ENERGIE-UND WASSERWIRTSCHAFT

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ENERGIE-UND WASSERWIRTSCHAFT"

Transkript

1 Software für die ENERGIE-UND WASSERWIRTSCHAFT Interimsmodell - Einführung Marktlokation- Identifikationsnummern Sandra Weber

2 Agenda 1. Einführung 2. Rechtliche Grundlagen 3.Auswirkungen der Einführung von Markt-und Messlokationen 4. Marktlokation-Identifikationsnummer 5.Zeitplan 6. Ausblick auf das Zielmodell 2

3 Einführung Datenmodellumstellung für das Interimsmodell Ziel: Einführung neuer Begriffe zum Thema Interimsmodell Bezug zu Rechtlichen Grundlagen Warum das Interimsmodell notwendig ist Wie steht es aktuell um das Zielmodell Wie werden die Marklokation-IDs eingeführt Wie sind die Marktlokation-IDs definiert 3

4 Einführung: Neue Begriffe Begriffe: Interimsmodell = Übergangsmodell Zielmodell = sternförmige Datenübermittlung Messlokation = MeLo= Messstelle Marktlokation = MaLo= Lieferstelle/Verbrauchsstelle Marktlokation-ID = Marktlokation-Identifikationsnummer Lokationsbündel = Zusammenfassung aller Marktlokationen mit zugehörigen Messlokationen 4

5 Einführung: Abkürzungen Abkürzungen: MeLo = Messlokation MaLo = Marktlokation MaLo-ID = Marktlokation-Identifikationsnummer MaKo = Marktkommunikation ims = intelligente Messsysteme mme = moderne Messeinheit kme = konventionelle Messeinheit MP-ID = Marktpartner-Identifikationsnummer 5

6 Rechtliche Grundlagen GDEW - Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten MsbG- Messstellenbetriebsgesetz = Kernbestandteil des GDEW 1) flächendeckende Verbreitung von Intelligenten Messsystemen(iMS) und modernen Messeinrichtungen(mME) 2) direkte, d.h. sternförmige Datenübermittlung zu den berechtigten Marktteilnehmern 6

7 Interimsmodell 60 Abs. 2 S.2 MsbG: Die BNetzA kann in einer Festlegung nach 75 bestimmen, dass bis zum , für den Bereich Gas auch dauerhaft, die Aufbereitung und Übermittlung nach Satz 1 nicht vom Smart-Meter-Gateway, sondern von berechtigten Stellen nach 49 Abs. 2 vorgenommen werden. BNetzA verantwortlich für Festlegungsverfahren für Strom und Gas 7

8 Rechtliche Grundlagen BNetzA Beschlusskammer BNetzA: : Beschlusskammer 6 und Beschlusskammer 7 Strom: Gas: BK BK Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende Beschluss zum sog. Interimsmodell 8

9 Rechtliche Grundlagen Wichtige Vorgaben Regelung wesentlicher Punkte: Neue einheitliche Begriffe, insbes. Markt- und Messlokation Die Rolle des Messdienstleisters (MDL) ist weggefallen Alle Marktteilnehmer sind ab zu Signatur und Verschlüsselung der EDIFACT-Nachrichten verpflichtet NB sind bis zur Identifikation der Marktlokationen anhand Marktlokation-IDs verpflichtet NB sind ab zur Bereitstellung der Zählpunkte für die Änderung in Markt- und Messlokationen verpflichtet Anpassungen von GPKE, GeLi Gas, WiM und MPES 9

10 Rechtliche Grundlagen Wichtige Vorgaben Weitere Festlegungen: : Für die Umsetzung ab verbindliche neue Nachrichtenformate : Korrigierte Fassung Anlage 3 MPES Prozesse für die Einführung der Marktlokation- Identifikationsnummern : Veröffentlichung der vom BDEW erarbeiten Anwendungshilfe-MaLo-ID 10

11 Rechtliche Grundlagen BNetzA Aktuelle r Stand Aktuelle Beschlüsse: 11

12 Auswirkungen - Kommunikationsvorgaben Grundsatz ims: Messwerte werden als Viertelstundenwerte kommuniziert - nur noch Lastgänge für MaKo Messwerte aus mmewie bisher für SLP bilanzierte Messstellen bilanziert Für kme keine Änderung bei MaKo sternförmige MaKo der Messwerte für EE-Anlagen nur an ÜNB sternförmige Messwertübermittlungan weitere Marktbeteiligte zunächst nur bei bilateraler Vereinbarung Datensicherheit bei MaKo 12

13 Auswirkungen Neue Prozesse Marktkommunikation Neue Prozesse: Prozesse zur Änderung des Bilanzierungsverfahrens Prozesse zur Anforderung und Bereitstellung von Messwerten Prozesse zu Messwertübermittlung im Fehlerfall Prozesse zum Ersteinbau ims(nur in WiM) Prozesse zur Abrechnung des Messstellenbetriebs (nur in WiM) 13

14 Auswirkungen Änderungen für Bilanzierung Keine Änderung der MaBiS Einspeisung: Messstellen mit ims werden automatisch mit Viertelstundenwerten bilanziert Entnahme: ab kwh/a standardmäßig über Viertelstundenwerte zu bilanzieren (vgl. 60 MsbG) bis kwh/a Wahlrecht des Anschlussnutzers/Lieferanten; standardmäßig keine Viertelstundenbilanzierung (vgl. 40 Abs. 5 EnWG) Arbeits-und Leistungspreis erst ab kwh/a (vgl. 17 Abs.6 StromNEV) 14

15 Auswirkung - Zeitplan 2017 Zeitplan zur Einführung der MaLo-IDs: : Start der MaLo-ID-Vergabe bis : Beantragung und Zuordnung der neuen MaLo-IDs durch die Netzbetreiber : Start der Interimsprozesse und der neuen Formate (GPKE, WiM, MPES) Ab : Verteilung der MaLo-IDs an Berechtigte Marktpartner 15

16 Auswirkungen der Einführung von MaLo und MeLo Neue Bezeichnungen für Messstelle und Lieferstelle Messstelle wird zu Messlokation ab Identifikation von Messwerten anhand bestehender ZPB (Messlokation = ZPB) Lieferstelle wird zu Marktlokation ab Identifikation anhand MaLo-ID Änderung der Messwertübermittlung Kettenkommunikation wird zu Interimsmodell 16

17 Messwertübermittlung Stand HEUTE Übermittlung von Strom-Messwerten = Kettenkommunikation RLM Fernauslesung SLP Ablesung ZPB MSB VNB LF BIKO WiM Messwerte ZPB GPKE Plausibilisierung Ersatzwerte Messwerte MaBiS LF-SZR BK-SZR ZPB MaBiS 17

18 Interimsmodell Einführung MaLo-ID Kommunikation nach den aktuellen Vorgaben der Identifikation der angefragten MaLo-IDs in Anfrage-Prozess mit der bisherigen ZPB Identifikation der Marktteilnehmer anhand der Marktpartner-ID (MP-ID) NB sind nicht verpflichtet eine Vollständigkeitsprüfung der eingehenden Anfragen durchzuführen Berechtigte sind für eine rechtzeitige Anfrage vor der Verwendung der MaLo-ID verantwortlich Falls ein NB-Wechsel vorliegt ist die MP-ID des Neuen NB zu übermitteln 18

19 Interimsmodell - Berechtigte Berechtigte: Lieferanten: aktuell oder zukünftig zugeordnete sowie in der Vergangenheit zugeordnete LF MSB: aktuell oder zukünftig zugeordnete sowie in der Vergangenheit zugeordnete MSB Netzbetreiber: nur wenn durch einen Netzbetreiberwechsel neu zugeordnet (alter NB muss 3 Jahre rückwirkend vorhalten) Registerbetreiber: Umweltbundesamt ÜNB: des jeweiligen Netzbetreibers zur Aufrechterhaltung der EEG-Prozesse 19

20 Messwertübermittlung INTERIMSMODELL Übermittlung von Strom-Messwerten mme 1 mme 2... mme n = Hybridkommunikation Gateway MeLo MSB VNB LF Messwerte MeLo Plausibilisierung Ersatzwerte Bildung MaLo ÜNB/ BIKO Konventionelle SLP Zähler Tägl. EEG- Einzelzeitreihen MeLo Messwerte MaLo agg. BK-SZR MaLo 20

21 Zeitplan Einführung in 4 Schritten Zeitplan : Schritt 1: : Beantragung und Zuordnung Schritt 2: : Verteilung der Malo-IDs Schritt 3: : MaKo-Pause Schritt 4: : Klärung von Einzelfällen 21

22 Messwertübermittlung ZIELMODELL Übermittlung von Strom-Messwerten = Sternförmige Kommunikation = gesicherte BSI-Kommunikation NB Intelligentes Messsystem LF BIKO BKV 22

23 Marktlokation-Identifikationsnummer Marktlokation-Indentifikationsnummer = 11-stellige MaLo-ID Einführung einer neuen Nummer für Strom und Gas Die Nummern werden vollständig und automatisch von der Vergabestelle berechnet und vergeben. MaLo-ID Vergabe je für Bezug und Lieferung (Einspeisung, Entnahme und Tranchen) Kaufmännisch-billanzielleGröße Nur noch die Marktlokation ist für die Bilanzierung sowie für den Lieferantenwechsel-Prozess relevant Ab nur noch Identifikation anhand der Marklokations-ID 23

24 Messlokation-Identifikationsnummer Messlokation-Indentifikationsnummer = 33-stellige MeLo-ID = Meteringcode bzw. Zählpunktbezeichnung ZPB erhält neuen Namen die Nummer bleibt bestehen Ländercode nach DIN ISO 3166 (2 Stellen) Verteilnetzbetreiber (6 Stellen) Postleitzahl (5 Stellen) Zählpunktnummer (20 Stellen) 24

25 Codevergabe der MaLo-IDs Wie läuft die Codevergabe ab? Generierung und Ausgabe der IDs erfolgt durch zentrale bundesweite Codevergabestelle Alle NB bestellen unverzüglich bei der Codevergabestelle die benötigte Anzahl an Codes Zuweisung zu den im Netz befindlichen Marktlokationen durch NB selbst Codevergabestelle erstellen automatisiert die MaLo-IDs und stellen diese in Form eine CSV-Datei (*.csv) bereit 25

26 Codevergabestellen Codevergabestellen: BDEW- und DVGW-Töchter Energie Codes und Services GmbH = Tochterunternehmen des BDEW DVGW Services und ConsultGmbH = Tochterunternehmen des DVGW Seit Juni 2017 Beantragung der MaLo-IDs möglich! 26

27 Aufbau der MaLo-ID MaLo-ID Stelle Definition Vergabestelle Prüfziffer Vergabemodus Wird von der Vergabestelle automatisiert vergeben Inhalt 1-3 DVGW 4-9 BDEW

28 MaLo-ID - Beispiel MaLo-ID: Vergabestelle BDEW automatisch erzeugt Prüfziffer 28

29 Marktlokation und Messlokation Marktlokation: In einer Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht. Das Objekt ist mit min. einer Leitung mit einem Netz verbunden. Messlokation: Eine Messlokation ist eine Lokation, an der Energie gemessen wird und die alle technischen Einrichtungen beinhaltet, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind. Zusatzinformation: in einer Messlokation wird jede relevante physikalische Größe zu einem Zeitpunkt maximal einmal ermittelt. (vgl. BDEW Anwendungshilfe) 29

30 Lokationsbündel Lokationsbündel = Beziehung Marktlokation : Messlokation 1:1 Beziehung z.b. alle Haushaltskunden ohne Einspeisung (Normalfall) 1:n Beziehung z.b. Industriestandorte mit mehreren Messlokationen, mit gleichem Bilanzkreis (= gleicher Lieferant) n:1 Beziehung i.d.r. Messkonzepte, z.b. Hausmeisterwohnung Neu zu beachten: Zweirichtungszähler bei Einspeisung 30

31 Lokationsbündel Marktlokation Kaufmännisch-bilanzielle Größe Entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle nach der StromNVZ Nur die MaLo ist für die Bilanzierung und LFW-Prozesse relevant Messlokation Technische Größe Entspricht der Messstelle nach 2 Nr.11 MsbG Energie wird gemessen Lokationsbündel Zusammenfassung aller Marktlokationen sowie die zur Messung der einen oder mehreren Marktlokationen notwendigen Messlokationen (Zuordnungsliste für MSB) 31

32 Marktlokation Auswirkung auf Abrechnungen Marktlokation-ID = Bezugspunkt für alle Abrechnungsprozesse Netznutzungsabrechnung Mehr-/Mindermengen-Abrechnung Zuordnung zu Summenzeitreihen nach MaBiS Abrechnung EEG-/KWKG-Vergütung (Fehlerhafte) Neuzuordnung wirkt sich direkt auf Abrechnungsprozesse aus: Negative REMADV bei Netznutzungsabrechnung und Mehr-/Mindermengen-Abrechnung Ablehnung Summenzeitreihen (-> Gefahr Deltazeitreihe) 32

33 Marktlokation Auswirkung Marktstammdatenregister Marktstammdatenregister MaStR-VO Verwendet z.t. andere Begriffe als die MaKo-Festlegungen Eigene Nummernsystematik Einführung der MaLo-IDs ist relevant für das Marktstammdatenregister 33

34 Ausblick Zielmodell Zielmodell der MaKo-Strom Sternförmige Marktkommunikation ( 60 (2) S.1) Bei Messstellen mit intelligenten Messsystemensoll die Aufbereitung der Messwerte, insbes. die Plausibilisierung und die Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die Datenübermittlung über das Smart-Meter- Gateway direkt an die berechtigten Stellen erfolgen. Berechtigte nach 49 Abs. 2 MsbG: ÜNB, VNB, MSB, BKV, LF und DV, sonstige Stellen mit datenschutzrechtlicher Einwilligung 34

35 Zielmodell - Modellvorschläge : Verbände und BNetzA Kick-Off Zielmodell Wesentliche Modellvorschläge: Entfall der Abmeldeanfrage im Rahmen des Prozesses Lieferbeginn Monatsbilanzierung bei SLP-Kunden mit ims ggf. manueller Austausch von Berechnungsformeln bei best. komplexen Messstellen Abrechnungsprozesse für Zusatzleistungen Umfassende Einbeziehung der Marktrollen ÜNB/BIKO in die Stammdatenprozesse Lieferantenwechsel: ÜNB wird Neuzuordnung weitergeleitet 35

36 Zielmodell - Modellvorschläge Wesentliche Modellvorschläge: BIKO versendet regelzonenscharfe Summenzeitreihen an BKV bei ims BIKO versendet bilanzierungsgebietsscharfe SZR an VNB bei ims Offen: Zeitreihenclearing mit BKV ÜNB und VNB jeweils Datenclearing oder nur VNB wie bisher Zeitplan der BNetzA: 10/2017 Verfahrenseröffnung für Strom Q2/2018 Festlegungsverfahren Workshop Q3/2018 Festlegung und EDI@Energy Erarb./Kons. Bis 09/2019 Umsetzung Zielmodell 10/2019 Inkrafttreten Zielmodell 36

37 Zeitplan Marktkommunikation 37

38 Zielmodell - Messwertübermittlung Messwertübermittlung bei n:m-beziehung: Die Ermittlung der Messwerte der MaLoerfolgt, wenn technisch möglich, im SMGW Wenn technisch nicht möglich, ist der MSB für die Aufbereitung der Verteilung zuständig Übermittlung der Berechnungsformel von NB an MSB für komplexe Messkonstrukte anhand eines entspr. Prozesses 38

39 Zielmodell - Bilanzkreisaggregation Aggregation des Bilanzkreises: Unabhängig des Bilanzierungsverfahrens des ims(slp, ZSG, RLM) ist der ÜNB für die Bilanzkreisaggregation bei ims zuständig Kein Wechsel der ÜNB/VNB Zuständigkeit bei einem Wechsel des Bilanzierungsverfahrens zukünftige Neuzuordnungen von MaLo-IDs erfolgt durch den NB Änderungen in der Zuordnung sind unverzüglich dem ÜNB mitzuteilen Frist für Wechsel Bilanzkreisaggregationszuständigkeit (BKAZ) 1. eines Monats 00:00 Uhr (analog Änderung bilanzierungsrelevanter Stammdaten) 39

40 Zielmodell Bilanzierung SLP-Kunden SLP-Kunden bilanzieren: Zukünftig monatliche Erfassung der Arbeitsmenge Bilanzierung der IST-Menge erfolgt monatlich auf Basis des synthetischen Lastprofils (Zuordnung durch NB) keine analytischen Profile keine MM-Abrechnung keine TLP 40

41 Zielmodell Weitere Änderungen Weitere Änderungen im Zielmodell: Zuordnungs- und Bestandslisten existieren im Zielmodell nicht mehr keine Kontrollmöglichkeit für NB und LF mehr! Vorlaufzeit für Änderungen bilanzierungsrelevanter Stammdaten wird auf 10 WT zum Monatsersten verkürzt Aktuelle in der Diskussion: Wegfall der Abmeldeanfrage und Änderungen des Zuordnungsmechanismus analog zu WiM Korrekturbilanzkreisabrechnung soll nach einer Übergangsfrist von ca. 1 Jahr entfallen 41

42 Zielmodell Weitere Änderungen Weitere Änderungen im Zielmodell: Der ÜNB wird die bestehenden Prozesse der Anfrage zur Stammdatenänderung und Stammdatenänderung mit aufgenommen Kein separater Infoprozess bei Lieferbeginn oder Beginn Grund-/ und Ersatzversorgung MSB der die aufbereiteten Messwerte aus dem imsempfängt versendet diese an alle berechtigten Marktteilnehmer MSB prüft Bereitstellung von Messwerten und gewährleistet korrekte Ersatzwertbildung des SMGW 42

43 Zielmodell Neue Prozesse Prozesse zur Bilanzierung/Bilanzkreisabrechnung im Zielmodell: Prozess Information über die Zuordnung einer Marktlokation zur Datenaggregation durch den ÜNB/BIKO Prozess Information über die Beendigung der Zuordnung einer Marktlokation zu Datenaggregation durch den ÜNB/BIKO Prozess Anfrage Stammdatenänderung bzw. Stammdatenänderung wurde um ÜNB/BIKO erweitert. Grundkonfiguration des imsnimmt der MSB vor, alle Änderungen werden beim MSB bestellt 43

44 Ausblick Zielmodell Grobplanung Zielmodell: Interimsmodell Konsultation Umsetzung Marktweites Daten-formate im Markt Inkrafttreten Zielmodell Erarbeitung Zielmodell Festlegungsverfahren Zielmodell Umsetzung im Markt Marktweites Inkrafttreten / ? 44

45 Modulare Lösungen für die Energie- und Wasserwirtschaft VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit! 45

Das Digitalisierungsgesetz Interimsmodell ( )

Das Digitalisierungsgesetz Interimsmodell ( ) Whitepaper; 10.04.2017 Das Digitalisierungsgesetz Interimsmodell (10.2017 12.2019) Ein Überblick über anstehende Änderungen von Markus Tronnier Der Status quo Am 02.09.2016 wurde das Gesetz zur Digitalisierung

Mehr

Marktlokationen und Messlokationen

Marktlokationen und Messlokationen Marktlokationen und en Grundlagen, Version 1.0 www.bdew.de Inhalt 1. Rollenmodell für die Marktkommunikation Kurzeinführung 2. Marktlokation Definition, Eigenschaften, Identifikation 3. Definition, Eigenschaften,

Mehr

Die neue Marktlokations- Identifikationsnummer

Die neue Marktlokations- Identifikationsnummer Anwendungshilfe BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Die neue Marktlokations-

Mehr

Die neue Marktlokations- Identifikationsnummer

Die neue Marktlokations- Identifikationsnummer Anwendungshilfe BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Die neue Marktlokations-

Mehr

Marktlokation und Messlokation

Marktlokation und Messlokation und Grundlagen und Anwendungsbeispiele Version 1.2 www.bdew.de Inhalt 1. Rollenmodell für die arktkommunikation Kurzeinführung 2. Definition, Eigenschaften, Identifikation 3. Definition, Eigenschaften,

Mehr

Die neue Marktlokations- Identifikationsnummer

Die neue Marktlokations- Identifikationsnummer Anwendungshilfe BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Die neue Marktlokations-

Mehr

Konsultation der Bundesnetzagentur

Konsultation der Bundesnetzagentur bne-stellungnahme zur Konsultation der Bundesnetzagentur der Festlegung der Marktkommunikation im Interimsmodell Stellungnahme des bne zur Konsultation der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Anpassung der

Mehr

Entscheidungsbaum-Diagramme

Entscheidungsbaum-Diagramme Version: 1.0 Publikationsdatum: 01.04.2017 Autor: BDEW Entscheidungsbaum-Diagramm 1.0 01.02.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Aufbau des Dokuments... 3 3 Abgrenzung... 3 4 Symbole und deren Bedeutung...

Mehr

Aktuelles aus der Marktkommunikation

Aktuelles aus der Marktkommunikation Aktuelles aus der Marktkommunikation 24.09.2017 Svetlana Bauernschmitt Stay tuned. Safety first! Im Interesse Ihrer und unserer Sicherheit bitten wir Sie, sich an die folgenden Sicherheitsregeln zu halten.

Mehr

Aufbereitung und Weiterleitung von Messwerten im Gasmarkt

Aufbereitung und Weiterleitung von Messwerten im Gasmarkt Diskussionspapier Aufbereitung und Weiterleitung von Messwerten im Gasmarkt Darstellung von Varianten der Messwertverarbeitung und Übermittlung an Berechtigte zur Umsetzung von 60 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz

Mehr

KURZGUTACHTEN. Aachen Dr. Wolfgang Zander Dr. Andreas Nolde Ulrich Rosen

KURZGUTACHTEN. Aachen Dr. Wolfgang Zander Dr. Andreas Nolde Ulrich Rosen KURZGUTACHTEN Auswirkungen des geplanten Messstellenbetriebsgesetzes auf das Datenmanagement für betriebliche Anwendungen und Abrechnungszwecke des Verteilnetzbetreibers Aachen 11.04.2016 Dr. Wolfgang

Mehr

Entscheidungsbaum-Diagramme. Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 15. November 2017

Entscheidungsbaum-Diagramme. Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 15. November 2017 Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 15. November 2017 Version: 1.0 Ursprüngliches Publikationsdatum: 01.04.2017 Autor: BDEW Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Aufbau des Dokuments...

Mehr

Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (Strom), MPES 2.0 Umsetzungsfragenkatalog (FAQ)

Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (Strom), MPES 2.0 Umsetzungsfragenkatalog (FAQ) Marktprozesse für Erzeugungsanlagen (Strom), Umsetzungsfragenkatalog (FAQ) Mit der Festlegung zu den Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom), Az. BK6-12-153 vom 29. Oktober 2012 (kurz MPES), hat die

Mehr

Diskussionspapier zum Umgang mit Messwerten im Fehlerfall

Diskussionspapier zum Umgang mit Messwerten im Fehlerfall Diskussionspapier zum Umgang mit Messwerten im Fehlerfall In der Sparte Strom bestehen offene Fragen im Hinblick auf Fristen und Verbindlichkeiten zur Ermittlung, Abstimmung und Kommunikation von Messwerten,

Mehr

Anlage 2 Abweichungsanalyse Schleupen.CS

Anlage 2 Abweichungsanalyse Schleupen.CS Anlage 2 Abweichungsanalyse Schleupen.CS I. Informationsaustausch im integrierten Schleupen.CS Der Netzbetreiber verwendet in der Abrechnungsstelle für den im Rahmen der von der GPKE bzw. vorgeschriebenen

Mehr

Digitalisierung der Energiewende Das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Digitalisierung der Energiewende Das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Digitalisierung der Energiewende Das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Suhl, 27. September 2016 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand:

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand: Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber/Transportkunde Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand: 26.06.2017 Anschrift Name Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbh Industriestraße 10 06184 Kabelsketal +49

Mehr

04821/

04821/ 1) Allgemeine Kontaktdaten: Name: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Stadtwerke Brunsbüttel GmbH Eddelaker Straße 123d 25541 Brunsbüttel Telefon: 04852/83550-0 Fax: 04852/83550-17 E-Mail: info@stadtwerke-brunsbuettel.de

Mehr

Die Aufgaben der Bundesnetzagentur bei der Anwendung des MsbG

Die Aufgaben der Bundesnetzagentur bei der Anwendung des MsbG Die Aufgaben der Bundesnetzagentur bei der Anwendung des MsbG Karsten Bourwieg, Referatsleiter Energierecht enreg. Workshop zum Messstellenbetriebgesetz Berlin, 21. November 2016 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

UTILMD Anwendungshandbuch. Einführung der ID für Marktlokationen und Tranchen

UTILMD Anwendungshandbuch. Einführung der ID für Marktlokationen und Tranchen EDI@Energy UTILMD Anwendungshandbuch Außerturnusmäßiges Konsultationsergebnis Stand: 26. Juni 2017 Version: 1.0 Stand MIG: 5.1g und nachfolgende Versionen Publikationsdatum: 26.06.2017 Autor: BDEW Inhaltsverzeichnis

Mehr

Stellungnahme zu den Festlegungsverfahren BK / BK Geschäftsprozesse

Stellungnahme zu den Festlegungsverfahren BK / BK Geschäftsprozesse Stellungnahme zu den Festlegungsverfahren BK7-09-001 / BK6-09-034 - Geschäftsprozesse Datum: 27.04.2009 Unternehmen / : Name Ansprechpartner: Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH Haase, Gunter Anschrift:

Mehr

04821/

04821/ 1) Allgemeine Kontaktdaten: Name: Stadtwerke Glückstadt GmbH Straße / Nr.: Bahnhofstraße 2 PLZ / Ort: 25348 Glückstadt Telefon: 04124/936-0 Fax: 04124/936-130 E-Mail: info@stw-glueckstadt.de HRB-Nr.: 2142

Mehr

Prozessbeschreibung: Netzbetreiberwechsel

Prozessbeschreibung: Netzbetreiberwechsel BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Leitfaden Prozessbeschreibung: Netzbetreiberwechsel VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. Invalidenstraße 91

Mehr

Ansprechpartner Telefonnummer -Adresse Herr Markus Hesse 04124/

Ansprechpartner Telefonnummer  -Adresse Herr Markus Hesse 04124/ 1) Allgemeine Kontaktdaten: Name: Stadtwerke Itzehoe GmbH Straße / Nr.: Gasstraße 18 PLZ / Ort: 25524 Itzehoe Telefon: 04821/774-0 Fax: 04821/ 774-117 E-Mail: info@stadtwerke-itzehoe.de HRB-Nr.: Amtsgericht

Mehr

Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme der Mainnetz GmbH Gültig vom bis

Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme der Mainnetz GmbH Gültig vom bis Inhaltsübersicht Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinn des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) 2 Preisblatt 1: Messstellenbetrieb

Mehr

MODELLIERUNG DES BILANZIERUNGSSYSTEMS ZUR BEWERTUNG DES EIGENVERBRAUCHS DURCH PV- ANLAGEN BEI HAUSHALTSKUNDEN

MODELLIERUNG DES BILANZIERUNGSSYSTEMS ZUR BEWERTUNG DES EIGENVERBRAUCHS DURCH PV- ANLAGEN BEI HAUSHALTSKUNDEN MODELLIERUNG DES BILANZIERUNGSSYSTEMS ZUR BEWERTUNG DES EIGENVERBRAUCHS DURCH PV- ANLAGEN BEI HAUSHALTSKUNDEN 00 EINLEITUNG 01 DAS DEUTSCHE BILANZIERUNGSSYSTEM 02 AUSWIRKUNGEN BEI EIGENVERBRAUCH 03 BILANZIELLE

Mehr

Ansprechpartner Telefonnummer -Adresse Energie- Einkaufs / und Service GmbH

Ansprechpartner Telefonnummer  -Adresse Energie- Einkaufs / und Service GmbH 1) Allgemeine Kontaktdaten: Name: Stadtwerke Pinneberg GmbH Straße / Nr.: Am Hafen 67 PLZ / Ort: 25421 Pinneberg Telefon: 04101 / 203-0 Fax: 04101 / 203-334 E-Mail: post@stadtwerke-pinneberg.de HRB-Nr.:

Mehr

Artikelnummernliste des BDEW

Artikelnummernliste des BDEW EDI@Energy Artikelnummernliste des BDEW Version: 4.1a Herausgabedatum: 16.11.2011 Autor: BDEW Umsetzung erfolgt gemäß der Festlegung der Beschlusskammer 8. Artikelnummernliste des BDEW Version 4.1a Die

Mehr

Synopse zur Ausgestaltung der Messwertaufbereitung und -verteilung in der Sparte Gas

Synopse zur Ausgestaltung der Messwertaufbereitung und -verteilung in der Sparte Gas Diskussionspapier BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Synopse

Mehr

Rollenmodell für die Marktkommunikation. Energiemarkt. Anwendungshilfen. Strom und Gas. Berlin, 23. August 2016 (Version 1.1)

Rollenmodell für die Marktkommunikation. Energiemarkt. Anwendungshilfen. Strom und Gas. Berlin, 23. August 2016 (Version 1.1) Anwendungshilfen BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Rollenmodell

Mehr

SolarForum Baden-Württemberg

SolarForum Baden-Württemberg SolarForum Baden-Württemberg Das Mieterstromgesetz: Erste Erfahrungen und Erkenntnisse der Netze BW 5. Dezember 2017, Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff- Forschung Baden-Württemberg, Stuttgart

Mehr

Anlage 3 Messstellen- und Messrahmenvertrag

Anlage 3 Messstellen- und Messrahmenvertrag Anlage 3 Messstellen- und Messrahmenvertrag Spezifikation des elektronischen Datenaustauschs zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Messdienstleister (MDL) Allgemeine Hinweise zum Nachrichtenaustausch

Mehr

Stellungnahme zum Festlegungsverfahren BK Beschlussanlage

Stellungnahme zum Festlegungsverfahren BK Beschlussanlage Stellungnahme zum Festlegungsverfahren BK7-06-067 - Beschlussanlage Datum: 5.4.2007 Unternehmen / Organisation: Name Ansprechpartner: Anschrift: Stadtwerke München Norbert Schußmann 80287 München Telefon:

Mehr

Energetische und bilanzielle Behandlung von EinsMan-Maßnahmen

Energetische und bilanzielle Behandlung von EinsMan-Maßnahmen Energetische und bilanzielle Behandlung von EinsMan-Maßnahmen Workshop der Bundesnetzagentur Beschlusskammer 6 Bonn, 05.12.2013 www.bundesnetzagentur.de Tagesordnung Das konsultierte Zielmodell Wesentliche

Mehr

IFTSTA-Anwendungshandbuch Multimodaler Statusbericht

IFTSTA-Anwendungshandbuch Multimodaler Statusbericht Anwendungshandbuch EDI@Energy IFTSTA-Anwendungshandbuch Multimodaler Statusbericht Version: 1.1b Stand MIG: IFTSTA 1.1b und nachfolgende Versionen Herausgabedatum: 01.04.2013 Autor: BDEW Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Messstellenbetriebsgesetz

Messstellenbetriebsgesetz Messstellenbetriebsgesetz Zusammenfassung Auf einen Blick: Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Was? Unterstützung der Digitalisierung der Energiewende durch den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen

Mehr

Das Digitalisierungsgesetz und was ab auf uns zukommt

Das Digitalisierungsgesetz und was ab auf uns zukommt Das Digitalisierungsgesetz und was ab 01.01.2017 auf uns zukommt 03.05.2016 NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, Marc-André Müller (Abteilung U03-613 ) 1 Netzstabilität Grafik: RWE, VISA 2 Negativer

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung Zwischen Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH Schnabel-Henning-Straße 1a, 76646 Bruchsal (4399901729759) - nachfolgend Netzbetreiber genannt - und.... (Name, Adresse) - Bilanzkreisverantwortlicher

Mehr

Anlage 1 zum Beschluss BK Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)

Anlage 1 zum Beschluss BK Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) Anlage 1 zum Beschluss BK6-12-153 Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 3 2. Beteiligte Marktrollen... 3 3. Prozesse für Einspeisestellen...

Mehr

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Formblatt für Stellungnahmen

Formblatt für Stellungnahmen Formblatt für Stellungnahmen In den Verfahren BK6-17-042/BK7-17-026 zur Anpassung von Standardverträgen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende Ich bin damit einverstanden,

Mehr

Lösungspräsentation, Stand Januar 2017

Lösungspräsentation, Stand Januar 2017 Anpassungsbedarfe des SAP IS-U Stammdatenmodells an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende Beschluss BNetzA, BK6-16-200 / BK7-16-142 vom 20.12.2016 Sicht Lieferant Lösungspräsentation,

Mehr

ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT

ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT Software für die ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT Anwendertreffen 17.10.2017 Neuerungen WinEV Netz Norbert Sertl Stabile Lösungen für Energieversorgungsunternehmen Neuerungen WinEV Netz is Software Gruppe

Mehr

Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern

Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität nach 4 Abs. 1 Nr. 3 MessZV ivm. 21b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EnWG OBIS-Kennziffern Inhalt 1 Anwendungsbereich... 1 2 Mindestens zu übermittelnde

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand

Mehr

UMSETZUNG DER MARKTPROZESSE IN DER ENERGIEWIRTSCHAFT GPKE/GeLi Gas, MaBis und GABI Gas in der Praxis

UMSETZUNG DER MARKTPROZESSE IN DER ENERGIEWIRTSCHAFT GPKE/GeLi Gas, MaBis und GABI Gas in der Praxis Alles Wichtige zu den neuen Festlegungen im Überblick! UMSETZUNG DER MARKTPROZESSE IN DER ENERGIEWIRTSCHAFT GPKE/GeLi Gas, MaBis und GABI Gas in der Praxis Ihre Termine: 5. und 6. September 2017 in Leipzig

Mehr

LEISTUNGSSCHEIN LIEFERANTENWECHSEL, LIEFERENDE UND LIEFERBEGINN

LEISTUNGSSCHEIN LIEFERANTENWECHSEL, LIEFERENDE UND LIEFERBEGINN LEISTUNGSSCHEIN LIEFERANTENWECHSEL, LIEFERENDE UND LIEFERBEGINN Als Anlage 3 zum Dienstleistungsvertrag zwischen... - im Folgenden Auftraggeber genannt, und der DREWAG NETZ GmbH, gesetzlich vertreten durch

Mehr

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese

Mehr

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e

1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Pforzheimer Str. 1 78048 Villingen-Schwenningen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam

Mehr

UMSETZUNG DER MARKTPROZESSE IN DER ENERGIEWIRTSCHAFT GPKE/GeLi Gas, MaBis und GABI Gas in der Praxis

UMSETZUNG DER MARKTPROZESSE IN DER ENERGIEWIRTSCHAFT GPKE/GeLi Gas, MaBis und GABI Gas in der Praxis Alles Wichtige zu den neuen Festlegungen im Überblick! UMSETZUNG DER MARKTPROZESSE IN DER ENERGIEWIRTSCHAFT GPKE/GeLi Gas, MaBis und GABI Gas in der Praxis Ihre Termine: 5. und 6. September 2017 in Leipzig

Mehr

Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung

Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gletschersteinstraße 28 04299 Leipzig - Verteilernetzbetreiber (VNB) -... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - Nachfolgend die

Mehr

Das Messstellenbetriebsgesetz kommt Ausblick auf die Digitalisierung des Messwesens in der Energiewirtschaft

Das Messstellenbetriebsgesetz kommt Ausblick auf die Digitalisierung des Messwesens in der Energiewirtschaft Das Messstellenbetriebsgesetz kommt Ausblick auf die Digitalisierung des Messwesens in der Energiewirtschaft Stuttgart, 11.05.2016 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten

Mehr

Nachrichten-Verkehr und Clearing-Prozesse

Nachrichten-Verkehr und Clearing-Prozesse Nachrichten-Verkehr und Clearing-Prozesse Agenda 1. Grundsätze des Nachrichten-Verkehrs 2. Häufige Fehler beim SSQNOT-Versand 3. Clearing-Prozesse 4. NKP-Prozesse und NKP-Clearing-Prozesse 2 Grundsätze

Mehr

Rechtsfragen der Einspeisemessung aus Sicht der Bundesnetzagentur

Rechtsfragen der Einspeisemessung aus Sicht der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de Rechtsfragen der Einspeisemessung aus Sicht der Bundesnetzagentur Jens Lück Beisitzer Beschlusskammer 6, Bundesnetzagentur EEG-Clearingstelle, 11. Fachgespräch, Messwesen bei EEG-Anlagen

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen den SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Sandweg 22 75179 Pforzheim - im Folgenden VNB genannt - Und - im Folgenden BKV genannt - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Rüdiger Pfeil Tim Vogel 17. Oktober 2017 ALL-IP. Einführung

Rüdiger Pfeil Tim Vogel 17. Oktober 2017 ALL-IP. Einführung Rüdiger Pfeil Tim Vogel 17. Oktober 2017 ALL-IP Einführung Agenda 1 Umstieg auf ALL-IP Abkündigung der analogen Telefonanschlüsse Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Fragen? Es gibt in Deutschland

Mehr

Rüdiger Pfeil Tim Vogel 10. April 2018 ALL-IP. Einführung

Rüdiger Pfeil Tim Vogel 10. April 2018 ALL-IP. Einführung Rüdiger Pfeil Tim Vogel 10. April 2018 ALL-IP Einführung Agenda 1 Umstieg auf ALL-IP Abkündigung der analogen Telefonanschlüsse Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Fragen? Es gibt in Deutschland

Mehr

Die Direktvermarktung aus Sicht der Netzbetreiber

Die Direktvermarktung aus Sicht der Netzbetreiber 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Das Schwerpunkt Direktvermarktung Die Direktvermarktung aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M. / BDEW Berlin, 23. November 2012 www.bdew.de Anforderungen

Mehr

Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells

Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten Version: 1.1 Publikationsdatum: Autor: BDEW EDI@Energy Anwendungshilfe 1.1 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 4 2 Umgang mit den neu hinzugekommenen

Mehr

Preisblatt für die Netznutzung Gas

Preisblatt für die Netznutzung Gas Preisblatt für die Netznutzung Gas inklusive der Kosten vorgelagerter Netze der eneregio GmbH Rastatter Straße 14/16 76461 Muggensturm Version 1.2 Stand: 10.10.2017 Version 1.2 Stand 10.10.2017 Seite 1

Mehr

Energiewirtschaftliche Kompetenz

Energiewirtschaftliche Kompetenz Energiewirtschaftliche Kompetenz Seminarkatalog 1. Halbjahr 2018 Herzlich Willkommen bei der PMD Akademie, dem Weiterbildungsinstitut der DMS Gruppe. Das Angebot Energiekompetenz beschäftigt sich mit den

Mehr

Geschäftsdatenanfrage Anwendungshandbuch

Geschäftsdatenanfrage Anwendungshandbuch Anwendungshandbuch EDI@Energy Anwendungshandbuch Anforderung von Daten im Rahmen der Prozesse WiM, GPKE, GeLi Gas und Einspeisestellen (Strom) Version: 1.1a Stand MIG: ORDERS 1.1b und nachfolgende Versionen

Mehr

G r oupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d Energie

G r oupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d Energie GEODE Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Clearingstelle EEG Herrn Dr. rer. publ. Sebastian Lovens Leiter der Clearingstelle EEG Charlottenstr. 65 10117 Berlin - Unser Az.: 00427-08/3222056 (Bitte stets angeben)

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg - im Folgenden Verteilnetzbetreiber (VNB) genannt - und - im Folgenden Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) genannt

Mehr

Anlage zum Beschluss BK

Anlage zum Beschluss BK Anlage 1 zum Beschluss BK6-16-200 Anlage zum Beschluss BK6-06-009 Darstellung der Geschäftsprozesse zur Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bei der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (Geschäftsprozesse

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab für

Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab für Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab 01.01.2017 für Brücken-Center Ansbach GmbH Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag uns zum 01.01.2017

Mehr

Anlage 2 zum Beschluss BK Wechselprozesse im Messwesen (WiM)

Anlage 2 zum Beschluss BK Wechselprozesse im Messwesen (WiM) Anlage 2 zum Beschluss BK6-16-200 Wechselprozesse im Messwesen (WiM) Wechselprozesse im Messwesen (WiM) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Rahmen der Geschäftsprozesse 6 1. Gliederung der Prozesse

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Mössingen Freiherr-vom-Stein-Str. 18 72116 Mössingen BDEW Codenummer (VNB): 9900429000006 - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und BDEW-Codenummer ( BKV) - Bilanzkreisverantwortlicher

Mehr

Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells

Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells Version: 1.0 Publikationsdatum: 09.06.2017 Autor: BDEW Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 4 2 Umgang mit den neu hinzugekommenen Segmenten... 4 2.1 Land der Förderung... 4 2.2 Messtechnische Einordnung der

Mehr

Artikelnummernliste des BDEW Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 30. November 2016

Artikelnummernliste des BDEW Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 30. November 2016 EDI@Energy Artikelnummernliste des BDEW Konsolidierte Lesefassung mit korrekturen Stand: 30. November 2016 Version: 4.1e Ursprüngliches Publikationsdatum: 01.04.2016 Autor: BDEW Artikelnummernliste des

Mehr

Bilanzierung im liberalisierten Energiemarkt

Bilanzierung im liberalisierten Energiemarkt Bilanzierung im liberalisierten Energiemarkt Datenschutzrelevante Implikationen für die Messdatenkommunikation beim Smart Metering F. Pallas, O. Raabe, E. Weis, M. Lorenz, KIT Institut für Informations-

Mehr

Kommunikationsdatenblatt - STROM -

Kommunikationsdatenblatt - STROM - Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH Packhofstr. 31 14776 Brandenburg an der Havel - gültig ab 08.08.2014 - Lieferant - STROM BDEW-Codenummer 9903504000008 Bilanzkreis EDIFACT-Mailadresse (1:1-Kommunikation)

Mehr

04193/

04193/ 1) Allgemeine Kontaktdaten: Name: VersorgungsBetriebe Elbe GmbH Straße / Nr.: Hamburger Str. 9-11 PLZ / Ort: 21481 Lauenburg/Elbe Telefon: +49 (0) 4153/595-0 Fax: +49 (0) 4153/595-105 E-Mail: info@versorgungsbetriebe-elbe.de

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr Waldmünchen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Zuordnungsvereinbarung. zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr Waldmünchen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr. 3 93449 Waldmünchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2

Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Netzentgelte Strom Netzgebiet Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ohne die Stadt Neumünster und ohne die Gemeinden Arpsdorf, Aukrug, Bissee, Böhnhusen, Bönebüttel mit Husberg, Boostedt, Brügge, Dätgen,

Mehr

Erläuterungen Thermische Gasabrechnung für Letztverbraucher Seite 1 von 5

Erläuterungen Thermische Gasabrechnung für Letztverbraucher Seite 1 von 5 Erläuterungen Thermische Gasabrechnung für Letztverbraucher Seite 1 von 5 Grundsätzliches Zweck der Thermischen Gasabrechnung Aufgrund der seziellen Eigenschaften eines Brenngases (Druck, Temeratur, Gaszusammensetzung)

Mehr

Standardisierung und Anforderungen an SMGW Administration

Standardisierung und Anforderungen an SMGW Administration Standardisierung und Anforderungen an SMGW Administration Workshop Intelligente Messsysteme und Energiedatennetze Frank Drees, 19.04.2016, Bochum Inhalt 1. Historie 2. Gesetzlicher Rahmen 3. Standards

Mehr

Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die Messung Gas

Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die Messung Gas Netz gültig ab 01.01.2017 Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für

Mehr

Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas gültig ab *

Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas gültig ab * Entgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung Gas gültig ab 01.01.2014* * Die endgültige Festlegung der Erlösobergrenze für die 2. Anreizregulierungsperiode

Mehr

Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas

Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas Anwendungshilfen BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Prozesse

Mehr

Preisblatt Gas - RLM (inkl. vorgelagerter Netze, gültig ab )

Preisblatt Gas - RLM (inkl. vorgelagerter Netze, gültig ab ) Preisblatt Gas - RLM (inkl. vorgelagerter Netze, gültig ab 01.01.2017) Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag uns zum 01.01.2017 ohne eigenes Verschulden für 2017 eine (endgültig

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und. - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) -

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und. - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Version 1.0 09.06.2011 1. Gegenstand der Vereinbarung

Mehr

Dienstleisterkennungen totgesagt und doch lebendig

Dienstleisterkennungen totgesagt und doch lebendig Dienstleisterkennungen totgesagt und doch lebendig Stefan Freinatis Seite 1 Marktrollen Lieferant (LF) Netzbetreiber (VNB) Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) Bilanzkoordinator (BIKO) Messstellenbetreiber

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Dow Olefinverbund GmbH... Straße B 13, 06258 Schkopau - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag Zuordnungsvereinbarung zwischen EVIP GmbH Niels-Bohr-Straße 2 06749 Bitterfeld-Wolfen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und BKV: Straße: PLZ+Ort: - Bilanzkreisverantwortlicher

Mehr

Übergangsszenarien Marktprozesse für die Bilanzkreisabrechnung

Übergangsszenarien Marktprozesse für die Bilanzkreisabrechnung Bilanzkreiskooperation Übergangsszenarien Marktprozesse für die Bilanzkreisabrechnung Strom V 2.0 Maßnahmen zur Einführung der neuen MaBiS- Prozesse zum 01.04.2014 Berlin, 24. Oktober 2013 1 Einleitung...

Mehr

Beschluss. zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Beschluss. zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende - Beschlusskammer 6 Beschluss Az.: BK6-16-200 In dem Verwaltungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Engeldorfer Straße 2 - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Unternehmen Straße / Hausnummer PLZ / Ort - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. und dessen Auswirkungen auf das Messwesen

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. und dessen Auswirkungen auf das Messwesen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und dessen Auswirkungen auf das Messwesen 04. November 2015: Sicher ins intelligente Netz Energiewende digital: Ab 2017 sorgen intelligente Messsysteme nach

Mehr

UTILMD Anwendungshandbuch Beschreibung zur Anwendung der MaBiS Prozesse

UTILMD Anwendungshandbuch Beschreibung zur Anwendung der MaBiS Prozesse Anwendungshandbuch EDI@Energy UTILMD Anwendungshandbuch Beschreibung zur Anwendung der MaBiS Prozesse Version: 2.1 Stand MIG: 5.1 und nachfolgende Versionen Herausgabedatum: Autor: BDEW Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG Händelstraße 5, 66538 Neunkirchen nachfolgend "Verteilnetzbetreiber (VNB)" genannt und nachfolgend "Bilanzkreisverantwortlicher

Mehr

Preisblatt STROM. Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2017

Preisblatt STROM. Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2017 Preisbestandteile sind im Einzelnen: Preisblatt STROM Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2017 Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Leitungen, Transformatoren

Mehr

Datenaustausch und Formate

Datenaustausch und Formate Anlage 4 Datenaustausch und Formate Anhang 4.1 Anhang 4.2 Datenblatt Messeinrichtungen Datenaustausch und Formate Messdienstleistung Anlage 4 wird derzeit überarbeitet. Mit Veröffentlichung der Neufassung

Mehr

Werden moderne Messeinrichtungen nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern eingebaut?

Werden moderne Messeinrichtungen nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern eingebaut? Werden moderne Messeinrichtungen nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern eingebaut? Nach dem Willen der Europäischen Union sollen bis 2020 in allen Mitgliedstaaten moderne Messeinrichtungen oder

Mehr

Hindernisse und Herausforderungen für einen funktionierenden Smart Market»

Hindernisse und Herausforderungen für einen funktionierenden Smart Market» Hindernisse und Herausforderungen für einen funktionierenden Smart Market» EnBW AG C-SOE Joachim Gruber 29. September 2015 Was auf uns zukommt - oder 6 Fragen zur Zukunft des Strommarkts 1. Lässt sich

Mehr

Gasversorgung Frankenwald GmbH. Gasversorgung Frankenwald GmbH

Gasversorgung Frankenwald GmbH. Gasversorgung Frankenwald GmbH Gasversorgung Frankenwald GmbH Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität zur Durchführung des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung der Gasversorgung Frankenwald GmbH DVGW-Code-Nummer:

Mehr