Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren
|
|
- Carin Sauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren (Notfallnummern: Barbara Schaltegger ; Kurt Annen ; OASE ) Objekt : Party / Konzertraum 120m² mit Bar Dj Raum / Küche Übernahmebedingungen: Der / Die OrganisatorIn muss die Aufsicht und Verantwortung während des ganzen Anlasses übernehmen. Beschädigungen jeder Art müssen bezahlt werden. Für Private, persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Die verantwortliche Person haftet für einen reibungslosen Ablauf und achtet auf die Einhaltung der Lärmemission im Aussenbereich. Bei verlorenen / Gestohlenen Hausschlüsseln müssen die Schlösser auf Kosten des Mieters ausgewechselt werden. Mietpreis: Unkostenbeitrag pro Anlass Fr Zu hinterlegendes Depot Fr Reinigung durch den Mieter Am Anlass dürfen nicht mehr als 120 Personen teilnehmen. Eintritte dürfen nur nach Rücksprache mit der Treffleitung erhoben werden (Unkostenbeitrag wird dabei angepasst)
2 Verbindliche Checkliste für die Benützung des Jugendhauses Oase Fenster und Haupttüren beim Verlassen des Gebäudes verschliessen und nachkontrollieren. Im ganzen Haus herrscht ein striktes Rauchverbot. Rauchen ist nur beim Hintereingang erlaubt. Lichter beim Verlassen löschen / Aussenbeleuchtung auf Automat stellen. Kontrollgang ums Haus. (Abfall) Notausgänge immer freihalten. Elektrische Geräte vor dem Verlassen ausschalten. Alle benützten Räumlichkeiten müssen gewischt und nass aufgenommen werden. WCs und Küche sind gereinigt und nass aufgenommen. Die Möbeleinrichtung ist wieder geordnet (wie vorher) hinzustellen. Das Areal und die Tribüne müssen noch am selben Abend gereinigt werden. Der Mieter entsorgt jeglichen Abfall bei sich zu Hause.
3 Wichtige Informationen Notfallblatt mit Notfallnummern ist zwischen den beiden WCs an der Wand. Der Feuerlöscher ist in der Küche stationiert. Auf dem Areal dürfen keine Autos parkiert werden. Das konsumieren von illegalen Drogen ist verboten. Beim Verlassen des Areals ist auf Lärm zu verzichten. (Nachtruhe) Der Anlass dauert höchstens bis Uhr (Generelle Bewilligung Jugendhaus Oase). Um am darauf folgenden Tag ist die Oase gereinigt, und wie vorgefunden wieder zu hinterlassen. Alle Vertragspartner haben das Alkoholkonzept aufmerksam gelesen, verstanden und sich bereit erklärt, sich für diese Richtlinien zu verpflichten. Das Haus muss im selben Zustand wie es übernommen wurde abgegeben werden. Die Raumabnahme, die Schlüsselübergabe sowie das zurückzahlen des Depots erfolgt nach Vereinbarung. Die Lichtanlage auf der Bühne ist NICHT Bestandteil der Vermietung und darf somit NICHT verwendet warden.
4 Raumnutzungsvertrag für das Jugendhaus Oase (Ab 25 J.) (Notfallnummern: Barbara Schaltegger ; Kurt Annen ; OASE ) Raumvermietung an Erwachsene ab 25 Jahren Organisatorin Adresse Geburtsdatum Tel. P&G Das Jugendhaus Oase wird genutzt am Werden die Übernahmebedingungen, die Checkliste und die Hausordnung nicht eingehalten, so hat dies eine Sperre für weitere Anlässe zur Folge. - Ist bei der Raumabgabe alles in Ordnung wird das Depot zurückbezahlt. - Bei Beschädigungen oder bei Abgabe von schlecht gereinigten Räumen wird das Depot zurückgehalten (eine Reinigungsstunde kostet Fr. 35.-). Die Schlüssel wurden dem Organisator ausgehändigt: Schlüsselnummer / Typ. Bei Verlust der Schlüssel übernimmt der Organisator die Kosten für das auswechseln der Schlösser! Ich habe die Übernahmebedingungen zur Kenntnis genommen Miete OASE Depot 50.- Miete Musikanlage 50.- Miete Rauchmaschine 50.- Miete Lichtanlage Schlüsselrückgabe erfolgt am: Ort und Datum: OrganisatorIn Treffleitung
5 Konzept: Alkoholkonsum und Ausschank im Jugendhaus OASE / Küssnacht am Rigi Grundsätzlich: Bei Anlässe und Veranstaltungen, die vom Jugendhaus OASE oder von der Treffleitung organisiert werden, besteht im Jugendhaus OASE ein striktes ALKOHOLVERBOT. Für die verschiedene Mietverträge gilt das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser vom 21. Juni 1932 (Alkoholgesetz, AlkG) 1 sowie alle im Kanton Schwyz geltenden gesetzlichen Grundlagen und die zu erteilende Massnahmen des Bezirks Küssnacht Anlassbewilligungen mit Alkoholausschank für ein Zielpublikum unter 18 Jahren. Die verschiedenen Angebote im Jugendhaus OASE erfolgen unter Berücksichtigung der folgenden Jugendschutzbestimmungen, die aktiv umgesetzt werden und die Eigenverantwortung verlangen. Angebote und Bestimmungen: 1. Vermietungen an private und geschlossene Gesellschaft Bei Vermietungen an unter 20-Jährige ist ein Elternteil oder von einer mindestens 25 jährigen Person anwesend und unterschreibt. Eine zweite Person mit dem gleichen Mindestalter muss während des ganzen Anlasses anwesend sein. Bei Vermietungen an über 20-Jährige muss die der / die Organisatorin die Aufsicht während des ganzen Anlasses übernehmen. Von der Treffleitung des Jugendhauses OASE ist niemand anwesend. Die Treffleitung des Jugendhauses OASE behält sich vor, Kontrollbesuche abzustatten und den Anlass abzubrechen, falls die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden. Der abgemachte Betriebskostenbeitrag fällt vollumfänglich an die Vermieterin. 1 Das Alkoholgesetz untersagt in Artikel 41 den Verkauf im Laden sowie den Ausschank von gebrannten Wassern, das heisst Spirituosen, Produkten wie Wermut und Likören sowie alkoholischen Mischgetränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dies gilt landesweit.
6 2. Alkoholausschank bei Konzerten und öffentliche Anlässe Der / Die OrganistorIn ist verpflichtet, das Gesuch um Erteilung einer Anlassbewilligung beim Bezirk Küssnacht einzureichen. Das Gesuch sollte eine Woche vor der Veranstaltung eingereicht werden. Da das Jugendhaus OASE bereits eine Bewilligung für Verlängerung der Öffnungszeiten (bis 02:00) besitzt, ist im Gesuch nicht notwendig, eine Anlassverlängerung zu beantragen. Es werden nur Bier, Most und Wein an über 16-Jährige ausgeschenkt. Der / Die OrganisitorIn muss die Aufsicht und Verantwortung während des ganzen Anlasses übernehmen, vor allem als mitverantwortlich in Bezug auf Alkoholausschank und Einhaltung der Nachtruhe im und um das Jugendhaus OASE und dessen Folgen. Die Massnahmen gemäss Handhabung müssen konsequent durchgesetzt werden. Die Jugendschutzmassnahmen werden insofern gehalten, dass durch der/die der OrganisatorIn während des Anlasses Hinweisschilder zum Thema Bundesgesetzliche Bestimmungen zum Alkoholkonsum sichtbar gemacht werden. Ausserdem sollte während des Anlasses mit Kontrollbänder (die verschiedenfarbige Kontrollbänder können unter bestellt werden) für eine effektive Kontrolle des Alterseinteilung gearbeitet werden: Rot= unter 16 Jahre alt: keine alkoholische Getränke Gelb= 16 bis 18 Jahre alt: keine Spirituosen, Aperitifs oder Alcopops Grün= ab 18 Jahre alt Bei Nichteinhalten der Vertragsbedingungen behält sich die Treffleitung des Jugendhauses OASE vor, den Anlass abzubrechen. Der abgemachte Betriebskostenbeitrag fällt vollumfänglich an die Vermieterin.
Raumvermietung an Vereine
Raumvermietung an Vereine (Notfallnummern: Barbara Schaltegger 079 231 67 30; Kurt Annen 079 342 11 00; OASE 077 459 43 83) Objekt : Party / Konzertraum 120m² mit Bar Dj Raum / Küche Übernahmebedingungen:
MehrRaumvermietung für jährige Jugendliche
Raumvermietung für 16-18 jährige Jugendliche Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail: jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum / Spielzimmer
MehrRaumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt
Raumvermietung für öffentliche Anlässe mit Eintritt Jugendhaus Oase Postfach 335 6403 Küssnacht Tel. 041 850 01 77 E`mail : jugendhaus-oase@gmx.ch Mietobjekt : Party/Konzertraum 120 Qm mit Bar Dj Raum
MehrRichtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal
Richtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal Liebe Veranstalter, liebe Organisatoren von Vereinsanlässen und Festen Sie wollen in Kürze eine Party, eine Festwirtschaft oder ein Event veranstalten?
MehrMietvertrag Jugendtreff WENK Rohrerstrasse 6, 5000 Aarau Tel Christoph Rohrer
Seite 1 Mietvertrag Jugendtreff WENK Rohrerstrasse 6, 5000 Aarau Tel. 079 595 06 50 Christoph Rohrer christoph.rohrer@aarau.ch Vermieterin Jugendarbeit Aarau Mieter/ Mieterin Vorname / Name: Adresse: PLZ/Ort:
MehrBenutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach
GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
MehrNutzungsvertrag für Gruppenräume
Nutzungsvertrag für Gruppenräume Datum Gruppenraum Liegenschaft Kindergarten Alte Landstrasse 31, 8942 Oberrieden Erdgeschoss hinten Mitte Nutzungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Sonntag 15.30 20.00
MehrJugendschutzleitbild (Suchtmittel-Prophylaxe)
Jugendschutzleitbild (Suchtmittel-Prophylaxe) vom 01. April 2008 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage 3 Zielsetzung 3 Massnahmen zur Sicherung des Jugendschutzes 3 Umsetzung der Jugendschutzmassnahmen 4 Verkaufsstellen
MehrHausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.
Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher
MehrREGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
MehrS.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
MehrViolahof Benützungsordnung
GEMEINDERAT Violahof Benützungsordnung www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE 17 POSTFACH 4303 KAISERAUGST TELEFON 061 816 90 60 FAX 061 816 90 55 Violahof Benützungsordnung
MehrMietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus
Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus Zwischen dem Jugendzentrum Focus als Vermieter, Name Mitarbeiter und Name, Adresse, Telefon (Elternteil) als Mieter, wird folgender Mietvertrag geschlossen:
MehrDer Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.
MehrMIETVERTRAG LEKTIONEN
MIETVERTRAG LEKTIONEN 1. Räumlichkeiten Styleroom für max. 100 Personen Wunderschöner Mehrzweckraum mit Spiegelwand für Tanzangebote, Anlässe, Apéros, Sport, Spiele, Meditation, Sitzungen Powerroom für
MehrWir pflegen jungeschluckspechte und Schnapsdrosseln...ohnealkohol!
Jugendschutz heisst Wir pflegen jungeschluckspechte und Schnapsdrosseln...ohneAlkohol! d.h. null Alk unter 16! ab 16 Jahren nur Wein, Bier und vergorener Most KantonaleBestimmung: Art. 18 Verordnung über
MehrBetriebskonzept Jugendraum Sarnen
1. Einleitung 2. Ziel / Zweck 3. Zielgruppen 4. Definition A Offener Jugendtreff B Öffentliche Anlässe / Veranstaltungen C Raumnutzungen D Raumvermietungen 5. Alkoholkonsum 6. Reinigung 7. Unterhalt 8.
Mehr1.- Mai-Nacht: Merkblatt
Bildungs- und Kulturkommission, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen www.egerkingen.ch 1.- Mai-Nacht: Merkblatt Allgemeines Brauch Bewilligung Gesuch In diesen Richtlinien werden zur einfacheren Lesbarkeit
MehrRechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz. Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
1 Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sind Artikel
MehrMiet- und Benützungsverordnung
Miet- und Benützungsverordnung Begegnungsraum 3770 Zweisimmen Genehmigt vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2015 Oktober 2015, Sonja Kübli Seite 1 / 5 1 Zweck Der Begegnungsraum in Zweisimmen dient in
MehrHausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum)
Hausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum) Diese Hausordnung soll die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Jugendtreff (Möglichkeiten und Beschränkungen) regeln.
MehrBenützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3
Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson
MehrHausordnung SottoSopra
Hausordnung SottoSopra Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Lärm 3 Sicherheit 4 Lift 5 Kindertagesstätte 6 Reinigung des Studios und der Gemeinschaftsräume 7 Haftung 8. Fahrzeuge und Kinderspielgeräte 9
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrGesuch zur Benützung der Schulanlage
Gesuch zur Benützung der Schulanlage Gesuchsteller (Zustelladresse) oder verantwortliche Person Name: Verein: Adresse: Telefon: Email: Anlass: Einmalige Benützung (Benutzungsvereinbarung Seiten 2 5) Datum
MehrWir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank
Hausordnung Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Aschenbecher vor der Haustür. Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass Sie
MehrBitte das Merkblatt "Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen" beachten und allfällige weitere Bewilligungen einholen.
Gemeindeverwaltung Büsserach Breitenbachstrasse 22 4227 Büsserach Tel. 061 789 90 30 www.buesserach.ch Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses / Veranstaltung (sämtliche Begriffe
MehrHausordnung / Organisationsstatut des Jugendraumes (JR) Klosterkumbd
Hausordnung / Organisationsstatut des Jugendraumes (JR) Klosterkumbd Träger (1) Der Träger, vertreten durch den Gemeinderat, unterhält die Räumlichkeiten. Die Ausgestaltung bleibt den Jugendlichen überlassen.
MehrBeilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung:
Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Jugendschutz Rauchen Informationen zur Hygiene Sicherheit Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Ort der
MehrDie TanzHalle. Dokumentation. Reglement
Die TanzHalle Dokumentation Reglement Inhaltsverzeichnis 1. Objekt, Adresse, Kontakt... 3 2. Belegungsarten... 3 3. Infrastruktur... 3 4. Bestuhlung und Kosten... 3 5. Parkplätze... 5 6. Catering und Küche...
MehrGesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung)
Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung) (Mindestens 4 Wochen vor dem Anlass einreichen) Gesuchsteller/in Organisation
MehrVermietung Clublokal
Vermietung Clublokal Version 1.8 Perlen, 29.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vermietungen... 3 2 Mietobjekt... 3 3 Mietbeginn und Mietdauer... 3 4 Mietgesuche... 3 5 Verantwortung... 3 6 Übergabe / Rückgabe
MehrGewerbezone Buttisholz
Mietanfrage Die Lokale sind zwischen Anfangs November bis Ende März Mietbar. Unter dem Jahr stehen die Räume ausschliesslich den Vereinen zur Nutzung frei. zwischen SPORTPARK Buttisholz und Veranstalter
MehrRöm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14
Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14
MehrMietvertrag Eventraum Burkart Events 2018
Art des Anlasses: Gallerie/Vernissage Geburtstagsfest Party Hochzeit Konzert Kinderfest Öffentlicher Anlass Familienfest Sonstiges:... Datum Anlass:... Schlüsselübergabe Zeit:... (Mietdauer pro Tag ein
MehrSportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)
MehrBenützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau
Benützungsordnung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung der Einwohnergemeinde Schwadernau Die Einwohnergemeinde Schwadernau erlässt folgende Benützungsordnung für die Benützung der Turnhalle mit Mehrzwecknutzung
MehrRaumnutzungskonzept Fachstelle Kinder- und Jugendanimation
Raumnutzungskonzept Fachstelle Kinder- und Jugendanimation Räumlichkeiten der Fachstelle und Mandatsgemeinden mit Ausnahme des Jugendkulturlokals Werkk. Juni 2016, Abteilung Kinder Jugend Familie Inhalt
MehrH a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7
Katholische Kirchenpflege Horgen H a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7 1. Zweckbestimmung Das Pfarreizentrum dient der Förderung des Gemeinde- und Pfarreilebens. Es steht auch
MehrAnmeldung für gewerbliche Tätigkeiten bei einem Anlass bis 500 Personen
Gemeinde 4413 Büren Telefon 061 911 06 44 Fax 061 911 06 43 Postcheck 40-17136-8 e-mail verwaltung@bueren-so.ch Home-Page www.bueren-so.ch Anmeldung für gewerbliche Tätigkeiten bei einem Anlass bis 500
MehrMietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, Mainbernheim
Mietvertrag und Hausordnung für Räume in der Radlerherberge Schulgasse 5, 97350 Mainbernheim Ich /wir möchte/n in der Radlerherberge der Stadt Mainbernheim übernachten und benötigen für den Zeitraum vom...
MehrEVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ
EVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ www.jugendschutz-ooe.at MASSNAHMEN UND TIPPS FÜR FESTVERANSTALTER In Zusammenarbeit mit dem Institut Suchtprävention Maßnahmen für Jugendveranstaltungen Damit
MehrBenutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, 08541 Theuma 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Theuma betreibt das vorgenannte Haus als öffentliche Einrichtung. Das Haus steht allen
MehrGemeinde Unteriberg. Betriebsreglement. Schulhaus Studen
Gemeinde Unteriberg Betriebsreglement Schulhaus Studen Benützungsreglement für die Benützung des Schulhauses Kirchmatt, Studen 1. Räume Das Reglement gilt für die Benützung folgender Räumlichkeiten im
MehrNutzungsordnung für den Jugendraum der Kirchengemeinde St. Markus
Nutzungsordnung für den Jugendraum der Kirchengemeinde St. Markus 1 Bestimmung des Raums / Nutzungsberechtigte I. [Bestimmung] Der Jugendraum will ein Raum der Begegnung sein. Das Klima im Jugendraum soll
MehrMietvertrag Fuhrwerk Jugend- & Gemeinschaftszentrum Cham
Mietvertrag Fuhrwerk Jugend- & Gemeinschaftszentrum Cham 041-780 18 61 Dieser Vertrag ist im Doppel vorhanden und gilt zwischen der Jugendarbeit Cham und folgender Person: Notfallnummer 078-757 54 14 Firma/Verein:
MehrKüsnachter und kirchliche Auswärtige. Anzahl Personen bis bis
Benützungsgebühr Küsnachter und kirchliche Auswärtige Auswärtige Anzahl Personen bis 7 8-14 15 + bis 7 8-14 15 + Tagesaufenthalt ohne Übernachtung 60.- 90.- 120.- 150.- 200.- 250.- Aufenthalt 1. Nacht
MehrLEITFADEN RAUMVERMIETUNG
LEITFADEN RAUMVERMIETUNG Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen und Bankette zur Verfügung. Gerne
MehrRaumnutzungs und Veranstaltungsvertrag
Raumnutzungs und Veranstaltungsvertrag Zwischen Mieter: und Jugend u. Kulturhaus Sonic Geb.: Dorfener Str. 13 + gesetzl. Vertreter: 85435 Erding Straße: Tel.: 08122 892416 PLZ/Ort: Telefonnr.: Handynr.:
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrMietvereinbarung. Jugendzentrum Ober- Roden Trinkbrunnenstrasse 10
Mietvereinbarung Jugendzentrum Ober- Roden Trinkbrunnenstrasse 10 Zwischen dem: Und dem Mieter: Magistrat der Stadt Rödermark Name, Vorname Straße 63322 Rödermark Tel.: Der Mieter mietet am: Datum das
MehrNutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume
Nutzungsvertrag weitere Veranstaltungsräume Angaben zum Veranstalter Veranstalteradresse: Rechnungsadresse (falls nicht Veranstalteradresse) Verantwortliche Person: Name: Tel. Nr.:.... E-Mail:... Nutzergruppe
MehrCHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER
CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER Jugendschutz Alkohol und Tabak «Checkpoint» eine Jugendschutzkampagne der Kantone AI, AR, GR, SG und TG Sie organisieren eine Veranstaltung? Als Patent- oder Bewilligungsinhaber
MehrReglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus
Postfach 254 8330 Pfäffikon ZH www.kulturimrex.ch vorstand@kulturimrex.ch Rex-Saal im Chesselhuus Version: 1.0 Datum: 27.06.2015 Kontakt: fremdvermietung@kulturimrex.ch Inhalt Einleitung... 3 Räume...
MehrANLASSGESUCH EINWOHNERGEMEINDE FLUMENTHAL
Jahr Nr. ANLASSGESUCH EINWOHNERGEMEINDE FLUMENTHAL gemäss 9 Abs. 2, 22 Abs. 2 und 98 Abs. 3 Wirtschaftsgesetz und 1 ff. Reglement über Anlassbewilligungen ANLASS Bezeichnung Art und Zweck Datum und Zeit:
MehrCulinarium Nöggel Tarife
Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-
MehrAlkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung
Alkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung Empfehlungen von Gastro Zug und dem Amt für Gesundheit des Kantons Zug Amt für Gesundheit des Kantons Zug Aegeristrasse 56, 6300 Zug T 041 728 39 39, gesund@zg.ch
Mehrwith Fun! Event Maßnahmen und Tipps für Festveranstalter Das Oö. Jugendschutzgesetz
Event with Fun! Das Oö. Jugendschutzgesetz www.jugendschutz-ooe.at Maßnahmen und Tipps für Festveranstalter In Zusammenarbeit mit dem Institut Suchtprävention Maßnahmen für Jugendveranstaltungen Damit
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrGemeinde Birmenstorf. Reglement. über die Benützung des Raumes im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes (4. Kindergartenabteilung)
Gemeinde Birmenstorf Reglement über die Benützung des Raumes im Obergeschoss des Mehrzweckgebäudes (4. Kindergartenabteilung) Bezeichnung von Personen 1 Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel
Benutzungs- und Gebührenreglement Waldhütte Schlosshubel Ausgabe 017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES / GEGENSTAND... 3 VERMIETUNG UND KOSTEN... 3 EINRICHTUNG UND BETRIEB... 4 ABGABE UND REINIGUNG... 4 VERSCHIEDENE
MehrStadtteilverein Schlierbach e.v.
Mietinteressent Tages-Mietvereinbarung über die Nutzung des Bürgerhauses Schlierbacher Landstraße 130 Vor und Zuname: Adresse: Telefon: Emailadresse @ Gewünschtes Datum der Vermietung: / Inhalt: Mietinteressent...
Mehr(leer lassen) Eingegangen: Datum/Visum:
(leer lassen) Eingegangen: Regionalpolizei Brugg Untere Hofstatt 4 Postfach 5201 Brugg Telefon 056 461 76 80 Fax 056 461 76 96 e-mail regionalpolizei@brugg.ch Gesuch O genehmigt O nicht genehmigt O genehmigt
MehrBenutzungsreglement. Waldhütte "im Schlatt"
Benutzungsreglement Waldhütte "im Schlatt" 07 Der Gemeinderat erlässt das folgende Benutzungsreglement für die Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Hallwil: Art. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrKein Alkohol und keine Tabakwaren an unter 16-Jährige Keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige
Gesundheits- und Sozialdepartement Beratungsstelle für Suchtfragen Hoferbad 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 94 59 Telefax +41 71 788 94 58 marion.bischof@gsd.ai.ch www.ai.ch Appenzell, 20. Dezember
MehrReglement über die Benützung des Aargauer Turnzentrum's Niederlenz
Reglement über die Benützung des Aargauer Turnzentrum's Niederlenz Für alle Bezeichnungen wurde die männliche Form gewählt; sinngemäss ist damit auch die weibliche Form gemeint. 1. Trägerschaft Trägerschaft
MehrNutzung der Liegenschaft Gurzeler für Kinder und Jugendliche
Nutzung der Liegenschaft Gurzeler für Kinder und Jugendliche Grundknzept Ausgangslage Die Gemeinde Nebikn mietet in der Liegenschaft Gurzeler, im Winkel 2, Räume, die Kindern und Jugendlichen zur Verfügung
MehrRaumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen
Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen und Bankette zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie und helfen
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C
REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Turnhallen können zu folgenden Zeiten gemietet werden:...
MehrEinwohnergemeinde Laufen
Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrBENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,
MehrSporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum
Sporthalle Chrüzmatt Dagmersellen Benützungsordnung Kraftraum Inhaltsverzeichnis 1 TRÄGERSCHAFT... - 2-2 ZWECK... - 2-3 GRUNDLAGEN... - 2-4 ORGANE... - 2-5 BENÜTZUNG... - 2-5.1 BENÜTZUNGSRECHT... - 2-5.2
MehrRaumnutzungskonzept Fachstelle Kinder- und Jugendanimation
Raumnutzungskonzept Fachstelle Kinder- und Jugendanimation Räumlichkeiten der Fachstelle und Mandatsgemeinden mit Ausnahme des Jugendkulturlokals Werkk. Januar 2017, Abteilung Kinder Jugend Familie Inhalt
MehrVergabeordnung des Jugendzentrums
Vergabeordnung des Jugendzentrums 1 Für die Vergabe der Räume gelten folgende Grundsätze: (1) Ziel der Raumvergaben im Jugendzentrum sind die Förderung von Angeboten für Jugendliche und die Förderung der
MehrUntermietvertrag für Wohnung
Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,
MehrPressetext Datum
Pressetext Datum 28.10.2015 In den Pavilloncontainern im Park von St. Margrethen organisieren die Klausgesellschaft und verschiedene Vereine unter dem Motto "Tradition, Handwerk und Kultur" ein abwechslungsreiches
MehrBenützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925
Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8 vom November 2003 Gültig ab November 2003 Nr. 0925 Seite 2 AUFLAGEN 1. An den bestehenden Einrichtungen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
MehrFeiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen. Koordinationsstelle Suchtprävention
Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen Koordinationsstelle Suchtprävention Was kommt auf Sie / Euch zu Hinweis: wir liefern keine Rechtsberatung, unser Beitrag soll eine Hilfestellung zur
MehrAargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement
Aargauer Kunsthaus Aargauerplatz CH-5001 Aarau Tel. +41 62 835 20 30 Fax +41 62 835 23 29 Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes vom 31. März 2009
MehrGesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553.
Politische Gemeinde Hemberg Gesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553.1; GWG) B Anlass Datum Zeit Ort der Bewirtung Veranstaltender
MehrRef. Kirchgemeinde Spiez. Kirchgasse 9 CH-3700 Spiez Tel
Ref. Kirchgemeinde Spiez Kirchgasse 9 CH-3700 Spiez Tel. 033 654 40 04 www.refkirche-spiez.ch 2 Die Kirchgemeinde Spiez vermietet diverse Räumlichkeiten. Dieses Reglement definiert die dafür geltenden
MehrTrotte. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte
Trotte Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte Anfahrtsplan In Pfyn ( Hauptstrasse) der Beschilderung "P Trotte" ( Mühlegasse) folgen Kleiner Rundgang Office
MehrKonzeption Zum Thema Geburtstagsfeiern in der Fronte 79
Konzeption Zum Thema Geburtstagsfeiern in der Fronte 79 Die Fronte 79 ist ein Haus der Jugend. Wir wollen eine Begegnungsstätte für die Jugend sein und damit auch Teil eurer Freizeitgestaltung. Daher ist
MehrBenutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten
Benutzungsreglement Mehrzweckhalle Stetten Stetten, den 26.02.2019 gültig ab: 27.02.2019 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeines Der Gemeinderat von Stetten erlässt gemäss Art. 52 Abs. 1 und Abs. 4 des
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr
Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur
MehrVerordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
MehrMietvertrag. Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens. Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse Obernau
Herzlich Willkommen bei den Amok-Symphoniker Kriens Mietvertrag Objekt: Vereins-Lokal Rengglochstrasse 19 6012 Obernau Vermieter: Guuggenmusig Amok-Symphoniker, Kriens Postfach 1215 6011 Kriens Kontaktpersonen:
MehrFirma: Strasse: Adresszusatz: PLZ/Ort: PLZ/Ort:
Gesuch um eine Bewilligung für einen Anlass auf öffentlichem Grund Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor dem Anlass, gut leserlich und vollständig ausgefüllt und unterschreiben eingereicht werden
MehrRAIFFEISEN ARENA
i ALLGEMEINE INFORMATIONEN RAIFFEISEN ARENA www.erlebnisbank.ch RAIFFEISEN ARENA NUTZUNGS REGLEMENT RAIFFEISEN ARENA Die Raiffeisenbank Mischabel-Matterhorn hat im Jahr 2014 einen Teil der Liegenschaft
MehrAlkoholkonzept Jugendarbeit Eich
Einleitung Weshalb ein Alkoholkonzept? Mit dem Erstellen dieses Konzeptes soll Sicherheit und Klarheit im Umgang mit Alkohol bei allen Parteien (Gemeinde, Eltern, Jugendkommission, Kirche usw.) geschaffen
MehrDas Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach
Der Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 nachstehendes Jugendschutz-Konzept für den Gemeindebereich von Rednitzhembach beschlossen: Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach
Mehr