Pressetext Datum
|
|
- Felix Hafner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pressetext Datum
2 In den Pavilloncontainern im Park von St. Margrethen organisieren die Klausgesellschaft und verschiedene Vereine unter dem Motto "Tradition, Handwerk und Kultur" ein abwechslungsreiches und spannendes Programm. Ob Kinder, Eltern, Kulturinteressierte, Freunde des Kerzenziehens oder der Musik - für alle gibts was! Zur dritten Wintersaison wird das temporäre Gebäude aufgebaut. Ausgerüstet mit grosszügigen Schaufenstern, Beleuchtung, Holzofen, Tischen und Bar beginnt der Betrieb als Werkstatt, entwickelt sich zum KerzenziehAtelier bis hin zur gemütlichen KulturStube. Es ist ein Ort der Begegnung, des Mitgestaltens und des Spontanen! Vermietung: Der Pavillon der Klausgesellschaft steht von November bis Januar im Park in St. Margrethen. Für Vereine, Private oder Fimen besteht die Möglichkeit, den Pavillon für öffentliche oder kulturell-handwerksorientierte Veranstaltungen zu mieten. Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen unserer Pavillon Verantwortliche gerne zur Verfügung. Anfragen und Auskünfte zum Pavillon: pavillon@samachlaus.ch Organisation: Klausgesellschaft St. Margrethen Pavillon-Verantwortlicher: Roger Graf, Gartenstrasse 4, 9450 Altstätten Tel: ; Mobile: ; pavillon@samachlaus.ch Kerzenziehen: Nadine Künzler Bar: Vanessa Widmer Marketing: Janiv Hohl Bau: Thomas Stofer
3 Kontaktadressen für die Vermietung Pavillon-Verantwortlichen: Roger Graf, Gartenstrasse 4, 9450 Altstätten Tel: ; Mobile: ; 1 Allgemein Der Pavillon steht von November bis Januar im Park in St. Margrethen. Er besteht aus drei gebrauchten Schiffscontainern und ist innen mit Holzfenstern und Holzbrettern ausgebaut. Er wird für öffentliche Veranstaltungen vermietet. Als öffentlich gelten Veranstaltungen, welche für alle Interessierten zugänglich sind. Ausnahmen können durch den Vorstand bewilligt werden. 2 Pavillonordnung & Nutzung Rauchverbot Toiletten Lagerraum Feuerschale Ofen & Holz Umgebung Das Rauchen im Pavillon ist verboten Die Toiletten befinden sich im Park von St. Margrethen (weisse Container). Der Schlüssel für die Toiletten ist im Pavillon deponiert. Bei der Veranstaltung können die Toiletten geöffnet werden. Nach der Veranstaltung müssen diese unbedingt abgeschlossen werden. Die Toiletten gilt es zu reinigen. Neben den Toiletten befindet sich der Lagerraum für Getränke, Barmaterial etc. Der Schlüssel wird im Pavillon deponiert. Dieser darf während der Veranstaltung ausschliesslich zu lagerzwecken benutzt werden. Weiterführende Nutzungsmöglichkeiten sind unter Punkt 7 Weiteres vorgängig zu definieren. Die Feuerschale im Vorhof darf benutzt werden. Holz steht zur Verfügung. Das Verbrennen von Abfällen und behandeltem Holz ist verboten. Das Holz für den Ofen wird zur Verfügung gestellt und ist im Preis inbegriffen. Es darf nur das vorbereitete Holz verwendet werden. Papierfetzen, Flaschen, Zigarettenstummel etc. im Innenhof sowie um den Pavillon herum nach Beendigung der Veranstaltung aufsammeln.
4 Schäden Nachtruhe Bewilligung Endreinigung Schäden sind unbedingt dem Pavillonwart zu melden. Die benachbarten Hausbesitzer dürfen nicht mit übermässigem Lärm belästigt werden. Keine Veranstaltung dauert länger als 2.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass für eine öffentliche Veranstaltung mit Alkoholausschank eine Betriebsbewilligung bei der Gemeinde St. Margrethen eingeholt werden muss. Mit dem Vermieter ist abzuklären, ob bereits eine Bewilligung vorhanden ist. Verlassen Sie den Pavillon wie übernommen. Böden wischen, evtl. staubsaugen und feucht aufnehmen. Putzmaterial wird bei der Schlüsselübergabe vom Pavillon- Abwart zur Verfügung gestellt: Besen, Schüfeli-Bäseli, Eimer, Waschlappen, Glasreiniger, Haushaltspapier. Die Toiletten müssen nach der Veranstaltung gereinigt werden und wieder so aussehen, wie sie übernommen worden sind. Ein externer Reinigungsdienst kann selbst auf eigene Kosten gebucht werden. Bitte Pavillonchef informieren. Empfehlung externer Anbieter: Gebäudereinigung Sonderegger AG, Hauptstrasse 85a, 9430 St. Margrethen, Telefon: Abfälle Bar Kühlschrank Ofen Pavillonabgabe Versicherung Die Abfälle müssen selbst entsorgt werden. Abfallsäcke werden den Mietern zur Verfügung gestellt. Barelemente müssen feucht abgewischt werden. Glühweinbehälter entleeren und auswaschen. Siehe auch Punkt 5. Kann benutz werden. Er muss bei Rückgabe geleert und gereinigt sein. Feuer nach der Veranstaltung löschen. Ofen nicht überhitzen. Ist mit dem Pavillon-Verantwirtlichen persönlich zu vereinbaren. Schäden melden. Ist Sache des Mieters.
5 3 Preise Je nach Veranstaltungszweck resp. rechtlicher Person wird der Preis durch die Klausgesellschaft nach den drei Kategorien festgelegt. Verein mit Kinder- oder Kulturanlass 50 CHF pro Anlass Verein mit Barbetrieb 120 CHF pro Anlass Gewerbe 180 CHF pro Anlass 4 Bar Allgemein Getränke Kühlschrank Warme Getränke Material Alle Getränke (z. B. Bier, Schnaps, Wein, Kaffee, Mineral, Glühwein etc.) müssen selbst organisiert werden. Der Gebrauch von Getränken der Klausgesellschaft St. Margrethen ist ohne Zustimmung nicht erlaubt. Der Kühlschrank gilt es mit eigenen beliebigen Getränken aufzufüllen und wieder auszuräumen. Bitte eigene Flaschen etc. selbstständig dem Getränkelieferanten zurückbringen und die Abrechnung selbstständig mit dem Getränkelieferanten organisieren. Achtung: Klare sichtbare Trennung mit dem Material der Klausgesellschaft. Kaffeemaschine, Glühweinbehälter, Warmwasserwärmer etc. dürfen gebraucht werden. Getränkebecher für jegliche Art von Getränken, Besteck, Putzmaterial dürfen nur in Absprache mit dem Pavillon- Verantwortlichen benutzt werden. Je nach Verbrauch wird ein zusätzlicher Pauschalpreis berechnet (Einkaufspreis + Gebühr).
6 5 Formalitäten Schlüsselübergabe Rechnung Bitte mit dem Pavillon-Verantwortlichen abzumachen. Der vereinbarte Mietpreis ist innert 10 Tagen nach Vertragszustellung zu begleichen. Eine Kaution von CHF kann erhoben werden. Die Kaution wird bei einwandfreier Abnahme (Rückgabe) wieder rückerstattet. 6 Weiteres
7 7 Mietvereinbarung / Mietvertrag Gruppe/Verein: Anlass Mietzweck: Beginn der Veranstaltung: Ende der Veranstaltung: Schlüsselübergabe erwünscht: Schlüsselrückgabe erwünscht: Mietpreis: Personalien des Mieters bzw. Verantwortliche Person Name, Vorname: Adresse: PLZ, Ort: Telefon: Geburtsdatum: Mit der Unterzeichnung bestätige ich die Rechtsmässigkeit meiner Angaben und anerkenne die Tarife und die Pavillonordnung. Der Vertrag wird im Doppel ausgestellt. Ort,Datum: Unterschrift: Für die Klausgesellschaft St. Margrethen Unterschrift:
8
Mietvertrag Jugendtreff WENK Rohrerstrasse 6, 5000 Aarau Tel Christoph Rohrer
Seite 1 Mietvertrag Jugendtreff WENK Rohrerstrasse 6, 5000 Aarau Tel. 079 595 06 50 Christoph Rohrer christoph.rohrer@aarau.ch Vermieterin Jugendarbeit Aarau Mieter/ Mieterin Vorname / Name: Adresse: PLZ/Ort:
MehrMietvertrag. Zwischen den Verein Coburg Locals e.v., kurz Verein genannt und dem Mieter,
Mietvertrag Zwischen den Verein Coburg Locals e.v., kurz Verein genannt und dem Mieter,. Name, Vorname Telefon / Email Anschrift Geburtsdatum Der Mieter mietet im Sportheim des Vereins in der Rodacher
MehrVermietung Clublokal
Vermietung Clublokal Version 1.8 Perlen, 29.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vermietungen... 3 2 Mietobjekt... 3 3 Mietbeginn und Mietdauer... 3 4 Mietgesuche... 3 5 Verantwortung... 3 6 Übergabe / Rückgabe
MehrMietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12
1. Vermieter 2. Mieter (Name, Anschrift, Telefon) 3. Art der Veranstaltung (genaue Bezeichnung der Veranstaltung) 4. Beginn der Veranstaltung 5. Ende der Veranstaltung 6. Aufbau/Schlüsselübergabe 7. Abbau/Schlüsselrückgabe
MehrRaumvermietung für jährige Jugendliche
Raumvermietung für 16-18 jährige Jugendliche Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail: jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum / Spielzimmer
MehrReglement Spitex Höfe
Reglement Spitex Höfe Reglement für die Benützung von Räumlichkeiten der Spitex Höfe, Pfäffikon, an Drittpersonen, gültig ab 1. Januar 2011 1. Vertrag Zwischen dem Mieter/der Mieterin und der Spitex Höfe
MehrSportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)
MehrNutzungs- und Gebührenordnung
Nutzungs- und Gebührenordnung für die Räumlichkeiten im Mosaik Kulturhaus Meckenheim Siebengebirgsring 2, 53340 Meckenheim Nutzungsregelung: Für die Bereitstellung/Vermietung der Räumlichkeiten und des
MehrMietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, Mainbernheim
Mietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, 97350 Mainbernheim Ich /wir möchte/n in der Radlerherberge der Stadt Mainbernheim übernachten und benötigen für den Zeitraum vom...
MehrMietvertrag. Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens. Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse Obernau
Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens Mietvertrag Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse 19 6012 Obernau Vermieter: Guuggenmusig Amok-Symphoniker, Kriens Postfach 1215 6011 Kriens Kontaktpersonen:
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrMietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz
Betreff: Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Nutzungsbedingungen: Maximale Belegung: 200 Personen Belegungszeit: 10 Uhr bis 9 Uhr / Folgetag bzw. nach Absprache; wird der Raum bereits am Vortag
MehrMietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz
Betreff: Vertrag / Veranstaltung am Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Nutzungsbedingungen: Maximale Belegung: 200 Personen Belegungszeit: 10 Uhr bis 9 Uhr / Folgetag bzw. nach Absprache; wird
MehrWie man ein Lueg Ins Land mietet
Exemplar für Beizer Mietvertrag: Für die Vermietung der Gemeinschaftsanlage Lueg in s Land Wirteteam: Mieter: Anrede: Vorname/Name: Adresse: PLZ/Ort: Tel: Mail: Anrede: Vorname/Name: Adresse: PLZ/Ort:
MehrTSV Eintracht Wachenhausen von 1908 e.v.
Vorbemerkung: Durch die Vermietung des Sporthauses ermöglicht es der TSV Eintracht Wachenhausen Privatpersonen und Vereinen, in geeigneten Räumlichkeiten Feiern durchzuführen. Die Nutzung der Räumlichkeiten
MehrBenutzungsreglement. Waldhütte "im Schlatt"
Benutzungsreglement Waldhütte "im Schlatt" 07 Der Gemeinderat erlässt das folgende Benutzungsreglement für die Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Hallwil: Art. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte
MehrRaumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt
Raumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail : jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum
MehrMietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus
Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus Zwischen dem Jugendzentrum Focus als Vermieter, Name Mitarbeiter und Name, Adresse, Telefon (Elternteil) als Mieter, wird folgender Mietvertrag geschlossen:
MehrWesterndorf Food-Stand Seite 1 3. Barbetrieb Westerndorf Seite 4 5 Biker Treffen (Seite Halle 1) Seite 6 7. Westerndorf Non-Food-Stand Seite 8 9
Westerndorf Food-Stand Seite 1 3 Barbetrieb Westerndorf Seite 4 5 Biker Treffen (Seite Halle 1) Seite 6 7 Westerndorf Non-Food-Stand Seite 8 9 Festzelt Food-Stand Seite 10 11 1. Öffnungszeiten Westerndorf
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
MehrAllgemeine Mietbedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen
Allgemeine Mietbedingungen für die Pfadihütte Otterstall, Neuhausen Mietobjekt Das Mietobjekt ist die Pfadihütte Otterstall an der Durstgrabenstrasse 30 in 8212 Neuhausen. Mietmodelle Es wird zwischen
MehrMietvertrag. Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße Hamburg vertreten durch die 1.Vorsitzende. oder dem Vereinsbevollmächtigten:
Mietvertrag über die befristete Vermietung des Vereinshauses des Kleingartenvereins Gartenfreunde Spadenland e.v. an der Ochsenwerder Landstraße zwischen: Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße 22-22767
MehrRöm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14
Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14
MehrStadtteilverein Schlierbach e.v.
Mietinteressent Tages-Mietvereinbarung über die Nutzung des Bürgerhauses Schlierbacher Landstraße 130 Vor und Zuname: Adresse: Telefon: Emailadresse @ Gewünschtes Datum der Vermietung: / Inhalt: Mietinteressent...
MehrVermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos
Vermietung Schützenstube in der Schiessanlage Heckemos Seite 1 / 2: Seite 3: Seite 4: Seite 5: Seite 6: Benützungsreglement Gebührenordnung für Mieträumlichkeiten Miet- bzw. Reservationsanfrage Mietvertrag
MehrKatholische Kirchengemeinde. Mietvertrag
Mietvertrag Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Joseph Liebenzeller Str. 44 71067 Sindelfingen Telefon Pfarrbüro: 07031 / 73449-10 Kontaktperson für St. Joseph: H. Buddendick:0151/21524951 Kontaktperson
MehrEinwohnergemeinde Laufen
Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrKüsnachter und kirchliche Auswärtige. Anzahl Personen bis bis
Benützungsgebühr Küsnachter und kirchliche Auswärtige Auswärtige Anzahl Personen bis 7 8-14 15 + bis 7 8-14 15 + Tagesaufenthalt ohne Übernachtung 60.- 90.- 120.- 150.- 200.- 250.- Aufenthalt 1. Nacht
MehrBenutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, 08541 Theuma 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Theuma betreibt das vorgenannte Haus als öffentliche Einrichtung. Das Haus steht allen
MehrWir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank
Hausordnung Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Aschenbecher vor der Haustür. Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass Sie
MehrGenossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.
Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, 63071 Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft
MehrMietvertrag Eventraum Burkart Events 2018
Art des Anlasses: Gallerie/Vernissage Geburtstagsfest Party Hochzeit Konzert Kinderfest Öffentlicher Anlass Familienfest Sonstiges:... Datum Anlass:... Schlüsselübergabe Zeit:... (Mietdauer pro Tag ein
MehrMietvereinbarung. Jugendzentrum Ober- Roden Trinkbrunnenstrasse 10
Mietvereinbarung Jugendzentrum Ober- Roden Trinkbrunnenstrasse 10 Zwischen dem: Und dem Mieter: Magistrat der Stadt Rödermark Name, Vorname Straße 63322 Rödermark Tel.: Der Mieter mietet am: Datum das
MehrReglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus
Postfach 254 8330 Pfäffikon ZH www.kulturimrex.ch vorstand@kulturimrex.ch Rex-Saal im Chesselhuus Version: 1.0 Datum: 27.06.2015 Kontakt: fremdvermietung@kulturimrex.ch Inhalt Einleitung... 3 Räume...
MehrVerordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
MehrREGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI. Version 1.1
REGLEMENT ÜBER DAS WALDHAUS EBNI Version 1.1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Zweck... 3 Benützungsbewilligung... 3 Vereine... 3 Behörden, Kommissionen... 3 Ortsbürger, Einwohner... 3
MehrBenützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums
Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums 1. Grundsätzliches ZWECK Das Dachgeschoss der Villa Gantrisch ist als Schulungs- und Eventraum zu nutzen. VERANTWORTUNG Die Gesamtverantwortung
MehrVerleih Vermietung von Woche zu Woche ab Freitag. 15:00 Uhr, endet am kommenden Freitag am 12:00 Uhr.
Mietbedingungen Verleih Vermietung von Woche zu Woche ab Freitag. 15:00 Uhr, endet am kommenden Freitag am 12:00 Uhr. Vermietung an den Wochenenden ab Freitag. 15:00 Uhr, endet am Sonntag 15:00 Uhr. (Bitte
MehrDie TanzHalle. Dokumentation. Reglement
Die TanzHalle Dokumentation Reglement Inhaltsverzeichnis 1. Objekt, Adresse, Kontakt... 3 2. Belegungsarten... 3 3. Infrastruktur... 3 4. Bestuhlung und Kosten... 3 5. Parkplätze... 5 6. Catering und Küche...
MehrRaumvermietung. Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der Hospitalstraße 3, Heidelberg.
, Raumvermietung Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der, 69155 Heidelberg zwischen dem Vermieter AGFJ Familienhilfe-Stiftung Vertreten durch 69155 Heidelberg,
MehrPFADFINDER ST. GEORG GOSSAU - NIEDERWIL. Mietbedingungen. für. Pfadiheim St. Georg Lindenbergstr Gossau
PFADFINDER ST. GEORG GOSSAU - NIEDERWIL Mietbedingungen für Pfadiheim St. Georg Lindenbergstr. 9 9200 Gossau Gültig ab 1.05.2015 1. Kontaktadresse für die Vermietung förderraum Servicebüro Poststrasse
MehrBenutzer Reglement. Berghaus Brioche Februar 2018
Benutzer Reglement Berghaus Brioche Februar 2018 1. Mietumfang Das Berghaus Brioche in Plagne bietet Platz für 25 Personen (Innenplätze), 40 Personen (gedeckte Aussenplätze), und ca. 25 Schlafplätze (Massenlager).
MehrNutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume
Nutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume Angaben zum Veranstalter Veranstalteradresse: Rechnungsadresse (falls nicht Veranstalteradresse) Verantwortliche Person: Name: Tel. Nr.:.... E-Mail:... Nutzergruppe
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C
REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Turnhallen können zu folgenden Zeiten gemietet werden:...
MehrHausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.
Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher
MehrS.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
MehrSpielvereinigung Leinach
Spielvereinigung Leinach Richtlinien zur Vermietung des Sportheims Das Sportheim wird an die Mitglieder der SpVgg, Nichtmitglieder sowie an die örtlichen Vereine für deren eigene Feierlichkeiten vermietet.
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrAnschrift: 1. Vorsitzende: Richard Reiter Bahnhofstraße Stein
KLEINGARTENVEREIN EICHWASEN 1996 e.v. Vertrag über die private Nutzung des Vereinsheims zwischen Vor- & Nachname (im Folgenden als Mieter bezeichnet) und Kleingartenverein Eichwasen 1996 e.v. (im Folgenden
MehrEINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG
EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Benützungsverordnung Parterreräume altes Schulhaus Ledi 07 Inhaltsverzeichnis. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.... Bewilligung.... Benützung... 4. Schlussbestimmungen... 5 ANHANG I...
MehrOrtsbürgerhütte Ischlag Menziken
GEMEINDE MENZIKEN Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken Benützungsreglement 55 Sitzplätze, 32 Schlafplätze Zu vermieten vom 1. April bis 31. Oktober (1. November bis 31. März geschlossen) Ortsbürgerhütte Ischlag
MehrName. Vorname. Strasse. PLZ Ort. Telefon Privat oder Geschäft. Telefon Mobile. Datum des Anlasses. Anlass. Anzahl Personen
Mietvertrag für die Schützenstube des Freizeitclubs Flachsee Name Vorname Strasse PLZ Ort Telefon Privat oder Geschäft Telefon Mobile Datum des Anlasses Anlass Anzahl Personen Anzahl benötigte Parkbewilligungen
MehrMIETVERTRAG LEKTIONEN
MIETVERTRAG LEKTIONEN 1. Räumlichkeiten Styleroom für max. 100 Personen Wunderschöner Mehrzweckraum mit Spiegelwand für Tanzangebote, Anlässe, Apéros, Sport, Spiele, Meditation, Sitzungen Powerroom für
MehrMerkblatt Ferienhaus Janz-Team
Merkblatt Ferienhaus Janz-Team Wir freuen uns, dass Sie in unserem Ferienhaus Janz-Team einige Tage verbringen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten: (Dieses
MehrRaumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren
Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren (Notfallnummern: Barbara Schaltegger 079 231 67 30; Kurt Annen 079 342 11 00; OASE 077 459 43 83) Objekt : Party / Konzertraum 120m² mit Bar Dj Raum / Küche Übernahmebedingungen:
MehrAntrag auf Benutzungserlaubnis für die Grill- und Schutzhütte der Stadt Kandel im Bereich des Waldschwimmbades
Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Gartenstrasse 8, 76870 Kandel 07275/960-128 Fax: 07275/960-5128 E-Mail: kerstin.ahrens@vg-kandel.de Antrag auf Benutzungserlaubnis für die Grill- und Schutzhütte der Stadt
MehrHausordnung SottoSopra
Hausordnung SottoSopra Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Lärm 3 Sicherheit 4 Lift 5 Kindertagesstätte 6 Reinigung des Studios und der Gemeinschaftsräume 7 Haftung 8. Fahrzeuge und Kinderspielgeräte 9
MehrMietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch
Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)
MehrREGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
MehrFestmobiliar. Merkblatt Vermietung. vom 19. Februar
Festmobiliar Merkblatt Vermietung vom 19. Februar 2018 46.511 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen
MehrANMELDEFORMULARE PUBLIC CATERING
ANMELDEFORMULARE PUBLIC CATERING Greenfield Festival, 08. 10. Juni 2017 Camping Non-Food-Stand Seite 2 3 Konzertgelände Non-Food-Stand Seite 4 5 Food-Stand oder Barbetrieb Seite 6 8 Partyzone Food-Stand
MehrQUARTIERTREFF ZEHNTENHAUS Zehntenhausstrasse Zürich-Affoltern
Mietvertrag für Anlässe Mietobjekt: Vermieter: Zuständig für Anlass: Quartiertreff Zehntenhaus, sowie Umgelände, 8046 Zürich Verein Quartiertreff Zehntenhaus Christine Dickey, 044 371 09 20 Mieter: Name
MehrGewerbezone Buttisholz
Mietanfrage Die Lokale sind zwischen Anfangs November bis Ende März Mietbar. Unter dem Jahr stehen die Räume ausschliesslich den Vereinen zur Nutzung frei. zwischen SPORTPARK Buttisholz und Veranstalter
MehrTurnverein Neidlingen 1910 e.v. Fußball Leichtathletik Wintersport Freizeitsport
Mietvertrag Grundlage dieses Vertrags sind die Grundsätze Sportheimvermietung. Diese sind auf der Homepage des TV Neidlingen veröffentlicht (www.tvneidlingen.de) und als Anlage diesem Vertrag beigefügt.
MehrAnmeldeformular Marktbetreiber
Anmeldeformular Marktbetreiber Weihnachtsmarkt Interlaken 2018 Weihnachtsmarkt 08. Dez. 09. Dez. 2018 Non-Food-Stand Seite 1 3 Weihnachtsmarkt 14. Dez. 16. Dez. 2018 Non-Food Stand Seite 4 6 Weihnachtsmarkt
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrRAIFFEISEN ARENA
i ALLGEMEINE INFORMATIONEN RAIFFEISEN ARENA www.erlebnisbank.ch RAIFFEISEN ARENA NUTZUNGS REGLEMENT RAIFFEISEN ARENA Die Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn hat im Jahr 2014 einen Teil der Liegenschaft
MehrAdventsmarkt in Mariastein 2018 Informationen für Ausstellerinnen und Aussteller
Adventsmarkt in Mariastein 2018 Informationen für Ausstellerinnen und Aussteller 1. INFORMATIONEN 2. RAHMENPROGRAMM 3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN 4. PREISE ANMELDEFORMULAR Kontaktadresse: Kloster Mariastein
MehrGesuch zur Durchführung einer grösseren Veranstaltung in den Zonen für Sport- und Freizeitanlagen Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 9
Gemeinde Münsingen, Abteilung Bau, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen Tel. 031 724 52 20 / E-Mail bauabteilung@muensingen.ch / www.muensingen.ch Gesuch zur Durchführung einer grösseren Veranstaltung in den
MehrNutzungsvertrag für Gruppenräume
Nutzungsvertrag für Gruppenräume Datum Gruppenraum Liegenschaft Kindergarten Alte Landstrasse 31, 8942 Oberrieden Erdgeschoss hinten Mitte Nutzungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Sonntag 15.30 20.00
MehrReglement über die Benützung der Waldhütte Fluren
Gemeinde Meisterschwanden Reglement über die Benützung der Waldhütte Fluren der Ortsbürgergemeinde Meisterschwanden gültig ab 0. Juni 0 Art. Grundsätzliches, Zweckbestimmung Die Waldhütte dient in erster
MehrBenutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach
GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar
MehrReglement Spitex Point
Reglement Spitex Point Reglement für die Benützung vom Spitex Point Lachen an Drittpersonen gültig ab 1. Januar 2011 1. Vertrag Zwischen dem Mieter/der Mieterin und der Spitex Untermarch wird ein schriftlicher
MehrHausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld
Hausordnung für das Pfarrheim St. Johannes Schlüsselfeld erfolgte im Jahr 2004. Um einen reibungslosen Betrieb zu garantieren, hat die Kirchenverwaltung folgende Hausordnung erlassen. Alle Nutzer erkennen
MehrMietvertrag. Nur der/die nachstehend genannte/n Mieter sind zum Führen des Fahrzeugs berechtigt: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Telefon (mobil):
Über die Anmietung des nachstehend bezeichneten Fahrzeugs wird zwischen dem(n) Mieter(n) und dem Vermieter folgender geschlossen: Fahrzeug Art Typ Fahrzeug-Ident Nr. Fahrzeugschein Nr. Kennzeichen Zustand
MehrReglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln
Reglement zur ausserschulischen Benützung von Räumen der Primarschulen Eschen und Nendeln GRB 01.22.216 05.12.2001 GRB 04.14.166 18.08.2004 Gemeinde Eschen I Präambel Die Gemeinde stellt ihren Einwohnern
MehrMerkblatt Hinweise für die Benützung des Munots
Merkblatt Hinweise für die Benützung des Munots 1. Grundsätze 2. Öffnungszeiten 3. Führungen 4. Benützung für Gruppen und grössere Anlässe 5. Verpflegung und Bewirtung 6. Hinweise für Hochzeiten 7. Weitere
MehrNutzungsvertrag. Mietvertrag zwischen: Und: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims
Nutzungsvertrag Mietvertrag zwischen: Judo Club Elchesheim-Illingen e.v., Waldstr. 15, 76477 Elchesheim-Illingen Und: Mieter: Straße: Ort: Telefon: über die Anmietung von Räumlichkeiten des Vereinsheims
MehrMietvertrag Notrufgerät
Installationstermin M Indent/Serie-Nr. Inst. B Serie Nr. Mietvertrag Notrufgerät Der Verein für die Betreuung Betagter in Bümpliz (VBBBü) vermietet der nachstehend aufgeführten Person ein Notrufgerät in
MehrEinzelvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand:
Einzelvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand: 21.11.2014 zwischen Förderverein Degerloch e.v. Große Falter Str. 6A 70597 Stuttgart (Degerloch) und Kundenanschrift Vorbemerkung:
MehrMiet- und Benützungsverordnung
Miet- und Benützungsverordnung Begegnungsraum 3770 Zweisimmen Genehmigt vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2015 Oktober 2015, Sonja Kübli Seite 1 / 5 1 Zweck Der Begegnungsraum in Zweisimmen dient in
MehrDer Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.
MehrHaus- und Benutzungsordnung für die Waldhütte Vogesenblick
Haus- und Benutzungsordnung für die Waldhütte Vogesenblick 1 Vermieter ist die Freiwillige Feuerwehr Kippenheim Abt. Schmieheim 2 Mieter / Nutzungsberechtigte (1) Die Hütte, der überdachte Hüttenteil,
MehrFestmobiliar. Vermietung
Festmobiliar Vermietung vom 10. Mai 2016 2 FESTMOBILIAR PREISLISTE Die Gemeinde Steinhausen vermietet diverses Festmobiliar. Bei den Mieterinnen und Mietern wird unterschieden zwischen den Ortsvereinen
MehrKreisschule Bechburg Jurastrasse Oensingen Telefon Telefax
Jurastrasse 4 4702 Oensingen Telefon 062 388 34 44 Telefax 062 388 34 40 www.ksbechburg.ch Nutzungsgesuch für die Benützung der Schulanlagen der - Auszufüllen sind Punkt 1 und 2; die Kosten werden von
MehrBenützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3
Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson
MehrDas Jugendhaus mit Terrasse und Außengelände (Grillpavillon, Spielfeld und Drachenturm)
Stand 24. Januar 2018 Nutzungsvertrag über die Sterntaler-Drachenbergeanlage Zwischen dem Verein Bensheim, vertreten durch Herrn Volker Beetz, 1. Vorsitzender des Vereins und Name, Vorname, Geb.Datum Strasse,
MehrSchützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße Sundern - Tel.: Mietvertrag
Schützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße 3 - - Tel.: 02934 1434 Mietvertrag Zwischen der Schützenbruderschaft St. Martinus Hellefeld (Vermieter) und dem Mieter: wird folgender Mietvertrag geschlossen:
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrMietvertrag. Dorfgemeinschaftshaus
Mietvertrag Dorfgemeinschaftshaus Das Tambourcorps Oberwichterich, vertreten durch Herrn Bernd Wilms, Oberwichterichstr. 10, 53881 Euskirchen, Tel.: 02251/59180 (E-Mail: marika@oberwichterich.de) nachfolgend
MehrMietvertrag. Mietvertrag Clubhaus TC Loffenau. zwischen dem Vermieter. TC Loffenau e.v., vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Marcus Reinhardt
TC Loffenau Weg zum Dachsfelsen www.tc-loffenau,de Mietvertrag zwischen dem Vermieter TC Loffenau e.v., vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden und dem Mieter Name: Anschrift: Telefonnummer: Handynummer:
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrGemeinschafts- Schiessanlage Heckemos. Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste
Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste 1. Räume / Einrichtungen / Geschirr Räume Schützenstube mit Office Eingangsbereich inkl. WC Anlagen Schiessraum Büro Einrichtungen
Mehr