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1 Statistische Berichte Insolvenzen D III - hj Insolvenzen in Mecklenburg-Vorpommern 2014 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: J Januar 2016 EUR 4,00 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 287, Schwerin, Telefon: , Telefax: , Internet: statistik.post@statistik-mv.de Zuständige Dezernentin: Inge Albrecht, Telefon: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2016 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärungen und Abkürzungen - 0. x / ( ) [rot] nichts vorhanden weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit berichtigte Zahl Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte.

2 Inhaltsverzeichnis Seite Methodische Erläuterungen 3 Tabelle 1 und seit Tabelle nach Monaten 6 Tabelle nach ausgewählten Merkmalen 8 Tabelle 4 Tabelle 5 Tabelle 6 Tabelle 7 Tabelle 8 Tabelle 9 Tabelle 10 Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen 9 Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach Antragstellern und Gründen der Eröffnung nach Unternehmen, Verbrauchern, anderen Schuldnern und nach Kreisen 12 Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten, Rechtsformen und nach Kreisen 13 übriger Schuldner 2014 nach ausgewählten Merkmalen und nach Kreisen nach ausgewählten Merkmalen und nach Amtsgerichten 17 Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten und nach Amtsgerichten 19 Fußnotenerläuterungen 20 2 StatA MV, Statistischer Bericht J

3 Methodische Erläuterungen Gegenstand der Statistik Die Insolvenzstatistik erfasst die en, die abgelehnten und die mit Schuldenbereinigungsplan beendeten und gibt einen Überblick über die der Insolvenzen und den Umfang der finanziellen der Gläubiger. Die Meldung der Insolvenzfälle erfolgt jeweils durch die zuständigen Insolvenzgerichte an das Statistische Amt. Örtlich zuständig ist dabei das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Rechtsgrundlage Die Durchführung der Insolvenzstatistik erfolgt auf Grundlage des Insolvenzstatistikgesetzes (InsStatG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2589), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist. Begriffsbestimmungen Das unterteilt sich in zwei wesentliche Abschnitte, und zwar in das Eröffnungs- bzw. Antragsverfahren und in das e Verfahren. Das e Verfahren beginnt mit einem vom Gericht erlassenen Eröffnungsbeschluss. Ziel eines s ist es, den Gläubigern die Befriedigung ihrer durch Verwertung des Schuldnervermögens zu ermöglichen. Beendet wird das typische e durch einen Aufhebungsbeschluss des Insolvenzgerichts nach dem Schlusstermin und der Schlussverteilung. Sofern der Schuldner eine natürliche Person ist, kann er Restschuldbefreiung beantragen. Es existieren mehrere Typen von. Zu unterscheiden ist im Wesentlichen zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren. Darüber hinaus gibt es Sonderinsolvenzverfahren, zu denen beispielsweise Nachlassinsolvenzverfahren zählen. Regelinsolvenzverfahren Diese Verfahrensart ist auf juristische und natürliche Personen anzuwenden, die selbstständig tätig sind. Darüber hinaus kommt das Regelinsolvenzverfahren auch bei ehemals selbstständig Tätigen zur Anwendung, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden oder bei denen Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Vermögensverhältnisse gelten als nicht überschaubar, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des s gestellt wird, mindestens 20 Gläubiger hat. Für alle anderen natürlichen Personen kommt das vereinfachte in Betracht. Vereinfachtes /Verbraucherinsolvenzverfahren Ein vereinfachtes kommt außer für Verbraucher auch für ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen die keine aus Arbeitsverhältnissen bestehen, zur Anwendung. Vermögensverhältnisse gelten als überschaubar, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt, zu dem der Insolvenzantrag gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat. Im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren existieren im vereinfachten einige Besonderheiten: Beispielsweise entfällt der Berichtstermin, zu dem die Gläubiger über den Erhalt und die Sanierung des Unternehmens entscheiden. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird ein Treuhänder bestellt. Die Regelungen über die Eigenverwaltung und den Insolvenzplan finden ebenfalls keine Anwenung. Darüber hinaus kann das Gericht bei überschaubaren Vermögensverhältnissen ein schriftliches Verfahren anordnen. Nachlassinsolvenzverfahren In einem Nachlassinsolvenzverfahren haften die Erben nicht mit ihrem gesamten Vermögen, sondern nur mit dem Nachlass, d. h. mit dem ererbten Vermögen. Das Nachlassinsolvenzverfahren gewährleistet zudem, dass mit der Insolvenzmasse ausschließlich die Nachlassgläubiger befriedigt werden. Nachlassinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren. Die voraussichtlichen entsprechen in der Statistik über beantragte der Summe der - gegebenenfalls geschätzten - Insolvenzforderungen. Der Betrag umfasst auch die durch Absonderungsrechte gesicherten. Die voraussichtlichen werden von den Amtsgerichten zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Insolvenzantrag ermittelt und zur genannten Statistik gemeldet. In Abgrenzung zu den im en tatsächlich zur Insolvenztabelle angemeldeten Insolvenzforderungen sind daher unter den voraussichtlichen lediglich solche Verbindlichkeiten subsumiert, von denen die Gerichte bei Eröffnung des s, bei Abweisung des Insolvenzantrags bzw. bei der Entscheidung über die Annahme eines Schuldenbereinigungsplans Kenntnis haben. StatA MV, Statistischer Bericht J

4 Abweisung Der Antrag auf Eröffnung eines s wird vom Insolvenzgericht, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu begleichen und dem Schuldner die Stundung der Verfahrenskosten nicht bewilligt wird. Eine Stundung der Verfahrenskosten ist nur bei natürlichen Personen möglich, die Restschuldbefreigung beantragt haben. Schuldenbereinigungsplan Es gibt zwei Arten von Schuldenbereinigungsplänen: den außergerichtlichen und den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Beides sind Vereinbarungen über eine Schuldenbereinigung im Vergleichsweg. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan wird von dem Schuldner mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle, eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder einer sonst geeigneten Person erarbeitet und den Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle Gläubiger dem Plan zu, kommt es nicht zu einem. Der Schuldner hat nur noch die Verbindlichkeiten entsprechend den Vereinbarungen in dem Schuldenbereinigungsplan zu erfüllen. Von den weiteren Verbindlichkeiten wird er durch die Vereinbarung befreit. Scheitert ein außergerichtlicher Einigungsversuch, beantragt der Schuldner üblicherweise die Eröffnung des s. Bei Verbrauchern ist dies ein vereinfachtes. Vor der Eröffnung des s kann nochmals versucht werden, mit Hilfe des Gerichts einen Schuldenbereinigungsplan zu vereinbaren. Zu diesem Zweck wird mit dem Insolvenzantrag ein neuer - gerichtlicher - Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, der inhaltlich aber in der Regel mit dem außergerichtlichen Plan identisch ist. Im gerichtlichen Verfahren kann ein Plan nach Mehrheitsgrundsätzen zustande kommen, also nicht nur wie im außergerichtlichen Verfahren bei Einstimmigkeit. Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan hat die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs. Bis zur Entscheidung des Gerichts über den Schuldenbereinigungsplan ruht das Verfahren über den Antrag auf Insolvenzeröffnung. Wird der Schuldenbereinigungsplan akzeptiert, gelten die Anträge auf Insolvenzeröffnung und Restschuldbefreiung als zurückgenommen. Die Befriedigung der Gläubiger erfolgt in diesem Fall nach den im Schuldenbereinigungsplan festgeschriebenen Regeln. Scheitert auch der Einigungsversuch über den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, wird das. Restschuldbefreiung Ist der Schuldner eine natürliche Person, so können ihm nach sechs Jahren nach der Eröffnung des s die restlichen Schulden erlassen werden, wenn der Schuldner in dieser Zeit den Gläubigern sein pfändbares Einkommen oder ähnliche Bezüge zur Verfügung gestellt hat. 4 StatA MV, Statistischer Bericht J

5 Tabelle 1 und seit 1991 Zeitraum Darunter Unternehmen EUR StatA MV, Statistischer Bericht J

6 Tabelle 2 Monat Zeitraum 2014 nach Monaten Darunter Schuldenbereinigungsplan angenommen Unternehmen Beschäftigte liche Voraussicht EUR 1 Januar Februar März Vierteljahr April Mai Juni Vierteljahr Halbjahr Juli August September Vierteljahr Oktober November Dezember Vierteljahr Halbjahr StatA MV, Statistischer Bericht J

7 Tabelle 3 Gegenstand der Nachweisung 2014 nach ausgewählten Merkmalen % EUR Insgesamt 1 Insgesamt , Nach Größenklassen der voraussichtlichen von bis unter EUR 2 unter , , , , Millionen , Millionen und mehr , Unternehmen Dagegen im Verfahren 8 Zusammen , Nach Rechtsformen Beschäftigte Veränderung gegenüber Schuldenbereinigungsplan angenommen 9 Einzelunternehmen, Freie Berufe, Kleingewerbe , Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG) , GmbH & Co. KG , Gesellschaften bürgerlichen Rechts , Gesellschaften mbh , GmbH ohne Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Aktiengesellschaften, KGaA , Private Company Limited by Shares (Ltd) Sonstige Rechtsformen , Nach Alter der Unternehmen 19 Unter 8 Jahre alt , bis 3 Jahre alt , Jahre und mehr , Unbekannt ,0.. StatA MV, Statistischer Bericht J

8 Tabelle 3 Gegenstand der Nachweisung 2014 nach ausgewählten Merkmalen Beschäftigte Veränderung gegenüber Schuldenbereinigungsplan angenommen % EUR Nach Zahl der Beschäftigten Dagegen im Verfahren 23 Kein Beschäftigter , Beschäftigter , bis 5 Beschäftigte , bis 10 Beschäftigte , bis 100 Beschäftigte , Mehr als 100 Beschäftigte , Unbekannt Übrige Schuldner 30 Zusammen , Natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä , Ehemals selbstständig Tätige , mit Regelinsolvenzverfahren , mit vereinfachtem Verfahren , Verbraucher , Nachlässe und Gesamtgut , StatA MV, Statistischer Bericht J

9 Tabelle 4 der Klassifikation 1) Wirtschaftsgliederung (H. v. = Herstellung von) Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen % EUR Dagegen im Verfahren Veränderung gegenüber Beschäftigte 1 A - S Insgesamt , Nach ausgewählten Wirtschaftszweigen 2 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei , C Verarbeitendes Gewerbe , H. v. Nahrungs- und Futtermitteln , H. v. Textilien H. v. Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) H. v. Papier, Pappe und Waren daraus H. v. chemischen Erzeugnissen Maschinenbau H. v. Möbeln H. v. sonstigen Waren Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen D Energieversorgung F Baugewerbe , Hochbau , Tiefbau , Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe , G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen , Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen , Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) , Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) , H Verkehr und Lagerei , Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen , I Gastgewerbe , Beherbergung , Gastronomie , J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen , Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung , Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung , Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten , N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen , P Erziehung und Unterricht , Q Gesundheits- und Sozialwesen , R Kunst, Unterhaltung und Erholung S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen , StatA MV, Statistischer Bericht J

10 Tabelle 5 der Klassifikation 1) Gegenstand der Nachweisung Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach Antragstellern und Gründen der Eröffnung Einzelunternehmen, Freie Berufe, Kleingewerbetreibende u. Ä. Personengesellschaften Darunter GmbH ohne Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sonstige Rechtsformen EUR Insgesamt 1 A-S Insgesamt Nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten 2 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C Verarbeitendes Gewerbe D Energieversorgung E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H Verkehr und Lagerei I Gastgewerbe K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Q Gesundheits- und Sozialwesen R Kunst, Unterhaltung und Erholung S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Nach Alter der Unternehmen 17 Unter 8 Jahre alt bis 3 Jahre alt Jahre und mehr Unbekannt Nach Antragstellern 21 Gläubiger Schuldner Nach Eröffnungsgründen 23 Zahlungsunfähigkeit Drohende Zahlungsunfähigkeit Überschuldung Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung StatA MV, Statistischer Bericht J

11 Tabelle , nach Unternehmen, Verbrauchern, anderen Schuldnern und nach Kreisen Land Kreisfreie Stadt Landkreis Große kreisangehörige Stadt Außerhalb des Landes Schuldenbereinigungsplan angenommen % EUR 1 Mecklenburg-Vorpommern , Rostock , Schwerin , Mecklenburgische Seenplatte , : Neubrandenburg , Landkreis Rostock , Vorpommern-Rügen , : Stralsund , Nordwestmecklenburg , : Wismar , Vorpommern-Greifswald , : Greifswald , Ludwigslust-Parchim , Außerhalb 14 Mecklenburg-Vorpommerns 2) , Deutschlands 3) Dagegen im Verfahren Insgesamt Davon Veränderung gegenüber Beschäftigte Unternehmen 16 Mecklenburg-Vorpommern , Rostock , Schwerin , Mecklenburgische Seenplatte , : Neubrandenburg , Landkreis Rostock , Vorpommern-Rügen , : Stralsund , Nordwestmecklenburg , : Wismar , Vorpommern-Greifswald , : Greifswald , Ludwigslust-Parchim , Außerhalb 29 Mecklenburg-Vorpommerns 2) , Deutschlands 3) Verbraucher 31 Mecklenburg-Vorpommern , Rostock , Schwerin , Mecklenburgische Seenplatte , : Neubrandenburg , Landkreis Rostock , Vorpommern-Rügen , : Stralsund , Nordwestmecklenburg , : Wismar , Vorpommern-Greifswald , : Greifswald , Ludwigslust-Parchim , Außerhalb 44 Mecklenburg-Vorpommerns 2) Deutschlands 3) StatA MV, Statistischer Bericht J

12 Tabelle , nach Unternehmen, Verbrauchern, anderen Schuldnern und nach Kreisen Land Kreisfreie Stadt Landkreis Große kreisangehörige Stadt Außerhalb des Landes Schuldenbereinigungsplan angenommen Dagegen im Verfahren % EUR Ehemals Selbstständige Veränderung gegenüber Beschäftigte 46 Mecklenburg-Vorpommern , Rostock , Schwerin , Mecklenburgische Seenplatte , : Neubrandenburg Landkreis Rostock , Vorpommern-Rügen , : Stralsund , Nordwestmecklenburg , : Wismar , Vorpommern-Greifswald , : Greifswald , Ludwigslust-Parchim , Außerhalb 59 Mecklenburg-Vorpommerns 2) , Deutschlands 3) Andere Schuldner 4) 61 Mecklenburg-Vorpommern , Rostock , Schwerin Mecklenburgische Seenplatte , : Neubrandenburg , Landkreis Rostock , Vorpommern-Rügen : Stralsund , Nordwestmecklenburg , : Wismar Vorpommern-Greifswald : Greifswald Ludwigslust-Parchim Außerhalb 74 Mecklenburg-Vorpommerns 2) Deutschlands 3) StatA MV, Statistischer Bericht J

13 Tabelle 7 Kreisfreie Stadt Landkreis Große kreisangehörige Stadt Land Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten, Rechtsformen und nach Kreisen Und zwar nach Rechtsformen: nach Wirtschaftsabschnitten 1): Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Gastgewerbe Verkehr und Lagerei; Information und Kommunikation Erbringung von Dienstleistungen 5) Personengesellschaften Einzelunternehmen, Freie Berufe, Kleingewerbe Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Insgesamt Gesellschaften mit beschränkter Haftung Rostock Schwerin Mecklenburgische Seenplatte : Neubrandenburg Landkreis Rostock Vorpommern-Rügen : Stralsund Nordwestmecklenburg : Wismar Vorpommern-Greifswald : Greifswald Ludwigslust-Parchim Mecklenburg-Vorpommern 6) StatA MV, Statistischer Bericht J

14 Tabelle 8 Kreisfreie Stadt Landkreis Große kreisangehörige Stadt Land Insgesamt übriger Schuldner 2014 nach ausgewählten Merkmalen und nach Kreisen Davon natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä. ehemals selbstständig Tätige mit Regelinsolvenzverfahren mit vereinfachtem Regelinsolvenzverfahren Verbraucher Nachlässe und Gesamtgut Rostock Schwerin Mecklenburgische Seenplatte : Neubrandenburg Landkreis Rostock Vorpommern-Rügen : Stralsund Nordwestmecklenburg : Wismar Vorpommern-Greifswald : Greifswald Ludwigslust-Parchim Mecklenburg-Vorpommern 6) StatA MV, Statistischer Bericht J

15 Tabelle 9 Gegenstand der Nachweisung 2014 nach ausgewählten Merkmalen und nach Amtsgerichten Schuldenbereinigungsplan angenommen % EUR 1 Insgesamt , Zusammen , Einzelunternehmen, Freie Berufe, Kleingewerbe , Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG) GmbH & Co. KG ,3.. 6 Gesellschaften bürgerlichen Rechts , Gesellschaften mbh , GmbH ohne Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Aktiengesellschaften, KGaA Private Company Limited by Shares (Ltd) Sonstige Rechtsformen Zusammen , Natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä , Ehemals selbstständig Tätige , mit Regelinsolvenzverfahren , mit vereinfachtem Verfahren , Verbraucher , Nachlässe und Gesamtgut , Insgesamt , Zusammen , Dagegen im Verfahren Amtsgericht Neubrandenburg Davon Unternehmen Nach Rechtsformen Übrige Schuldner Amtsgericht Rostock Davon Unternehmen Veränderung gegenüber Beschäftigte StatA MV, Statistischer Bericht J

16 Tabelle 9 Gegenstand der Nachweisung 2014 nach ausgewählten Merkmalen und nach Amtsgerichten Schuldenbereinigungsplan angenommen Dagegen im Verfahren % EUR Nach Rechtsformen Veränderung gegenüber Beschäftigte 22 Einzelunternehmen, Freie Berufe, Kleingewerbe , Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG) , GmbH & Co. KG , Gesellschaften bürgerlichen Rechts Gesellschaften mbh , GmbH ohne Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Aktiengesellschaften, KGaA , Private Company Limited by Shares (Ltd) Sonstige Rechtsformen Übrige Schuldner 32 Zusammen , Natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä , Ehemals selbstständig Tätige , mit Regelinsolvenzverfahren , mit vereinfachtem Verfahren , Verbraucher , Nachlässe und Gesamtgut ,4 -. Amtsgericht Schwerin 39 Insgesamt , Zusammen , Nach Rechtsformen 41 Einzelunternehmen, Freie Berufe, Kleingewerbe , Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG) , GmbH & Co. KG , Gesellschaften bürgerlichen Rechts , Gesellschaften mbh , GmbH ohne Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Aktiengesellschaften, KGaA Private Company Limited by Shares (Ltd) Sonstige Rechtsformen ,7.. Davon Unternehmen 16 StatA MV, Statistischer Bericht J

17 Tabelle 9 Gegenstand der Nachweisung 2014 nach ausgewählten Merkmalen und nach Amtsgerichten Schuldenbereinigungsplan angenommen Dagegen im Verfahren % EUR Übrige Schuldner Veränderung gegenüber Beschäftigte 51 Zusammen , Natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä , Ehemals selbstständig Tätige , mit Regelinsolvenzverfahren , mit vereinfachtem Verfahren , Verbraucher , Nachlässe und Gesamtgut ,3 -. Amtsgericht Stralsund 58 Insgesamt , Zusammen , Einzelunternehmen, Freie Berufe, Kleingewerbe , Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG) , GmbH & Co. KG Gesellschaften bürgerlichen Rechts Gesellschaften mbh , GmbH ohne Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) , Aktiengesellschaften, KGaA Private Company Limited by Shares (Ltd) Sonstige Rechtsformen Zusammen , Natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä , Ehemals selbstständig Tätige , mit Regelinsolvenzverfahren , mit vereinfachtem Verfahren , Verbraucher , Nachlässe und Gesamtgut ,0 -. Davon Unternehmen Nach Rechtsformen Übrige Schuldner StatA MV, Statistischer Bericht J

18 Tabelle 10 der Klassifikation 1) Ausgewählte Wirtschaftsabschnitte (H. v. = Herstellung von) Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten und nach Amtsgerichten % EUR Amtsgericht Neubrandenburg 1 A - S Insgesamt , C Verarbeitendes Gewerbe F Baugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen , H Verkehr und Lagerei , I Gastgewerbe ,3.. 7 J Information und Kommunikation , K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen , M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen , N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen , Q Gesundheits- und Sozialwesen S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen , A - S Insgesamt , C Verarbeitendes Gewerbe , F Baugewerbe , G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen , H Verkehr und Lagerei , I Gastgewerbe , J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen L Grundstücks- und Wohnungswesen , M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen , N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen , Q Gesundheits- und Sozialwesen S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen ,0 -. Dagegen im Verfahren Amtsgericht Rostock Veranderung gegenüber Beschäftigte 18 StatA MV, Statistischer Bericht J

19 Tabelle 10 der Klassifikation 1) Ausgewählte Wirtschaftsabschnitte (H. v. = Herstellung von) Unternehmensinsolvenzverfahren 2014 nach ausgewählten Wirtschaftsabschnitten und nach Amtsgerichten % EUR Dagegen im Verfahren Amtsgericht Schwerin Veranderung gegenüber Beschäftigte 27 A - S Insgesamt , C Verarbeitendes Gewerbe , F Baugewerbe , G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen , H Verkehr und Lagerei , I Gastgewerbe , J Information und Kommunikation , K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen , L Grundstücks- und Wohnungswesen , M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen , N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen , Q Gesundheits- und Sozialwesen , S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen ,0.. Amtsgericht Stralsund 40 A - S Insgesamt , C Verarbeitendes Gewerbe , F Baugewerbe , G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen , H Verkehr und Lagerei , I Gastgewerbe , J Information und Kommunikation K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen , L Grundstücks- und Wohnungswesen M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen , Q Gesundheits- und Sozialwesen S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen ,7.. StatA MV, Statistischer Bericht J

20 Fußnotenerläuterungen 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) 2) Schuldner mit Sitz/Wohnort in Deutschland, aber außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns 3) Schuldner mit Sitz/Wohnort außerhalb Deutschlands 4) natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä. sowie Nachlässe und Gesamtgut 5) Wirtschaftsabschnitte K (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen), M (Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen), N (Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen), S (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen) 6) einschließlich Schuldner mit Sitz/Wohnort außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns 20 StatA MV, Statistischer Bericht J

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