Netzbetreiberwechsel mit Leitfaden

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1 Netzbetreiberwechsel mit 15

2 16 Im Rahmen der Veröffentlichung zur Kooperationsvereinbarung Gas Version 7 (KoV VII) am wurde für den der zur Prozessbeschreibung Netzbetreiberwechsel publiziert. In diesem Zusammenhang kommt bei der kommenden Formatanpassung auch ein neues Anwendungshandbuch (AHB) Netzbetreiberwechsel 1.0 für alle Marktpartner zum Tragen, mit dem eine neue Nachrichtenkategorie für die Übermittlung der Stammdaten eingeführt wird. Der zum Netzbetreiberwechsel ist notwendig geworden, da die Kommunen in den letzten Jahren die Möglichkeiten der Energiewende erkannt haben. Das Geschäftsmodell der Netzbetreiber ist nicht mehr an eine Unternehmung gebunden, sondern kann an den Wettbewerber vergeben werden, der den Interessen der Kommunen am besten gerecht wird. Neben dem reinen Übergang der Konzession und dem Geschäftsbetrieb werden nun zunehmend auch vertragliche Variationen, wie das Pachtnetzmodell oder die Übertragung von einzelnen Wertschöpfungsstufen an Dienstleister, genutzt. Abb. 1: Zeitstrahl Netzbetreiberwechselprozess zum Stichtag unter Berücksichtigung der Fristen Tab. 1: Übersicht Prozesse zum Netzbetreiberwechsel Die bisher bei diesem Prozess weitgehend vernachlässigten Lieferanten werden nun mit eingebunden. Beteiligte Marktpartner Datenberechtigter (DB) Datenverantwortlicher (DV) Netzbetreiber alt (NBA) Netzbetreiber neu (NBN) Lieferant (LF) Messdienstleister (MDL) Messstellenbetreiber (MSB) Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Marktgebietsverantwortlicher (MGV) Bilanzkoordinator (BIKO) Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Registerbetreiber (UBA) Letztverbraucher Erzeuger Die in dem Zeitstrahl aufgeführten Prozesse definieren laut den Netzbetreiberwechsel. Zur besseren Veranschaulichung werden in diesem Artikel die Prozesse zu dem fiktiven Wechseldatum beschrieben. Hierzu sind die Prozesse in ihrer zeitlichen Abfolge in der Abbildung 1 auf einem Zeitstrahl dargestellt und in Tabelle 1 (Übersicht Prozesse zum Netzbetreiberwechsel) mit ihren Fristen und den beteiligten Marktpartner zusammengefasst. Nachrichtenkategorie Z22 Transaktionsgründe: Z15 Zusätzlicher Datensatz ZE3 Stammdatenänderung ZE4 Wegfallender Zählpunkt ZE5 Initialmeldung Übergabe Kontaktdaten der DB & Teststammdaten zum Mit diesem Schritt beginnt der eigentliche operative Übergabeprozess. Der Umfang dieser Datenlieferung ist im nicht genau eingegrenzt. Somit ist aktuell nicht klar, ob alle DB im Netzgebiet des NBA übergeben werden sollen oder nur die im Übergabegebiet aktiven. Die Einschränkung auf die aktiven DB geht mit einem recht hohen administrativen Aufwand einher, da jede im Übergabegebiet bestätigte Anmeldung dahingehend überprüft werden muss, ob der anmeldende Lieferant oder Einspeiser schon an den NBN gemeldet wurde. Übergibt man stattdessen sämtliche DB des NBA, könnte es hier neben Datenschutzproblemen zu unnötigem Mehraufwand aufseiten NBN kommen. Bei Lieferanten, die mit dem NBA einen Rahmenvertrag besitzen, könnte dies noch vertretbar sein. Diese würden vom NBN ein Vertragsangebot erhalten und dann selber entscheiden, ob sie im fraglichen Netz überhaupt tätig sein wollen. Die desintegrierten Kunden außerhalb des Übergabegebietes wären jedoch sicherlich nicht über die Weitergabe ihrer Kontaktdaten erfreut. Gemäß muss jeder neue DB im Übergabegebiet innerhalb von drei Werktagen an den neuen VNB gemeldet werden. Das damit verbundene Monitoring der GPKE/GeLi Gas-, WiM- und Einspeiserprozesse

3 17 sowie der ggf. neu hinzukommenden BKV, BIKO und MGV ist also unumgänglich. Aufgrund der Komplexität der einzelnen Prozesse ist die Automation nicht oder nur unter äußerst hohem Aufwand zu gewährleisten. Vor allem kleine Netzbetreiber werden hier nur durch umfassende Schulung der Mitarbeiter zu einem gesetzeskonformen Ergebnis kommen. Der NBA übermittelt spätestens 4 Monate vor Änderungsdatum die Kontaktdaten der von dem Netzbetreiberwechsel betroffenen DB in elektronischer Form an den NBN. Sofern sich nach der erstmaligen Übermittlung bis zum Änderungsdatum noch Änderungen bei den vom Netzbetreiberwechsel betroffenen DB ergeben, hat der NBA dies unverzüglich jedoch spätestens 3 WT nach Kenntnisnahme an den NBN zu übermitteln. Information der DB am Die vom NBA übergebenen Datenberechtigten werden postalisch oder per Mail von NBN angeschrieben. Inhalt dieser Kommunikation sind in der Regel, neben der Ankündigung des Netzübergangs, die Kontaktdatenblätter der beiden NB für alle betroffenen Marktrollen und Marktformate sowie eine Einschränkung des betroffenen Netzgebietes nach Postleitzahl. Diese Maßnahme dient der Vorbereitung der betroffenen DB auf den bevorstehenden Netzübergang. Schließlich sind sie gefordert, die neuen Marktformate zum Netzübergang (Kategorie Z22) sowie die neuen Lastprofile des NBN in ihren IT- Systemen abzubilden. Im Laufe des Prozesses wird der datenberechtigte Lieferant außerdem eine Schlussrechnung ohne Beendigung der Netznutzung erhalten. Dem Kunden wird eine außerturnusmäßige Ablesekarte für den Übergabezählerstand zugestellt. Es ist im nicht vorgesehen, eine ausdrückliche Benachrichtigung vonseiten des neuen oder alten Netzbetreibers dem Letztverbraucher zukommen zu lassen. Der Hinweis zum Wechsel wird meist nur der Ablesekarte zu entnehmen sei. Ob die jeweiligen Lieferanten die Letztverbraucher informieren, liegt in deren eigenem Ermessen. NBA und NBN informieren jeden betroffenen DB spätestens 3 Monate + 10 WT vor Änderungsdatum in Text- bzw. Schriftform über den anstehenden Netzbetreiberwechsel. Sofern nach der erstmaligen Übermittlung bis zum Änderungsdatum noch ein neuer DB hinzukommt, der vom Netzbetreiberwechsel betroffen ist, haben der NBA und der NBN diesen unverzüglich spätestens jedoch 3 WT nach Kenntnisnahme über diese Veränderung zu informieren. Übergabe der Stammdaten zum ZP zum Drei Monate vor dem Übergabetag ermittelt der NBA im Übergabegebiet das Versorgungsszenario zu jeder Liefer-/ Einspeisestelle sowie die zugehörigen technischen Geräteund begleitenden Billing-Daten und übergibt sie in elektronischer Form dem NBN. Der Initialprozess ist aus den Netzübergaben der vergangenen Zeit bereits bekannt und erprobt. Nach dieser Datenübergabe muss spätestens drei Werktage nach Kenntnisnahme einer Stammdatenänderung durch den NBA diese an den NBN gemeldet werden. Durch automatisierte Reports können diese recht schnell und einfach identifiziert und kommuniziert werden. Über das hier verwendete Datenformat sollten sich die NB im Vorfeld detailliert verständigen, da ggf. eine automatisierte Verarbeitung gewährleistet werden muss. Einige Geschäftsvorfälle erfordern jedoch auch hier manuellen Aufwand und können nur schwer innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeitet werden. Beim Geräteumbau an einer Lieferstelle mit Wechsel des Zählverfahrens von SLP auf RLM werden beispielsweise neben den normalen Stammdaten noch Geräte- sowie Vertragsdaten benötigt, welche sich nur unter hohem Aufwand automatisiert bearbeiten bzw. weiterleiten lassen. Noch schwieriger wird dies bei komplexen Lieferstellen. Da der NBN ab dem Übergabetag die gesamte inklusive rückwirkender Anmeldungen übernimmt, stellt sich an dieser Stelle die Frage, ob es möglich ist, auf Grundlage dieses s eine Netzübergabe durchzuführen, ohne dem NBN zu allen Lieferstellen eine Historie zu übergeben. Darauf soll im Folgenden noch eingegangen werden. Der NBA übermittelt die Stammdaten zum ZP aller vom NB-Wechsel betroffenen ZP an den NBN erstmalig spätestens 3 Monate vor Änderungsdatum. Als Mindestumfang ist der Datenumfang auszutauschen, der in den Folgeprozessen im Rahmen der bzw. Abrechnungen benötigt wird. Sofern sich nach der erstmaligen Übermittlung bis zum Änderungsdatum noch bestätigte Änderungen an einem Stammdatum zum ZP bzw. an den ZP ergeben, hat der NBA dem NBN dies unverzüglich spätestens jedoch nach 3 WT nach Kenntnisnahme der Änderung zu übermitteln. Übermittlung der Stammdaten zum ZP von NBN an DB ab Die vom NBA übermittelten Stammdaten müssen im oben angesprochenen neuen Nachrichtenformat zwei Monate vor Netzübergabetag vom NBN an die DB übergeben werden. Dies geschieht zum einen initial, zum anderen werden alle nachfolgenden Stammdatenänderungen wiederum drei Werktage nach Kenntnisnahme ebenfalls an die DB gemeldet. Ein heute vom NBA bestätigter Lieferantenwechsel würde demnach sechs Werktage später sowohl dem anmeldenden als auch dem abmeldenden Lieferanten vom NBN nochmals bestätigt werden. Auch eine Bilanzkreisänderung würde durch diesen Prozess zweimal bestätigt werden. Hier hat der NBN zusätzlich die Möglichkeit, dem DB mitzuteilen, ob dieser im neuen Bilanzierungsgebiet zugeordnet werden kann. Eine Namensänderung wird jedoch nicht doppelt bestätigt, da die Nachrichtenkategorie nach dem neuen AHB nur bilanzierungsrelevante Daten enthalten darf. Der Gesetzgeber hat es hier leider versäumt, einen vollständigen Qualitätssicherungsprozess zu etablieren. Bei Gerätewechsel werden dem DB damit zwar die neuen OBIS-Zahlen oder Summenzeitreihentypen mitgeteilt, nicht jedoch die neue Zählernummer. Der Lieferant hat die Möglichkeit, diese Meldungen bei festgestellten Fehlern abzulehnen. Die Ablehnungsgründe reduzieren sich auf Fristverletzung und Bilanzierungsproblem, was verdeutlicht, dass das Ziel des Prozesses konsistente MaBiS-Daten sind. Zusätzlich wird der Lieferant aber darüber hinaus ein weiteres Mal zählpunktscharf über die Netzabgabe informiert. Somit ergibt sich ein bilaterales Clearing zwischen den beiden Netzbetreibern auf der einen Seite und den NBN und dem DB auf der anderen Seite. Der NBN übermittelt erstmalig spätestens 2 Monate vor Änderungsdatum an den zum oder nach dem Änderungsdatum dem ZP zugeordneten DB die

4 18 Tab. 2: Zeitpunkt der Beantwortung der Meldungen vor Stichtag NB-Wechsel (Quelle: Prozessbeschreibung Netzbetreiberwechsel) Tab. 3: Zeitpunkt der Beantwortung der Meldungen ab Stichtag NB- Wechsel (Quelle: Prozessbeschreibung Netzbetreiberwechsel) sierten Standardprozesse nicht bedient werden, was entweder Neuentwicklungen erfordert, zu einem hohen Aufwand im Rahmen der manuellen Pflege führt oder im schlimmsten Fall eines bilateralen Clearings mit den Marktpartnern. Vom werden an dieser Stelle mehrere Teile des operativen Geschäfts nicht weiter betrachtet. Der Versand der Anfangs- und Schlusszählerstände bei rückwirkenden Einzügen müssten nach der Logik des s ebenfalls vom NBN durchgeführt werden ebenso eine evtl. Klärfallbearbeitung. Beides ist aufgrund fehlender Daten nicht oder nur ansatzweise zu bewerkstelligen. zählpunktscharfe Zuordnung der vom Netzbetreiberwechsel betroffenen ZP zu seinem Verantwortungsbereich. [ ] Sofern sich nach erstmaliger Übermittlung bis zum Änderungsdatum noch Aktualisierungen der Stammdaten zum ZP ergeben, hat der NBN den DB unverzüglich jedoch spätestens 3 WT nach Eingang der Meldung des NBA zu informieren. [ ] Nachrichtenkategorie Z22: Transaktionsgründe: Z15 Zusätzlicher Datensatz ZE3 Stammdatenänderung ZE4 Wegfallender Zählpunkt ZE5 Initialmeldung Stichtag Bei der Regelung der laufenden Wechsel- und Stammdatenänderungsprozesse wird in zwei Kategorien unterteilt. Es wird unterschieden zwischen dem Meldungseingang vor und nach Stichtag des Netzbetreiberwechsels. Unabhängig vom jeweiligen Fall sind die geltenden Fristen zur Bearbeitung unverändert geblieben. In den Tabellen 2 und 3 werden die verschiedenen Tätigkeiten je nach Rolle und Zeitpunkt dargestellt. Ab dem Übergabestichtag wird die gesamte inklusive nachfolgender Prozesse durch den NBN abgewickelt. Der NBA übernimmt von diesem Zeitpunkt an die Prozessergebnisse und verarbeitet sie in seinen Systemen ohne die genannte zusätzliche Interaktion mit den DB. Die Vorgabe des s, dass der NBN die nach dem Übergabetag gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu den einzelnen Prozessen durchzuführen hat, erzwingt in der operativen Ausführung den Aufbau einer Historie der gesamten UTILMD-Meldungsverarbeitung ab mindestens sechs Wochen vor dem Übergabetag. Als Beispiel seien hier rückwirkende Einzüge mit Abmeldeabfragen genannt. Dies führt in den meisten Systemen zu größeren Problemen, da die Netznutzungen ohne Netzabrechnung und Bilanzierung aufgebaut werden müssen. Auch in der Mehr-/Mindermengenabrechnung dürfen diese Zeiträume natürlich nicht berücksichtigt werden. Der NBA hingegen muss die vom NBN übermittelten Prozessergebnisse ohne Marktmeldungen in sein System einpflegen. Damit können die automati- Je näher der Geschäftsvorfall an den Übergabetag heranreicht, desto schwieriger wird es, die gesetzlichen Fristen bzw. die Vorgaben des s zu wahren. Fragestellungen wie: Wie wird mit laufenden Geschäftsvorfällen umgegangen, die über den Übergabestichtag hinausreichen? Werden Antworten auf Abmeldeanfragen, die kurz vor Übergabe gestellt wurden, an den alten oder neuen VNB gesendet? Wer bestätigt die auslösende Anmeldung? wurden vom noch nicht ausdrücklich geklärt. In Teilen widersprechen die Prozesse des s auch den schon bekannten sprozessen. Eine ORDERS zu Zählerständen kann nur nach deren Übergabe durch den NBA erfolgen. Diese ist jedoch erst 41 Tage nach dem Netzübergang vorgesehen die Antwort zur ORDERS jedoch schon nach 28 Tagen. Übergabe der Messwerte zum Zählpunkt ab Bei der Übermittlung der Zählerstände müssen die Fristen der nicht lastgangsgemessenen Zählpunkte nach GPKE und GeLi Gas berücksichtigt werden. Im selber wird nicht auf den Umgang mit fernauslesbaren und nicht fernauslesbaren

5 RLM-Zählpunkten eingegangen. Sollten auch hierbei die gesetzlichen Fristen zur Geltung kommen, wäre für fernauslesbare Zähler der und für RLM-Zählpunkten ohne Fernauslesung der das gültige fristgerechte Datum. Der NBN muss die ihm von NBA als Schlusszählerstande übermittelten Messwerte als Anfangszählerstand verbuchen und innerhalb von 10 WT nach Empfang an den jeweiligen LF übermitteln. Die Übermittlung der SLPZählerstände bildet somit den Abschluss des Netzübergabeprozesses. Da die Zählerstände vom NBA erst erfasst, dann plausibilisiert und/oder geschätzt werden müssen, können diese erst knapp sechs Wochen nach der Netzübergabe an den NBN übermittelt werden. In vielen Systemen sind diese jedoch zwingend Voraussetzung für den Aufbau der Lieferstelle im System. Zudem werden durch die verspätete Übermittlung verschiedene Prozesse gestört. So gibt es beispielsweise Probleme hinsichtlich der bereits angesprochenen ORDERS-Nachrichten, aber auch bei Anfangszählerständen für Anmeldungen oder analog bei Schlussrechnungen. Da diese Schwachstellen bereits aus vorhergehenden Netzübergaben bekannt sind, werden hierfür nach wie vor die bereits erarbeiteten Workarounds zum Tragen kommen. Fazit: Der BDEW hat sich mit seinem vor allem nach den Forderungen der Lieferanten gerichtet. Der Übergang des Netzbetriebs soll für dritte, eigentlich unbeteiligte Marktpartner mit so wenig Anforderungen wie möglich verbunden sein. Gleichzeitig wurde die bisherige eher zufällige Netzübergabe-Information an die Stromlieferanten aus MaBiS 2.0 durch einen zweckmäßigen, spartenübergreifenden und wechselseitigen Informationsfluss zwischen allen Be- rechtigten ersetzt. Da dieser noch nicht vollkommen im Einklang mit den Prozessen des Energiemarktes steht, lassen sich die letzten Unklarheiten wohl erst im Rahmen der Umsetzungsfragen beseitigen. Nichtsdestotrotz müssen die IT-Landschaften aufseiten aller Marktpartner ertüchtigt werden, die neuen Anforderungen hinsichtlich zukünftiger Netzübergaben abzubilden. Mit den richtigen Lösungen und einer frühzeitigen Planung sollte dies jedoch keine allzu großen Probleme bereiten. Bernhard Kamstiess Jahrgang: 1976 Studienabschluss/Titel: Dipl.- Betriebswirt (FH) Studium: Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Fachhochschule Dortmund Werdegang: Seit 2010 Berater bei der cronos Tätigkeitsschwerpunkte: Energiewirtschaftliche Prozessanalyse und -beratung Jan Frost Jahrgang: 1976 Studienabschluss/Titel: Bachelor of Science Studium: Studium der Informatik an der Fachhochschule Dortmund Werdegang: Seit 10 Jahren als Berater im IT-Umfeld tätig; seit 2011 Berater bei der cronos Unternehmensberatung GmbH Tätigkeitsschwerpunkte: Analyse von energiewirtschaftlichen Prozessen und deren Umsetzung im SAP IS-U 19

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