Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren

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1 Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren (Notfallnummern: Barbara Schaltegger ; Kurt Annen ; OASE ) Objekt : Party / Konzertraum 120m² mit Bar Dj Raum / Küche Übernahmebedingungen: Der / Die OrganisatorIn muss die Aufsicht und Verantwortung während des ganzen Anlasses übernehmen. Beschädigungen jeder Art müssen bezahlt werden. Für Private, persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Die verantwortliche Person haftet für einen reibungslosen Ablauf und achtet auf die Einhaltung der Lärmemission im Aussenbereich. Bei verlorenen / Gestohlenen Hausschlüsseln müssen die Schlösser auf Kosten des Mieters ausgewechselt werden. Mietpreis: Unkostenbeitrag pro Anlass Fr Zu hinterlegendes Depot Fr Reinigung durch den Mieter Am Anlass dürfen nicht mehr als 120 Personen teilnehmen. Eintritte dürfen nur nach Rücksprache mit der Treffleitung erhoben werden (Unkostenbeitrag wird dabei angepasst)

2 Verbindliche Checkliste für die Benützung des Jugendhauses Oase Fenster und Haupttüren beim Verlassen des Gebäudes verschliessen und nachkontrollieren. Im ganzen Haus herrscht ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist nur beim Hintereingang erlaubt. Lichter beim Verlassen löschen / Aussenbeleuchtung auf Automat stellen. Kontrollgang ums Haus. (Abfall) Notausgänge immer freihalten. Elektrische Geräte vor dem Verlassen ausschalten. Alle benützten Räumlichkeiten müssen gewischt und nass aufgenommen werden. WCs und Küche sind gereinigt und nass aufgenommen. Die Möbeleinrichtung ist wieder geordnet (wie vorher) hinzustellen. Das Areal und die Tribüne müssen noch am selben Abend gereinigt werden. Der Mieter entsorgt jeglichen Abfall bei sich zu Hause.

3 Wichtige Informationen Notfallblatt mit Notfallnummern ist zwischen den beiden WCs an der Wand. Der Feuerlöscher ist in der Küche stationiert. Auf dem Areal dürfen keine Autos parkiert werden. Das konsumieren von illegalen Drogen ist verboten. Beim Verlassen des Areals ist auf Lärm zu verzichten. (Nachtruhe) Der Anlass dauert höchstens bis Uhr (Generelle Bewilligung Jugendhaus Oase). Um am darauf folgenden Tag ist die Oase gereinigt, und wie vorgefunden wieder zu hinterlassen. Alle Vertragspartner haben das Alkoholkonzept aufmerksam gelesen, verstanden und sich bereit erklärt, sich für diese Richtlinien zu verpflichten. Das Haus muss im selben Zustand wie es übernommen wurde abgegeben werden. Die Raumabnahme, die Schlüsselübergabe sowie das zurückzahlen des Depots erfolgt nach Vereinbarung. Die Lichtanlage auf der Bühne ist NICHT Bestandteil der Vermietung und darf somit NICHT verwendet warden.

4 Raumnutzungsvertrag für das Jugendhaus Oase (Ab 25 J.) (Notfallnummern: Barbara Schaltegger ; Kurt Annen ; OASE ) Raumvermietung an Erwachsene ab 25 Jahren Organisatorin Adresse Geburtsdatum Tel. P&G Das Jugendhaus Oase wird genutzt am Werden die Übernahmebedingungen, die Checkliste und die Hausordnung nicht eingehalten, so hat dies eine Sperre für weitere Anlässe zur Folge. - Ist bei der Raumabgabe alles in Ordnung wird das Depot zurückbezahlt. - Bei Beschädigungen oder bei Abgabe von schlecht gereinigten Räumen wird das Depot zurückgehalten (eine Reinigungsstunde kostet Fr. 35.-). Die Schlüssel wurden dem Organisator ausgehändigt: Schlüsselnummer / Typ. Bei Verlust der Schlüssel übernimmt der Organisator die Kosten für das auswechseln der Schlösser! Ich habe die Übernahmebedingungen zur Kenntnis genommen Miete OASE Depot 50.- Miete Musikanlage 50.- Miete Rauchmaschine 50.- Miete Lichtanlage Schlüsselrückgabe erfolgt am: Ort und Datum: OrganisatorIn Treffleitung

5 Konzept: Alkoholkonsum und Ausschank im Jugendhaus OASE / Küssnacht am Rigi Grundsätzlich: Bei Anlässe und Veranstaltungen, die vom Jugendhaus OASE oder von der Treffleitung organisiert werden, besteht im Jugendhaus OASE ein striktes ALKOHOLVERBOT. Für die verschiedene Mietverträge gilt das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser vom 21. Juni 1932 (Alkoholgesetz, AlkG) 1 sowie alle im Kanton Schwyz geltenden gesetzlichen Grundlagen und die zu erteilende Massnahmen des Bezirks Küssnacht Anlassbewilligungen mit Alkoholausschank für ein Zielpublikum unter 18 Jahren. Die verschiedenen Angebote im Jugendhaus OASE erfolgen unter Berücksichtigung der folgenden Jugendschutzbestimmungen, die aktiv umgesetzt werden und die Eigenverantwortung verlangen. Angebote und Bestimmungen: 1. Vermietungen an private und geschlossene Gesellschaft Bei Vermietungen an unter 20-Jährige ist ein Elternteil oder von einer mindestens 25 jährigen Person anwesend und unterschreibt. Eine zweite Person mit dem gleichen Mindestalter muss während des ganzen Anlasses anwesend sein. Bei Vermietungen an über 20-Jährige muss die der / die Organisatorin die Aufsicht während des ganzen Anlasses übernehmen. Von der Treffleitung des Jugendhauses OASE ist niemand anwesend. Die Treffleitung des Jugendhauses OASE behält sich vor, Kontrollbesuche abzustatten und den Anlass abzubrechen, falls die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden. Der abgemachte Betriebskostenbeitrag fällt vollumfänglich an die Vermieterin. 1 Das Alkoholgesetz untersagt in Artikel 41 den Verkauf im Laden sowie den Ausschank von gebrannten Wassern, das heisst Spirituosen, Produkten wie Wermut und Likören sowie alkoholischen Mischgetränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies gilt landesweit.

6 2. Alkoholausschank bei Konzerten und öffentliche Anlässe Der / Die OrganistorIn ist verpflichtet, das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung beim Bezirk Küssnacht einzureichen. Das Gesuch sollte eine Woche vor der Veranstaltung eingereicht werden. Da das Jugendhaus OASE bereits eine Bewilligung für Verlängerung der Öffnungszeiten (bis 02:00) besitzt, ist im Gesuch nicht notwendig, eine Anlassverlängerung zu beantragen. Es werden nur Bier, Most und Wein an über 16-Jährige ausgeschenkt. Der / Die OrganisitorIn muss die Aufsicht und Verantwortung während des ganzen Anlasses übernehmen, vor allem als mitverantwortlich in Bezug auf Alkoholausschank und Einhaltung der Nachtruhe im und um das Jugendhaus OASE und dessen Folgen. Die Massnahmen gemäss Handhabung müssen konsequent durchgesetzt werden. Die Jugendschutzmassnahmen werden insofern gehalten, dass durch der/die der OrganisatorIn während des Anlasses Hinweisschilder zum Thema Bundesgesetzliche Bestimmungen zum Alkoholkonsum sichtbar gemacht werden. Ausserdem sollte während des Anlasses mit Kontrollbänder (die verschiedenfarbige Kontrollbänder können unter bestellt werden) für eine effektive Kontrolle des Alterseinteilung gearbeitet werden: Rot= unter 16 Jahre alt: keine alkoholische Getränke Gelb= 16 bis 18 Jahre alt: keine Spirituosen, Aperitifs oder Alcopops Grün= ab 18 Jahre alt Bei Nichteinhalten der Vertragsbedingungen behält sich die Treffleitung des Jugendhauses OASE vor, den Anlass abzubrechen. Der abgemachte Betriebskostenbeitrag fällt vollumfänglich an die Vermieterin.

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