krediten, Hypotheken, Kreditkartenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und von sonstigen Verbindlichkeiten begeben werden. Kredite: Kredite entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers gewähren und die weder in einem nicht begebbaren ( übertragbaren ) Titel noch verbrieft sind. Kredite weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf: Die Bedingungen eines Kredits werden zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers ausgehandelt. Ein Kredit ist eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss. Die Kredite (ohne Kassenkredite) sind in der Höhe der Restschuld angegeben. Auch unverzinsliche Kredite sind hier erfasst. Übrige Verbindlichkeiten Übrige Verbindlichkeiten entstehen durch zeitlich nachfolgende Zahlungen für Güter- oder Verteilungstransaktionen. Sie sind brutto (einschl. der jeweiligen Länder- bzw. Gemeindeanteile) erfasst worden. Nur die zum Stichtag offenen Verbindlichkeiten (nicht die Gesamtverbindlichkeiten) sind ausgewiesen worden. Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Hier werden nur die Verbindlichkeiten aufgeführt, die beim Erwerb bereits belasteter Grundstücke übernommen wurden. Darlehensaufnahmen gegen hypothekarische Sicherung und nicht gesicherte Schuldenaufnahmen sind nur bei der entsprechenden Schuldart (z. B. Schulden bei Kreditinstitute) enthalten. Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften Als Restkaufgeld ist der noch nicht gezahlte (Teil- )Betrag einer Kaufsumme zu verstehen; dieser kann auch hypothekarisch durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden (Restkaufgeldhypothek). Restkaufgelder mit oder ohne hypothekarische Sicherung sind ohne Rücksicht auf den Gläubiger ausgewiesen und nicht in eine andere Schuldart mit einbezogen. Hierzu zählen auch Verpflichtungen aus Forfaitierungsverträgen, wenn ein Einredeverzicht bei der Bank geleistet wurde, also kein Recht auf Kürzung bei Minderleistung besteht. Verpflichtungen aus Forfaitierungsverträgen ohne Einredeverzicht sind unter den übrigen Verbindlichkeiten erfasst worden. 4

5 Finanzierungsleasing Ein Finanzierungsleasingvertrag ist dann anzunehmen, wenn der Vertrag über einen bestimmten Zeitraum verbindlich abgeschlossen wird. Während der sogenannten Grundmietzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden und die in der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten decken mindestens die Anschaffungs- oder Herstellkosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten. Maßnahmen zur Werterhaltung (Wartung und Versicherung) trägt der Leasingnehmer. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich i. d. R. auf die überwiegende Nutzungsdauer. Hier ist die insgesamt eingegangene Verpflichtung (= Leistungssumme) aus Leasingverträgen abzüglich der bis zum Ende des Berichtszeitraumes geleisteten Tilgungen und Zinsen nachzuweisen. ÖPP-Projekte nach ESVG Bei Projekten aus öffentlichen-privaten-partnerschaften (bzw. PPP-Projekte) nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) handelt es sich um Projekte, bei denen der öffentliche Partner das Baurisiko oder der private Partner nur das Baurisiko und kein weiteres Risiko (Ausfallrisiko oder Nachfragerisiko) trägt. Die Prüfung der Risikoverteilung ist dabei anhand der abgeschlossenen Verträge vorzunehmen. In Zweifelsfällen können Regelungen über die Zuordnung des Vermögensgutes nach Ende der Vertragslaufzeit oder zu einer unmittelbaren Beteiligung der öffentlichen Partner an der Finanzierung des Vermögensgutes (über Zuschüsse bzw. Garantien) herangezogen werden, um die Risikoträgerschaft zu klären. Werden im Zusammenhang mit ÖPP-Projekten Forfaitierungsverträge mit Einredeverzicht abgeschlossen, sind die zugrunde liegenden ÖPP-Projekte hier nachzuweisen. Im Regelfall zeichnet sich der private Partner zwar durch Effizienzvorteile in der Bereitstellung von einzelnen Leistungen aus, staatliche Stellen sind aber aus unterschiedlichsten Gründen oftmals eher bereit und in der Lage, die angesprochenen, teils sehr langfristigen Risiken zu übernehmen. Hier ist der Bauwert entsprechend dem Baufortschritt von Investitionsmaßnahmen aus ÖPP-Projekten als unterstellter Kredit auszuweisen. Abzuziehen ist der Teil der bis zum Ende des Berichtsjahres geleisteten Zahlungen an die Auftragnehmer. Bei den abzusetzenden geleisteten Zahlungen handelt es sich um den unterstellten Tilgungsanteil, der in den Zahlungen an den Auftragnehmer enthalten ist. Die Aufschlüsselung hat dabei so zu erfolgen, dass der unterstellte Kredit über die Vertragslaufzeit hinweg getilgt ist bzw. dass mit einer etwaigen Abschlusszahlung am Laufzeitende die Restschuld getilgt wäre. Bürgschaften Alle Bürgschaften im Sinne des 765 BGB einschließlich Nach- und Ausfallbürgschaften beim Wohnungsbau sowie Patronatserklärungen (harte Patronatserklärungen), welche eine sogenannte Liquiditätsausstattungs-garantie beinhalten, sind mit den übernommenen Haftungssummen, nicht dagegen mit den gesamten Kreditsummen und nicht mit den durch Gesetz oder Haushaltssatzung festgestellten Ermächtigungssummen anzugeben. Auf Bürgschaften gezahlte Beträge (Schadensfälle oder Tilgungen der Haftungssumme) sind abzusetzen. Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, sind nicht einzubeziehen; von Bürgschaften, die nur teilweise durch Rückbürgschaften gesichert sind, ist der ungedeckte Teil anzugeben. 5

6 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes 1.1 Schuldenstand am Lfd. Nr. Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Extrahaushalte 1) Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Kassenkredite 1 bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Wertpapierschulden 9 Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Kredite 16 bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Insgesamt Schulden beim öffentlichen Bereich Kassenkredite 25 beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Kredite 33 beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt übrige Verbindlichkeiten Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 4) 43 Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Restkaufgelder Finanzierungsleasing ÖPP-Projekte nach ESVG Zusammen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen 48 Haftungssumme insgesamt ) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors 2) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in ) vorläufige Ergebnisse 6

7 nach Körperschaftsgruppen nach Art der Schulden EUR Gemeinden und Gemeindeverbände Kernhaushalte Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) Lfd. Nr

8 Lfd. Nr. Art der Schulden Noch: 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes Insgesamt Land 1.2 Schuldenzugänge 2011 Kernhaushalte Extrahaushalte 1) Schulden Wertpapierschulden 1 Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich 8 bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite 17 beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Sonstige Wertpapierschulden 26 Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich 33 bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite 42 beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt ) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, ohne Hochschulen 2) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

9 nach Körperschaftsgruppen nach Art der Schulden EUR Gemeinden und Gemeindeverbände Kernhaushalte Extrahaushalte 2) Sozialversicherungen unter Landesaufsicht 3) Lfd. Nr. aufnahme Zugänge

10 Noch: 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes 1.3 Schuldenaufnahmen 2011 nach Lfd. Nr. Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Extrahaushalte 1) Insgesamt Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit bis einschließlich 1 Jahr 4 Wertpapierschulden Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 18 Wertpapierschulden Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit mehr als 5 Jahre 32 Wertpapierschulden Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich ) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, ohne Hochschulen 2) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

11 nach Körperschaftsgruppen Laufzeit und Art der Schulden EUR Gemeinden und Gemeindeverbände Kernhaushalte Extrahaushalte 2) Sozialversicherung unter Landesaufsicht 3) Lfd. Nr

12 Lfd. Nr. Art der Schulden Noch: 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes Insgesamt Land 1.4 Schuldenabgänge 2011 Kernhaushalte Extrahaushalte 1) Schulden Wertpapierschulden 1 Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich 8 bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite 17 beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt Sonstige Wertpapierschulden 26 Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich 33 bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Zusammen Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite 42 beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv bei Zweckverbänden und dgl bei der gesetzlichen Sozialversicherung bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zusammen Insgesamt ) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, ohne Hochschulen 2) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

13 nach Körperschaftsgruppen nach Art der Schulden EUR Gemeinden und Gemeindeverbände Kernhaushalte Extrahaushalte 2) Sozialversicherung unter Landesaufsicht 3) Lfd. Nr. tilgungen Abgänge

14 Noch: 1. Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes 1.5 Schuldentilgungen 2011 Lfd. Nr. Art der Schulden Insgesamt Land Kernhaushalte Extrahaushalte 1) Insgesamt Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit bis einschließlich 1 Jahr 4 Wertpapierschulden Geldmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre 18 Wertpapierschulden Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich Laufzeit mehr als 5 Jahre 32 Wertpapierschulden Kapitalmarktpapiere Euro-Währung Fremdwährung Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten Euro-Währung Fremdwährung beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Euro-Währung Fremdwährung Wertpapierschulden und Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich Kredite beim öffentlichen Bereich ) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors, ohne Hochschulen 2) einschließlich öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors sowie Zweckverbände des Staatssektors 3) ohne Extrahaushalte der Sozialversicherungen in

15 nach Körperschaftsgruppen nach Laufzeit und Art der Schulden EUR Gemeinden und Gemeindeverbände Kernhaushalte Extrahaushalte 2) Sozialversicherung unter Landesaufsicht 3) Lfd. Nr

16 2. Schuldenstand der Gemeinden am Gemeindenummer Kreisfreie Stadt Gemeinde am Schuldenstand insgesamt Schulden des Schulden der Kernhaushaltes Eigenbetriebe Kreisfreie Städte Rostock, Hansestadt Schwerin, Landeshauptstadt Mecklenburgische Seenplatte Dargun, Stadt Demmin, Hansestadt Feldberger Seenlandschaft Neubrandenburg, Stadt Neustrelitz, Stadt Waren (Müritz), Stadt Beggerow Borrentin Hohenbollentin Hohenmocker Kentzlin Kletzin Lindenberg Meesiger Nossendorf Sarow Schönfeld Siedenbrünzow Sommersdorf Utzedel Verchen Warrenzin Datzetal Eichhorst Friedland, Stadt Galenbeck Genzkow Glienke Basedow Duckow Faulenrost Gielow Kummerow Malchin, Stadt Neukalen, Stadt Alt Schwerin Fünfseen Göhren-Lebbin Malchow, Stadt Nossentiner Hütte Penkow Silz Walow Zislow Mirow, Stadt Priepert Roggentin Wesenberg, Stadt Wustrow Blankensee Blumenholz Carpin Godendorf Grünow Hohenzieritz Klein Vielen Kratzeburg Möllenbeck Userin Wokuhl-Dabelow Beseritz Blankenhof Brunn Neddemin

17 Noch: 2. Schuldenstand der Gemeinden am Gemeindenummer Kreisfreie Stadt Gemeinde am Schuldenstand insgesamt Schulden des Schulden der Kernhaushaltes Eigenbetriebe Neuenkirchen Neverin Sponholz Staven Trollenhagen Woggersin Wulkenzin Zirzow Ankershagen Krukow Lapitz Mallin Möllenhagen Penzlin, Stadt Puchow Altenhof Bollewick Buchholz Bütow Fincken Gotthun Grabow-Below Groß Kelle Kieve Lärz Leizen Ludorf Massow Melz Priborn Rechlin Röbel/Müritz, Stadt Schwarz Sietow Stuer Vipperow Wredenhagen Zepkow Grabowhöfe Groß Dratow Groß Gievitz Groß Plasten Hinrichshagen Hohen Wangelin Jabel Kargow Klink Klocksin Lansen-Schönau Moltzow Neu Gaarz Schloen Schwinkendorf Torgelow am See Varchentin Vielist Vollrathsruhe Burg Stargard, Stadt Cammin Cölpin Groß Nemerow Holldorf Lindetal Pragsdorf Bredenfelde Briggow Grammentin Gülzow Ivenack Jürgenstorf

18 Noch: 2. Schuldenstand der Gemeinden am Gemeindenummer Kreisfreie Stadt Gemeinde am Schuldenstand insgesamt Schulden des Schulden der Kernhaushaltes Eigenbetriebe Kittendorf Knorrendorf Mölln Ritzerow Rosenow Stavenhagen, Reuterstadt Zettemin Altenhagen Altentreptow, Stadt Bartow Breesen Breest Burow Gnevkow Golchen Grapzow Grischow Groß Teetzleben Gültz Kriesow Pripsleben Röckwitz Siedenbollentin Tützpatz Werder Wildberg Wolde Groß Miltzow Helpt Kublank Mildenitz Neetzka Petersdorf Schönbeck Schönhausen Voigtsdorf Woldegk, Stadt Rostock Bad Doberan, Stadt Dummerstorf Graal-Müritz Güstrow, Stadt Kröpelin, Stadt Kühlungsborn, Stadt Neubukow, Stadt Sanitz Satow Teterow, Stadt Admannshagen-Bargeshagen Bartenshagen-Parkentin Börgerende-Rethwisch Hohenfelde Nienhagen Reddelich Retschow Steffenshagen Wittenbeck Baumgarten Bernitt Bützow, Stadt Dreetz Jürgenshagen Klein Belitz Penzin Rühn Steinhagen Tarnow Warnow Zepelin

19 Noch: 2. Schuldenstand der Gemeinden am Gemeindenummer Kreisfreie Stadt Gemeinde am Schuldenstand insgesamt Schulden des Schulden der Kernhaushaltes Eigenbetriebe Broderstorf Klein Kussewitz Mandelshagen Poppendorf Roggentin Steinfeld Thulendorf Altkalen Behren-Lübchin Boddin Finkenthal Gnoien, Stadt Lühburg Walkendorf Glasewitz Groß Schwiesow Gülzow-Prüzen Gutow Klein Upahl Kuhs Lohmen Lüssow Mistorf Mühl Rosin Plaaz Reimershagen Sarmstorf Zehna Dobbin-Linstow Hoppenrade Krakow am See, Stadt Kuchelmiß Lalendorf Langhagen Diekhof Dolgen am See Hohen Sprenz Laage, Stadt Wardow Alt Sührkow Dahmen Dalkendorf Groß Roge Groß Wokern Groß Wüstenfelde Hohen Demzin Jördenstorf Lelkendorf Prebberede Schorssow Schwasdorf Sukow-Levitzow Thürkow Warnkenhagen Alt Bukow Am Salzhaff Bastorf Biendorf Carinerland Kirch Mulsow Rerik, Stadt Bentwisch Blankenhagen Gelbensande Mönchhagen Rövershagen Benitz Bröbberow Kassow Rukieten

20 Noch: 2. Schuldenstand der Gemeinden am Gemeindenummer Kreisfreie Stadt Gemeinde am Schuldenstand insgesamt Schulden des Schulden der Kernhaushaltes Eigenbetriebe Schwaan, Stadt Vorbeck Wiendorf Cammin Gnewitz Grammow Nustrow Selpin Stubbendorf Tessin, Stadt Thelkow Zarnewanz Elmenhorst/Lichtenhagen Kritzmow Lambrechtshagen Papendorf Pölchow Stäbelow Ziesendorf Vorpommern-Rügen Binz Grimmen, Stadt Marlow, Stadt Putbus, Stadt Sassnitz, Stadt Stralsund, Hansestadt Süderholz Zingst Altenpleen Groß Mohrdorf Klausdorf Kramerhof Preetz Prohn Bartelshagen II b. Barth Barth, Stadt Divitz-Spoldershagen Fuhlendorf Karnin Kenz-Küstrow Löbnitz Lüdershagen Pruchten Saal Trinwillershagen Bergen auf Rügen, Stadt Buschvitz Garz/Rügen, Stadt Gustow Lietzow Parchtitz Patzig Poseritz Ralswiek Rappin Sehlen Ahrenshoop Born a. Darß Dierhagen Prerow Wieck a. Darß Wustrow Franzburg, Stadt Glewitz Gremersdorf-Buchholz Millienhagen-Oebelitz Papenhagen Richtenberg, Stadt Splietsdorf

21 Noch: 2. Schuldenstand der Gemeinden am Gemeindenummer Kreisfreie Stadt Gemeinde am Schuldenstand insgesamt Schulden des Schulden der Kernhaushaltes Eigenbetriebe Velgast Weitenhagen Wendisch Baggendorf Elmenhorst Sundhagen Wittenhagen Baabe Gager Göhren Lancken-Granitz Middelhagen Sellin Thiessow Zirkow Groß Kordshagen Jakobsdorf Kummerow Lüssow Neu Bartelshagen Niepars Pantelitz Steinhagen Wendorf Zarrendorf Altenkirchen Breege Dranske Glowe Lohme Putgarten Sagard Wiek Bad Sülze, Stadt Dettmannsdorf Deyelsdorf Drechow Eixen Grammendorf Gransebieth Hugoldsdorf Lindholz Tribsees, Stadt Ahrenshagen-Daskow Ribnitz-Damgarten, Stadt Schlemmin Semlow Altefähr Dreschvitz Gingst Insel Hiddensee Kluis Neuenkirchen Rambin Samtens Schaprode Trent Ummanz Nordwestmecklenburg Grevesmühlen, Stadt Insel Poel Wismar, Hansestadt Bad Kleinen Barnekow Bobitz Dorf Mecklenburg Groß Stieten Hohen Viecheln Lübow

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