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1 Statistische Berichte Rechtspflege B VI - j Gerichtliche Ehelösungen in Mecklenburg-Vorpommern 2006 Bestell-Nr.: A Herausgabe: 30. August 2007 Printausgabe: EUR 2,00 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 287, Schwerin, Telefon: , Telefax: , Internet: statistik.post@statistik-mv.de Zuständige Dezernentin: Gabriele Kleinpeter, Telefon: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2007 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärungen und Abkürzungen - nichts vorhanden 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten... Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor x Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend / keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ ( ) Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit p vorläufige Zahl s geschätzte Zahl r berichtigte Zahl Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte.

2 Inhaltsverzeichnis Erläuterungen... 3 Gerichtliche Ehescheidungen Ehen 2006 nach rechtlicher Grundlage und Antragsteller Ehen 2006 nach rechtlicher Grundlage und Eheschließungsjahr Ehen 2006 nach Zahl der betroffenen Kinder und Eheschließungsjahr Ehen 2006 nach Altersgruppen der Ehepartner und Ehedauer Ehen 2006 nach Altersgruppen der Ehepartner Ehen 2006 nach dem Antragsteller und Kreisen Ehen 2006 nach Zahl der betroffenen Kinder und Kreisen Ehen 2006 nach Ehedauer und Kreisen... 9

3 Erläuterungen Die Angaben in diesem Bericht beziehen sich auf die von den Amtsgerichten im Berichtsjahr erledigten Verfahren gerichtlicher Ehelösungen. Das sind Ehescheidungen und Urteile über Aufhebung und Nichtigkeit einer Ehe. Da die Aufhebungen/Nichtigkeiten zahlenmäßig sehr gering sind, wurde in der Darstellung ausschließlich auf Ehescheidungen eingegangen. Dem Einigungsvertrag entsprechend findet in Mecklenburg-Vorpommern seit dem das Bürgerliche Gesetzbuch seine Anwendung. Demnach gilt bei Ehelösungen das Zerrüttungsprinzip. Einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe BGB (Gescheiterte Ehe) (1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. (2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde BGB (Vermutung) (1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. (2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Da der Anteil der einverständlichen Scheidung nach einjähriger sowie der Anteil der nicht einverständlichen Scheidung nach einjähriger von Gericht zu Gericht ganz erheblich schwankte, was auf die unterschiedlichen Rechtsansichten der Familiengerichte zurückzuführen ist und somit auch zu unterschiedlichen statistischen Erfassung führte. Um eine einheitliche Zählpraxis zu erreichen, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2003 bestimmt, das alle Scheidungen nach einjähriger zu erfassen sind, ohne Unterscheidung, ob einverständlich oder nicht einverständlich. Somit entfällt die Position Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1 BGB. Gerichtliche Ehescheidungen 2006 Im Jahr 2006 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Ehen durch richterlichen Bescheid rechtskräftig geschieden. Dabei fällt besonders auf, dass immer mehr lang andauernde Ehen geschieden werden. So wurde 2006 mehr als jede zweite Scheidung erst nach 16 und mehr Ehejahren beantragt. In den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren hat sich das Scheidungsverhalten hierzulande deutlich gewandelt: Noch zu Beginn der 90er Jahre nahm mit zunehmender Ehedauer die Scheidungshäufigkeit ab. So wurden zur damaligen Zeit mehr als 80 Prozent der Scheidungen innerhalb der ersten 15 Ehejahre eingereicht und lediglich 20 Prozent später sind hingegen deutlich mehr als die Hälfte (53 Prozent) aller Scheidungsverfahren erst nach 16 und mehr Ehejahren eingereicht worden und 47 Prozent früher. Die meisten Scheidungen wurden 2006 (22 Prozent) nach einer Ehedauer von 16 bis 20 Jahren eingereicht. Rund 21 Prozent aller Scheidungen erfolgten hingegen schon nach 6 bis 10 Ehejahren. Weniger als 5 Jahre hielten 14 Prozent der gescheiterten Ehen und weitere 15 Prozent der Ehen wurden erst nach der Silberhochzeit, also nach mindestens 25 Ehejahren getrennt. Bei der Scheidung waren die meisten Männer (45 Prozent) und Frauen (43 Prozent) zwischen 40 und 45 Jahre alt. Fast jede dritte Frau (31 Prozent) und mehr als jeder vierte Mann (26 Prozent) war bei der Scheidung zwischen 35 und 40 Jahre alt. Bei rund 48 Prozent aller Scheidungsverfahren waren minderjährige Kinder betroffen. Es gab im Jahr "Scheidungswaisen" in Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als jede zweite geschiedene Ehe war allerdings kinderlos. Im Vergleich dazu hatten vor zehn Jahren nur 29 Prozent der geschiedenen Paare keine minderjährigen Kinder zu versorgen, was sicher auch im Zusammenhang mit der hohen Scheidungsrate innerhalb der ersten 10 bis 15 Ehejahre steht. In 58 Prozent der Fälle hatten Frauen die Initiative ergriffen und die Scheidung eingereicht, in 30 Prozent der Mann. In 12 Prozent der Verfahren stellten beide Partner einen Scheidungsantrag. Knapp 3 Prozent der eingereichten Ehescheidungen erfolgten ohne Zustimmung des jeweiligen Partners. Auch hierbei zeigt sich ein verändertes Scheidungsverhalten, denn noch vor rund zehn Jahren wurden drei Viertel der Ehescheidungsverfahren von Frauen beantragt und lediglich 23 Prozent von den Ehemännern. 3

4 1. Ehen 2006 nach rechtlicher Grundlage und Antragsteller Antragsteller Ehen vor einjähriger nach einjähriger Davon nach dreijähriger aufgrund anderer Vorschriften Mann ohne Zustimmung der Frau Mann mit Zustimmung der Frau Frau ohne Zustimmung des Mannes Frau mit Zustimmung des Mannes Beide Insgesamt Ehen 2006 nach rechtlicher Grundlage und Eheschließungsjahr Eheschließungsjahr Ehen vor einjähriger nach einjähriger Davon nach dreijähriger aufgrund anderer Vorschriften und früher Insgesamt

5 3. Ehen 2006 nach Zahl der betroffenen Kinder und Eheschließungsjahr Eheschließungsjahr Ehen Ohne Kinder Nach Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder 1) dieser Ehen und mehr Gesamtzahl der Kinder und früher Insgesamt ) einschließlich der legitimierten Kinder 5

6 Ehen 2006 nach Zahl der betroffenen Kinder dieser Ehen Eheschließungsjahr Kind Kinder 3 Kinder Kinder und mehr ohne Kinder und früher Anzahl Ehen 2006 nach Altersgruppen der Ehepartner und Ehedauer Alter von... bis unter... Jahren bis einschl. 5 davon mit einer Ehedauer von... bis einschließlich... Jahren Männer 41 und mehr Unter und mehr Insgesamt Frauen Unter und mehr Insgesamt

7 5. Ehen 2006 nach Altersgruppen der Ehepartner Männer im Alter von... bis unter... Jahren Frauen im Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr Unter und mehr Insgesamt Ehen 2006 nach Altersgruppen der Ehepartner und Geschlecht Anzahl Männer Frauen unter und Alter von... bis unter... Jahren mehr 7

8 Kreisfreie Stadt Landkreis Land 6. Ehen 2006 nach dem Antragsteller und Kreisen Ehen Antragsteller je Mann ohne Mann mit Frau ohne Frau mit Einwohner Zustimmung der Frau Zustimmung des Mannes beide Kreisfreie Städte Greifswald , Neubrandenburg , Rostock , Schwerin , Stralsund , Wismar , Landkreise Bad Doberan , Demmin , Güstrow , Ludwigslust , Mecklenburg-Strelitz , Müritz , Nordvorpommern , Nordwestmecklenburg , Ostvorpommern , Parchim , Rügen , Uecker-Randow , Mecklenburg-Vorpommern , Ehen je Einwohner Ehen je Einwohner 10,0 bis unter 15,0 15,0 bis unter 20,0 20,0 bis unter 25,0 25,0 und mehr Stralsund Rügen Nordwestmecklenburg Wismar Rostock Bad Doberan Güstrow Nordvorpommern Demmin Greifswald Ostvorpommern Ludwigslust Schwerin Parchim Müritz Mecklenburg-Strelitz Uecker-Randow Neubrandenburg StatA MV 8

9 7. Ehen 2006 nach Zahl der betroffenen Kinder und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ehen Ohne Kinder Nach Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder 1) dieser Ehen und mehr Gesamtzahl der Kinder Kreisfreie Städte Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Landkreise Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Mecklenburg- Vorpommern Ehen 2006 nach Ehedauer und Kreisen Kreisfreie Stadt Landkreis Land Ehen bis einschl. 5 Davon mit einer Ehedauer von... bis einschließlich... Jahren und mehr Kreisfreie Städte Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Landkreise Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Mecklenburg-Vorpommern ) einschließlich der legitimierten Kinder 9

10 Ehen 2006 nach der Ehedauer Anzahl bis einschließlich und mehr von... bis einschließlich... Jahren Ehen 2006 nach Eheschließungsjahr Anzahl und früher Eheschließungsjahr 10

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